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Datenschutz & Sicherheit

Cybercrime-Konvention: Menschenrechtsverletzungen über Grenzen hinweg


Die UN-Cybercrime-Konvention wurde am Samstag in Hanoi symbolisch unterzeichnet. UN-Generalsekretär António Guterres gab sich die Ehre: In einer feierlichen Zeremonie in der vietnamesischen Hauptstadt wurde der internationale Vertrag mit den Unterschriften der Staaten versehen, die damit das politische Signal geben, die Konvention unterstützen zu wollen.

Rechtlich verbindlich ist das nicht. Denn erst durch eine Ratifikation können die jeweiligen nationalen Parlamente einer Konvention Geltung verschaffen. Für die Cybercrime-Konvention sind dafür mindestens vierzig Ratifikationen bis 31. Dezember 2026 notwendig. Neunzig Tage danach tritt sie in Kraft. Dass Parlamente in vierzig Staaten zustimmen, ist schon wegen der zahlreichen Unterschriften in Hanoi sehr wahrscheinlich, aber der Zeitpunkt des Inkrafttretens hängt von den verschiedenen parlamentarischen Gepflogenheiten in den Ländern ab.

Europa uneins

Deutschland hat bei der Unterzeichnungszeremonie in Hanoi seine Unterschrift nicht auf den Vertrag gesetzt, plant das aber dem Vernehmen nach in der Zukunft. Die Frage ist jedoch, wann dieser Zeitpunkt kommen wird, denn ob ein Staat nach Monaten, Jahren oder Jahrzehnten ratifiziert, ist ihm selbst überlassen. Die Europäische Union war aber unter den Unterzeichnern, was als politisches Signal bedeutsam ist. Der konservative ÖVP-Politiker und EU-Kommissar für Inneres und Migration Magnus Brunner nannte das Abkommen einen „Meilenstein“, der die weltweite Zusammenarbeit im Kampf gegen Cyberkriminalität stärke.

Die EU-Kommission teilte heute in einer Pressemeldung mit, dass der Kampf gegen Cyberkriminalität für die EU eine Priorität sei und der UN-Vertrag die Fähigkeit der EU verbessere, international gegen solche Verbrechen vorzugehen. Nach der Unterzeichnung wird nun der EU-Rat über das Abkommen beraten und über den Abschluss entscheiden, wozu auch die Zustimmung des Europäischen Parlaments erforderlich wäre.

Die europäischen Staaten, die in Hanoi unterzeichnet haben und damit ein Signal setzen, die Konvention ratifizieren zu wollen, sind nach Informationen von netzpolitik.org die Slowakei, Österreich, Belgien, Tschechien, Frankreich, Griechenland, Irland, Luxemburg, Polen, Portugal, Slowenien, Spanien und Schweden als EU-Mitgliedsstaaten sowie das Vereinigte Königreich. Europa ist sich also uneins, denn viele kleinere Staaten und einige große Staaten wie eben Deutschland oder Italien, aber auch die Niederlande oder Nicht-EU-Mitglied Schweiz fehlen auf der Unterzeichnerliste.

72 Unterzeichner-Staaten

Nicht überraschend: China und Russland sind als langjährige Unterstützer auf der Liste der insgesamt 72 Unterzeichner-Staaten. Russland hatte den UN-Vertrag vor Jahren sogar initiiert.

Die Vereinigten Staaten hingegen haben nicht unterschrieben. Ohne eine US-Beteiligung wäre die UN-Konvention aber ein weitaus weniger wirksames Abkommen. Ob sie den Vertrag ratifizieren und damit auch einwilligen, Daten nach den Maßgaben der Konvention herauszugeben, bleibt eine offene Frage.

Denn darum geht es in dem UN-Vertrag im Kern: Daten. Im Kampf gegen das organisierte Verbrechen und eine nur vage definierte „Computerkriminalität“ werden durch den Vertrag nämlich weitreichende Überwachungsmaßnahmen und Kooperationen beim Austausch von Daten vorgeschrieben. Die umfangreichen Datensammlungen und die internationalen Datenzugriffsmöglichkeiten werden vor allem kritisiert, weil längst nicht in allen Staaten hinreichende Menschenrechtsstandards und rechtliche Schutzmaßnahmen existieren, die Missbrauch verhindern oder zumindest aufdecken könnten. Unabhängige Gerichte, Datenschutzgarantien oder auch nur Verhältnismäßigkeitsprüfungen sind zwar in vielen Demokratien etabliert, aber eben keine weltweiten Standards.

