Künstliche Intelligenz
Donnerstag: Deutsches Flugtaxi-Start-up am Ende, KI-Rechenzentren mit ARM-Chips
Das US-Unternehmen Archer Aviation übernimmt die Patente des insolventen deutschen Flugtaxi-Pioniers Lilium. Mehrere Rettungsversuche waren zuletzt gescheitert, nachdem dem Flugtaxi-Start-up das Geld ausgegangen war. Doch auch die Investoren hatten offenbar Probleme mit der Finanzierung. Derweil wendet sich Meta Platforms für geplante Rechenzentren den Chiparchitekturen von ARM zu. Die KI-Algorithmen Metas für Ranglisten und Empfehlungen wurden bereits auf ARM optimiert. Künftig werden über drei Milliarden Meta-Nutzer ARMs Neoverse verwenden, wobei die Chipdesigner die höhere Energieeffizienz betonen. In London wird man künftig auch Robotaxis fahren können. Ab 2026 sollen die autonomen Jaguars von Waymo Passagiere durch London chauffieren, nachdem bereits tausende Fahrgäste am Tag die autonomen Taxis von Waymo in den USA nutzen. Es stehen zwar noch behördliche Genehmigungen aus, aber Waymo sucht in London schon nach Mitarbeitern – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.
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Nach langem Hin und Her scheint das endgültige Aus für das deutsche Flugtaxi-Start-up Lilium nun besiegelt. Insolvenzverwalter Ivo-Meinert Willrodt verkauft die Patente der Pfaffenhofener Firma an das börsennotierte US-Unternehmen Archer Aviation. Zuletzt war der Verkauf von Lilium an die europäische Industrie- und Investmentholding Ambitious Air Mobility Group gescheitert, nachdem es dort offenbar Probleme mit der Finanzierung gegeben hatte. Laut Handelsblatt erwirbt Archer Aviation die Patente für 18 Millionen Euro. Dabei geht es um ein Portfolio von über 300 Patenten. Ähnlich wie Lilium entwickelt der US-amerikanische Elektroflugzeughersteller ebenfalls senkrecht startende und landende Flugzeuge: Endgültiges Aus für Flugtaxi-Start-up Lilium.
Einen großen Einstieg in Rechenzentren feiert ARM bei Meta Platforms, nachdem der Facebook-Konzern und die Chipdesigner eine mehrjährige strategische Partnerschaft eingegangen sind. Statt die verbreiteten Lösungen von Nvidia, AMD oder Intel einzusetzen, wird Meta Produkte auf Basis von ARM-Architekturen in Rechenzentren verwenden. Dafür wurde die entsprechende Software bereits von Meta und ARM entsprechend angepasst, damit diese mit Infrastrukturen auf Basis von ARMs Neoverse-Kernen laufen. Die entsprechenden Prozessoren mit bis zu 128 Kernen sollen im Vergleich zu den Vorgängern erhebliche Geschwindigkeitsvorteile mitbringen, insbesondere bei KI-Algorithmen. ARM betont zudem die höhere Energieeffizienz gegenüber den x86-Lösungen: Meta setzt für KI bei Facebook und Instagram stärker auf ARM.
Der öffentliche Nahverkehr Londons diversifiziert sich hingegen, denn die bekannten Londoner Taxis bekommen fahrerlose Konkurrenz: Die Alphabet-Tochter Waymo wird ihren Dienst Waymo Driver künftig in der britischen Hauptstadt anbieten. Ab dem kommenden Jahr sollen die autonom fahrenden Taxis dort unterwegs sein, kündigte Waymo an. Einen Starttermin gibt es noch nicht. Derzeit verhandelt Waymo noch mit dem Verkehrsministerium in London über die nötigen Genehmigungen, berichtet eine britische Tageszeitung. Die Behörden wollen demnach ab dem kommenden Frühjahr einen Testbetrieb zulassen. Ab 2027 soll der Dienst dann im ganzen Land zugelassen werden. Es scheint nur eine Frage der Zeit zu sein, denn Waymo hat bereits Stellenanzeigen für London geschaltet: Waymos Robotaxis kommen 2026 nach London.
