„Die Verantwortung für alles, was auf dem Kinderhandy passiert, liegt bei den Eltern”
Donnerstagmorgen, 8:30 Uhr in einer Grundschule in Berlin-Mitte. Julian Bühler steht auf der Bühne in der Aula, in den Reihen vor ihm sitzen Kinder aus der fünften und sechsten Klasse, Zehn- bis Elfjährige. In den kommenden anderthalb Stunden spricht Bühler mit ihnen über Dinge, die für die meisten von ihnen zum Alltag gehören: ihre liebsten Apps, die Zahl der Push-Benachrichtigungen, die sie pro Tag bekommen, über Gruselvideos und Nacktaufnahmen. Sie melden sich, als er fragt, ob sie schon mal Einladungen von Fremden auf WhatsApp gefolgt sind, und erkennen sofort ein Bild aus der blutrünstigen Netflix-Serie Squid Game.
„Wie alt seid ihr denn auf TikTok?“, will Bühler wissen. Die Kinder lachen auf, einige rufen rein: „18!“, „25!“. Bühler hat diese Antworten wohl schon erwartet. „Und wie habt ihr das gemacht? Ach so, ihr habt bei der Anmeldung gelogen!“, feixt er. „Anscheinend muss man das, wenn man TikTok benutzen will in eurem Alter.“ Gelächter und Zustimmung.
Mehrmals im Monat steht Bühler vor Schüler*innen, von der ersten Klasse bis zur Oberschule. Als Digitaltrainer spricht er mit den Kindern über ihre Erfahrungen im Internet und mit dem Smartphone, aber auch mit Eltern und Schulpersonal.
Er ist Kollege des Digitaltrainers Daniel Wolff, über dessen Buch wir bereits berichtet haben. Im Interview mit netzpolitik.org erzählt Bühler, was er aus den Gesprächen mit den Kindern mitgenommen hat, und warum technische Lösungen wie Alterskontrollen Eltern nicht die Verantwortung abnehmen können.
„Ohne Vertrauen geht es generell nicht“
netzpolitik.org: Julian Bühler, Sie arbeiten seit mehreren Jahren als Digitaltrainer an Schulen. Was wissen Sie über den Alltag von Kindern im Netz, das viele Erwachsene sich nie ausmalen würden?
Julian Bühler: Den Älteren ist nicht bewusst, wie komplett unterschiedlich die jüngere Generation das Smartphone benutzt. Zu vielen Smartphone-Themen kann ich vormittags bei den Schülern Fragen stellen und bekomme sofort eine Antwort von der ganzen Gruppe. Stelle ich die gleiche Frage abends vor den Eltern, gucken mich die Erwachsenen nur entgeistert an und verstehen oft schon die Frage nicht. Beide Seiten leben in verschiedenen Welten.
netzpolitik.org: Zum Beispiel?
Julian Bühler: „Wie viele Nummern habt ihr geblockt?“ oder: „Habt ihr schon mal eine Einladung in eine Gruppe bekommen und wusstet nicht von wem?“. Bei solchen Fragen melden sich fast alle Kinder. Das liegt daran, dass die Kinder ab der vierten, fünften Klasse alle WhatsApp haben und diesen Messenger für ihren Klassenchat und vieles mehr nutzen. Während Erwachsene mit WhatsApp meist einzelnen Personen schreiben, kommunizieren Kinder fast immer in Gruppen. Das macht einen starken Unterschied.
Ich sage den Eltern dann: Euer Kind hat ein Smartphone, wir müssen uns dringend über Horror, Gewalt und Pornografie unterhalten. Die sind entsetzt und antworten, ihre Kinder interessiere sich mit 10 oder 11 Jahren doch noch gar nicht für sowas. Aber das geht an der Realität vorbei, denn viele Kinder bekommen diese Inhalte, ohne je danach gesucht zu haben. Sie sind einfach in einem Gruppenchat, in dem ein anderes Kind Bilder oder Videos weiterleitet, die es zum Beispiel von älteren Freunden erhalten hat.
netzpolilitk.org: Was raten Sie Eltern in so einer Situation?
Julian Bühler: Bei jüngeren Kindern würde ich dazu raten, den Chat regelmäßig gemeinsam anzusehen und über problematische Inhalte zu diskutieren. Jeder Mensch hat allerdings auch ein Recht auf Privatsphäre, und spätestens mit dem Beginn der Pubertät sollte man diese auch dem eigenen Kind immer mehr zugestehen. Ohne Vertrauen geht es generell nicht. Eltern müssen sich bewusst sein, dass sie gegen den Willen ihrer Kinder vieles nie erfahren werden. Dabei sind zwei Punkte für Eltern besonders wichtig: Ich muss glaubhaft vermitteln, dass ich nicht in Panik geraten werde, wenn mein Kind mir komische Sachen zeigt und, dass ich das Smartphone dann nicht wegnehmen werde.
netzpolitik.org: Warum nicht?
