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Deutschland zahlte über 21 Millionen Euro an Elon Musk


21.470.900 Millionen Euro zahlte die Bundesregierung von Anfang 2022 bis Ende 2024 an Firmen von Elon Musk. Dieses Jahr sollen mindestens weitere 155.200 Euro dazukommen. In der Summe sind das 21.626.100 Euro.

Aus welchen Ressorts stammt das Geld? Und was kaufen sie damit? Eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke liefert Antworten.

Von Elon Musks Firmen erhält Starlink am meisten Geld von der Bundesrepublik. Den größten Teil davon, 19.610.000 Euro, gab das Auswärtige Amt im Rahmen der Ukraine-Hilfen aus. Es bezahlte einen Teil der Satelliteninternet-Rechnung des von Russland angegriffenen Landes. Die Ukraine steuert über Starlink beispielsweise ihre Kampfdrohnen.

Diese Ministerien haben Starlink-Internet gekauft

Auch Deutschland nutzt das Musksche Satelliteninternet. Das Auswärtige Amt hat in der Vergangenheit – abseits der Ukraine-Hilfen – 12.000 Euro für Starlink bezahlt, für das laufende Jahr sind weitere 4.000 Euro eingeplant. Das Innenministerium buchte für 10.000 Euro Starlink-Dienste, das BKA für 15.800 Euro, zum Teil zur Nutzung in Einsatzfahrzeugen, weitere 10.500 Euro sind für dieses Jahr vorgesehen. Das Verteidigungsministerium zahlte 700 Euro und hat für dieses Jahr weitere 500 Euro veranschlagt.

Und das ist vermutlich nicht alles. Denn wie viel Geld die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich und die Bundespolizei für Starlink ausgegeben haben, erklärt die Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage zur Verschlusssache.

Das BKA erstand zwei Teslas „zur Testung“

Die Musk-Firma, die am zweitstärksten von der Bundesregierung profitiert, ist Tesla. 1.815.000 Euro hat sie seit 2022 kassiert. Das BKA hat beispielsweise 123.000 Euro für zwei Teslas ausgegeben, unter anderem „zur Testung von herstellerseitigen Funktionalitäten“. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz förderte zwei Projekte mit 870.000 Euro, eines zum kabellosen Laden, eines zu autonomen Fahrzeugen. Laut Bundesrechnungshof „bestehen erhebliche Zweifel am politisch gewünschten Erfolg der Sonderprogramme.“

Tesla erhielt noch weitere Gelder vom Bundeswirtschaftsministerium: 9.000 Euro als Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) sowie 813.000 Euro als Förderung für energieeffiziente Gebäude. Dieses Jahr kommen weitere 140.000 Euro zur Förderung für Energie- und Ressourceneffizienz dazu.

Die dritte Musk-Firma, die in den vergangenen Jahren Geld von der Bundesrepublik erhielt, ist die Social-Media-Plattform X, wenn auch nur vergleichsweise magere 7.600 Euro. Das Statistische Bundesamt zahlte 200 Euro für einen Premium-Account, für dieses Jahr sind weitere 100 Euro verplant. Die Bundeszentrale für politische Bildung schaltete für 6.000 Euro Anzeigen auf der Plattform, das Bundesamt für Strahlenschutz für 1.000 Euro. Das Finanzministerium verbuchte 200 Euro für Accountverifizierung, dieses Jahr kommen 100 Euro für einen Premium-Account hinzu.



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Polizeibeauftragter legt ersten Jahresbericht vor



Am 8. Juli hat der Polizeibeauftragte des Bundes seinen ersten Jahresbericht vorgelegt. Auf 57 Seiten fasst der Polizeibeauftragte Uli Grötsch zusammen, womit er sich seit dem 1. Juli 2024 beschäftigt hat. Insgesamt hat er 211 der 267 eingegangenen Fällen bearbeitet – sie können sowohl von Bürger*innen wie auch von Polizist*innen stammen.

Im Bericht arbeitet er einige Schwerpunkte heraus, die strukturell verbessert werden müssen. Diese stammen aus Einsendungen und Gesprächen mit beispielsweise Interessenvertreter*innen und Gewerkschaften und Besuchen an Einsatzorten. Der Bericht thematisiert unter anderem die Umsetzung der Grenzkontrollen an den deutschen Außengrenzen, Racial Profiling, die mangelnde Fehlerkultur sowie die ausbaufähige Kommunikation von Polizeibehörden.

