Künstliche Intelligenz
Cloudflare lässt KI-Crawler auflaufen, wenn nicht für Scraping bezahlt wird
KI-Firmen greifen Inhalte von Webseiten oft ungefragt per Webcrawlern ab, etwa für die Internetsuche oder um KI-Modelle trainieren zu können. Der Betreiber hat außer einer höheren Belastung des Servers bislang nichts davon. Cloudflare will solche KI-Crawler ab sofort standardmäßig blockieren und bietet bald auch an, dass KI-Firmen die Website-Betreiber für dieses Content-Scraping bezahlen können, sollten ihnen die Inhalte wichtig genug sein.
Das Internet- und Netzwerkunternehmen bietet seinen Kunden bereits seit einiger Zeit per Option an, KI-Crawler auszusperren. Doch jetzt wird diese Scraping-Blockade beim Anlegen einer neuen Domain standardmäßig aktiviert. Zuvor hatte Cloudflare bereits weitere Maßnahmen ergriffen. Ein KI-Labyrinth soll unerwünschte Bots abwehren, indem die Webcrawler in einen Honeypot umgeleitet werden, statt Inhalte der Website abzugreifen.
KI-Bots ins Leere laufen lassen oder aussperren
Eine ähnliche Lösung hatte ein Entwickler Anfang dieses Jahres vorgestellt. Das Tool Nepenthes ist eine Teergrube für KI-Webcrawler, denn es lockt Crawler in ein unendliches Labyrinth oder füttert deren endlosen Datenhunger sogar mit massig sinnlosen Inhalten. Es geht aber nicht nur um Urheberrechtsschutz, denn KI-Crawler werden immer häufiger zum Server-Problem. Im Januar legten KI-Bots eine Linux-News-Seite und weitere lahm.
Cloudflare will diesem Problem mit der Blockierung der KI-Crawler begegnen. Website-Betreiber sollen laut Firmenmitteilung selbst bestimmen, „ob KI-Crawler überhaupt auf ihre Inhalte zugreifen können, und wie dieses Material von KI-Unternehmen verwertet werden darf.“ Denn KI-Firmen würden den Content für ihre eigenen Zwecke nutzen, ohne die Urheber daran zu beteiligen, sodass diese weniger daran verdienen. „Originäre Inhalte sind das, was das Internet zu einer der großartigsten Erfindungen des letzten Jahrhunderts macht“, sagt Matthew Prince, Mitgründer und CEO von Cloudflare. „Deshalb ist es unbedingt nötig, dass Urheberinnen und Urheber diese auch weiter erschaffen.“
Alternativ zur Blockade: „pay per crawl“
Eine Möglichkeit der Finanzierung von Webseiten könnte „pay per crawl“ sein, wie Cloudflare im eigenen Blog ausführt. Diese Initiative ermöglicht Website-Betreibern, KI-Firmen für den Zugriff auf die eigenen Inhalte bezahlen zu lassen, statt KI-Crawler komplett auszusperren oder vollen Zugriff ohne Entschädigung zuzulassen. Cloudflare nutzt dafür den nahezu vergessenen HTTP-Fehlercode 402: „Payment required“. Sollte ein KI-Bot darauf stoßen, kann sich die betreffende KI-Firma an Cloudflare oder den Betreiber wenden, um eine bezahlte Vereinbarung abzuschließen, statt einfach per HTTP-403 (Forbidden) abgewiesen zu werden.
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Dabei können Website-Betreiber aber auch Ausnahmen für einzelne KI-Bots zulassen, sollten sie bereits entsprechende Vereinbarungen getroffen haben oder die Zwecke dieses speziellen Scrapings unterstützen. Momentan befindet sich dieses Pay-per-Crawl-Programm in einer geschlossenen Beta-Phase, aber interessierte Website-Betreiber können sich trotzdem dafür bei Cloudflare anmelden.