Julian Bühler: Ich höre ständig von Kindern: „Wenn meine Eltern wüssten, was auf meinem Smartphone ist, wäre das Ding sofort weg“. Wenn Kinder dann früher oder später schlimme Dinge erleben, gemobbt werden oder Inhalte sehen, die für sie belastend sind, werden sie diese Dinge ihren Eltern nicht zeigen. Einfach aus Angst, dass sie dann ihr Smartphone verlieren. Und diese Sorge ist für Kinder immens groß, denn dieses Gerät bedeutet für sie nicht nur Spielen, Spaß haben, Blödsinn machen – es ist die soziale Schnittstelle zu allen anderen Kindern! Wer nicht im Klassenchat dabei ist, wer nicht auf den Plattformen ist, kriegt nicht mit, was der Rest der Gruppe macht. Und darum geht es für viele Kinder. Deswegen ist die ganz große Aufgabe, dem Kind immer wieder zu sagen: Egal was passiert, du kannst zu mir kommen, ich bin da und wenn es Probleme gibt, kannst du mich ansprechen ohne Angst zu haben.
„Wir brauchen eine Altersüberprüfung im Gerät“
Julian Bühler – Alle Rechte vorbehalten privat
netzpolitik.org: Derzeit diskutieren Politiker*innen in Deutschland und in der EU über mehrere gesetzliche Maßnahmen, die Kinder schützen sollen, etwa ein Social-Media-Verbot für alle unter 16. Halten Sie solche Regelungen für sinnvoll?
Julian Bühler: Die Debatte und auch die Berichterstattung ist oft undifferenziert. Da heißt es etwa: Australien hat jetzt ein Social-Media-Verbot für alle unter 16, deswegen brauchen wir das auch. Doch wenn man dann genau hinschaut, sieht man: WhatsApp wird dort gar nicht als Social-Media-App erfasst, verursacht aber oft viele Probleme. Generell gibt es jede Menge Problem-Apps, die nicht in die Kategorie Social Media fallen. Sowas ist also gerade mal eine kleine Teil-Lösung.
Ich bin der Meinung, dass wir dringend mehr Regulierung benötigen, doch es sollte klar sein, dass wir das Problem nicht allein über Verbote geregelt bekommen. Wir brauchen eine bewusste und detailreiche Auseinandersetzung mit dem Thema – für Erwachsene und für Kinder und Jugendliche.
netzpolitik.org: Welche Regeln braucht es Ihrer Meinung nach konkret?
Julian Bühler: Ich würde grundsätzlich dafür plädieren, dass Kinder bis zum 12. Lebensjahr kein eigenes Smartphone haben. Das sollte verboten werden – nicht nur während der Schulzeit, sondern grundsätzlich. Die Kinder, mit denen ich spreche, verbringen schon ab der fünften Klasse im Schnitt zwei bis drei Stunden am Handy, teils auch sieben oder acht Stunden. Und das auch an Schulen, die Handys gar nicht erlauben.
netzpolitik.org: Wie soll so ein Smartphone-Verbot für unter 12-Jährige funktionieren? In der Regel kaufen ja Erwachsene das Handy.
Julian Bühler: Wir brauchen eine Hardware-basierte Altersüberprüfung im Gerät. Die EU könnte vorschreiben, dass jedes verkaufte Handy einen „Kinderschutz-Chip“ enthalten muss. Im Verkaufszustand könnte man dann sämtliche Webseiten und Inhalte ab 18 damit nicht anzeigen. Erwachsene könnten den Chip in einem Geschäft gegen Vorlage ihres Personalausweises freischalten lassen, Kinder nicht.
„Viel schlechte Symbolpolitik“
netzpolitik.org: Das EU-Parlament hat sich gerade in einer Resolution für eine verpflichtende Alterskontrolle im Netz ausgesprochen. 13- bis 16-Jährige sollten demnach nur mit Zustimmung der Eltern Zugang zu sozialen Medien erhalten. Allerdings sollen diese Kontrollen nicht auf Geräteebene, sondern über eine App passieren, die das Alter für einzelne Webseiten und Plattformen nachweisen soll.
