Connect with us

Künstliche Intelligenz

Datenschutz: Bundesregierung will kleine Änderungen mit großer Wirkung


close notice

This article is also available in
English.

It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

In Brüssel wird derzeit unter Hochdruck am sogenannten Digital-Omnibus-Gesetz gearbeitet: Viele kleinere Änderungen an Rechtsakten sollen die Regulierung etwas aufräumen und die Wirtschaft von unnötigen Pflichten entlasten. Was die Bundesregierung im Rahmen dieses Prozesses von der EU-Kommission beim Datenschutz will, hat das Bundesinnenministerium als Wünsche der Bundesregierung nach Brüssel übermittelt. Vor allem zwei Änderungsideen könnten große Auswirkungen haben.

Weiterlesen nach der Anzeige

So schlägt die Bundesregierung unter anderem vor, dass der „Erwägungsgrund 40“ noch einmal deutlicher formuliert wird: Alle Rechtsgrundlagen für eine zulässige Datenverarbeitung sollen demnach noch einmal ausdrücklich gleichrangig nebeneinander stehen. Das gilt für die Einwilligung des Betroffenen ebenso wie – und das ist der in der Praxis relevanteste Teil – das sogenannte „berechtigte Interesse“, das zahlreiche Anbieter sehr gerne nutzen, um Daten zu erfassen. Im Papier aus dem Bundesinnenministerium heißt es dazu, dass das in der DSGVO eigentlich bereits so angelegt sei — aber Aufsichtsbehörden und Gerichte hätten der Einwilligung in der Realität Vorrang vor den anderen Begründungen in Artikel 6 der Datenschutzgrundverordnung eingeräumt. Dass diese klein wirkende Änderungsidee in der Praxis durchaus massive Folgen haben könnte, dessen ist sich das Innenministerium bewusst — und will genau das erreichen.

Etwas überraschend ist, dass das Bundesinnenministerium, das neben dem Datenschutz auch für die Cybersicherheit verantwortlich zeichnet, die Meldepflichten bei entfleuchten Daten, sogenannten Data Breaches, ändern möchte: Insbesondere an Wochenenden sei die harte 72-Stunden-Frist „problematisch“, heißt es im BMI-Papier. Daher will Berlin lieber „3 Arbeitstage“ in der Datenschutzgrundverordnung hinterlegen, was nach deutschem Recht nur den Sonntag ausnimmt, da der Samstag ein regulärer Werktag ist.

Außerdem sollen die Aufsichtsbehörden zu einem technischen Meldeweg für die „Data Breach Notifications“ verpflichtet werden. Dies – und auch, dass die teils überlappenden Meldepflichten zwischen DSGVO und NIS2-Richtlinie harmonisiert werden sollten – dürfte auf allgemeine Zustimmung und wenig Widerstand stoßen.

Der zweite potenziell sehr weitreichende Änderungsvorschlag verbirgt sich in den weiteren Ideen, die das BMI nach Brüssel geschickt hat. Diese sollen wohl nicht mehr in das wie erwähnt Digital-Omnibus genannte Artikelgesetz, aber doch in dieser Legislaturperiode angegangen werden. In einem Vorschlag zur Änderung von Artikel 4 der DSGVO geht es ans Eingemachte: Um die Frage, inwieweit Pseudonymisierung und Anonymisierung genauer ausspezifiziert werden sollen.

Hier schlägt die Bundesregierung zwei Wege vor, klarzustellen, dass anonyme Daten als von der Datenschutzgrundverordnung ausgenommen gelten und keine personenbezogenen Daten darstellen. Was tautologisch klingt, hat dabei große Relevanz: Immer wieder ist umstritten, was Anonymisierung im Sinne der Datenschutzgrundverordnung überhaupt meint. Auch der Europäische Gerichtshof hatte in seiner verbindlichen Auslegung der DSGVO bereits eine „relative Anonymisierung“ ins Spiel gebracht, bei der eine Deanonymisierung unter Zuhilfenahme weiterer, dem Verarbeiter aber nicht zur Verfügung stehenden Daten zumindest theoretisch möglich wäre.

Weiterlesen nach der Anzeige

Weitere Wünsche aus der Bundesregierung betreffen vor allem – aus Regierungssicht – potenziell missbräuchliche Auskunftsersuchen, allgemeine Erwägungen zur Frage eines weiter abgestuften Risikomodells für Datenverarbeitungen und eine neue Verpflichtung für Hersteller und Lieferanten, dass sie beim Datenschutz europäisches Recht einhalten.

Hier will das BMI also eine neue Verpflichtung einführen, analog zur KI-Verordnung und dem Cyber Resilience Act. Zur KI-Verordnung hatte die Regierung in einem zweiten Papier bereits umfangreich ihre Wünsche kundgetan.


