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China: Kartellbehörde wirft Nvidia Verletzung von Fusionsauflagen vor


Nvidia soll gegen Auflagen der chinesischen Kartellbehörde verstoßen haben. Das teilt die sogenannte State Administration for Market Regulation (SAMR) in einer kurzen Nachricht mit. Demnach fiel eine im Dezember 2024 begonnene Voruntersuchung zulasten Nvidias aus; jetzt folgt eine umfassende Untersuchung.

Es geht um die Übernahme des Netzwerkspezialisten Mellanox im Jahr 2020 für sieben Milliarden US-Dollar. China stimmte der Übernahme damals unter Auflagen zu, ohne diese detailliert öffentlich zu machen.

Laut der Nachrichtenagentur Bloomberg setzte die Kartellbehörde voraus, dass Nvidia chinesische Firmen nicht diskriminieren darf. Die Untersuchung könnte mit den Exporteinschränkungen durch die US-Regierung zusammenhängen: Nvidia darf viele KI-Beschleuniger aufgrund von US-Gesetzen nicht nach China verkaufen. Die USA argumentieren, dass China die Beschleuniger für militärische Zwecke nutzen würde.

In das Exportverbot sind Nvidias eigene Server einbezogen, die Mellanox‘ Netzwerktechnik beinhalten – die GPU- und Netzwerksparten sind mittlerweile eng miteinander verwoben. Mellanox hat etwa den in Supercomputern verbreiteten Interconnect Infiniband entwickelt, der zahlreiche Serverboards miteinander verbindet. Inzwischen bietet Nvidia einige Switches und Netzwerkprozessoren an. Allein im vergangenen Quartal setzte Nvidia mit Netzwerktechnik knapp 7,3 Milliarden US-Dollar um.

Je nach Argumentation könnte man die Situation so auslegen, dass Nvidia zur Diskriminierung gezwungen wird, ebenso andere Chipfirmen wie AMD.

Das chinesische Handelsministerium hat kürzlich auch eine sogenannte Anti-Dumping-Untersuchung gegen US-Chiphersteller wie Broadcom, Texas Instrument (TI) und Analog Devices eingeleitet. Sie stellen allerlei Controller und Analogschaltungen mit älterer Fertigungstechnik her – das Brot-und-Butter-Geschäft vieler chinesischer Hersteller. US-Chips könnten demnach zu unerlaubt starkem Preiskampf in China geführt haben. Strafzölle zur Stärkung chinesischer Hersteller stehen im Raum.

Aktuell verhandeln die chinesischen und US-amerikanischen Regierungen in Madrid über Streitthemen. Gegenseitige Zölle stehen dort im Fokus.


(mma)



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Bahn-Aufsichtsrat beschließt Neuaufstellung der Chefetage


An der Spitze der Deutschen Bahn sind die angekündigten Personalwechsel beschlossene Sache. Der Aufsichtsrat des bundeseigenen Konzerns berief am Donnerstag drei neue Vorstandsmitglieder. Die Ressorts für Finanzen, Güter- sowie Regionalverkehr wurden auf einer Sondersitzung des Gremiums neu besetzt, wie die Bahn im Anschluss mitteilte.

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Neue Finanzchefin wird demnach die frühere Managerin bei der Baumarktkette Hornbach, Karin Dohm. Sie folgt auf Levin Holle, der im Frühling den Konzern für einen Posten im Bundeskanzleramt verlassen hatte.

Für den Regionalverkehr ist künftig Harmen van Zijderveld verantwortlich. Er verantwortete bisher im Vorstand der Bahn-Tochter DB Regio das Ressort Schiene. Er folgt im Konzernvorstand auf Evelyn Palla, die seit dem laufenden Monat die Gesamtführung der Deutschen Bahn übernommen hat.

Für Aufregung sorgte zuletzt die Ankündigung, dass es auch an der Spitze des seit Jahren kriselnden Güterverkehrs einen Wechsel gibt. Die bisherige Chefin der Bahn-Tochter DB Cargo, Sigrid Nikutta, muss gehen. Ihr Konzept zur Sanierung der angeschlagenen Sparte war in einem externen Gutachten als unzureichend durchgefallen.

Im Rahmen eines Beihilfeverfahrens hatte die EU-Kommission angeordnet, dass Cargo bis zum kommenden Jahr wieder schwarze Zahlen schreiben muss. Nikuttas Maßnahmen waren vor allem bei der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) auf Widerstand gestoßen.

Ihr Nachfolger wird der frühere Chef der Stahlsparte des Industriekonzerns Thyssenkrupp, Bernhard Osburg. Auch diese Personalie wurde vom Aufsichtsrat beschlossen. Damit gilt der Umbau des Vorstands beim bundeseigenen Bahnkonzern rund um die neue Chefin Palla als abgeschlossen.

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Die Bahn steckt in einer schweren Krise: Die Fernzüge sind zu unpünktlich, die Verluste zu groß und die Infrastruktur sanierungsbedürftig. Die neue Bundesregierung hatte deshalb bereits im Koalitionsvertrag beschlossen, den Vorstand neu aufzustellen. Bahnchefin Palla will nun ein Konzept erarbeiten, um die zentrale Verwaltung zu verschlanken und mehr Verantwortung in den Regionen zu etablieren.

