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Datenschutz & Sicherheit

Cyberkriminelle brechen in Logistikunternehmen ein und stehlen Fracht


Cyberkriminelle unterwandern die IT von Logistikunternehmen und stehlen deren Fracht. Darauf sind nun IT-Sicherheitsforscher gestoßen. Es handelt sich um ein Multi-Millionen-Geschäft für die Täter. Die zunehmende Vernetzung im Internet der Logistiker führt demnach zu einer Zunahme von Netz-basiertem physischem Diebstahl.

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Das erklären IT-Sicherheitsforscher von Proofpoint in einem Blog-Beitrag. Angreifer kompromittieren die Logistiker und nutzen den IT-Zugang, um auf Frachttransporte zu bieten, die Ladung dann zu stehlen und sie zu verkaufen. Eine Auffälligkeit ist demnach, dass die Akteure „Remote Monitoring and Management (RMM)“-Werkzeuge installieren, was allgemein ein Trend in der Bedrohungslandschaft ist, dem Cyberkriminelle als ersten Schritt nach Einbruch in die IT von Unternehmen derzeit folgen.

Proofpoints Analysten haben ihre eigenen Beobachtungen mit öffentlich zugänglichen Informationen angereichert und kommen dadurch zu der Erkenntnis, dass die Bedrohungsakteure mit Gruppen des organisierten Verbrechens zusammenarbeiten, um Einrichtungen des Transportwesens zu kompromittieren. Im Speziellen haben sie Fracht-Fernverkehr und Fracht-Makler im Visier, um Frachtladungen zu entführen und damit physische Güter zu stehlen. „Die gestohlene Fracht wird höchstwahrscheinlich online verkauft oder nach Übersee verschifft“, erklären die IT-Analysten. Diese Straftaten können massive Einschränkungen in Lieferketten verursachen und Unternehmen Millionen kosten. Die Täter stehlen dabei alles vom Energy-Drink bis zu Elektronik.

Bei den beobachteten Angriffskampagnen haben die Täter versucht, Unternehmen zu infiltrieren und die betrügerischen Zugänge zum Bieten auf das Verfrachten von echten Gütern zu nutzen, um diese am Ende zu stehlen. Laut der Analyse beträgt der jährliche Schaden 34 Milliarden US-Dollar. Allerdings sind nicht nur die USA betroffen. Proofpoint nennt Zahlen von Munich Re, wonach globale Diebstahl-Schwerpunkte Brasilien, Chile, Deutschland, Indien, Südafrika und die USA umfassen. Zumeist sind Transporte von Nahrungsmitteln und Getränken im Visier der Kriminellen. IT-gestützter Diebstahl ist demnach eine der häufigsten Formen des Frachtdiebstahls und basiert auf Social Engineering und Kenntnissen über die Funktionsweise der Lkw- und Transportbranche.

Die nun beobachteten Fälle fingen mindestens im Juni dieses Jahres an, wobei es Hinweise darauf gibt, dass die Kampagnen der Gruppierung bereits im Januar anfingen. Die Angreifer haben eine Reihe von RMM-Tools einschließlich ScreenConnect, SimpleHelp, PDQ Connect, Fleetdeck, N-able und LogMeIn Resolve installiert, wobei diese oftmals zu zweit eingesetzt wurden: So sei PDQ Connect dabei beobachtet worden, ScreenConnect und SimpleHelp herunterzuladen und zu installieren. Es ist den Kriminellen also wichtig, sich nachhaltig in die kompromittierten Netzwerke einzunisten.

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Nach diesem initialen Zugriff forschen die Angreifer die Netzwerke aus und verteilen etwa Werkzeuge zum Mitschneiden von Zugangsdaten wie WebBrowserPassView. Die Täter scheinen über Kenntnisse zu Software, Dienstleistungen und Richtlinien rund um die Funktionsweise der Frachtlieferkette zu verfügen. Die Aktivitäten zielen offenbar darauf ab, Zugriff auf die Einrichtungen zu erlangen und Informationen zu stehlen. Die RMM-Tools helfen dabei, unter dem Radar zu fliegen und unbemerkt zu bleiben.

