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Datenschutz & Sicherheit

Dieses Internet der Zukunft wünschen sich die mächtigen Telekom-Konzerne


Mit dem geplanten Digital Networks Act (DNA) hat sich die EU-Kommission viel vorgenommen: Das für Ende des Jahres angekündigte Gesetz soll den Ausbau moderner Infrastruktur beschleunigen, den Bürokratieaufwand für Netzbetreiber senken und womöglich einen gemeinsamen europäischen Markt für Telekommunikation schaffen.

Wie die EU diese ambitionierten Ziele im Detail erreichen will, ist noch nicht geklärt. Zumindest die grobe Richtung hat die Kommission aber schon vorgegeben: In von der EU in Auftrag gegebenen Berichten warben ehemalige europäische Spitzenpolitiker wie Enrico Letta oder Mario Draghi für Deregulierung, Konsolidierung und generell mehr Markt. Auch ein ähnlich gelagertes, vom inzwischen aus der Kommission ausgeschiedenen Thierry Breton auf den Weg gebrachtes Weißbuch soll ausdrücklich als Inspiration für den DNA herhalten.

EU-Kommission könnte Paradigmenwechsel anstoßen

Über den Sommer hat die Kommission eine Konsultation durchgeführt und die Öffentlichkeit um ihre Meinung zu den bislang nur grob skizzierten Vorschlägen gebeten. Zur Debatte hat sie dabei einige Eckpfeiler bisheriger Regulierungspolitik gestellt: So etwa die Regeln für die Netzneutralität und die bislang national durchgeführte Vergabe von Mobilfunkfrequenzen. Auch die die Verpflichtung für große Ex-Monopolisten wie die Telekom, zu geregelten Bedingungen Wettbewerber in ihre Netze zu lassen, steht auf dem Prüfstand.

Zugleich richtet die EU-Kommission den Blick in die Zukunft. Nicht ganz so blumig wie Bretons Weißbuch sieht sie dennoch ein weiteres Zusammenwachsen von Netzen und darauf laufender Anwendungen vor sich, sodass ein eng verknüpftes „Konnektivitätsökosystem“ aus Leitungen, Rechenzentren und beispielsweise KI-Chatbots oder smarten Toastern entsteht. Dass dies auf sogenannte vertikale Integration hinausläuft, bei der letztlich vieles aus der Hand eines einzigen Unternehmens kommt, streitet die Kommission zwar als Zielvorgabe ab, wünscht sich aber zumindest eine erleichterte Zusammenarbeit zwischen den jeweiligen Akteuren.

Kurzum: Es gibt kaum ein Eck des Internet-Ökosystems, das nicht potenziell vom DNA angetastet wird. Entsprechend vielfältig war die Beteiligung an der EU-Konsultation, darunter große wie kleine Netzbetreiber, Verbraucherschutzorganisationen, Inhalteanbieter oder Hardwarehersteller. In einem ersten Schritt haben wir uns die verfügbaren Stellungnahmen der großen Ex-Monopolisten aus Deutschland (Telekom Deutschland), Spanien (Telefónica) und Frankreich (Orange) angesehen und ausgewertet. Gleich vorweg: Ihre Sicht ist in weiten Teilen deckungsgleich.

Es geht um handfeste Interessen auf einem milliardenschweren Markt: Dem Branchenverband Bitkom zufolge wurden in diesem allein in Deutschland 2024 insgesamt fast 226 Milliarden Euro umgesetzt. Auf der anderen Seite steht der Investitionsbedarf, der laut Kommission notwendig ist, nur um die selbst gesteckten Ausbauziele zu erreichen. Mindestens 150 Milliarden Euro seien EU-weit erforderlich, um eine flächendeckende Versorgung mit Glasfaser und 5G-Mobilfunk bis zum Ende des Jahrzehnts zu schaffen.

