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Künstliche Intelligenz

China: LLMs müssen sich outen


Die Volksrepublik China nimmt große Sprachmodelle an die Kandare. Weil es schnell gehen soll, sind nun „vorläufige Maßnahmen“ zur öffentlichen Konsultation bis 25.1.2026 aufgelegt. Grundtenor ist, dass Künstliche Intelligenz sich als solche zu erkennen geben sowie auf Datenschutz, Wohlergehen der Nutzer und natürlich „sozialistische Kernwerte“ achten muss.

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Ziel ist die Unterstützung „gesunder Entwicklung“ von KI-Diensten samt „Anwendungs-Ökosystem“, speziell zwecks Verbreitung chinesischer Kultur sowie Begleitung von Senioren. Letzteres soll offenbar Einsamkeit bekämpfen. Sozialistische Kernwerte sind stets einzuhalten, zudem sind „soziale Moral und Ethik“ zu beachten. Und Betrieb ist erst gestattet, wenn Sicherheit und Verlässlichkeit in vollem Umfang bewiesen sind.

Die neuen Maßnahmen sind nachrangig gegenüber etwaigen Gesetzen und Verordnungen und erfassen „anthropomorphe interaktive Dienste“. Das sind alle öffentlich angebotenen KI-Systeme, die in China mit Menschen durch Text, Bilder, Videos und/oder Ton kommunizieren und dabei menschliche Persönlichkeitsmuster, Denkmuster oder Kommunikationsstile simulieren. Die Volksrepublik wird solche Dienste heimlich überwachen, um „Missbrauch und Kontrollverlust“ hintanzuhalten. Zusätzlich soll sich die Branche selbst Regeln geben.

Artikel 7 des konsultierten Entwurfs enthält eine lange Reihe an Verboten. Untersagt sind Generation, Verbreitung oder Bewerbung von Inhalten mit Bezug zu Glücksspiel, Obszönem, Gewalt, Beleidigung, Rufschädigung, Anstiftung zu Straftaten oder der Verletzung legitimer Rechte oder Interessen (!) Dritter. Gleichermaßen darf nichts generiert oder verbreitet werden, was nationale Interessen, die Nationale Ehre oder die Nationale Sicherheit gefährdet, die Einheit Chinas unterminiert, illegale Religionsausübung ist oder Gerüchte verbreitet, die die wirtschaftliche oder soziale Ordnung stören.

Die Systeme dürfen auch keine falschen Versprechen machen, die das Verhalten der Nutzer stark beeinflussen oder ihre sozialen Beziehungen schädigen. Verpönt sind darüber hinaus die Schädigung der physischen Gesundheit der Nutzer durch Implikation, Anstiftung zu oder Verherrlichung von Selbstschädigung oder Suizid. Parallel sollen geistige Gesundheit und persönliche Würde durch Untersagung emotionaler Manipulation und verbaler Gewalt geschützt werden. Dazu passt die Interdiktion, die digitalen Angeboten mit Zielen wie Abhängigkeit, soziale Isolation oder psychologische Kontrolle über die User zu gestalten.

Schließlich verbittet sich die Behörde auch die Sammlung vertraulicher Informationen sowie die Verleitung der Nutzer zu „unvernünftigen Entscheidungen“ durch Methoden wie algorithmische Manipulation, irreführende Information oder das Stellen emotionaler Fallen. Das Nachahmen von Familienmitgliedern ist ebenfalls tabu.

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Artikel 8, 9 und 21 folgende beinhalten umfangreiche Auflagen für Entwurf, Entwicklung, Betrieb und Abschaltung der KI-Dienste. Die Bandbreite reicht von Datenschutz über Betrugsbekämpfung bis zu Ethik und IT-Sicherheit. Einmal in Betrieb soll Leistung „kontinuierlich optimiert“ werden.

Vorgaben zu den für das KI-Training genutzten Daten stehen in Artikel 10 des Entwurfs: Sie müssen ebenfalls sozialistischen Werten entsprechen und die „exzellente traditionelle chinesische Kultur“ verkörpern. Gleichzeitig soll das Korpus divers sein und täglich überprüft werden. Nicht vergessen wird auf die Voraussetzung, dass die Trainingsdaten legal und nachverfolgbar zu sein haben.