(nen)



Source link

Künstliche Intelligenz

Kommentar: Dauerzank um 6 GHz


In den USA dehnt sich das für WLAN zugewiesene 6-GHz-Band über fast 1,2 Gigahertz Gesamtbandbreite von 5,945 bis 7,125 GHz. In Europa ist seit der Freigabe anno 2021 bei 6,425 GHz Schluss, was 0,48 Gigahertz und damit weniger als die Hälfte des US-Spektrums ergibt. Seither kreisen Begehrlichkeiten um die oberen 700 Megahertz. Fürs WLAN wären das zwei zusätzliche extrabreite 320-MHz-Kanäle, was mehr parallele Multigigabit-Transfers in Nachbarschaften erlaubt. Den Mobilfunkern könnten sie helfen, die innerstädtische Versorgung zu verbessern. Besonders prägnant wird die Konkurrenz bei Massenveranstaltungen, also etwa in Sportstadien oder auf Konzertgeländen.

Weiterlesen nach der Anzeige


Ein Kommentar von Ernst Ahlers

Ein Kommentar von Ernst Ahlers

Nach ein paar Jahren im Anlagenbau und bei der c’t-Mutter Elrad schreibt und testet Ernst Ahlers seit 1997 für die c’t. Über PC-Hardware und Stromversorgung rutschte er ins aufkommende Thema Netzwerke und WLAN, das ihn bis heute und auch die nächsten Jahre wohl nicht loslässt: Mit der laufenden Einführung von IPv6 gibt es noch viele Bugs in Routern und Access Points zu entdecken.

Schon 2023 hat die World Radio Conference entschieden, den Bereich von 6,425 bis 7,125 GHz als IMT-Band in allen Weltregionen auszuweisen. IMT steht für International Mobile Telecommunications.

Ende Oktober 2025 rief eine Lobbygruppe den Bundesdigitalminister Karsten Wildberger dazu auf, das obere 6-GHz-Band für WLAN vorzusehen und wiederholt damit ihre Forderung aus dem Vorfeld der WRC 2023. Wildberger hingegen favorisiert den Mobilfunk und handelt damit bloß konsequent nach der WRC-Entscheidung.

Nun erneut aufs WLAN zu pochen, hat ein Geschmäckle: Schon vor der Freigabe des 6-GHz-Bandes waren die Chiphersteller für Wi-Fi 6E auf die extrahohen Frequenzen vorbereitet. Intel kündigte sein AX210-Funkmodul für Notebooks Ende 2020 an und c’t testete die ersten Wi-Fi-6E-Router im Frühjahr 2022. Doch schaut man sich beispielsweise das Fritz-Portfolio an, so ist die erst seit Sommer 2024 erhältliche Wi-Fi-7-Fritzbox 5690 Pro bis jetzt deren einziger Router, der auf 6 GHz funken kann. Mit dem Beispiel ist die frühere AVM jedoch nicht allein und so gilt für alle: Wer seine Herde nicht beizeiten auf die Weide führt, muss damit rechnen, dass dort schon eine andere grast.

Momentan sieht es nach einem Sieg für die Mobilfunker aus. Für die ist schnelles WLAN am Festnetz nämlich der gefährlichste Konkurrent: Wenn per Glasfaser unbegrenztes Datenvolumen mit Gigabit-Geschwindigkeit für 70 Euro pro Monat ins Haus kommt, haben nur Vielreisende einen Grund, für Mobilgeräte einen ähnlich teuren Vertrag mit großem Datenvolumen abzuschließen. Der Rest ist mit einem Kleingeldtarif, der 10 Gigabyte pro Abrechnungsintervall bietet, typischerweise schon überversorgt. Mein Smartphone ist es definitiv, ich brauche unterwegs selten viel mehr als 2 GByte. Wenn doch, löse ich Extravolumen per Tagesticket.

Weiterlesen nach der Anzeige


(ea)



Source link

Weiterlesen

Künstliche Intelligenz

WeatherNext 2: Google DeepMind stellt neues KI-Wettermodell vor


Wettermodelle, die mit Künstlicher Intelligenz (KI) arbeiten, haben zuletzt sehr genaue Vorhersagen in der diesjährigen Hurrikan-Saison im Nordatlantik geliefert. Googles KI-Abteilung DeepMind hat ein neues KI-Wettermodell vorgestellt, das nach Angaben der Entwickler sehr schnell und genau ist.

Weiterlesen nach der Anzeige

WeatherNext 2 könne Wettervorhersagen mit einer Auflösung von einer Stunde erstellen und sei dabei achtmal schneller als die vorherige Version, teilte das Entwicklerteam mit.

Das System sei bereits für Hurrikan-Vorhersagen für Wetterdienste eingesetzt worden. Jetzt sollen damit auch die Wettervorhersagen für Search, Gemini und Pixel Weather damit erstellt werden. Eine Integration in Google Maps ist für die kommenden Wochen geplant.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

Mit Ihrer Zustimmung wird hier ein externes YouTube-Video (Google Ireland Limited) geladen.

A new era of AI-based weather forecasting to deliver more efficient and more accurate predictions

Das Modell liefert Vorhersagen für zwei Wochen in Bezug auf Temperatur, Luftdruck und Wind mit einer Genauigkeit von einer Stunde. Daneben berechne das System die Zugbahn eines tropischen Wirbelsturms für drei Tage im Voraus, sagen die Entwickler. Bisherige Systeme könnten das nur für zwei Tage.

