Datenschutz & Sicherheit
„Die Gewalt bahnt sich vermehrt ihren Weg in die Offline-Welt“
Am vergangenen Mittwoch wurde der rechtsradikale Influencer Charlie Kirk erschossen. Obwohl er sich immer wieder wieder klar antisemitisch, rassistisch und LGBTQI+-feindlich geäußert hatte, erklärten ihn einige etablierte Medien posthum zum Kämpfer der Redefreiheit. „Kirk hat Politik auf genau die richtige Weise praktiziert“, schrieb etwa Ezra Klein in der New York Times. „Er tauchte an Universitäten auf und sprach mit jedem, der mit ihm reden wollte.“
In Deutschland kam es zu ähnlichen Trauerbekundungen. Manuel Ostermann, stellvertretender Vorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft, lobte Kirks „Einsatz für Meinungsfreiheit, Demokratie und Menschlichkeit“. Und die CDU-Bundestagsabgeordnete Caroline Bosbach beschrieb Kirk auf Instagram als „Kämpfer für westliche Werte“, mit ihm sterbe „eine der einflussreichsten jungen konservativen Stimmen weltweit“. Den Post hat die Politikerin nach vielfacher Kritik inzwischen gelöscht.
Bereits unmittelbar nach der Tat hatte US-Präsident Donald Trump die „radikale Linke“ für den Tod seines Unterstützers Kirk verantwortlich gemacht und landesweit Trauerbeflaggung angeordnet. Elon Musk schrieb auf X: „The Left is the party of murder.“ Etliche weitere Stimmen sahen in dem Anschlag einen Aufruf „der Linken“ zum Bürgerkrieg.
Seit Donnerstagabend sitzt der 22-jährige Tatverdächtige Tyler R. in Untersuchungshaft. Er stammt aus dem Bundesstaat Utah und gehört offenbar einer Familie von Trump-Anhänger:innen an. Ehemalige Mitschüler:innen beschreiben ihn als zurückhaltend und online sehr aktiv.
Wir haben mit Berit Glanz über den Fall und seine mediale Deutung gesprochen. Sie ist Schriftstellerin und Essayistin, lebt in Island und veröffentlicht regelmäßig den Newsletter Phoneurie, in dem es um die „allgegenwärtige Verzahnung von virtuellem und realem Raum“ geht.

Medien und Missverständnisse
netzpolitik.org: Nach dem Attentat auf Charlie Kirk veröffentlichten mehrere etablierte Medien Nachrufe, die den rechtsradikalen Influencer als eine Art Märtyrer der Redefreiheit darstellen. Wie kommt es dazu?
Berit Glanz: Ich glaube, dass Kirk eine Projektionsfläche ist. Es geht überhaupt nicht darum, was er gesagt hat, wer er als Person ist und was seine Geschichte im Internet ist. Sondern es geht einfach nur darum, wie man diesen Mord für eigene politische Ziele stilisieren kann.
Etwas Ähnliches passierte nach der mutmaßlichen Tat von Luigi Mangione, …
netzpolitik.org: … der im vergangenen Dezember Brian Thompson erschossen haben soll, den damaligen CEO von UnitedHealthcare.
Berit Glanz: Auch dieser Mord wurde umgehend dazu verwendet, um eine bestimmte politische Agenda zu pushen. Und zwar von allen Seiten.
Das Gleiche ist jetzt bei Kirk passiert. Rechte nutzen das Attentat, um eine Machtposition im Diskurs zu gewinnen. Sie behaupten dann etwa, dass ihre Positionen so gefährlich seien, dass sie dafür ermordet würden. Im aktuellen Fall und bei Luigi Mangione sehen wir also einen sehr unehrlichen Diskurs, in dem die Gewalttat so genutzt wird, das sie dem jeweiligen Milieu den maximalen politischen Nutzen bringt.
netzpolitik.org: Erkennen Sie auch Parallelen, wenn Sie die Debatte in den sozialen Medien verfolgen?
Berit Glanz: Im Internet wird die Debatte teilweise besser geführt. Dort gibt es eine größere Kompetenz bei der Einordnung von Personen und es werden sehr viel mehr Originalquellen verlinkt. So können alle gut nachverfolgen, wie bestimmte Behauptungen zustandekommen.