Julian Bühler: Der Ansatz geht in die richtige Richtung. Ich finde, für Jugendliche ab 13 sollten wir nicht von einem auf den anderen Tag alles zugänglich machen, sondern über ein Heranführen an die Technik und den Aufbau von Medienkompetenz reden. Was die App-Überprüfung angeht: Wenn man sich etwa die Altersüberprüfung auf TikTok heute anschaut, dann ist das nicht ernst zu nehmen. Da werde ich bei der Anmeldung nach meinem Geburtsjahr gefragt; und wenn es beim ersten Mal nicht klappt, verstehen die Kinder sofort, dass sie sich beim nächsten Versuch einfach älter machen müssen. Das ist lächerlich. Eine App-Kontrolle muss hier schon mehr leisten. Aber auch strengere Alterskontrollen werden uns nicht darum herumbringen, die Kinder und Jugendlichen zu begleiten.
netzpolitik.org: Schaffen technische Maßnahmen wie Alterskontrollen eher ein falsches Sicherheitsgefühl bei Eltern und Politik?
Julian Bühler: Zweifellos. Eltern müssen hier endlich ihre Verantwortung erkennen und annehmen. Und die Politik muss endlich konkrete Maßnahmen vorlegen – bisher hatten wir in diesem Bereich nur schlechte Symbolpolitik. Ernsthafter Kinderschutz im Web wurde bisher nicht umgesetzt.
netzpolitik.org: Das Gesetz für digitale Dienste der EU sieht heute schon vor, dass Plattformen für die Sicherheit ihrer minderjährigen Nutzer*innen sorgen und diese vor illegalen Inhalten schützen müssen – etwa per Altersschranke. Das betrifft nicht nur Pornoseiten, sondern auch TikTok oder Instagram.
Julian Bühler: Das ist richtig so. Ich bin äußerst skeptisch, dass die Firmen von allein zu einer sinnvollen Lösung kommen. Die großen Konzerne wie zum Beispiel Meta haben über die letzten Jahre immer wieder klar gezeigt, dass sie gar kein Interesse an einer sinnvollen Kinderschutzlösung haben. Man wird sie dazu zwingen müssen.
„Man muss für das Kind da sein“
netzpolitik.org: Es gibt heute schon eine Reihe von Möglichkeiten, um Kinderhandys abzusichern. Apple und Google bieten in ihren Betriebssystemen einen begleiteten Elternmodus an. Was halten Sie davon?
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Julian Bühler: Eltern fragen mich oft nach diesen technischen Lösungen. Die sind auch gut, um die Bildschirmzeit und die Auswahl der Apps zu begrenzen. Allerdings werden hier keine Inhalte in den Apps kontrolliert oder beschränkt. Die traurige Wahrheit ist, dass sich das Problem nicht mit der Anschaffung einer Sicherheitssoftware lösen lässt. Die Aufgabenstellung ist, das Kind über Jahre hinweg in der Auseinandersetzung mit digitalen Medien zu begleiten. Dafür muss man als Elternteil wesentlich mehr machen als Schutz-Software zu installieren. Man muss für das Kind da sein.
netzpolitik.org: Wenn Kinder statt technischer Lösungen vor allem Erwachsene brauchen, die sich Zeit nehmen – was halten Sie von politischen Maßnahmen wie verlässlicher Betreuung, mehr Möglichkeiten für Teilzeit oder höheres Kindergeld?
Julian Bühler: Der mangelnde Kenntnisstand von Eltern ist nicht unbedingt an mangelnder Zeit festzumachen. Wir brauchen eher mehr digitale Bildung. Oft kennen sich ja schon die Erwachsenen nicht gut mit den Geräten aus, die sie benutzen und kennen die Gefahren gar nicht. Wie sollen sie dann einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Smartphone an die Kinder vermitteln? Hier brauchen wir ein anderes Bewusstsein.
Um das einmal klar zu sagen: Die Verantwortung für alles, was auf dem Kinderhandy passiert, liegt bei den Eltern. Die meisten Eltern haben diese Verantwortung nicht erkannt und nicht angenommen. Wir müssten erst mal durchsetzen, dass Eltern das verstehen.
Was Kinder im Netz erleben, und was Politik daraus lernen kann
netzpolitik.org: Hätte es einen Vorteil, wenn der Klassenchat wenigstens von WhatsApp auf alternative Messenger wie Signal verlegt würde?
Julian Bühler: Das wäre positiv, doch an der Grundthematik, dass Kinder problematische Inhalte teilen können, ändert das nichts – weil auch da keine Inhaltskontrolle stattfindet. Aus Sicht des Kinderschutzes müssten die Inhalte in der App irgendwie maschinell kontrolliert werden. Da gibt es natürlich viele Gegenstimmen, die das auf keinen Fall wollen, weil sie fürchten, das könnte auch außerhalb des Kinderschutzes zum Tragen kommen.
