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Künstliche Intelligenz

DJI zum E-Bike-Leistungsstreit: “Keine klare Grundlage für 750 Watt”


Als DJI im E-Bike-Bereich einstieg, tat man das mit einem Knall: Viel mehr Leistung, viel höheres Drehmoment und deutlich mehr Aufschlag auf die getretene Muskelkraft als die Konkurrenz – das beeindruckte. Während Bosch, Yamaha und Co. langsam nachziehen, gibt es Diskussionen, wie weit man dem Wunsch nach mehr Leistung überhaupt nachgeben sollte.

Auf der und rund um die Fachmesse Eurobike in Frankfurt war bei nahezu allen Antriebsherstellern zu sehen, dass die Kennzahlen der Motoren nach oben wandern. Bei Bosch etwa werden aus 600 Watt und 85 Nm nun 750 Watt und 100 Nm. Das ist immer noch weniger als die 1000 Watt und 120 Nm des Avinox-Systems, das noch dazu 800 Prozent Aufschlag zur Muskelleistung ermöglicht, aber doch ein merklicher Sprung.

Diesen Sprung vollziehen auch andere, etwa Yamaha. Dass dieser Trend, maßgeblich ausgelöst durch den starken DJI-Antrieb, die große Gefahr der EU-Regulierung aller E-Bikes mit sich bringt, brachte zuletzt Claus Fleischer, Geschäftsleiter von Bosch eBike Systems und Vorstandsmitglied des Zweirad-Industrie-Verbands ZIV, im Interview mit c’t zum Ausdruck.

Wir haben beim mittlerweile von DJI ausgegliederten Unternehmen Avinox nachgefragt, wie man die Diskussion dort verfolgt. Im uns vorliegenden Statement stellt Avonix die angedachte Leistungsgrenze in Frage: “Die vorgeschlagene Beschränkung auf 750 W scheint keine klare theoretische Grundlage zu haben, die die Wahl dieser spezifischen Grenze rechtfertigt. Wir halten es für unerlässlich, dass die Branche gründlichere und umfassendere Diskussionen führt, um eine angemessene Leistungsgrenze festzulegen.”

Eine Motorleistung von 750 Watt für ein E-Bike erachtet Avinox zumindest für manche Nutzergruppen als zu niedrig: “Die Festlegung einer 750-W-Grenze könnte die Bedürfnisse bestimmter gefährdeter Gruppen außer Acht lassen, darunter Menschen mit Behinderungen, die zusätzliche Unterstützung benötigen, Menschen mit höherem Körpergewicht, Minderjährige und Nutzer von E-Lastenfahrrädern für den Transport von Gütern, die oft Lasten von bis zu 400 kg transportieren und zusätzliche Unterstützung beim Befahren von steilem Gelände erfordern.” Weiter fordert der Hersteller “die politischen Entscheidungsträger dringend auf, diese besonderen Anforderungen in ihren Entscheidungen zu berücksichtigen.”



Stein des Anstoßes: der starke Avinox-Motor

Einen versteckten Seitenhieb bekommt Konkurrent Bosch ab, der einige Funktionen seiner E-Bikes mittlerweile nur im kostenpflichtigen Abo zugänglich macht: “Es ist wichtig, bestimmte Praktiken in der Branche, die die Bedürfnisse der Nutzer ausnutzen, kritisch zu betrachten“, so DJI. „Manche Hersteller differenzieren ihre Produkte durch Abonnementgebühren oder bieten trotz identischer Hardwarekomponenten überlegene Leistung oder Funktionen exklusiv für Premiummodelle an. Sie profitieren hauptsächlich von Softwarebeschränkungen. Dies unterstreicht, wie wichtig es ist, die tatsächlichen Nutzerbedürfnisse zu priorisieren und Transparenz im Produktangebot zu gewährleisten.”

Insgesamt scheint Avinox bestrebt, die Diskussion von den reinen Zahlen zu lösen. Man stehe “für mehr als nur Leistung”, der Hersteller betont weitere Aspekte seines Systems, etwa “die kompakte Größe und das leichte Design” sowie die Integration von Soft- und Hardware sowie die Algorithmen für die Leistungssteuerung. Auch Akku und schnelles Laden seien gewichtige Punkte. Avinox betont, dass es darum ginge, mit intelligenter Modellierung von Leistung und Drehmoment das Fahrerlebnis zu verbessern und gleichzeitig die Lebensdauer des Antriebs zu verlängern.

