Künstliche Intelligenz

DeepL: Deutscher Übersetzungsdienst setzt jetzt auf AWS


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Der Kölner Übersetzungsdienst DeepL verarbeitet Kundendaten ab dem 20. Mai nicht mehr ausschließlich auf eigenen Servern in Deutschland und Island. Das Unternehmen ergänzt seine Infrastruktur künftig um die Cloud-Dienste des US-amerikanischen Anbieters Amazon Web Services (AWS). Die Änderung erlaube es dem Unternehmen, Daten in einem internationalen Maßstab zu verarbeiten, was seine „Zuverlässigkeit, Skalierbarkeit und technische Infrastruktur“ verbessere. DeepL hat seine Kunden bereits per E-Mail über den Schritt informiert.

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Die neuen Nutzungsbedingungen gelten als akzeptiert, wenn Kunden nicht aktiv widersprechen. Nutzer, die der Einbindung von AWS widersprechen, können ihr Abonnement nur noch bis zum Ende ihres aktuellen Abrechnungszeitraums weiternutzen, maximal jedoch bis zum 31. Dezember 2026. In diesem Fall sollen die Daten der widersprechenden Nutzer bis zum Vertragsende auf der eigenen Infrastruktur belassen werden. Für neue Verträge und Verlängerungen wendet DeepL diese aktualisierten Infrastruktur-Bedingungen bereits seit Jahresbeginn an.

Standardmäßig verarbeitet DeepL die Inhalte der Anwender künftig weltweit in verschiedenen AWS-Regionen, darunter die EU, die USA und Japan. Nur Kunden mit speziellen Vertriebsverträgen, wie etwa Enterprise-Abonnenten, erhalten die Möglichkeit, eine feste Region für die Datenverarbeitung auszuwählen.

Der Wechsel in die Cloud von Amazon verdeutlicht das strukturelle Problem insbesondere europäischer Tech-Unternehmen, die für ein weltweites Wachstum auf die Infrastruktur großer US-Anbieter angewiesen sind. Auch etwa der auf Datenschutz bedachte verschlüsselte Messenger Signal nutzt die Rechenkapazitäten von Amazon. Die Chefin des Dienstes hatte die Nutzung im vergangenen Oktober verteidigt, da es für die infrastrukturellen Anforderungen solcher Plattformen schlicht keine Alternative zu AWS und anderen Hyperscalern gäbe.

Da Amazon ein US-amerikanisches Unternehmen ist, greift für die dort verarbeiteten Daten der dortige CLOUD Act. In der Kritik von Datenschützern stehen US-Clouddienste, weil das Gesetz den US-Behörden den Zugriff auf die gespeicherten Informationen erlaubt, selbst wenn sich die Server in Europa befinden.

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Zusätzlich steht auch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) über die Zulässigkeit der Rechtsgrundlage für die Datenübertragung in die USA, das EU-US Data Privacy Framework, derzeit noch aus. Das Gericht hatte 2015 und 2020 bereits die Vorgängerabkommen Safe Harbor und Privacy Shield aufgehoben.


(egia)



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