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Das fehlende Puzzleteil für Passkeys: Apple stellt Exportfunktion in Aussicht


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Apple-Nutzer können ihre Passkeys bald exportieren. Dies stellte der Hersteller auf der WWDC 2025 für die Betriebssysteme iOS, iPadOS und macOS 26 in Aussicht, die im Herbst erscheinen. So wird erstmals möglich, die im iCloud-Schlüsselbund respektive in Apples Passwörter-App gespeicherten Passkeys in eine andere Passwortverwaltung umzuziehen. Das Exportieren von Passwörtern und Einmal-Codes wird dabei obendrein unterstützt, betonte Apple – ebenso wie ein Import.

Der neue Transferprozess sei zudem sicherer als der bisherige Weg, die sensiblen Zugangsdaten im Klartext in einer JSON- oder CSV-Datei zu speichern.



Passwörter und Passkeys sollen sich in iOS 26 einfach in einen anderen Passwort-Manager übertragen lassen.

(Bild: Apple)

Für den sicheren Transferprozess kommt ein von der FIDO-Allianz spezifiziertes Verfahren zum Einsatz, so Apple. Gemeint sind offenbar das Credential Exchange Protocol (CXP) und das Credential Exchange Format (CXF), das die Allianz im vergangenen Herbst vorgestellt hat. Es soll einen direkten Austausch der Zugangsdaten zwischen zwei Passwortverwaltungen ermöglichen. Dafür müssen beide Seiten die Spezifikation unterstützen.

Apple stellt dafür neue Schnittstellen bereit, die Apps integrieren können. Bestehende Passkeys werden durch den Transferprozess nicht verändert und lassen sich nahtlos weiterverwenden, verspricht das Unternehmen. Passwort-Manager wie 1Passwort haben bereits angekündigt, die Spezifikation zu unterstützen, auch viele weitere bekannte Namen sind laut FIDO beteiligt, darunter Bitwarden, Dashlane, Google und Microsoft.

Passkeys sind als sicherere Alternative zu Passwörtern konzipiert und sollen diese langfristig ablösen. Bislang ist die Technik aber eine Insellösung geblieben, da Passkeys in die Silos großer Passwort-Manager eingesperrt sind und so hauptsächlich bei den integrierten Diensten der Plattformanbieter Apple, Google oder Microsoft liegen.

Zwar ließen sich Passkeys auch plattformübergreifend nutzen, etwa über Googles in Chrome integrierte Passwortverwaltung, doch gibt es viele Stolperfallen und längst nicht jeder möchte seine Zugangsdaten der Cloud eines IT-Riesen anvertrauen. Eine standardisierte arbeitende Exportier- und Importierfunktion könnte künftig für mehr Passkeys-Akzeptanz sorgen, falls Nutzer in der Lage sind, ihre kompletten Zugangsdaten wirklich nahtlos von einer Passwortverwaltung zur nächsten mitzunehmen.


(lbe)



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Leak: Pixel 10 bekommt vollen Qi2-Support mit integrierten Magneten


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Googles Pixel-10-Serie wird offenbar zu den ersten Android-Smartphones mit vollständigem Qi2-Support mitsamt integriertem Magneten gehören. Das geht aus geleakten Pressematerialien aus zuverlässiger Quelle hervor. Der Leak liefert noch weitere Ausstattungsdetails der am 20. August erwarteten Top-Smartphones.

Seit der Einführung des kabellosen Ladestandards Qi2 im Jahr 2023 hat es bislang nur ein Android-Hersteller geschafft, vollen Support für die an Apples Magsafe orientierte Ladelösung zu integrieren: HMD mit dem Skyline (ab 499 €). Andere Hersteller wie Samsung oder Oneplus haben Qi2 nur halb integriert: Die magnetische Komponente gibt es nur über eine zusätzliche Schutzhülle – das nennt sich „Qi2 ready„.

Glaubt man den Informationen des bekannten Leakers Evan ‚Evleaks‘ Blass, wird Google der Pixel-10-Serie einen magnetischen Ring in die Rückseite integrieren. Dank dieser Lösung können Smartphone und ein Qi2-Ladegerät perfekt aufeinander ausgerichtet werden, um optimale Ladegeschwindigkeiten zu erhalten und die Wärmeentwicklung zu reduzieren.

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Einem weiteren Bericht von Anfang Juni zufolge soll Googles Ladesystem mitsamt neuem Zubehör unter der Bezeichnung „Pixelsnap“ laufen. Der von Blass gezeigte Ladepuck am Pixel 10 sieht dem von Apple für MagSafe am iPhone zum Verwechseln ähnlich. Bei Google soll der neue kabellose Ladestandard Qi 2.2.1 von bis zu 25 Watt – auch Qi2 25 W genannt – unterstützt werden. Damit wäre das System genauso schnell wie beim iPhone 16, das Apples 25-W-Ladepuck voraussetzt.

Bislang unterstützt der kabellose Qi-Standard Laden bis 15 W; nur proprietäre Lösungen einiger Hersteller mit speziellen Ladestationen liefern gar bis zu 50 W und mehr.