(fds)
Künstliche Intelligenz
Forum Bildung Digitalisierung: Orientierungspapier zur Handyverbotsdebatte
Hat man einen guten Sündenbock gefunden, lässt sich dieser medial immer wieder gut schlachten. An ihm kann Haltung und Gestaltungswille demonstriert werden, auch wenn auf die rituelle Schlachtung eigentlich keine weiteren Handlungen folgen. Die Debatte zur Smartphonenutzung in Schulen wurde in den vergangenen Monaten zum Teil ernsthaft, zum Teil aber auch performativ geführt. Unter anderem wurde manchmal so getan, als hätten Bildungseinrichtungen bisher keinerlei Regeln zur Nutzung von mobilen Endgeräten eingeführt, obwohl das einige schon vor Jahren getan haben.
Aus diesem Grund meldet sich nun auch das Forum Bildung Digitalisierung zu Wort. Es möchte zu einer „Versachlichung der mitunter aufgeladen geführten Debatte beitragen“. Dafür hat das Forum ein Orientierungspapier veröffentlicht, das darstellt, welche Rechtslage es derzeit im föderalen Bildungssystem der Bundesrepublik Deutschland je nach Bundesland gibt und welche wissenschaftlichen Erkenntnisse tatsächlich zur Nutzung von digitalen Endgeräten vorliegen. Die hiesigen Rechtslagen werden zudem auch mit einem internationalen Vergleich eingeordnet.
Komplexitätsvermeidung vermeiden
Ralph Müller-Eiselt, Vorstand des Forum Bildung Digitalisierung, warnt im Orientierungspapier davor, dass die „Smartphone-Debatte“ dazu führen könnte, die digitale Schul- und Unterrichtsentwicklung „generell auszubremsen“. Es sei unverzichtbar, diese fortzuführen, damit alle Schülerinnen und Schüler auf ein „selbstbestimmtes Leben in der Kultur der Digitalität“ vorbereitet werden. Nur so könnten sie lernen, „souverän mit neuen Technologien wie KI und den damit verbundenen Chancen und Risiken umzugehen“. Zudem sei die Vermittlung von Medienkompetenz „das beste Mittel gegen Cybermobbing, digitale Desinformation und Social-Media-Sucht“. Klare Regeln für die private Smartphonenutzung seien zwar wichtig, aber es müssten mehrere Ziele unter einen Hut gebracht werden. Es stelle sich also vor allem die Frage, wie es am besten gelingt, die digitale Schulentwicklung voranzubringen, Medienkompetenz zu vermitteln und gleichzeitig einen störungsfreien Unterricht zu ermöglichen. Die Antwort darauf sei „komplexer als ein Smartphone-Verbot.“
Das Papier zeichnet den Verlauf der aktuellen Debatten nach, gibt aber auch Einblick in die Debatten der vergangenen Jahrzehnte, seit der Entwicklung von Mobiltelefonen, die für die breite Gesellschaft erschwinglich wurden. Und auch (angebliche) Forschungsergebnisse zu den Auswirkungen der Smartphonenutzung beziehungsweise eines Smartphone-Verbots an Schulen werden aufgelistet und kommentiert. Einen ersten Einblick biete etwa der Scoping Review „Evidence for and against banning mobile phones in schools“ von 2024. Ihm liegen 22 Einzelstudien aus zwölf Ländern zugrunde. Bewertet wurde vor allem, inwieweit sich ein Smartphone-Verbot auf den Lernprozess und das Wohlbefinden der Schüler:innen auswirkt. Die Haupterkenntnis dabei sei gewesen: „Die Ergebnisse sind bislang uneindeutig, es braucht weitere Evaluationen.“
Dass die Studienlage bisher nicht eindeutig sei und es mehr belastbare Studien geben müsse, um evidenzbasierte Aussagen zu Einflüssen von bestimmten digitalen Angeboten machen zu können, konstatierte zuletzt auch die OECD in ihrem Bericht zu kindlichem Wohlbefinden im digitalen Zeitalter. Das bleibt auch der Tenor der Darstellungen im Orientierungspapier.