Die Anbieter sollen laut Artikeln 11 bis 13 ihre Nutzer dahingehend auswerten, ob sie Senioren oder minderjährig sind sowie ob sie von dem Dienst abhängig sind oder emotionale Schwierigkeiten haben. Daran müssen sich jeweils passende Maßnahmen anschließen. Minderjährige dürfen nur einen Modus mit Einschränkungen, auch zeitlicher Natur, speziellem Datenschutz und Einblicknahme für bei der Registrierung anzugebende Erziehungsberechtigte sehen. Wer zu Unrecht als minderjährig eingestuft wird, erhält ein Einspruchsrecht.

Auch Senioren sind schon bei der Registrierung dazu anzuhalten, eine Kontaktperson für Notfälle zu benennen; außerdem müssen die Betreiber im Falle des Falles soziale und psychologische Hilfe leisten. Für alle User müssen Betreiber vorgefertigte Informationen vorbereiten, die bei Erkennung von Gefahr für Leben, Gesundheit oder Eigentum des Benutzers eingeblendet werden. Schlägt ein Anwender konkret Suizid, Selbstschädigung oder „andere extreme Taten“ vor, muss sofort ein Mensch die Kommunikation übernehmen und Notfallkontakte des Anwenders informieren.

Nutzungsdaten dürfen ohne Zustimmung des jeweiligen Nutzers weder weitergegeben noch für das Training von KI genutzt werden. Die Nutzer müssen ihre Nutzungsdaten zudem löschen können.

Die Betreiber müssen deutlich machen, dass die Nutzer es mit einer KI zu haben und nicht mit einem echten Menschen. Wer als „überaus abhängig“ erkannt wird, muss daran erinnert werden. Nach zwei Stunden ununterbrochener Sitzung sind Anwender zu einer Pause zu ermuntern.

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Besondere Mühe müssen sich Anbieter „emotionaler Begleiter“, also zum Beispiel von KI-Girlfriends geben. Sie müssen einfache Ausstiegsmöglichkeiten bieten und dürfen Nutzer nicht von einer Beendigung der Sitzung abzubringen suchen. Wird eine Teilfunktion entfernt, muss der Betreiber das im Voraus ankündigen. Auch bei Ausfällen ist öffentliche Information vorgeschrieben.

Nicht zuletzt muss es bei allen von der Regulierung erfassten Systemen bequeme Kanäle für die Einreichung von Hinweisen und Beschwerden geben, zu denen Bearbeitungsstatistiken zu veröffentlichen sind. Die Einreicher sind flott über das Resultat der Bearbeitung ihrer Eingabe zu verständigen.


(ds)



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Neue Macs im Anflug: Apple lädt zur „Apple Experience“ nach Los Angeles


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Die Hinweise darauf, dass Apple noch in diesem Monat frische Macs vorstellen wird, verdichten sich. Nach ersten Spekulationen, dass der Konzern die Rechner zusammen mit dem neuen Creator-Studio-Abopaket präsentieren könnte, sowie schlechter Verfügbarkeiten der alten Modelle im Apple Online Store kommt nun eine dritte Information hinzu. Denn Apple hat zu einem speziellen Event geladen: YouTuber, TikToker und andere „Creators“ aus dem Influencer-Segment sollen vom 27. bis 29. Januar nach Los Angeles kommen. Worum es bei der Veranstaltung geht, die der Konzern schlicht als „Apple Experience“ tituliert, ist unklar. Auch deutsche Vlogger sind wohl unter den Eingeladenen. Ob klassische Medien dabei sein werden, blieb zunächst unklar.

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Interessant an der Veranstaltung ist die Länge: An den drei Tagen könnte Apple nicht nur sein Creator Studio und neue Hardware vorstellen, sondern auch Seminare und Kurse zum direkten Ausprobieren der Produkte abhalten. Neu ist dieser Ansatz, bei dem „Creators“ als Erstes gebrieft werden, nicht: Der Konzern agierte bereits im vorvergangenen Jahr bei seinen M4-Maschinen ähnlich. Damals gab es zusätzlich aber auch Keynote-Videos, die die Rechner vorstellten. Ob das dieses Mal so sein wird, bleibt unklar.

Mit dem Creator Studio vermarktet Apple seine macOS-Programme Final Cut Pro, Logic Pro, Pixelmator Pro sowie Tools wie Motion oder MainStage erstmals in einem Abo-Paket (12,90 Euro im Monat oder 129 Euro im Jahr), das um zusätzliche „Premium-Inhalte“ für iWork-Programme ergänzt wird. Es wäre ungewöhnlich, einem solchen Produkt ein dreitägiges Kreativen-Event zu gönnen – entsprechend wahrscheinlich ist neue Hardware.

