Künstliche Intelligenz
Cisco AI Summit: Nach dem KI-Durchbruch 2025 kommt der KI-Durchbruch 2026
Die Tech-Industrie hat sich beim zweiten Cisco AI Summit gegenseitig versichert, dass 2026 endlich das Jahr der produktionsreifen KI wird. Zwischen bemerkenswerten Einsichten und reichlich Wunschdenken zeichnet sich vor allem eines ab: Der Kampf um die KI-Infrastruktur hat begonnen
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Cisco positioniert sich dabei klar als Infrastrukturlieferant für die KI-Ära, und eine sechsstündige Bühnenshow mit Jensen Huang, Sam Altman und Fei-Fei Li ist dafür keine schlechte Kulisse. Dennoch lohnt ein genauerer Blick: Hinter dem üblichen Superlativ-Gewitter stecken durchaus interessante Verschiebungen in der Debatte.
Von Chatbots zu KI-Fabriken
Die auffälligste Erzählung des Tages kam von Nvidias Jensen Huang. KI sei kein Feature, sondern eine Neuerfindung des gesamten Computing-Stacks. Statt Code zu schreiben, definierten Entwickler künftig Absichten – der Übergang von expliziter zu impliziter Programmierung. Neu war weniger diese These als die Konsequenz, die Huang daraus zieht: Unternehmen bräuchten nicht einzelne KI-Tools, sondern sogenannte „AI Factories“ – integrierte Systeme aus Rechenleistung, Netzwerk und Sicherheit, die Intelligenz industriell produzieren.
Bemerkenswert war auch Huangs Rat an Führungskräfte, in frühen Phasen von KI-Initiativen nicht primär nach klassischem ROI zu fragen, sondern zunächst explorativ vorzugehen und herauszufinden, wo KI den größten strategischen Hebel entfalten kann. Renditemaßstäbe wie bei einem klassischen ERP-Rollout könne man hier nicht anlegen.
Das Agenten-Versprechen
Sam Altman lieferte die erwartbare Steigerung: KI werde sich vom Werkzeug zum Teammitglied entwickeln, das eigenständig Computer bedient, Software schreibt und komplexe Aufgaben Ende-zu-Ende erledigt. Er prognostizierte, dass sich bis Ende 2026 die Bandbreite der Probleme, die KI-Systeme sinnvoll bearbeiten können, massiv erweitern werde. Aaron Levie von Box ergänzte diese Perspektive mit der These, Unternehmen könnten künftig ein Vielfaches an KI-Agenten im Vergleich zur Zahl ihrer Mitarbeitenden einsetzen.
Solche Aussagen klingen eindrucksvoll, bleiben aber erklärungsbedürftig, solange offenbleibt, wie Fortschritt konkret gemessen wird. Altman relativierte die Vision und räumte ein, dass die größten Engpässe derzeit nicht bei den Modellen liegen, sondern bei Energie, Infrastruktur und der schleppenden Einführung von KI in Organisationen.
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Infrastruktur als eigentliches Schlachtfeld
Fast alle der prominenten Sprecher landeten am Ende bei der Infrastruktur. Googles Amin Vahdat formulierte es besonders klar: Nicht primär die Modelle entschieden über den Erfolg im KI-Wettbewerb, sondern Rechenleistung, Netzwerke und Energieversorgung. Der Abschied von allgemeinen Standardarchitekturen ermögliche erhebliche Effizienzgewinne – in der Größenordnung des Faktors zehn –, setze aber voraus, dass Hardwarezyklen von bislang rund drei Jahren deutlich verkürzt würden. Vahdat brachte sogar weltraumgestützte Rechenzentren als langfristiges Gedankenspiel ins Spiel, um physische Skalierungsgrenzen zu überwinden.