Die Proofpoint-Analyse zeigt noch Details zu Angriffen mittels Social-Engineering in E-Mails und nennt am Ende einige Indizien für Infektionen (Indicators of Compromise, IOCs). Insbesondere Frachtunternehmen sollten um diese Angriffe wissen und die Vorgehensweise der Täter kennen. Außerdem empfiehlt Proofpoint, IT-Sicherheitsmaßnahmen einzurichten, um erfolgreiche Angriffe zu verhindern.

Das Problem ist bislang weniger im Rampenlicht. Häufiger finden sich hingegen Meldungen etwa von Cyberattacken auf die Logistik-Branche, die zu Einschränkungen im Güterverkehr führen. Etwa Ende 2023 führte ein Cyberangriff auf Häfen in Australien dazu, dass keine Container verladen werden konnten. 30.000 Waren zwischenzeitlich dort gestrandet.


(dmk)



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Datenschutz & Sicherheit

Sogar dem Koalitionspartner ist dieses Polizeigesetz zu hart



„Näher an China als am Grundgesetz“, „rechts-autoritärer Entwurf“ und „bewusster Verfassungs­bruch“ – die Kritik an der geplanten Novelle des Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes (SächsPVDG) war harsch und kam, angesichts der vielen neuen Polizeibefugnisse auf Kosten der Grundrechte, auch nicht überraschend.

Nun stimmt mit der SPD sogar ein Teil der Regie­rungskoalition in den Chor der Kritiker ein. Damit wird es immer unwahrscheinlicher, dass alle Ver­schärfungen aus dem Entwurf es auch in das finale Gesetz schaffen.

Die SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag kritisiert in einer Stellungnahme an das Innenministerium, die wir vorab einsehen konnten, einige der vielen Ver­schärfungen, die der Entwurf aus dem sächsischen Innenministerium vorsieht.

Was die SPD mitträgt

Man müsse auf die aktuellen sicherheitspolitischen Herausforderungen reagieren, schreibt Henning Homann, der Vor­sitzende der SPD-Fraktion, in der Einleitung der Stellungnahme. Zugleich gelte es Maß und Mitte bei einer Überarbeitung der polizeilichen Rechtsnormen zu wahren. „Denn nicht al­les, was technisch möglich oder verfassungsrechtlich gerade noch zulässig ist, ist auch sinnvoll oder geboten.“

Das kann man schon als deutliche Distanzierung von dem Entwurf des Innenministeriums interpre­tieren, der sich teilweise mehr liest wie eine Polizeiwunschliste.

Die SPD-Fraktion begrüßt aber auch einige Punkte des Gesetzes, etwa zur Drohnen­abwehr und bei Fällen häuslicher Gewalt. Kein kritisches Wort ver­liert sie zudem über den Abgleich von Gesichtern und Stimmen mit Daten aus dem Internet, obwohl das Vorhaben laut einem Gutachten von AlgorithmWatch nicht legal umsetzbar ist.

Doch selbst bei manchen Punkten, die die SPD laut Stellungnahme mittragen will, geht sie einen Schritt weg vom Entwurf. Laut diesem sollten Polizist:innen Bodycams künftig auch in Wohnungen einsetzen dürfen. Die SPD möchte das nicht gleich ermöglichen, sondern erstmal prüfen – und be­zieht sich damit auf den Koalitionsvertrag.

Jein zu Staatstrojanern

Auch den Einsatz von Staatstrojanern (Quellen-TKÜ) „zur Abwehr er­heblicher terroristischer Gefahren oder zur Verhinderung schwerster Kapitalverbrechen, bei denen der Rückgriff auf strafprozessuale Befugnisse ausscheidet“ will die SPD-Fraktion mittragen. Das haben CDU und SPD ebenfalls im Koalitionsvertrag vereinbart.

Kritisch sieht die SPD-Fraktion allerdings den Einsatz von Staatstrojanern gegen IT-Systeme von Dritten. Diese sollen laut Gesetzentwurf auch dann angezapft werden können, wenn „Tatsachen die An­nahme rechtfertigen“, dass ein anderer Mensch das gleiche Gerät wie eine zu überwachende Person benutzt oder für ihn Meldungen weitergibt. Die SPD möchte den Staatstrojaner-Einsatz gegen Dritte weiterhin er­lauben, aber nur in Fällen, in denen eine „gegenwärtige Gefahr“ besteht für die Sicherheit des Bun­des oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person.