Evan Blass hat noch weitere Ausstattungsdetails über die Pixel-10-Modelle mitsamt Bildmaterial veröffentlicht. Vom Design hier sind kaum Änderungen zum Pixel 9 zu erkennen, doch die Beibehaltung des Designs hatte Google vor wenigen Tagen selbst bestätigt. Denn der Hersteller hatte das Pixel 10 schon selbst durch ein Bild enthüllt.

Bei den Bildschirmdiagonalen gibt es laut Blass keine Überraschungen: Das Pixel 10 und 10 Pro erhalten, wie die Vorgänger, 6,3-Zoll-Displays, das 10 Pro XL einen 6,8-Zoll-Bildschirm, die allesamt ein wenig heller werden als bei der Pixel-9-Serie, heißt es.

Neu ist beim Pixel 10 eine Telezoom-Kamera auf der Rückseite, wie Google sie bislang nur bei den Pro-Modellen einbaute. Es soll indes Unterschiede bei den Sensoren zwischen dem Basis- und den Pro-Modellen geben. Unter anderem soll der Ultraweitwinkel-Sensor der Gleiche sein, der im Pixel 9a eingebaut ist. Videoaufnahmen soll das Pixel 10 mit bis zu 4K und 60 FPS unterstützen, die Pro-Modelle mit 8K und 30 FPS.

Alle Modelle sollen zudem einen neuen Tensor-G5-Chip an Bord haben, der nicht mehr bei Samsung, sondern in einem moderneren Verfahren von TSMC gefertigt werden soll. Berichten zufolge sei die Leistung des Tensor G5 nicht auf Höhe eines Snapdragon 8 Elite, aber besser als im G4. Zudem dürfte der Chip auch energieeffizienter als der Vorgänger sein. Laut Leaks soll die Laufzeit im Energiesparmodus bis zu 100 Stunden betragen.

Bei Google spielt neben der Hardware auch die Software stets eine wichtige Rolle, so wohl auch beim Pixel 10: Berichte besagen, dass der Konzern den Smartphones einen neuen KI-Assistenten namens Pixel Sense verpassen soll, der komplett auf dem Gerät arbeitet. Der Assistent soll ein „kontextbezogenes und personalisiertes Smartphone-Erlebnis“ bieten und Daten aus verschiedenen Google-Apps wie Kalender, Gmail, Maps, Chrome und YouTube ziehen.

Laut Android Authority wurde der neue Assistent entwickelt, um Nutzern dabei zu helfen, „Aufgaben effizienter zu erledigen, bei Bedarf relevante Informationen vorzuschlagen und sich im Laufe der Zeit an individuelle Gewohnheiten und Interessen anzupassen“, heißt es. Google hatte im Vorfeld der Entwicklerkonferenz I/O im Mai bereits angekündigt, den eigenen Assistenten proaktiver und leistungsfähiger machen zu wollen.

Neben den Pixel-10-Modellen plant Google am 20. August weitere neue Produkte vorzustellen: So wird es eine Neuauflage des Pixel 9 Pro Fold geben sowie neue Pixel Watches der vierten Generation. Auch die Budget-Ohrstöpsel Pixel Buds 2a stehen auf der Agenda.


(afl)



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Gothic 1 Remake erscheint später, Entwickler teasern mögliches Gothic 2 Remake


Der Rollenspiel-Klassiker „Gothic“ erhält erst im kommenden Jahr ein Remake. Entwickler Alkimia Interactive gab unter anderem auf Steam bekannt, dass das ursprünglich für dieses Jahr angekündigte „Gothic 1“-Remake erst Anfang 2026 für PC, Playstation 5 und Xbox Series X/S erscheinen soll.

Konsolenbesitzer können jedoch bereits jetzt einen Vorgeschmack in Form einer spielbaren Demo erhalten. Der seit Februar für den PC verfügbare „Nyras Prologue“ steht nun auch für PlayStation- und Xbox-Konsolen zum Download bereit. Es handelt sich um einen separaten Spielabschnitt, der im Hauptspiel vermutlich nicht enthalten sein wird.

Wer die Trilogie in originalgetreuerer Form auf Konsolen nachholen möchte, wird im kommenden Jahr ebenfalls bedient. THQ Nordic hat auch eine „Gothic Classic Trilogy“ angekündigt. Dabei handelt es sich um nur leicht angepasste Umsetzungen der ersten drei Teile, mit Gamepad-Unterstützung und aktualisierter Steuerung. Sie werden 2026 für PS5, PS4, Xbox Series X/S und Xbox One erscheinen. Für Nintendo Switch gab es bereits Ports von Gothic 1 und 2.

Gegenüber Tech4Gamers verriet THQ Nordic zudem bereits erste Ideen zu einem möglichen „Gothic 2“-Remake. Ob es den Titel wirklich geben wird, steht zwar noch nicht fest, aber der Publisher erläuterte bereits einige mögliche Unterschiede im Vergleich zum Remake von Teil 1: „Glücklicherweise gibt es bei „Gothic 2″ weit weniger, was mechanisch geändert oder verfeinert werden muss, da es meiner Meinung nach bereits ein ziemlich solides Paket ist und weniger Handlungs- oder Story-Lücken aufweist, die gefüllt werden müssen“, so der Sprecher von THQ Nordic gegenüber dem Hardware-Magazin.

