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Künstliche Intelligenz

Cookie-Einwilligung: Deutsche Datenschützer wegen „Untätigkeit“ verklagt


Die Pay-or-Consent-Angebote (auch „Pur“-Abo) von Verlagen im Internet sind erneut ein Fall für deutsche Gerichte. Im Namen eines ungenannten Beschwerdeführers hat die österreichische Datenschutzorganisation Noyb die Datenschutzbehörden von Hessen und Nordrhein-Westfalen verklagt, weil die bisher nicht auf zwei vorangegangene Beschwerden reagiert haben.

Schon im August 2021 hatte Noyb Beschwerden gegen „Pay or OK“-Banner auf verschiedenen deutschen Nachrichtenportalen eingelegt, darunter auch heise.de. In zwei Fällen – faz.net und t-online.de – haben die zuständigen Aufsichtsbehörden von Hessen und Nordrhein-Westfalen (NRW) dazu noch immer nicht entschieden.

Die betroffenen Banner stellten Nutzer vor die Wahl, den Verlagsangeboten entweder die Verarbeitung und Weitergabe von persönlichen Daten zu Werbezwecken zu erlauben oder ein kostenpflichtiges Abo abzuschließen.

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) besage ausdrücklich, dass eine Einwilligung freiwillig erteilt werden müsse, begründet Noyb den Gang vor Gericht. Doch 99 Prozent der Nutzer, die sich mit Pay-or-OK-Bannern konfrontiert sähen, stimmten der damit verknüpften gezielten Werbung zu. Dabei wollten nur drei bis zehn Prozent der Online-User tatsächlich getrackt werden. In einem Verfahren gegen die Facebook- und Instagram-Mutter Meta habe daher mittlerweile sogar die EU-Kommission diesen Ansatz für rechtswidrig erklärt.

Die Beschwerde bei der NRW-Datenschutzbehörde sei über ein Jahr verschollen gewesen, moniert Noyb. Die hessische Aufsicht wiederum verwies demnach auf die Komplexität des Falls und die laufende Ausarbeitung neuer Richtlinien dazu.

Die Datenschutzkonferenz von Bund und Ländern erklärte „Pur-Abo-Ansätze“ 2023 grundsätzlich für zulässig. Demnach müssen für Tracking aber alle Anforderungen an eine informierte, wirksame Zustimmung nach der DSGVO erfüllt sein. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat dazu bereits Leitlinien aufgestellt. Das Gremium sieht Pay-or-Consent kritisch und brütet über einen dritten Weg, gegen den Verlegerverbände Sturm laufen.

Jonas Breyer, Anwalt des Beschwerdeführers, bezeichnete die Verzögerung als „äußerst bedauerlich“. Leider sei das kein Einzelfall. Der Jurist fragt sich, „was die Behörden mit dem Geld der Steuerzahlenden eigentlich tun“. Noyb verklagte auch schon die Hamburgische Datenschutzbehörde, weil sie das Pay-or-OK-Modell vom Spiegel nicht beanstandete. Viele relevante Tatsachen seien in dem Fall nie untersucht worden.

Transparenzhinweis: heise online bietet selbst ein Pur-Abo an. Nach Beanstandung wurde das Consent-Banner in Rücksprache mit der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen überarbeitet.


(dahe)



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Lehrerverband gegen Altersgrenze für Tiktok, Insta und Co.


Der Deutsche Lehrerverband spricht sich gegen eine Altersgrenze für die Nutzung sozialer Medien aus. Verbandspräsident Stefan Düll nannte die Idee einer gesetzlichen Altersbegrenzung „realitätsfern und auch nicht sinnvoll“. Zwar sei der Wunsch, Kinder zu schützen, verständlich, sagte er der „Stuttgarter Zeitung“ und den „Stuttgarter Nachrichten“ (Mittwoch). „Aber Facebook, Instagram und Tiktok sind Teil einer Realität, in der junge Menschen lernen müssen, sich zurechtzufinden. Verbote helfen da nicht weiter“, sagte Düll.

Zuletzt hatte sich etwa Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) für eine Altersgrenze für soziale Medien ausgesprochen. CDU, CSU und SPD hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, den Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt zu stärken. Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) hatte ein Verbot sozialer Medien für unter 16-Jährige gefordert.

Mögliche Verbote und Altersgrenzen hält Lehrerverbandspräsident Düll für kaum umsetzbar. Stattdessen komme es darauf an, Kinder zu einem klugen Umgang mit dem Internet zu erziehen. Hier seien Eltern und die Schulen gefordert. Kinder und Jugendliche hätten zudem ein Recht auf Information. „Es kann uns gefallen oder nicht: Aber wenn sie sich zum Beispiel über Politik informieren, geschieht das oft über Social Media“, sagte Düll.