AWS-Chef Matt Garman blieb bodenständiger. Viele KI-Projekte scheiterten weniger an der Technik als daran, dass Unternehmen vorab keine klaren Erfolgskriterien definierten. Fortschritte entstünden nicht durch einzelne clevere Experimente, sondern durch systematisch aufgebauten Kontext – etwa in Form von Daten, Prozessen und integriertem Fachwissen. Eine nüchterne Einsicht, die im Rauschen der großen Visionen beinahe unterging.
China als unbequeme Benchmark
Die geopolitisch brisanteste Passage des Summits lieferte Intel-CEO Lip-Bu Tan. China habe den eingeschränkten Zugang zu High-End-GPUs genutzt, um eigene CPU- und GPU-Ökosysteme aufzubauen und technologische Abhängigkeiten systematisch abzubauen. Der westliche Vorsprung existiere noch, könne aber schrumpfen – auch durch gezielte Personalrekrutierung, etwa bei Huawei.
Tans eigentlicher Punkt ging darüber hinaus: Die Unterschiede im KI-Fortschritt seien weniger technologischer als regulatorischer Natur. Während in westlichen Demokratien der Ausbau von Energieinfrastruktur durch langwierige Genehmigungsverfahren gebremst werde, setze China politische Entscheidungen deutlich schneller in Bauvorhaben um. Anne Neuberger und Brett McGurk ergänzten diese Analyse aus sicherheitspolitischer Perspektive: Wenn demokratische Staaten ihre eigene KI-Entwicklung stark ausbremsten, während geopolitische Rivalen schneller skalierten, könne daraus ein realer strategischer Nachteil entstehen.
Wie sich Softwareentwicklung verändert
Jenseits der großen Erzählungen gab es zwei Bereiche, in denen die Veränderungen bereits greifbar sind. In der Softwareentwicklung berichteten mehrere Speaker von deutlich steigenden Anteilen KI-gestützter Codeerstellung. Microsofts CTO Kevin Scott konstatierte nüchtern, der Engpass habe sich verschoben – weg von der reinen Code-Erstellung hin zu Bewertung, Qualitätssicherung und der Frage, ob Software das „richtige“ Problem löst.
Mike Krieger von Anthropic beschrieb, wie sich die menschliche Rolle stärker auf Produktvision und Architektur verlagere, während Figma-CEO Dylan Field voraussagte, dass Designer perspektivisch produktive Codebasen direkt über Design-Oberflächen beeinflussen könnten.
Wo sind die belastbaren Zahlen?
Was auf dem Summit weitgehend ausblieb, war eine ehrliche Bilanz des vergangenen Jahres. Auch 2025 war als Durchbruchsjahr angekündigt worden. Wie viele der damaligen Versprechen wurden tatsächlich eingelöst? Wo blieben belastbare Zahlen zu Produktivitäts- oder ROI-Effekten, deren Erhebung selbst Befürworter wie Jensen Huang für verfrüht halten?
HUMAIN-CEO Tareq Amin sprach offen aus, dass die bisherigen Produktivitätsgewinne vielerorts begrenzt seien, weil KI häufig nur auf bestehende Legacy-Plattformen aufgesetzt werde. Sein Ansatz, ein komplett neues, von Grund auf KI-zentriertes Betriebssystem zu bauen, ist radikal gedacht – ob er praxistauglich ist, bleibt offen.
Ebenfalls auffällig: Der Begriff „Halluzination“ fiel kaum. Fragen des Vertrauens wurden zwar unter dem Label Sicherheit diskutiert, aber vor allem im Kontext von Cyberangriffen und Geopolitik – weniger im Hinblick auf KI-Systeme, die schlicht falsche oder irreführende Ergebnisse produzieren.
