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Datenschutz & Sicherheit

Digitale Kaperbriefe: US-Regierung erlaubt Unternehmen offensive Cyberangriffe


US-Präsident Donald Trump will es privatwirtschaftlichen Unternehmen erstmals erlauben, staatlich sanktionierte Cyberangriffe im Ausland durchzuführen. Das hat er zusammen mit weiten Teilen seiner Regierung in einem Memorandum öffentlich gemacht. Darin heißt es, dass die US-Behörde NCC (National Coordination Center) ein Programm einführen soll, in dessen Rahmen teilnehmende Unternehmen Cyberüberwachungs- und offensive Operationen gegen ausländische, cybergestützte transnationale kriminelle Organisationen ausführen sollen. Dafür sollen sie Informationen von den relevanten Behörden erhalten. Gleichzeitig soll die US-Regierung die Operationen freigeben und jederzeit kontrollieren.

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In dem Memorandum des Weißen Hauses wird der Schritt zum einen mit der großen Gefahr begründet, die von transnationalen kriminellen Organisationen für Menschen und Firmen in den USA sowie die nationale Sicherheit ausgeht. Zum anderen sei die amerikanische Privatwirtschaft „die innovativste und technologisch fortschrittlichste der Welt“. Ihre Größe, Geschwindigkeit und Leistungsfähigkeit sichere den USA einen entscheidenden offensiven Cybervorteil. Bislang seien die innovativen Fähigkeiten der US-Privatwirtschaft im Kampf gegen kriminelle Netzwerke im Cyberspace nicht ausreichend genutzt worden. Das wolle man nun ändern.

Der Schritt kommt laut Bloomberg nicht überraschend, trotzdem ist er äußerst kontrovers. Gegenüber dem Finanznachrichtendienst fühlt sich ein Experte an die sogenannten Kaperbriefe erinnert. Damit wurde privaten Seefahrern erlaubt, Schiffe von feindlichen Nationen zu kapern. Im Cyberkrieg setzen schon jetzt Staaten wie China, Russland oder der Iran auf nicht staatliche Akteure, über die mindestens ein gewisser Einfluss ausgeübt wird – auch wenn deren tagtäglichen Aktivitäten nicht kontrolliert werden. In den USA müssen Unternehmen für eine Teilnahme an dem Programm künftig mindestens eine Million US-Dollar auf einem Treuhandkonto hinterlegen. Das Geld wird gepfändet, wenn sie sich nicht an die vertraglichen Bedingungen halten.


(mho)



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Datenschutz & Sicherheit

Nach Cyberangriff in Berlin: Anlaufstelle für Betroffene


Das Land Berlin hat nach der Cyberattacke mit umfangreichem Datendiebstahl eine zentrale Anlaufstelle für Betroffene eingerichtet. Das teilte die Senatskanzlei mit. Fragen können unter der E-Mail-Adresse Cyberangriff@senatskanzlei.berlin.de gestellt werden. Auf dem Landesportal berlin.de gibt es eine Informationsseite für Bürgerinnen und Bürger, die davon ausgehen, von der illegalen Veröffentlichung von Daten durch die Kriminellen betroffen zu sein.

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Zum Angebot gehören Hintergrundinformationen zu dem Cyberangriff, Verhaltenshinweise sowie „Fragen und Antworten“ (FAQ). Die Informationsseite wird den Angaben zufolge laufend aktualisiert.

Von dem Cyberangriff waren insbesondere die beiden Senatsverwaltungen für Verkehr und Umwelt sowie die für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen betroffen. Bürger mit einem spezifischen Anliegen im Zusammenhang mit diesen beiden Verwaltungen können sich an diese E-Mail-Adressen wenden: Datenschutzvorfall@senmvku.berlin.de und Datenschutzvorfall@SenStadt.berlin.de.

Der Cyberangriff auf Teile des Datennetzes der Berliner Verwaltung war am 14. August bekanntgeworden. Die Gruppe Rhysida erpresste das Land und forderte 30 Bitcoins, umgerechnet rund zwei Millionen Euro. Der Senat zahlte nicht, die Cyberkriminellen veröffentlichten mindestens 1,2 Millionen Datensätze nach Ablauf ihres Ultimatums im Darknet, einem nicht ohne Weiteres zugänglichen Teil des Internets.


Update

11.09.2026,

11:07

Uhr

Begrifflichkeit zum Cyberangriff korrigiert.


(mho)



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Datenschutz & Sicherheit

Patches: IT-Sicherheitsprodukte von Check Point werden zum Sicherheitsrisiko


Kritische Sicherheitslücken bedrohen Systeme mit der folgenden IT-Sicherheitssoftware von Check Point: Security Gateway, Security Management Server und Spark Firewall. Sicherheitspatches schließen die Schwachstellen.

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Bislang gibt es seitens des Softwareunternehmens keine Hinweise, dass Angreifer die folgenden Sicherheitslücken bereits ausnutzen. Das kann sich aber schnell ändern, sodass Admins die reparierten Versionen zeitnah installieren sollten.

In einer Warnmeldung führen die Entwickler aus, dass es im Zuge des Aufbaus einer VPN-Verbindung zu Fehlern bei der Zertifikatsüberprüfung kommt. So können entfernte Angreifer ohne Authentifizierung Schadcode ausführen. Aufgrund der „kritischen“ Einstufung der Lücke (CVE-2026-85102) ist davon auszugehen, dass Systeme im Anschluss als vollständig kompromittiert gelten.

