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Creality Falcon A1 im Test: Laserklasse-1-Engraver mit Gehäuse


Der Creality Falcon A1 kombiniert einen 10-Watt-Diodenlaser mit geschlossenem Gehäuse und zahlreichen Sicherheitsfeatures. Was der Laser-Engraver kann, zeigt der Test.

Neben 3D-Druckern oder Schneidplottern sind auch Laser-Gravur-Geräte in Preisregionen angekommen, die sie für Privatanwender interessant machen. Die zweiachsigen Laser brennen Texte oder Grafiken per Knopfdruck auf Holz, Bambus, Kork, Leder oder sogar Fliesen. Die Leistung reicht sogar aus, um Materialien wie Pappe oder dünnes Holz präzise zu schneiden.

Allerdings sind Laser nicht ungefährlich für die Augen. Hochpreisige Modelle verfügen über einen geschlossenen Bauraum, der vor dem Laserlicht schützt. In der Einsteigerklasse mit großer Arbeitsfläche sucht man ein solches Gehäuse aber oft vergeblich. Genau hier setzt der Creality Falcon A1 an: Der 10-Watt-Laser kommt ab Werk mit vollständig geschlossenem Gehäuse und wird in Laserklasse 1 eingestuft, womit er auch für Privatanwender in Frage kommt.

Creality ist vielen Nutzern bereits von 3D-Druckern bekannt. Mit dem Falcon A1 bringt der Hersteller einen Laser-Engraver auf den Markt, der sich an Einsteiger und Hobbyisten richtet. Das Gerät wird vormontiert geliefert und soll innerhalb weniger Minuten einsatzbereit sein. Neben dem geschlossenen Gehäuse gehören Air Assist, integrierte Rauchabsaugung und eine Kamera zur einfachen Platzierung zur Ausstattung.

Wir haben den vormontiert gelieferten Laser-Engraver getestet und verraten, für wen sich das Gerät lohnt.

Sicherheitsfeatures

Das geschlossene Gehäuse stuft das Gerät in Laserklasse 1 ein, was das Gerät auch für Privatanwender interessant macht. Die meisten Engraver haben die Laserklasse 4, welche nur für professionelle Anwender geeignet ist.

Magnetische Türsensoren pausieren den A1 automatisch, sobald Deckel oder Frontklappe geöffnet werden. Ein Not-Aus-Schalter an der Frontseite schaltet die Maschine im Ernstfall stromlos. Die von Xtool bekannte Flammenerkennung gibt es hier allerdings nicht – beim Lasern muss man das Werkstück also immer im Auge behalten! Eine kleine Besonderheit des A1: Um das Gerät bei Nichtbenutzung zu sperren, verfügt der Laser-Engraver über ein Schloss auf der Rückseite. Ohne den entsprechenden Schlüssel ist keine Nutzung möglich.

Die integrierte Rauchabsaugung befördert entstehende Rauchgase über den mitgelieferten Schlauch aus dem Gehäuse und aus dem Fenster. Die Rauchentwicklung ist aber nicht ohne und so braucht es neben einer vernünftigen Belüftung im Idealfall noch einen Luftfilter – die Investition lohnt sich aus unserer Sicht auf jeden Fall!

Abgesehen davon sollte man keinesfalls ohne Vorwissen mit einem derart starken Laser hantieren. Es geht hier nicht allein um den Schutz des Augenlichts, sondern auch um das Verhüten von Bränden und um giftige Gase, die beispielsweise beim Bearbeiten von bestimmten Kunststoff-Sorten entstehen. Wer sich einen Laser als Werkzeug in die Werkstatt stellt, muss immer mit Bedacht vorgehen und vorsichtig sein: Ein Laser ist kein Spielzeug!

Design und Ausstattung

Der Falcon A1 kommt vormontiert in einer stabilen Kartonbox bei uns an – ein zeitraubender Aufbau ist nicht nötig. Im Inneren schützen dicke Schaumstoffpolster das Gerät. Nach dem Auspacken zeigt sich ein vollständig geschlossenes Gehäuse in grauem Metall-Look mit orange-transparenten Acrylfenstern an Oberseite und Front. Die doppelte Sichtfenster-Konstruktion ermöglicht einen Blick auf das Werkstück und filtert gleichzeitig 97 Prozent des Laserlichts.

