Künstliche Intelligenz
Digitalsteuer für Tech-Riesen: Kulturstaatsminister Weimer stößt auf Widerstand
Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (CDU) hat sich mit seinem umkämpften Vorschlag zum Einführen einer zehnprozentigen Digitalsteuer für große Internetkonzerne wie Amazon, Apple, Google oder Meta zwischen alle Stühle gesetzt. Vor allem im Regierungslager von CDU und CSU findet das Vorhaben eher wenig Befürworter. Gegenspieler Weimers ist etwa Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU). Sie hält die Debatte angesichts der laufenden Zollverhandlungen zwischen der EU und der Trump-Regierung in den USA derzeit für nicht zielführend.
„Wir sollten nicht über mehr, sondern über weniger Handelshemmnisse sprechen“, unterstrich Reiche gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Aber auch ihr ist bewusst: „Gleichzeitig müssen wir die Wettbewerbsbedingungen für deutsche und europäische Digitalunternehmen verbessern, damit sie im internationalen Wettbewerb eine Chance haben.“ Auf diesen Aspekt stellte eine Sprecherin Weimers gegenüber „Welt“ ebenfalls ab. Es gelte, „alle rechtlichen, technischen, wirtschaftlichen und vor allem auch europapolitischen Aspekte“ sorgfältig abzuwägen. Statt dem „Plattform-Soli“ seien auch Alternativlösungen wie eine freiwillige Selbstverpflichtung von Big-Tech-Unternehmen denkbar.
Andreas Audretsch, Vizechef der Grünen-Bundestagsfraktion, bezeichnete die vorschnelle „Absage“ Reiches an die Abgabe als „fatal“. Er hält eine bestenfalls europäische Digitalsteuer für überfällig, „um die Macht der Tech-Oligarchen zu begrenzen, die unsere Demokratie und soziale Marktwirtschaft gefährden“. Die Wirtschaftsministerin mache sich damit „zur Schutzpatronin von Google, Meta und Co., deren Monopole schon demokratische Wahlen beeinflusst haben und fairen Wettbewerb verhindern“. Zugleich breche Reiche den Koalitionsvertrag, gebe ein wichtiges Druckmittel im Zollstreit mit Trump aus der Hand und schade dem Mittelstand.
SPD liebäugelt mit „Plattform-Soli“
Auch Martin Rabanus, Sprecher für Kultur und Medien der SPD-Bundestagsfraktion, ist für eine Digitalsteuer. „Die vorgeschlagene Plattformabgabe ist der richtige Ansatz“, betonte er am Mittwoch auf einem Panel der Verwertungsgesellschaft Corint Media in Berlin. „Eine angemessene Besteuerung der dominanten Digitalplattformen ist überfällig.“ Ein solcher Schritt ersetze aber nicht „die effektive Durchsetzung der Urheber- und Leistungsschutzrechte“. Die Medienanbieter müssten sich auf diesen Ordnungsrahmen verlassen können. Zuvor lobte die Ex-SPD-Parteivorsitzende Saskia Esken Weimers Anlauf. Sie regte an, die Einnahmen aus einer solchen Abgabe zur Unterstützung alternativer, unabhängiger und demokratisch kontrollierter Plattformen zu verwenden.
Größter Befürworter einer Digitalabgabe ist das Bündnis Zukunft Presse, hinter dem Verlegerverbände stehen. Dessen Sprecher Matthias Ditzen-Blanke und Philipp Welte freuten sich schon im Frühjahr, dass Weimer „die Plattformmonopole im Interesse digitaler Medienvielfalt in die Pflicht nehmen“ wolle. Die Einnahmen dürften aber nicht im Bundeshaushalt versickern. Sie sollten unmittelbar für die Gegenfinanzierung redaktioneller Medien verwendet werden, „deren Wirtschaftlichkeit durch eben jene internationalen Technologie-Plattformen massiv angegriffen ist“. Den Verlegern zufolge hat eine solche Steuer nichts mit Handelshemmnissen zu tun, sondern tangiert die Zukunft der Medienvielfalt und der Demokratie.