David Kaye, der ehemalige UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit, nannte den UN-Vertrag vor der Abstimmung in der UN-Generalversammlung im Dezember letzten Jahres „äußerst mangelhaft, sowohl in seiner Formulierung als auch in seiner Substanz“. Es sei für ihn und für viele Beobachter „schockierend, dass demokratische Staaten ihn unterstützen“ würden.

„Der Vertrag soll einen umfassenden Zugang zu Daten schaffen“

Alarmierend breite Zustimmung

Die internationalen Menschenrechts- und Digitalrechte-Organisationen, die das Zustandekommen des UN-Vertrages fünf Jahre kritisch begleitet haben, äußern sich in einem gemeinsamen Statement weiterhin ablehnend zu dem Abkommen.

Sie rufen die Staaten auf, von der Ratifikation abzusehen, um den Vertrag nicht in Kraft treten zu lassen. Sie erwarten von allen die Menschenrechte achtenden Staaten, ihre Unterstützung des UN-Abkommens zumindest solange zurückzuhalten, bis garantiert ist, dass alle Unterzeichnerstaaten der Konvention wirksame Schutzmaßnahmen und rechtliche Garantien umsetzen. Nur so könnten Menschenrechtsverletzungen in der Praxis verhindert werden.

Die 16 unterzeichnenden Organisationen, darunter Human Rights Watch, die Electronic Frontier Foundation, Privacy International, epicenter.works und Access Now drücken nochmals ihre tiefe Besorgnis über die UN-Cybercrime-Konvention aus, weil sie „grenzüberschreitende Menschenrechtsverletzungen begünstigen“ würde. Die Konvention enthalte keine ausreichenden Menschenrechtsschutzbestimmungen, die sicherzustellen würden, dass die Bemühungen zur Bekämpfung der Cyberkriminalität auch mit einen angemessenen Schutz der Menschenrechte einhergehen. Wichtige Rechtsgrundsätze seien nicht genügend vorgeschrieben worden.

Cybercrime

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Auch Tanja Fachathaler, die zusammen mit anderen Organisationen für die österreichische Digital-NGO epicenter.works jahrelang die Verhandlungen begleitete, äußert sich gegenüber netzpolitik.org weiterhin ablehnend. Dass so viele Staaten nun symbolisch unterzeichnet hätten, sei besorgniserregend:

Die breite Zustimmung der Staaten zur Cybercrime-Konvention in Hanoi ist alarmierend. Wir halten an unserer Kritik an dem Vertrag fest: Durch seine teils fehlenden, teils lückenhaften Sicherheitsbestimmungen öffnet er das Tor zu Menschenrechtsverletzungen und Missbrauch der Kooperationsmechanismen, die im Vertrag geschaffen werden.

Die „Verfolgung kritischer Stimmen“ sei eine „reale Gefahr“, die durch die Konvention noch verstärkt werden könnte. Die politische Opposition, aber auch Medienvertreter und IT-Sicherheitsexperten seien von den Regelungen des Abkommens bedroht. Sollte es trotzdem in Kraft treten, fordert Fachathaler gegenüber netzpolitik.org, dass es „dringend geboten“ sei, „dass die Anwendung der Bestimmungen im Einklang mit internationalen Menschenrechtsstandards“ stehe. Es sei zudem „essentiell, die Zivilgesellschaft in die Implementierung des Vertrags einzubinden“.



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IT-Vorfall: Stadtwerke Detmold nicht mehr erreichbar


Die Stadtwerke Detmold wurden Opfer eines IT-Angriffs. Seit Montag sind die daher nicht mehr erreichbar – weder telefonisch noch per E-Mail.

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Auf der Homepage der Stadtwerke Detmold begrüßt ein Banner die Besucher, in dem zu lesen steht: „Aufgrund eines großflächigen IT-Ausfalls sind die Stadtwerke Detmold derzeit nicht erreichbar.“ Was vorgefallen ist, wie die konkreten Auswirkungen sind oder Ähnliches findet sich dort jedoch nicht. Der WDR berichtet, dass die „Versorgungssicherheit in den Bereichen Trinkwasser, Strom, Gas und Fernwärme weiter gewährleistet“ sei.

