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Datenvolumen in deutschen Handynetzen wächst um 30 Prozent


Der Datenbedarf in Deutschlands Mobilfunknetzen steigt stark an. Der Telekommunikationsanbieter Vodafone Deutschland teilte mit, dass er in diesem Jahr 4,1 Milliarden Gigabyte in seinem Handynetz transportiert habe und damit eine Milliarde mehr als 2024. Das entspricht einem Plus von 32 Prozent. Der Vodafone-Wert betrifft erfasste Daten aus elfeinhalb Monaten, die letzte Hälfte des Monats Dezember ist geschätzt.

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O2 Telefónica kommt in diesem Jahr nach eigenen Angaben auf deutlich mehr als sechs Milliarden Gigabyte, im Vorjahr waren es 5,6 Milliarden Gigabyte gewesen und damit so viel wie in keinem anderen deutschen Handynetz. Das Datenwachstum, das im Korridor von 10 bis 15 Prozent liegen soll, fällt dieses Jahr vergleichsweise gering aus.

Das liegt an dem Verlust von Netznutzern an den Wettbewerber Vodafone: 12 Millionen 1&1-Kunden nutzen inzwischen das Vodafone-Netz, dafür zahlt 1&1 Miete. Früher nutzten sie die Antennen von O2. Bei den O2-Vertragskunden – also der wichtigsten Kundschaft – zog die Datenmenge Firmenangaben zufolge um rund 20 Prozent an, hierbei ist der 1&1-Effekt gewissermaßen heraus gerechnet.

Die Deutsche Telekom schnitt beim Datenwachstum mit einem Plus von 30 Prozent auf knapp fünf Milliarden Gigabyte ähnlich stark ab wie Vodafone. Auch ihr Netz wurde also deutlich besser ausgelastet als früher.

Schon in den vergangenen Jahren war das Datenaufkommen in den Handynetzen stark gestiegen. Gründe für die Entwicklung sind das veränderte Nutzungsverhalten der Verbraucher, bessere technische Angebote und der Funkstandard 5G, dessen Ausbau voranschreitet. Der Griff zum Smartphone beim Pendeln, Reisen oder generell beim Warten ist inzwischen selbstverständlich geworden – die Menschen streamen Videos, laden sich Dateien runter, verschicken Fotos, sprechen per Video mit Freunden oder spielen mobile Games.

Hinzu kommt, dass das monatliche Datenvolumen von Handytarifen viel größer ist als früher, daher achten die meisten Menschen nicht mehr auf einen möglichst sparsamen Datenverbrauch. Wer früher nur ganz kurz bei einer Sportübertragung reingeguckt hat auf dem Tablet oder Handy, der schaut sich heute auch mal das ganze Fußballspiel an über seinen mobilen Datentarif – eine Verbindung zum separaten WLAN ist manchmal angesichts des hohen mobilen Datenvolumens im Tarif nicht mehr nötig.

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Zwei Zahlen von O2 belegen diesen rasanten Wandel in der Datennutzung: Im gesamten Jahr 2017 transportierte dessen Netz noch 418 Millionen Gigabyte. Acht Jahre später sind es hingegen gut 500 Millionen Gigabyte, und zwar pro Monat.

„Deutschland surft und streamt mobil so viel wie nie zuvor“, sagt der Technikvorstand von O2 Telefónica, Mallik Rao. „Der rasant steigende Datenhunger zeigt, wie sehr mobile Konnektivität den Alltag prägt – und welchen Stellenwert ein zuverlässiges, leistungsfähiges Netz für private und geschäftliche Nutzer inzwischen hat.“ Der Vodafone-Deutschlandchef Marcel de Groot meint: „Wir alle nutzen immer mehr Streaming-Dienste, teilen unsere Erlebnisse noch stärker als bislang auf Social Media und verwenden immer häufiger KI-Dienste im Alltag.“ Dabei seien die Handynutzer immer öfter im schnellen 5G-Netz unterwegs. All das lasse den Datenverkehr im Mobilfunk steigen.