Ralf Wintergerst, Präsident des IT-Verbands Bitkom, warnte dagegen Ende Mai: „Ganz gleich, ob neue Steuern, Abgaben, Gebühren oder Zölle auf Digitales: Jeder Aufschlag wird unmittelbar oder mittelbar zu einer Preiserhöhung führen.“ Dies würden Unternehmen, Verwaltungen und Verbraucher in Deutschland auch spüren. Wintergerst fordert: „Wir brauchen nicht mehr, wir brauchen weniger finanzielle Belastungen für digitale Güter und Dienste.“
(nie)
Künstliche Intelligenz
Wegen DSA: Trump-Regierung plant angeblich Sanktionen gegen EU-Verantwortliche
Die US-Regierung prüft Sanktionen gegen Vertreter oder Vertreterinnen der Europäischen Union beziehungsweise von EU-Mitgliedstaaten, die für die Umsetzung des Digital Services Acts (DSA) verantwortlich sind. Das berichtet die Nachrichtenagentur Reuters unter Berufung auf zwei mit den internen Debatten vertraute Personen. Demnach hat es vorige Woche Besprechungen zu dem Thema gegeben, noch sei aber unklar, wen die Sanktionen treffen könnten. Vorstellbar sind demnach Visa-Beschränkungen, was im Verhältnis zwischen der EU und den USA eine nie dagewesene Eskalation darstellen würde. Noch stehe eine abschließende Entscheidung des US-Außenministeriums dazu aber aus, schreibt Reuters noch. Die US-Regierung hat den Bericht nicht bestätigt, aber vor einer zunehmenden Zensur in Europa gewarnt.
Das Gesetz über digitale Dienste soll Haftungs- und Sicherheitsvorschriften für digitale Plattformen sowie Produkte vereinheitlichen, die Verbreitung illegaler Inhalte verhindern und die Nutzenden besser schützen. Dafür verpflichtet der DSA Internetportale zu mehr Transparenz über die Moderation der Inhalte und Werbung. Mit dem „Grundgesetz fürs Internet“ will die EU dafür sorgen, dass rechtswidrige und strafrechtlich relevante Inhalte möglichst schnell verschwinden. Großen US-Plattformen sind die Vorgaben ein Dorn im Auge, seit Monaten agitiert die US-Regierung dagegen. Der Streit hat sogar die Beilegung des Zollkonflikts verzögert, weil die EU darauf beharrt hat, den DSA zu schützen. Nachdem es so ausgesehen hat, als sei das gelungen, schürt der Bericht nun erhebliche Zweifel.
Trump droht öffentlich
Parallel zu dem Bericht von Reuters hat US-Präsident Donald Trump auf seinem Kurznachrichtendienst Truth Social alle Staaten aufgefordert, Digitalsteuern sowie Gesetzgebung, Vorgaben und Gesetze für digitale Dienste aufzuheben. Andernfalls werde er „als Präsident der Vereinigten Staaten erhebliche Zölle auf deren Exporte erheben“. Obendrein droht er mit Exportbeschränkungen für „unsere stark geschützten Technologien und Chips“. Trump behauptet weiterhin, dass diese Gesetze ein Angriff auf „unsere unglaublichen amerikanischen Tech-Firmen“ sei und gegen China keine solchen Beschränkungen erhoben würden.
Gegenüber Reuters hat die EU-Kommission den Bericht über Sanktionspläne gegen den DSA nicht kommentiert, ein Sprecher habe aber darauf hingewiesen, dass die Meinungsfreiheit in der EU ein Grundrecht sei. Sie stehe sogar „im Herzen des DSA“. Damit würden lediglich Regeln aufgestellt, um gegen illegale Inhalte vorzugehen, während die Meinungsfreiheit und das Recht auf Information geschützt würden. Laut eines Medienberichts hat die EU-Kommission im Sommer die Entscheidung zur Verhängung einer empfindlichen DSA-Strafe gegen den Kurznachrichtendienst X des ehemaligen Trump-Vertrauten Elon Musk ruhen lassen, um Trump nicht zu verärgern und die Verhandlungen im Handelsstreit nicht zu gefährden. Ob die jetzt erhobene Drohung damit in Zusammenhang steht, ist unklar.
(mho)
Künstliche Intelligenz
Balkonkraftwerk-Speicher Ecoflow Stream Ultra X im Test: 3,8 kWh Kapazität
Der Ecoflow Stream Ultra X verdoppelt die Speicherkapazität auf 3,84 kWh und bietet ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis als das Standardmodell. Wir haben den Speicher für das Balkonkraftwerk getestet.