„Wir lassen da eine ganze Generation gegen die Wand laufen“
netzpolitik.org: Das führt uns zur Debatte um die sogenannte Chatkontrolle in der EU. Die EU-Kommission und einzelne Mitgliedstaaten wollten, dass Anbieter auf Anordnung die verschlüsselten Inhalte in Messengern durchsuchen müssen, um darin nach Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern zu suchen. Dazu müsste allerdings die Verschlüsselung umgangen werden mit Folgen für die Grundrechte aller. Nach eindringlichen Warnungen aus der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft haben sich, Stand aktuell, sowohl der Rat als auch das Parlament der Europäischen Union hierzu kritisch positioniert.
Julian Bühler: Technisch können wir alle möglichen Dinge diskutieren. Es ist ein politisches Versagen, dass bei digitalen Medien seit Jahren kein sinnvoller Kinderschutz umgesetzt wurde und wir die jungen Menschen einfach schutzlos lassen. Laut der gerade erschienenen Studie der Landesanstalt für Medien NRW hat mittlerweile bereits jedes dritte Kind im Alter von 11 bis 13 Jahren Kontakt zu Pornos. Viele ungewollt, weil sie die Inhalte einfach zugeschickt bekommen. Das gleiche gilt für extreme Horror- und Gewalt-Videos. Diese Zahlen steigen seit Jahren, doch wir tun nichts dagegen und nehmen hin, dass sich die Kinder daran gewöhnen. Welche Folgen das hat, werden wir wahrscheinlich erst in vielen Jahren erkennen. Aus meiner Sicht lassen wir da eine ganze Generation gegen die Wand laufen und das ist verantwortungslos.
netzpolitik.org: Was würden Sie sich wünschen?
Julian Bühler: Es braucht den politischen Willen, sich von plakativen Forderungen zu trennen und sich ernsthaft mit dem Thema zu beschäftigen. Weder Social Media ab 16 noch andere Verbotsforderungen sind eine vollständige Lösung. Bei mir rufen Grundschulen an und berichten von Fällen, bei denen sich 9-jährige Mädchen ausziehen, sich nackt filmen und das im Klassenchat teilen. Weil sie halt nachmachen, was sie in Videos gesehen haben. Das wäre ohne Smartphones alles nicht denkbar. Da komme ich auch an meine Grenzen. Dass die Politik hier nichts unternimmt, ist absurd.
netzpolitik.org: Die Bundesregierung hat im Herbst eine Expert*innenkommission für „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ eingesetzt. Die soll ein Jahr lang Empfehlungen erarbeiten.
Julian Bühler: Das ist toll, wenn daraus auch bald konkrete Maßnahmen entstehen. Die Zeit drängt.
Stell dir vor, Du machst ein Polizeigesetz – und keiner macht mit. Vor diesem Szenario, so schien es auf den ersten Blick, stand die sächsische Regierung im vergangenen Herbst. Damals stellte sie ihren Entwurf für die Novelle des Polizeivollzugsdienstgesetzes (SächsPVDG) vor, der die Polizeibefugnisse auf Kosten der Grundrechte erheblich erweitern würde.
Die Liste der geplanten Maßnahmen ist lang und enthält unter anderem:
Verhaltensscanner,
automatisierte Datenanalyse durch eine Plattform wie Palantir,
Staatstrojaner zur Gefahrenabwehr (Quellen-TKÜ),
der Abgleich von Gesichtern und Stimmen mit dem Internet,
die Ausweitung der automatisierten Kennzeichenerfassung,
das Filmen in Autos (auch mit Drohnen), um gegen „Handy-Sünder:innen“ am Steuer vorzugehen.
Da die schwarz-rote Regierung in Sachsen keine eigene Mehrheit hat, ist sie auf Stimmen aus der Opposition angewiesen. Dafür hat die sächsische Regierung einen sogenannten Konsultationsmechanismus etabliert. In diesem Verfahren schicken die Fraktionen sowie einige Interessengruppen ihre Position zu einem geplanten Gesetz an die Regierung. Diese überlegt dann, was sie davon übernimmt – auch mit Blick auf die Mehrheitssuche im Landtag.
Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) in Sachsen hat kaum Einwände gegen die deutliche Verschärfung des SächsPVDG. Das geht aus einer Stellungnahme der Fraktion hervor, die netzpolitik.org durch des Sächsische Transparenzgesetzes erhalten hat. Damit wird immer wahrscheinlicher, dass das BSW der sächsischen Minderheitskoalition zur Mehrheit verhilft.
