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Creality Falcon A1 im Test: Laserklasse-1-Engraver mit Gehäuse


Der Creality Falcon A1 kombiniert einen 10-Watt-Diodenlaser mit geschlossenem Gehäuse und zahlreichen Sicherheitsfeatures. Was der Laser-Engraver kann, zeigt der Test.

Neben 3D-Druckern oder Schneidplottern sind auch Laser-Gravur-Geräte in Preisregionen angekommen, die sie für Privatanwender interessant machen. Die zweiachsigen Laser brennen Texte oder Grafiken per Knopfdruck auf Holz, Bambus, Kork, Leder oder sogar Fliesen. Die Leistung reicht sogar aus, um Materialien wie Pappe oder dünnes Holz präzise zu schneiden.

Allerdings sind Laser nicht ungefährlich für die Augen. Hochpreisige Modelle verfügen über einen geschlossenen Bauraum, der vor dem Laserlicht schützt. In der Einsteigerklasse mit großer Arbeitsfläche sucht man ein solches Gehäuse aber oft vergeblich. Genau hier setzt der Creality Falcon A1 an: Der 10-Watt-Laser kommt ab Werk mit vollständig geschlossenem Gehäuse und wird in Laserklasse 1 eingestuft, womit er auch für Privatanwender in Frage kommt.

Creality ist vielen Nutzern bereits von 3D-Druckern bekannt. Mit dem Falcon A1 bringt der Hersteller einen Laser-Engraver auf den Markt, der sich an Einsteiger und Hobbyisten richtet. Das Gerät wird vormontiert geliefert und soll innerhalb weniger Minuten einsatzbereit sein. Neben dem geschlossenen Gehäuse gehören Air Assist, integrierte Rauchabsaugung und eine Kamera zur einfachen Platzierung zur Ausstattung.

Wir haben den vormontiert gelieferten Laser-Engraver getestet und verraten, für wen sich das Gerät lohnt.

Sicherheitsfeatures

Das geschlossene Gehäuse stuft das Gerät in Laserklasse 1 ein, was das Gerät auch für Privatanwender interessant macht. Die meisten Engraver haben die Laserklasse 4, welche nur für professionelle Anwender geeignet ist.

Magnetische Türsensoren pausieren den A1 automatisch, sobald Deckel oder Frontklappe geöffnet werden. Ein Not-Aus-Schalter an der Frontseite schaltet die Maschine im Ernstfall stromlos. Die von Xtool bekannte Flammenerkennung gibt es hier allerdings nicht – beim Lasern muss man das Werkstück also immer im Auge behalten! Eine kleine Besonderheit des A1: Um das Gerät bei Nichtbenutzung zu sperren, verfügt der Laser-Engraver über ein Schloss auf der Rückseite. Ohne den entsprechenden Schlüssel ist keine Nutzung möglich.

Die integrierte Rauchabsaugung befördert entstehende Rauchgase über den mitgelieferten Schlauch aus dem Gehäuse und aus dem Fenster. Die Rauchentwicklung ist aber nicht ohne und so braucht es neben einer vernünftigen Belüftung im Idealfall noch einen Luftfilter – die Investition lohnt sich aus unserer Sicht auf jeden Fall!

Abgesehen davon sollte man keinesfalls ohne Vorwissen mit einem derart starken Laser hantieren. Es geht hier nicht allein um den Schutz des Augenlichts, sondern auch um das Verhüten von Bränden und um giftige Gase, die beispielsweise beim Bearbeiten von bestimmten Kunststoff-Sorten entstehen. Wer sich einen Laser als Werkzeug in die Werkstatt stellt, muss immer mit Bedacht vorgehen und vorsichtig sein: Ein Laser ist kein Spielzeug!

Design und Ausstattung

Der Falcon A1 kommt vormontiert in einer stabilen Kartonbox bei uns an – ein zeitraubender Aufbau ist nicht nötig. Im Inneren schützen dicke Schaumstoffpolster das Gerät. Nach dem Auspacken zeigt sich ein vollständig geschlossenes Gehäuse in grauem Metall-Look mit orange-transparenten Acrylfenstern an Oberseite und Front. Die doppelte Sichtfenster-Konstruktion ermöglicht einen Blick auf das Werkstück und filtert gleichzeitig 97 Prozent des Laserlichts.