Das massive Gehäuse bringt ein stattliches Gewicht von über 15 kg mit. Das kommt der Stabilität zugute: Vibrationen beim Gravieren treten nur minimiert auf. Die Verarbeitung ist sauber – keine scharfen Kanten oder unsauber lackierten Flächen. Die Scharniere und Verschlüsse wirken robust.

Im Inneren arbeitet ein Core-XY-System mit zwei Motoren für präzise Bewegungen in X- und Y-Richtung. Linearführungen und ein geschlossener Kabelkanal sorgen für einen aufgeräumten Eindruck. Die automatische Riemenspannung erreicht eine hohe Bewegungsgenauigkeit. Die maximale Geschwindigkeit liegt bei 600 mm/s. Der 10-Watt-Diodenlaser arbeitet mit einer Wellenlänge von 455 nm und einem ultrakomprimierten Laserpunkt von 0,06 × 0,08 mm. Die Arbeitsfläche misst 305 × 381 mm. Das Gerät selbst ist mit 567 × 468 × 196 mm aber deutlich größer.

Im Karton liegen neben dem Laser-Engraver: Abluftrohr, Schlauchschelle, Air-Assist-Equipment mit Silikonschlauch, Netzteil, ein Basswood-Musterstück (300 × 300 × 3 mm), Multi-Level-Fokusblock, Kalibrierungskarte, Verbindungskabel für das optionale Rotationsmodul, USB-C-Kabel, Antistatikbürste und Inbusschlüssel.

Praxistest

Die Inbetriebnahme gestaltet sich einfach. Da das Gerät vormontiert geliefert wird, beschränkt sich die Einrichtung auf wenige Schritte: Aufstellen, Abluftschlauch befestigen, Air-Assist-Pumpe anschließen, Netzteil und USB-Kabel verbinden. Nach etwa 10 bis 15 Minuten ist der Laser einsatzbereit.

Der Falcon A1 wird von Windows und macOS als serielles Gerät erkannt. LightBurn erkennt den Laser als GRBL-kompatible Maschine sofort. Alternativ funktioniert die kostenlose Software LaserGRBL oder Crealitys eigene Software Falcon Design Space. Letztere unterstützt die Kamera und die Materialdatenbank von Creality. Die Kalibrierung der Kamera gestaltet sich etwas kniffelig, funktioniert bei guten Lichtverhältnissen aber dann doch zuverlässig. Einmal eingerichtet, entspricht die Position in der Software dann auch exakt der tatsächlichen Bearbeitungsposition. Das Positionieren von Werkstück und Vorlagedatei gestaltet sich so sehr einfach.

Die Fokussierung erfolgt manuell mit der mitgelieferten Fokus-Lehre. Man legt das Distanzstück zwischen Laser und Material und stellt die Höhe entsprechend ein. Das erscheint zwar altbacken, der Vorgang dauert aber nur wenige Sekunden und funktioniert zuverlässig. Was hier auffällt, ist die begrenzte Bearbeitungshöhe des A1. Eine größere Zigarrenkiste zum Gravieren einlegen, ist hier nicht möglich.

Auf Sperrholz und Hartholz liefert der Falcon A1 dafür sehr präzise Gravuren mit klaren Linien. Feinste Details, kleine Schriften und Fotos mit Graustufen werden sauber dargestellt. Selbst bei erhöhten Geschwindigkeiten im Vergleich zur empfohlenen Einstellung erhalten wir scharfe Ergebnisse. Dünnes Pappelsperrholz mit 3 mm Stärke schneidet der Laser in nur einem Durchgang bei. Bei 4 bis 6 mm dickem Holz sind ein bis zwei zusätzliche Durchgänge nötig. Der Air Assist bläst Rauch und Flammen aus der Schnittfuge, verbessert die Schnittqualität und senkt die Brandgefahr.

Jeansstoff, Leder und Kunstleger graviert der Laser mit hoher Präzision. Schnitte durch 2 bis 3 mm dickes Rindsleder gelingen in einem Durchgang. Schwarzes Acryl mit 3 mm Stärke schneidet der Falcon A1 ebenfalls in einem Durchgang. Acryl lässt sich mit dem 455-nm-Laser nicht schneiden, da der Strahl das Material durchdringt. Auch Karton und Papier lassen sich bearbeiten – hier ist aber besondere Vorsicht geboten, da Papier leicht entflammbar ist.