Der Ecoflow Stream Ultra X verdoppelt den Speicher der Stream Ultra. Mit 3,84 kWh richtet sich der Stromspeicher an Haushalte mit höherem Energiebedarf und konkurriert direkt mit Lösungen wie dem Zendure Solarflow 800 Pro oder der Anker Solarbank 3 Pro. Dabei behält er die dezentrale Stromverteilung bei, die das 800-Watt-Einspeiselimit elegant umgeht. Mit einem Preis von 1299 Euro bis zum 15. September – danach 1499 Euro – liegt der Preis pro Kilowattstunde bei etwa 338 Euro. Zum Vergleich: Beim Standardmodell mit 1,92 kWh kostet die kWh aktuell rund 398 Euro. Diese Rechnung macht das X-Modell besonders für Nutzer interessant, die ohnehin über eine größere Speicherlösung nachdenken.
Design und Verarbeitung des Ecoflow Stream Ultra X
Das Stream Ultra X orientiert sich optisch am bewährten Vorgänger, fällt aber naturgemäß größer aus. Mit Abmessungen von 42 × 29,4 × 50 cm und einem Gewicht von 38,8 kg übertrifft es das Standardmodell (28 × 25 × 46 cm, 23 kg) deutlich. Diese Dimensionen erschweren Transport und Montage auf engen Balkonen spürbar. Zwei Personen sollten beim Aufstellen eingeplant werden.
Die Verarbeitung bleibt auf hohem Niveau. Das robuste Metallgehäuse trägt die IP65-Zertifizierung und trotzt Staub sowie Spritzwasser. Die integrierte Selbstheizfunktion ermöglicht den Betrieb bis minus 20 Grad Celsius – ein Feature, das auch Konkurrenten wie der Zendure Solarflow 800 Pro bieten. Die LFP-Batterie (Lithium-Eisen-Phosphat) verspricht 6000 Ladezyklen bei mindestens 70 Prozent Restkapazität. Ecoflow gibt darauf eine 10-Jahres-Garantie.
Ein Kritikpunkt bleibt: Die LED-Anzeige leuchtet nachts zu hell und kann nicht deaktiviert werden. Zendure löst das mit dimmbaren LEDs eleganter. Im Betrieb arbeitet das System angenehm leise – nur gelegentliche Lüftergeräusche bei hoher Last stören die Ruhe.
Ecoflow Stream Ultra X Bilder
Technische Spezifikationen und Funktionen
Mit 3,84 kWh Kapazität positioniert sich der Stream Ultra X zwischen kompakten 2-kWh-Lösungen und großen 5-kWh-Systemen. Die Skalierbarkeit auf bis zu sechs Einheiten mit insgesamt 23,04 kWh ist auf einem Level mit der Zendure Hyper 2000 (maximal 23 kWh). Der Solareingang akzeptiert bis zu 2000 Watt über vier MPPTs, zusätzlich 1200 Watt über einen externen Mikro-Wechselrichter – zusammen also beeindruckende 3200 Watt maximale Eingangsleistung.
Der AC-Ausgang liefert standardmäßig 1200 Watt, wobei die netzgebundene Einspeisung auf die gesetzlichen 800 Watt begrenzt ist. Das dezentrale Konzept mit Stream AC Pro-Zusatzbatterien bleibt die Besonderheit: Diese Einheiten werden an beliebigen Steckdosen im Haushalt platziert und automatisch erkannt. So umgeht das System das 800-Watt-Limit und versorgt Verbraucher direkt vor Ort. Im Test funktionierte eine Stream AC Pro im Keller problemlos und versorgte einen 1900-Watt-Heizlüfter.
Die Kompatibilität zu Drittanbieter-Komponenten überzeugt: Solarmodule (15-60V, ≤14A), verschiedene Mikro-Wechselrichter und Smart-Meter von Shelly oder Ecoflow selbst werden unterstützt. Das KI-gestützte Energiemanagement analysiert dynamische Tarife und Wettervorhersagen – allerdings nur im kostenpflichtigen Abo für 69 Euro jährlich.
Installation und Einrichtung
Die Installation gestaltet sich gewohnt unkompliziert. Solarmodule verbinden sich über Standard-MC4-Stecker, der Speicher wird einfach an eine Haushaltssteckdose angeschlossen. Aufgrund der 38,8 kg empfiehlt sich ein stabiler Untergrund oder eine Wandmontage mit entsprechend dimensionierten Halterungen.
Ecoflow Stream Ultra X Screenshot
Die Ecoflow-App findet das Gerät via Bluetooth oder WLAN und führt durch die Einrichtung. Die Oberfläche zeigt Energieflüsse, Batteriestatus und Verbrauchsdaten in Echtzeit. Für die Nulleinspeisung bindet man Smart-Meter wie den Shelly Pro 3EM oder Smart-Plugs ein. Die Installation eines Smart-Meters sollte ein Elektriker übernehmen.
