Datenschutz & Sicherheit
Damit müssen Menschen auf der Pride in Budapest rechnen
Dieser Plan könnte gründlich schiefgegangen sein. Mitte März beschloss das ungarische Parlament ein queerfeindliches Gesetz, das Veranstaltungen faktisch verbietet, die ein Leben jenseits von Heterosexualität und Cisgeschlechtlichkeit zeigen. Seitdem wächst die Solidarität mit der queeren Community. 15 EU-Staaten haben die EU-Kommission zu einem „schnellen Handeln“ aufgefordert. Aus ganz Europa werden Teilnehmer*innen für die Pride-Parade in Budapest erwartet – die trotz aller Hindernisse Ende Juni stattfinden soll.
„Das wird mit Sicherheit die bisher größte Pride-Parade in Ungarn werden“, sagte Viktória Radványi, Vorsitzende von Pride Budapest, bei der Eröffnung der Feierlichkeiten am vergangenen Wochenende.
Die Regierung rechtfertigt das Verbot mit der Behauptung, solche Veranstaltungen könnten die „körperliche, geistige und moralische Entwicklung“ von Kindern gefährden. Es ist das beliebte Muster autoritärer Regime: eine bedrohte, queere Minderheit wird zur angeblichen Gefahr erklärt; Homo- und Transfeindlichkeit werden zur Waffe gegen Demokratie und Menschenrechte.
Nach diesem Drehbuch entstand bereits das ungarische Kinderschutzgesetz von 2021, das Minderjährigen jede Information über Homosexualität oder Transgeschlechtlichkeit vorenthält. Werbung, Bücher, Filme zu diesen Themen sind seither für unter 18-Jährige tabu. Seit März gilt das Verbot nun auch für öffentliche Veranstaltungen wie die Pride, die diese Vielfalt feiern.
Demonstrieren als Ordnungswidrigkeit
Nicht nur die Veranstalter*innen, auch Teilnehmer*innen der Demonstration können auf dieser Grundlage bestraft werden. Das Verbot sieht vor, dass die Polizei sie per Gesichtserkennung identifizieren und mit Bußgeldern bis zu 500 Euro belegen darf.
Es steht viel auf dem Spiel im EU-Land Ungarn. Es geht um Menschenrechte aus der EU-Grundrechtecharta: Nichtdiskriminierung, Versammlungsfreiheit, freie Meinungsäußerung. Das wirft die Frage auf, wer es noch wagt, friedlich zu protestieren, wenn dafür biometrische Identifikation und Geldstrafe droht.
Was erwartet also die Teilnehmer*innen, die sich für die Pride angekündigt haben? Welche Rechte und Pflichten haben sie auf der Demonstration? Und was ist das für ein System zur Gesichtserkennung, mit dem Orbáns Regierung zu abschrecken will? Wir haben die wichtigsten Informationen zusammengetragen.
1. Wird die Pride überhaupt in Budapest stattfinden können?
Noch kämpfen die Veranstalter*innen darum, wie in vergangenen Jahren durch die Budapester Innenstadt ziehen zu dürfen, und zwar entlang der Prachtstraße Andrássy ut. Die Polizei hat die Route nicht genehmigt, mit der Begründung, es könne auf der Demonstration zu verbotenen Handlungen kommen. Demnach sei es nicht auszuschließen, dass auch Minderjährige teilnehmen; außerdem drohten auch „passive Opfer“ unter den Zuschauer*innen, so die Begründung. Stattdessen soll die Demonstration auf einer abgelegenen Pferderennbahn am Stadtrand stattfinden. Das wollen Veranstalter*innen nicht hinnehmen.
Am Montag schaltete sich dann Budapests liberaler Bürgermeister ein: Die Stadt werde die Pride als kommunales Fest für Liebe und Freiheit ausrichten, gemeinsam mit den Veranstalter*innen. Dafür brauche es keine Genehmigung der Polizei.