Keine Auswertungssoftware von Palantir

In der Stellungnahme bekräftigt die SPD-Fraktion auch ihr Nein zu Palantir. Zwar trägt die Partei grundsätzlich die Einführung einer Polizeisoftware zur Analyse von personenbezogenen Daten mit­tels Künstlicher Intelligenz mit. Die Firma des Tech-Milliardärs Peter Thiel soll aber nicht nach Sachsen kommen.

„Aufgrund schwerwiegender Bedenken gegenüber dem Unternehmen, seinem Gründer und Investo­ren sowie dem bestehenden Missbrauchspotenzial, das die Einspeisung enormer personenbezogener Datensätze in ein solches System und der Speicherung auf Servern außerhalb der Europäischen Union bereithält, kommt für die polizeiliche Nutzung einer solchen KI-Anwendung nur ein natio­nales oder europäisches Produkt in Frage, das entsprechend der Unionsregelung zum Daten- und Grundrechteschutz entwickelt und ausgestaltet wurde“, hält die SPD fest.

Bei der Vorstellung des Gesetzesentwurfs hatte Innenminister Armin Schuster laut Sächsischer Zeitung noch gesagt, dass es keine Vorfestlegung auf Palantir oder einen anderen Anbieter gebe. Laut SPD-Fraktion habe man sich sogar darauf geeinigt, dass Palantir ausgeschlossen werde. Die CDU-Fraktion beantwortete die Frage von netzpolitik.org nach dem genauen Inhalt der Einigung nicht.

Enge Grenzen bei Trainingsdaten

Die SPD-Fraktion setzt sich auch dafür ein, dass die Polizei kein lernendes, sondern ein „austrai­niertes“, also deterministisches System bekommt. Damit soll verhindert werden, dass personenbe­zogene Daten bei der Polizei zur Trainingsmasse der KI werden und dadurch dauerhaft im System verbleiben.

Die SPD-Fraktion will auch „kritisch überprüfen“ lassen, ob man polizeilich erhobene Daten an Dritte zum Training von KI-Systemen übermitteln soll. Insbesondere die Übermittlung an kommer­zielle Dienste in Drittstaaten außerhalb der Europäischen Union sieht die Fraktion kritisch.

Doch keine Drohnen, die in Autos starren?

Zu den Punkten, die der SächsPVDG-Novelle mit am meisten Kritik bescher­ten, gehört die Videoüberwachung des öffentlichen Verkehrsraums. Das Innenministerium will, dass die sächsische Polizei künftig anlasslos in Autos filmen darf, um Menschen mit Handy am Steuer zu erwischen. Dazu soll die Polizei auch Drohnen einsetzen dürfen.

Die SPD ist hier nach eigener Aussage „grundsätzlich skeptisch […], da es bei einer solchen Maß­nahme zu einer anlasslosen und massenhaften Erhebung personenbezogener Daten kommt, die tief in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung einer Vielzahl unbeteiligter Personen ein­greift.“ Die Maßnahme sei nicht verhältnismäßig, es gebe auch keinen statistischen Beleg, dass Handys am Steuer eine wichtige Unfallursache seien, schreibt die SPD weiter und verweist auf die Stellungnahme der Unabhängigen Beschwerdestelle der Polizei. Letztere zweifelt auch die Gesetzgebungskompetenz des Freistaats Sachsen in dieser Frage generell an.

KI-gestützte Videoüberwachung

Ein weiterer Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung sind die geplanten Maßnahmen zur Videoüberwachung mit Künstlicher Intelligenz. Auch gegen diesen Paragrafen spricht sich die SPD aus.

Er soll zum einen ermöglichen, dass eine Software Waffen und gefährliche Gegenstände erkennt sowie Bewegungsmuster, „die auf die Begehung einer Straftat hindeuten“. Vorbild ist ein Projekt in Mannheim.