Die Premium-Funktionen für dynamische Tarife von Nord Pool oder Tibber aktiviert man optional. Der erste Monat ist kostenlos, danach werden 69 Euro jährlich fällig.
Strommanagement und Sparpotenzial
Der Stecker-Solar-Simulator der HTW Berlin liefert konkrete Zahlen zur Wirtschaftlichkeit. Bei einem Jahresverbrauch von 3500 kWh und 40 Cent pro kWh amortisiert sich ein einfaches 800-Watt-Balkonkraftwerk für 400 Euro nach zwei Jahren. Der Stream Ultra X mit Zubehör für etwa 1900 Euro rechnet sich nach vier bis fünf Jahren – schneller als das Standardmodell dank des besseren Euro-pro-Kilowattstunde-Verhältnisses.
Die verdoppelte Speichergröße zeigt bei schwankendem Verbrauch Vorteile. An sonnenreichen Tagen speichert das System mehr Überschuss für die Abendstunden. Bei Haushalten über 3000 kWh Jahresverbrauch amortisieren sich die Mehrkosten von etwa 300 Euro gegenüber dem Standardmodell binnen zwei Jahren. Die jährliche Ersparnis kann bei optimaler Nutzung bis zu 1993 Euro erreichen.
Im Vergleich: Der Zendure Solarflow 800 Pro mit 1,92 kWh kostet 799 Euro, bietet aber nur die halbe Kapazität. Die Anker Solarbank 3 Pro mit 2,69 kWh liegt bei 999 Euro. Pro Kilowattstunde ist der Stream Ultra X damit günstiger als beide Konkurrenten.
Sparpotenzial erschließen: günstigere Stromtarife
Die größere Batteriekapazität entfaltet ihr volles Potenzial mit dynamischen Stromtarifen. Bei Anbietern wie Rabot Energy (mit Code RABOT120 erhält man 120 Euro nach einem Jahr ausgezahlt, bei sechs Monaten sind es mit dem Code RABOT60 60 Euro) oder von Tibber schwanken die Preise stündlich. Der Stream Ultra X kann mehr günstigen Strom speichern und bei hohen Preisen einspeisen.
Wichtig: Die Netzladung lohnt sich erst ab 20 Prozent Preisunterschied wegen der Umwandlungsverluste. Mit 3,84 kWh Kapazität lassen sich aber größere Preisschwankungen besser ausnutzen als mit kleineren Speichern. Bei einem Preisunterschied von 30 Prozent – etwa 25 Cent nachts versus 36 Cent tagsüber – spart man täglich über einen Euro allein durch zeitversetztes Laden und Entladen.
Wer ein Balkonkraftwerk nutzt, möchte Stromkosten sparen. Ein weiteres Einsparpotenzial sollte man außerdem durch die Wahl des günstigsten Stromanbieters erschließen. Spätestens wenn man Post vom Stromlieferanten über eine Preiserhöhung erhält, lohnt sich ein Wechsel. Neutarife sind meist wesentlich günstiger. Gleiches gilt für Gastarife. Auch hierfür bieten wir ein entsprechendes Vergleichsangebot im heise Tarifvergleich.
Wer sich nicht selbst um günstige Preise und Anbieterwechsel kümmern will, kann zu Wechselservices wie Remind.me gehen. Der Anbieter bietet kostenlose Wechsel zwischen Strom- und Gasanbietern an. Dabei erhält der Kunde vorab eine Empfehlung und kann sich dann für oder gegen das jeweilige Angebot entscheiden. Vorteil: Remind.me vergleicht über 12.000 Tarife und meldet sich automatisch, wenn man einen Vertrag wechseln kann.
Preis: Was kostet der Stream Ultra X?
Der Ecoflow Stream Ultra X kostet bis zum 15. September 1299 Euro, danach steigt der Preis auf 1499 Euro. Pro Kilowattstunde zahlt man beim Aktionspreis nur 338 Euro.
Zusätzliche Stream AC Pro-Batterien kosten je 649 Euro. Ein Smart-Meter schlägt mit 75 Euro zu Buche. Ein Bundle mit vier 520-Watt-Panel, Ecoflow Stream Ultra und Stream AC Pro kostet bei Amazon aktuell rund 1898 Euro. Das Premium-Abo für KI-Features kostet 69 Euro jährlich, ist aber nicht zwingend erforderlich.
