Künstliche Intelligenz
Copyright vs KI: Londoner Gericht hilft Bildagentur Getty Images nicht
Nicht zuständig erachtet sich der High Court of Justice for England and Wales bezüglich des Kernvorwurfs der Bildagentur Getty Images gegen die Londoner KI-Firma Stability AI. Getty wirft Stability AI, Millionen copyright-geschützter Fotos aus der Getty-Datenbank zum Trainieren der Stable Diffusion Modelle verwendet zu haben. Doch hat Stability AI seine Modelle nicht in England oder Wales trainiert. Daher erklärte sich Richterin Joanna Smith für unzuständig; der Fall könne allenfalls dort verhandelt werden, wo das Training tatsächlich stattgefunden hat.
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Den weiteren Vorwurf, das nach England importierte, fertig trainierte KI-Modell selbst sei eine rechtverletzende Kopie der Trainingsbilder, hat die Richterin zwar inhaltlich behandelt, aber nicht anerkannt: Obwohl sich die Modellgewichte (Model Weights) während des Trainings durch geschützte Werken verändern, speichert das Modell selbst keine Kopien der Fotos. Damit erfolge durch die Speicherung des berechneten Modells keine rechtsverletzende Vervielfältigung der Originalbilder.
Stability AI hat im Verfahren darauf verwiesen, dass ein Trainingsdatensatz bis zu 220 Terabyte umfasste, während die fertigen Modellgewichte nur 3,44 Gigabyte groß seien. Das KI-System hat laut Urteil Muster gelernt, aber keine Bilder gespeichert.
Erfolg für Getty bei Markenrechtsverletzung
Lediglich bei Teilen der erhobenen Vorwürfe der Markenrechtsverletzung gibt das Gericht Getty Images recht. Stable Diffusion Version 1.x hat nämlich wiederholt Bilder generiert, in denen Logos der Getty-Tochter iStock aufscheinen, obwohl iStock nichts damit zu tun hat. Zudem haben Stable Diffusion Version 1.x und Version 2.1 Bilder generiert, in denen Logos zu sehen sind, die Getty-Logos stark ähneln.
Das Gericht sieht beides als Markenrechtsverletzung und weist Stability AIs Argument zurück, die Verantwortung dafür liege allein bei den Nutzern des Modells. Beide Parteien können Rechtsmittel gegen das Urteil vom Dienstag ergreifen. Das Verfahren heißt Getty Images et al v Stability AI und trägt das Az. IL-2023-000007.
Parallelprozess in den USA
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Trotz des Teilerfolgs Getty Images‘ fielen die Aktien des Unternehmens nach dem Urteil um neun Prozent. Stability AI zeigt sich erfreut über die Entscheidung.
Getty möchte Erkenntnisse aus diesem Streit in einer ähnlichen Klage in den USA gegen die britische Firma verwenden. Der Fall unterstreicht generell die juristischen und finanziellen Herausforderungen, mit denen KI-Entwickler und Rechteinhaber konfrontiert sind. Das hat bereits eine frühere Klage gegen Anthropic und dessen Modell Claude gezeigt. Zu KI-generierten Inhalten sind viele juristische Fragen offen.
(ds)
Künstliche Intelligenz
Stromausfall: Waymos in San Francisco bleiben massenhaft auf der Straße stehen
Ein Stromausfall in San Francisco hat am Samstag indirekt auch die selbstfahrenden Waymo-Taxis lahmgelegt: Weil auch die Ampeln keinen Strom mehr hatten, fehlte den autonomen Fahrzeugen offenbar die Orientierung, sie stoppten allesamt mitten auf der Straße.
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Zahlreiche Videos in sozialen Medien zeigen die schräge Situation: Haltende Waymos mit eingeschalteten Warnblinkern versperren an Kreuzungen und Einmündungen mit Ampeln den Weg.
Waymo stellt Betrieb vor Ort ein
Übereinstimmenden lokalen Medienberichten zufolge stellte Waymo kurz danach vor Ort den Beförderungsbetrieb ein – zum Schutze der Fahrgäste und damit Rettungskräfte nicht blockiert würden. Unfälle im Zusammenhang mit den plötzlichen Waymo-Stopps sind derzeit noch nicht bekannt.