Enthalten sind alle Stellungnahmen fast aller Fraktionen im Landtag. Die AFD-Fraktion hat keine Stellungnahme abgegeben; sie hat sich öffentlich gegen den Konsultationsmechanismus ausgesprochen. Bei zwei Stellungnahmen verweigerten laut Bescheid die Urheber:innen „aus dem Bereich der wissenschaftlichen Forschung“ die Veröffentlichung zum „Schutz ihres geistigen Eigentums“.
Die Stellungnahme der BSW-Fraktion zeigt erstmals öffentlich die Position des Bündnisses zur SächsPVDG-Novelle. Nachdem Grüne und Linke frühzeitig harsche Kritik an dem Entwurf der Staatsregierung geübt hatten – und bereits gegen das bisher geltende SächsPVDG geklagt hatten –, rückten Beobachter:innen das BSW als potenzielle Mehrheitsbeschafferin in den Fokus.
Was das BSW Sachsen über den Entwurf denkt, war bisher allerdings unklar. In der Vergangenheit kündigte das Bündnis lediglich an, den Entwurf zu prüfen. Inhaltliche Nachfragen von netzpolitik.org beantwortete das BSW in der Vergangenheit nicht. Seine Stellungnahme bestätigt jetzt, dass es zwischen Schwarz-Rot und den Wagenknecht-Anhänger:innen erhebliche Schnittmengen gibt.
Im Unterschied zu anderen Fraktionen hat das Bündnis Sahra Wagenknecht eine eher kurze Stellungnahme abgegeben. Auf nicht mal vier vollen Seiten kritisiert die BSW-Fraktion lediglich sieben Punkte des weitreichenden Vorschlags des Sächsischen Innenministeriums. Sie bleibt damit nicht nur hinter den ebenfalls oppositionellen Grünen und Linken zurück, sondern sieht den Gesetzentwurf sogar weniger kritisch als die mitregierende SPD-Fraktion.
BSW kritisiert „Vorfeldstraftat“
Doch welche Punkte will das BSW abändern? In ihrer Stellungnahme wendet sich die Fraktion gegen das Konzept der „Vorfeldstraftat“, die in der SächsPVDG-Novelle eingeführt wurde. Eine Vorfeldstraftat ist laut Gesetzentwurf ein Straftatbestand,
der Verhaltensweisen erfasst, die vom Gesetzgeber als generell gefährlich für Individualrechtsgüter oder Kollektivrechtsgüter bewertet werden, aber als einzelne Handlungen in räumlicher oder zeitlicher Hinsicht noch vor einer konkreten oder konkretisierten Gefährdung oder gar Verletzung solcher Rechtsgüter liegen können und damit strafbewehrte Vorbereitungshandlungen darstellen.
Der Begriff ist wichtig, weil an ihn eine Vielzahl alter und neuer Polizeibefugnisse im SächsPVDG-Entwurf geknüpft ist.
Das BSW sieht in der „Vorfeldstraftat“ eine „fragwürdige Vorverlagerung polizeilicher Eingriffsbefugnisse“. Es drohe „eine Kriminalisierung von bloßen Verdachtsmomenten oder sozial auffälligem Verhalten sowie die Verwischung der Grenze zwischen Gefahrenabwehr und Strafverfolgung“. Nicht nur das BSW hatte hier Bedenken, selbst die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) sieht die entworfene Definition als zu weit gefasst an.
Nein zur Echtzeit-Identifizierung, Ja zum Verhaltensscanner
Das BSW lehnt auch einen Teil der KI-gestützten Videoüberwachung ab, die sogenannte biometrische Echtzeit-Fernidentifizierung. Dabei sollen Polizist:innen unter bestimmten Voraussetzungen einen Echtzeitabgleich von „live“ gefilmten Menschen mit ihren eigenen Datenbeständen vornehmen. Das ist laut BSW ein „besonders schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte“ und „eröffnet die Gefahr einer faktischen Massenüberwachung im öffentlichen Raum“.
Die im gleichen Paragrafen eingeführten Verhaltensscanner begrüßt die BSW-Fraktion hingegen. Man erkenne die „Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit“ dieser Regelung an und teile sie, heißt es in der Stellungnahme.
Nur anonyme Polizeidaten fürs KI-Training
Dass KI-Modelle mit Daten der Polizei trainiert werden können, will das BSW nur dann erlauben, wenn diese Daten anonymisiert sind. Der Entwurf hatte auch personenbezogene Daten für das KI-Training freigegeben, wenn eine Pseudonymisierung oder Anonymisierung nicht möglich gewesen wäre.