Einer der meist bedachtesten Rechtsstreite der Kryptowelt endet mit einer Geldstrafe. Der als „Bitcoin Jesus“ bekannte frühe Investor in Kryptowährungen, Roger Keith Ver wird fast 50 Millionen US-Dollar zahlen, um Vorwürfe in den Vereinigten Staaten beizulegen, er habe Steuern in Millionenhöhe hinterzogen. Der 46-jährige Unternehmer schloss mit den US-amerikanischen Justizbehörden eine Vereinbarung über den Aufschub der Strafverfolgung. Die Anklage gegen ihn wegen Postbetrugs und Steuerhinterziehung vor einem Bundesgericht in Los Angeles wird beigelegt. Damit wird der fast zehn Jahre andauernde Steuerbetrugsfall abgeschlossen, nachdem sich der Ton gegenüber Kryptowährungen und -investoren unter der Regierung Trump gewandelt hat: „Bitcoin Jesus“ einigt sich mit der US-Regierung.
In der heutigen Ausgabe der #heiseshow besprechen wir unter anderem den Verlust cloudbasierter Smart-Funktionen von Bose-Lautsprechern und Vorwerk-Staubsaugern, da die Server abgeschaltet werden. Sollte man beim Kauf die Finger von cloudabhängigen Geräten lassen? Zudem diskutieren wir die Rückkehr der zwischenzeitlich abgeschafften E-Auto-Prämie in Deutschland. Kann die Rückkehr der Prämie der angeschlagenen Automobilindustrie wirklich nachhaltig zum Aufschwung verhelfen? Um Solarkraftwerke auch nachts betreiben zu können, sollen US-Satelliten Sonnenlicht zur Erde reflektieren, doch Experten warnen. Welche Folgen könnte der Einsatz von Spiegel-Satelliten für Astronomie und Ökosystem haben? Das sind die Themen heute um 17 Uhr live in der #heiseshow: Smart-Verlust, E-Auto-Prämie, Sonnenlicht-Satelliten.
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Auch noch wichtig:
- Der M5 gibt sein Debüt in Macs, iPads und der Vision Pro. Apple verspricht mehr Leistung, primär für KI-Aufgaben. M5 Pro und M5 Max fehlen allerdings: MacBook Pro und iPad Pro 2025 mit Apple M5 sagen Hallo.
- Das freiwillige Compliance-Protokoll, das das Internet zivilisierte, ist von uns gegangen. Es verabschiedet sich Henning Fries mit einem Nachruf: Abschied von robots.txt (1994-2025).
- Eine neue Studie widerlegt eine alte Sicherheitsannahme. Nicht der prozentuale Anteil, sondern eine geringe, feste Anzahl an Gift-Daten kompromittiert LLMs: Feste Zahl Gift-Dokumente reicht für Angriff zum Data Poisoning bei LLMs.
- Der chinesische Batteriehersteller CATL will bis Anfang 2026 im thüringischen Arnstadt eines der größten Testzentren für Batteriezellen in Europa eröffnen: Batteriehersteller CATL baut größtes Testzentrum Europas in Thüringen.
- Unsere Kaufberatungsserie über unterschätzte, respektive vielversprechende alte 3er-BMWs beginnt mit dem Sechszylindereinstieg in den ersten Dreier – dem feinen kleinen Sechszylinder 320/6: Unterschätzte BMW 3er.
- Viele Angestellte in der IKT-Branche sehen Betriebe im Umbruch und berichten von erhöhten Leistungsanforderungen. Aber die Identifikation mit dem Job ist hoch: 31 Prozent der IKT-Angestellten bezweifeln, dass sie bis zur Rente durchhalten.
- Im Zuge einer besonders ausgiebigen Patchrunde hat Microsoft unter anderem kritische Azure- und Office-Lücken behoben sowie drei aktive Exploits ausgehebelt: Am Patchday XXL schließt Microsoft teils aktiv attackierte Schwachstellen.
- OpenAI differenziert, wer mit ChatGPT künftig was besprechen darf. Erwachsene dürfen bald auch erotische Gespräche führen: ChatGPT kann im Erwachsenenmodus bald auch Erotik.
- Die Entwickler der sicheren Custom-ROMs GrapheneOS arbeiten mit einem großen Hersteller zusammen, um Smartphones abseits der Pixel-Geräte zu unterstützen: Custom-ROM GrapheneOS kommt auf Smartphones von großem Hersteller.