Das massive Gehäuse bringt ein stattliches Gewicht von über 15 kg mit. Das kommt der Stabilität zugute: Vibrationen beim Gravieren treten nur minimiert auf. Die Verarbeitung ist sauber – keine scharfen Kanten oder unsauber lackierten Flächen. Die Scharniere und Verschlüsse wirken robust.

Im Inneren arbeitet ein Core-XY-System mit zwei Motoren für präzise Bewegungen in X- und Y-Richtung. Linearführungen und ein geschlossener Kabelkanal sorgen für einen aufgeräumten Eindruck. Die automatische Riemenspannung erreicht eine hohe Bewegungsgenauigkeit. Die maximale Geschwindigkeit liegt bei 600 mm/s. Der 10-Watt-Diodenlaser arbeitet mit einer Wellenlänge von 455 nm und einem ultrakomprimierten Laserpunkt von 0,06 × 0,08 mm. Die Arbeitsfläche misst 305 × 381 mm. Das Gerät selbst ist mit 567 × 468 × 196 mm aber deutlich größer.

Im Karton liegen neben dem Laser-Engraver: Abluftrohr, Schlauchschelle, Air-Assist-Equipment mit Silikonschlauch, Netzteil, ein Basswood-Musterstück (300 × 300 × 3 mm), Multi-Level-Fokusblock, Kalibrierungskarte, Verbindungskabel für das optionale Rotationsmodul, USB-C-Kabel, Antistatikbürste und Inbusschlüssel.

Praxistest

Die Inbetriebnahme gestaltet sich einfach. Da das Gerät vormontiert geliefert wird, beschränkt sich die Einrichtung auf wenige Schritte: Aufstellen, Abluftschlauch befestigen, Air-Assist-Pumpe anschließen, Netzteil und USB-Kabel verbinden. Nach etwa 10 bis 15 Minuten ist der Laser einsatzbereit.

Der Falcon A1 wird von Windows und macOS als serielles Gerät erkannt. LightBurn erkennt den Laser als GRBL-kompatible Maschine sofort. Alternativ funktioniert die kostenlose Software LaserGRBL oder Crealitys eigene Software Falcon Design Space. Letztere unterstützt die Kamera und die Materialdatenbank von Creality. Die Kalibrierung der Kamera gestaltet sich etwas kniffelig, funktioniert bei guten Lichtverhältnissen aber dann doch zuverlässig. Einmal eingerichtet, entspricht die Position in der Software dann auch exakt der tatsächlichen Bearbeitungsposition. Das Positionieren von Werkstück und Vorlagedatei gestaltet sich so sehr einfach.

Die Fokussierung erfolgt manuell mit der mitgelieferten Fokus-Lehre. Man legt das Distanzstück zwischen Laser und Material und stellt die Höhe entsprechend ein. Das erscheint zwar altbacken, der Vorgang dauert aber nur wenige Sekunden und funktioniert zuverlässig. Was hier auffällt, ist die begrenzte Bearbeitungshöhe des A1. Eine größere Zigarrenkiste zum Gravieren einlegen, ist hier nicht möglich.

Auf Sperrholz und Hartholz liefert der Falcon A1 dafür sehr präzise Gravuren mit klaren Linien. Feinste Details, kleine Schriften und Fotos mit Graustufen werden sauber dargestellt. Selbst bei erhöhten Geschwindigkeiten im Vergleich zur empfohlenen Einstellung erhalten wir scharfe Ergebnisse. Dünnes Pappelsperrholz mit 3 mm Stärke schneidet der Laser in nur einem Durchgang bei. Bei 4 bis 6 mm dickem Holz sind ein bis zwei zusätzliche Durchgänge nötig. Der Air Assist bläst Rauch und Flammen aus der Schnittfuge, verbessert die Schnittqualität und senkt die Brandgefahr.