Im September 2024 wurden Kontrollen an den deutschen Grenzen ausgeweitet. In diesem Zusammenhang besuchte der Polizeibeauftragte einige Grenzkontrollstellen und stellt in seinem Bericht fest, dass das vorgesehene Maß an Kontrollen auf Dauer nicht leistbar sei. Es fehle an Personal, an technischer Ausstattung und besonders, so Grötsch im Bericht, an einer „Perspektive, wie die jetzt weiter intensivierten und flächendeckenden Grenzkontrollen über einen zu erwartenden längeren Zeitraum angemessen und für die Einsatzkräfte leistbar durchgeführt werden können.“ Außerdem würden sich die erweiterten Grenzkontrollen und die damit verbundene Mehrbelastung auch negativ auf die reguläre Polizeiarbeit auswirken.

Mehr Racial-Profiling-Vorwürfe

Auch die Zahlen der Vorwürfe des Racial Profiling seien gestiegen, so der Bericht. Viele Menschen wandten sich an den Polizeibeauftragten mit dem Vorwurf, sie seien alleinig wegen ihres physischen Erscheinungsbildes in Flughäfen, Zügen und an den Grenzen kontrolliert worden. Obwohl der Anstieg der Vorwürfe auf die verstärkten Grenzkontrollen zurückzuführen sei, seien sie „ein Alarmsignal und nicht hinzunehmen“.

In genaueren Schilderungen von Betroffenen sieht Grötsch den Verbesserungsbedarf besonders in der Kommunikation der Polizeibehörden. Polizeimaßnahmen müssten transparenter und empathischer kommuniziert werden, um das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei zu stärken. Ebenfalls in der Aufarbeitung von Kritik sieht der Polizeibeauftragte großes Verbesserungspotenzial. So sei Grötsch bei dem Aufarbeiten der Vorwürfe auf eine mangelnde Fehlerkultur und das Verweigern eines Lösungsweges bei Vorwürfen des Racial Profilings bei den Behörden gestoßen, heißt es im Bericht. Er schildert eine Situation, als ihm geantwortet wurde, es könne sich in dem Fall nicht um Racial Profiling gehandelt haben, da Racial Profiling nicht erlaubt sei.

Der Polizeibeauftragte fordert deswegen eine intensivere Auseinandersetzung mit dem Thema durch weitere Schulungen und sieht sein Amt in den kommenden Jahren als Unterstützung für diesen Prozess.

Verbesserungsbedarf bei Menschen in psychischen Ausnahmesituationen

Außerdem führt Grötsch in dem Jahresbericht auf, dass er vermehrt von Beschäftigten der Polizeibehörden auf den Umgang mit Menschen, die sich in psychischen Ausnahmesituationen befinden, angesprochen wurde. Es „besteht gerade bei den Polizeibeamt:innen selbst der Wunsch nach Vertiefung der Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten“ zum Umgang mit Menschen in psychischen Ausnahmesituationen. Besonders weil oft reguläre Deeskalationsmaßnahmen die Situation nur weiter eskalieren würden, würden die Beamt:innen schneller zur Schusswaffe greifen. Diese Vorgehensweisen müssten hinterfragt und weiterentwickelt werden, so Grötsch im Bericht.

Ausdrücklich betont der Polizeibeauftragte in diesem Rahmen, dass von Menschen mit psychischen Erkrankungen kein erhöhtes Sicherheitsrisiko ausgeht und lehnt im Bericht auch ein bundesweites Register über Menschen mit psychischen Störungen ab.


2025-07-14
111
7


– für digitale Freiheitsrechte!



Euro für digitale Freiheitsrechte!

 

Trotz CDU bleibt die Stelle vorerst

Der Bericht bringt konkrete Einsichten für die Politik in die Situation der Polizeibehörden des Bundes. Doch die Zukunft des Polizeibeauftragten ist nicht immer sicher gewesen. Nachdem sich die CDU in ihrem Wahlprogramm die Abschaffung des Polizeibeauftragten vorgenommen hatte, konnte sie dies in den Koalitionsverhandlungen nicht durchsetzen.