Die hohe Auflösung von Wind, Wolken und Temperatur sowie die Bahnen von Stürmen sind vor allem wichtig für die Wirtschaft. Eine ganze Reihe von Branchen ist davon abhängig – die Landwirtschaft etwa, die Energiebranche oder die Schifffahrt.

KI-basierte Wettermodelle „nehmen historische Aufzeichnungen und versuchen daraus, großräumige Muster zu erkennen, um vorherzusagen, was als Nächstes passiert. Weil sie sich nicht um die kleinen Details kümmern, können sie sehr viel schneller arbeiten“, sagte Peter Battaglia, leitender Wissenschaftler bei DeepMind.

Weiterlesen nach der Anzeige

Ausgehend von der aktuellen Wettersituation erstellt WeatherNext 2 Hunderte von möglichen Szenarien. Dabei kommt das System mit wenig Ressourcen aus: Jedes Szenario werde auf einer Tensor Processing Unit (TPU) in nur einer Minute berechnet, sagen die Entwickler.

Diese Leistungssteigerung werde durch einen neuen Ansatz in der KI-Modellierung ermöglicht, das Functional Generative Network (FGN), das DeepMind vor einigen Monaten vorgestellt hat.

Der Einsatz von KI hat die Wettervorhersage revolutioniert, da dafür nur sehr wenig Rechenleistung benötigt wird. Ohne KI müssen Wettermodelle auf Supercomputern erstellt werden.


(wpl)



Source link

Weiterlesen

Künstliche Intelligenz

IQ-Test für Samenspender: Fragwürdiges Kalkül mit vererbbarer Intelligenz


close notice

This article is also available in
English.

It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Das dänische Donor Network führt nach eigenen Angaben als erste Samenbank in Europa verpflichtende IQ-Tests für Samenspender ein. Die Ergebnisse sollen zusammen mit einem polizeilichen Führungszeugnis für mehr Transparenz sorgen. Das Unternehmen begründet den Schritt mit der Behauptung, der IQ eines Kindes sei zu „bis zu 80 Prozent“ genetisch bedingt.

Weiterlesen nach der Anzeige

Laut Donor Network wird bei allen Spendern der „Culture Fair Test 20-R“ (CFT 20-R) durchgeführt. Dieser standardisierte Test dient der Erfassung der fluiden Intelligenz, also der Fähigkeit zum abstrakten und logischen Denken, unabhängig von erworbenem Wissen oder sprachlichen Fähigkeiten.

Die Ergebnisse des IQ-Tests werden transparent in den Spenderprofilen hinterlegt, ebenso wie Angaben zur gesundheitlichen Vorgeschichte, Familienverhältnissen und äußeren Merkmalen. Zusätzlich müssen alle Spender ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Demnach sollen diese Maßnahmen vor allem Empfängerinnen in Deutschland mehr Sicherheit und eine bessere Entscheidungsgrundlage bieten. Deutschland gilt laut Unternehmen als einer der wichtigsten Absatzmärkte für dänische Spendersamen.

Zentrales Marketingargument ist die Aussage, „bis zu 80 Prozent des IQs eines Kindes“ seien genetisch vorbestimmt. Studien zeigen jedoch ein deutlich differenzierteres Bild: Eine Metaanalyse von Florence A.R. Oxley und weiteren aus dem Jahr 2024 kommt zu dem Schluss, dass der vererbte Anteil von Intelligenz je nach Alter und Umweltbedingungen zwischen etwa 40 und 70 Prozent schwankt.

Darüber hinaus spielt nicht nur der Spender, sondern auch die Mutter eine erhebliche Rolle. Viele Gene, die an der kognitiven Entwicklung beteiligt sind, liegen auf dem X-Chromosom. Frauen besitzen davon zwei, Männer nur eines – das eines Sohnes stammt also immer von der Mutter. Dadurch kann das mütterliche Erbgut stärker ins Gewicht fallen.

Weiterlesen nach der Anzeige

Allerdings befinden sich nicht alle Intelligenz-relevanten Gene auf dem X-Chromosom: Experten schätzen, dass etwa 15 bis 20 Prozent der Gene mit neuronalen und kognitiven Funktionen dort liegen, während der Großteil über andere Chromosomen verteilt ist. Das zeigen auch Forschungsarbeiten zum Einfluss des X-Chromosoms auf das menschliche Gehirn und Studien zu X-chromosomalen Faktoren und Kognition.

Zusätzlich beeinflussen epigenetische Mechanismen und genomische Prägung die Entwicklung des Gehirns. Bestimmte Gene werden nur dann aktiviert, wenn sie von einem bestimmten Elternteil stammen – ein Effekt, der laut Studien zu Genomic Imprinting und Gehirnfunktionen sowie Reviews zu genomischer Prägung in der neuronalen Entwicklung eng mit Lernleistung und neuronaler Plastizität verknüpft ist. Auch Faktoren wie Bildung, Ernährung und emotionale Förderung wirken maßgeblich auf die Ausbildung kognitiver Fähigkeiten, wie umfassende Studien zu Umwelteinflüssen auf die kognitive Entwicklung belegen.


(mack)



Source link

Weiterlesen

Beliebt