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Der letzte Termin: Die heise security Tour – Wissen schützt!


Was bedeutet eigentlich Risiko-Management in der Praxis? Wie gefährlich ist Phishing wirklich? Kann ich vielleicht einen Teil meiner Security outsourcen? Auch im zwanzigsten Jahr bringt die heise security Tour manchmal überraschende, aber immer praxisrelevante Antworten auf konkrete Security-Fragen.

Für viele IT-Sicherheits-Verantwortliche in Unternehmen und Behörden ist das Tages-Event deshalb längst ein Muss. Die Termine im Frühsommer begeisterten die Teilnehmer; 98 Prozent wollen wiederkommen, glatte 100 würden die Tour weiterempfehlen. Am 25. September gibt es das Event ein letztes Mal als Online-Veranstaltung.

Den Einstieg macht Jürgen Schmidt mit seinem Lagebild der IT-Sicherheit. Heise-Justiziar Joerg Heidrich erklärt neue Haftungsrisiken in der IT und Christoph Wegener setzt sich damit auseinander, wie man das Buzzwort Risiko-Management in der Praxis mit Leben füllen kann. Christoph Beckmeyer widmet sich dem Thema Forensik und wie man dabei die richtige Grenze zwischen der zielgerichteten Suche nach Informationen und interessanten, aber nicht zwingend benötigten Kuriositäten findet.

Stefan Strobel beleuchtet den wachsenden Bereich der Managed Security unter der Fragestellung, was man verantwortungsbewusst auslagern könnte und wo man besser darauf verzichtet. Und schließlich demonstriert Julian Suleder eindrucksvoll, dass Phishing immer noch unterschätzt wird – und erklärt natürlich auch, wie man bei der Abwehr auf diese Weiterentwicklung reagieren sollte.

Die eintägige Veranstaltung findet an mehreren Orten in Präsenz und an separaten Terminen auch digital statt; dieses Jahr steht nur noch der letzte Online-Termin am 25. September an. Das Event richtet sich an technisch und organisatorisch Verantwortliche für IT-Sicherheit und Datenschutz in Unternehmen aller Größen. Wie immer bei heise-security-Veranstaltungen gibt es keine Werbevorträge, alle Themen und Referenten wurden von der Redaktion ausgesucht. Das Ticket für den Online-Termin, das auch den Zugang zu den aufgezeichneten Vorträgen enthält, kostet regulär 595 €; bis zum 14. August gilt noch der rabattierte Frübuchertarif von 545 €. Es lohnt also, bald zuzugreifen.

Das komplette Programm der Tour und die Möglichkeit, dich anzumelden, findest du auf:

Bei heise Security PRO ist das Ticket zur Tour schon dabei; du findest den Code dazu im Event-Kalender des PRO-Forums. Ferner kannst du an allen heise security Webinaren kostenlos teilnehmen, dich mit anderen Security-Professionals im exklusiven PRO-Forum und bei den monatlichen PRO-Talks austauschen und du bekommst den wöchentlichen Pro-Newsletter. In der Kombination lohnt sich das. Mehr dazu findest du hier:


heise Security Pro

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(ju)



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Tracking: Hersteller integriert verstecktes Apple-AirTag-Fach in Kinderschuhe


AirTag-Fach statt Air-Luftpolster: Der Schuhhersteller Skechers hat eine Reihe AirTag-kompatibler Kinderschuhe vorgestellt. Es scheint das erste massengefertigte Produkt dieser Art. Ein unter der Innensohle verstecktes Fach bietet in einem der beiden Schuhe Platz für Apples münzgroßen Bluetooth-Tracker. Das Kind spüre davon nichts, so der Hersteller, Eltern könnten so aber „jederzeit“ den Schuh vom iPhone aus orten.

Die in Anlehnung an Apples „Find my“-Dienst (auf Deutsch „Wo ist?“) entsprechend „Find my Skechers“ genannte Schuhkollektion ist für Kinder im Alter von vier bis rund zehn Jahren ausgelegt. Der Tracker findet in der Sohle unter einem fest verschraubbaren Deckel Platz. Die Schuhe werden ohne AirTag verkauft.

