Künstliche Intelligenz
Clip: Ein Clipboard-Manager für iPads – nur in der EU abseits des App Stores
Der Clipboard-Manager „Clip“ ist jetzt für das iPad ausgelegt. Das Tool gibt es lediglich im alternativen App-Laden „AltStore PAL“ und damit nur innerhalb der EU, wo der Digital Markets Act solche Vertriebswege erzwingt. Seit der aktuellen Version 18 muss auch iPadOS andere App-Marktplätze als nur den App Store unterstützen. Neben der iPad-Anpassung liefert Version 1.2 von Clip eine weitere nützliche Funktion in Gestalt eines iOS- respektive iPadOS-Keyboards, über das sich zuvor kopierte Inhalte leichter einfügen lassen.
Kein vollwertiger Clipboard-Manager für iOS möglich
Auf iOS und iPadOS sind Apps, die im Hintergrund dauerhaft die Zwischenablage überwachen, nicht vorgesehen. Entsprechend gibt es bislang auch keine vollwertigen Clipboard-Manager. Durch mehrere Workarounds kann Clip weiter auf Änderungen in der Zwischenablage achten und zeigt dann eine Mitteilung. Wischt der Nutzer diese nach unten, speichert das den kopierten Inhalt im Hintergrund in Clip – ohne dafür die aktuell genutzte App verlassen zu müssen. Damit ist Clip deutlich näher an einem echten Clipboard-Manager als alle anderen für iOS / iPadOS sonst verfügbaren Tools dieser Kategorie. Um das zu ermöglichen, greift Clip unter anderem auf die Standortdienste des Betriebssystems zurück und darf auch deshalb nicht in den App Store.
Außerhalb des App Stores konnte Clip 1.2 zuerst ebenfalls nicht erscheinen, weil Apple die sogenannte Notarisierung verweigert habe, wie der Entwickler Riley Testut anmerkt. Auch bei alternativen Vertriebswegen prüft Apple jede iOS- und iPadOS-App vor der Freigabe, inhaltlich will der Konzern dort eigentlich nicht eingreifen. Es habe fast zwei Wochen gedauert, bis das Update schließlich doch abgenickt wurde.
Apple integriert Clipboard-Manager in macOS 26
Clip war ursprünglich kostenpflichtig, ebenso wie AltStore PAL. Inzwischen ist der alternative App-Marktplatz gratis, das gilt auch Clip. Ein Download des Clipboard-Managers erfordert aber, dem Patreon-Account des Entwicklers und AltStore-Betreibers Riley Testut zu folgen.
Apple selbst hat seinen Betriebssystemen nie einen Clipboard-Manager beigepackt, das ändert sich allerdings überraschend mit macOS 26 Tahoe, das im Herbst erscheint. In der Zwischenablage gespeicherte Inhalte lassen sich dort begrenzt über die neue Spotlight-Suche finden und weiterverwenden. Für iPadOS 26 und iOS 26 wurde diese nützliche Funktionserweiterung nicht angekündigt.
(lbe)
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iX-Workshop IT-Grundschutz-Praktiker mit Zertifikat | heise online
Das IT-Grundschutz-Kompendium des BSI hilft Fachkräften dabei, sichere IT-Konzepte zu entwickeln. Es bietet Best Practices und Empfehlungen zum Schutz von Netzwerken, Daten und besonders sensiblen Informationen sowie zum Aufbau eines Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS), um die Informationssicherheit in Unternehmen zu verbessern.
IT-Grundschutz-Methodik umsetzen
Im Workshop IT-Grundschutz-Praktiker lernen Sie, wie Sie die Inhalte der IT-Grundschutz-Methodik des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) umsetzen können. Im Mittelpunkt stehen die BSI-Standards 200-x sowie die Inhalte und Umsetzung der IT-Grundschutz-Methodik.
Juli 23.07. – 25.07.2025 |
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November 17.11. – 19.11.2025 |
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr 10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 19. Okt. 2025 |
Die nächste dreitägige Online-Schulung findet vom 23. bis 25. Juli 2025 statt. Am dritten Schulungstag haben Sie die Möglichkeit, direkt an der Prüfung teilzunehmen und das entsprechende BSI-Zertifikat zu erlangen.
Ihr Trainer Jonathan Weiß ist Consultant bei der HiSolutions AG und spezialisiert auf Informationssicherheit. Er berät und begleitet Unternehmen bei der Einführung von Informationssicherheits-Managementsystemen (ISMS) und der Erstellung von Sicherheitskonzepten gemäß den Vorgaben des BSI IT-Grundschutzes.