Jeansstoff, Leder und Kunstleger graviert der Laser mit hoher Präzision. Schnitte durch 2 bis 3 mm dickes Rindsleder gelingen in einem Durchgang. Schwarzes Acryl mit 3 mm Stärke schneidet der Falcon A1 ebenfalls in einem Durchgang. Acryl lässt sich mit dem 455-nm-Laser nicht schneiden, da der Strahl das Material durchdringt. Auch Karton und Papier lassen sich bearbeiten – hier ist aber besondere Vorsicht geboten, da Papier leicht entflammbar ist.

Metall schneidet der Laser nicht. Markieren ist aber möglich: Auf Edelstahl erzeugt der Laser bei langsamer Geschwindigkeit eine dauerhafte schwarze Markierung. Eloxiertes Aluminium graviert der A1 hingegen problemlos.

Preis und Varianten

Der Creality Falcon A1 kostet laut Preisvergleich etwa 500 bis 600 Euro. Bei Amazon liegt der Preis aktuell bei 589 Euro. Für einen 10-Watt-Laser mit geschlossenem Gehäuse, Air Assist und Rauchabsaugung ist das ein fairer Preis. Wer LightBurn nutzen möchte, sollte zusätzlich die Kosten für die Software einplanen. Optional sind ein Rotationsmodul für runde Objekte und der empfohlene Luftfilter erhältlich.

Wer regelmäßig dickeres Material schneiden möchte, sollte allerdings zu einem stärkeren 20-Watt-Laser greifen.

Fazit

Der Creality Falcon A1 ist ein durchdachter Laser-Engraver für Einsteiger und Hobbyisten. Das geschlossene Gehäuse mit Laserklasse 1 macht eine Schutzbrille im Normalbetrieb überflüssig. Die Sicherheitsfeatures – Not-Aus, Türsensoren, Rauchabsaugung – ermöglichen entspanntes Arbeiten.

Die Gravurergebnisse auf Holz, Leder und Acryl überzeugen. Der kleine Laserpunkt von 0,06 mm sorgt für feine Details. Das CoreXY-System arbeitet schnell und präzise. Der integrierte Air Assist verbessert die Schnittqualität und reduziert Brandspuren.

In der Praxis stören das Fehlen eines Touchscreens und die manuelle Fokussierung. Auch ein Honeycomb-Arbeitstisch fehlt im Lieferumfang. Die Kamera funktioniert nur in Crealitys eigener Software, nicht in LightBurn.

Wer einen sicheren und einfach zu bedienenden Laser-Engraver sucht, findet im Falcon A1 ein rundes Gesamtpaket. Für reine Gravuraufgaben reicht die Leistung vollkommen aus. Beim Schneiden stößt der 10-Watt-Laser bei Materialstärken über 6 mm an seine Grenzen.



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Plattner zum BSI-Portal: Werden nicht die ganze Republik retten können


Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat sein neues „BSI-Portal“ gestartet, das nun als zentraler Anlaufpunkt für Betroffene von IT-Sicherheitsvorschriften des Bundes etabliert werden soll. Die Präsidentin der Bundesbehörde, Claudia Plattner, hofft dabei auf deutliche Effekte durch das deutsche Umsetzungsgesetz zur Netzwerk- und Informationssicherheitsrichtlinie der EU, mit dem das BSI-Gesetz geändert und der Kreis der Betroffenen deutlich ausgeweitet wurde. „NIS2 ist trotz Regierungswechsel vergleichsweise schnell umgesetzt worden und wir sind bereit. „Von uns aus kann es losgehen“, sagt Plattner gegenüber heise online. Die Überarbeitung der alten NIS-Richtlinie und ihre deutsche Umsetzung hatten zuvor Jahre gedauert.

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Mit der Website sollen nun Verpflichtete, also nach bisherigen Schätzungen knapp 30.000 Unternehmen, Behörden und andere Institutionen, die als kritisch im Sinne des Gesetzes gelten, künftig mit dem BSI-Portal nur noch eine Anlaufstelle benötigen, einen sogenannten „One-Stop-Shop“. Neben der gesetzlich verpflichtenden Registrierung sollen dort relevante Informationen zu den anwendbaren Cybersicherheitspflichten auffindbar sein. In den kommenden Monaten sollen dann weitere funktionale Features ergänzt werden. Vor allem der Austausch von Echtzeitdaten soll künftig das Bewusstsein für akute Vorfälle erhöhen, aber auch die Reaktionszeiten verringern. Bislang gibt es kein zentrales Meldeportal in standardisiertem Format, aus dem sich strukturiert Auffälligkeiten ablesen lassen würden.