Aktuell geht die Gerüchteküche von mindestens zwei neuen MacBook-Pro-Baureihen aus, die vorgestellt werden könnten. Nachdem nur das Midrange-Modell MacBook Pro M5 mit 14 Zoll im Herbst präsentiert wurde, stehen noch MacBook Pro M5 Pro und MacBook Pro M5 Max aus – jeweils mit 14 und 16 Zoll. Weitere Rechner mit M5-Chip könnten ebenfalls kommen, wobei diese – etwa MacBook Air M5 und Mac Mini M5 und M5 Pro – aktuell eher Richtung Jahresmitte erwartet werden. Schließlich steht Beobachtern zufolge auch noch ein neues Kompakt-MacBook mit iPhone-Chip aus, doch davon hat man seit längerem nichts mehr gehört.

Die neuen Macs sollen etwa lokale Sprachmodelle (noch) schneller ausführen können. Momentan gibt es nur die einfachen M5-Chips. Diese stecken neben dem erwähnten MacBook Pro M5 auch im iPad Pro M5 sowie der Vision Pro M5.

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(bsc)





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iPhone-Daten an Apple trotz Opt-Out: Richter verwirft Teile von Sammelklage


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Schon seit fast vier Jahren läuft der Versuch, Apple per Sammelklage dazu zu bewegen, weniger iPhone-Daten zu sammeln – oder zumindest eine Entschädigung an die Nutzer zu zahlen, falls dies nachweislich getan wurde. Doch nun hat der zuständige US-Richter zumindest Teile des Klage abgewiesen. Apple hatte stets mitgeteilt, dass die Annahme der Kläger „völlig falsch“ sei. Dem schloss sich der US District Court for the Northern District of California laut einem Bericht des Justizfachdienstes Bloomberg Law nun teilweise an.

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Bei der Klage geht es unter anderem um die Frage, ob Apple sich an Opt-In/Opt-Out-Regeln hält. Die deutsch-kanadischen Sicherheitsforscher der Gruppe Mysk hatten im Herbst 2022 herausgefunden, dass Apple Analysedaten aus seinem App Store auch dann zu erfassen scheint, wenn Nutzer diesem widersprochen hatten. Dazu gibt es in iOS (und Apples anderen Betriebssystemen) einen zentralen Schalter, der Analytics durch den Konzern aktivieren oder unterbinden soll.

Dass die App-Store-Anwendung auf Apples Server zugreifen muss, liegt schon in der Natur der Sache – diese liefern schließlich deren Inhalte. Allerdings gingen die Requests laut der Mysk-Analyse, die den Datenverkehr entschlüsselt hatte, in beide Richtungen. Es gab demnach Session-IDs, die mit einem Profil verknüpft seien. Es würden Geräteinformationen übertragen, darunter Spracheinstellungen der Tastatur und vorhandener Speicherplatz. Apple speichere zudem, welche App wann und wie lange betrachtet wurde. Ungewöhnliche Analytics-Daten sind das keineswegs, doch sie wurden offenbar eben auch dann erfasst, wenn das Tracking eigentlich abgedreht sein sollte.

Richter Edward J. Davila entschied laut Bloomberg Law nun am Dienstag, Teile der Sammelklage wegen einer möglichen Verletzung der Privatsphäre abzuweisen. Die Kläger hatten unter anderem Verstöße gegen das kalifornische Gesetz zum Schutz der Privatsphäre, die kalifornische Verfassung und das Gesetz des US-Bundesstaates gegen unlauteren Wettbewerb gestützt. Auch gegen ein Gesetz des US-Bundesstaates Pennsylvania, das elektronische Überwachungsmaßnahmen einschränkt, sollte Apple verstoßen haben.

„Es gibt ernsthafte Zweifel daran, ob die Kläger ihre abgewiesenen Ansprüche angesichts der in diesem Beschluss angesprochenen Mängel ausreichend geltend machen können“, so Davila. Gänzlich gegessen ist das Verfahren für Apple aber dennoch nicht. Er handele lieber übervorsichtig, so der Richter, und erlaube den Sammelklägern, ihre Klage „ein letztes Mal“ abzuändern und neu einzureichen. Die Sammelkläger repräsentieren allesamt Nutzer, die die Analytics-Funktion auf iPhone und iPad abgeschaltet hatten. Die Klage wirft Apple unter anderem vor, Nutzer in die Irre geführt zu haben, indem es ihnen vorgaukelte, dass durch die Deaktivierung verhindert wird, dass Apple Daten aus den eigenen Apps sammelt. Erwähnt werden neben dem App Store auch Apple Music, Apple TV, die Bücher-App und die Aktien-App.