Der Cisco AI Summit 2026 war aufschlussreicher als viele vergleichbare Branchenevents – weniger wegen einzelner Visionen als wegen der Linien, die sich zwischen ihnen abzeichnen. Die Debatte verschiebt sich von der Frage „Was kann KI?“ hin zu „Wer verfügt über die Infrastruktur, um KI im großen Maßstab zu betreiben?“. Für Unternehmen, die heute KI-Strategien definieren, bleibt die Erkenntnis: Nicht die Modelle sind das größte Problem, sondern Energie, Daten, Integration – und der Mut, bestehende Prozesse grundlegend umzubauen. Wer die Interviews des Cisco AI Summits nachsehen möchte, findet sie thematisch einzeln aufbereitet hier.
(axk)
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Digital-Omnibus: Bundesrat warnt vor DSGVO-Chaos und KI-Vollbremsung
Die EU-Kommission hat mit dem Entwurf für eine Digital-Omnibus-Verordnung ein ehrgeiziges Ziel formuliert: Der netzpolitische Rechtsrahmen soll vereinfacht, Bürokratie abgebaut, die Innovationsfähigkeit gestärkt werden. Der Bundesrat trägt dieses Anliegen in seinen Beschlüssen vom Freitag grundsätzlich mit. Zugleich sparen die Ländervertreter aber nicht mit Kritik an der konkreten Ausgestaltung. Die Sorge in dem Gremium ist groß, dass die angestrebte Erleichterung ins Gegenteil umschlagen und neue, unvorhersehbare Hürden aufbauen könnte.
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Besonders skeptisch beäugt die Länderkammer in ihren zwei einschlägigen Stellungnahmen die geplante Änderung der Definition personenbezogener Daten in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Hier warnt sie vor einer verstärkten Rechtsunsicherheit, da die Einordnung künftig stärker von subjektiven Gegebenheiten der verarbeitenden Stelle abhängen soll.
Bisher galt ein objektiverer Maßstab, was unter personenbezogene Informationen fällt. In der Praxis könnte die vorgesehene Neuregelung mit ihrem Fokus auf Pseudonymisierung laut dem Bundesrat bei arbeitsteiligen Prozessen dazu führen, dass völlig unklar bleibt, für wen die strengen Regeln der DSGVO gelten. Anstatt die Unternehmen zu entlasten, würde diese Unschärfe zu langwierigen Rechtsstreitigkeiten und einem Rückzug aus datengetriebenen Geschäftsmodellen führen, warnen die Länder. Das würde den gewünschten Entlastungseffekt zunichtemachen.
Datenschutz-Vabanque-Spiel
Ein weiterer Punkt betrifft KI und den Zugriff auf Daten in Fahrzeugen. Für die Entwicklung autonomer Fahrsysteme und moderner Assistenzsysteme wie Brems- oder Spurhaltehelfer benötigt die Automobilindustrie gigantische Mengen an Bild- und Videodaten aus dem realen Straßenverkehr. Der aktuelle Verordnungsvorschlag sieht dafür weitgehende Einwilligungspflichten vor, die in der Realität kaum umsetzbar seien, fürchtet der Bundesrat. Ihm zufolge ist es unmöglich, von jedem Passanten, der zufällig von einer Fahrzeugkamera erfasst wird, vorab eine Zustimmung einzuholen. Dies komme einem Entwicklungsverbot für autonomes Fahren in Europa gleich.
Ein solcher Ansatz würde auch die Verkehrssicherheit gefährden, warnt die Kammer. Gerade vulnerable Gruppen wie Kinder oder Menschen mit Beeinträchtigungen können ohne diese Trainingsdaten nicht zuverlässig von autonomen Systemen erkannt werden. Wenn die KI nicht lerne, wie ein junger Mensch am Straßenrand aussieht, sinke das Sicherheitsniveau für alle Verkehrsteilnehmer. Die Länder fordern daher eine rechtlich eindeutige Regelung für die Nutzung solcher Bilddaten, die über die engen Grenzen der aktuellen KI-Definition hinausgeht und auch klassische Assistenzsysteme umfasst.
Bürokratie-Hammer für Sicherheitsbehörden?