Ich habe außerdem den Eindruck, dass es auf Reddit und Blue Sky, teilweise sogar auf Twitter eine größere Kenntnis darüber gibt, wer die Person Charlie Kirk gewesen ist. Besonders auffällig war das auf TikTok. Dort wurden sehr viel Clips von Charlie Kirk geteilt, also O-Töne von ihm als rechten Influencer. Wer sich die Aufnahmen anschaut, erkennt schnell, dass vor wenigen Tagen kein friedlicher Debattierer ermordet wurde. Sondern dass Kirk eine massiv toxische Person war, die eine überaus gefährliche Rolle im öffentlichen Diskurs gespielt hat.
netzpolitik.org: Kirk war auch eine öffentliche Person. Man kennt seine Aussagen. Das unterscheidet ihn auch von Luigi Mangione, oder?
Berit Glanz: Ja, und zugleich kannten viele Leute seine Aussagen offenkundig nicht. Das finde ich so faszinierend: Da ist ein Mensch gestorben, der vielen Leuten, die sich aktiv im Internet aufhalten, klar ein Begriff ist. Andere wiederum hörten seinen Namen das erste Mal und mussten ihre 15-jährigen Kinder fragen, wer das ist.
Dabei hat Charlie Kirk eine entscheidende Rolle dabei gespielt, dass Donald Trump die US-Präsidentschaftswahl gewonnen hat. Und dennoch ist er einer bestimmten Generation, die sich nicht auf diesen Plattformen aufhält, schlichtweg unbekannt.
Es gibt also offenkundig eine große Informationslücke über Influencer, die einen Diskurs bestimmen, die radikalisieren und die eine aufpeitschende Wirkung haben.
Memes als Botschaften
netzpolitik.org: Im Laufe der vergangenen Tage taten sich dann weitere Informationslücken auf. Nämlich als bekannt wurde, dass auf den Patronen, die der Attentäter verwendete, kryptisch anmutende Sätze eingestanzt waren. Haben diese Botschaften Sie überrascht?
Berit Glanz: Beschrifteten Patronen zählen fast schon zum Standard bei solchen Gewalttaten. Die Patronen, mit denen der CEO Thompson getötet wurde, trugen die Worte „deny“, „defend“ und „depose“, wahrscheinlich ein Verweis auf die Geschäftspraktiken von US-Versicherungen. Dieses Mal waren es die Sätze wie „Hey fascist! Catch!“, „Oh bella ciao bella ciao bella ciao ciao ciao“ und „If you read this, you are gay lmao“.
Es bereitet den Tätern wohl eine Freude, wenn alle versuchen, in diese Botschaften etwas hinein zu interpretieren. Dieser hermeneutische Akt wird dann selbst zu einem essenziellen Teil ihrer Gewalttaten.
Bei Kirks Ermordung waren die Sprüche bekannt, bevor der Name des Verdächtigen kursierte. Prompt wurden die Botschaften als angeblich transideologisch identifiziert und der Täter einem bestimmten Milieu zugeordnet. Auch das war Teil der politischen Instrumentalisierung. Sind solche Vermutungen erst einmal in den Timelines und in der Welt, kriegt man sie nur noch sehr schwer wieder eingefangen.
netzpolitik.org: Warum nutzen Attentäter eine so große Bühne und greifen dann auf derart kryptischen Botschaften zurück, die fast unweigerlich für Missverständnisse sorgen?
Berit Glanz: Es wäre naheliegend und würde die Dinge auch sehr vereinfachen, wenn es ein klassisches Bekenntnisschreiben gäbe, das eine klare Ideologie ausformuliert. Aber das Internet funktioniert so halt nicht.
Der Mord an Kirk entstammt einer Trollkultur. Und da geht es immer auch darum, sich über die Ratlosigkeit anderer lustig zu machen. Es gibt einen Wissensvorsprung, bestimmte Eingeweihte können die Botschaften leicht dechiffrieren und daraus entsteht dann ein eigener Trollhumor. Bei allen anderen herrscht massive Verwirrung oder sie verirren sich in vorschnelle, aber falsche Annahmen.
netzpolitik.org: Ist die tödliche Gewalt dann ebenfalls Teil der Trollerei?
Berit Glanz: Wir sprechen seit mehr als zehn Jahren – also mindestens seit Gamergate – darüber, dass Minderheiten im Internet Trollkultur als Gewalt erleben. Dafür sind die Betroffenen eine Dekade lang belächelt worden. Das sei Hysterie oder sie seien zu empfindlich, war meist die Antwort.