Zum anderen soll die Software auch Menschen nachverfolgen können, deren Bewegungsmuster auffällig waren, sofern ein Polizist das bestätigt. Mit richterlicher Anordnung oder bei Gefahr im Verzug darf die Polizei auch einen Abgleich der gefilmten Gesichter mit den eigenen Auskunfts- und Fahndungssystemen durchführen.

Insbesondere diese Nachverfolgung und „Echtzeit-Fernidentifizierung“ stört die SPD. Die Eingriffs­schwelle sei zu niedrig und es sei auch nicht ersichtlich, „inwiefern der bloße biometrische Ab­gleich […] zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr dienen soll“. Dafür brauche es das aktive Ein­schreiten von Polizist:innen, argumentiert die SPD.

Beschränkte Erprobung von Tasern

Auch die geplante flächenmäßige Ausstattung von Polizist:innen mit Tasern soll nach dem Wil­len der SPD nicht flächenmäßig erfolgen, sondern sich zunächst auf zwei der fünf Polizeidi­rektionen beschränken. „Die Erprobung ist folgerichtig mit einer Evaluationspflicht und einer ge­setzlichen Befristung zu versehen“, schreibt die sozialdemokratische Fraktion.

Außerdem will die SPD-Fraktion den im Gesetzentwurf mehrmals wiederkehrenden Begriff der „Vor­feldstraftat“ durch den juristischen Begriff der „strafbewehrten Vorbereitungshandlung“ ersetzen. Das ist wichtig, weil die „Vorfeldstraftat“ im Gesetzentwurf oft schon Überwachungsmaßnahmen erlauben.

Druck innerhalb und außerhalb der SPD

Wie kommt es nun aber, dass die SPD-Fraktion den Entwurf so deutlich kritisiert, während die SPD-Minister:innen den Entwurf im Kabinett abgesegnet haben?



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Möglicherweise war auch der Druck inner- und außerhalb der eigenen Partei ausschlaggebend. Mit den Jusos Sachsen hatte der eigene Jugendverband den Gesetzesentwurf schon im Oktober Punkt für Punkt scharf kritisiert. „Sicherheit entsteht durch Rechtsstaatlichkeit, Vertrauen und soziale Sta­bilität, nicht durch permanente Datenerhebung“, heißt es in deren Positionspapier.

Auch die 86 eingereichten Stellungnahmen von Bürger:innen über das Beteiligungsportal fielen in überwältigender Mehrheit gegen die vielen Befugniserweiterungen aus. Wir haben sie mithilfe des Sächsischen Transparenzgesetzes befreit. Zur Beteiligung über das Portal hatten unter anderem der Grünen-Ab­geordnete Valentin Lippmann sowie die Aktivistin und Piratenpolitikerin Stephanie Henkel aufge­rufen.

Die SPD-Fraktion verweist in ihrer Stellungnahme zudem immer wieder auf die Einschätzungen von ange­fragten Fachverbänden, wie etwa der Landesdatenschutzbeauftragten, dem Bund Deutscher Krimi­nalbeamter und der Unabhängigen Beschwerdestelle.

SPD und CDU: Kein Widerspruch, sondern business as usual

Aus Sicht der Koalition steht die Zustimmung im Kabinett und die Stellungnahme der SPD-Frakti­on in keinem Widerspruch. So sagt der sächsische SPD-Wirtschaftsminister Dirk Panter gegenüber netzpolitik.org: „Der aktuelle Entwurf ist ein Kompromiss, auf dessen Grundlage der Sächsische Landtag und die Ver­bände angehört werden. Das Kabinett war sich deswegen einig, dass es den Entwurf freigibt.“

Auch der Sprecher der CDU-Fraktion, Christian Fischer, betont gegenüber netzpolitik.org, dass der Kabinettsbeschluss nur voraussetze, dass der Entwurf von beiden Koalitionspartnern grundsätzlich mitgetragen werde. „Mit dem Entwurf wurde aber nicht der abschließende Wille des Gesetzgebers oder der Koalitions­fraktionen festgelegt.“ Konsultationsmechanismus und parlamentarisches Verfahren seien genau dafür vorgesehen, Änderungswünsche zu formulieren und Verbände anzuhören. In anderen Worten: business as usual.

Was heißt das für die Erfolgschancen des Entwurfs?