Wie sehr solche Aspekte dann aber wiederum die EU-Aufpasser interessieren, wenn es um eine mögliche Regulierung der E-Bikes geht, steht auf einem anderen Blatt. Sollte es zu einer Regulierung kommen, verspricht Avinox: “Wir beobachten die EU-Vorschriften genau und verpflichten uns, die etablierten Richtlinien einzuhalten. Wir möchten unsere Nutzer auch bei regulatorischen Änderungen, die unsere Produkte betreffen könnten, unterstützen. Sollten solche Umstände eintreten, stellen wir sicher, dass unsere Endnutzer und OEM-Fahrradmarken Zugang zu den notwendigen Ressourcen und Anleitungen für Anpassungen haben.”


(sht)



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Europäische Firma übernimmt Videoplattform Vimeo


Die amerikanische Videoplattform Vimeo bekommt neue Eigentümer: Bending Spoons aus Mailand bietet 1,38 Milliarden US-Dollar, was 7,85 US-Dollar je Aktie entspricht. Vimeos Verwaltungsrat empfiehlt den Aktionären einstimmig die Annahme des Angebots. Schließlich liegt es 91 Prozent über dem volumengewichteten Durchschnittskurs der jüngsten 60 Tage.

Die Transaktion soll noch dieses Jahr abgeschlossen werden, die Zustimmung von Behörden und Aktionären vorausgesetzt. Dann notiert Vimeo nicht länger an der Börse. „Als Bending Spoons erwerben wir Firmen mit der Erwartung, sie für unbegrenzte Zeit zu besitzen und zu betreiben“, sagte Luca Ferrari, CEO und Mitgründer von Bending Spoons. „Wir sind entschlossen zu ambitionierten Investitionen in den USA und anderen wichtigen Märkten, und in allen Schlüsselbereichen, sowohl bei Dienstleistungen für Kreative als auch für Großunternehmen.“ Die Erwähnung Künstlicher Intelligenz darf in der Mitteilung der Übernahmeofferte natürlich nicht fehlen.

Vimeo hat seinen Sitz in New York City. Die Videoplattform wurde 2004 von Zach Klein und Jake Lodwick als Teil des Unternehmens CollegeHumor ins Leben gerufen, einige Monate vor YouTube. 2006 übernahm IAC die Mehrheit an Vimeo, 2008 schieden Klein und Lowdick aus. Da YouTube damals schon zu Google gehörte und im Verbrauchermarkt reüssierte, richtete IAC das Vimeo-Angebot für Geschäftskunden aus. In der Folge entwickelte Vimeo Software für Videogestaltung, -bearbeitung und ‑übertragung sowie Lösungen für große Unternehmen und professionelle Filmemacher.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

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Beispiel für einen auf Vimeo veröffentlichten Kurzfilm

North Atlantic (2010) spielt im Tower des Flughafens der Azoreninsel Corvo und soll von wahren Ereignissen „inspiriert“ sein.

Am 25. Mai 2021 wurde Vimeo durch einen Börsengang ausgegründet. Für IAC hat sich das ausgezahlt, für die meisten Anleger nicht. Vom Eröffnungskurs von 47,15 US-Dollar ging es zwar zunächst auf bis zu 57 Dollar nach oben, doch schon ab Mitte Juli 2021 wurde der Ausgabekurs nie mehr erreicht. Elf Monate nach dem Börsengang wurde Vimeos Aktienkurs erstmals einstellig, die historische Tiefstmarke sind 3,03 Dollar.

Bending Spoons ist eine aus Mailand verwaltete Firma, die in den vergangenen Jahren mehrere bekannte Anwendungen zusammengekauft hat, darunter Wetransfer, Streamyard und die Potsdamer Firma hinter der Wander-Applikation Komoot. Zum Portfolio von Bending Spoons gehören zudem Evernote und Meetup. Bei ihren Übernahmen fackeln die Italiener nicht lange: Nach dem Kauf Evernotes haben sie fast alle Angestellten verabschiedet. Auch bei anderen Übernahmen hat Bending Spoons jeweils einem Großteil der Belegschaft gekündigt.

Von Arbeitsplatzgarantien für die Vimeo-Belegschaft ist in der aktuellen Mitteilung keine Rede. „Wir sind sicher, dass (Bending Spoons) der richtige Langzeitpartner für unsere Kunden, Mitarbeiter und die Marke ist“, meint dennoch Glenn Schiffman, Verwaltungsratsvorsitzender Vimeos.