Für Stirnrunzeln und Kritik dürfte die Wahl des Anbieters sorgen, auf den das BSI dabei für sein Portal setzt: Amazons Web Services. „AWS bietet hierfür eine passende Infrastruktur mit Sicherheitseigenschaften nach dem Stand der Technik, auf die wir aufgesetzt haben“, sagt die BSI-Präsidentin auf Nachfrage von heise online. Das BSI-Portal soll auch anonyme Meldungen von Cybersicherheitsvorfällen und Schwachstellen ermöglichen – diese beiden Features sollen auch ohne Registrierung nutzbar sein.

Dass es nun ein zentrales BSI-Portal für die NIS2-Betroffenen gibt, will BSI-Präsidentin Claudia Plattner jedoch auf keinen Fall missverstanden wissen. Das BSI könne nicht überall sein. „Werden wir die ganze Republik retten können? Nein, das nicht“, sagt sie im Gespräch mit heise online. „Auch wenn wir Hilfestellungen leisten können: Am Ende des Tages müssen sich die Firmen anschauen, wie ihre IT aussieht, wie ihre Backups gemacht werden.“ Sie müssten selbst die Ärmel hochkrempeln, meint Plattner.

Die NIS2-Richtlinie und die jetzt in das BSI-Gesetz überführten Regelungen sehen eine Vielzahl an Pflichten für die Betreiber kritischer Infrastrukturen vor, vom Internetprovider über Energienetzbetreiber bis hin zu Gesundheitsversorgern, Wasserwerken, Lebensmittelherstellern oder anderen relevanten Unternehmen, aber auch Behörden. Dabei wird nicht exakt aufgeführt, was genau getan werden muss. „NIS2 sagt nicht, dass man einen gepatchten Exchange-Server haben muss“, erklärt Plattner. Pflicht sei vielmehr ein Risikomanagement, das zeige, ob dies ein Problem für die Cybersicherheit des eigenen Unternehmens ist. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein ungepatchter Exchangeserver ein Problem sei, sei hoch, erklärt die BSI-Präsidentin. Aber das heiße nicht, dass ein solcher Patch genau das eine sei, was zu tun ist. Mit der NIS2 kommen aber auch überarbeitete Meldepflichten für IT-Sicherheitsvorfälle – auch hierbei soll das neue Portal nun eine Hilfestellung leisten.

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Halten sich Anbieter nicht an die Regeln, wären nach § 65 BSI-Gesetz inzwischen bis zu 10 Millionen Euro oder zwei Prozent des Jahresumsatzes als Bußgeld möglich. „Die Menschen müssen sich darauf verlassen können: Eine gewisse Quote wird angeschaut – und irgendwann trifft es dann eben jeden mal“, erklärt Plattner den Ansatz ihrer Behörde.

Dabei spielen die unter dem NIS2-Regime möglichen Strafen nach Ansicht der seit Mitte 2023 amtierenden BSI-Präsidentin aber gar nicht die größte Rolle. „Der große Hebel sind nicht wir“, sagt Plattner. Sie erwartet eine Nebenwirkung der NIS2-Regelungen auf die sogenannten Directors-and-Officers-Versicherungen (D&O). „Der große Hebel sind die Organhaftungen der Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte“, sagt die BSI-Präsidentin, die zumindest einen Großteil ihres Berufswegs selbst in der Wirtschaft verbracht hat. „Wenn die ihren Versicherungen nicht nachweisen können, dass sie sich zumindest um die Basics gekümmert haben, dann können sich je nach Sachlage sogar persönliche Haftungsfragen stellen, die nicht abgedeckt sind.“