Nichtsdestotrotz verringert die Kritik der SPD eher das Risiko, dass der Entwurf mit seinen vielen Grundrechtseinschränkungen genau so kommt, wie vom Innenministerium vorgesehen. Grund dafür ist die Mehrheitssituation im sächsischen Landtag. CDU und SPD stellen hier nur eine Minderheitsregie­rung, brauchen also mindestens zehn weitere Stimmen, müssen also mit einer oder mehreren Oppositions­parteien kooperieren.

Eine Zusammenarbeit der CDU mit der AfD würde voraussichtlich die Koalition sprengen, denn im Koalitionsvertrag heißt es: „Eine Zusammenarbeit oder eine Suche nach parlamentarischen Mehr­heiten mit der AfD als gesichert rechtsextrem eingestufter Partei wird es durch die neue Regierung und die Koalitionsfraktionen nicht geben.“

Für die Verhandlungen mit den übrigen Parteien ändert sich durch die SPD-Position die Dyna­mik. Nun verhandelt die Regierungskoalition nicht mehr geschlossen mit einer Oppositionsfraktion, um möglichst große Teile des Entwurfs durchzubekommen. Stattdessen wollen – abgesehen vom Innenministerium und der CDU – sowohl die SPD als auch andere Fraktionen den Entwurf eher abschwächen.

BSW schweigt zu seiner Position

Grüne und Linke hatten sich besonders deutlich gegen den Entwurf geäußert, sprachen wie Rico Gebhardt (Linke) von einer „endlosen Polizeiwunschliste“  und einem „Gift der Überwachung“, welches näher an der Praxis Chinas sei als am Grundgesetz, wie Valentin Lippmann (Grüne) sagte. Zudem müssten aufgrund ihrer Größen beide Fraktionen gemeinsam überzeugt werden.

Daher liegt der Fokus auf dem Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW). Wie sich das BSW hier positionieren wird, ist aktuell unklar. Auf Anfragen von netzpolitik.org antwortete die BSW-Fraktion nicht.

In sei­nem Wahlprogramm zur Landtagswahl 2024 schrieb das BSW Sachsen noch: „Wir stehen für eine vernünftige Balance zwischen Sicherheit und Freiheit. Einen übergriffigen Staat lehnen wir ab, weshalb immer die Verhältnismäßigkeit der Mittel und die universelle Un­schuldsvermutung gelten müssen. Jedermann soll sich in der Öffentlichkeit frei entfalten können, ohne Angst vor Beobachtung und Überwachung. Mehr Polizisten auf der Straße und in Problem­vierteln sind im Bedarfsfall eine größere Hilfe als mehr Videokameras.“

Daran wird sich das BSW messen lassen müssen.



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Datenschutz & Sicherheit

Die Woche, als uns noch 172.000 Euro fehlten


Liebe Leser*innen,

für mich geht eine aufregende Woche zu Ende. Die Tage bin ich immer wieder von alleine wach geworden, wenige Minuten vor dem Weckerklingeln, weil mein Kopf mit erstaunlichem Timing einfach schon damit losgelegt hatte, an netzpolitik.org zu denken. Es ist eine Woche mit Gründen zum Feiern und Gründen zum Bangen für meine Kolleg*innen und mich.

Ein Grund zum Feiern: Wir haben dieses Jahr mit unseren Recherchen eine Menge bewegt und mit angestoßen. Drei Beispiele:

  • Der Etappensieg bei der Chatkontrolle – dem Großangriff der EU-Kommission auf Privatsphäre und Fernmeldegeheimnis.
  • Der Wirbel bis in die EU-Kommission und die Bundesregierung wegen der Databroker Files – eine neue Dimension der Massenüberwachung, die fast alle Menschen mit Smartphone betrifft. Erst gestern ist unsere neueste Recherche in Kooperation mit dem Bayerischen Rundfunk erschienen, auch auf tagesschau.de.
  • Der Erfolg gegen willkürliche Netzsperren auf Zuruf – durch unsere mediale Begleitung der 18-jährigen Lina, die die CUII, eine Vereinigung von Rechteinhabern und Internetanbietern, gehörig aufmischt.