Metall schneidet der Laser nicht. Markieren ist aber möglich: Auf Edelstahl erzeugt der Laser bei langsamer Geschwindigkeit eine dauerhafte schwarze Markierung. Eloxiertes Aluminium graviert der A1 hingegen problemlos.

Preis und Varianten

Der Creality Falcon A1 kostet laut Preisvergleich etwa 500 bis 600 Euro. Bei Amazon liegt der Preis aktuell bei 589 Euro. Für einen 10-Watt-Laser mit geschlossenem Gehäuse, Air Assist und Rauchabsaugung ist das ein fairer Preis. Wer LightBurn nutzen möchte, sollte zusätzlich die Kosten für die Software einplanen. Optional sind ein Rotationsmodul für runde Objekte und der empfohlene Luftfilter erhältlich.

Wer regelmäßig dickeres Material schneiden möchte, sollte allerdings zu einem stärkeren 20-Watt-Laser greifen.

Fazit

Der Creality Falcon A1 ist ein durchdachter Laser-Engraver für Einsteiger und Hobbyisten. Das geschlossene Gehäuse mit Laserklasse 1 macht eine Schutzbrille im Normalbetrieb überflüssig. Die Sicherheitsfeatures – Not-Aus, Türsensoren, Rauchabsaugung – ermöglichen entspanntes Arbeiten.

Die Gravurergebnisse auf Holz, Leder und Acryl überzeugen. Der kleine Laserpunkt von 0,06 mm sorgt für feine Details. Das CoreXY-System arbeitet schnell und präzise. Der integrierte Air Assist verbessert die Schnittqualität und reduziert Brandspuren.

In der Praxis stören das Fehlen eines Touchscreens und die manuelle Fokussierung. Auch ein Honeycomb-Arbeitstisch fehlt im Lieferumfang. Die Kamera funktioniert nur in Crealitys eigener Software, nicht in LightBurn.

Wer einen sicheren und einfach zu bedienenden Laser-Engraver sucht, findet im Falcon A1 ein rundes Gesamtpaket. Für reine Gravuraufgaben reicht die Leistung vollkommen aus. Beim Schneiden stößt der 10-Watt-Laser bei Materialstärken über 6 mm an seine Grenzen.



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iPhone-Daten an Apple trotz Opt-Out: Richter verwirft Teile von Sammelklage


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Schon seit fast vier Jahren läuft der Versuch, Apple per Sammelklage dazu zu bewegen, weniger iPhone-Daten zu sammeln – oder zumindest eine Entschädigung an die Nutzer zu zahlen, falls dies nachweislich getan wurde. Doch nun hat der zuständige US-Richter zumindest Teile des Klage abgewiesen. Apple hatte stets mitgeteilt, dass die Annahme der Kläger „völlig falsch“ sei. Dem schloss sich der US District Court for the Northern District of California laut einem Bericht des Justizfachdienstes Bloomberg Law nun teilweise an.

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Bei der Klage geht es unter anderem um die Frage, ob Apple sich an Opt-In/Opt-Out-Regeln hält. Die deutsch-kanadischen Sicherheitsforscher der Gruppe Mysk hatten im Herbst 2022 herausgefunden, dass Apple Analysedaten aus seinem App Store auch dann zu erfassen scheint, wenn Nutzer diesem widersprochen hatten. Dazu gibt es in iOS (und Apples anderen Betriebssystemen) einen zentralen Schalter, der Analytics durch den Konzern aktivieren oder unterbinden soll.

Dass die App-Store-Anwendung auf Apples Server zugreifen muss, liegt schon in der Natur der Sache – diese liefern schließlich deren Inhalte. Allerdings gingen die Requests laut der Mysk-Analyse, die den Datenverkehr entschlüsselt hatte, in beide Richtungen. Es gab demnach Session-IDs, die mit einem Profil verknüpft seien. Es würden Geräteinformationen übertragen, darunter Spracheinstellungen der Tastatur und vorhandener Speicherplatz. Apple speichere zudem, welche App wann und wie lange betrachtet wurde. Ungewöhnliche Analytics-Daten sind das keineswegs, doch sie wurden offenbar eben auch dann erfasst, wenn das Tracking eigentlich abgedreht sein sollte.

