Datenschutz & Sicherheit
Deshalb wollen Influencer keine Influencer mehr sein
Influencer*innen gehören zu den prägenden Gesichtern der Netzkultur, trotzdem haben sie oft keinen guten Ruf. Im Jahr 2020 hat das Marktforschungsinstitut YouGov die Beliebtheit von 24 Berufsbildern international miteinander verglichen. Demnach gehörten Influencer*innen zu den unbeliebtesten Berufen in Deutschland, ähnlich wie unter anderem Callcenter-Mitarbeitende.
Nun beschreibt eine neue Studie, wie Influencer*innen ihren Beruf auch selbst kritisch sehen – und Strategien entwickeln, um mit der gesellschaftlichen Ablehnung umzugehen. Für diese Studie hat Claudia Gerhards, Professorin für Kommunikation und Multimedia an der Hochschule Düsseldorf, ein Konzept aus den Sozialwissenschaften angewandt: „dirty work“.
Den Begriff „dirty work“ ins Deutsche zu übersetzen ist nicht so einfach, denn die wörtliche Übersetzung Drecksarbeit trifft es nicht ganz. Das Konzept des US-Soziologen E.C. Hughes stammt aus den Fünfzigerjahren und beschreibt unter anderem Tätigkeiten, bei denen man sich tatsächlich die Finger schmutzig macht, wie Müllwerker*in oder Minenarbeiter*in. Aber auch moralisch abgewertete Berufe zählen demnach als schmutzige Arbeit, beispielsweise Kasinobesitzer*in oder Paparazzi. Das Konzept bezeichnet also Berufe, die „Image-Probleme und einen schlechten Ruf haben“, schreibt Gerhards in ihrer neuen Studie.
Ablehnung wegen dubioser Werbung
In ihrer Studie überträgt die Forscherin das Konzept „dirty work“ auf den Beruf von Influencer*innen. Gerhards zählt mehrere Gründe für deren schlechtes Image auf: Werbung würde nicht gekennzeichnet, Produkte ungetestet empfohlen, Materialismus und exzessiver Konsum glorifiziert und Fake-Follower gekauft.
Wie Influencer*innen selbst mit ihrem Ruf umgehen, hat Claudia Gerhards in direkten Gesprächen erforscht. Zwischen Mai 2022 und Juni 2024 interviewte sie 14 deutschsprachige Influencer*innen. Deren Namen gibt die Studie nicht preis, aber ihre ungefähre Reichweite: Alle Teilnehmer*innen hätten demnach mindestens 10.000 Follower*innen auf einer Plattform; keiner der Influencer*innen hätte mehr als eine Millionen Follower*innen.
Als Ursache für ihren schlechten Ruf identifizierten die Interviewten hauptsächlich die „schlechte Integration von Werbung“. Jedoch würden Influencer*innen ihre gesellschaftliche Ablehnung differenzierter sehen und vor allem von Generationen über 30 wahrnehmen.
Um mit der gesellschaftlichen Ablehnung und Stigmatisierung umzugehen, gibt es dem Konzept von „dirty work“ zufolge typische Strategien. Und auch die für die Studie interviewten Influencer*innen würden diese Strategien nutzen, wie Gerhards beschreibt. Demnach setzen sie unter anderem ihre Arbeit in einen anderen Kontext, grenzen sich von negativen Ausnahmen ab – und entwickeln Vermeidungsverhalten, etwa, in dem sie den Influencer-Begriff ablehnen.
Reframing als Reaktion auf Kritik
Die eigene Arbeit in einen anderen Kontext zu setzen („Reframing“) bedeutet etwa, besonders wertvolle Auswirkungen der eigenen Arbeit zu betonen. Gerhards zitiert dazu eine Influencerin: „Man kann wirklich einen Unterschied machen als Influencer*in (…). Ich kann helfen, dass Leute sich nicht mehr so alleine mit ihren Problemen fühlen.“ Oftmals würden Influencer*innen betonen, dass sie auf Nachhaltigkeit setzen.
Außerdem würden Influencer*innen Teile ihrer Arbeit betonen, die nicht als „schmutzig“ gelten, sondern das Berufsbild attraktiv machen. Dazu gehören „die Vorteile von Selbstständigkeit, die Möglichkeit, schnell gutes Geld zu verdienen, Zugang zu außergewöhnlichen Events und Menschen zu haben, kostenlose Produkte zu bekommen und den Beruf als Sprungbrett für die zukünftige Karriere zu nutzen.“
Beauty-Influencer*innen als Negativ-Beispiel
Neben der Betonung, wie aufwendig der Beruf ist, hätten alle Interviewten den Begriff des Influencers gemieden, so Gerhards. Auch das sei eine gängige Strategie, um mit dem Stigma „schmutziger“ Arbeit umzugehen. Grund für die Ablehnung sei vor allem, dass der Begriff den Beruf darauf reduziere, Kaufeinscheidungen zu beeinflussen.