Und dann bricht sich diese Gewalt ihren Weg in die Realität. Dann zeigt sich: Das ist eine reale Gewalt – im Internet und in der analogen Welt. Das jetzt Menschen sterben, zeigt jenen Menschen, die diese Gewalt lange ignoriert oder als irrelevant abgetan haben, dass diese da ist und mitunter tödliche Auswirkungen hat. Und diese Entwicklung wird sich mit dem Zusammengehen von Online und Offline, das wir seit einigen Jahren beobachten können, weiter verschärfen.
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Schon jetzt gibt es keine klare Grenze mehr zwischen Online und Offline. Und die Gewalt, die es im Internet bereits seit Jahren gegeben hat, bahnt sich vermehrt ihren Weg in die Offline-Welt.
Und dass Memes in gewaltvollen Konflikten eine zentrale Rolle spielen, sehen wir nicht nur bei solchen Attentaten. Sondern das gibt es auch bei Strategie im russischen Angriffskrieg auf die Ukraine. Das ist auch ein Memewar – ein Krieg der Memes –, in dem beide Seiten Formen der Internetkommunikation einsetzen und damit versuchen, die öffentliche Meinung zu beeinflussen.
netzpolitik.org: Wie erklären Sie sich, dass das in den etablierten Medien noch immer so eine geringe Rolle spielt? Ist das ein Generationenproblem?
Berit Glanz: Es ist natürlich naheliegend, darin ein Altersproblem zu sehen. Das ist es aber nicht unbedingt. Was es vor allem braucht, ist eine Anerkennung von Gewalt und spezifischen Kommunikationsstrukturen im Internet. Und die sind nicht auf den Computer beschränkt oder auf ein paar merkwürdige Leute, die ihre Handys viel nutzen. Sondern das ist etwas, was in unser aller Welt hineinfließt und diese verändert.
Und das Bewusstsein dafür, dass es da etwas gibt, was man eventuell nicht versteht, muss jetzt entstehen. Vor allem Menschen in institutionellen Machtpositionen sollten zur Kenntnis nehmen, dass sie dieses Wissen erwerben müssen.
netzpolitik.org: In der öffentlichen Debatte sprechen wir viel über Social-Media- oder Gaming-Sucht und über Alterskontrollen und Handyverbote. Diskutieren wir also an entscheidenden Themen vorbei?
Berit Glanz: Ja, und zwar auf zwei Ebenen. Der Diskurs ist zum einen oftmals sehr alarmistisch. Und zum anderen ignoriert er, warum wir eigentlich im Internet sind.
Die meisten Menschen verbringen sehr viel Zeit im Netz und das hat Gründe. Weil es halt Spaß macht, weil wir da in sozialen Austausch gehen, weil wir dort einer besonderen Form von Humor begegnen. Das wird alles komplett ausgeblendet.
Und gleichzeitig gibt es auch die dunkle Seite von Radikalisierung durch Internetkultur, besonders bei Memes mit ihren mehrdeutigen Anspielungen. Diese Entwicklung wird in den öffentlichen Debatten häufig nicht angeschaut. Stattdessen geht es sehr viel um Regulierung und ob man Teenagern das Handy verbieten soll. Ich glaube nicht, dass dieser Ansatz etwas bringt.
Rechtsradikaler Nihilismus
netzpolitik.org: Es scheint sich abzuzeichnen, dass der mutmaßliche Attentäter von Charlie Kirk der rechtsradikalen Szene entstammt. Ein Motiv für den Mord könnte demnach in den Groyper Wars liegen. Was hat es damit auf sich?
Berit Glanz: Die Rechte im Internet ist fragmentiert. Es gibt unterschiedliche Fraktionen, die sich seit Jahren bekriegen. Zu den Streitfragen zählen etwa der Umgang mit Israel, mit Antisemitismus oder bestimmten Vorstellungen von ideologischer Reinheit.
Zwei Fraktionen in der US-amerikanischen Rechten sind hier besonders einflussreich. Die eine scharrt sich um den rechten Influencer Nick Fuentes, die andere um Charlie Kirk. Daher haben viele, die sich gut im Internet auskennen, nach dem Attentat auch umgehend eine Verbindung zu diesem Konflikt gezogen. [Anm. d. Red.: Sogenannten Groypern sind Kirk oder Trump nicht rechtsextrem genug.]