(ds)



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Gematik-Geschäftsführerin: Elektronische Patientenakte ist „KI-ready“


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Inzwischen können laut Gematik-Geschäftsführerin Brenya Adjei rund 80 Prozent der Praxen die elektronische Patientenakte (ePA) nutzen. Auf dem Weg dahin seien 600 Tickets gelöst und Hunderte Interviews geführt worden. Zudem habe die elektronische Medikationsliste erste Leben gerettet. Damit sei schon jetzt der Nutzen der ePA gegeben, auch wenn noch wenige Versicherte die Akte aktiv nutzen. Das sagte sie in einer Diskussionsrunde „ePA – Zwischen Datenschutz, Digitalisierung und Versorgung“ auf dem „Big Bang KI“-Festival, auf dem sich Vertreter aus Politik und Wirtschaft trafen.

Laut Arne Orschulik, der unter anderem für die elektronische Patientenakte bei der Techniker Krankenkasse zuständig ist, sei die „ePA für alle ein riesiger Schritt“. Man sei aber noch ganz am Anfang. 11 Millionen Versicherte bei der TK verfügen bereits über eine ePA, aber bis sie alle nutzen, dauere es noch. Die großen Anschreibeaktionen der Kassen seien kostspielig gewesen. Speziell für die nächsten Generationen sei die ePA hilfreich, da dann alle Informationen ab der Geburt vorhanden seien: „Für mich ist die ePA noch nicht hundertprozentig das, was sie für Kinder sein kann, die jetzt beispielsweise geboren werden“, sagte Orschulik.

Nach Sicht von Bahman Afzali, Hausarzt und Gründer des Praxisverwaltungssystems Docport, werde die ePA bereits in der Praxis genutzt. Afzalis Patienten laden Dokumente herunter. „Wir merken hier und da auch schon, dass das Ganze Leben rettet“, so Afzali, gerade bei Patienten mit geringer Gesundheitskompetenz. Dank der Medikationsliste können Ärzte sehen, was andere Ärzte verordnen. Insgesamt müsse man sich darauf einstellen, dass Patienten mehr Verantwortung tragen wollen.

Kritik an den Informationsschreiben der Krankenkassen übte Michaela Schröder vom Verbraucherzentrale Bundesverband. Es brauche daher „dringend“ weitere Informationen. Viele Verbraucher hätten die Schreiben als Werbung verstanden und weggeschmissen. Weiterhin gebe es Kritik an der nicht immer funktionierenden und komplizierten Anmeldung. Ebenfalls gibt es Fragen zum Nutzen, auch von gesunden Verbrauchern, die sich etwa für die Impfübersicht oder den Mutterpass interessieren. „Die meisten Menschen wollen eigentlich nur, dass es funktioniert und sie sich darauf verlassen können. Die wollen nichts lesen, die wollen nicht tausendmal irgendwas klicken und die wollen sich nicht damit großartig beschäftigen.“

Das sei auch bei der Datensicherheit so, sie wollen sich einfach darauf verlassen können. Ebenso würden die Versicherten ein feingranulares Berechtigungsmanagement fordern, wonach Versicherte selbst entscheiden können, welcher Arzt welches Dokument sehen kann. Das Berechtigungsmanagement gab es in früheren Versionen bereits und wurde mit der neuen ePA abgeschafft.

„Die ePA ist unglaublich sicher. Natürlich, mit viel krimineller Energie findet man immer irgendwo irgendwie einen Weg. Das kann ich nicht leugnen, aber die Leute haben kein Problem damit, auf Instagram, auf Facebook und sonstwo ihre Sachen zu posten“, so Orschulik. Ihn würde es „mehr stören, wenn auf meinem Konto 3000 Euro fehlen, als wenn möglicherweise irgendwo […] ein kleiner Datenabfluss“ sei.

Adjei erklärte, dass es einerseits Beschwerden wegen des Datenschutzes gibt und gleichzeitig aufgrund weniger Nutzerzahlen gemeckert wird. Sie sieht die bisherigen Errungenschaften positiv. Ein Vorteil, dass es die ePA noch nicht so lange gibt, sei, dass die ePA „state of the art“ ist und auch schon KI-ready. Bei anderen Ländern würde das zu Neid führen. Auch der ehemalige Gesundheitsminister Karl Lauterbach hatte im Zusammenhang mit der ePA von der „Gnade der späten Geburt“ gesprochen. Insgesamt, bevor es weitere Funktionen gibt, müsse die ePA Adjei zufolge erst einmal an „Stabilität im Grundsystem“ gewinnen.

Noch nutzen viele Sektoren die ePA nicht, bemängelte Afzali. Viele Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen nähmen bislang nicht teil. Krankenhäuser sind, wie Kassenärzte auch, ab dem 1. Oktober verpflichtet, die ePA zu befüllen. Sanktionen gibt es allerdings frühestens ab 2026.