Außerdem möchte das BSW die Schwelle für Öffentlichkeitsfahndungen erhöhen (von einer „Gefahr“ zu einer „dringenden Gefahr“ für Leib, Leben oder Freiheit eines Menschen) sowie die automatisierte Erfassung von Nummernschildern auf die Verhinderung von Straftaten mit Grenzbezug beschränken.
Nach dem Willen der BSW-Abgeordneten soll das Filmen von Bodycams in Wohnungen auf drei Jahre befristet und umfassend evaluiert werden. Ebenfalls evaluiert werden soll der Einsatz von Tasern. Hier spricht sich das BSW gegen einen flächendeckenden Roll-out aus. Stattdessen sollen Polizist*innen zunächst nur in einem Revier im ländlichen Raum sowie in einem „Großstadtrevier“ Taser bekommen. Auch die SPD-Fraktion hatte sich für eine Erprobung in lediglich zwei Polizeidirektionen ausgesprochen, bevor alle Polizist:innen im Land Taser erhalten.
Kein Änderungsbedarf bei Palantir-Paragrafen
Spannender als die Punkte, die das BSW abgeändert sehen will, sind jene Teile des Entwurfs, auf die das BSW nicht eingeht. Bei diesen sehe man keinen Änderungsbedarf, bestätigt die Pressesprecherin der Fraktion auf Anfrage von netzpolitik.org. Die Stellungnahme sei auch heute noch aktuell, so die Sprecherin.
Ein Streitpunkt ist Palantir. Der Entwurf der SächsPVDG-Novelle sieht die Einführung einer Plattform zur automatisierten Datenanalyse vor. Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und NRW setzen hier auf Produkte der Firma Palantir.
Während eine solche Plattform für automatisierte Datenanalyse für grundsätzliche Kritik von Datenschützer:innen sorgt – der IT-Sicherheitsexperte Manuel Atug spricht von „Rasterfahndung by design“ – richtet sich die Kritik auch konkret gegen Palantir.
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Die SPD in Sachsen hat sich mehrfach gegen die Beschaffung einer Palantir-Software ausgesprochen, zuletzt in ihrer Stellungnahme zum Konsultationsverfahren. Das BSW springt den Sozialdemokrat:innen hier offenbar nicht bei, sie müssen sich also in den Verhandlungen selbst durchsetzen.
Mit Drohnen auf Spatzen schießen
Ebenso ignoriert das BSW die Kritik an der Videoüberwachung von Autofahrer:innen. Nach dem Entwurf der SächsPVDG-Novelle soll die Polizei auch in Autos filmen dürfen, um Handy-Nutzer:innen am Steuer zu erwischen. Dafür sollen auch Drohnen eingesetzt werden können. Die Nutzung eines Handys beim Fahren ist eine Ordnungswidrigkeit, dementsprechend unverhältnismäßig ist der Einsatz von Drohnen und anderen Videokameras.
Nicht nur die SPD kritisiert diesen Teil des Gesetzentwurfs, auch die sächsische Datenschutzbeauftragte Juliane Hundert äußert sich deutlich: „Angesichts der auf der Hand liegenden Unverhältnismäßigkeit der Befugnis sei nur am Rande erwähnt, dass die vorgesehene Offenheit, also Erkennbarkeit der Videoüberwachung des fließenden Straßenverkehrs dann kaum umzusetzen wäre, wenn sie mittels Drohnen erfolgen soll.“ Die Vorschrift sei „offensichtlich verfassungswidrig und sollte ersatzlos gestrichen werden“, schreibt Hundert in ihrer Stellungnahme.
Kein kritisches Wort zu Staatstrojanern
Ebenfalls keine Probleme hat das BSW mit dem erweiterten Einsatz von Staatstrojanern. Die sächsische Regierung will die Quellen-TKÜ auch zur Gefahrenabwehr ermöglichen. Ginge es nach der CDU, soll das gleiche auch für die Online-Durchsuchung gehen.
Auch zur Erkennung von Gesichtern und Stimmen mit Internet-Daten formuliert das BSW keine Position, obwohl es Zweifel daran gibt, dass diese Befugnis rechtlich haltbar wäre. Laut einem Gutachten von AlgorithmWatch ist es technisch nicht umsetzbar, frei verfügbare Bilder aus dem Internet für einen Abgleich praktikabel durchsuchbar zu machen, ohne eine Datenbank dieser Bilder zu erstellen. Das wiederum verbietet die KI-Verordnung der EU.