Richter Edward J. Davila entschied laut Bloomberg Law nun am Dienstag, Teile der Sammelklage wegen einer möglichen Verletzung der Privatsphäre abzuweisen. Die Kläger hatten unter anderem Verstöße gegen das kalifornische Gesetz zum Schutz der Privatsphäre, die kalifornische Verfassung und das Gesetz des US-Bundesstaates gegen unlauteren Wettbewerb gestützt. Auch gegen ein Gesetz des US-Bundesstaates Pennsylvania, das elektronische Überwachungsmaßnahmen einschränkt, sollte Apple verstoßen haben.

„Es gibt ernsthafte Zweifel daran, ob die Kläger ihre abgewiesenen Ansprüche angesichts der in diesem Beschluss angesprochenen Mängel ausreichend geltend machen können“, so Davila. Gänzlich gegessen ist das Verfahren für Apple aber dennoch nicht. Er handele lieber übervorsichtig, so der Richter, und erlaube den Sammelklägern, ihre Klage „ein letztes Mal“ abzuändern und neu einzureichen. Die Sammelkläger repräsentieren allesamt Nutzer, die die Analytics-Funktion auf iPhone und iPad abgeschaltet hatten. Die Klage wirft Apple unter anderem vor, Nutzer in die Irre geführt zu haben, indem es ihnen vorgaukelte, dass durch die Deaktivierung verhindert wird, dass Apple Daten aus den eigenen Apps sammelt. Erwähnt werden neben dem App Store auch Apple Music, Apple TV, die Bücher-App und die Aktien-App.

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(bsc)



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Eiskaltes Händchen: Roboterhand läuft selbstständig los und sammelt Gegenstände


Das Video erinnert ein wenig an das „Eiskalte Händchen“ aus der Serie „The Addams Family“: Die Hand eines Roboterarms löst sich von dem Arm, krabbelt los und sammelt farbige Klötzchen ein. Dann läuft sie zurück zum Arm, koppelt sich wieder an, und der Arm hebt die Hand, die die Klötzchen weiter festhält.

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Es gehört zu einer Forschungsarbeit, die jetzt in der Fachzeitschrift „Nature Communications“ vorgestellt wurde. Sie beschreibt eine autonome Roboterhand, die sich selbstständig von einem Roboterarm lösen, auf den Fingern laufen und mehrere Gegenstände greifen und transportieren kann. Sobald die Hand ihren Auftrag erfüllt hat, kehrt sie zum Arm zurück und dockt wieder an.

Das Design ermöglicht Aufgaben wie das Erreichen von Gegenständen außerhalb der normalen Reichweite und die Handhabung mehrerer Objekte gleichzeitig und bietet damit „potenzielle Anwendungsmöglichkeiten in der Industrie-, Dienstleistungs- und Erkundungsrobotik“ schreiben die Autoren. Das Team um Xiao Gao arbeitet schon seit einigen Jahren an dem Projekt und hatte zuletzt 2024 einen Prototypen vorgestellt, der aber noch von einem Menschen ferngesteuert werden musste.

Aktuell stellen Gao und seine Kollegen nun zwei neue Versionen der Roboterhand vor: ein Design mit fünf Fingern und eines mit sechs Fingern. Roboterhände sind oft so konstruiert, dass sie die menschliche Hand nachahmen, die als äußerst geschickt gilt. Ihre asymmetrische Struktur – die nur das Greifen von einer Seite ermöglicht – und ihre begrenzte Reichweite können jedoch die Fähigkeiten bei bestimmten Aufgaben einschränken, etwa dann, wenn es darum geht, mehrere Objekte gleichzeitig zu greifen.

Tatsächlich erweist sich die Hand mit den sechs Fingern als leistungsfähiger. Sie ermöglicht das Greifen von Gegenständen von beiden Seiten. Sie kann bis zu drei Objekte nacheinander greifen, transportieren und dann wieder am Arm andocken, während sie die Objekte sicher festhält. In Experimenten schaffte sie das mit einer Pappröhre, einem Gummiball, einem Whiteboard-Marker und einer Blechdose. „Studien der Hand-Anatomie haben dazu geführt, dass wir sehr viel besser verstehen, warum unsere Hände so sind, wie sie sind“, schreiben die Autoren. „Sie haben allerdings sehr viel weniger geholfen zu verstehen, warum sie nicht ganz anders aussieht.“

Tatsächlich können Gao und sein Team sich durchaus vorstellen, die abnehmbare Roboterhand künftig auch in Prothesen oder als zusätzliches Körperteil einzusetzen. Weltweit arbeiten Forschungsteams schon jetzt an künstlichen Körperteilen, deren Design vom biologischen Vorbild abweicht.