Schielen auf den Aktienmarkt

Mit ihren Deregulierungsfantasien läuft die EU-Kommission bei ehemaligen und bislang stark regulierten Monopolisten naturgemäß offene Türen ein. Seit ihrer (Teil-) Privatisierung hat die sogenannte Vorab-Regulierung ihre Marktmacht zwar gedämpft, große und inzwischen börsennotierte Unternehmen mit ganz eigenen Bedürfnissen sind sie aber dennoch geblieben.

Das lässt sich nicht zuletzt an ihrer Prioritätensetzung ablesen. Die unterscheidet sich merklich von kleineren Betreibern: So lenkt die Telekom Deutschland in ihrer Stellungnahme zum DNA den Blick zunächst auf die Aktien- und Kapitalmärkte. Trotz steigender Nachfrage nach ihren Produkten, eingebettet in eine insgesamt wachsende EU-Wirtschaft, habe sich die Marktkapitalisierung der fünf größten europäischen Netzbetreiber seit 2016 mehr als halbiert, genauso wie die Kapitalrendite gefallen sei.

Damit blieben die Erträge unter den Erwartungen der Investor:innen, die laut Telekom „weitgehend“ das Vertrauen in die Branche verloren hätten. Problematisch sei zudem, dass Netzbetreiber in der EU im Verhältnis zum Umsatz mehr als Betreiber in vergleichbaren Industrienationen investieren würden, während etwa in den USA doppelt so viel pro Kopf fließen würde. Zusammen mit wachsenden Schulden schränke das ihre Möglichkeiten ein, sich frisches Kapital zu besorgen, das sie für „Innovation und Investment“ brauche, warnt die Telekom.

Große Betreiber wollen Vorab-Regulierung beenden

Neben diesem Schlüsselargument wirbt die Telekom, gemeinsam mit Telefónica und Orange, erwartbar für die Abschaffung der Vorab-Regulierung. Stattdessen soll normales Wettbewerbsrecht, das nur nachträglich auf Fehlentwicklungen reagieren kann, zum Standard-Regulierungsansatz werden, begleitet vom im Vorjahr verabschiedeten Gigabit Infrastructure Act. Zudem sollten möglichst viele sektorspezifische Regeln fallen, etwa durch harmonisierte, horizontale Vorschriften für Verbraucherschutz, die obendrein von EU-Ländern nicht verschärft werden dürften.

Umgekehrt brauche es jedoch kein harmonisiertes EU-Zugangsprodukt, so die Konzerne. Damit sind Spezifikationen gemeint, mit denen sich Wettbewerber in die Infrastruktur der regulierten Ex-Monopolisten einklinken können. Für Universaldienstverpflichtungen sehen sie keinen Platz mehr, sie sollten komplett entfallen. Darüber hinaus drängen Telefónica und Orange darauf, die ePrivacy-Richtlinie ebenfalls ersatzlos zu streichen. In unterschiedlicher Intensität werben die Betreiber zudem dafür, die Roaming-Regeln zu lockern.

Während es die Telekom beim Wunsch nach drastisch reduzierten Transparenz- und Berichtspflichten in dem Bereich belässt, sieht Telefónica keinen Anlass mehr für regulierte Roaming-Preise und für Anrufe innerhalb der EU. So hätte der Markt dieses Problem gelöst, außerdem gebe es ja sogenannte OTTs (Over-The-Top-Anbieter), mit denen sich kostenlos kommunizieren lasse, schreibt Telefónica. Freilich hat nicht der Markt, sondern erst EU-Regulierung das Problem der horrend hohen Gebühren für EU-Auslandstelefonie beseitigt.

Netzneutralität aufschnüren

Genau von diesen OTTs wollen Telko-Riesen jedoch Geld und drängen in diesem Punkt dann doch auf mehr Regulierung: Sie wollen garantierte Entgelte von Inhalteanbietern, die ihre Leitungen zu Endkunden nutzen. Dabei treibt die Telekom laut ihrer Stellungnahme die Angst vor dem Ende des offenen Internets um: Große Inhalteanbieter würde mittlerweile den Löwenanteil des Datenverkehrs verursachen, „was einen signifikanten Wandel von einem offenen, dezentralen und nutzerzentrierten Internet zu einem hochkonzentrierten Content-Delivery-Netzwerk für große kommerzielle Inhalteanbieter markiert“, schreibt sie.


