Datenschutz & Sicherheit
Die vagen Open-Source-Pläne der EU-Kommission
Die EU-Kommission fördert seit Jahren Open-Source-Projekte. Zentral war dabei bisher ein Programm namens Next Generation Internet (NGI), das schnell und unbürokratisch Geld an vielversprechende Projekte verteilt – etwa den dezentralen Mikroblogging-Dienst Mastodon, die Videoplattform-Software PeerTube oder die Videokonferenz-Anwendung Jitsi.
Diesem NGI-Programm will die Kommission aber den Geldhahn abdrehen. Daran gibt es seit Monaten laute Kritik. NGI funktioniere gut und effizient, so die Botschaft verschiedener Gruppen. Open Source spiele eine zentrale Rolle dabei, Europa vor ausländischen Akteuren zu schützen – das sei gerade im aktuellen geopolitischen Umfeld sehr wichtig.
Die Kommission verweist seit Monaten darauf, dass das Ende von NGI nicht das Ende ihrer Open-Source-Förderung bedeuten soll. Die soll unter einem neuen Namen weiterlaufen – zuerst „Open Europe Stack“, inzwischen „Open Internet Stack“. Wichtig: Trotz des ähnlichen Namens hat das Programm nur indirekt mit dem „EuroStack“ zu tun.
Buzzword-Bingo
Aber was genau bedeutet das? Warum braucht es überhaupt ein neues Programm? Was soll sich mit dem neuen Namen ändern? Wie viel Geld soll das neue Programm haben? Darauf gab es bisher noch keine genauen Antworten.
In der offiziellen Beschreibung ist die Rede von einem „öffentlich verfügbaren und laufenden Stack“. Der soll sich auf „Internet-Technologien für Vertrauen, Transaktionen, Konnektivität und Dezentralisierung“ konzentrieren. Dabei soll eine „Bibliothek an inklusiven, vertrauenswürdigen, interoperablen und menschenzentrierten Anwendungen und Diensten“ entstehen.
Ein tatsächlich neuer Punkt: Das neue Programm soll mit dem sogenannten „Connected Collaborative Computing“-Netzwerk, kurz 3C-Netzwerk, verbunden sein. Dieses Netzwerk ist ein Wunschtraum der Kommission für ein Internet, das sich stärker auf Telekommunikationsfirmen stützen soll – einer der wenigen Sektoren, in denen Europa digital noch mitreden kann. Auch diese Idee ist aber momentan noch sehr vage.
Thibault Kleiner, Direktor im Generaldirektorat Connect der Kommission, wurde heute etwas konkreter. „Wir sind an einem Punkt, wo wir uns weiterentwickeln müssen“, sagte er heute beim jährlichen NGI-Forum in Brüssel. Die Arbeit des Programms sei ein großer Erfolg gewesen, ergebe aber nicht genug in Geschäftserfolge: „Wir machen die Arbeit, aber wir ziehen daraus keinen Gewinn.“ Der neue Fokus soll laut ihm auf Software liegen, die als glaubwürdige Alternative zu Big-Tech-Angeboten dienen soll.
Es stehen Entscheidungen an
Noch mehr Details zum Open Internet Stack liefert ein internes Dokument, dass ein Berater für die Kommission verfasst hat. Eine Kurzversion des Dokuments hat die Kommission für das NGI-Forum freigegeben – wir veröffentlichen die vertrauliche, vollständige Version des Dokuments.
Am konkretesten wird das Papier zum Budget des zukünftigen Programms. Das ist besonders wichtig, weil in Brüssel bald die Verhandlungen über den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union beginnen. Der wird für die Jahre 2028 bis 2034 grob vorgeben, wofür die EU wie viel Geld ausgeben will – etwa, wie sehr sie Open-Source-Entwickler:innen fördern kann.
Wie viel Geld darf’s sein?
Das Dokument skizziert für diesen Zeitraum vier Szenarien: gar kein Geld, so viel wie bisher, ein wenig mehr Geld oder doppelt so viel. Sollte die EU-Kommission Open Source gar nicht mehr fördern, könnte Europa noch abhängiger von nicht-europäischer Software werden, warnt der Autor des Dokuments. Fachkräfte könnten abwandern.
Die Kommission könnte auch das bisherige Fördermodell von NGI weiterführen. Das habe sich bisher bewährt, schreibt auch der Autor des Papiers. Kosten würde das die Kommission insgesamt 35 Millionen Euro pro Jahr. Diese Option könnte auf dem aufbauen, was NGI bisher schon erreicht habe, und durch das unbürokratische Fördermodell auch kleine Organisationen erreichen.