Stattdessen würden die interviewten Influencer*innen hauptsächlich den Begriff Content Creator nutzen. Das betone die „Produktionselemente ihrer Arbeit“, also Inhalte entwickeln, Videos und Fotos erstellen, schneiden, Texte schreiben, die Community betreuen. Somit würden sich Influencer*innen mit anderen kreativen Berufen assoziieren. Gerhards schreibt:
Durch den Wechsel zu Content Creator und einen Fokus auf das komplexe Produktionselement ihrer Arbeit versuchen sie sich zu befreien von einem Berufsbegriff, der nicht von Influencern selbst, sondern von Marketingspezialisten geprägt wurde.
Auch viele Plattformen nutzen bereits den neuen Begriff: Als Influencer*in auf TikTok bekommt man Geld aus dem sogenannten Creator Reward Program.
Außerdem beschreibt die Forscherin, wie sich Influencer*innen stark von anderen Influencer*innen abgrenzen, die den schlechten Ruf durch ihr Verhalten verstärken. Für einige Interviewte gebe es einen bestimmten Typ von Influencer*innen, die alles Negative vereinen. Gerhards fasst diesen Typ so zusammen: „Beauty-Influencer*innen, die Produkte bewerben, die sie nicht mal getestet haben, zu viel Werbung integrieren und für oberflächliche Themen einstehen.“ Weiter schreibt sie: „Was in den Interviews auffiel, war die Vehemenz, mit der viele Teilnehmende den Begriff ‚Influencer‘ ablehnten“.
Am Ende der Studie nennt Gerhards Ansätze für weitere Forschung. Demnach ließen sich noch mehr digitale Berufsfelder mit dem Konzept von „dirty work“ untersuchen, auch mit Blick auf neue digitale Strategien, mit gesellschaftlicher Ablehnung umzugehen.
Datenschutz & Sicherheit
Sicherheitsupdates: IBM Db2 über verschiedene Wege angreifbar
Aufgrund von mehreren Softwareschwachstellen können Angreifer IBM Db2 attackieren und Instanzen im schlimmsten Fall vollständig kompromittieren. Um dem vorzubeugen, sollten Admins die abgesicherten Versionen installieren.
Schadcode-Schlupfloch
Am gefährlichsten gilt eine Sicherheitslücke (CVE-2025-33092 „hoch„), durch die Schadcode schlüpfen kann. Die Basis für solche Attacken ist ein von Angreifern ausgelöster Speicherfehler. Wie ein solcher Angriff konkret ablaufen könnten, ist bislang unklar. Davon sind einer Warnmeldung zufolge die Client- und Server-Editionen von Db2 bedroht. Das betrifft die Db2-Versionen 11.5.0 bis einschließlich 11.5.9 und 12.1.0 bis einschließlich 12.1.2.
Um Systeme gegen die geschilderte Attacke zu rüsten, müssen Admins in der Warnmeldung verlinkte Special Builds installieren.
Eine weitere Schwachstelle (CVE-2025-24970) ist mit dem Bedrohungsgrad „hoch“ eingestuft. Sie betrifft das Application Framework Netty. An dieser Stelle können Angreifer Abstürze provozieren. Auch hier soll ein Special Build Abhilfe schaffen.
Weitere Gefahren
Die verbleibenden Schwachstellen sind mit dem Bedrohungsgrad „mittel“ versehen. An diesen Stellen können Angreifer meist ohne Authentifizierung DoS-Zustände erzeugen, was Abstürze nach sich zieht. Die dagegen gerüsteten Versionen finden Admins in den verlinkten Warnmeldungen (nach Bedrohungsgrad absteigend sortiert):
(des)
Datenschutz & Sicherheit
WordPress Theme Alone: Mehr als 120.000 Angriffsversuche dokumentiert
Eine Sicherheitslücke im WordPress-Theme Alone macht damit ausgestattete Websites verwundbar. Angreifer nutzen die „kritische“ Lücke bereits aus und führen Schadcode aus. Eine dagegen abgesicherte Version steht zum Download bereit.
Backoor-Attacken
Vor den Attacken warnen Sicherheitsforscher von Wordfence in einem Beitrag. Sie geben an, in der Spitze mehr als 120.000 Angriffsversuche beobachtet zu haben. Setzen Angreifer erfolgreich an der Sicherheitslücke (CVE-2025-5394) an, können sie ohne Authentifizierung aufgrund von mangelnden Überprüfungen Zip-Dateien mit Schadcode hochladen und ausführen.
Die Forscher erläutern, dass Angreifer versuchen, mit Schadcode verseuchte Plug-ins auf erfolgreich attackierten Websites zu installieren, um Hintertüren einzurichten. Admins sollten also nach ihnen unbekannten Plug-ins Ausschau halten.
Die Entwickler geben an, das Sicherheitsproblem in Alone – Charity Multipurpose Non-profit WordPress Theme 7.8.5 gelöst zu haben.
(des)
Datenschutz & Sicherheit
Wir veröffentlichen das neue Bundespolizei-Gesetz
Die Bundesregierung plant ein neues Gesetz für die Bundespolizei. Das Bundesinnenministerium hat einen Gesetzentwurf erarbeitet und an Verbände geschickt. Wir veröffentlichen das 170-seitige Dokument als PDF: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes.