2025-07-14
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– für digitale Freiheitsrechte!



Euro für digitale Freiheitsrechte!

 

Außerdem würden für traditionelle Telekommunikationsanbieter spezifische Auflagen gelten, an die sich die neuen Platzhirsche wie WhatsApp nicht halten müssten, so die Telekom – etwa die EU-Regeln zur Netzneutralität. Zur Erinnerung: Die wurden ursprünglich auch deshalb in die Welt gesetzt, damit Netzbetreiber mit beispielsweise Aufpreisen für Skype-Telefonie oder Messenger- und SMS-Nachrichten neuen Internetdiensten nicht Steine in den Weg legen und Innovation verhindern können.

Da solche OTTs inzwischen auf den gleichen Märkten aktiv seien, wäre der bisherige Ansatz unfair und müsse beendet werden: „Diese regulatorische Asymmetrie sollte angegangen werden“, fordert die Telekom. Ähnlich argumentiert das französische Unternehmen Orange, das sogar Hersteller von Betriebssystemen in die Pflicht nehmen will. Schließlich hätten auch sie „Auswirkungen auf die Servicequalität und das Benutzererlebnis“, heißt es in der Stellungnahme.

Aufgewärmte „Fair Share“-Debatte

Mindestens brauche es einen neuen Mechanismus, mit dem sich Auseinandersetzungen rund um Zusammenschaltungsentgelte zwischen Netzbetreibern und Inhalteanbietern „effizient“ beilegen lassen sollen. Dieser soll nach dem Wunsch der Konzerne bei einer ungenannt gebliebenen Behörde angesiedelt werden – offenbar an Gerichten vorbei, die solche bisher seltenen Streitigkeiten aufgelöst haben. Damit wärmen die Großbetreiber die sogenannte „Fair Share“-Debatte wieder auf, die eigentlich vor Jahren unrühmlich in der Versenkung verschwunden war.

An der Netzneutralität knabbern wollen große Netzbetreiber auch an anderer Stelle. Die im 5G-Mobilfunkprotokoll eingebauten „Network Slices“ sollen von ihnen lang ersehnte, bezahlte Überholspuren endlich möglich machen. Mit der Slicing-Technik lässt sich das Internet in voneinander abgeschirmte Scheiben mit unterschiedlichen Qualitätsparametern schneiden und vermarkten. Im schlimmsten Fall wäre dies ein Todesstoß für die Netzneutralität.

Möglich sind solche „Spezialdienste“ heute schon, aber unter Auflagen: Sie müssen objektiv notwendig sein, dürfen normale Zugangsprodukte nicht ersetzen und können nicht zu Lasten des offenen Internets gehen. Dies sei nicht mehr zeitgemäß, behaupten die drei Betreiber. Mindestens müsse es klare Vorgaben für erlaubte Spezialdienste geben, die über die heute geltenden und durchaus detaillierten Regeln hinausgehen, fordern sie.

Den Mobilfunkbereich wollen die drei Betreiber ohnehin möglichst nur für sich selbst reklamieren. So sollten die Nutzungsrechte für Frequenzen drastisch verlängert werden, in den Raum stellen sie 40 Jahre bis unendlich lange. Zudem wollen sie über den umkämpften oberen 6-Gigahertz-Bereich alleine verfügen, anstatt ihn mit WLAN zu teilen.

Alles in allem lesen sich die Wünsche der großen drei Ex-Monopolisten wie ein Programm, das sie wieder zu alter Größe und nahezu monopolistischer Macht führen soll – nur diesmal in privater und nicht mehr staatlicher Hand. Ganz anders sehen das kleinere Anbieter, über deren Einreichungen zur Konsultation wir im nächsten Artikel berichten werden.