Das und mehr lest ihr in unserem Rückblick, was unser Journalismus im Jahr 2025 verändert hat.

Noch ein Grund zum Feiern: Zum zweiten Jahr in Folge wurden meine Kolleg*innen Anna und Daniel als „Journalistinnen und Journalisten des Jahres“ geehrt, und zwar in der Kategorie „Chefredaktion national“, dritter Platz. Ein Satz, genauer gesagt ein Wort aus der Laudatio ist so zweischneidig, dass ich schlucken musste.

Netzpolitik.org war in diesem Jahr voller Debatten über Überwachung, Datenzugriffe und Bürgerrechte unverzichtbar.

Na, wer will als Journalist*in schon nicht relevant sein? Aber Unverzichtbarkeit, das ist noch mal eine Stufe mehr. Es zeugt davon, wie in Zeiten von grassierendem Autoritarismus und Faschismus (nicht nur digitale) Grund- und Freiheitsrechte zunehmend in Gefahr geraten. In dem Wort „unverzichtbar“ steckt eine Ernsthaftigkeit, die ich gerade in diesem Jahr zunehmend zu spüren bekomme. Meine Arbeit ist ernster geworden, oftmals ernster, als es mir lieb ist.

Keine Werbung, keine Paywalls, kein Profit

Wir bei netzpolitik.org klären nicht nur darüber auf, was schiefläuft. Wir wollen nicht nur dazu beitragen, das Schlimmste zu verhindern. Wir wollen auch Grund- und Freiheitsrechte durch unsere Recherchen stärken – gegen alle Widerstände. Wir sind Teil und Stimme einer engagierten Zivilgesellschaft, die in diesem Jahr selbst von der Kanzlerpartei torpediert wird.

Mit unserer Arbeit machen wir keinen Profit, netzpolitik.org ist gemeinnützig. Wir haben keine Werbung und keine Paywalls. Allein die Spenden von unseren Leser*innen machen es möglich, dass wir frei und unabhängig recherchieren und berichten können.

Stand aktuell fehlen uns noch 172.000 Euro, um diese Arbeit nächstes Jahr fortsetzen zu können. Das ist der Grund zum Bangen, den ich am Anfang erwähnt habe. Letztes Jahr hat es ja geklappt, unser Spendenziel zu erreichen. Aber was ist dieses Jahr?

Damit wir 2026 keinen Bauchplatscher hinlegen: Bitte unterstützt uns. Optionen gibt es viele – auch wenn ihr selbst gerade kein Geld übrig habt.

  • Jede Spende hilft. Die meisten Menschen, die uns spenden, sind Leute wie du und ich, keine reichen Unternehmen. Hier geht es zur Spendenseite.
  • Am meisten hilft uns ein Dauerauftrag. Dann kommen wir besser übers gesamte Jahr.
  • Seit diesem Jahr könnt ihr erstmals auch eine Sammel-Aktion in eurem Team, Vereins- oder Freundeskreis starten – optional könnt ihr sogar ein eigenes Bild dazu packen und ein eigenes kleines Spendenziel ausrufen.
  • Und nicht zuletzt hilft es uns riesig, wenn ihr Freund*innen und Kolleg*innen einfach Bescheid sagt, dass unsere wichtige Arbeit allein durch Spenden möglich ist. Würde jede Person, die uns liest, nur einen Euro spenden, hätten wir in gut einer Woche schon das Budget fürs ganze Jahr zusammen!

Falls ihr uns noch nicht unterstützt: Werdet jetzt Teil der engagierten Leser*innen, denen Grund- und Freiheitsrechte nicht egal sind, und helft mit, uns über diese 172.000-Euro-Hürde zu hieven.

Und falls ihr uns schon unterstützt: Tausend Dank dafür! Ihr seid Teil einer Community, die mit vielen kleineren Beiträgen etwas Großes möglich macht.

Kommt gut in die Feiertagswoche rein.

Alles Liebe
Sebastian

 



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Wenn ein IT-System veraltet oder kaputt ist und jemand darauf hinweist, verursacht das erstmal Stress. Aber den Status um jeden Preis aufrechtzuerhalten ist nicht der beste Umgang, findet unsere Kolumnistin. Sie schlägt einen anderen Weg für ein stressfreies digitales Zusammenleben vor.

