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Dieses Xiaomi-Gadget kostet keine 50 Euro


Habt Ihr Euch schon um Eure guten Vorsätze für 2026 gekümmert? Sicherlich möchten einige mehr Sport treiben und hier hat Amazon direkt das perfekte Angebot auf Lager. Denn das Xiaomi Smart Band 9 Pro kostet hier keine 50 Euro mehr.

Fitness-Tracker sind speziell für Sportler ausgelegt. Sie messen Eure Körperwerte präzise, bieten in der Regel eine sehr lange Akkulaufzeit und fallen beim Tragen kaum ins Gewicht. Das gilt natürlich auch für das Xiaomi Smart Band 9 Pro. Bis zum 21. Dezember spart Ihr satte 42 Prozent bei Amazon.

Xiaomi Smart Band 9 Pro – Top-Funktionen zum kleinen Preis

Bevor Ihr wie wild auf den Link klickt, sollte Euch klar sein, dass es sich hierbei nicht um eine Smartwatch handelt. Es fehlen entsprechende Funktionen, obwohl zumindest die Uhrzeit und das Datum angezeigt werden. Dafür wiegt das Wearable auch deutlich weniger. Außerdem bietet es ein 1,74-Zoll-AMOLED-Display, das auf bis zu 1.200 Nits aufhellt. Bedeutet, dass Ihr Inhalte auch bei starker Sonneneinstrahlung klar erkennen könnt.

Mit einer Akkulaufzeit von bis zu 21 Tagen müsst Ihr auch nur ab und zu aufladen, während über 150 Sportmodi dafür sorgen, dass Eure Erfolge optimal aufgezeichnet werden. Auch eine Schlafüberwachung, GNSS, sowie die Überwachung von Körperfunktionen ist hier integriert. Laut Preisverlauf bekommt Ihr den Fitness-Tracker jetzt bei Amazon so günstig wie nie.

Wie bereits erwähnt, zahlt Ihr nicht einmal mehr 50 Euro für die Obsidian (schwarz) und Rose Gold (Rosa) Varianten. Das Xiaomi Smart Band 9 Pro kostet jetzt nur noch 46,54 Euro, was einer Ersparnis von 42 Prozent gegenüber der UVP (79,99 Euro) entspricht. Bisher war das Wearable zudem nie günstiger. Die schwarze Variante wird leider nicht mehr vor Weihnachten ausgeliefert, die rosa Version schon.

Was haltet Ihr von dem Angebot? Denkt Ihr, dass der Fitness-Tracker eine sinnvolle Ergänzung zu Eurer Trainingsroutine sein kann? Lasst es uns in den Kommentaren wissen!





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Asustor Lockerstor Gen2+: NAS mit 2 × 5 GbE kommen nach Deutschland


Asustor Lockerstor Gen2+: NAS mit 2 × 5 GbE kommen nach Deutschland

Bild: Asustor

Asustor hat die neuen NAS-Systeme der Asustor Lockerstor Gen2+ Serie nunmehr auch für Deutschland offiziell vorgestellt und unverbindliche Preisempfehlungen genannt. Im Handel sind die neuen NAS allerdings weiterhin nicht gelistet. Bis sie den lokalen Markt tatsächlich erreichen, dauert es also noch etwas.

Preise der Asustor Lockerstor Gen2+

Nachdem bislang nur die unverbindlichen Preisempfehlungen in US-Dollar ohne Steuern bekannt waren, nennt Asustor mit der offiziellen Ankündigung der NAS für Deutschland auch die hiesigen Preise.

Das Lockerstor 2 Gen2+ wird demnach zur unverbindlichen Preisempfehlung von 580 Euro in den Handel kommen. Für das Lockerstor 4 Gen2+ veranschlagt der Hersteller hingegen 739 Euro und für das Lockerstor 6 Gen2+ werden 946 Euro als unverbindliche Preisempfehlung ausgerufen.

2, 4 und 6 HDDs + 4 NVMe-SSDs

Die NAS-Serie Lockerstor Gen2+ bietet mit Lockerstor 2 Gen2+, Lockerstor 4 Gen2+ und Lockerstor 6 Gen2+ drei Modelle, die über ihre Modellnummern AS6702T v2, AS6704T v2 und AS6706T v2 im Handel einfacher zu identifizieren sind. Sie bieten 2, 4 und 6 Festplatteneinschübe und verfügen alle zusätzlich über vier M.2-Steckplätze für NVMe-SSDs

5 GbE mal 2

Alle drei neuen NAS setzen auf zwei 5-GbE-Schnittstellen, die sich über Link Aggregation zu 10 Gigabit bündeln oder deren Bandbreite sich mit SMB Multichannel parallel nutzen lässt. Die bisherige Lockerstor-Gen2-Serie nutzte zwei 2,5-GbE-Anschlüsse, die sich zu 5 Gigabit bündeln lassen.