Als dritte Option erwägt das Dokument ein Jahresbudget von 50 Millionen Euro, mit dem die europäische Digitalindustrie angefeuert werden soll. Das zusätzliche Geld soll etwa in den Bildungssektor fließen oder neue Unternehmen unterstützen. Gesonderte Budgets soll es für Technologie geben, die für Europa „kritisch“ ist – was auch immer das heißen soll.
Bei der vierten Option soll es sogar 70 Millionen Euro pro Jahr geben. Damit könnte Europa „die Regeln für das digitale Zeitalter setzen“, sagt der offenbar sehr optimistische Autor voraus. Mit diesem Geld könnte man zur ersten Region werden, die Open-Source-Maintainer als Personal für kritische Infrastruktur behandelt. Das könnte die digitale Infrastruktur widerstandsfähiger machen.

Noch viele Fragen offen
Die Zahlen für das Budget sind zwar relativ konkret – aber darüber hinaus bleiben die Pläne vage. Was bedeutet der neue Name etwa für die NLnet Foundation, die aktuell die Open-Source-Fördermittel an Entwickler:innen verteilt? Diese Frage bereitet momentan den Mitarbeitenden dort einiges Kopfzerbrechen. Es könnte auch sein, dass die Stiftung ihre Arbeit komplett einstellen muss.
Auch die Entwickler:innen sind momentan noch im Unklaren darüber, was der Open Internet Stack für sie bedeutet. Selbst die bekanntesten Open-Source-Projekte, die die EU bisher unterstützt hat, haben momentan noch eine Menge Fragen.
Das schwierige Thema Beschaffung
Das Dokument enthält auch noch eine ganze Liste an weiteren Ideen, was die EU in Sachen Open Source tun könnte. Ein zentrales Problem, auf das Open-Source-Entwickler:innen seit Jahren hinweisen, ist die öffentliche Beschaffung. Sie haben oft große Probleme damit, ihre Produkte an Behörden zu verkaufen, weil deren Prozesse für fertig verfügbare Software-Pakete aufgebaut sind.
Das Dokument schlägt deshalb vor, dass die EU ihre Verfahrensregeln besser auf Open Source ausrichten soll. Außerdem soll das zuständige Personal darüber fortgebildet werden, wie die Entwicklung von Open-Source-Software funktioniert. Die Kommission soll dabei mit gutem Beispiel vorangehen.
Diese Vorschläge kommen zu einem guten Zeitpunkt: Erst gestern berichtete Euractiv, dass die Kommission aktiv darüber verhandelt, für interne Cloud-Dienste von Microsoft Azure auf den französischen Open-Source-Cloud-Anbieter OVH Cloud umzusteigen. Auch die Beschaffungsregeln für Europas Behörden werden gerade überarbeitet.
Eine weitere Idee ist eine EU-Rechtsform für spendenfinanzierte Open-Source-Organisationen. Diese Rechtsform soll vor allem einfach und damit für Entwickler:innen zugänglich sein. Das könnte Problemen wie denen von Mastodon begegnen, dem in Deutschland die Gemeinnützigkeit aberkannt wurde.
Datenschutz & Sicherheit
Datenschutzaktivist verklagt BKA, weil es sein Gesicht missbraucht haben soll
Im Oktober 2018 nahm die Polizei Janik Besendorf fest. Vorwurf: Hausfriedensbruch. Es folgte eine erkennungsdienstliche Behandlung. Vier Fotos wurden von ihm erstellt: Porträt, linkes und rechtes Profil sowie ein Ganzkörperfoto. Direkt danach durfte er gehen, der Vorwurf wurde kurz darauf fallengelassen. Doch die Bilder sind bis heute im Polizeisystem gespeichert.
