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Donnerstag: Open-Source-Office aus deutscher Cloud, M365-Copilot ohne US-Cloud


Mit „Ionos Nextcloud Workspace“ gibt es jetzt eine deutsche Konkurrenz zu Microsoft 365, der cloudbasierten Office-Suite. Der Verzicht auf US-Clouds soll die digitale Souveränität stärken, denn die auf Open Source basierende Office- und Kollaborations-Plattform wird in deutschen Rechenzentren betrieben. Diesen Trend hat Microsoft ebenfalls erkannt. Deshalb sollen auch Cloud-Kunden in Deutschland bis Ende nächsten Jahres die Option bekommen, dass ihre Copilot-Daten die Landesgrenze nicht überschreiten. Der Konzern will die Daten künftig in den Ländern verarbeiten und speichern, wo sich die jeweiligen Nutzer befinden. Derweil plant die EU, die europaweit geltende Rechtslage hinsichtlich Datenschutz zu verschlanken. Aus gleich vier Datengesetzen soll eines werden. In dem neuen Data Act soll auch die Cookie-Problematik adressiert werden, während die Vorratsdatenspeicherung einen eigenen Rechtsakt bekommen soll – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.

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Diese Woche ist „Ionos Nextcloud Workspace“ an den Start gegangen. Die beiden Unternehmen bezeichnen die Plattform als „europäische Alternative zu Angeboten wie Microsoft 365„, die die digitale Souveränität der Nutzer unterstreicht, denn die Daten bleiben in Deutschland. Das soll „höchste Anforderungen an Datenschutz und Sicherheit erfüllen“. Aber auch diese auf Open Source basierende Office- und Kollaborations-Plattform verzichtet nicht auf einen KI-Assistenten. Zudem bietet der Online-Arbeitsplatz erwartungsgemäß E-Mail, Office, Videokonferenzen und Chat, wobei die Software in deutschen Rechenzentren betrieben wird. Preislich positioniert sich Ionos Nextcloud Workspace wie versprochen unterhalb von M365: Office-Alternative aus Deutschland von Ionos und Nextcloud ist jetzt verfügbar.

Den Ruf nach digitaler Souveränität hat auch Microsoft gehört. Deshalb können Daten deutscher Copilot-Nutzer in Microsoft 365 ab Ende kommenden Jahres ausschließlich in deutschen Rechenzentren verarbeitet werden, wie der Konzern jetzt mitteilt. Die bisher in nur vier Ländern verfügbare Option der Copilot-Datenverarbeitung innerhalb der Landesgrenzen wird im nächsten Jahr auf elf weitere Standorte erweitert, darunter Deutschland, Polen und Italien. Bei der Nutzung von Copilot findet die Datenverarbeitung dann ausschließlich in Rechenzentren statt, die im jeweils eigenen Land stehen. Damit sollen insbesondere Kunden der öffentlichen Hand oder stark regulierter Branchen den M365-Copilot rechtskonform nutzen können, erklärt Microsoft: „Souveräne Datenverarbeitung“ für M365-Copilot kommt 2026.

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Die Rechtslage, auf die sich Microsoft bezieht, soll bald übersichtlicher werden. Denn mit dem digitalen Omnibusgesetz, mit dem die EU-Kommission einige Regeln im Digitalbereich auf einmal vereinfachen will, sollen Open Data Directive, Free Flow of non-personal Data-Verordnung, Data Governance Act und Data Act nur noch ein Gesetz werden – der dann überarbeitete Data Act. Damit soll der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) künftig vor allem ein Gesetz mit Regeln zur Datennutzung gegenüberstehen, begründete die zuständige EU-Beamtin das Vorhaben. Tatsächlich überlagerten sich die verschiedenen Rechtsakte teilweise. Doch auch die DSGVO selbst solle inhaltlich angefasst werden für den digitalen Omnibus: EU-Kommission will Datengesetze zusammenfassen.