Das größere gesellschaftliche Problem sind aber die Gemeinschaften junger Männer im Internet, die sich antisozial gebärden. Das können Fan-Communitys sein, teilweise sind das auch Gaming-Subkulturen. Dieses Problem bekommt man nicht in den Griff, wenn man jetzt nur auf die Groyper Wars blickt. Stattdessen müssen wir untersuchen, in welche Radikalisierungskanäle junge Männer gelangen. Dazu gehören Incel-Culture und Andrew Tate, aber auch bestimmte Formen von Sport- und Körperkult, die etwa auf TikTok oft ein Einstieg sind in rechtes und maskulinistisches Denken.
Diese Foren müssen wir uns gründlich anschauen. Und wir müssen darüber nachdenken, wie wir als Gesellschaft damit umgehen. Das ist für mich die eigentliche Antwort, die wir auf den Mord an Charlie Kirk geben sollten.
Datenschutz & Sicherheit
Berliner Verfassungsschutzgesetz: Der Spion im Einkaufszentrum
Umfangreicher Zugriff auf Videoüberwachung, weitreichende Überwachung von Kontaktpersonen und schwache Transparenzpflichten: Der Berliner Verfassungsschutz soll neue Befugnisse bekommen. Einen Gesetzentwurf dazu legte die schwarz-rote Landesregierung im Mai dem Berliner Abgeordnetenhaus vor. Am heutigen Montag waren Sachverständige im Verfassungsschutz-Ausschuss des Landesparlaments und äußerten verfassungsrechtliche Bedenken.
Besonders alarmiert hat die Fachleute offenbar die geplante Neuregelung zur Videoüberwachung. Der neue Paragraf zu Observationen sieht vor, dass Betreiber:innen von Videoüberwachungsanlagen verpflichtet werden können, „die Überwachung auszuleiten und Aufzeichnungen zu übermitteln“. Das beträfe Überwachungskameras an „öffentlich zugänglichen großflächigen Anlagen“ oder in „Fahrzeugen und öffentlich zugänglichen großflächigen Einrichtungen des öffentlichen Schienen-, Schiffs- und Busverkehrs“.
Videoüberwachung aus Parks, Einkaufszentren, Krankenhäusern
Das bedeutet: Observiert der Verfassungsschutz eine Person, kann er sich dafür im Zweifel Live-Zugang zu den Überwachungskameras eines Einkaufszentrums oder einer S-Bahn geben lassen. Der Jurist David Werdermann von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) stuft das in seiner Stellungnahme als verfassungswidrig ein.
Bei einer solchen Maßnahme sind regelmäßig unzählige Personen betroffen, die nicht im Fokus des Inlandsgeheimdienstes stehen. „Wer sich in Berlin im öffentlichen Raum bewegt, müsste daher künftig permanent damit rechnen, durch den Inlandsgeheimdienst beobachtet zu werden“, schreibt Werdermann. „Die Befugnis ermöglicht eine nahezu durchgängige Rundumüberwachung aus der Ferne.“
Das schreibt auch die Berliner Landesdatenschutzbeauftragte Meike Kamp. Im Gegensatz zu klassischen Observationen gehe es beim Zugriff auf die Videoüberwachungseinrichtungen auch privater Stellen um „deutlich eingriffsintensivere Maßnahmen, für die strengere Maßstäbe und gesetzliche Erfordernisse gelten“. Sie zählt eine ganze Reihe Orte auf, die von der neuen Regelung erfasst wären, „sogar der Besucherbereich einer Arztpraxis oder eines Krankenhauses während der Öffnungs- bzw. Besuchszeiten“.
Kamp kritisiert außerdem, dass im Entwurf nicht eindeutig festgelegt sei, wie lange ein solcher Zugriff stattfinden dürfe. Außerdem fehle eine spezifische Eingriffsschwelle, ihrer Meinung nach bedarf es bei so einer invasiven Maßnahme einer „mindestens erhöhten Beobachtungsbedürftigkeit als Eingriffsvoraussetzung“ und es sollte einen generellen Richtervorbehalt geben.
Umfeldausforschung mit Auskunftsersuchen
Als unverhältnismäßig kritisiert Kamp ebenfalls die geplante Neuregelung zu Auskunftsersuchen zu Bestandsdaten bei Telekommunikationsanbietern. Im Gesetz selbst gibt es keine Beschränkung, „dass das Auskunftsverlangen nur erfolgen darf, wenn die Daten zur Aufklärung tatsächlich erforderlich sind“.