2. Warum darf die ungarische Polizei Gesichtserkennung bei der Pride einsetzen?
Bis vor Kurzem durfte die ungarische Polizei Gesichtserkennung nur bei Straftaten oder Delikten nutzen, die mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden können. Mit der im März verabschiedeten Gesetzesänderung gilt das nicht mehr. Nun darf die Polizei die Technologie bei allen Arten von Gesetzesverstößen anwenden. Das heißt, sie kann jetzt auch Personen damit identifizieren, die eine geringfügige Ordnungswidrigkeiten begehen – etwa bei Rot über die Straße gehen oder bei der verbotenen Pride-Parade mitlaufen.
3. Wie funktioniert die biometrische Gesichtserkennung in Ungarn?
Ermittlungsbehörden arbeiten für die Identifikation unbekannter Personen mit dem Ungarischen Institut für Forensische Wissenschaften zusammen, eine dem Innenministerium unterstellte Behörde. Das Institut betreibt eine Datenbank zur biometrischen Gesichtserkennung, in die Bilder aus verschiedenen staatlichen Quellen fließen.
Gespeichert werden nicht die Bilder selbst, sondern ihre biometrische Entsprechung. Dazu erfasst das Institut die einzigartigen Merkmale der Gesichter, etwa die Abstände von Augen, Nase und Kinn. Das Ergebnis wird in Form einer mathematischen Repräsentation gespeichert.
Bekommt das Institut über eine Schnittstelle von der Polizei ein Bild zur Identifizierung übermittelt, kommt es zu einem automatisierten Abgleich mit der Datenbank. Die Polizei bekommt daraufhin die Treffer mit der höchsten Übereinstimmung angezeigt.
4. Wer ist in Ungarns Gesichter-Datenbank gespeichert?
Gesichter-Suchmaschinen für die Strafverfolgung wie Clearview AI durchsuchen des gesamte öffentliche Internet und speichern die biometrischen Profile der dort gefundenen Gesichter.
Im Gegensatz dazu hat das Forensische Institut in seiner Datenbank nur biometrische Daten aus staatlichen ungarischen Quellen: Personalausweise oder Führerscheine, Aufnahmen aus dem Melderegister und Bilder aus Polizeidatenbanken, die bei der Strafverfolgung, Einreise oder Flucht erstellt wurden.
Gesichtserkennung in Ungarn verstößt gegen EU-Gesetze
5. Womit müssen Pride-Protestierende aus dem Ausland rechnen?
Bürger*innen anderer Staaten tauchen in der Datenbank der ungarischen Behörden nicht auf, solange sie keine Aufenthaltsgenehmigung oder andere ungarische Dokumente besitzen. Das erklärt die NGO Hungarian Helsinki Committee, sie sich mit Fragen der Rechtsstaatlichkeit in Ungarn befasst. Laut ihrer Aussage kann die Polizei diese Personen daher nicht per Gesichtserkennung identifizieren.
Demonstrant*innen können jedoch sofort vor Ort mit einer Geldstrafe belegt werden. Das Hungarian Helsinki Committee weist darauf hin, dass Teilnehmer*innen das Recht haben, die sofortige Geldstrafe abzulehnen und nichts unterschreiben müssen. In diesem Fall leitet die Polizei ein Ordnungswidrigkeitsverfahren ein und die Betroffenen werden per Post über die Geldstrafe informiert. Sie können dann darauf bestehen, von der Polizei angehört zu werden und Widerspruch vor Gericht einlegen. Das Gericht kann die Rechtmäßigkeit der Strafe überprüfen, diese aufheben oder reduzieren.
6. Wie schnell kann die ungarische Polizei Protestierende identifizieren?
Schneller als etwa einen Bankräuber oder Steuerflüchtigen. Im Fall einer Straftat ist vorgesehen, dass zwei Fachleute des Forensischen Institutes die Ergebnisse des automatisierten Abgleichs unabhängig voneinander bestätigen müssen – erst damit gilt das Ergebnis als Treffer. Geht es dagegen nur um ein geringfügiges Vergehen wie die Teilnahme an der Pride, entfällt diese Kontrolle.