Im Jahr 2019 hat das BKA schließlich 4,8 Millionen Porträtfotos von rund drei Millionen Personen benutzt, um vier verschiedene Systeme zur Gesichtserkennung zu testen. Das umfasste fast alle damals verfügbaren Bilder und deshalb vermutlich auch die von Besendorf. Der Datenschutzaktivist geht davon aus, dass es dafür keine Rechtsgrundlage gab. Das BKA gab gegenüber der Datenschutzaufsicht an, dass die Bilder zu wissenschaftlichen Zwecken genutzt worden seien, was nach dem BKA-Gesetz erlaubt wäre. Janik Besendorf sagt: „Die dürfen Forschung machen, aber nicht Marktforschung!“
Das BKA setzt seit 2007 ein Gesichtserkennungssystem mit dem Kürzel GES ein. „Die Erkennungsleistung des Systems wurde über die Jahre durch Updates des Algorithmenherstellers kontinuierlich verbessert, sodass das GES zu einem unverzichtbaren Hilfsmittel bei der Identifikation unbekannter Personen geworden ist“, schrieb das BKA 2017 in einer internen Mitteilung. Um zu sehen, ob das aktuell genutzte System eine wettbewerbsfähige Erkennungsleistung liefert, sollte es mit am Markt erhältlichen Systemen getestet werden. „Es gilt, die Frage zu beantworten, ob dem BKA noch das effektivste Gesichtserkennungssystem zur Verfügung steht“, heißt es in der genannten Mitteilung weiter.
„Ich sehe eine Gefahr“
Zuerst hatte Besendorf sich bei der Datenschutzaufsicht über die mutmaßliche Nutzung seines Fotos beschwert, die hat die Beschwerde abgewiesen. Unterstützt vom Chaos Computer Club reichte er nun gemeinsam mit seiner Anwältin Beata Hubrig Klage vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden ein. Besendorf will feststellen lassen, dass die Verwendung seines Bildes – und damit auch aller anderen Bilder – rechtswidrig war. „Damit sich das BKA in Zukunft an geltendes Recht hält, also nur unternimmt, wofür es eine Rechtsgrundlage gibt. Schließlich geht es um Grundrechte. Es passiert leider immer häufiger, dass Polizeibehörden losgehen und irgendwas testen, obwohl gar nicht klar ist, ob es dafür eine Rechtsgrundlage gab. Ich sehe eine Gefahr darin, wenn die Polizei immer mehr technische Mittel benutzt“, sagt der hauptberufliche IT-Sicherheitsexperte.
Besendorf weiß, dass seine Fotos in der Polizeidatenbank INPOL-Z liegen, weil er das BKA danach gefragt hat. Wie man solche Auskünfte beantragt, erklärte er gemeinsam mit seiner Anwältin in einem Vortrag beim 38C3. Dort zeigten die beiden auch, wann man die Löschung von Daten aus Polizeidatenbanken verlangen kann. Besendorf will mit dem Löschantrag zu seinen Fotos allerdings noch warten, bis das Verfahren abgeschlossen ist, damit keine Beweise zerstört werden.
Den Test der Gesichtserkennungssysteme hat das Fraunhofer-Institut für Graphische Datenverarbeitung (Fraunhofer IGD) durchgeführt. Besendorf fürchtet, dass das BKA dafür seine Fotos an das Fraunhofer-Institut gegeben hat. Das BKA schrieb der Datenschutzbehörde allerdings: „Die Bilddaten haben das BKA nicht verlassen und standen Mitarbeitenden des Fraunhofer IGD auch nicht zur Einsichtnahme zur Verfügung.“ An anderer Stelle hieß es allerdings, Fraunhofer-Mitarbeitende seien – unter BKA-Aufsicht – im Rechnerraum gewesen.
Besendorf sagt: „Dass die Daten nicht an das Fraunhofer-Institut weitergegeben wurden, ist bislang eine Behauptung, vor Gericht wird sich das BKA bekennen müssen.“ Besendorf ist auch gespannt, welche Rechtsgrundlage das BKA für den Test angeben wird.
Die den Test betreffende Kommunikation zwischen der Datenschutzaufsicht und dem BKA, die netzpolitik.org vorliegt, zeigt, wie sehr das BKA die Datenschutzbehörde auflaufen lässt. Es antwortet auf mehrere Nachfragen nicht, lässt Fristen für geforderte Erklärungen verstreichen, übersendet zunächst nur eine Variante des Abschlussberichts, in der die Namen der Hersteller nicht genannt sind.
Mögliche Rechtsgrundlagen für den Eingriff
Als eine mögliche Rechtsgrundlage für die Speicherung nennt die Datenschutzbehörde in einem Schreiben an Besendorf vom Februar 2025 Artikel 6 der DSGVO. Demnach ist eine Datenverarbeitung unter anderem erlaubt, wenn sie zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist. Angeblich gäbe es ein erhebliches öffentliches Interesse: die mögliche Senkung der Falscherkennungsrate bei der Gesichtserkennung. „Die potenziellen Folgen des polizeilichen Einsatzes einer fehlerbehafteten Gesichtserkennungssoftware für die betroffenen Personen, die von der Stigmatisierung über die Rufschädigung bis hin zu Diskriminierung und strafrechtlicher Verfolgung reichen können, können im Einzelfall gravierend sein“, schreibt die Datenschutzbehörde.