Die EVG äußerte sich positiv über die personellen Veränderungen. „Im neuen Vorstand der Deutschen Bahn treffen Kontinuität und neue Impulse von außen aufeinander“, teilte ihr Vorsitzender, Martin Burkert, mit. „Für die Entwicklung der Bahn kann das funktionieren.“


(nen)



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Gericht: Wahl von Arbeitnehmern in SAP-Aufsichtsrat rechtens


Mehrere Arbeitnehmer sind mit einer Anfechtung der Wahl zum Aufsichtsrat von Europas größtem Softwarehersteller SAP vor dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg gescheitert. Die Kammer in Mannheim wies die Beschwerde von drei Arbeitnehmern gegen die Wahl von vier Arbeitnehmervertretern und vier Ersatzkandidaten aus dem März 2024 zurück. Die Wahl sei wirksam, teilte eine Sprecherin des Gerichts mit.

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Die Arbeitnehmer hatten in ihrer Beschwerde unter anderem formale Verstöße bei der Wahl gerügt – und waren bereits vor dem Arbeitsgericht Mannheim gescheitert. Die Begründung für die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts wird laut der Sprecherin erst zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

SAP wollte sich zunächst nicht zu dem Verfahren äußern. Dem SAP-Aufsichtsrat gehören insgesamt 18 Mitglieder an – neun Vertreter der Arbeitgeberseite und neun der Arbeitnehmerseite.

Die Antragsteller hatten unter anderem kritisiert, dass Wahlumschläge durch ein Mitglied des Betriebsrats und durch dessen Vorsitzenden entgegengenommen worden seien. Das Arbeitsgericht Mannheim hatte hierzu bereits in erster Instanz entschieden, dass nach der Rechtsprechung die Übermittlung mittels Boten grundsätzlich zulässig sei.

Zudem hatte demnach eine Wahlbewerberin ihre dienstliche E-Mail-Signatur und das Firmenlogo einschließlich ihrer Berufsbezeichnung für Wahlwerbung verwendet. Hierzu hatte das Arbeitsgericht Mannheim bereits entschieden, dass dadurch nicht gegen das Neutralitätsgebot verstoßen worden sei.

Das Gericht beschäftigte sich nicht mit der Frage, was es bedeuten würde, sollte die Wahl der Arbeitnehmervertreter für nichtig erklärt werden.

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(nen)



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Optionales Windows-Update sorgt für Task-Manager-Zombie


Wenn man nach der Installation des optionalen Updates KB5067036 für Windows 11 25H2 oder 24H2 den Task-Manager über das „X“ in der rechten oberen Ecke das Programm schließen will, kommt es wieder. Der Task-Manager verschwindet dann kurz und wird sofort wieder gestartet. Ein Blick in die Liste der Tasks kann auch zeigen, dass das Programm mit mehreren Instanzen ausgeführt wird. Das kann einige CPU-Zeit belegen.

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Das Problem tritt offenbar häufig auf und wurde von Microsoft bereits bestätigt. Zuvor hatten unter anderem auf Reddit zahlreiche Nutzer darauf hingewiesen. Das Update, das eine der üblichen Vorschauen auf neue Funktionen ist, wurde Anfang der laufenden Woche veröffentlicht. Es ist, wie bei diesen Previews stets, optional und muss für ein sicheres System nicht installiert werden.

Offenbar steckt der Bug nur in der Behandlung der Schließen-Schaltfläche (X) des Fensters des Task-Managers. Wie Microsoft selbst empfiehlt, wird das Programm korrekt beendet, wenn man den Task-Manager über seine eigene Liste der ausgeführten Prozesse schließt. Ebenso können alle Instanzen über den Befehl taskkill.exe /im taskmgr.exe /f an einer Eingabeaufforderung mit Administrator-Rechten geschlossen werden. Im entsprechenden Supportbeitrag hat Microsoft das erratische Verhalten des X im Task-Manager bereits als Bug bestätigt. Er soll in kommenden Updates behoben werden.

Der frühere Microsoft-Entwickler Dave Plummer, der einige der ersten Versionen des Task-Managers geschrieben hat, äußert auf der Plattform X eine Vermutung zur Ursache des neuen Bugs. Plummer zufolge wurden ein Klick auf die Schließen-Schaltfläche und andere Methoden zum Beenden eines Programms vom Task-Manager immer schon unterschiedlich behandelt. Das könnte dem Entwickler zufolge noch immer so sein, sodass ein Klick auf „X“ nicht bewirkt, was er sollte.

Laut Plummer war das auch die Ursache, für einen Bug, den viele Windows-Nutzer schon in früheren Versionen erleben konnten: Der Task-Manager konnte beendet werden, sein Icon im Infobereich (Systray) verschwand jedoch nicht. Das geschah in diesen Fällen erst, wenn man es mit dem Mauszeiger berührte.


(nie)



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