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Datenschutz & Sicherheit

Bundestrojaner: BND soll zur Spyware-Installation in Wohnungen eindringen dürfen


Das Bundeskanzleramt treibt eine umfangreiche Reform des Gesetzes für den Bundesnachrichtendienst (BND) voran. Ziel ist es, den Auslandsgeheimdienst technologisch wie operativ aufzurüsten. Das berichten WDR, NDR und Süddeutsche Zeitung. Ein Kernpunkt der Initiative ist demnach die Befugnis für die Agenten, physisch in Wohnungen einzudringen, um Spionagesoftware wie den Bundestrojaner heimlich direkt auf IT-Systemen von Zielpersonen zu installieren. Das soll helfen, technische Hürden wie Verschlüsselung und die Abschottung von Endgeräten zu umgehen. Das spiegelt einen Trend wider, der sich auf Länderebene abzeichnet: Erst jüngst beschloss das Berliner Abgeordnetenhaus: Die dortige Polizei darf Wohnungen heimlich betreten, um Staatstrojaner zu platzieren.

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Brisant ist auch die vorgesehene Einführung „operativer Anschlussmaßnahmen“, die den BND zur Sabotage im Ausland ermächtigen würden. Bisher war die Arbeit der Behörde darauf beschränkt, Erkenntnisse zu gewinnen und diese für die politische Entscheidungsfindung aufzubereiten. Nach den Plänen soll der Dienst eigenständig handeln dürfen, um die Angriffsfähigkeit gegnerischer Akteure zu schwächen. Dies reicht von der Störung feindlicher Kommunikationsnetze bis hin zur Unschädlichmachung von Waffensystemen durch gezielte Cyberoperationen. Bei Cyberangriffen auf deutsche Ziele soll es dem BND so laut den Berichten erlaubt werden, im Rahmen der umstrittenen „Hackbacks“ aktiv zurückzuschlagen. Die Spione dürften etwa Datenströme umleiten oder die für die Attacken genutzte IT-Infrastruktur im Ausland direkt selbst angreifen.

Der Entwurf sieht vor, dass BND-Mitarbeiter physisch an gegnerischen Geräten oder Waffensystemen Manipulationen vornehmen dürfen. Dies könnte die Sabotage von Raketentechnik oder Zentrifugen umfassen, um deren Einsatz oder Weitergabe in Krisenstaaten zu verhindern. Das Kanzleramt setzt ferner auf moderne Analysewerkzeuge: Der Einsatz von KI zur Datenauswertung soll ebenso verankert werden wie die Nutzung von Gesichtserkennungssoftware. Der Dienst könnte zudem künftig Standort- und Routendaten direkt bei Fahrzeugherstellern oder Werkstätten abrufen. Damit diese weitreichenden Befugnisse greifen, müsste der Nationale Sicherheitsrat zuvor eine Sonderlage feststellen, die eine systematische Gefährdung der Bundesrepublik beschreibt. Der BND würde damit in einer Grauzone zwischen klassischer Spionage und militärischer Verteidigung agieren.

Insgesamt umfasst der Entwurf 139 Paragraphen, was einer Verdopplung des bisherigen Normenwerks entspricht und den Anspruch der Reform unterstreicht. Der BND dürfte künftig so auch verdächtige Drohnen über seinen Liegenschaften mit „geeigneten Mitteln“ abwehren. Das Kanzleramt betont, mit der Leistungsfähigkeit internationaler Partnerdienste wie der NSA Schritt halten zu müssen, um in einer veränderten Weltlage handlungsfähig zu bleiben. Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Datenübermittlung sollen zwar umgesetzt werden, doch der Fokus liegt auf einer offensiven Ausrichtung. Mit dem Mix aus physischer Infiltration, digitaler Sabotage und KI-Überwachung will die Regierungszentrale den Nachrichtendienst als schlagkräftiges Instrument einer „hemdsärmeligeren“ Sicherheitspolitik positionieren. Zunächst müssen aber die anderen Ressorts zustimmen, damit das parlamentarische Verfahren starten kann.


(mki)



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