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BSI: Medienpaket für Lehrkräfte und Eltern zur Cybersicherheits-Bildung


Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat ein Medienpaket mit Arbeitsblättern und Erläuterungen für Heranwachsende, Lehrkräfte und Eltern veröffentlicht. Das Paket soll die Vermittlung grundlegender Cybersicherheitskompetenzen unterstützen und richtet sich vor allem an 10- bis 14-Jährige. Damit es möglichst sorgenfrei von pädagogischem Fachpersonal und Erziehungsberechtigten genutzt werden kann, stehen alle Materialien unter der Lizenz CC BY-NC frei zur Verfügung. Sie dürfen unter Nennung des BSI als Urheber weiterverwendet werden.

Das Medienpaket soll dazu beitragen, Jugendliche frühzeitig für digitale Risiken zu sensibilisieren und ihnen einen sicheren Umgang mit digitalen Medien vermitteln. Bisher gibt es Arbeitsblätter und Erläuterungen zu drei Themen: 1. Smartphone- und App-Sicherheit, 2. Methoden der Cyberkriminalität und Schadprogramme, und 3. Account-Schutz. Sie können einzeln oder auch als Gesamtpaket heruntergeladen werden. Zu jedem Thema stehen jeweils drei Dokumente zur Verfügung, die für die verschiedenen Zielgruppen verfasst wurden: Arbeitsblätter für Schülerinnen und Schüler, das Begleitmaterial für Pädagoginnen und Pädagogen und das Begleitmaterial für Eltern.

Die Arbeitsblätter verweisen über QR-Codes auf digitale Angebote des BSI – etwa auf weitergehende Informationsseiten des BSI oder Videos. Wollen Lehrkräfte die Arbeitsblätter also im Unterricht nutzen, müssen Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit haben, über Endgeräte das Internet nutzen zu können. Dem BSI zufolge sind die Materialien auf die Lebenswelt von 10- bis 14-Jährigen ausgerichtet und didaktisch aufbereitet. In Schulen könnten sie in verschiedensten Unterrichtsfächern eingesetzt werden, eine außerschulische Nutzung in Volkshochschulen oder auch Jugendzentren sei ebenso möglich.


Ausschnitt aus dem Arbeitsblatt "Account-Schutz" des BSI

Ausschnitt aus dem Arbeitsblatt "Account-Schutz" des BSI

Das Arbeitsblatt ist für die interaktive Nutzung gedacht: ohne Endgerät kommen Schülerinnen und Schüler hier nicht weiter.

(Bild: Account-Schutz, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI))

Larissa Hänzgen, Expertin für Verbraucherschutz im BSI, erklärt zur Veröffentlichung des Medienpakets: „Cybersicherheit ist ein grundlegender Bestandteil digitaler Bildung. Unser Ziel ist, Kinder und Jugendliche nicht nur technisch fit, sondern auch sicher durch die digitale Welt zu führen. Mit dem neuen Medienpaket geben wir Lehrkräften ein praxistaugliches und strukturiertes Werkzeug an die Hand, mit dem sie Wissen und Handlungskompetenz im Bereich IT-Sicherheit nachhaltig vermitteln können.“ Für Eltern stehen noch mehr auf sie ausgerichtete Informationsangebote zur Verfügung. Auf einer Webseite für Eltern des BSI wird unter anderem über Jugendschutzeinstellungen, Smart Toys und Cybermobbing informiert.

Wie das BSI erklärt, sind 19 Prozent der 16- bis 22-Jährigen schon einmal von Kriminalität im Internet betroffen gewesen. Das gehe aus dem aktuellen Cybersicherheitsmonitor 2025 hervor. Die 16- bis 22-Jährigen sind dort die jüngste Gruppe der Befragten. Die nun veröffentlichten Informationsangebote des BSI setzen dementsprechend bei Jüngeren an.