Die Polizei hat nun eine direkte Schnittstelle zur Datenbank und kann darüber einen automatisierten Abgleich beantragen. Die Hungarian Civil Liberties Union (HCLU), die sich für den Schutz von Grundrechten in Ungarn einsetzt, spricht von einer Identifikation in „Echtzeit oder annähernder Echtzeit“.
Wie schnell der Prozess genau abläuft, weiß allerdings auch die HCLU nicht. Das Forensische Institut hat auf ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz nur ausweichend geantwortet: Der automatisierte Abgleich falle nicht in den Zuständigkeitsbereich des Institutes, heißt es dazu.
Laut der neuen KI-Verordnung der EU wäre eine Identifikation in Echtzeit nur bei Verdacht auf eine Straftat erlaubt; in keinem Fall dürfte Ungarn sie für die Ermittlung der Identität bei einer Ordnungswidrigkeit einsetzen.
7. Wäre die Gesichtserkennung nicht von den Menschenmassen überfordert?
Wahrscheinlich ja. „Das System ist nicht für die Massenüberwachung von Zehntausenden von Menschen konzipiert“, sagt der Jurist Ádám Remport, der sich für die HCLU mit dem Fall beschäftigt.
Das liegt an den Verfahren: Um eine Person identifizieren zu lassen, muss die Polizei händisch einen Fall im System anlegen. Bei mehreren Zehntausend Teilnehmenden würde das sehr viel Zeit erfordern. Zwar könnten auch mehrere Personen im System zu einem Fall zusammengezogen werden, rechtlich wäre das kein Problem. Aber ob das auch in einer Größenordnung von mehreren Zehntausend Personen funktioniert, da ist sich auch Ádám Remport nicht sicher. Bisher sei so ein Fall nicht vorgekommen.
Sollte die Polizei die zu identifizierenden Personen hingegen einzeln im System bearbeiten müssen, würde das sehr lange dauern, sagt Remport. Und: „Wenn die Behörden versuchen würden, alle Teilnehmer einer so großen Demonstration zu identifizieren, könnte das möglicherweise die Gesichtserkennungssysteme Ungarns überlasten.“

Der Jurist sieht noch ein weiteres Nadelöhr im System: Verdächtige hätten das Recht auf eine polizeiliche Anhörung, wenn sie wegen einer Ordnungswidrigkeit mit einer Geldstrafe belegt werden. Wenn die Polizei das Verfahren nicht einstellt oder die Geldstrafe nicht herabsetzt, können sie sich an ein Gericht wenden. „Bei einem massiven Einsatz der Gesichtserkennung könnte die schiere Menge der Verfahren die Polizei und die Justiz überfordern.“
Eine Entwarnung ist das jedoch nicht: Teilnehmer*innen müssten auch Wochen später noch damit rechnen, verfolgt zu werden. Aktuell dürfen Aufnahmen aus Überwachungskameras in Ungarn 30 Tage lang gespeichert werden.
8. Wie gefährlich sind falsche Treffer bei der Gesichtserkennung?
Mit dem Wegfall der menschlichen Kontrollen steigt die Wahrscheinlichkeit, dass falsche Treffer bei der Polizei landen, warnt Ádám Remport. Das heißt, die Polizei verdächtigt Personen, die nicht in der Aufnahme zu sehen waren. „Rechtlich gibt es so gut wie keine Sicherheitsvorkehrungen“, so Remport. Einzelne Beamt*innen werden dann entscheiden müssen, ob ein Treffer tatsächlich die gesuchte Person zeigt.
„Bei Tausenden solcher Anfragen, wird der Druck groß sein, so schnell wie möglich zu arbeiten“, erklärt Remport. Auch würden viele ausländische Teilnehmende auf der Demonstration sein, die nicht in der ungarischen Datenbank erfasst sind. Das System könne für sie aber womöglich ähnliche Gesichter in der Datenbank finden. So könne es zu vielen falschen Entscheidungen kommen.
Hier werden Protestierende mit Gesichtserkennung verfolgt
9. Welche Software nutzt Ungarn zur Gesichtserkennung?
Bislang ist nicht bekannt, welche Software das Forensische Institut und damit die Polizei für die Gesichtserkennung einsetzt. Auf eine Frage des HCLU nach Marke und Typ antwortete das Institut, es nutze die verwendete Software nur als Klient und machte darüber hinaus keine Angaben.