Technische Daten der Lockerstor Gen2+ NAS
  • Prozessor: Intel Celeron N5105 Quad-Core-Prozessor (2,0–2,9 GHz)
  • Arbeitsspeicher: DDR4-2933 SO-DIMM – maximal 16 GB
    • 4 GB – Lockerstor 2 Gen2+ / Lockerstor 4 Gen2+
    • 8 GB – Lockerstor 6 Gen2+
  • Laufwerksschächte:
    • 2 × (2,5″/3,5″ SATA-Festplatte/SSD)
    • 4 × (2,5″/3,5″ SATA-Festplatte/SSD)
    • 6 × (2,5″/3,5″ SATA-Festplatte/SSD)
  • M.2 Steckplätze: 4 × M.2-Steckplätze für NVMe-SSDs, unterstützt PCIe 3.0 SSDs
  • Ethernet-Anschlüsse: 2 × 5-Gigabit-Ethernet
  • Externe Anschlüsse: 2 × USB 10 Gbit/s, 1 × USB 2.0, 1 × HDMI
  • Maximal unterstützte Festplattenkapazität: 30 TB pro Einschub
  • Unterstützt Hardware-Verschlüsselung und werkzeuglose M.2-Installation
  • Unterstützte RAID-Arrays: RAID 0/1/5/6/10, Single, JBOD



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Einführung von Werbung: Was Amazon bei Prime Video gemacht hat, war rechtswidrig


Weil Amazon Werbung bei dem Streaming-Dienst Prime Video eingeführt hat, hat die Verbraucherzentrale Sachsen eine Sammelklage eingereicht. Nun erhalten die Verbraucherschützer Rückenwind vom Landgericht München. Die Richter bewerteten Amazons Vorgehen in einem Urteil als rechtswidrig.

Amazon begann im Februar 2024, Werbung bei Prime Video einzublenden. Zuvor war der Dienst noch werbefrei. Rund 17 Millionen Kunden wurden damals über den Schritt informiert, das Vorhaben hat man aber ohne Zustimmung umgesetzt.

Wollten Nutzer weiterhin keine Werbung sehen, hatten sie lediglich die Option, ein Zusatz-Abo zu buchen. Diese Option kostet 2,99 Euro pro Monat. An der ursprünglichen Mitgliedschaft ändere sich laut Amazon mit der Werbeschaltung nichts.

Kunden sind von Werbefreiheit ausgegangen

Im Kern geht es bei dem Verfahren um die Frage, ob es unzulässig ist, dass Amazon einseitig die Verträge geändert hat. Die Richter des Landgerichts München bestätigen nun die Ansicht des vzbv in einem Urteil (Az.: 33 O 3266/24).

Amazon hatte vor Gericht argumentiert, in den Nutzungsbedingungen wäre nirgendwo festgeschrieben, dass Prime Video werbefrei sein muss. Als Kunden den Streaming-Dienst abonnierten, sind diese laut dem Gericht aber davon ausgegangen, dass keine Werbung geschaltet wird. „Die Werbefreiheit des Videostreaming-Angebots und damit der ‚ungestörte Werkgenuss‘ stelle einen wesentlichen Wertfaktor für die Kunden dar“, heißt es in der Mitteilung des Gerichts.

Weil Amazon ursprünglich die Werbefreiheit gewährt hat, hätten Nutzer dementsprechend auch zustimmen müssen, wenn Werbung eingeführt wird. Somit ist das Vorgehen des Konzerns unzulässig. Angaben, die Amazon in den Mails von Anfang 2024 machte, bewerten die Richter zudem als irreführend.

Das Landgericht München verpflichtet Amazon nun, das Verhalten gegenüber den Kunden zu berichtigen. Noch ist das Urteil aber nicht rechtskräftig.

Verbraucherschützer setzen auf Sammelklage

Der Verbraucherzentrale Bundesverband bezeichnet das Urteil als wichtigen Schritt. „Es zeigt, dass die zusätzliche Werbung bei Amazon Prime Video nicht ohne Mitwirkung der betroffenen Verbraucher:innen erfolgen durfte“, sagt vzbv-Vorständin Ramona Pop. Prime-Video-Nutzer hätten nach Ansicht der Verbraucherschützer weiterhin einen Anspruch auf die werbefreie Version ohne Mehrkosten.

Mit diesem Verfahren will der vzbv erreichen, dass Amazon künftig nicht die Nutzungsbedingungen von weiteren Diensten einseitig ändert. Die Verbraucherzentrale Sachsen hat in einem weiteren Verfahren eine Sammelklage eingereicht.