Dabei ist die Stelle darauf angelegt, mehr Transparenz über den Zustand der Polizeibehörden des Bundes und die Qualität ihrer Arbeit zu liefern. Sie bildet eine niedrigschwellige Anlaufstelle für Bedenken von Beschäftigten der Polizei und Bürger*innen zugleich.

Uli Grötsch wurde im März 2024 als erster Polizeibeauftragter überhaupt vom Deutschen Bundestag gewählt. Als ausgebildeter Polizeibeamter ist er dem Themengebiet nicht fremd. Zuvor war Grötsch lange Mitglied des Bundestages für die SPD und gehörte von 2014 bis 2023 dem Parlamentarischen Kontrollgremium an, das die Nachrichtendienste des Bundes kontrolliert.

Strukturelle Mängel und Fehlverhalten

Die Position des Polizeibeauftragten wurde im März 2024 vom Deutschen Bundestag eingerichtet, mit der Aufgabe, sowohl strukturelle Probleme als auch Fehlverhalten von Beschäftigten der Polizeibehörden des Bundes zu untersuchen. Dazu gehören die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Polizei beim Deutschen Bundestag. Somit stellt der Polizeibeauftragte eine Anlaufstelle für beide Seiten dar: Bürger*innen und Beschäftigte der Polizeibehörden können sich gleichermaßen bei ihm melden. Einmal jährlich, jeweils zum 30. Juni muss über die Arbeit berichtet werden.



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Polizeibeauftragter legt ersten Jahrsbericht vor



Am 8. Juli hat der Polizeibeauftragte des Bundes seinen ersten Jahresbericht vorgelegt. Auf 57 Seiten fasst der Polizeibeauftragte Uli Grötsch zusammen, womit er sich seit dem 1. Juli 2024 beschäftigt hat. Insgesamt hat er 211 der 267 eingegangenen Fällen bearbeitet – sie können sowohl von Bürger*innen wie auch von Polizist*innen stammen.

Im Bericht arbeitet er einige Schwerpunkte heraus, die strukturell verbessert werden müssen. Diese stammen aus Einsendungen und Gesprächen mit beispielsweise Interessenvertreter*innen und Gewerkschaften und Besuchen an Einsatzorten. Der Bericht thematisiert unter anderem die Umsetzung der Grenzkontrollen an den deutschen Außengrenzen, Racial Profiling, die mangelnde Fehlerkultur sowie die ausbaufähige Kommunikation von Polizeibehörden.

Im September 2024 wurden Kontrollen an den deutschen Grenzen ausgeweitet. In diesem Zusammenhang besuchte der Polizeibeauftragte einige Grenzkontrollstellen und stellt in seinem Bericht fest, dass das vorgesehene Maß an Kontrollen auf Dauer nicht leistbar sei. Es fehle an Personal, an technischer Ausstattung und besonders, so Grötsch im Bericht, an einer „Perspektive, wie die jetzt weiter intensivierten und flächendeckenden Grenzkontrollen über einen zu erwartenden längeren Zeitraum angemessen und für die Einsatzkräfte leistbar durchgeführt werden können.“ Außerdem würden sich die erweiterten Grenzkontrollen und die damit verbundene Mehrbelastung auch negativ auf die reguläre Polizeiarbeit auswirken.

Mehr Racial-Profiling-Vorwürfe

Auch die Zahlen der Vorwürfe des Racial Profiling seien gestiegen, so der Bericht. Viele Menschen wandten sich an den Polizeibeauftragten mit dem Vorwurf, sie seien alleinig wegen ihres physischen Erscheinungsbildes in Flughäfen, Zügen und an den Grenzen kontrolliert worden. Obwohl der Anstieg der Vorwürfe auf die verstärkten Grenzkontrollen zurückzuführen sei, seien sie „ein Alarmsignal und nicht hinzunehmen“.

In genaueren Schilderungen von Betroffenen sieht Grötsch den Verbesserungsbedarf besonders in der Kommunikation der Polizeibehörden. Polizeimaßnahmen müssten transparenter und empathischer kommuniziert werden, um das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei zu stärken. Ebenfalls in der Aufarbeitung von Kritik sieht der Polizeibeauftragte großes Verbesserungspotenzial. So sei Grötsch bei dem Aufarbeiten der Vorwürfe auf eine mangelnde Fehlerkultur und das Verweigern eines Lösungsweges bei Vorwürfen des Racial Profilings bei den Behörden gestoßen, heißt es im Bericht. Er schildert eine Situation, wo ihm geantwortet wurde, es könne sich in dem Fall nicht um Racial Profiling gehandelt haben, da Racial Profiling nicht erlaubt sei.