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Neues Gesetz soll Schutz kritischer Infrastrukturen verbessern


Strengere Vorgaben für Energieunternehmen, Flughäfen und andere große Infrastruktur-Einrichtungen sollen Deutschland künftig besser vor Sabotage, Terroranschlägen und den Folgen von Naturkatastrophen schützen. Das Bundeskabinett hat an diesem Mittwoch den Entwurf für das sogenannte Kritis-Dachgesetz beschlossen. Dieser sieht einheitliche Regeln zum Schutz der sogenannten kritischen Infrastruktur vor.

Die Betreiber kritischer Anlagen sind demnach unter anderem verpflichtet, „einen angemessenen physischen Schutz von Liegenschaften und kritischen Anlagen zu gewährleisten“. Außerdem müssen sie Vorfälle abwehren und deren negative Auswirkungen begrenzen. Wie diese Auswirkungen im konkreten Fall aussehen können, hat etwa der großflächige Stromausfall in Teilen Berlins nach einem Brandanschlag diese Woche gezeigt.

Ebenfalls sollen die Betreiber künftig verpflichtet werden, Vorfälle auf einem Onlineportal des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe sowie des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik zu melden. Dieses Störungsmonitoring soll helfen, Schwachstellen zu entdecken und Lücken zu schließen.

Wenn sich Betreiber nicht an die Vorgaben des neuen Gesetzes halten, sollen sie mit Bußgeldern rechnen müssen. Der Gesetzentwurf schreibt ihnen unter anderem eine Registrierung sowie die Erarbeitung von Plänen zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit vor.

Zur kritischen Infrastruktur im Sinne des Gesetzes zählen zehn Sektoren: Energie, Transport und Verkehr, Finanzwesen, Sozialversicherung, Gesundheit, Ernährung, Wasser, Siedlungsabfallentsorgung, Informationstechnik und Telekommunikation sowie Weltraum. Es zählen Einrichtungen, die für die Gesamtversorgung in Deutschland wichtig sind und mehr als 500.000 Menschen versorgen.

Zudem werden gegenseitige Abhängigkeiten berücksichtigt – beispielsweise sind Transportwege auch für die Versorgung mit Nahrungsmitteln essenziell. Mit dem neuen Gesetz sollen Betreiber erstmals sektorenübergreifend Vorgaben im Hinblick auf eine Stärkung der Resilienz dieser Infrastrukturen erhalten.

„Mit dem Kritis-Dachgesetz machen wir Deutschland widerstandsfähiger gegen Krisen und Angriffe“, sagt Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). Mit einheitlichen Mindeststandards, Risikoanalysen und dem Störungsmonitoring würden die Abwehrfähigkeit und Resilienz der Einrichtungen der kritischen Infrastruktur erhöht.

Deutlichen Nachbesserungsbedarf sehen hingegen die Experten von der unabhängigen Arbeitsgruppe Kritische Infrastrukturen (AG Kritis). „Mit Bußgeldern von maximal 500.000 Euro ist das Kritis-Dachgesetz ein zahnloser Tiger. Für viele Betreiber ist es deutlich billiger, Bußgelder zu zahlen, als in echte Resilienz zu investieren“, erklärt Manuel „HonkHase“ Atug, Gründer und Sprecher der AG Kritis. Auch die Herausnahme großer Teile der Bundes- und der kompletten Landesverwaltung aus dem Kritis-Dachgesetz sieht die AG Kritis als „unverantwortlich“.

Zu dem Gesetzesvorhaben gab es schon zu Zeiten der Ampel-Regierung einen Kabinettsbeschluss. Der scheiterte Anfang des Jahres genauso wie die Umsetzung der NIS2-Richtlinie für Cybersicherheit am Auseinanderbrechen der Koalition von SPD, Grünen und FDP.

Über den neuen Entwurf für die Umsetzung von NIS2 in deutsches Recht, der bereits das Kabinett passiert hat, soll an diesem Donnerstag erstmals im Bundestag beraten werden. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft und der Verband kommunaler Unternehmen sehen in einigen Punkten erheblichen Verbesserungsbedarf. In einem gemeinsamen Positionspapier fordern sie unter anderem, den Unternehmen „Blacklists“ nicht vertrauenswürdiger oder „Whitelists“ von Herstellern, die als vertrauenswürdig gelten, an die Hand zu geben – anstatt sie zu Einzelmeldungen zu verpflichten.

Der Internetwirtschaftsverband Eco wiederum bemängelt, dass „zentrale Fragen“ offen bleiben, wie die geplanten Ausnahmen für Unternehmen, deren kritische Rolle „vernachlässigbar“ ist. Auch bei der Frage, welche öffentlichen Stellen am Ende tatsächlich unter die NIS2-Umsetzung fallen, werden noch Debatten erwartet.


(axk)



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