(kbe)



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Automobilsektor: BSI warnt vor rasant wachsenden „digitalen Angriffsflächen“


Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sieht Autos verstärkt als rollende Computer und sorgt sich um deren IT-Security. „Die digitalen Angriffsflächen im Automobilsektor wachsen rasant“, betonte der Vizepräsident der Bonner Behörde, Thomas Caspers, angesichts der Publikation eines Berichts zur Cybersicherheit im Straßenverkehr 2025 im Vorfeld der Automesse IAA in München. Hersteller und Ausrüster in der Branche müssten daher die IT-Sicherheit von vornherein in die Technik einbauen und entsprechende Voreinstellungen treffen („Security by Design and Default“).

Digitale Dienste, Over-the-Air-Updates und vernetzte Steuergeräte prägten zunehmend die Fahrzeugarchitekturen, verdeutlicht das BSI in dem Papier. Zudem nehme der Einsatz von KI in Assistenzsystemen und automatisierten Fahrfunktionen kontinuierlich zu. Das bedeute: Autos würden auf dem Weg zum autonomen Fahren immer vernetzter, Systeme komplexer und die Fortbewegung generell digitaler. Die Absicherung des Automobil-Ökosystems werde damit zur Daueraufgabe.

Laut dem Bericht hat BSI zwischen Februar 2024 und März 2025 insgesamt 107 Meldungen zu IT-Schwachstellen und Vorfällen im Automobilbereich ausgewertet. Für die meisten der Fälle war demnach ein physischer Zugriff oder zumindest eine räumliche Nähe, beispielsweise über Bluetooth oder WLAN, zum Ausnutzen der Sicherheitslücken erforderlich. Es gab aber auch 18 Meldungen, bei denen die Schwachstellen über das Internet zugänglich waren.

Ein Großteil der Meldungen (46 von 59 klassifizierten) basierte auf Sicherheitsanalysen oder Forschungsarbeiten, bei denen die Beteiligten einen Machbarkeitsnachweis („Proof of Concept“) entwickelten. Im Vergleich dazu finde eine aktive Ausnutzung durch Kriminelle gegenwärtig noch eher selten statt, schreibt das BSI. Weitere Bedrohungen ergäben sich indes aus der Option der Einflussnahme durch digitale Produkte, die Herstellern Zugriff auf Informationen und Funktionen ermöglichten.

Vor dem Hintergrund aktueller geopolitischer Konfliktlagen vergrößerten komplizierte Lieferketten die Gefahren, heißt es. Ferner seien mit neuartigen Angriffsmöglichkeiten auf KI-Komponenten und Fahrzeugsensorik durch manipulative Eingaben auch Risiken verbunden. Angesichts der üblicherweise langen Lebenszyklen sowohl von Fahrzeugen als auch der Verkehrsinfrastruktur stelle zudem die Migration auf quantenresistente kryptografische Verfahren eine wichtige Aufgabe dar.

Beliebtes Ziel für Angriffe sind dem Report zufolge Infotainment-Systeme aufgrund ihrer vielen Schnittstellen und Vernetzungsfunktionen. Sicherheitsforscher hätten gezeigt, wie sie zwölf Schwachstellen in den Systemen eines tschechischen Herstellers kombinierten, um über Bluetooth Malware zu installieren. So konnten sie etwa die Position des Fahrzeugs verfolgen und Gespräche aufzeichnen. Betroffen waren laut Schätzungen etwa 1,4 Millionen Fahrzeuge.

Eine ähnliche Attacke auf ein Infotainment-System eines japanischen Herstellers befähigte Angreifer laut den Autoren, sich nach dem initialen Zugriff über Bluetooth auch jederzeit über Mobilfunk auf die ganze Apparatur aufzuschalten. Dies hätte es ihnen ermöglicht, den Fahrer abzuhören, die GPS-Position zu verfolgen oder sogar Fahrzeugfunktionen wie die Lenkung zu kontrollieren. Ferner seien in der QNX-Software, die in Infotainment-Systemen von Herstellern wie BMW, Volkswagen und Audi integriert ist, kritische Schwachstellen entdeckt worden. Eine habe das Ausführen von Programmcode aus der Ferne erlaubt.

