Apps & Mobile Entwicklung
Darum soll die App aus den Stores verschwinden
Trotz begrenzter Mittel konnte das chinesische Start-Up DeepSeek einen leistungsstarken KI-Assistenten vorstellen. Doch Datenschützer sehen in diesem eine Gefahr, denn gesetzliche Vorgaben würden nicht beachtet. Anfang des Jahres sorgte DeepSeek für Aufsehen. Der intelligente Sprachassistent aus China versprach, mit den US-amerikanischen Konkurrenten von OpenAI, Google und Meta mithalten zu können.
Abgesehen von enttäuschenden Antworten auf politische Fragen, die in dem Land selbst kritisch gesehen werden, überraschte der Assistent mit seiner Leistungsfähigkeit. Die Kosten, die im Rahmen des Trainings der KI entstanden, waren weit geringer als bei vergleichbaren US-Entwicklungen.
Allerdings stößt DeepSeek hierzulande – und damit vermutlich in der gesamten EU – auf neue Grenzen. Bereits im Februar warnte das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) davor, dass die in der DeepSeek-App getätigten Eingaben protokolliert werden könnten. Zudem wurden kurz nach der Vorstellung des Assistenten Befürchtungen laut, dass die Betreiber des Dienstes mit dem in Europa geltenden Datenschutz nicht allzu genau nehmen könnten.
Sendet DeepSeek Standortdaten nach China?
Dementsprechend kritisch begleiten die für den Datenschutz zuständigen Aufsichtsbehörden der Bundesländer die App seit ihrem Erscheinen. Sie stoßen sich daran, dass Nutzerdaten in großem Umfang auf in China betriebenen Servern verarbeitet werden, ohne dass ein den EU-Gesetzen entsprechendes Schutzniveau für die transferierten Daten der europäischen Nutzer gewährleistet wird. Chinesische Behörden können sich vergleichsweise problemlos Zugriff auf diese Datensammlung verschaffen, denn Unternehmen in der Volksrepublik gesetzlich verpflichtet sind, den Behörden auf Wunsch entsprechende Zugänge zu gewähren.
Und es soll sich nicht nur um die im Zusammenhang mit dem DeepSeek-Assistenten eingegebenen Prompts und Chatverläufe handeln.
Vielmehr werden nach dem Kenntnisstand der Datenschützer auch Informationen zum Standort sowie zu den genutzten Geräten und Netzwerken ausgewertet. Die Betreiber verstoßen demnach in erheblichem Maße gegen die in der Europäischen Union gültige Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Keine DeepSeek-App mehr in den Stores
In Abstimmung mit den anderen Landesbehörden gehen nun die Berliner Datenschützer gegen das Start-up vor. Bereits im Mai forderten sie die Beendigung dieser Praxis oder das Entfernen der Apps aus den genannten Stores. Das hinter dem Dienst stehende Unternehmen reagierte jedoch nicht auf die Aufforderungen, sodass die Datenschützer nun von Apple und Google das Löschen der DeepSeek-App aus deren Angebot verlangen.
Deutschland wäre allerdings nicht das einzige Land, in dem die App von den Apple- und Google-Plattformen entfernt wurde. Auch in Australien und Italien wurde DeepSeek bereits von beiden Plattformen verbannt. Alternativ wäre auch die Verhängung eines Bußgeldes möglich gewesen. Allerdings zeigte sich das Unternehmen gegenüber den Behörden nicht sonderlich kooperativ. Und Bußgelder lassen sich nach den Erfahrungen der Beamten nur schwer in Drittstaaten einfordern.