Gefühlte und erwiesene Zusammenhänge
Prof. Dr. Katharina Scheiter, Professorin für Digitale Bildung an der Universität Potsdam, kommentiert entsprechend: „Ein Blick auf die Studienlage zeigt, dass die Evidenz für umfassende Smartphone-Verbote uneindeutig ist. Es scheint zwar plausibel, dass Smartphones die Ablenkbarkeit fördern und Konzentration mindern können. Doch werden durch eine Einschränkung der Nutzung weder Unterrichtsstörungen reduziert noch die Leistungen verbessert. Zudem beeinflusst eine Begrenzung während der Schulzeit weder die Dauer der außerschulischen Nutzung noch das problematische Nutzungsverhalten auf Social Media. Auch Auswirkungen auf das psychische Wohlbefinden der Schüler:innen lassen sich in den wenigen aussagekräftigen Studien nicht nachweisen. Allgemein sind die Zusammenhänge zwischen der Dauer der Mediennutzung und dem psychischen Wohlbefinden komplex. Kausal interpretierende Zusammenhänge verlaufen in beide Richtungen: So hat eine intensive Mediennutzung kleine, negative Effekte auf das Wohlbefinden – zumindest bei Jugendlichen. Gleichzeitig führt aber auch ein geringes Wohlbefinden zu einer verstärkten Mediennutzung. Daher sind einfache Korrelationen zwischen Mediennutzung und psychischem Wohlbefinden aus einmaligen Datenerhebungen, wie sie in der Mehrzahl der Studien berichtet werden, nicht eindeutig kausal interpretierbar. Vielmehr sind Längsschnittstudien notwendig, in denen sich die zeitlichen Verläufe und Zusammenhänge von Mediennutzung und Wohlbefinden in beide Richtungen nachverfolgen lassen.“
Scheiter hebt die Rolle von Eltern für eine gesunde Mediennutzung hervor, da die private Smartphonenutzung die in Schulen noch übersteige. Regeln in den Schulen seien trotzdem wichtig, sollten aber partizipativ erarbeitet werden, da diese wohl auch besser akzeptiert würden. Gesetzliche Regelungen könnten Schulgemeinschaften in ihrer Selbstgestaltung einschränken. Als notwendig erachtet sie begleitende Maßnahmen, statt nur Regeln aufzustellen. Kindern und Jugendlichen sollten etwa attraktive Beschäftigungsalternativen im Schulalltag geboten werden. Neben einem reichhaltigeren Pausenangebot könnten dazu auch medienpädagogische Projekte zählen, welche die Reflexion über den eigenen Medienkonsum anregen.
Vorstöße der Länder – national und international
Wie die deutschen Bundesländer mit dem Thema umgehen, listet das Forum Digitalisierung Bildung auf, visualisiert die Lage aber auch. Die aktuellen Debatten hätten den Handlungsdruck auf die Länder erhöht, trotzdem zeigen sich große Unterschiede in den getroffenen oder bisher angedachten Maßnahmen. International zeigt sich die Lage ebenso uneinheitlich. Es wird auf die europäische und die weltweite Ebene geschaut.
Besonders strenge landesweite Regeln herrschen dort, wo die Karte dunkelorange eingefärbt ist, gibt es keine landesweiten Regeln, bleibt es innerhalb der Landesgrenzen weiß. Welche Regelungen noch kommen sollen, wird in der Tabelle neben der Landkarte dargestellt.
(Bild: Forum Bildung Digitalisierung)
Wichtig sei für deutsche Schulen, so das Forum, dass sie Rechtssicherheit erhalten, um den Umgang mit Smartphones im Schulalltag angemessen organisieren und kontrollieren zu können. Er kann auf verschiedenen Ebenen geregelt werden: durch das Schulgesetz, eine Rechtsverordnung oder die Hausordnung der einzelnen Schule. Schulgesetze und Rechtsverordnungen gelten landesweit, Hausordnungen werden von den Schulen eigenständig, mit Schülerschaft und Eltern vereinbart.