Die Behörde erinnert daran, der Chaos Computer Club (CCC) habe aufgedeckt, dass Terabyte an Positionsdaten von E-Fahrzeugen von VW durch einen Konfigurationsfehler ungeschützt über das Internet einsehbar waren. Informationen von rund 800.000 Fahrzeugen und 600.000 Kunden, einschließlich Namen und Adressen, seien betroffen gewesen. Ein Experte habe zudem Sicherheitslücken in einem Web-Portal eines japanischen Herstellers gefunden, die ihm den Zugriff auf Standortdaten von Fahrzeugen in Nordamerika und Japan ermöglichten. Es wäre ihm sogar möglich gewesen, über das Portal fremde Autos zu starten oder zu öffnen.

Die NIS2 getaufte EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit bringe neue gesetzliche Auflagen für viele Unternehmen in der Automobilbranche mit, unterstreicht das BSI. Dazu gehörten eine Registrierungspflicht und die Meldung erheblicher Sicherheitsvorfälle an das Amt. In der Branche sei ein Mentalitätswandel nötig, um das Teilen von Informationen über Schwachstellen zu fördern und die Cybersicherheit als Qualitätsmerkmal zu betrachten.


(cku)



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SAP-Patchday September 2025 behebt mehr als zwanzig Lücken – vier HotNews


SAP hat in der neunten Ausgabe seines diesjährigen Sicherheits-Patchdays einundzwanzig neue Sicherheitslücken behoben und stuft vier der Lücken als „HotNews“, also besonders kritisch, ein. Administratoren und Managed-Service-Provider sollten schnell reagieren.

Die vier HotNews beziehen sich auf:

  • Eine unsichere Deserialisierung in Netweaver RMI-P4 erhält die Höchstwertung von 10,0 CVSS-Punkten (Schweregrad: kritisch) und die CVE-ID CVE-2025-42944. Die Lücke kann zum Einschleusen beliebigen Codes missbraucht werden.
  • In SAP Netweaver AS Java werden Dateien auf unsichere Art behandelt – CVE-2025-42922 (CVSS 9.9, kritisch) ermöglicht einem SAP-Nutzer den Upload beliebiger Dateien und deren Ausführung.
  • Bei der dritten HotNews handelt es sich um ein Update einer bereits im März 2023, damals aber offenbar unvollständig behandelten Lücke mit einer CVSS-Wertung von 9.6 (kritisch), der CVE-ID CVE-2023-27500 und für SAP Netweaver AS for ABAP and ABAP Platform.
  • Auf immerhin 9,1 Punkte und damit ebenfalls eine kritische Wertung kommt CVE-2025-42958, eine fehlende Authentifizierungsprüfung in SAP Netweaver auf IBM i-series. Sie ist nur durch angemeldete Nutzer ausnutzbar.

Weitere Sicherheitsflicken aus dem Hause SAP gibt es für SAP Commerce Cloud, Datahub, HCM, BusinessObjects, Fiori und weitere Produkte des Softwarekonzerns. Immerhin liefert dieser interessierten Dritten eine Übersicht der behobenen Probleme – für Details und Patches benötigen Betroffene jedoch ein SAP-Konto.

Erst kürzlich waren aktive Angriffe auf eine kritische S/4HANA-Schwachstelle bekannt geworden, unter unsicherer Deserialisierung litt hingegen ein bekanntes Produkt von Mitbewerber Microsoft. Der Sharepoint-Exploit „ToolShell“ sorgte im vergangenen Juli für Aufregung und wirkt bis heute nach – etwa durch ein Datenleck bei Infoniqa.


(cku)



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