(ilk)
Künstliche Intelligenz
BGH: Regulierer darf bei Entscheidungen auch Firmen identifizieren
Die Bundesnetzagentur darf öffentlich über Sanktionen gegen Energielieferanten informieren und dabei auch die Namen des betroffenen Unternehmens nennen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag entschieden und damit die Beschwerde eines Gasversorgers zurückgewiesen (Az. EnVR 10/24).
Ende des Jahres 2021 hatte das Unternehmen unter dem Namen „gas.de“ nach Angaben des BGH rund 370.000 Haushalten die bestehenden Gaslieferverträge gekündigt und das mit einer „nie dagewesenen Preisexplosion an den europäischen Energiehandelsplätzen“ begründet. Der Bundesnetzagentur als zuständiger Regulierungsbehörde zeigte das Unternehmen zudem an, nicht weiter als Energielieferant für Haushaltskunden im Markt aktiv zu sein.
Wiedereinstieg untersagt
Im März 2023 wollte gas.de das Geschäft mit Haushaltskunden wieder aufnehmen. Dies untersagte die Bundesnetzagentur dem Unternehmen nach einer Prüfung. Die Regulierungsbehörde informierte die Öffentlichkeit darüber mittels einer Pressemitteilung, in der auch der Name des Unternehmens genannt wurde. Gegen diese identifizierende Veröffentlichung hat das Unternehmen Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt, das diese aber zurückwies (Az VI-3 Kart 481/23).
Auch der BGH hat nun die Beschwerde abgewiesen. Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erlaube grundsätzlich, dass die Bundesnetzagentur die Namen der von Entscheidungen betroffenen Unternehmen nennt. Das diene der Transparenz, betont der BGH: „Ob und in welcher Weise die Veröffentlichung im Einzelfall erfolgt, steht im Ermessen der Bundesnetzagentur.“
gas.de und Stromio
Inzwischen ist gas.de wieder als Energielieferant bei der Bundesnetzagentur gelistet. „Die gas.de Versorgungsgesellschaft mbH befindet sich seit der Aktualisierung zum Monatswechsel März/April 2025 auf der Liste der nach § 5 EnWG bei der Bundesnetzagentur angezeigten Energielieferanten“, bestätigte eine Behördensprecherin auf Anfrage. Einzelheiten zur Entscheidung teilte die Bundesnetzagentur nicht mit.
gas.de ist eine Schwesterfirma von Stromio, das im Dezember 2021 ebenfalls die Stromlieferungen eingestellt hatte. Gegen Stromio führt die Verbraucherzentrale Hessen ein Musterfeststellungsverfahren. Das Klageregister wird beim Bundesamt für Justiz geführt. Daneben gab es Schadensersatzklagen von Kunden gegen das Unternehmen. Stromio ist derzeit nicht bei der Bundesnetzagentur als Energielieferant gelistet.
(vbr)
Künstliche Intelligenz
heise+ Update vom 20. Juni 2025: Lesetipps fürs Wochenende
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
besitzen Sie zufällig eine Katze? Dann organisieren Sie vor dem Urlaub vermutlich, wer in Ihrer Abwesenheit nach dem pelzigen Mitbewohner schaut. Natürlich ist es ideal, wenn Freunde oder Familie regelmäßig nach dem Rechten sehen können. Doch auch wenn jemand die Grundversorgung übernimmt, möchten Sie möglicherweise auch selbst vom Strand aus sehen können, ob die Samtpfote genüsslich futtert oder die Wohnung „aufräumt“. In unserem Ratgeber zur Katzenbetreuung aus der Ferne zeigen wir Ihnen, wie Sie dies mit modernen Hilfsmitteln von der Security-Kamera bis zum Futterautomaten erledigen können.
Apropos Urlaub – für viele bedeutet das, draußen aktiv zu sein. Wie wäre es mit Radtouren? Brose, bekannt als Fahrzeugzulieferer, hat kurz vor dem Verkauf seiner E-Bike-Sparte an Yamaha ein neues Antriebssystem namens Qore auf den Markt gebracht. Bei unserer ausgiebigen Probefahrt mit dem Brose E-Bike-System testen wir den neuen Mittelmotor Drive3 Peak, der mit beeindruckende 95 Nm Drehmoment sogar die stärksten Motoren von Bosch und Shimano übertrifft.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „heise+ Update vom 20. Juni 2025: Lesetipps fürs Wochenende“.
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