Der Polizeibeauftragte fordert deswegen eine intensivere Auseinandersetzung mit dem Thema durch weitere Schulungen und sieht sein Amt in den kommenden Jahren als Unterstützung für diesen Prozess.

Verbesserungsbedarf bei Menschen in psychischen Ausnahmesituationen

Außerdem führt Grötsch in dem Jahresbericht auf, dass er vermehrt von Beschäftigten der Polizeibehörden auf den Umgang mit Menschen, die sich in psychischen Ausnahmesituationen befinden, angesprochen wurde. Es „besteht gerade bei den Polizeibeamt:innen selbst der Wunsch nach Vertiefung der Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten“ zum Umgang mit Menschen in psychischen Ausnahmesituationen. Besonders weil oft reguläre Deeskalationsmaßnahmen die Situation nur weiter eskalieren würden, würden die Beamt:innen schneller zur Schusswaffe greifen. Diese Vorgehensweisen müssten hinterfragt und weiterentwickelt werden, so Grötsch im Bericht.

Ausdrücklich betont der Polizeibeauftragte in diesem Rahmen, dass von Menschen mit psychischen Erkrankungen kein erhöhtes Sicherheitsrisiko ausgeht und lehnt im Bericht auch ein bundesweites Register über Menschen mit psychischen Störungen ab.


2025-07-14
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– für digitale Freiheitsrechte!



Euro für digitale Freiheitsrechte!

 

Trotz CDU bleibt die Stelle vorerst

Der Bericht bringt konkrete Einsichten für die Politik in die Situation der Polizeibehörden des Bundes. Doch die Zukunft des Polizeibeauftragten ist nicht immer sicher gewesen. Nachdem sich die CDU in ihrem Wahlprogramm die Abschaffung des Polizeibeauftragten vorgenommen hatte, konnte sie dies in den Koalitionsverhandlungen nicht durchsetzen.

Dabei ist die Stelle darauf angelegt mehr Transparenz über den Zustand der Polizeibehörden des Bundes und die Qualität ihrer Arbeit zu liefern. Sie bildet eine niedrigschwellige Anlaufstelle für Bedenken von Beschäftigten der Polizei und Bürger*innen zugleich.

Uli Grötsch wurde im März 2024 als erster Polizeibeauftragter überhaupt vom Deutschen Bundestag gewählt. Als ausgebildeter Polizeibeamter ist er dem Themengebiet nicht fremd. Zuvor war Grötsch lange Mitglied des Bundestages für die SPD und gehörte von 2014 bis 2023 dem Parlamentarischen Kontrollgremium an, das die Nachrichtendienste des Bundes kontrolliert.

Strukturelle Mängel und Fehlverhalten

Die Position des Polizeibeauftragten wurde im März 2024 vom Deutschen Bundestag eingerichtet, mit der Aufgabe, sowohl strukturelle Probleme als auch Fehlverhalten von Beschäftigten der Polizeibehörden des Bundes zu untersuchen. Dazu gehören die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Polizei beim Deutschen Bundestag. Somit stellt der Polizeibeauftragte eine Anlaufstelle für beide Seiten dar: Bürger*innen und Beschäftigte der Polizeibehörden können sich gleichermaßen bei ihm melden. Einmal jährlich, jeweils zum 30. Juni muss über die Arbeit berichtet werden.



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Es geht nicht um Messer


Waffen- und Messerverbotszonen, die Idee klingt erst einmal vernünftig. Wir alle haben keinen Bock auf Messer in der Hand von Leuten, die sie gegen Menschen einsetzen wollen. Kein Bock auf Stresser mit Springmessern oder auch Deppen mit Schreckschusspistolen. Die Argumentation der Verbotszonenbefürworter ist: Angriffe solcher Menschen werden wir damit verhindern. Das macht uns sicher. Doch der Sicherheitsgewinn ist im Vergleich zur Grundrechtseinschränkung minimal.