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Technisch gibt es aber noch einiges zu tun. So muss die autonome Roboterhand extern – per Kabel – mit Energie versorgt werden. Die Kreisbewegung ist noch immer sehr langsam – das Video ist mit dreifacher Geschwindigkeit abgespielt. Und auch bei der Sensorik gibt es noch Luft nach oben: Man erkennt im Video deutlich die Marker, die dem Roboter zur räumlichen Orientierung dienen. Bei echten Anwendungen würden diese natürlich fehlen.

Dennoch gibt es viele Details an der Arbeit, die technisch sehr beeindruckend sind. Das automatische An- und Abkoppeln der Hand haben die Forschenden beispielsweise mit motorgetriebenen Schrauben gelöst. Und die Hand verfügt gleich über mehrere Gangarten – je nachdem, welche und wie viele Gegenstände sie gerade transportiert.

Dieser Beitrag ist zuerst auf t3n.de erschienen.


(jle)



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Fertiger Luxshare: Ransomware-Gruppe will Apple-Daten erbeutet haben


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Bei einem für westliche Unternehmen wichtigen chinesischen Fertigungskonzern soll es einen Sicherheitsvorfall gegeben haben. Das Unternehmen Luxshare Precision Industry Co. Ltd., auch bekannt unter dem Namen Luxshare-ICT, soll laut einer Ankündigung von Cyberkriminellen Opfer eines Ransomware-Vorfalls geworden sein. Betroffen ist demnach nicht nur Apple, sondern auch Nvidia, Meta und Qualcomm, die Luxshare teilweise für ihre Fertigung nutzen. Das berichtet unter anderem Hackread.

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Die Behauptungen samt Leak-Auszug wurden im Darknet veröffentlicht, hieß es. Zu den entwendeten Materialien zählen angeblich 3D-CAD-Produktmodelle, 2D-Komponentenzeichnungen, Designdokumentationen, PCB-Infos und mehr. Auch Ansprechpartner innerhalb von Luxshare sind gelistet. In den Auszügen, die die Ransomware-Angreifer publiziert haben, werden Apple-Produkte wie iPhones, Apple Watch oder Apple TV erwähnt, allerdings im Kontext eines Reparaturprojekts.

Luxshare ist für Apple mittlerweile zu einem der wichtigsten Fertiger in China und anderen Regionen wie Vietnam aufgestiegen. Nach Foxconn werden hier mehr und mehr iPhones hergestellt, zudem Zubehörprodukte und sehr komplexe Hardware wie die Vision Pro. Luxshare soll auf den Angriff zunächst nicht reagiert haben, behaupten die Angreifer auf ihrer Leaksite. „Wir haben geraume Zeit auf Ihre Reaktion gewartet, aber es scheint, dass Ihre IT-Abteilung beschlossen hat, den Vorfall in Ihrem Unternehmen zu vertuschen. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich mit uns in Verbindung zu setzen, um zu verhindern, dass Ihre vertraulichen Daten und Projektdokumente in die Öffentlichkeit gelangen“, schreiben sie.

Die bislang als Kostprobe geleakten Infos sind offenbar noch nicht sehr spektakulär. Es handelt sich allerdings um Angaben, die offenbar teilweise weit zurückreichen – das besagte Reparaturprojekt mit Apple soll von 2019 bis 2025 gelaufen sein. Ob Daten zu noch unbekannten Produkten unter den entfleuchten Materialien sind, wurde nicht bestätigt.

Weder Apple noch Luxshare äußerten sich bisher zu der Ransomware-Behauptung. Die Leaks dürften, sollen sie echt sein, nicht nur Apple-Beobachter interessieren, sondern insbesondere Konkurrenten sowie die Zubehörbranche. Diese benötigen Informationen zu neuen Produkten, um passende Peripherie frühzeitig herstellen zu können. Zudem könnten Firmen die Angaben auch nutzen, um Fake-Apple-Hardware herzustellen.

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(bsc)



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