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(bsc)



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Eiskaltes Händchen: Roboterhand läuft selbstständig los und sammelt Gegenstände


Das Video erinnert ein wenig an das „Eiskalte Händchen“ aus der Serie „The Addams Family“: Die Hand eines Roboterarms löst sich von dem Arm, krabbelt los und sammelt farbige Klötzchen ein. Dann läuft sie zurück zum Arm, koppelt sich wieder an, und der Arm hebt die Hand, die die Klötzchen weiter festhält.

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Es gehört zu einer Forschungsarbeit, die jetzt in der Fachzeitschrift „Nature Communications“ vorgestellt wurde. Sie beschreibt eine autonome Roboterhand, die sich selbstständig von einem Roboterarm lösen, auf den Fingern laufen und mehrere Gegenstände greifen und transportieren kann. Sobald die Hand ihren Auftrag erfüllt hat, kehrt sie zum Arm zurück und dockt wieder an.

Das Design ermöglicht Aufgaben wie das Erreichen von Gegenständen außerhalb der normalen Reichweite und die Handhabung mehrerer Objekte gleichzeitig und bietet damit „potenzielle Anwendungsmöglichkeiten in der Industrie-, Dienstleistungs- und Erkundungsrobotik“ schreiben die Autoren. Das Team um Xiao Gao arbeitet schon seit einigen Jahren an dem Projekt und hatte zuletzt 2024 einen Prototypen vorgestellt, der aber noch von einem Menschen ferngesteuert werden musste.

Aktuell stellen Gao und seine Kollegen nun zwei neue Versionen der Roboterhand vor: ein Design mit fünf Fingern und eines mit sechs Fingern. Roboterhände sind oft so konstruiert, dass sie die menschliche Hand nachahmen, die als äußerst geschickt gilt. Ihre asymmetrische Struktur – die nur das Greifen von einer Seite ermöglicht – und ihre begrenzte Reichweite können jedoch die Fähigkeiten bei bestimmten Aufgaben einschränken, etwa dann, wenn es darum geht, mehrere Objekte gleichzeitig zu greifen.

Tatsächlich erweist sich die Hand mit den sechs Fingern als leistungsfähiger. Sie ermöglicht das Greifen von Gegenständen von beiden Seiten. Sie kann bis zu drei Objekte nacheinander greifen, transportieren und dann wieder am Arm andocken, während sie die Objekte sicher festhält. In Experimenten schaffte sie das mit einer Pappröhre, einem Gummiball, einem Whiteboard-Marker und einer Blechdose. „Studien der Hand-Anatomie haben dazu geführt, dass wir sehr viel besser verstehen, warum unsere Hände so sind, wie sie sind“, schreiben die Autoren. „Sie haben allerdings sehr viel weniger geholfen zu verstehen, warum sie nicht ganz anders aussieht.“

Tatsächlich können Gao und sein Team sich durchaus vorstellen, die abnehmbare Roboterhand künftig auch in Prothesen oder als zusätzliches Körperteil einzusetzen. Weltweit arbeiten Forschungsteams schon jetzt an künstlichen Körperteilen, deren Design vom biologischen Vorbild abweicht.

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Technisch gibt es aber noch einiges zu tun. So muss die autonome Roboterhand extern – per Kabel – mit Energie versorgt werden. Die Kreisbewegung ist noch immer sehr langsam – das Video ist mit dreifacher Geschwindigkeit abgespielt. Und auch bei der Sensorik gibt es noch Luft nach oben: Man erkennt im Video deutlich die Marker, die dem Roboter zur räumlichen Orientierung dienen. Bei echten Anwendungen würden diese natürlich fehlen.

Dennoch gibt es viele Details an der Arbeit, die technisch sehr beeindruckend sind. Das automatische An- und Abkoppeln der Hand haben die Forschenden beispielsweise mit motorgetriebenen Schrauben gelöst. Und die Hand verfügt gleich über mehrere Gangarten – je nachdem, welche und wie viele Gegenstände sie gerade transportiert.

Dieser Beitrag ist zuerst auf t3n.de erschienen.


(jle)



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