Über die genaue Ursache der plötzlichen Waymo-Probleme machte das Unternehmen am Samstag noch keine Angaben. Sehr wahrscheinlich ist aber, dass dem autonomen Fahrsystem der Waymos ohne funktionierende Ampeln eine entscheidende Orientierungsgrundlage fehlt.
Massiver Stromausfall
Der Stromausfall betraf nach Angaben des Energieversorgers Pacific Gas & Electric (PG&E) am Samstag zwischenzeitlich rund 130.000 Stromkunden. Knapp ein Drittel der Gesamtzahl in der nordkalifornischen Metropole.
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Vor allem der Nordwesten von San Francisco mit den Vierteln Richmond und Presidio ist derzeit immer noch ohne Strom.
(Bild: PG&E)
Um 23.30 Uhr (Ortszeit) – etwa zehn Stunden nach Beginn des Problems – waren demnach noch rund 35.000 Anschlüsse ohne Strom, aktuell sind es noch rund 21.000 (Stand: 21. Dezember, 11:43 Uhr). Zur Ursache gab es zunächst keine Angaben.
(nen)
Künstliche Intelligenz
Gutachter: EU-Kommission will eine „uferlose Sonderrechtszone“ für KI
Die EU-Kommission verspricht mit dem geplanten Paket für einen „digitalen Omnibus“ einen Befreiungsschlag gegen Bürokratie. Doch der Widerstand gegen das Vorhaben wächst ständig. Rechtsexperten der Kanzlei Spirit Legal warnen in einem Gutachten im Auftrag des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) nun eindringlich davor, dass der Entwurf einen systematischen Bruch mit den Prinzipien der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) darstelle und die Privatsphäre von hunderten Millionen Verbrauchern gefährde.
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Im Zentrum der Kritik steht der vorgesehene Artikel 88c, der spezielle Erleichterungen für die Datenverarbeitung im Kontext von Künstlicher Intelligenz (KI) vorsieht. Die Gutachter Peter Hense und David Wagner warnen hier vor einer „uferlosen Sonderrechtszone“. Da der Begriff des KI-Systems extrem weit gefasst sei, könnten Unternehmen künftig fast jede automatisierte Datenverarbeitung als KI-relevant deklarieren, um strengen Datenschutzregeln zu entgehen. Damit würde die technikneutrale Logik der DSGVO durch ein technologiespezifisches Privileg ersetzt, das vor allem Diensteanbietern nütze.
Für alarmierend halten die Juristen die geplante Aufweichung beim Umgang mit sensiblen Daten wie Gesundheitsinformationen oder politischen Ansichten. Der Entwurf suggeriere, dass deren Verarbeitung umso eher gerechtfertigt sei, je größer die Datenmengen sind. Das verkehre den Grundsatz der Datensparsamkeit ins Gegenteil: Massenhaftes Absaugen von Informationen werde belohnt, solange es dem Training von KI-Modellen diene. Die Gutachter sehen darin gefährliche Vorrechte für Big-Tech-Konzerne.
Digitale Souveränität der jungen Generation
Die Autoren bemängeln zudem, dass wesentliche Schutzmechanismen lediglich in die rechtlich unverbindlichen Erwägungsgründe verschoben würden. Ein Beispiel sind technische Opt-out-Verfahren, mit denen Nutzer der Verwendung ihrer Daten widersprechen können. Ohne Verankerung im verbindlichen Normtext fehle den Aufsichtsbehörden die Handhabe, Verstöße effektiv zu sanktionieren. Gerade beim Web-Scraping würden so Daten von Personen erfasst, die oft gar keine Möglichkeit hätten, von ihrem Widerspruchsrecht überhaupt Kenntnis zu erhalten.
Um diesen Fehlentwicklungen entgegenzuwirken, bringen die Gutachter eine spezifische Rechtsgrundlage fürs KI-Training ins Spiel. Unternehmen sollten erst dann auf personenbezogene Informationen zugreifen dürfen, wenn sie nachweisen können, dass ihr Ziel nicht auch mit anonymisierten oder synthetischen Daten erreicht werden könne. Zudem müsse gewährleistet werden, dass KI-Modelle keine persönlichen Informationen in ihren Antworten reproduzieren („Data Leakage“). Dafür seien strenge technische Standards bereits im Trainingsprozess nötig.