- Bei Stellantis läuft es zäh, dazu belasten milliardenschwere US-Zölle den Konzern. Konzernchef Filosa konzentriert sich daher auf das Geschäft in den USA: Stellantis plant 13 Milliarden Dollar teuren Befreiungsschlag in USA.
- Holafly verkauft bisher eSIMs für den Kurztrip ins Ausland. Mit neuen globalen Datentarifen nimmt die Firma nun Globetrotter und Geschäftsreisende ins Visier: Holafly legt globale Datentarife mit eSIM für 160 Länder auf.
(fds)
Künstliche Intelligenz
Gericht stärkt EU den Rücken: Amazon scheitert mit Klage gegen DSA-Einstufung
Die Europäische Union darf große Tech-Unternehmen als „sehr große Online-Plattform“ einstufen und ihnen Pflichten auferlegen. In einer Entscheidung hat das Gericht der Europäischen Union der EU jetzt den Rücken gestärkt. Amazon hatte die Klassifizierung im Zuge des Gesetzes für digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) in einer Klage grundsätzlich infrage gestellt. Das US-Unternehmen sah in den auferlegten Pflichten einen unzulässigen Eingriff in die Grundrechte. So seien die unternehmerische Freiheit, das Eigentumsrecht, der Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz, die Meinungsfreiheit, die Informationsfreiheit, das Recht auf Privatsphäre und der Schutz vertraulicher Daten verletzt worden (Rechtssache T-367/23).
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Das Gericht folgte Amazon in keinem der Punkte und wies die Klage ab. Damit steht es der EU weiterhin frei, Online-Plattformen und Suchmaschinen, die über 45 Millionen Nutzer in der Europäischen Union haben, anders zu behandeln als andere Unternehmen mit weniger Nutzern. Die Zahl von 45 Millionen bemisst sich an der Gesamteinwohnerzahl – sie entspricht zehn Prozent der Bevölkerung der Union. Amazon selbst ist durch den DSA betroffen, da sein Online Store als sehr große Online-Plattform eingestuft wurde. Das Unternehmen hatte die Klage im Juli 2023 eingereicht.
Gericht: Schutz vor Risiken ist legitim
Die EU habe keinen Fehler begangen, als sie davon ausging, dass sehr große Online-Plattformen Risiken für die Gesellschaft darstellen können, befand das Gericht. Dies könnte etwa durch die Verbreitung illegaler Inhalte oder die Verletzung von Grundrechten der Fall sein, wozu auch der Verbraucherschutz gezählt wird. Die besonderen Pflichten des DSA, wie das Verbot von Profiling bei Empfehlungen im Onlineshop oder Zugang von Forschern zu bestimmten Daten, verhindern die Risiken. Den Unternehmen sei es zumutbar, dass dies für sie mit erheblichen Kosten verbunden ist. Einen Eingriff in die unternehmerische Freiheit stelle das nicht dar.
Auch von einem Entziehen des Eigentums könne keine Rede sein. Mit Blick auf den Gleichheitsgrundsatz seien die besonderen Pflichten nicht willkürlich gewählt, da nicht abzustreiten sei, dass eine Plattform mit mehr als 45 Millionen Nutzern großen Einfluss hat. Bezogen auf das Verbot, Empfehlungen per Profiling zu erzeugen, wiege der Verbraucherschutz schwerer als die Meinungsfreiheit, auf die sich Amazon beruft.
Eingriffe sind verhältnismäßig
Dass der vorgeschriebene Zugang von Forschern zu bestimmten Unternehmensdaten und die auferlegte Transparenz bei der Werbung Privatsphäre und den Schutz vertraulicher Informationen berühren, bejaht das Gericht. Allerdings seien auch hier die DSA-Vorschriften verhältnismäßig und dienten dem allgemeinen Interesse, Risiken für die Gesellschaft und den Verbraucherschutz zu verhindern. Da der Zugang zu Daten streng geregelt sei, wird auch hierin kein unzulässiger Eingriff gesehen.
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Gegen die Entscheidung des Gerichts kann Amazon innerhalb von zwei Monaten und zehn Tagen ein auf Rechtsfragen beschränktes Rechtsmittel einlegen. Heise online hat Amazon um eine Stellungnahme gebeten.