Werdermann bemerkt außerdem, dass die Auskunftsersuchen – auch diejenigen zu Verkehrs- und anderen Daten – nicht im Kapitel für „Nachrichtendienstliche Mittel“ eingegliedert sind. Das habe zur Folge, dass die Ersuchen nicht nur gegen eine bestimmte Zielperson eingesetzt werden könnten, sondern zusätzlich gegen Dritte. „Damit eröffnet der Gesetzgeber eine ins Blaue hineingehende Möglichkeit der Überwachung des gesamten Umfelds einer Zielperson mittels Auskunftsersuchen“, so Werdermann.
Diese Eingruppierung wirkt sich außerdem aus, wenn der Inlandsgeheimdienst entsprechend gewonnene Daten an andere Behörden übermitteln will. Auch hier würden für die Informationen aus Auskunftsersuchen geringere Voraussetzungen gelten, wenn sie nicht als nachrichtendienstliche Mittel gelten.
Keine Selbstauskunft ohne Selbstbezichtigung?
Der Auskunftsanspruch für Betroffene ist im neuen Gesetz sehr restriktiv geregelt. Wer vom Berliner Verfassungsschutz künftig wissen wollen würde, ob Daten zur eigenen Person vorliegen, soll dabei auf „einen konkreten Sachverhalt“ hinweisen und „ein berechtigtes Interesse an der Auskunft“ darlegen. Das heißt, eine Person müsste sich wohl teils selbst bezichtigen, warum sie für den Inlandsgeheimdienst interessant sein könnte.
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„Hierdurch wird der Auskunftsanspruch unverhältnismäßig eingeschränkt“, schreibt dazu die Berliner Landesdatenschutzbeauftragte. Kamp gibt zu Bedenken, dass der Verfassungsschutz in der Regel im Geheimen agiert, ohne dass Personen etwas davon mitbekommen. „Wer beispielsweise erfasst ist, weil ein Informant ihn mit einer anderen Person verwechselt hat, wird bei Beantragung einer Auskunft zum konkreten Sachverhalt naturgemäß keine Angaben machen können“, so Kamp.
Staatstrojaner und mangelnde Kontrolle
Neben diesen Punkten enthält das geplante Gesetz eine Vielzahl weiterer grundrechtssensibler Vorschläge. Der Berliner Verfassungsschutz soll künftig Staatstrojaner für die sogenannte Online-Durchsuchung nutzen dürfen, um eine „konkretisierte Gefahr für ein besonders bedeutendes Rechtsgut“ abzuwehren. Das soll dann erlaubt sein, wenn „geeignete polizeiliche Hilfe“ nicht rechtzeitig erlangt werden könne.
Weitaus kürzer als die vorgesehenen Befugnisse reichen die geplanten Berichts- und Rechenschaftspflichten für den Inlandsgeheimdienst. Berichtspflichten gelten zwar für einige Auskunftsersuchen, Werdermann vermisst sie aber für Observationen, verdeckt eingesetzte Dienstkräfte oder Online-Durchsuchungen. Dort, so seine Stellungnahme, „sind keine Berichtspflichten vorgesehen, obwohl hier ein noch viel stärkeres Bedürfnis an einer Kontrolle durch das Parlament besteht“. Ohne verfügbare Zahlen dazu, wie und wie häufig die Behörde ihre Befugnisse einsetzt, ist eine öffentliche Kontrolle nicht möglich.
Nach der Anhörung im Verfassungsschutzausschuss des Parlaments steht bei dem Gesetzentwurf aus dem Senat noch eine letzte Lesung im Plenum an. Vorher kann der Ausschuss nachbessern und die Kritik der Sachverständigen berücksichtigen. Eine Reform des Verfassungsschutzgesetzes war auch wegen Urteilen des Bundesverfassungsgerichts notwendig geworden, die etwa das hessische und das bayerische Verfassungsschutzgesetz rügten.
Nimmt das Abgeordnetenhaus die Kritik der Sachverständigen nicht ernst, könnte erneut ein Ländergesetz zu einem Inlandsgeheimdienst vor Gericht landen.