Inwieweit die vom Bundesgesetzgeber am Ende getroffenen Formulierungen im jetzigen §38 BSI-Gesetz tatsächlich wirken, bleibt abzuwarten. Bereits heute zeichnet sich aber ab, dass der Markt für Risikomanagement- und IT-Sicherheitsschulungen Fahrt aufnimmt. Geht es nach der BSI-Präsidentin, soll das nicht der einzige Effekt der NIS2 bleiben. „Ich habe die Hoffnung und auch die Erwartung, dass wir durch NIS2 einen ordentlichen Ruck hineinbekommen und auch hierzulande alles rund um IT-Sicherheits-Services wächst“, unterstreicht Plattner gegenüber heise online. „Auch einfach deshalb, weil es lukrativ ist.“


(mack)



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Nvidia: DLSS 4.5 verbessert Upscaling und Frame Generation


Nvidia hat auf der CES 2026 eine neue Version von DLSS mit der Versionsnummer 4.5 angekündigt, die das auf einem Transformer-Modell basierende KI-Modell umfangreich verbessern soll. Sowohl die Upscaling-Komponente als auch der Frame-Generation-Part wurden dabei überarbeitet. DLSS 4.5 Upscaling steht in allen Nvidia-Grafikkarten ab der 2000er-Generation zur Verfügung, für die neuen Frame-Generation-Features braucht man eine 4000er- oder 5000er-GPU.

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Im Vergleich zu DLSS 4 soll das Upscaling in DLSS 4.5 mehr Stabilität bieten und gerade in Bewegung weniger Artefakte zeigen. Ein Beispielvideo zeigt etwa, wie in „Oblivion Remastered“ mit DLSS4 ein Schwert flott über den Bildschirm gezogen wird, was sichtbare Schlieren hinterlässt. Diese Bewegungsrückstände lassen sich in vielen Spielen beobachten und treten oft besonders stark in Kombination mit aktiviertem Motion Blur hervor. Der Vergleich mit DLSS 4.5 zeigt, dass dieses Problem in der neuen Version des Transformer-Modells behoben oder zumindest verbessert wurde.

Der Nachteil: Die Upscaling-Komponente von DLSS 4.5 braucht etwas mehr Leistung als DLSS 4. Im Gegenzug können Nutzer versuchen, aggressivere Upscaling-Optionen zu benutzen, also eine niedrigere Grundauflösung zu rendern. Dadurch könnten sich die Leistungseinbußen kompensieren lassen. Nvidia verspricht, dass DLSS im Performance-Modus nativer Bildqualität entsprechen soll, während sogar der bislang kaum brauchbare Ultra-Performance-Modus zumindest auf 4K-Monitoren zu einer echten Alternative werden könne, obwohl das Bild dabei nur in 720p gerendert wird. Ob das stimmt, müssen Tests zeigen.

Während der Upscaling-Part von DLSS von vielen Spielern in fast jedem aktuellen Spiel genutzt wird, ist Frame Generation noch Geschmackssache. Die Technik berechnet zwischen zwei „echten“ Frames einen oder mehrere „Fake Frames“. Das steigert die Flüssigkeit der Bewegung, erhöht aber die Eingabelatenz. In der Praxis sieht ein Spiel also flüssiger aus, fühlt sich aber nicht flüssiger an. Zudem können die generierten Bilder Artefakte zeigen, die bei niedrigeren Ausgangsbildraten schlimmer ausfallen.

In DLSS 4.5 hat Nvidia die Konsistenz von Nutzer-Interface-Elementen bei aktivierter Frame Generation verbessert. Ein über das Spielgeschehen gelegtes Fadenkreuz soll dadurch weniger schlieren als bislang. Neu ist zudem die Möglichkeit, die Bildrate durch „Fake Frames“ zu versechsfachen – bislang war vierfache Frame Generation das Maximum.

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Besonders praktisch ist eine neue Funktion, die die Zahl der generierten Frames dynamisch an das Spielgeschehen anpasst. Je nach Ausgangsbildrate werden demnach zweifache, dreifache oder gar sechsfache Frames interpoliert, um die Bildwiederholfrequenz eines Monitors voll auszufüllen. Das kann nützlich sein, um verlässlich auf eine stabile Bildrate zu kommen. Auf der anderen Seite stellt das Feature in der Theorie sicher, dass man seltener unnötige Frames generiert und dadurch die tatsächliche Ausgangsbildrate in den Keller drückt.