Dienste der Webseite lassen sich jedoch nicht nutzen, etwa zur Übermittlung von Zählerständen. Telefonisch geht auch überhaupt nichts – auch das Kundenzentrum ist nicht erreichbar, sodass der Hinweis, dass Kunden sich über eine Hotline melden können, zumindest in die Irre führt. Angeblich sei das LKA informiert und ermittele in der Sache. Ob Kundendaten betroffen sind, sei Gegenstand derzeitiger Untersuchungen.

Mit der Datenbank censys.io, die Ergebnisse von Internet-Scans öffentlich zugreifbar macht, lassen sich einige Systeme der Stadtwerke Detmold finden. Bis Montagabend war etwa ein System über HTTP im Internet zugreifbar, auf dem sehr alte PHP-Skripte mit Zeitstempeln aus 2013 zu finden waren. Die PHP-Version dazu lautet 5.4.36 – gut abgehangen aus dem Dezember 2014. Der Debian-Kernel 3.2.65 lässt sich dem Jahr 2015 zuordnen – das im Internet stehende System meldete auch den 9. Januar 2015 als Build-Datum.


Alte PHP-Skripte öffentlich zugreifbar

Alte PHP-Skripte öffentlich zugreifbar

Öffentlich zugreifbar war etwa ein System mit 12 Jahre alten PHP-Skripten.

(Bild: heise medien)

Zwei Systeme boten SMB-Dienste (Windows-Freigaben) im Internet an. Der Censys-Scan vom 16. November 2025 fand dabei eine Freigabe, die eine Server-Startzeit zurückliefert, die auf April 2009 datiert. Der Zielname „STWDT2003R2“ weckt zumindest Erinnerungen an Windows Server 2003 R2 – zusammen mit der gezeigten Startzeit sorgt das zumindest für Stirnrunzeln. Auf einem anderen System schien ein Synology-NAS aus dem Internet zugreifbar zu sein.

Dabei handelt es sich ausschließlich um durch die Censys-Suchmaschine gefundene Indizien, die für alle frei zugänglich im Netz lagen. Der Internetzugriff auf einige Systeme wurde erst im Laufe des Montags deaktiviert.

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Auch für uns sind die Stadtwerke Detmold derzeit nicht erreichbar – nach mehr als zwölf Stunden Laufzeit kommen E-Mails mit Fehlermeldung „Host or domain name not found“ zurück. Telefonisch lässt sich dort niemand erreichen, das System hängt sofort auf. Daher ist unklar, ob die Indizien ein falsches Bild zeichnen oder ob aufgrund der Befunde eher von einem Wunder auszugehen ist, dass nicht früher schon etwas passiert ist.

Einrichtungen stehen heutzutage unter „Dauerbeschuss“, Angriffe laufen permanent. Etwa das Miniatur-Wunderland in Hamburg musste vergangene Woche einräumen, Ziel eines IT-Angriffs geworden zu sein. Dabei wurden Kreditkartendaten von Kunden im Online-Shop-System abgezogen.


(dmk)



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Freiheit im Netz nimmt beständig ab



Der „Freedom on the Net“-Bericht wird einmal jährlich von der Nichtregierungsorganisation (NGO) Freedom House herausgegeben. Auch der diesjährige setzt die Tradition der vorausgegangenen Berichte fort. Zum 15. Mal in Folge zieht das Freedom House eine negative Bilanz, wenn es um Zugangsbeschränkungen, Limitationen für Inhalte und Verstöße gegen Nutzerrechte im Internet geht.

Anhand dieser drei Kategorien bewertet das Freedom-House-Team mit externen Fachleuten 72 Länder, in denen 89 Prozent aller Internet-Nutzer*innen leben. Die NGO nutzt dafür einen Fragenkatalog, der Themen wie staatliche Zensur oder die für den Zugang zum Internet nötige Infrastruktur abdeckt. Jedes Land bekommt so einen Wert zwischen 1 und 100 zugeordnet. Damit entsteht auch ein Gesamteindruck der globalen Lage der Freiheit des Internets.