Fazit
Die verdoppelte Kapazität des Ecoflow Stream Ultra X im Vergleich zum normalen Stream Ultra macht ihn zur guten Wahl für Haushalte mit höherem Strombedarf oder dem Wunsch nach maximaler Autarkie. Mit 338 Euro pro Kilowattstunde beim Aktionspreis unterbietet er die Konkurrenz deutlich.
Features wie dezentrale Stromverteilung, vier MPPTs und Nulleinspeisung funktionieren tadellos. Die 800-Watt-Einspeisung nutzt das gesetzliche Maximum aus. Größe und Gewicht könnten allerdings auch nachteilig sein – auf kleinen Balkonen wird es eng.
Für wen lohnt sich das Upgrade? Haushalte über 3000 kWh Jahresverbrauch profitieren eindeutig von der größeren Kapazität. Die Amortisation erfolgt schneller als beim Standardmodell, die langfristigen Ersparnisse fallen höher aus. Wer mit 2 kWh auskommt, spart mit dem Standard Stream Ultra. Alle anderen greifen zum X-Modell – besonders zum Aktionspreis bis 15. September.
Der Stream Ultra X verdoppelt die Kapazität auf 3,84 kWh und bietet mit 338 Euro pro kWh ein exzellentes Preis-Leistungs-Verhältnis. Trotz des höheren Gewichts überzeugt er mit bewährter Technik und schnellerer Amortisation als kleinere Modelle.
Künstliche Intelligenz
Digitale Abhängigkeit: Plattner betont Umweg zu Souveränität
„Dass wir das kurzfristig alles selbst können“, ist für BSI-Chefin Claudia Plattner „unrealistisch“. Das sorgt für Diskussionen. Die Nachrichtenagentur dpa machte daraus die Überschrift: Digitale Souveränität für Deutschland vorerst unerreichbar.
Grund genug für eine Klarstellung der Präsidentin: „Es ist Aufgabe des Staates, eine sichere Verwendung all dieser Produkte zu ermöglichen, die derzeit zu einem großen Teil außerhalb Europas hergestellt werden.“ Das heiße aber nicht, „dass wir als BSI die digitale Souveränität Europas für unerreichbar halten. Entsprechende Berichte weise ich entschieden zurück, das habe ich nie gesagt“, betonte Plattner vergangenens Wochenende in einem weiteren dpa-Gespräch. Was aber meint die Chefin des BSI nun genau?
Ohne Amazons AWS, Microsofts Azure und Google Cloud droht in Deutschland der IT-Kollaps. Dass das ein Problem darstellen könnte, ist keine neue Erkenntnis. Schon mehrere Bundesregierungen haben versucht, etwas weniger abhängig zu werden – mit überschaubarem Erfolg. Die Analyse der BSI-Präsidentin ist in Expertenkreisen daher unstrittig.
BSI will heimische Anbieter hegen
Noch ist der Weg weit, doch erste Schritte sind sichtbar. „Wir sind nicht mehr wie vor zehn Jahren auf die Amerikaner angewiesen“, meint Achim Weiß, CEO von Ionos im Gespräch mit heise online. Seine Firma gehört zu jenen, die von stärkerer Unabhängigkeit von US-Anbietern absehbar profitieren würden. Sie ist Bestandteil des einen von zwei Strängen, den das BSI zur digitalen Souveränität verfolgt: der Zusammenarbeit mit europäischen Anbietern.
Ionos entwickelt für das IT-Dienstleistungszentrum des Bundes (ITZBund) derzeit eine abgetrennte Enterprise-Cloud-Umgebung – in Abstimmung mit dem BSI, das die für IT-Sicherheit der Bundesverwaltung zuständige Behörde ist. Im ersten Quartal 2026 soll das Pilotprojekt fertig sein. So wie mit Ionos arbeitet das BSI auch an anderer Stelle eng mit deutschen Anbietern zusammen, etwa mit StackIT aus dem Hause Schwarz Digits, dem deutschen IT-Anbieter, der aus der Lidl-Kaufland-Gruppe stammt. Hier soll Anfang 2026 eine gemeinsame Entwicklung souveräner Cloudlösungen konkreter werden.