Das steht allerdings im Widerspruch zu dem, was das Amt im Juni 2022 an das BKA schrieb. Damals hieß es, der entsprechende Artikel des Bundesdatenschutzgesetzes sei aufgrund seiner Unbestimmtheit und angesichts der Eingriffsintensität keine taugliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung einer Vielzahl biometrischer Daten. „Hätte der Gesetzgeber hierfür eine Rechtsgrundlage schaffen wollen, hätte er – entsprechend den verfassungsrechtlichen Anforderungen – konkrete Vorschriften zu Zweck, Anlass und Verfahrenssicherungen geschaffen“, heißt es weiter.
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Das BKA selbst nannte gegenüber der Datenschutzbehörde als Rechtsgrundlage für die Nutzung der Fotos für den Test einen Paragrafen des BKA-Gesetzes, der die Datenverarbeitung zum Zweck der wissenschaftlichen Forschung erlaubt. Die Datenschutzbehörde hält diesen Paragrafen hier allerdings für nicht anwendbar: „Vorliegend ging es um eine vergleichende Untersuchung der Leistungsfähigkeit marktreifer Gesichtserkennungssysteme. Neue Erkenntnisse, die den Fortschritt der Wissenschaft zu bewirken vermögen, sind nicht ersichtlich.“
USB-Anschlüsse deaktiviert, Festplatten zerstört
Das BKA hat sich, wie es der Datenschutzaufsicht schreibt, im Rahmen des Tests viel Mühe beim Schutz der personenbezogenen Daten gegeben: Das passwortgeschützte Computersystem, das dafür genutzt wurde, sei in einem abgeschlossenen Raum aufgebaut worden, zu dem nur das Projektteam Zugang gehabt habe. Einen Anschluss ans Internet oder an andere polizeiliche Systeme zur Datenerfassung habe es nie gegeben. Die Fotos seien auf einer verschlüsselten Festplatte transportiert worden. Und nachdem die Fotos eingelesen wurden, seien die USB-Anschlüsse des Computersystems deaktiviert worden.
Die Fraunhofer-Mitarbeiter, die am Projekt mitwirkten, seien einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen worden. Nur die Auswertung der Daten – ohne Bilder und personenbezogene Informationen – sei dem Fraunhofer-Institut zur Weiterbearbeitung in eigenen Räumen ausgehändigt worden. Nach Abschluss des Projekts seien alle Datenspeicher zerstört worden.
Der Abschlussbericht des Fraunhofer-Instituts zeigt, welches der Systeme am schnellsten und am besten Menschen erkannte, und auch, in welchen Fällen Menschen von keinem der Systeme auf Fotos erkannt werden konnten. Getestet wurden meist, aber nicht nur, Bilder aus erkennnungsdienstlichen Maßnahmen; darüber hinaus gibt es im Polizeisystem aber beispielsweise auch Fotos aus Observationen.
Die Programme versagten demnach bei Bildern von vermummten oder verschleierten Gesichtern, bei zu geringer Auflösung und zu geringem Kontrast sowie bei tief gesenktem Kopf. Welche Hersteller Produkte zu dem Test beisteuerten, hält das BKA geheim. Nach dem Test blieb es bei dem System zur Gesichtserkennung, das es auch zuvor schon verwendet hatte.
Datenschutz & Sicherheit
Backup-Diebstahl: Angreifer stahlen bei Sonicwall Firewallkonfigurationen
Der Firewallhersteller Sonicwall meldet einen Einbruch in Cloud-Konten seiner Kunden. Dabei haben Unbekannte Sicherungskopien von Firewallkonfigurationsdateien unerlaubt vervielfältigt und exfiltriert. Es handelt sich jedoch nicht um einen Cyberangriff auf Sonicwall, sondern offenbar um massenhaftes Durchprobieren von Zugangsdaten.
Wie Sonicwall ermittelt hat, haben die Angreifer bei weniger als fünf Prozent der Kunden Cloud-Konfigurationsdateien entwendet. Zwar sind in diesen jegliche Passwörter „verschlüsselt“, so der Hersteller (gemeint ist wohl, dass sie gehasht abgespeichert werden), doch könnten weitere Informationen spätere Angriffe auf die Firewalls erleichtern.