Zwar erkennt der Bundesrat das Bemühen an, den Einsatz von KI im Bereich der Strafverfolgung durch den AI Act und die Omnibus-Anpassungen zu regeln. Er warnt aber vor einer übermäßigen Belastung durch neue Dokumentations- und Nachweispflichten. Gerade bei Hochrisikosystemen bestehe die Gefahr, dass der enorme bürokratische Aufwand den künftigen Einsatz von KI in der Polizeiarbeit hemme oder sogar verhindere. Die hohen Investitionskosten für die Hardware stünden dann in keinem Verhältnis mehr zum operativen Nutzen, wenn Beamte einen Großteil ihrer Zeit mit dem Erstellen von Compliance-Berichten verbringen müssten.
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Die Länder plädieren daher für erweiterte Ausnahmebestimmungen für Strafverfolgungsbehörden. Diese unterlägen bereits einer engen parlamentarischen und gerichtlichen Kontrolle. Zusätzliche bürokratische EU-Schichten schränkten die operative Handlungsfähigkeit ein, ohne den Grundrechtsschutz effektiv zu erhöhen. Anzustreben sei eine verantwortungsvolle Balance zwischen rechtsstaatlicher Kontrolle und der Effizienz der europäischen Sicherheitsarchitektur, um im internationalen Vergleich nicht den Anschluss an „moderne Ermittlungsmethoden“ zu verlieren.
Herstellerverantwortung statt Nutzerbelastung
Im Bereich Verbraucherrecht verlangt der Bundesrat, dass die Vereinfachungen nicht zu einer Absenkung des Schutzniveaus führen dürfen. Er moniert, dass der Entwurf bisher keine ausreichende Hersteller- und Anbieterverantwortung vorsieht. Nach Ansicht der Länder müssen die Produzenten digitaler Dienste stärker in die Pflicht genommen werden. Es gelte sicherzustellen, dass ihre Standardlösungen bereits ab Werk datenschutzkonform funktionieren (Privacy by Design). Es könne nicht sein, dass die Verantwortung für komplexe datenschutzrechtliche Einstellungen allein beim Endanwender oder dem kleinen mittelständischen Unternehmen liege, das die Software einsetzt.
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(nie)
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Missing Link: Was sechs Jahre nach dem ersten Lockdown vom Heimbüro blieb
„Varus, gib mir meine Legionen wieder!“, soll Kaiser Augustus nach dem misslungenen Germanien-Feldzug im Jahre 9 ausgerufen haben. So wie der römische Kaiser seine Legionen nicht mehr wiederfand, so ging es 2011 Jahre später, während der Frühphase der Coronapandemie, auch dem einen oder anderen Niederlassungsleiter, Teamleiter oder Firmenchef: Die Heerschar der Mitarbeiter war plötzlich außer Sicht, als am 22. März 2020 der bundesweite Lockdown ausgerufen wurde.
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Bis heute fehlen einigen der Chefs ihre Legionen – die weiterhin zumindest teilweise von anderen Orten als aus Firmenliegenschaften arbeiten. Knapp ein Viertel der deutschen Arbeitnehmer bleibt mindestens einen Tag pro Woche der Arbeitgeberumgebung fern – und diese Zahl scheint sich weiter zu verstetigen.
Faktor Kinderfreuden
Das „Home Office“, wie es in bestem Denglisch heißt (im Vereinigten Königreich wird damit das Innenministerium bezeichnet), ist dabei deutlich produktiver, als man denken könnte – zumindest in einer Dimension. Teilweise von zu Hause aus arbeitende Paare weisen eine höhere Geburtenzahl auf, so Forscher des Münchner Ifo-Instituts in einer Anfang März veröffentlichten Analyse. Doch anders als man denken könnte: Die Geburtenrate steigt mit mehr Tagen der Arbeit von Zuhause nicht weiter an. Weshalb die Forscher auch keine Kausalitätsvermutungen anstellen wollen, ob jetzt die bessere Vereinbarkeit von Familienangelegenheiten mit beruflicher Tätigkeit oder die bessere Vereinbarkeit von Familienerweiterungstätigkeiten mit dem Beruf hier maßgeblich sei. Klar aber ist den Forschern zufolge: Mindestens ein Tag „Work from Home“ korreliert mit der Kinderhäufigkeit, arbeiten beide mindestens einen Tag nicht in der Firma, sind Kinder noch häufiger wahrscheinlich.