Ein Beispiel: Wer auf einem 240-Hz-Monitor mit 6-facher Frame Generation spielt, kann maximal 40 „echte Frames“ erzielen (in der Praxis tatsächlich nur 37, weil Nvidia Reflex die Bildwiederholfrequenz bei aktivierter Frame Generation in diesem Szenario auf 224 festlegt) – auch wenn der PC grundsätzlich in der Lage wäre, mehr davon zu erreichen. In leicht zu rendernden Szenen könnte die dynamische Frame Generation nun etwa auf vierfache Frame Generation umstellen, um 60 (beziehungsweise 56) echte Frames rendern zu lassen, bevor KI-Frames dazwischengelegt werden.

Während die Frame-Generation-Komponente von DLSS 4.5 erst im Frühjahr erscheint, kann man die neuen Upscaling-Features von DLSS 4.5 schon jetzt ausprobieren, indem man die Beta-Version der Nvidia-App und den neuen Grafiktreiber herunterlädt. Um an der Beta teilzunehmen, geht man unter „Einstellungen“ auf den Reiter „About“ und klickt dort den Haken bei der Beta-Teilnahme. Anschließend muss man die App neu starten und den neuen Treiber installieren. Nach dem Update kann man die neuen Features testen, indem man in der App im Grafik-Reiter den DLSS-Override entweder global oder bei einzelnen Spielen auf „Latest“ stellt. Nun sollte beim nächsten Spielstart automatisch die aktuellste Version von DLSS aktiviert werden.

heise online ist Medienpartner der CES 2026


(dahe)



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Deutliche Verbesserungen in petto: Das solle Apple beim Studio Display 2 planen


Im Rahmen eines größeren Leaks, der aus Apple-internen Quellen stammt, sind auch Informationen zu Apples nächstem Standardbildschirm aufgetaucht. Über das Studio Display 2 gibt es schon seit vielen Monaten Gerüchte, doch bislang nur wenige Details. Laut „internem Apple-Code“ – unter anderem waren eine iOS-26-Vorabversion sowie ein Kernel-Debug-Kit entfleucht – stehen nun unter anderem Bildwiederholfrequenz und verbauter Prozessor fest. Ob Apple hier nachträglich noch etwas ändert, lässt sich allerdings nicht mit Bestimmtheit sagen.

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Dem Leak zufolge nutzt Apple beim Studio Display 2 einen aktuellen ARM-Chip als Controller-Einheit. Angeblich handelt es sich um den A19, der im iPhone 17 steckt. Er steuert unter anderem die im Bildschirm integrierte Kamera und weitere Hardware-Funktionen wie die Mikrofone. Apple nutzt im aktuellen Studio Display, das bereits 2022 erschienen war, den A13 aus dem iPhone 11.

Für normale Nutzer wesentlich interessanter: Das Studio Display 2 soll erstmals endlich High-Dynamic-Range-Bilder unterstützen und auf 120 Hertz (Apple nennt dies ProMotion) Bildwiederholfrequenz hochgehen. Momentan beherrscht das Studio Display der ersten Generation nur SDR (Standard Dynamic Range) und maximal 60 Hertz Bildquiederholfrequenz.

Ob sich an der Auflösung – diese liegt derzeit bei 5K –, der Größe oder anderen Features etwas ändert, bleibt unklar. Dank HDR dürfte aber mit einer höheren Bildhelligkeit als die aktuell 600 Candela zu rechnen sein – denkbar wären 1000 Candela mit 1600 Candela „Peak Brightness“ bei HDR-Inhalten wie beim MacBook Pro.

Auch dürfte Apple neuere Thunderbolt-Ports (derzeit TB3) verbauen und eventuell Webcam und Lautsprecher verbessern. Der Codename des neuen Displays lautet J527. Es wird wohl zusammen mit einer ersten M5-Generation des Mac Studio erscheinen – eventuell noch in der ersten Jahreshälfte. Günstig wird es wohl kaum – aktuell verlangt Apple für die Standardvariante 1749 Euro, mit „Nanotexturglas“ gleich 1999 Euro. Der Straßenpreis ist allerdings günstiger.

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(bsc)



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