(mki)
Künstliche Intelligenz
Japan: Drohnen vergrämen Bären mit Hundegebell und Feuerwerkskörpern
Die japanische Präfektur Gifu hat auf die zunehmende Gefahr durch Bären für die Bevölkerung mit einer ungewöhnlichen Maßnahme reagiert. Sie setzt rund um die ländlich gelegene Stadt Hida eine „Hunting Drone“ des Unternehmens Aero Japan ein, um mit Hundegebell aus dem Lautsprecher und abgeschossenen Feuerwerkskörpern herumstreunende Bären in Stadtnähe zu verjagen.
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Mehr Bären, weniger Futter, zunehmende Probleme
In Hida sei die Anzahl der Bärensichtungen im Herbst 2025 im Vergleich zum Vorjahr um das Achtfache angestiegen, heißt es vom Umweltamt der Präfektur Gifu. Die Bären würden vor dem Winterschlaf bei ihrer Futtersuche immer weniger Nahrung in ihrem natürlichen Lebensraum finden und nähern sich deshalb häufiger der Stadt.
Bären sind jedoch nicht nur ein Problem in Hida. Allein seit April 2025 seien 220 Menschen bei Bärenangriffen in ganz Japan verletzt worden. Dreizehn Menschen kamen dabei ums Leben. Sieben davon im Monat Oktober. Die meisten Angriffe seien jedoch in eher abgelegenen Gegenden erfolgt. Allerdings wagen sich Bären auch in Stadtnähe. Grund dafür sei die geschrumpfte Anzahl natürlicher Nahrungsquellen, darunter etwa Eicheln oder Bucheckern, ausgelöst vermutlich durch den Klimawandel. Zudem habe sich die Population der geschützten Schwarzbären in Japan nach Schätzungen seit 2012 auf 45.000 in etwa verdreifacht. Hinzu kommen rund 12.000 Braunbären. Um die Populationen in den Griff zu bekommen, wurde das Abschussverbot erst kürzlich gelockert. Abschüsse seien jedoch eher das letzte Mittel.
Um der wachsenden Gefahr durch Bären auf die Bevölkerung zu begegnen, hat das Umweltamt von Hida Maßnahmen geprüft, wie sich die Bären von Menschen fernhalten lassen, ohne die Tiere zu gefährden. Zunächst habe man Schilder zur Warnung der Bevölkerung aufgestellt und Einwohner und Besucher der Stadt dazu veranlasst, Glöckchen zu tragen, die die Bären fernhalten sollen.
Hundegebell und Feuerwerkskörper zur Bärenvergrämung
Diese Maßnahmen sollten aber nach einem Bärenangriff auf einen spanischen Touristen in Shirakawa-go in der Nähe von Hida verstärkt werden. Touristen wurden dazu aufgefordert, bestimmte Bereiche in der Dunkelheit zu meiden. Dies reiche jedoch nicht aus. So wurden etwa Vergrämungsteams zu Fuß und mit Hunden diskutiert, was jedoch wohl auch aus Kostengründen verworfen wurde. Letztlich wurde der Einsatz von Drohnen als die praktischste Methode angesehen.
Zum Einsatz kommt dabei eine Drohne von Aero Japan, die „Hunting Drone“, wie ein Video zeigt. Ausgestattet ist der 0,9 m x 0,9 m große Quadkopter in roter Warnfarbe und Kulleraugen mit einem Megafon, über das kontinuierlich aufgezeichnetes Hundegebell abgespielt wird, auf das die Bären mit Flucht reagieren. In Gegenden, in denen öfter Bären gesichtet werden, ziehen die Drohnen ihre Runden, um die Tiere zu vergrämen.
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Besonders Obstplantagen wie etwa der Obstpark Kurouchi Orchard mit seinen Äpfeln und Pfirsichen seien davon betroffen. Bären würden auf ihrer Nahrungssuche den Obstpark sonst plündern. Bei besonders hartnäckigen Gesellen können zwei Feuerwerkskörper von der Drohne aus abgeschossen werden, um der Verscheuchungsaktion noch etwas mehr Nachdruck zu verleihen.