Was fehlt: In der rapiden Technikwelt häufig die Zeit, die vielen News und Hintergründe neu zu sortieren. Am Wochenende wollen wir sie uns nehmen, die Seitenwege abseits des Aktuellen verfolgen, andere Blickwinkel probieren und Zwischentöne hörbar machen.
Ein wesentlicher Faktor ist dabei vor allem das zeitliche Korsett. Denn erst Arbeitszeit und Arbeitswegzeiten zusammen ergeben die Abwesenheit, die vor allem beim Vorhandensein jüngerer Kinder mit Kinderbetreuungszeiten abgedeckt werden muss. Laut Arbeitskräfteerhebung des Statistischen Bundesamts sind aber ein Drittel der Vollzeitarbeiter mindestens eine Stunde täglich mit Hin- und Rückweg zum Arbeitsort verplant. Bei striktem Einhalten aller Arbeitszeitvorschriften mit Pflichtpausen würde das einer Gesamtabwesenheit von etwa 10 Stunden bei 8 Stunden Arbeitszeit entsprechen. Wird also der Arbeitsweg auf den Stundenlohn umgerechnet, haben jene, die den Weg vermeiden, ein um 10 Prozent höheres Gehalt – tragen dafür aber auch einen Teil der Kosten selbst, die sonst ihr Arbeitgeber tragen würde.
Zurückbeorderung mit Risiken
Doch bei den Arbeitgebern gibt es immer wieder Unzufriedenheit, und das nicht nur aufgrund des Effekts der unsichtbaren Legionen. Tatsächlich haben viele Unternehmen trotz vieler digitaler Tools immer noch ihre Schwierigkeiten, ihre Mitarbeiter halbwegs gleich gut oder schlecht in Arbeitsabläufe und Wissensmanagement zu integrieren. Was in globalen Großkonzernen als Standard gilt, dass standort- und teamübergreifend rund um die Welt digital zusammengearbeitet und Aufgaben verteilt werden, ist für viele mittelgroße und kleinere Unternehmen organisatorisch wie kulturell eine Herausforderung – selbst wenn die Mitarbeiter im Regelfall die gleiche Sprache sprechen.
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Etwa ein Drittel der Beschäftigten hat laut einer Untersuchung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts des gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Instituts bislang einen Rückkehraufruf erlebt. Doch die Angestellten zurück ins Büro zu beordern, ist für Arbeitgeber dabei nicht immer mit Erfolg verbunden – es sei denn, die Trennung voneinander ist der eigentlich erwünschte Effekt. 86,5 Prozent der Vorgesetzten gaben laut den Beschäftigten an, dass es bei der Rückkehr um einen besseren kollegialen Austausch gehen würde, drei Viertel wollten die Teamarbeit „erleichtern“ – und nur knapp die Hälfte wollte demnach die Produktivität steigern.
Hauptgrund Kontrollwunsch?
Die Arbeitnehmer vermuteten hingegen etwas ganz anderes: Mehr als die Hälfte sah als Hauptgrund „fehlendes Vertrauen“ und drei von fünf Befragten vermuteten einen stärkeren Kontrollwunsch des Arbeitgebers. Dafür gibt es vor allem einen Kristallisationspunkt: die Frage, ob zu Hause tatsächlich gearbeitet wird. An anekdotischer Evidenz zur Erledigung häuslicher Tätigkeiten während zeitintensiver Firmencalls herrscht kein Mangel, vom Waschmaschinenpiepen über Kindergeschrei bis zum kochenden Kollegen. Doch wo die Grenze genau verläuft und ob diese nicht oft sogar eher zugunsten des Arbeitgebers verschoben wird, ist weiterhin unklar. Allerdings müssen Arbeitszeiten unabhängig vom Arbeitsort erfasst werden – und das korrekt.