(nie)



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Amazon: Alexa+ jetzt für alle in den USA verfügbar


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Amazons KI-Sprachassistentin Alexa+ steht in den USA nun allen Nutzern offen: Nach einem knappen Jahr Testphase können nun uneingeschränkt alle Nutzer in den USA Alexa+ verwenden, kündigte Amazon an. Prime-Kunden bekommen Alexa+ ohne Aufpreis, alle anderen können Alexa+ separat für 20 US-Dollar im Monat buchen.

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Das ist ein denkbar schlechter Deal: Das Prime-Abonnement ist günstiger und beinhaltet zusätzliche Vorzüge wie schnelleren Versand und Zugang zu Prime Video. Angesichts dieser Konstellation ist zu erwarten, dass die aufpreisfreie Prime-Anbindung von Alexa+ nur vorübergehender Natur sein könnte.

Alexa+ ist eine auf mehreren Large Language Models aufgebaute Sprachassistentin, die im Vergleich zur „alten“ Alexa einen größeren Funktionsumfang mitbringt. Unter anderem kann sich Alexa+ natürlicher mit Menschen unterhalten und Fragen sinnvoller beantworten. Im Unterschied zur bisherigen Alexa soll die neue Version etwa den Kontext von Anfragen besser verstehen, sich auch ohne ständige Wiederholung des Aktivierungsworts ansprechen lassen und Rückfragen stellen. Da sie als KI-Agentin funktioniert, kann sie außerdem beispielsweise bei Lieferdiensten Essen bestellen.

Wer nicht für Alexa zahlen möchte und kein Prime-Kunde ist, kann Alexa+ in den USA trotzdem ausprobieren: Laut Amazon kann man die neue Sprachassistentin auch als Gratis-User über die Alexa-App und Alexa.com ausprobieren. Dieser Zugang ist auf Textausgabe limitiert, eine Sprachausgabe fehlt also.

Wann Alexa+ auch in Deutschland für alle Nutzer angeboten wird, ist noch offen. Hierzulande hat Amazon im vergangenen November mit dem Betatest der Sprachassistentin begonnen. Amazon erhofft sich von den Teilnehmern des Beta-Programms Feedback, um die Assistentin vor dem offiziellen Marktstart noch zu verbessern.

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Zu den Preisen und Abo-Möglichkeiten von Alexa+ in Deutschland macht Amazon noch keine Angaben.


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Umsatz hoch, Aktie kracht runter: AMD meldet mehrere Rekorde


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AMDs Strähne hält an: Auch das vierte Quartal 2025 schließt die Firma mit Rekordumsatz ab. AMD überbietet die eigene Prognose und knackt zum ersten Mal in der eigenen Firmengeschichte die 10 Milliarden US-Dollar Umsatz. Knapp 10,3 Milliarden sind es geworden, 34 Prozent mehr als ein Jahr zuvor und 11 Prozent mehr als im vorangegangenen Quartal.

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Dank höherer Durchschnittspreise steigt der Gewinn noch stärker. AMD nennt im Geschäftsbericht knapp 1,8 Milliarden Dollar Betriebsgewinn für das Quartal und 1,5 Milliarden Nettogewinn. Gegenüber dem vierten Quartal 2024 entspricht das einer Verdopplung beziehungsweise einer guten Verdreifachung. Der Nettogewinn steigt so stark, weil AMD Ende 2024 unter anderem 186 Millionen Dollar zur Umstrukturierung verbuchte.

Auch das gesamte Jahr 2025 kann sich sehen lassen. AMD gibt gut 34,6 Milliarden Dollar Umsatz (+34 Prozent), 3,7 Milliarden Betriebsgewinn (+94 Prozent) und 4,3 Milliarden Nettogewinn (+164 Prozent) an. Letzterer ist höher, weil AMD unter anderem einen Steuervorteil von 103 Millionen Dollar und 577 Millionen Dollar Einkommen aus anderen Quellen verbucht. Dabei handelt es sich primär um unrealisierte Gewinne aus Langzeitinvestitionen.

Die beiden Kernsparten Data Center und Client & Gaming sind im Jahr 2025 erheblich gewachsen. Hardware für Rechenzentren bringt AMD erneut das meiste Geld, allerdings schrumpft der Abstand.