Seit heute sind alle öffentlichen Nahverkehrsmittel samt Bahnhöfen in Berlin Waffen- und Messerverbotszonen. Die Ampel-Regierung hatte im Fahrwasser von Messer-Angriffen den Bundesländern eine weitreichende Einführung solcher Zonen erlaubt. Das Bundesland Berlin macht von diesem Recht nun Gebrauch. Das bedeutet: Die Polizei kann ohne konkreten Verdacht Menschen durchsuchen.

Auf der Informationsseite der Polizei Berlin heißt es:

Die Polizei ist gemäß § 42c Waffengesetz befugt, zur Kontrolle der Waffen- und Messerverbotszone Personen kurzzeitig anzuhalten, zu befragen, mitgeführte Sachen in Augenschein zu nehmen und Personen zu durchsuchen. Die Kontrolle setzt keinen konkreten Verdacht oder Anlass voraus. Die Auswahl der kontrollierten Person anhand eines Merkmals im Sinne des Artikels 3 Absatz 3 des Grundgesetzes ohne sachlichen, durch den Zweck der Maßnahme gerechtfertigten Grund, ist unzulässig.

Es ist ein wichtiges demokratisches Recht und ein Kennzeichen einer freien Gesellschaft, dass der Staat uns unbescholtene Menschen nicht einfach so ohne Verdacht durchsuchen kann. Bislang ist eine solche Schleierfahndung nur in der Nähe von Außengrenzen und an bestimmten gefährlichen Orten möglich.

Dadurch, dass alle Nutzer:innen des öffentliche Nahverkehrs einer großen Stadt nun unter Generalverdacht stehen, wird es sehr schwer, sich in der Stadt zu bewegen ohne sich den anlasslosen Kontrollbefugnissen auszusetzen. Ab jetzt müssen wir immer davon ausgehen, jederzeit und überall im Nahverkehr anlasslos angehalten, befragt und durchsucht zu werden.


2025-07-14
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– für digitale Freiheitsrechte!



Euro für digitale Freiheitsrechte!

 

Peinliche Situationen und Beifang

Klar ist auch, dass eine solche Kontrollbefugnis nicht nur „Waffen“ zu Tage fördern wird. Unbescholtene Bürger werden ihre Taschen und Rucksäcke öffnen müssen. Es geht gar nicht darum, dass dort vielleicht illegale Dinge sind. Es ist unangenehm genug, irgendwelchen dahergelaufenen Polizist:innen Einkäufe, Tampons, Sextoys, Unterwäsche oder sonst irgendwelche privaten Inhalte zeigen zu müssen, die dann womöglich noch von Beamt:innen doof kommentiert werden.

Jeder junge Mensch mit einer Sprühdose in der Tasche wird zum möglichen Sprayer und muss sich unangenehme Fragen gefallen lassen. Dazu kommen Bagatelldelikte: Der harmlose Ecstasy-Tourist auf dem Weg nach Hause aus dem Techno-Club muss sich in Zukunft Sorgen machen, als Waffen-Beifang in den Fokus der Polizei zu geraten. Und wer auf dem Weg zu einer Demonstration ist, kann in Zukunft davon ausgehen, dass die Taschen auf dem Weg dorthin durchsucht werden.

Kontrollen fördern rassistische Praxis

Dazu kommt die diskriminierende Dimension von anlasslosen Kontrollen, auch wenn die Berliner Verordnung dies verhindern will. Wer kontrolliert wird, das entscheidet einzig und allein die Polizei. Diese Institution hat erwiesenermaßen rassistische Muster bei solchen Kontrollen (Racial Profiling) oder meint auf Basis äußerlicher Vorurteile „ihre Pappenheimer“ zu kennen.

Das heißt: Bestimmte Gruppierungen der Gesellschaft werden jetzt noch häufiger als andere in Kontrollen geraten. Während Otto Normalbürger und Oma Elfriede vom vermeintlichen Sicherheitsgewinn schwärmen, wird der Weg durch die Stadt für Jugendliche und junge Erwachsene sowie vor allem für ausländisch oder abweichend gelesene Personen jetzt noch mehr zum Spießrutenlauf.

Der Sicherheitsgewinn durch diese Ausweitung von Kontrollen steht nicht im Verhältnis zur Tiefe des Grundrechtseingriff und dem Verlust der Freiheit.



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