Datenschutz & Sicherheit
Reporter ohne Grenzen verklagt BND wegen Staatstrojanern
Der Journalist:innen-Verband Reporter ohne Grenzen (RSF) verklagt den deutschen Auslandsgeheimdienst BND vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wegen des Einsatzes von Staatstrojanern. Mit ihrer Klage war die die Organisation schon vor dem Bundesverwaltungsgericht, das die Klage für unzulässig erklärte, wie auch vor dem Bundesverfassungsgericht, das die Klage nicht annahm, gescheitert. Laut RSF liegt das daran, dass die Klage nicht im Namen von konkret betroffenen Kläger:innen gestellt wird.
Nach Auffassung des Verbandes verletzt die Überwachung mit Staatstrojanern grundlegende Rechte gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK): das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Artikel 8), das Recht auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit (Artikel 10) sowie das Recht auf wirksame Beschwerde (Artikel 13).
„Wir sind durch alle rechtlichen Instanzen in Deutschland gegangen, um sicherzustellen, dass diese Grundrechte geschützt werden, doch nun hat auch das Bundesverfassungsgericht unsere Beschwerde ohne Begründung abgelehnt. Daher wenden wir uns jetzt an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte“, sagt Anja Osterhaus, Geschäftsführerin von Reporter ohne Grenzen Deutschland.
Fehlender Rechtsschutz durch Nachweispflicht
Reporter ohne Grenzen will mit der Klage auf ein Problem hinweisen: In Deutschland verlangen Gerichte einen Nachweis, dass man selbst Ziel einer geheimen Überwachung war, bevor sie eine Klage gegen die Überwachungsmaßnahme annehmen. Diesen Nachweis zu liefern, sei aber faktisch unmöglich, weil die Maßnahmen des Geheimdienstes im Verborgenen stattfinden würden. Wer dagegen klagen wollte, müsste sich selbst bezichtigen – also einräumen, in einer Konstellation tätig zu sein, die den Einsatz eines Staatstrojaners rechtfertigen könnte, heißt es in der Pressemitteilung. Der RSF bezeichnet das als „unzumutbar hohe Hürden“, die die Organisation nun mit der Beschwerde in Straßburg abschaffen wolle, denn sie verhinderten effektiven Rechtsschutz für Journalist:innen.
Journalist:innen müssten sich auf die Vertraulichkeit ihrer Kommunikation verlassen können, der Einsatz von Staatstrojanern würde diese Vertraulichkeit jedoch untergraben. „Der Geheimdienst kann Journalisten heimlich per Trojaner überwachen, ohne dass der Betroffene hiervon jemals erfährt. Hiergegen gibt es in Deutschland keinen Rechtsschutz, wenn vom Betroffenen auch weiterhin Nachweise für eine Überwachung verlangt werden. Dies steht einem demokratischen Rechtsstaat schlecht zu Gesicht und verstößt gegen die Menschenrechte“, sagt Rechtsanwalt Niko Härting, der das Verfahren für RSF führt.
Datenschutz & Sicherheit
Jetzt patchen! Attacken auf Android-Smartphones von Samsung beobachtet
Derzeit nutzen Angreifer eine Sicherheitslücke in Samsung-Smarthpones mit Android 13, 14, 15 und 16 aus. Darüber kann Schadcode auf Geräte gelangen. Ein Sicherheitspatch ist für ausgewählte Geräte verfügbar.
Sicherheitspatch installieren
Wenige Tage nach dem Android-Patchday im September warnt Samsung im Sicherheitsbereich seiner Mobile-Website vor Attacken. Den Angaben zufolge steckt die Lücke (CVE-2025-21043 „hoch„) in der Bildverarbeitungsbibliothek libimagecodec.quram.so. Daran können auf einem nicht näher beschriebenen Weg entfernte Angreifer ansetzen, um Schadcode auszuführen. In welchem Umfang die Attacken ablaufen, ist derzeit nicht bekannt. Die Schwachstelle wurde von Metas WhatsApp-Sicherheitsteam an Samsung gemeldet. In welchem Zusammenhang der WhatsApp-Messenger mit der Sicherheitslücke steht, geht zurzeit nicht aus dem Beitrag hervor.
Um Geräte vor der geschilderten Attacke zu schützen, müssen Besitzer von noch im Support befindlichen Samsung-Geräten die Sicherheitsupdatesammlung SMR Sep-2025 Release 1 installieren.
(des)
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