16,6 Milliarden Dollar haben Epyc-Prozessoren und Instinct-Beschleuniger über das gesamte Jahr eingebracht, ein Plus von 32 Prozent. Laut AMD laufen die Epycs anhaltend stark, während die Produktion der Instinct-GPUs weiter hochfährt. Mit der MI400-Serie und Epyc Venice ist die Aussicht positiv. Der Betriebsgewinn steigt aufgrund höherer Investitionen nur unwesentlich auf 3,6 Milliarden Dollar.

Seit Ende 2025 darf AMD auch wieder angepasste KI-Beschleuniger nach China verkaufen. Zuvor steuerlich abgesetzte Instinct-MI308-Modelle spülen jetzt doch 390 Millionen Dollar in die Kasse. Der Verkauf soll 2026 weiterlaufen.


(Bild:

AMD

)

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Client & Gaming verbessert sich dagegen um 51 Prozent auf 14,6 Milliarden Dollar Jahresumsatz. Die Sparte schließt alle Ryzen-Prozessoren, Radeon-Grafikkarten und Konsolenchips ein, etwa für die Playstation 5 und Xbox Series X/S. Der Betriebsgewinn steigt wegen eines vorteilhaften Produktmix um 141 Prozent auf 2,9 Milliarden Dollar.

AMD nennt einen Verkaufsrekord mit Ryzen-Prozessoren im vergangenen Quartal. Dort machten sie mit 3,1 Milliarden Dollar fast 79 Prozent des Spartenumsatzes aus – 34 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Grafikkarten und Konsolenchips kommen auf 843 Millionen Dollar Quartalsumsatz (+50 Prozent).

Einzig die Embedded-Sparte mit Produkten des übernommenen FPGA-Spezialisten Xilinx ist rückläufig. Der Jahresumsatz sinkt um drei Prozent auf knapp 3,5 Milliarden Dollar, der Betriebsgewinn um 13 Prozent auf gut 1,2 Milliarden.

Im kompletten Jahr hat AMD 8,1 Milliarden Dollar für Forschung und Entwicklung ausgegeben, 25 Prozent mehr als 2024. Die Kosten für Marketing und Verwaltung steigen um 52 Prozent auf 4,1 Milliarden Dollar.

Im angelaufenen ersten Quartal 2026 erwartet AMD 9,8 Milliarden Dollar Umsatz (+/- 300 Millionen). Im Mittel sinkt der Umsatz zum letzten Ergebnis damit nur um fünf Prozent, in Anbetracht des traditionell schwachen Jahresbeginns ein guter Wert. Im Vergleich zum ersten Quartal 2025 entspräche das 32 Prozent Wachstum.

Der Börse gefällt der Geschäftsbericht derweil nicht, obwohl AMD die selbst gesteckten Erwartungen und Börsenprognosen geschlagen hat. Die Aktie ist seit Bekanntgabe um über zehn Prozent gefallen.


Update

04.02.2026,

18:28

Uhr

Inzwischen steht AMDs Aktie bei -17 Prozent.


(mma)



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OLG Dresden: Metas Datensammlung illegal, keine Revision zum BGH


Meta Platforms muss vier sächsischen Instagram- oder Facebook-Nutzern je 1.500 Euro Schadenersatz zahlen, weil der Datenkonzern über zahllose Webseiten und Apps Dritter rechtswidrig personenbezogene Daten sammelt. Das hat das Oberlandesgericht Dresden am Dienstag in vier parallelen Verfahren entschieden (u.a. Az 4 U 292/25, der Redaktion vorliegend). Es sind die ersten rechtskräftigen Entscheidung dieser Art in Deutschland. In Österreich gibt es bereits ein einschlägiges Erkenntnis des dortigen Obersten Gerichtshofs (OGH) gegen Metas personalisierte Werbung und Datensammlung auf Drittseiten.

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Dafür setzt Meta weltweit seine sogenannten Meta Business Tools ein. Doch das OLG untersagt Meta ab sofort, auf Drittseiten und -apps Daten über die Kläger zu sammeln. Die vier Urteile beruft sich auf die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU und einschlägige Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).