Einige Einschränkungen seien aber derzeit zu beachten: Geräte können nur kurzzeitig von Schulen „eingezogen“ werden. Ein dauerhaftes Wegnehmen sei ein Eingriff in das Eigentumsrecht der Schülerinnen und Schüler und nicht zulässig. Grundrechte würden auch verletzt, müssten oder würden Lehrkräfte Schultaschen nach Mobilgeräten oder auch Inhalte auf den Geräten durchsuchen. Überdies könne ein generelles Verbot privater Smartphones für Heranwachsende gegen die UN-Kinderrechtskonvention verstoßen: Artikel 17 sichert Kindern und Jugendlichen das Recht auf Zugang zu Informationen und digitalen Medien zu; also digitale Teilhabe.
Angefügt sind auch Handlungsempfehlungen, die von Jugendlichen zu dem Thema erarbeitet wurden, da das Forum Bildung Digitalisierung, auch den fehlenden Einbezug von Heranwachsenden in die Debatte kritisiert. Diese fordern ihrerseits Mitsprache, erklären, dass Schulen ein Medienkonzept benötigen und sowohl Schülerinnen und Schüler als auch Lehrkräfte mehr Medienkompetenz erlangen können sollten. Des Weiteren argumentieren sie für altersgerechte Lösungen und dezidierte Handyzonen auf den Schulgeländen. Und die Jugendlichen sagen auch das: wenn Regeln aufgestellt wurden, sei konsequentes Handeln wichtig. Lehrkräfte dürften dann nicht mehr Wegschauen, wenn diese nicht eingehalten werden. Die Regeln sollten allerdings auch klar nachvollziehbar und nicht zu kompliziert sein.
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Über das Forum Bildung Digitalisierung
Das Forum Bildung Digitalisierung setzt sich für die digitale Transformation des Schulsystems ein. Es ist ein gemeinnütziger Verein, in dem sich derzeit zehn deutsche Stiftungen engagieren: Deutsche Telekom Stiftung, Bertelsmann Stiftung, Dieter Schwarz Stiftung, Dieter von Holtzbrinck Stiftung, Heraeus Bildungsstiftung, Joachim Herz Stiftung, Robert Bosch Stiftung, Siemens Stiftung, Vodafone Stiftung Deutschland und Wübben Stiftung Bildung.
(kbe)
Künstliche Intelligenz
MARTE: EU-Staaten bauen gemeinsam Kampfpanzer mit Hybrid-Antrieb
Elf EU-Staaten, darunter Deutschland, sowie Norwegen haben das Projekt „Main ARmoured Tank of Europe“ (MARTE) ins Leben gerufen, um einen Kampfpanzer der fünften Generation zu bauen. Das teilte das international agierende Rüstungsunternehmen Rheinmetall am Dienstag mit. Der Panzer soll digitalisiert und hochvernetzt sein, Künstliche Intelligenz (KI) etwa zur Zielerfassung nutzen und mit einem Hybrid-Antrieb auch elektrisch fahren können.
Beteiligt am MARTE-Projekt sind große Rüstungsunternehmen, mittelständische Technikfirmen, kleinere Unternehmen und Forschungseinrichtungen. Die Leitung der Entwicklung kritischer Teilsysteme obliegt dabei größeren Rüstungsunternehmen wie KNDS, Rheinmetall, Leonardo, Indra und SAAB. Die Gesamtleitung des MARTE-Projektes soll beim deutschen Verteidigungsministerium liegen, heißt es in der Mitteilung von Rheinmetall.