Wie es weitergeht
Was heißt das alles für das finale Gesetz? Zwar sieht das BSW ebenfalls Änderungsbedarf bei einzelnen problematischen Paragrafen, es positioniert sich aber etwas weniger kritisch als die mitregierende SPD-Fraktion und ist noch weiter entfernt von der umfassenden Kritik von Grünen und Linken. Das erleichtert die Kompromissfindung mit der CDU und dem von ihr geführten Innenministerium, macht allerdings ein SächsPVDG unwahrscheinlicher, das die Grundrechte schont.
Inwiefern das Innenministerium auf die Wünsche des BSW, aber auch der Regierungsfraktionen eingehen wird, ist aktuell unklar. Daher verspricht das BSW auch noch keine Zustimmung zum Gesetz. „Es hängt davon ab, ob wir uns hinsichtlich der abweichenden Auffassungen annähern können“, schreibt eine Pressesprecherin der BSW-Fraktion gegenüber netzpolitik.org.
Das sächsische Innenministerium erklärt auf Anfrage, dass das Konsultationsverfahren abgeschlossen sei. Bisher wurde der überarbeitete Entwurf dem Parlament aber noch nicht übermittelt. „Voraussetzung für die Zuleitung des Gesetzesentwurfs an den Sächsischen Landtag ist die zweite Kabinettsbefassung“, teilt das Innenministerium auf Anfrage von netzpolitik.org mit.
Die nächste reguläre Sitzung des Innenausschusses ist am 12. März. Dann könnten die Abgeordneten eine Sachverständigenanhörung im Landtag ansetzen. Insgesamt haben Regierung und Parlament bis Ende Juni Zeit, dass SächsPVDG abzuändern. Andernfalls verliert die Polizei einige ihrer Befugnisse, weil der sächsische Verfassungsgerichtshof das aktuelle Polizeigesetz an einigen Stellen für verfassungswidrig erklärt hatte.
KW 5: Die Woche, als die Regierung sich an Automatisierung berauschte
Die 5. Kalenderwoche geht zu Ende. Wir haben 16 neue Texte mit insgesamt 117.090 Zeichen veröffentlicht. Willkommen zum netzpolitischen Wochenrückblick.
– Fraktal, generiert mit MandelBrowser von Tomasz Śmigielski
Liebe Leser:innen,
eine Kommission hat in dieser Woche Arbeitsministerin Bärbel Bas Empfehlungen übergeben, wie der Sozialstaat „modernisiert“ werden könnte.
Digitalisierung spielt darin eine zentrale Rolle: Behörden sollen untereinander mehr Daten austauschen, dafür soll der komplexe Datenschutz weg und eine Personenkennziffer her. Verfassungsrechtlich ist das höchst fragwürdig.
Außerdem schlägt die Kommission vor, Verwaltungsvorgänge mit sogenannter Künstlicher Intelligenz zu automatisieren. Auch bei Ermessensspielräumen – also wenn es etwa darum geht, wie viel Unterstützung eine Person vom Amt bekommt. Und weil bei „KI“ bekanntlich immer Wahres, Schönes, Gutes rauskommt, sollen die Ergebnisse weniger gegengeprüft werden. Die Wohlfahrtsverbände halten davon herzlich wenig, sondern befürchten zusätzliche Diskriminierung.
Auch Bundesdigitalminister Karsten Wildberger sieht es buchstäblich als seine Mission an, tausende „outdated“ Fachverfahren in der Verwaltung zu automatisieren. Helfen soll dabei Agentische Künstliche Intelligenz, die so eine Art KI-Heinzelmännchen für Behördenprozesse antreiben soll.
Dafür brachte das Digitalministerium in dieser Woche den Agentic AI Hub an den Start. Man habe „eine große Tasche“, versicherte Wildberger den anwesenden „Start-up- und Scale-up-Vertreter:innen“ bei der Auftaktveranstaltung. Und man wolle Pilotprojekte möglichst schnell skalieren, sekundierte sein Staatssekretär Thomas Jarzombek.
Bei allem Automatisierungsrausch fehlte auch hier der Raum, um über Risiken, Kontrolle und – ja – Ethik zu sprechen. Dabei haben andere Länder KI-Systemen bereits das Steuer in der Verwaltung überlassen und sind damit alles andere als gut gefahren. Vielleicht skalieren wir das mal.
Habt ein schönes Wochenende!
Daniel
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Sicherheitslücke: Tausch weiterer elektronischer Heilberufsausweise in Arbeit
Infolge der Umstellung der Verschlüsselung von RSA auf Elliptic Curve Cryptography (ECC) müssen zahlreiche Komponenten wie elektronische Heilberufsausweise ausgetauscht werden. Nach einer Fristverlängerung muss dies bis spätestens Ende Juni 2026 passieren. Einigen Ärzten, die bereits über ECC-Karten verfügen, droht jedoch ein weiterer Tausch: „Karten mit dem betroffenen Infineon-Chip, die das ECC-Verfahren nutzen, dürfen nur noch bis spätestens 30. Juni 2026 für qualifizierte elektronische Signaturen eingesetzt werden“, heißt es in der Information von D-Trust. Wie viele das betrifft, sagen die Verantwortlichen nicht.