Besonders übel für Metas Position ist, dass das OLG die Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) ausschließt, weil die rechtliche Lage so deutlich sei. Zwar haben deutsche Landgerichte unterschiedlich geurteilt – nicht zuletzt musste das OLG das im Sinne Metas ergangene Urteil des Landgerichts Dresden, Az 3 O 2035/23, umkehren –, aber unter deutschen Obergerichten (!) gibt es keine zwei Rechtsmeinungen zu der Sache. Unterschiede gäbe es allenfalls bei Sachverhalten, mit denen sich der BGH aber nicht zu befassen hat.

Juristisch hält der 4. Senat des OLG Dresden die Sache für ausjudiziert. Dazu verweist es sowohl auf EuGH-Entscheidungen als auch auf ein konkretes Urteil des OLG München (Az 14 U 1068/25e – nicht veröffentlicht, aber der Redaktion vorliegend). Der 14. Senat des OLG München hat im Dezember einer Bayerin aufgrund der Datenernte der Meta Business Tools lediglich 750 Euro zugesprochen und die Revision zum BGH zugelassen, wovon Meta auch Gebrauch gemacht hat.

Die Dresdner gehen mit ihrem Urteil (Az 4 U 292/25) also einen Schritt weiter. Dem typischen Internetnutzer mit Meta-Konto stehen demnach 1.500 Euro zu, und Meta darf nicht zum BGH. Letzteres kann Meta beim BGH anfechten. Solche Nichtzulassungsbeschwerden machen den Löwenanteil aller BGH-Verfahren aus, sind aber selten erfolgreich. Allerdings wird sich der BGH mit Metas Revisionen gegen das erwähnte (und einige weitere, parallele) Münchner Urteile befassen.

Inzwischen dürften um die zehntausend Klagen deutscher Internetnutzer wegen Datenschutzverstößen gegen Meta Platforms anhängig sein. Federführend ist die Berliner Kanzlei BK Baumeister & Kollegen, die mehr als 7.000 rechtsschutzversicherte Kläger vertritt, vor allen 120 Landgerichten. Weniger als die Hälfte dieser Fälle ist in erster Instanz entschieden, davon sind etwa 60 Prozent gegen Meta ergangen, etwa 40 Prozent für Meta.

Nicht so in Sachsen und Sachsen-Anhalt: Dort haben die Landgerichte bislang für Meta geurteilt, mit der berühmt gewordenen Ausnahme des LG Leipzig. Es hat im Juli eine „Mindestentschädigung von 5.000 Euro (für) die allgemeine Betroffenheit (eines) aufmerksamen und verständigen ‚Durchschnitts‘-Betroffenen” Facebook-Nutzers verhängt (nicht rechtskräftig).

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Rechtsanwalt Max Baumeister geht davon aus, dass sächsische Landgerichte ihre Spruchpraxis nun ändern werden. In Leipzig gibt es fortan vielleicht geringeren Schadenersatz, aber Metas Karten vor den Landgerichten des Freistaats sind schlecht geworden. Die Wende habe sich schon in der mündlichen Verhandlung Anfang Dezember gezeigt: „Die Richter haben Metas Anwälte wirklich in die Zange genommen”, sagte Baumeister zu heise online. In naher Zukunft dürften das OLG Naumburg in Sachsen-Anhalt sowie ein anderer Münchner OLG-Senat urteilen.

Folgen sie den Dresdner Kollegen, dürfte das eine Lawine neuer Klagen und Urteile gegen Meta auslösen. Nicht zuletzt gehen dann jenen Rechtsschutzversicherungen, die die Kostendeckung für Klagen gegen Meta bislang ablehnen, die Argumente aus.

heise online hat Meta gefragt, wie es nach dem österreichischen OGH-Erkenntnis seine Geschäftspraxis dort geändert hat, und ob Meta angesichts des Dresdner Urteils die Business Tools im Europäischen Wirtschaftsraum oder auch nur in Deutschland anpassen wird. Eine Antwort steht noch aus.


(ds)



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