Seit Apple die kompakten Tracker vor über vier Jahren auf den Markt gebracht hat, ist eine Vielzahl an Hobbyprojekten ebenso wie kommerziellen Produkten erschienen, um AirTags etwa an Gegenständen wie Fahrrädern zu befestigen. Manche Hersteller unterstützen inzwischen Apples „Wo ist?“-Netzwerk direkt in ihren Produkten, etwa in Rucksäcken. Diese können dann auch ohne AirTag ebenso in der „Wo ist?“-App geortet werden. Längst gibt es etliche, deutlich billigere AirTag-Alternativen kleiner Anbieter, die weitestgehend dieselben Funktionen bieten. Ultrabreitbandfunk, der eine sehr genaue Ortung auch im Nahbereich erlaubt, bleibt weitgehend den AirTags vorbehalten.

Wegen Stalking-Fällen und missbräuchlicher Verwendung musste Apple mehrfach nachbessern und weitere Schutzfunktionen integrieren. Inzwischen warnen iOS- ebenso wie Android-Geräte davor, wenn ein fremder AirTag längere Zeit im Schlepptau ist. Als Stalking-Schutz machen AirTags zudem mit einem Tonsignal auf sich aufmerksam, wenn sie längere Zeit vom iPhone des Eigentümers getrennt sind. Inwiefern das auch bei AirTag-Kinderschuhen passiert und ob der Warnton außerhalb des Staufachs überhaupt hörbar ist, sei dahingestellt.

Um eine Ortung zu ermöglichen, spannen AirTags alle eigenen und fremden Apple-Geräte in Bluetooth-Reichweite und damit der unmittelbaren Umgebung ein: Diese übermitteln den Standort der Tracker an Apple-Server, sodass AirTag-Eigentümer diesen per „Wo ist?“-App abrufen können. Die Daten sind per Ende-zu-Ende-Verschlüsselung geschützt. Das funktioniert also gut in Bereichen, in denen viele Menschen unterwegs sind, etwa in Innenstädten. Live-Tracking ist darüber nicht möglich. Ob AirTags überhaupt gut dafür taugen, um den Standort der eigenen Kinder zu tracken, wird in Foren seit Langem infrage gestellt.


(lbe)



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Media Markt und Saturn wird mehrheitlich nach China verkauft


Die Handelsketten Media Markt und Saturn werden bald dem chinesischen Konzern JD.com gehören. Die deutsche Familie Kellerhals behält allerdings eine Sperrminorität von rund 25,4 Prozent an Ceconomy, der Muttergesellschaft Media-Saturns. Das teilt Ceconomy zur Stunde mit. Entsprechende Verkaufsverhandlungen mit JD.com hat Ceconomy vor einigen Tagen bestätigt.

Das chinesische Angebot lautet auf 4,60 Euro in bar je Aktie. Das liegt 43 Prozent über dem volumengewichteten Durchschnittskurs der letzten drei Monate (3M VWAP) und um 23 Prozent über dem Schlusskurs vom 23. Juli, bevor Gerüchte über den bevorstehenden Verkauf zu einem Kursanstieg geführt haben. Im Rahmen der Verhandlungen haben die bisherigen Großaktionäre Haniel, Beisheim, Freenet und Convergenta bereits verbindliche Zusagen für rund 32 Prozent des Aktienkapitals unterzeichnet.

Zudem werden Vorstand, Aufsichtsrat und die Familie Kellerhals allen anderen Aktionären empfehlen, das Angebot JD.coms anzunehmen. Eine Mindestannahmeschwelle gibt es nicht. Das bedeutet, dass JD.com jedenfalls die 32 Prozent kauft, wahrscheinlich aber eine deutliche Mehrheit der Aktien. Denn für die Aktionäre ist kein anderer Bieter in Sicht, von dem sie einen höheren Preis lukrieren könnten.