Im zweiten, ebenfalls „kritischen“ Fall (CVE-2026-85103) kommt es im ASN.1-Dekodierungsprozess für VPN-Zertifikate zu Speicherfehlern, sodass Schadcode auf Computer gelangt. Die Entwickler geben an, dass von beiden Schwachstellen die folgenden Versionen betroffen sind:

  • R81.10.x, R82.00.x
  • R81.20, R82, R82.10

Auch die folgenden nicht mehr im Support befindlichen Ausgaben sind verwundbar. Diese erhalten keine Sicherheitsupdates mehr:

  • R80
  • R80.10
  • R80.20
  • R80.30
  • R80.40
  • R81
  • R81.10

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Um Systeme vor möglichen Attacken zu schützen, müssen Admins ein Upgrade auf eine noch unterstützte Version durchführen. R82.20 ist den Entwicklern zufolge nicht von den Sicherheitsproblemen betroffen.

In diesen Ausgaben haben die Entwickler die Sicherheitsprobleme eigenen Angaben zufolge gelöst:

  • R81.20 BUNDLE_URGENT_SECURITY_UPDATE_R81_20_AUTOUPDATE take 24
  • R82 BUNDLE_URGENT_SECURITY_UPDATE_R82_AUTOUPDATE take 24
  • R82.10 BUNDLE_URGENT_SECURITY_UPDATE_R82_10_AUTOUPDATE take 24


(des)



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Datenschutz & Sicherheit

Heute startet die CRA-Meldepflicht – was Hersteller jetzt wissen müssen


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Mit dem Start der ersten Meldepflichten des Cyber Resilience Act (CRA) kennen nur 29 Prozent der Unternehmen in Deutschland die Bedeutung der EU-Verordnung für das eigene Haus. Weitere 38 Prozent haben zwar von dem Regelwerk gehört, können dessen Folgen aber nicht einschätzen. Das geht aus einer repräsentativen Umfrage des Branchenverbands Bitkom hervor.

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Der Cyber Resilience Act verpflichtet Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen zu Mindeststandards für die Cybersicherheit. Betroffen sind nicht nur vernetzte Geräte wie Router oder industrielle Steuerungen, sondern auch Software. Die meisten Anforderungen gelten für Produkte, die ab dem 11. Dezember 2027 neu auf den EU-Markt kommen. Ab heute, also dem 11. September 2026, müssen Hersteller jedoch bereits aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle melden. Einen Überblick über den Anwendungsbereich bietet das BSI zum Cyber Resilience Act.

Die Meldepflicht folgt einem engen Zeitplan: Innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden ist eine Frühwarnung fällig. Innerhalb von 72 Stunden müssen Hersteller weitere Informationen und eine erste Bewertung vorlegen. Für Schwachstellen folgt ein Abschlussbericht spätestens 14 Tage, nachdem eine Abhilfemaßnahme – etwa ein Patch oder Workaround – verfügbar ist. Bei schwerwiegenden Sicherheitsvorfällen bleibt dafür ein Monat nach der 72-Stunden-Meldung. Die EU-Agentur ENISA betreibt dafür die zentrale Single Reporting Platform.

Laut der Bitkom-Umfrage haben 67 Prozent der Unternehmen zumindest schon vom CRA gehört. Für 28 Prozent ist die Verordnung dagegen völlig unbekannt. Der Verband hatte 1003 Unternehmen mit mindestens zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz von mindestens einer Million Euro telefonisch befragt. Die Erhebung lief von Kalenderwoche 16 bis 23 dieses Jahres.

Die Befragung erfasst allerdings vor allem die Bekanntheit des CRA. Sie beantwortet nicht, wie viele Unternehmen ihre Meldewege, Zuständigkeiten oder Schwachstellenprozesse bereits praktisch eingerichtet haben. Zudem richtet sich die heute gestartete Meldepflicht in erster Linie an Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen. Für Firmen, die solche Hard- oder Software entwickeln oder unter eigener Marke vertreiben, dürfte die Frage nach der eigenen Betroffenheit daher dringlicher sein als für reine Anwenderunternehmen.

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Der Bitkom kritisiert insbesondere, dass Unternehmen die Meldeplattform vor deren Start nicht registrieren und die Prozesse nicht erproben konnten. Die Plattform ging erst mit Beginn der Meldepflicht online. ENISA zufolge können Hersteller Meldungen dort einmalig einreichen; die Informationen gehen anschließend an die zuständigen nationalen CSIRTs und an ENISA.

Für betroffene Hersteller bedeutet die Frist vor allem organisatorischen Druck: Sie müssen erkennen können, ob eine Schwachstelle tatsächlich aktiv ausgenutzt wird, welche Produkte und Versionen betroffen sind und wer die Meldung freigibt. Ohne belastbare Inventare für eigene Software und zugekaufte Komponenten lässt sich das nur schwer innerhalb von 24 Stunden klären.

Grundlegende Informationen zum CRA finden Betroffene im iX-Artikel „Der EU Cyber Resilience Act: Was man darüber wissen muss“. Ergänzend behandelt der iX-Artikel „Der Cyber Resilience Act und der Stand der Technik“ außerdem mögliche technische und organisatorische Ansatzpunkte bis zur weiteren Konkretisierung der Anforderungen.

Dazu zählen etwa eine Software Bill of Materials (SBOM), geregelte Prozesse für Vulnerability Handling und eine nachvollziehbare Zuordnung von Sicherheitsupdates zu ausgelieferten Produktversionen. Solche Informationen helfen nicht nur beim späteren Konformitätsnachweis, sondern sind auch Voraussetzung, um bei einer aktiv ausgenutzten Lücke den Umfang eines Vorfalls rasch einzugrenzen.


(fo)



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