Beim Remake von Teil 1 werde das Team hingegen einige Inhalte in der Spielwelt hinzufügen, die seinerzeit nicht ganz fertiggestellt wurden. Dazu gehöre die verlassene Mine, die sich neuerdings erkunden lasse. Auch Änderungen an der Geschichte, zusätzlichen Nebenquests und eine „neue Behandlung der Ork-Kultur“ erwähnte THQ Nordic im Gespräch mit Tech4Gamers.

Piranha Bytes veröffentlichte seinen Rollenspiel-Klassiker „Gothic“ erstmals im Jahr 2001. Das Ruhrpott-Studio gibt es mittlerweile nicht mehr, die Angestellten wurden im vergangenen Jahr entlassen.


(jpw)



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Vorsicht, Kunde! – Paket kommt nicht an


Pakete gehen mitunter verloren, dann ist in den meisten Fällen zunächst der Paketdienst gefragt, zuweilen auch der Versender. Rechtsanwalt Niklas Mühleis klärt über die Rechte von Sender und Empfänger und die Pflichten des Transportdienstleisters auf: Wer kann einen Nachforschungsantrag stellen, wie lange hat der Paketdienstleister Zeit, auf eine Verlustmeldung zu reagieren und wer haftet bei Verlusten?

Bei einem missglückten Versand hängt die Haftung vom sogenannten Gefahrübergang ab. Verkaufen Unternehmen eine Ware an private Verbraucher, sind sie bis zur Zustellung der Ware für die Sendung zuständig. Bei Geschäften zwischen Privatleuten endet die Haftung des Versenders dagegen mit Übergabe des Pakets an den Versanddienstleister, dem sogenannten Gefahrübergang.

Der Versender in dem im c’t-Podcast behandelten Fall hatte sein Paket aufgrund einer Überlänge zusätzlich versichert. Ob eine solche Zusatzversicherung beim Verlust zuständig ist, hängt von den in den AGB festgehaltenen Bedingungen ab – beim zufälligen Untergang einer Sache, etwa bei höherer Gewalt, ist die Haftung meist ausgeschlossen. Standardmäßig sind Pakete beim Versand ohnehin bis 500 Euro versichert, allerdings gibt es hier einige Konditionen, die eine Schadensbegleichung ausschließen.

„Wenn ich eine spezielle Transportversicherung abschließe, kann es sein, dass ich bessere Konditionen bekomme.“ (Urs Mansmann)

c’t-Redakteur Urs Mansmann rät dringend, die zu versendende Ware sicher zu verpacken, da sie beim Transport auch mal rauer behandelt wird. War sie nicht ausreichend verpackt, ist der Transportdienstleister aus der Haftung. Außerdem empfiehlt er, sich Sendungen an einen Paketshop schicken zu lassen, statt nach Hause, oder aber eine Abstellgenehmigung an einem sicheren Platz am Haus zu erteilen. c’t-Redakteurin Ulrike Kuhlmann weist darauf hin, dass im Fall einer Abstellgenehmigung Pakete nicht mehr versichert sind, sobald der Lieferdienst sie am vereinbarten Ort (vermeintlich) abgelegt hat oder sie aus (vermeintlich) sicheren Ablageort gestohlen wurden.

Geht ein Paket verloren, sollten Betroffene einen Nachforschungsantrag stellen und in diesem alle nötigen Fakten zum verschickten Inhalt nennen, also was ist drin, welchen Wert hat die Ware, wann sie verschickt wurde und mit welcher Liefernummer quittiert. Zusätzlich sollten sie sämtliche Belege anhängen, eine angemessene Frist setzen und gegebenenfalls Schadensersatz geltend machen, rät Rechtsanwalt Mühleis.

Als Frist hält Mühleis zwei Wochen für ausreichend, etwaige Schadensersatzansprüche ergeben sich aus Paragraf 823 Absatz 1 BGB. Darin heißt es „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das … Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“

Wie man beim Paketdienst effektiv sein Recht einfordert, welche Fristen beim Paketversand angemessen sind und was es mit der Bring-, Hol- und Schickschuld zwischen Sender und Empfänger auf sich hat, klären die drei in der aktuellen Episode des c’t-Verbraucherschutz-Podcasts „Vorsicht, Kunde!“.

Sämtliche Episoden des Verbraucherschutz-Podcasts sowie die darin behandelten Fälle finden Sie unter ct.de/Vorsicht-Kunde. Wir freuen uns über Anregungen, Lob und Kritik zum c’t-Podcast „Vorsicht, Kunde!“ in den Kommentaren.

Hier können Sie den c’t-Artikel zu dem im Podcast behandelten Streitfall nachlesen:

Der Fall Andreas K.: Lange Reaktionszeiten bei DPD

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(uk)





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