Denn grundsätzlich besteht bei Erledigung von Nicht-Arbeit ohne offizielle Unterbrechung die Gefahr von „Arbeitszeitbetrug“, was – wie vor Ort auch – eine Abmahnung oder gar Kündigung nach sich ziehen kann. Nur: Nachweisen kann das ein Arbeitgeber kaum. Und führt er grundsätzlich zulässige Überwachungsmethoden ein, kann der Schuss auch nach hinten losgehen.
Oft kein Rechtsanspruch auf Heim-Arbeitsort
Bleibt also alternativ aus Arbeitgebersicht die Rückholaktion. Denn juristisch gibt es oft gar keinen direkten Anspruch darauf, nicht in den Betrieb zu müssen. So hat das Bundesarbeitsgericht im Oktober 2025 (2 AZR 302/24) festgestellt: Wenn vertraglich nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, unterliegt der Arbeitnehmer grundsätzlich dem „Direktionsrecht“ des Arbeitgebers. Ein allgemeines „Recht auf Homeoffice“, wie es etwa die Ampelkoalition einst andachte, gibt es im Arbeitsrecht bis heute so nicht. Allerdings hängt es stets von den Umständen des Einzelfalls ab, ob ein Arbeitgeber die Anwesenheitspflicht erfordern darf, wie weitere Gerichtsurteile zeigen. Das BAG-Urteil ging unter anderem deswegen zu Ungunsten des Beschäftigten aus, da er zuvor nicht vollständig, sondern nur tageweise von Zuhause gearbeitet hatte. Nach der Schließung „seines“ Standortes wollte er nunmehr vollständig remote arbeiten – die sei aber nicht „derselbe Arbeitsplatz“ wie vorher, befanden die Richter.
In anders gelagerten Fällen hatten Gerichte allerdings auch schon anders entschieden: Eine Versetzung in eine 500 Kilometer entfernte Betriebsstätte sei unzulässig, hatte etwa das Landesarbeitsgericht Köln in einem krassen Fall befunden. Und so dürfte für derartige Streitigkeiten in Deutschland weiterhin kaum Klarheit bestehen, außer einer ganz einfachen: Die Interessen des Arbeitnehmers sind trotz Direktionsrecht stets ebenfalls zu berücksichtigen – wer glaubt, Arbeitnehmer per Zwangsversetzung an andere Betriebsstätten loswerden zu können, muss dafür deren Belange berücksichtigen.
Und wer als Arbeitnehmer wirklich sicher gehen will, sollte sich seine Remote-Tätigkeit von vornherein vertraglich zusichern lassen – und auch die Arbeitgeber tun gut daran, vorher gründlich zu prüfen, ob sie diese wirklich widerrufen wollen. Der reine Wunsch des Feldherren, seine Truppen auch in Augenschein nehmen zu dürfen, reicht regelmäßig nicht aus. Denn dass sie nicht kommen, ist längst eingepreist.
Freitags allein auf weiter Flur
Für Arbeitgeber stellt sich inzwischen eine andere Frage: Wie umgehen mit dem „Di-Mi-Do“-Problem? Viele Unternehmen haben aufgrund gähnender Leere ihre Büroflächen reduziert – und starre Bürokonzepte zugunsten von flexiblen Desks aufgegeben. Doch die Arbeitnehmeranwesenheit bleibt montags und freitags bei vielen Unternehmen weiterhin gering – während in der Wochenmitte der verringerte Platz schon einmal knapp, mitunter zu knapp werden kann. Aus Jobs mit Langstreckenpendlern lange bekannt, hat das Phänomen längst weite Teile der Wirtschaft erfasst. Und dass vor allem der Freitag in vielen Dienstleistungsbranchen und der Verwaltung insbesondere bei Teilzeitkräften schon immer weniger gut besetzt war, hilft dabei auch nicht.