Mehrere Tech-Konzerne und Unternehmen bieten Gesichtserkennungssoftware als Dienstleistung für Strafverfolgungsbehörden an, darunter US-Konzerne wie Microsoft und Amazon, aber auch chinesische Unternehmen für Überwachungstechnologien wie Dahua.
10. Wo wird der öffentliche Raum in Budapest bereits per Kamera überwacht?
Für die Identifikation von Teilnehmer*innen kann die Polizei auf Bilder aus Tausenden Überwachungskameras zurückgreifen. Laut einer Datenvisualisierung des Investigativmediums Atlo waren bereits 2019 mindestens 2.500 Kameras im Budapester Stadtgebiet installiert, betrieben von der Polizei, den Verkehrsbetrieben und den einzelnen Bezirken. Die höchste Überwachungsdichte haben dabei die Bezirke der Innenstadt – und damit auch die von den Veranstalter*innen gewünschte Route der Pride, die entlang der Prachtstraße Andrássy út führen soll.
Zusätzlich zu den fest installierten Kameras kann die Polizei außerdem mobile Kameras einsetzen, um die Demonstration zu filmen – und tut das auch regelmäßig, schreibt etwa das Hungarian Helsinki Committee.
11. Wie können sich Pride-Protestierende vor Gesichtserkennung schützen?
Das ist schwer zu sagen, weil nicht bekannt ist, welches System die ungarische Polizei zur Erkennung einsetzt. Leitfäden der Polizei zur Beschaffenheit der einzureichenden Bilder deuten aber darauf hin, dass maskierte Gesichter vom System nicht oder schlechter erkannt werden.
Das Hungarian Helsinki Committee rät allerdings davon ab, eine Maske zu tragen, sei es auch nicht eine medizinische. Denn auch in Ungarn gilt ein Vermummungsverbot auf Demonstrationen: Wer eine Maske trägt, begeht damit eine Straftat – während der Besuch der Pride nur eine Ordnungswidrigkeit wäre. Auch könnte die Maskierung eher dazu führen, dass man von der Polizei aufgefordert wird, sich auszuweisen. Und ja: Demonstrant*innen müssen einen Ausweis bei sich tragen und auf Aufforderung vorzeigen können.
12. Müssen Protestierende in Budapest mit Festnahmen oder Polizeigewalt rechnen?
Wer sich in Ungarn auf Aufforderung der Polizei nicht ausweist und sich anderen Anweisungen widersetzt, kann auch mit auf die Wache genommen und dort bis zu 12 Stunden lang festgehalten werden. Auch physische Gewalt darf die Polizei bei Widerstand einsetzen. Das gilt für die gesamte Demonstration, sollte diese aufgelöst werden und nicht freiwillig den Platz verlassen. Wie man sich in solche riskanten Situationen verhalten sollte, dazu informiert das Hungarian Helsinki Committee in einem ausführlichen FAQ. Die NGO hat zudem angekündigt, Betroffene rechtlich zu unterstützen.
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Digitale Dekade: EU-Kommission kritisiert schleppende Digitalisierung
Zu langsam gehe es voran mit dem Glasfaserausbau in Deutschland, warnt die EU-Kommission. Wenn bis zum Jahr 2030 zumindest alle Gebäude einen Glasfaseranschluss haben sollen, so steht es in der Zielvorgabe, müsste sich der Ausbau „erheblich beschleunigen“.
Denn im Jahr 2024 seien nur knapp 37 Prozent der Gebäude direkt an ein Glasfasernetz angeschlossen gewesen, rechnet die EU-Kommission in ihrem aktuellen Zwischenbericht zur „Digitalen Dekade“ vor. Zwar habe sich die Versorgung im Vergleich zum Vorjahr um 7 Prozentpunkte verbessert, Deutschland liege jedoch weiterhin deutlich unter dem EU-Durchschnitt von 69 Prozent auf dem vorletzten Platz der EU-Statistik.