Hochmoderner Kampfpanzer
Der Kampfpanzer selbst soll hochtechnisch ausfallen, um wechselnden Bedrohungen sowie neuen strategischen Anforderungen auf dem Schlachtfeld begegnen zu können. Ziel ist es, ein widerstandsfähiges Verteidigungssystem zu entwickeln, das innovative und disruptive Techniken in sich vereint. Außerdem will die EU mit dem europäischen Projekt auch Abhängigkeiten von ausländischen Rüstungsunternehmen, etwa aus den USA, vermeiden und die eigene Hoheit über schwere Waffensysteme wiedererlangen.
Der Kampfpanzer für das Militär soll so konzipiert sein, dass er in operativen Netzwerken integriert ist, um so etwa Nato-kompatible Schlachtfeldmanagementsysteme sowie Kommunikationssysteme mit hoher Bandbreite nutzen zu können. Zusätzlich sollen KI-gesteuerte Entscheidungs-Tools integriert sein, die die Besatzung des Kampfpanzers bestmöglich bei der Erfüllung ihrer Missionen unterstützen. Konkret geht es dabei um die Verringerung der Arbeitsbelastung in stressigen Situationen, wie etwa der Zielerkennung, -erfassung sowie der Feuerleitpriorisierung. Die Verteidigungssysteme können mit KI-Unterstützung automatisch und halbautomatisch ausgerichtet werden. Dabei helfen auch die Feinderkennung durch Radar, optische und akustische Systeme. Mit enthalten sein sollen auch Drohnenabwehrsysteme und die thermische Erkennung von feindlichen Systemen.
Kampfpanzer mit Hybrid-Antrieb
Ein Schwerpunkt bei der Entwicklung des Kampfpanzers liegt im Bereich des Antriebs, der hybrid ausgeführt sein soll, also auch einen drehmomentstarken elektrischen Antriebsstrang aufweist. Die Reichweite könne so erhöht und die akustische und thermische Signatur reduziert werden. Der Panzer ist dann nicht mehr so einfach vom Feind zu lokalisieren. Zudem ist geplant, dass der Kampfpanzer auch autonom fahren kann.
Das MARTE-Projekt erhält aus dem Europäischen Verteidigungsfonds (EDF) eine Anschubfinanzierung in Höhe von 20 Millionen Euro.
(olb)
Künstliche Intelligenz
Deep Research: Mit gezielter KI-Recherche ganz neu durchstarten
Der Fachdienst heise KI PRO veranstaltet am 8. Juli 2025 um 16:00 Uhr ein einstündiges Webinar zum Thema „Deep Research: Mit gezielter KI-Recherche ganz neu durchstarten„. Die Veranstaltung konzentriert sich auf praktische Anwendungen von KI-gestützten Recherchetools, die eine grundlegende Veränderung der Informationsbeschaffung ermöglichen.
KI-Rechercheagenten stellen die erste Form praktisch nutzbarer agentischer KI dar, die für ein breites Anwenderspektrum zugänglich ist. Sie verändern die bisher zeitaufwendige Suche nach hilfreichen Informationen vollständig – allerdings sind sie nicht perfekt.
Das Webinar vermittelt, wie diese Tools optimal eingesetzt werden können, um schnell tiefgreifende Recherchen durchzuführen und daraus wertvolle Erkenntnisse zu gewinnen.
Praxisorientierte Wissensvermittlung
Die Teilnehmenden lernen verschiedene Deep-Research-Versionen kennen und erfahren, wie sie deren spezifische Stärken und Schwächen für ihre Zwecke nutzen können. Ein besonderer Fokus liegt auf fortgeschrittenen Prompt-Techniken für präzise Rechercheergebnisse sowie der kritischen Bewertung und Verifizierung KI-generierter Informationen. Anhand konkreter Beispiele wird demonstriert, wie sich diese leistungsstarken Tools in bestehende Arbeitsabläufe integrieren lassen. Die Agenda umfasst unter anderem eine Einführung in KI-gestützte Recherche, die Vorstellung führender Tools, praktische Demonstrationen sowie einen Ausblick auf zukünftige Entwicklungen in diesem Bereich.
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(anwi)
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