Ein Kapitel widmet sich dem Schutz vulnerabler Gruppen. Da Minderjährige die Tragweite der Datenverarbeitung für KI oft nicht überblicken könnten, plädieren die Verfasser für eine ausdrückliche Einwilligungspflicht der Eltern. Zudem sollten Betroffene mit Erreichen der Volljährigkeit ein voraussetzungsloses Recht erhalten, die weitere Nutzung ihrer Daten in bestehenden Modellen zu untersagen. Ohne solche Leitplanken drohe die digitale Souveränität der nächsten Generation dauerhaft verloren zu gehen.
Vertrauensverlust als wirtschaftliches Risiko
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Die politische Dimension dieser Erkenntnisse ist laut vzbv-Vorständin Ramona Pop enorm. Sie warnt davor, dass die Kommission unter dem Deckmantel der Innovation vor allem US-amerikanischen Plattformen einen Freibrief ausstellen wolle. Big Tech könnte juristische Grauzonen leicht ausnutzen, während europäische Firmen und Verbraucher das Nachsehen hätten. Echte Rechtssicherheit entstehe nur durch klare Regeln. Brüssel schlage dagegen vage Ausnahmetatbestände vor, die erst über Jahre gerichtlich geklärt werden müssten.
Dass Datenschutz kein Hemmschuh, sondern ein Wirtschaftsfaktor ist, belegen aktuelle Ergebnisse einer repräsentativen Online-Befragung für den vzbv. Für 87 Prozent der Verbraucher ist demnach Vertrauen die Grundvoraussetzung für die Nutzung digitaler Dienste. Die DSGVO fungiert dabei als wichtiger Anker: Über 60 Prozent der Befragten vertrauen Unternehmen eher, wenn diese nachweislich europäische Vorschriften einhalten. Eine Verwässerung dieser Standards riskiert so auch die gesellschaftliche Akzeptanz neuer Technologien.
Der Digital-Omnibus wird nun im EU-Rat und im Parlament beraten. Die Einwände aus der Zivilgesellschaft sind kaum überhörbar. Das Paket steht im Verdacht, primär auf massiven Druck der US-Regierung zurückzugehen, anstatt europäische Bürger- und Wirtschaftsinteressen zu vertreten. Betroffenenrechte würden unter dem Deckmantel von „Vereinfachungen“ abgeschwächt, heißt es. KI-Firmen wolle die Kommission einen Blankoscheck ausstellen, um europäische Daten abzusaugen.
(nen)
Künstliche Intelligenz
Dwarf Mini: Leichtes Smart-Teleskop für Astrofotografie unterwegs im Test
Seit etwa zwei Jahren liefern sich die chinesischen Hersteller ZWO (Zhen Wang Optical) und Dwarflabs ein Rennen um das kleinste und leichteste Smart-Teleskop. Bisher hatte ZWO die Nase mit dem Seestar S30 vorn. Nun legt Dwarflabs mit dem Dwarf Mini nach, einer kompakten Variante des Dwarf III.
Das kleine Teleskop ist in knapp zehn Minuten aufgebaut. Das gelingt auch unerfahrenen Nutzern. Bemerkenswert ist, dass der Hersteller das Gewicht dieser Geräteklasse erstmals unter ein Kilogramm gedrückt hat. Wie beim Dwarf III ist auch beim Dwarf Mini kein Stativ enthalten – man kann aber Fotostative nutzen. Beim Design hielt sich der Hersteller an die bewährte Bauform mit einem beweglichen Arm auf einer horizontal rotierenden Basis. Diese azimutale Montierung kann jeden Punkt am Himmel anfahren und verlangt Nutzern kein aufwendiges Einrichten ab.
Die technischen Details des Dwarf Mini entsprechen weitgehend denen des Seestar S30 – beide lösen nur Full-HD auf statt wie das Dwarf III 4K. Verschiedene Filter sind eingebaut: ein Astrofilter gegen Lichtverschmutzung, der Schmalband für spezifische Wellenlängen und ein Black-Filter, der den Sensor abdunkelt. Den mitgelieferten Solarfilter bringt man magnetisch an der Frontlinse an.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Dwarf Mini: Leichtes Smart-Teleskop für Astrofotografie unterwegs im Test“.
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