Neben dem Netzausbau setzt das EU-Programm zur „Digitalen Dekade“ den Mitgliedstaaten Ziele zu digitalen Kompetenzen sowie der Digitalisierung von Wirtschaft und Verwaltung. Die jährlich erscheinenden Zwischenberichte untersuchen den Fortschritt in den einzelnen Ländern sowie auf EU-Ebene insgesamt. Wie schneidet Deutschland ab?
Die Gigabitdefensive?
Unabhängig von der Anschlussart – ob DSL, Kabel oder Glasfaser – hinkt Deutschland dem Rest der EU nach. Über die Hälfte aller deutschen Haushalte nutzt Anschlüsse mit Bandbreiten von mindestens 100 MBit/s, im EU-Schnitt sind es knapp 72 Prozent. Gigabit-Geschwindigkeiten erreichen hierzulande lediglich 6 Prozent, EU-weit sind es über 22 Prozent.
Gut steht Deutschland aus Sicht der EU hingegen bei der Netzabdeckung mit dem aktuellen 5G-Mobilfunkstandard da. Laut Bericht erreicht das 5G-Netz inzwischen 99 Prozent der deutschen Haushalte. Selbst in ländlichen Gegenden können 96 Prozent der Haushalte über 5G funken. Allerdings nutzen lediglich etwa 38 Prozent der Deutschen 5G-fähige Angebote.
eID wenig genutzt
Damit ist die Nutzung des neuesten Mobilfunkstandards ähnlich weit verbreitet wie die der elektronischen Identität (eID), obwohl die eID bereits seit 2010 als Teil des Personalausweises ausgestellt wird. Von den knapp 40 Prozent Besitzer:innen solcher Identitäten nutzen laut Report nur 22 Prozent ihre eID auch tatsächlich. Folglich verwendeten weniger als 7 Prozent der Deutschen die eID für digitale Behördengänge – deutlich weniger als der EU-Schnitt von knapp 36 Prozent. Der EU-Bericht kommt zum Schluss: „Der wahrgenommene Nutzen der eID scheint eingeschränkt“.
Neben dieser Erkenntnis bewertet der EU-Bericht die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) durchweg positiv – ungeachtet aller Kritik und enthüllten Sicherheitslücken. Zudem kritisiert Euractiv das Framing der Kommission: So werde in den nationalen Berichten vom Erfolg des Glasfaserausbaus gesprochen, während im EU-weiten Bericht vor dem Scheitern gewarnt wird. Euractiv sieht darin eine Schieflage, mit der die Kommission kommende Deregulierung im Zuge des für Ende des Jahres geplanten Digital Networks Act (DNA) legitimieren könnte.
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Sicherheitsupdate: Schadcode-Attacken auf Veeam-Backup-Server vorstellbar
Wenn Angreifer Sicherheitslücken in Veeam Backup & Replication und Veeam Agent for Windows erfolgreich ausnutzen, können sie im schlimmsten Fall Backup-Server mit Schadcode kompromittieren. Sicherheitspatches stehen zum Download bereit.
Gefährliche Schadcode-Schwachstellen
Wie die Entwickler in einer Warnmeldung ausführen, haben sie insgesamt drei Softwareschwachstellen geschlossen. Über eine „kritische“ Lücke (CVE-2025-23121) kann ein Angreifer, der als Domainnutzer identifiziert ist, Schadcode ausführen. Damit Attacken auf die zweite Schwachstelle (CVE-2025-24286 „hoch„) klappen, muss ein Angreifer als Backup Operator authentifiziert sein. Ist das gegeben, kann er Schadcode ausführen.
Die Entwickler versichern, beide Sicherheitslücken in Veeam Backup & Replication 12.3.2 (build 12.3.2.3617) geschlossen zu haben.
Veeam Agent for Windows ist ebenfalls für Schadcode-Attacken anfällig (CVE-2025-24287 „mittel„). An dieser Stelle schafft die Version 6.3.2 (build 6.3.2.1205) Abhilfe. Wie Attacken in allen Fällen ablaufen könnten, ist bislang unklar. Derzeit gibt es keine Berichte zu Attacken. Das kann sich aber schnell ändern. Dementsprechend sollten Admins ihre Systeme zeitnah auf den aktuellen Stand bringen.