Die Sammelklage steht dabei für sämtliche Nutzer offen. Wer die werbefreie Option gebucht hat, kann die Zusatzbeiträge zurückerhalten. Ohne Zusatz-Abo kann man sich aber trotzdem der Sammelklage anschließen, weil den betroffenen Nutzer nach Ansicht der Verbraucherschützer eine Entschädigung zusteht, die dem Wert des Zusatz-Abos entspricht – also 2,99 Euro pro Monat.

Pro Jahr und Abo belaufen sich die Mehrkosten damit auf 35,88 Euro, die Nutzer zurückerhalten könnten. Weil das Verfahren voraussichtlich über mehrere Jahre läuft, können mehrere Jahresbeiträge zusammenkommen. Eine Anmeldung ist weiterhin möglich, Details dazu finden sich auf der entsprechenden Webseite der Verbraucherzentrale Sachsen.

Neben Sammelklage läuft auch eine Gewinnabschöpfungsklage

Neben der Sammelklage hat die Verbraucherzentrale Sachsen auch eine Abschöpfungsklage eingereicht. Damit will man die Gewinne zurückfordern, die Amazon mit den Werbeoptionen eingenommen hat. Die Summe könnte sich laut den Verbraucherschützern auf bis zu 1,8 Milliarden Euro belaufen. Das Geld erhalten aber nicht die Kläger, sondern geht – im Falle eines Erfolgs – an den Bundeshaushalt.



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Epyc Embedded 2005: AMD „Ryzen 9000HX“ gibt es jetzt auch mit 10+ Jahren Support


Epyc Embedded 2005: AMD „Ryzen 9000HX“ gibt es jetzt auch mit 10+ Jahren Support

Bild: AMD

Erst kürzlich lieferte AMD einen kleinen Hinweis auf die neue CPU-Serie Epyc Embedded 2005. Jetzt sind die BGA-Prozessoren auf Basis von Fire Range mit Wurzeln aus Gaming-Notebooks offiziell gestartet. Den 3D-V-Cache und eine iGPU gibt es aber nicht.

Epyc Embedded 2005 mit Fire Range

Bei dem Codenamen Fire Range denkt man in erster Linie an Gaming-Notebooks, denn dieses CPU-Design hat AMD bisher nur als Ryzen 9000HX für eben jenes PC-Segment angeboten. Im Grunde handelt es sich dabei um eine im BGA-Package neu verpackte Version der Granite-Ridge-CPUs für den Desktop (Ryzen 9000) mit geringerem Takt für eine niedrigere Leistungsaufnahme. Das Chiplet-Design mit CCD und I/O-Die bleibt erhalten, steckt aber in einem 40 × 40 mm messenden BGA-Package, das direkt verlötet wird und nicht in einem Sockel steckt.

Die Eckdaten der drei Modelle

Fortan bietet AMD Fire Range in drei Varianten für den Embedded-Markt an. Unter dem Markennamen Epyc Embedded 2005 sollen diese industrielle Aufgaben übernehmen sowie Netzwerk- und Storage-Anwendungen bedienen.

An der Spitze steht der Epyc Embedded 2875 mit seinen 16 Zen-5-Kernen. Diese takten in der Basis mit 3 GHZ und somit deutlich höher als beim Ryzen 9 9955HX mit seinen 2,5 GHz. Diesem Umstand trägt die höhere TDP von 75 Watt Rechnung. Der maximale Boost-Takt liegt mit 4,5 GHz statt 5,4 GHz wiederum deutlich niedriger. Beim Cache gibt es keinen Unterschied, sodass der L3-Cache 64 MB Daten fasst. Den zusätzlichen 3D-V-Cache des Ryzen 9955HX3D gibt es bei Eypc Embedded nicht.

Das mittlere Modell ist der Epyc Embedded 2655 mit nur noch 12 Kernen und 55 Watt, aber ebenfalls 64 MB L3-Cache dank zwei CCD. Der Epyc Embedded 2435 bildet mit 8 Kernen den Einstieg und besitzt nur 1 CCD und somit nur halb so viel L3-Cache. Seine TDP ist mit 45 Watt am niedrigsten.

Die weitere Ausstattung

Gesetzt ist das Dual-Channel-DDR5-Speicherinterface mit Unterstützung von ECC-RAM. Der I/O-Die liefert unter anderem PCIe 5.0 mit 28 Lanes sowie viermal USB 10 Gbps sowie eine Reihe von „Low Speed Interfaces“ (GPIO, I2C, I3C, SMBus, SPI, eSPI). Was AMD nirgends erwähnt, ist eine integrierte Grafikeinheit, die demnach fehlen dürfte. Die Ryzen-Geschwister besitzen zumindest eine rudimentäre RDNA-2-GPU mit 2 Compute Units.

Support für 10 Jahre Dauerbetrieb

Im Embedded-Sektor spielen Dauerbetrieb und langjähriger Support eine große Rolle. AMD wirbt mit 10 Jahren technischem Support inklusive Ersatzteilbestellung und sogar 15 Jahren Software-Wartung.



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