Das neue Gesetz soll das aktuelle Bundespolizeigesetz vollständig ersetzen. Das ist aus dem Jahr 1994 und damit laut Bundesregierung veraltet. Das neue Bundespolizeigesetz gibt der größten deutschen Polizei „zeitgemäße und moderne“ sowie „zusätzliche und neue Befugnisse“.
Staatstrojaner und Quellen-TKÜ plus
Das Gesetz erlaubt der Bundespolizei erstmals die Überwachung von Telekommunikation. Die Polizei soll Personen präventiv überwachen, um Gefahren abzuwehren – auch wenn „noch kein Tatverdacht begründet ist“.
Die Befugnis ermöglicht nicht nur klassische Telefon-Überwachung, sondern auch den Einsatz von Staatstrojanern. Die Polizei soll Smartphones und Computer hacken und infizieren, um verschlüsselte Kommunikation „wie beispielsweise Skype oder Whatsapp“ auszuleiten.
Laut Gesetzentwurf soll die Bundespolizei dabei auch auf gespeicherte Daten zugreifen. Im Koalitionsvertrag haben Union und SPD vereinbart, den „Zugriff auf retrograd gespeicherte Daten“ nicht zu erlauben. Gegen diese „Quellen-TKÜ plus“ laufen mehrere Verfassungsbeschwerden.
Fluggastdaten ohne Anordnung
Seit 2017 müssen Fluglinien sämtliche Passagierdaten von Flügen aus oder nach Deutschland an das Bundeskriminalamt übermitteln, das sie in einer Datenbank speichert und rastert. Die Bundespolizei kann Fluglinien anordnen, ihr Passagierdaten von Flügen über die Schengen-Außengrenzen zu übermitteln.
Das neue Gesetz verpflichtet Fluglinien, sämtliche Passagierdaten von Flügen über die Schengen-Außengrenzen an die Bundespolizei zu schicken. Eine Anordnung ist nicht mehr nötig. Laut Innenministerium entfallen damit „aufwendige Verwaltungs-(streit-)verfahren und der Aufwand für die Identifizierung von Risikoflugstrecken“.
Wegfall der Errichtungsordnung
Wenn die Bundespolizei eine „automatisierte Datei mit personenbezogenen Daten“ anlegt, muss sie bisher eine Errichtungsanordnung erstellen. Das Bundesinnenministerium muss zustimmen, die Bundesdatenschutzbeauftragte wird angehört.
Das neue Gesetz streicht die Errichtungsordnung. Laut Innenministerium führt das „zur effizienteren und bürokratiearmen Wahrnehmung polizeilicher Arbeit“. Der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber kritisiert das als „Wegfall eines wichtigen datenschutzrechtlichen Kontrollinstruments“.
Zusätzliche, neue Befugnisse
Der Gesetzentwurf umfasst eine ganze Reihe neuer Befugnisse. Die Bundespolizei soll Bestands-, Nutzungs- und Verkehrsdaten erheben, eigene Drohnen fliegen und fremde Drohnen abwehren, stille SMS verschicken, IMSI-Catcher einsetzen sowie Meldeauflagen und Aufenthaltsverbote aussprechen.
Zudem weitet das Gesetz existierende Befugnisse weiter aus. Das betrifft beispielsweise das Filmen mit Bodycams, das Scannen von Kfz-Kennzeichen, den Einsatz von V-Personen und Verdeckten Ermittlern sowie eine DNA-Datenbank.
Keine Kennzeichnung, keine Quittung
Schon die Ampel-Regierung wollte das Bundespolizeigesetz reformieren. Ende 2023 hatte sie einen eigenen Entwurf beschlossen. Im Bundestag haben Abgeordnete und Sachverständige diesen Entwurf kritisiert.
Die Ampel wollte eine pseudonyme Kennzeichnung von Polizisten einführen, um „polizeiliches Handeln für alle Bürger:innen transparenter zu machen“. Zudem sollten sich kontrollierte Personen „Kontrollquittungen ausstellen lassen“, um „das Vertrauen in die Arbeit der Sicherheitsbehörden zu stärken“. Beide Ideen hat die aktuelle Regierung wieder gestrichen.
In Richtung autoritärer Kontrolle
Das Gesetz ist aktuell ein Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums. Das Ministerium hat den Entwurf Ende letzter Woche an Länder und Verbände geschickt. Die dürfen jetzt Stellungnahmen abgeben – bis Ende nächster Woche. Zwei Wochen für 170 Seiten – in Ferien und Sommerpause.
Die innenpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag Clara Bünger kritisiert gegenüber netzpolitik.org: „Die Pläne der Bundesregierung zur Ausweitung der Befugnisse der Bundespolizei sind ein klarer Schritt in Richtung autoritärer Kontrolle. Statt mehr Überwachung und weniger Transparenz brauchen wir eine stärkere demokratische und justizielle Kontrolle der Polizei.“
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