Gekommen, um zu bleiben?
Was aber ist nun die Zwischenbilanz nach einem halben Jahrzehnt stärkerer Remote-Arbeit in der arbeitskulturtraditionsorientierten Bundesrepublik? Nachfrage bei den relevanten Institutionen: Der Bundesverband der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hält das Thema auf Anfrage für zu unwichtig, um sich dazu überhaupt zu verhalten. Und auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) ist nicht in der Lage, sich dazu zu äußern – er kann nur auf Zahlen einer Befragung aus dem Jahr 2020 verweisen. Irgendwie scheint darin derzeit zumindest kein allzu großer gesellschaftlicher Sprengstoff gesehen zu werden.
Bildschirmarbeitsvorgaben könnten überarbeitet werden
Immerhin: Im Bundesarbeitsministerium (BMAS) beschäftigt man sich weiterhin damit, zumindest in Teilaspekten. Zwar ist von den Überlegungen der Vorgängerregierung nichts mehr übrig geblieben, einen Rechtsanspruch auf Arbeiten von Zuhause aus gesetzlich zu verankern. Aber: Die EU-Kommission überarbeitet die „Richtlinie 90/270/EWG über die Mindestvorschriften bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit an Bildschirmgeräten“, weiß man im BMAS. „Ein konkreter Zeitplan hierzu besteht zurzeit jedoch nicht.“ Seit 1990, also dem Jahr, in dem Nintendo das SuperNES auf den japanischen Markt brachte und Steve Jobs NeXT zum Erfolg verhelfen wollte, wird darin geregelt, welche Mindeststandards ein Arbeitsplatz mit Bildschirm erfüllen muss. In Deutschland ist sie als Teil der Arbeitsstättenverordnung umgesetzt und ist über die Technischen Regeln für Arbeitsstätten weiter ausspezifiziert. Die meinen allerdings in der Regel nur formale „Telearbeitsplätze“. Weshalb das BMAS mitteilt: Auch das „Erfordernis einer Technischen Regel für ortsflexible Bildschirmarbeit außerhalb von Arbeitsstätten“ solle geprüft werden. Sprich: Herr Müller und Herr Meier könnten bei der Arbeit im Zug, im Café oder auf dem Sofa ebenfalls mit wohlspezifizierten Vorgaben vor möglichen gesundheitlichen Spätfolgen geschützt werden.
Außer Home-Office-Pauschale wenig Fortschritt
Was ist also die Zwischenbilanz in Sachen „Work from Home“? Tatsächlich gibt es so gut wie keine einheitlichen Befunde, auch sechs Jahre nach dem bundesweiten Lockdown am 22. März 2020. Viele der damals offenen Fragen sind bis heute kaum weiter geklärt, die damals schon veraltete und unzureichende Rechtslage hat sich seitdem kaum weiterentwickelt. Immerhin: Sechs Euro pro Tag Arbeit aus dem Heimbüro lassen sich steuerlich anrechnen, maximal 210 Tage pro Arbeitsjahr.
An anderer Stelle ist die weitgehend fehlende Rechtsweiterentwicklung aber auch positiv zu bewerten: Arbeitgeber haben weiterhin kein Recht darauf, dass ihre Arbeitnehmer nicht in die Firma kommen. Denn das Direktionsrecht kann das Arbeiten von zu Hause nicht umfassen, solange dies keine offizielle Betriebsstätte ist. Ob die Arbeitnehmer bei einer Spontanrückkehr in die Firmenumgebung vor Ort dann aber überhaupt arbeiten könnten, wäre nicht ihr Problem: Dafür Sorge zu tragen, liegt ausschließlich in der Verantwortung des Arbeitgebers. Die Wäsche allerdings müsste dann länger warten.
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