Um die globale Lage steht es laut Bericht schlecht: Den 27 Ländern mit Punktverlusten stehen nur 17 mit Verbesserungen gegenüber. Auch Deutschland büßte drei Punkte ein. Vermehrtes Vorgehen von Politikern gegen Memes und Kritik im Netz, Einschüchterung von Journalist*innen durch Rechtsextreme und Cyberangriffe aus Russland spielten hier laut Freedom House eine Rolle.

Kritik und Zukunftsvisionen

Auch die USA verloren drei Punkte im Vergleich zum Vorjahr. Allerdings liegt der durch den Bericht untersuchte Zeitraum zwischen Juni 2024 und Mai 2025. Die Untersuchung schließt also nur die ersten vier Monate der zweiten Amtszeit von Donald Trump ein.

Freedom House erhielt bis zur Aussetzung der US-Auslandshilfen finanzielle Unterstützung vom US-amerikanischen Staat. Weitere Unterstützer von Freedom House sind das niederländische Außenministerium und Google. Freedom House betont allerdings seine Unabhängigkeit gegenüber Weisungen von Spendern.

Um die Freiheit des Internets wieder zu stärken, spricht die Organisation sich für eine Zusammenarbeit zwischen Gesetzgebern, Unternehmen und Akteuren aus der Zivilgesellschaft aus. Eine große Chance für den erleichterten Zugang zum Internet sieht Freedom House in satellitenbasierten Internetdienstleistern. Eine mögliche Altersverifikation online und ähnliche Maßnahmen, die Anonymität im Netz abbauen, lehnt die NGO hingegen ab. Zwischen Chancen und negativen Entwicklungen bleibt für Freedom House aber eins klar:

Die Faktoren, die zur Verbesserung der Internetfreiheit führen, sind von Land zu Land unterschiedlich, jedoch ist unabhängiger zivilgesellschaftlicher Aktivismus ein konstanter Motor für Veränderung und der Förderung der Achtung der Menschenrechte.



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Schadcode- und Passwortlücken bedrohen Dell ControlVault3


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Verschiedene Dell-Computer, auf denen ControlVault 3 installiert ist, sind angreifbar. Um möglichen Attacken vorzubeugen, sollten Admins die Anwendung zeitnah auf den aktuellen Stand bringen.

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Dell ControVault3 ist eine hardwarebasierte Sicherheitslösung, die Zugangsdaten wie Passwörter und biometrische Daten speichert. Nun könnten Angreifer nach erfolgreichen Attacken auf diese Daten zugreifen.

In einer Warnmeldung listet der Computerhersteller insgesamt sieben Sicherheitslücken auf. Diese stecken in der Broadcom-Firmware und den -Treibern. In dem Beitrag finde sich auch die bedrohten Laptopmodelle wie Latitude 7330, Precision 7780 und Pro 13 Plus PB13250. Die Entwickler versichern, ControlVault3 6.2.36.47 abgesichert zu haben. Alle vorigen Versionen seien verwundbar.

Am gefährlichsten gelten zwei Lücken (CVE-2025-36553 „hoch„, CVE-2025-32089 „hoch„), an der Angreifer mit einem präparierten ControlVault-API-Call an die CvManager-Funktionalität ansetzen können. Das führt zu einem Speicherfehler (Buffer overflow) und darüber kann Schadcode auf Systeme gelangen. Danach gelten Computer in der Regel als vollständig kompromittiert.

Eine weitere Schwachstelle (CVE-2025-31649) mit dem Bedrohungsgrad „hoch“ kann unerlaubte Zugriffe ermöglichen. Der Grund dafür ist ein hartkodiertes Passwort. Weiterhin können sich Angreifer höhere Rechte verschaffen (CVE-2025-31361 „hoch„).

Bislang gibt es keine Berichte, dass Angreifer die Lücken bereits ausnutzen. Weil ein Passwortspeicher ein äußerst lohnendes Ziel für Cyberkriminelle ist, sollten Admins das Sicherheitsupdate zügig installieren. Andernfalls können sich Angreifer nach einer erfolgreichen Attacke weitreichenden Zugriff auf Firmen-PCs verschaffen.

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Erst kürzlich haben Dells Entwickler Sicherheitslücken in Alienware Command Center geschlossen.


(des)



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