Zuletzt haben die Entwickler im März dieses Jahres eine kritische Sicherheitslücke in Veeam Backup & Replication geschlossen.
(des)
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Malvertising: Betrüger schieben Netflix, Microsoft & Co. falsche Nummer unter
Online-Betrüger haben einen weiteren Weg gefunden, wie sie mit manipulierten Werbelinks in Suchergebnissen Opfer finden können. Sie schieben dabei Webseiten falsche Telefonnummern unter.
Die Websuche liefert offenbar Werbelinks auf die echten Webseiten – die enthalten aber unsichtbare „Extras“.
(Bild: Malwarebytes)
Vor der Betrugsmasche warnt Malwarebytes aktuell. Die Täter schalten Werbeanzeigen, die auf die Support-Seiten von renommierten Unternehmen verweisen, unter anderem Apple, Bank of America, Facebook, HP, Microsoft, Netflix und Paypal. Oftmals leiten Betrüger solche Werbelinks auf gefälschte Webseiten um. In diesem Fall landen potenzielle Opfer aber tatsächlich auf den echten Webseiten der Unternehmen. Dort landen sie auf den Support-Seiten – anstatt der echten Telefonnummer zeigen sie jedoch die Telefonnummer der Betrüger an.
Betrugsmasche falscher Tech-Support
Die Adressleiste des Webbrowsers zeigt die korrekte Domain des gesuchten Anbieters an, wodurch bei Besuchern kein Misstrauen aufkommt. Jedoch bekommen Besucherinnen und Besucher irreführende Informationen angezeigt, da der Werbelink so manipuliert wurde, dass die Webseite die betrügerische Telefonnummer in einem Feld anzeigt, das nach einem Suchanfragenfeld aussieht.
Rufen Opfer dort an, melden die Betrüger sich mit der Marke, die beworben wurde, und versuchen, die Anrufer dazu zu bringen, persönliche Daten oder Kreditkarteninformationen preiszugeben. Die Täter könnten auch versuchen, Fernzugriff auf den Rechner zu erlangen. Im untersuchten Fall der Bank of America oder Paypal wollten die Betrüger Zugriff auf die Konten der Opfer, sodass sie diese leerräumen können, erörtert Malwarebytes in der Analyse.
Die Analysten führen aus, dass es sich um Injektion von Suchparametern handelt, da die Betrüger eine bösartige URL zusammengestellt haben, die ihre eigene gefälschte Telefonnummer in die Suchfunktion der originalen Webseite einbettet. Malwarebytes erklärt weiter, dass das nur klappt, weil die Webseitenbetreiber die Parameter nicht filtern oder prüfen, die Nutzer übergeben.
Um sich zu schützen, sollten Internetnutzerinnen und -nutzer darauf achten, dass keine Telefonnummern in Links enthalten sind oder verdächtige Suchbegriffe wie „Call Now“ oder „Emergency Support“ oder anderssprachige Pendants in der Adressleiste des Webbrowsers erscheinen. Verdächtig sind auch kodierte Zeichen wie „%20“ für Leerzeichen oder „%2B“ für das Plus-Zeichen zusammen mit Telefonnummern, zudem angezeigte Suchergebnisse, bevor Nutzer überhaupt auf der Webseite Suchbegriffe eingegeben haben.
Malvertising bleibt eine Bedrohung auf hohem Niveau. Vergangene Woche ist heise security eine Masche aufgefallen, bei der Kriminelle Webseiten mit angeblichen Optionen zu Standardbefehlen unter macOS online stellen. Im Endeffekt führen die dort angegebenen Befehlsaufrufe jedoch dazu, dass Malware auf das System heruntergeladen und installiert wird. In diesem Fall waren es Infostealer, die etwa Zugangsdaten und weitere Informationen ausspähen, die Kriminelle zu Geld machen können.
(dmk)
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