(dmk)



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Gemini 2.5 Flash-Lite ist das schnellste und kostengünstigste KI-Modell Googles


Mit Gemini 2.5 Flash und 2.5 Pro hat Google vor knapp einem Monat seine bislang leistungsfähigsten KI-Modelle vorgestellt. Diese sind laut Datenkonzern nun allgemein verfügbar, doch Google präsentiert jetzt eine weitere Variante dieser Dienste. Gemini 2.5 Flash-Lite ist das bislang schnellste und kosteneffizienteste KI-Modell Googles, sagt Google. Diese Version ist zunächst als Vorschau nutzbar.

Mitte Mai hatte der Datenkonzern auf der Google I/O neben einem KI-Abo für 250 US-Dollar und dem agentischem Gemini weitere Details zu Gemini 2.5 genannt. Gemini 2.5 Flash und 2.5 Pro sollen aufgrund ihrer Leistungsfähigkeit das Fundament legen für eine neue KI-Welt mit einem Weltmodell, das alles kann – wie ein echtes Gehirn. Kurz zuvor hatte Google bereits eine Vorab-Version von Gemini 2.5 Pro für Entwickler verfügbar gemacht.

Jetzt sind Gemini 2.5 Flash und 2.5 Pro als stabile Versionen allgemein verfügbar, sodass (auch vorsichtige) Entwickler diese KI-Modelle in ihre eigene Software nun zuversichtlich integrieren können, schreibt Google im eigenen Blog-Beitrag. Doch das ist dem Konzern offenbar nicht genug, denn gleichzeitig erweitert Google die Gemini-2.5-Modelle um eine neue Variante namens Gemini 2.5 Flash-Lite.

Eine solche Flash-Lite-Version gab es bereits beim KI-Vorgängermodell Gemini 2.0, aber Google hat bei Gemini 2.5 Flash-Lite nach eigenen Angaben die Qualität in vielen Bereichen wie Coding, Mathematik, Wissenschaft, Reasoning und multimodalen Benchmarks verbessert. Insbesondere sollen die Latenzzeiten bei einer Vielzahl von Anfragen reduziert worden sein gegenüber Gemini 2.0 Flash-Lite und 2.0 Flash. Dies sei wichtig bei etwa Übersetzungen und Klassifizierungen.

Dabei besitzt die Vorab-Version von Gemini 2.5 Flash-Lite (gemini-2.5-flashlite-preview-06-17) dieselben Fähigkeiten, die Gemini 2.5 nützlich machen, heißt es seitens Google DeepMind. Dazu gehört die Möglichkeit des Reasonings, wenn das KI-Modell nicht nur Inhalte wiedergeben, sondern auch logisch verknüpfen kann. Zudem soll es möglich sein, KI-Denkprozesse bei unterschiedlichen Budgets zu aktivieren, um Gemini etwa mit der Google-Suche zu verknüpfen oder für Programmieraufgaben oder multimodale Eingaben zu nutzen.



Kosten und Benchmarks von Gemini 2.5 Flash-Lite

(Bild: Google)

Da die Kosten für die Nutzung von Gemini 2.5 Flash-Lite teilweise nur ein Drittel oder sogar lediglich einen Bruchteil der Preise für Gemini 2.5 Flash oder 2.5 Pro ausmachen, bezeichnet Google Gemini 2.5 Flash-Lite als das bislang kostengünstigste KI-Modell dieser Modellfamilie. Auch soll es das bislang schnellste Gemini-Modell sein, wobei die Qualität der Ergebnisse von 2.5 Flash-Lite nur wenig hinter den Vollpreismodellen zurückbleiben soll (siehe Tabelle oben).

Die Vorab-Version von Gemini 2.5 Flash-Lite steht Entwicklern ab sofort in Google AI Studio und Vertex AI zur Verfügung, neben den jetzt stabilen Gemini 2.5 Flash und 2.5 Pro. Letztere sind auch in der Gemini-App nutzbar. Daneben bietet Google speziell angepasste Versionen von Gemini 2.5 Flash-Lite und 2.5 Flash in der Google-Suche an.

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(fds)



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iX-Workshop: Souveräne Cloud – Strategien für digitale Unabhängigkeit


Die Digitalisierung und der Einsatz von Cloud-Technologien stellen Unternehmen vor zentrale Fragen der Souveränität. Wie behalten sie die Kontrolle über Daten und Systeme, minimieren dabei Abhängigkeiten und erfüllen zudem regulatorische Anforderungen?

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Ihr Trainer Sebastian Tappe unterstützt als Manager Cloud Consulting bei der Rewion GmbH Kunden bei der erfolgreichen Strategiefindung und Umsetzung ihrer Cloud Journey. Mit seiner Erfahrung in Cloud-Transformation-Projekten und dem Aufbau von Cloud-Abteilungen und Competence Centern ist er ein anerkannter Trusted Advisor.


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(ilk)



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