(olb)
Künstliche Intelligenz
Tiktok: KI erkennen und Wohlbefinden steigern
Einatmen, ausatmen. Klooong. Bei Tiktok, das eigentlich bekannt ist für die schnellen Wechsel der kurzen Videos, gibt es nun einen neuen Bereich, der sich „Zeit und Wohlbefinden“ nennt. Er soll Menschen helfen, zu entspannen. Für eine entspanntere Nutzung der Plattform soll außerdem eine Verbesserung der KI-Hinweise und des Umgangs mit KI sorgen.
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Bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist das Journaling seit einigen Jahren ziemlich angesagt. Früher hätte man dazu „Tagebuch schreiben“ gesagt. Tiktok greift den Trend auf und bietet ein Achtsamkeitsjournal an. Dahinter verbergen sich 120 Karten, auf denen man seine Stimmung und Gefühle oder Ziele für einen Tag festhalten kann. Außerdem gibt es in dem Wohlfühl-Bereich des Dienstes auch einen beruhigenden Klanggenerator. Man kann sich also bei Bedarf Geräusche von Regen oder Wellen vorspielen lassen oder sogenannte White-Noise-Klänge – die sind nachgewiesen besonders beruhigend. Tiktok-Nutzer hören laut Tiktok besonders häufig Musik zum Einschlafen. Warum also nicht lieber ein bisschen Hintergrundrauschen. Es finden sich obendrein auch gleich noch Atemübungen in der App.
Und Tiktok wäre natürlich nicht die beliebte Kurzvideoplattform, wenn nicht auch in Kurzvideos vorgestellt würde, wie man die Tools nutzen kann. Creator sprechen über ihre Bildschirmzeiten, die Anpassung des eigenen Feeds und Funktionen für den begleiteten Modus. Das ist jener Modus, der für Jugendliche gilt. Eltern können dabei das Nutzungsverhalten der Kinder einsehen und zum Teil auch steuern – Inhalte als auch die Bildschirmzeit.
„Die kurzen, unterhaltsamen Aufgaben sollen die Community, darunter insbesondere Teenager, dabei unterstützen, Technologie zielgerichteter und selbstbewusster zu nutzen“, schreibt Tiktok. Diese Ambitionen sind nicht ganz neu, sie haben jedoch zuletzt an Fahrt aufgenommen. Alle großen Social-Media-Anbieter beteuern derzeit, dass sie sich um das Wohlbefinden der Jugendlichen kümmern. Hintergrund ist nicht zuletzt, dass es immer häufiger zur Diskussion steht, ob man eine Altersgrenze für soziale Netzwerke einführt. Auch jetzt liegt die eigentlich bei 13 Jahren. Die Kontrolle erweist sich jedoch als schwierig.
KI wird bei Tiktok gekennzeichnet
Auch Künstliche Intelligenz macht die Plattformen kaum sicherer. Entsprechend steuert Tiktok hier ebenfalls nach und gegen. KI-generierte Inhalte sollen noch besser als bisher schon gekennzeichnet werden. Das geschieht automatisch. Nicht alle Inhalte können jedoch als KI-generiert erkannt werden – das liegt in der Natur der Sache. Und nicht jede Bearbeitung macht aus einem Video sofort ein KI-generiertes Video. Dennoch will Tiktok versuchen, die Hinweise zu verbessern. Dafür stellt die Plattform selbst Werkzeuge zur Verfügung, mit denen Creator ihre Videos kennzeichnen können, es wird aber auch der branchenübergreifende Standard C2PA genutzt – dabei handelt es sich um Informationen in den Metadaten. Tiktok arbeitet außerdem an „unsichtbaren Wasserzeichen“ – konkreter wird es hier in der Umsetzung nicht.
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Nutzer können zudem anpassen, welche Inhalte sie sehen wollen. Tiktok nennt als Beispiel, dass man mehr oder weniger von „KI-generierten (prä-)historischen Inhalten“ auswählen kann. Die Tatsache, wie ein Video erstellt wurde, gehört nun also zur Auswahl.
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Tiktok investiert zwei Millionen US-Dollar in einen Bildungsfonds, der Experten dabei unterstützen soll, Inhalte zu erstellen, in denen es um den verantwortungsvollen Umgang mit KI geht.
(emw)
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