Nicht alle Sonicwall-Kunden betroffen
Die unbekannten Datendiebe haben sich weder mit einer Lösegeldforderung gemeldet noch ihre Beute in den üblichen Leak-Foren angeboten, beruhigt Sonicwall seine Kunden. Dennoch sollten diese zur Vorsicht überprüfen, ob sie betroffen sein könnten. Ein ausführlicher Leitfaden hilft bei der Feststellung und Beseitigung möglicher Risiken.
Über den genauen Hergang der Angriffe schweigt der Hersteller sich aus. Auch findet sich in den Sicherheitshinweisen keine Erklärung, wessen Zugangsdaten massenhaft – und offenbar bisweilen erfolgreich – durchprobiert worden seien. Infrage kommen nicht nur Kundenkonten, sondern auch die Zugänge von Sonicwall-Mitarbeitern oder -Partnern.
Erst vor wenigen Wochen wurden großangelegte Angriffe auf Sonicwall-Firewalls bekannt, die eine längst behobene Sicherheitslücke ausnutzten. Offenbar hatten reichlich Firewall-Administratoren die Aktualisierungen nicht eingespielt, was sie anfällig für Angriffe unter anderem der Ransomwaregruppe Akira machte.
(cku)
Datenschutz & Sicherheit
Entra-ID-Lücke: Angreifer hätten global alle Tenants übernehmen können
Microsofts Identitäts- und Zugriffsverwaltungsdienst Entra ID war kaputt. Angreifer hätten mit vergleichsweise wenig Aufwand an einer „kritischen“ Sicherheitslücke ansetzen können. Davon waren global alle Entra-ID-Tenants betroffen. Microsoft hat die Schwachstelle im Juli dieses Jahres geschlossen. Nun führt ein Sicherheitsforscher Hintergründe zur Lücke aus.
Durch das erfolgreiche Ausnutzen der Schwachstelle war ein Admin-Zugriff auf beliebige Tenants möglich. Weil weltweit unter anderem große Unternehmen Entra ID nutzen, hätten Attacken weitreichende Folgen haben können.
Hintergründe
In einem ausführlichen Beitrag erläutert ein Sicherheitsforscher von Outsidersecurity das Sicherheitsproblem. Er gibt an, die „kritische“ Schwachstelle (CVE-2025-55241) mit Höchstwertung (CVSS Score 10 von 10) im Juli dieses Jahres entdeckt und umgehend an Microsoft gemeldet zu haben. Er schreibt, dass Microsoft die Schwachstelle innerhalb weniger Tage geschlossen hat. Dafür mussten Entra-ID-Tenants nichts tun. Offensichtlich wurde das Problem serverseitig gelöst.
Um die Lücke auszunutzen, mussten Angreifer aber die Tenant-ID und die NetID eines Nutzers kennen. Doch beides lässt sich dem Forscher zufolge mit vergleichsweise wenig Aufwand herausfinden. Dass das keine so große Hürde sein kann, unterstützt auch die kritische Einstufung der Schwachstelle.
Kombinierter Angriff
Dem Sicherheitsforscher zufolge fußt eine Attacke auf zwei Grundlagen: Der erste Ansatzpunkt ist ein undokumentierter Token zur Identitätsfeststellung mit der Bezeichnung „Actor Token“. Diesen nutzt Microsoft in seinem Backend für Service-to-Service-Kommunikation.
Die zweite Komponente ist die eigentliche Schwachstelle in der Azure AD Graph API (Legacy), die solche Tokens nicht ausreichend überprüft. Demzufolge hätten sich Angreifer damit ausgerüstet als Admin für beliebige Tenants ausgeben können. Der Sicherheitsforscher führt aus, dass diese Tokens aufgrund ihrer Beschaffenheit an allen Sicherheitsrichtlinien vorbeischlüpfen, sodass es keine Gegenmaßnahme gab.
Nach erfolgreichen Attacken hätten Angreifer vollen Zugriff auf Entra-ID-Tenants gehabt. So hätten sie unter anderem persönliche Informationen und BitLocker-Schlüssel einsehen und die volle Kontrolle über Services wie SharePoint Online erlangen können. Erschwerend kommt hinzu, dass ein Angreifer mit einem Actor Token keine Spuren in Logs hinterlässt.
Microsoft gibt an, dass ihnen keine derartigen Attacken bekannt sind. Der Sicherheitsforscher führt in seinem Bericht weitere technische Hintergründe aus. In einer Warnmeldung listet Microsoft weitere Details auf.
(des)
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