Politisch sind solche Projekte derzeit gewollt. Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) etwa warnt regelmäßig davor, den Kopf in den Sand zu stecken und stattdessen mehr an Lösungen und Innovationen zu arbeiten. Gewollt ist auch die Arbeit des BSI im Bereich von Sicherheitsstandards für Open-Source-Software und der Mithilfe an Microsoft-Software-Alternativen wie der Office365-Alternative OpenDesk.
US-Anbieter sollen an Bord gehalten werden
Doch sind das ernsthafte Unabhängigkeitsbestrebungen? Oder Feigenblätter, während die Abhängigkeit vor allem von US-Anbietern faktisch zementiert wird? EU-Kunden befürchten, dass der US-Präsident Zugriff auf Kundendaten der US-Firmen anordnen könnte, ein Spionageszenario. Oder per Sanktionsbefugnissen US-Unternehmen auch kurzfristig verbieten könnte, ihre Dienstleistungen für widerspenstige Staaten zu erbringen. Zumindest gegen das Spionageszenario würde der zweite Strang der BSI-Strategie helfen: die Nutzung ermöglichen und Zugriff effektiv verhindern.
Mit Google prüft das BSI im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung, ob und, wenn ja, wie, mit Verschlüsselungsverfahren Clouddienste der Firma auch für staatliche Stellen nutzbar sein könnten. Bis 2026 soll das herausgefunden sein. Mit dem Cloud-Platzhirschen Amazon versucht das BSI unter anderem herauszufinden, wie Standards und Validierungsverfahren für lokale Rechenzentren auch auf Cloudumgebungen übertragen werden können. Auch dazu sollen 2026 erste Ergebnisse öffentlich vorgestellt werden. Ein besonderes unter den Kooperationsprojekten ist dabei die MSSC: Die Microsoft Sovereign Cloud, bei der eine Azure-Cloud jenseits von Microsoft, vorerst zu Testzwecken, auf Infrastruktur von Delos betrieben werden soll. Das Projekt soll bis Ende 2026 Ergebnisse bringen. Was aber sollen diese ganzen Kooperationsvereinbarungen, wenn es doch um Unabhängigkeit von diesen geht? Beantworten kann das nur die Präsidentin des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik selbst.
BSI untersucht Technik von Hyperscalern
Ist das nicht doch der Weg, den Vendor-Lock-In bei den großen Anbietern zu verstetigen? „Im Gegenteil“, sagt Claudia Plattner auf Anfrage heise onlines. In den Kooperationen würde ihr BSI vor allem „tiefgründiges technisches Verständnis bezüglich der Funktionsweise der Hyperscaler-Angebote“ gewinnen. „Wir versetzen uns auf diesem Wege in die Lage, fundierte Migrationsszenarien vorzubereiten und bei Bedarf umzusetzen“, sieht die BSI-Präsidentin auch die Souveränitätsbestrebungen durch die Kooperationen als gedeckt an. Claudia Plattner meint: „In Kombination mit einheitlichen Sicherheitsvorgaben und hohen Anforderungen an die Interoperabilität werden Anbieterwechsel effizient und schnell möglich.“
Ob es für bessere Ausstiegsoptionen tatsächlich die Kooperationen der IT-Sicherheitsbehörde mit den US-Cloudanbietern braucht, darüber kann weiter diskutiert werden. Dass Angebote der europäischen Konkurrenz bislang noch längst nicht so weit sind, dass sie alles ersetzen könnten, bestreitet auch Ionos-Geschäftsführer Achim Weiß nicht. Er sieht es differenziert: „Der deutsche Mittelstand braucht keine Satelliten-Downlinkstation, für die normalen Workloads gibt es genügend Lösungen.“ Bei der Feature-Vielfalt seien derzeit alle, nicht nur die Europäer, sondern auch Microsoft und Google, nur zweite Liga: Amazon spiele hier in einer eigenen. Weiß fordert Standards für Interoperabilität, um Lock-In-Effekte bei einzelnen Anbietern zu verhindern. Die sollten die willigen Anbieter gemeinsam definieren — und die öffentliche Hand, also Bund, Länder und Kommunen, bei Ausschreibungen für Leistungen abfordern.
Das BSI wird dafür seinen Beitrag beisteuern müssen: Welche Anforderungen an die IT-Sicherheit für Cloudleistungen gelten müssen und wer diese überhaupt erfüllen kann, entscheidet nicht zuletzt die Bonner IT-Sicherheitsbehörde. Allerdings: Sollte das BSI am Ende die Lösungen mit US-Anbietern absegnen, dürften auch chinesische Anbieter um eine Neubetrachtung bitten.
(nie)
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