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Die Gematik schreibt dazu: „Die Schwachstelle betrifft ausschließlich den Verschlüsselungsalgorithmus ECC eines Kartenproduktes eines bestimmten Herstellers und ist mittlerweile behoben. Alle betroffenen Karten sind also bereits ECC-fähig. Im Rahmen der Umstellung von RSA zu ECC wurden den Kund:innen Karten ausgeliefert, die nicht von der Schwachstelle betroffen sind“.
Die Maßnahmen erfolgen in enger Abstimmung zwischen BSI, Bundesnetzagentur und Gematik. Aus regulatorischen und technischen Gründen werden alle betroffenen eHBAs sukzessive bis zu dem genannten Datum gesperrt.
Betroffen sind eHBA der Generation 2.1 der Anbieter SHC+Care und D-Trust, die auf Karten des HerstellersIdemia mit Infineon-Chips basieren. Für diese Chips war im September 2024 eine Schwachstelle in der ECDSA-Implementierung der Infineon-Kryptobibliotheken bekannt geworden (EUCLEAK). Die Gematik entzog den betroffenen Karten daraufhin im Januar 2025 durch einen Verwaltungsakt die Zulassung.
Während D-Trust nach dem Entzug der Zulassung kurzfristig auf Karten des Herstellers Giesecke+Devrient umstellen konnte,ging SHC+Care juristisch gegen die Entscheidung der Gematik vor. Das Unternehmen klagte gegen den Zulassungsentzug der betroffenen Idemia-Karten und bekam vor dem Sozialgericht Schleswig Recht. Später bestätigte das Landessozialgericht Schleswig-Holstein das Urteil (Aktenzeichen: L 5 KR 38/25 B ER). Das Sozialgericht habe zudem festgestellt, dass die Telematikinfrastruktur selbst nicht betroffen sei und keine akute Gefahr bestehe.
Auch mit den betroffenen Karten ließen sich weiterhin gültige qualifizierte elektronische Signaturen erzeugen. Für die erfolgreiche Seitenkanalattacke EUCLEAK wären sowohl physischer Zugriff auf den Ausweis als auch die Kenntnis der individuellen PIN sowie Spezialausrüstung und Expertenwissen erforderlich.
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So erkennen Betroffene ihre Karte
Nach Angaben von D-Trust lassen sich betroffene Karten einfach identifizieren: Auf der Rückseite ist der Schriftzug „Idemia“ aufgedruckt. Karten mit dem Schriftzug „G&D“ stammen vom Hersteller Giesecke+Devrient und sind nicht betroffen. Diese liefert D-Trust bereits seit Februar 2025 aus. Kunden mit betroffenen Karten werden laut D-Trust direkt per E-Mail informiert und müssen nicht selbst aktiv werden. Erste Ärzte sind nach Kenntnissen von heise online bereits von D-Trust informiert worden.
„Der Austausch der betroffenen eHBAs hat im Januar 2026 gestartet. Dafür werden alle Kundinnen und Kunden persönlich kontaktiert und über die Austauschmöglichkeiten informiert“, heißt es von D-Trust auf Anfrage. Betroffene könnten „ihren bisherigen eHBA kostenfrei gegen eine Ersatzkarte mit identischer Laufzeit eintauschen. Alternativ kann auch eine Folgekarte mit einer neuen Laufzeit von fünf Jahren bestellt werden. Für die meisten Berufsgruppen gilt für Folgekarten auch ein Preisnachlass von 20 Prozent. Ebenfalls von der Schwachstelle betroffene Signatur- und Siegelkarten der D-Trust wurden bereits bis Ende 2025 ausgetauscht“, so D-Trust und verwies auf seine FAQ.
Laut SHC betreffe der Austausch „nur einen begrenzten Teil der von uns ausgegebenen eHBA“. Der Austausch sei bereits 2025 gestartet. „Ein signifikanter Teil der betroffenen Karten wurde bereits ausgetauscht, die verbleibenden erfolgen sukzessive“. Das Unternehmen will sicherstellen, alle Karten vor Fristende auszutauschen. „Der Austausch erfolgt so, dass den betroffenen Kundinnen und Kunden keinerlei Nachteile finanzieller Art oder im Praxisbetrieb entstehen“, sagte SHC gegenüber heise online.