Der aktuelle Ceconomy-Vorstand soll nach der Übernahme im Amt bleiben. Für drei Jahre verspricht JD.com keine betriebsbedingten Kündigungen oder Standortschließungen zu veranlassen. Ebenso lange sollen auch die Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge und die bestehende Unternehmensmitbestimmung im Aufsichtsrat nicht angetastet werden und keine Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvereinbarungen aufoktroyiert werden.

Laut Mitteilung plant der zukünftige Mehrheitseigentümer keine wesentlichen Änderungen an der Unternehmensstruktur und möchte die Markenwelt der Handelsgruppe für mindestens fünf Jahre lassen, wie sie ist. Ceconomy betreibt in Europa 1030 Geschäfte der Marken Media Markt, Media World und Saturn. Außerdem gehört die Deutsche Technikberatung zur börsennotierten Unternehmensgruppe.

Saturn geht auf den 1961 in Köln eröffneten Saturn-Hansa-Markt zurück, Media Markt auf einen 1979 in München eröffneten MediaMarkt. Es folgten mehrere Eigentümerwechsel, in der heutigen Form besteht der Konzern seit 2017, seit Ende 2020 gehört Media-Saturn vollständig zu Ceconomy. Von 2010 bis 2013 betrieb Media Markt auch einige Filialen in der Volksrepublik China. Von einem Wiedereinstieg dort ist bislang keine Rede.


(ds)



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USA vs. Apple: iPhone-Konzern warnt vor juristisch erzwungenem Redesign


Apple hat alle Wettbewerbsvorwürfe der US-Regierung zurückgewiesen: Die Kartellklage des US-Justizministeriums bestehe aus „unbelegten Behauptungen“ und sei ein „Frontalangriff auf Apples gesamtes Geschäftsmodell“, moniert der Konzern in seiner Antwort auf die Vorwürfe.

Die Klage schaffe einen „gefährlichen Präzedenzfall“ für staatliche Eingriffe in Technik und versuche, ein Redesign auf dem Gerichtsweg zu erzwingen, argumentiert Apple in seiner jüngsten Eingabe (United States of America vs. Apple, United States District Court For The District Of New Jersey, Aktenzeichen 2:24-cv-04055). Apple sei weder ein Monopolist noch werde durch Produktentscheidungen der Wettbewerb unrechtmäßig behindert.

Das US-Justizministerium hat Apple im vergangenen Jahr verklagt: Der Konzern habe ein illegales Monopol im Smartphone-Markt – speziell im „Performance-Smartphone-Markt“ – errichtet, so der Vorwurf. Diese Marktdefinition hat Apple nun als Fantasiekonstrukt bezeichnet, eine Unterscheidung zwischen Smartphones und Performance-Smartphones entspreche nicht der „wirtschaftlichen Realität“, Apple bewege sich in einem „ultrakompetitiven Markt“.

Die vom Justizministerium aufgeführten Beispiele für wettbewerbsfeindliches Verhalten hat Apple samt und sonders zurückgewiesen. Weder unterdrücke das Unternehmen sogenannte „Super-Apps“, die viele Funktionen bündeln, noch verhindere Apple ein plattformübergreifendes Messaging.

Auch andere Vorwürfe in Hinblick auf Cloud-Gaming und die Bindung der NFC-Schnittstelle an Apple Pay weist Apple zurück. In diesen Punkten hat der Konzern inzwischen bereits Änderungen umgesetzt, allerdings erst auf Druck von Regulierern, unter anderem in der EU.

Das Gesetz über digitale Märkte „Digital Markets Act“ hat Apple bereits zu einer weitreichenden Öffnung gezwungen. Auch in den USA muss Apple Apps inzwischen erlauben, auf eigene Kaufmöglichkeiten zu verweisen – und darf dafür auch keine Provision mehr veranschlagen. Hier wie dort kämpft der Konzern weiter beharrlich gegen diese gesetzlichen oder gerichtlichen Vorgaben.


(lbe)



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