Die Deutsche Bank hat umfangreiche Kredite für den Bau von KI-Rechenzentren vergeben. Gerät nicht bloß ein einzelner Kreditnehmer, sondern die Branche insgesamt in Zahlungsschwierigkeiten, könnte das die Bank hart treffen. Die Branche investiert derzeit hunderte Milliarden Euro in neue Rechenzentren, deren Computer bald technisch veraltet sein dürften. Zudem ist unklar, wer am Ende die Kosten tragen soll. Daher suchen Geldgeber nach Wegen, ihre finanziellen Risiken zu reduzieren. Jetzt wird berichtet, dass Manager der Deutschen Bank erwägen, auf fallende Aktienkurse von KI-Unternehmen zu wetten. Denn fallende Kurse könnten ein Indiz für finanzielle Schwierigkeiten der Branche sein. Kommt es dazu, könnte die Bank einen Teil der Kreditverluste durch die Spekulationsgewinne ausgleichen: Deutsche Bank sucht Ausweg aus dem Risiko der KI-Finanzierung.

Nicht zuständig erachtet sich ein britisches Gericht bezüglich des Kernvorwurfs der Bildagentur Getty Images gegen die Londoner KI-Firma Stability AI. Getty wirft Stability AI vor, Millionen Copyright-geschützter Fotos aus der Getty-Datenbank zum Trainieren der KI-Modelle verwendet zu haben. Doch hat Stability AI seine Modelle nicht in England oder Wales trainiert. Daher erklärte sich die Richterin für unzuständig; der Fall könne allenfalls dort verhandelt werden, wo das Training tatsächlich stattgefunden hat. Den weiteren Vorwurf, das fertig trainierte KI-Modell selbst sei eine rechtsverletzende Kopie der Trainingsbilder, hat die Richterin zwar inhaltlich behandelt, aber nicht anerkannt. Denn das Modell selbst speichert keine Kopien der Fotos: Londoner Gericht hilft Bildagentur Getty Images bei Copyright vs KI nicht.

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In der heutigen Ausgabe der #heiseshow sprechen wir unter anderem über den möglichen Kollaps des E-Rezept-Systems wegen fehlender Heilberufsausweise, vor dem Kassenärzte warnen. Droht tatsächlich die Rückkehr zum Papierrezept? Was bedeutet das für Patienten und Apotheken? Zudem diskutieren wir die weltweiten Änderungen bei Android, auf die sich Google und Epic Games geeinigt haben. Welche Auswirkungen hat das auf App-Stores und Entwickler, auch bei Apples App Store? Profitieren am Ende auch die Nutzer davon? Ferner blicken wir zurück auf 25 Jahre Internationale Raumstation. Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse hat die ISS gebracht? Welche Rolle spielt sie für künftige Weltraummissionen? Das sind die Themen heute um 17 Uhr live in der #heiseshow: E-Rezept-Chaos, Android-Öffnung, ISS-Jubiläum.

Auch noch wichtig:


(fds)



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Für E-Scooter kommen neue Regeln – Bundesrat stimmt zu


Für E-Scooter kommen neue Regeln. So sollen neue E-Scooter ab dem Jahr 2027 mit Blinkern ausgerüstet sein müssen. Außerdem sollen Kommunen mehr Spielräume für das Abstellen von E-Scootern bekommen – um einem „Wildwuchs“ entgegenzuwirken.

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Seit 2019 sind E-Scooter erlaubt. Vorgesehen war, die damalige Verordnung zu überprüfen. Der Bundesrat stimmte einer geplanten Novelle des Bundesverkehrsministeriums zu, mit der Maßgabe von Änderungen. Das Verkehrsministerium arbeitet diese nun ein. Laut Ministerium soll die neue Verordnung nach einer Übergangsfrist dann Anfang 2027 in Kraft treten.

Vorgesehen ist, dass Regelungen für E-Scooter an Vorschriften für den Radverkehr angeglichen werden. So sollen E-Scooter-Fahrer künftig wie Radfahrer bei einer roten Ampel einen angezeigten grünen Pfeil nutzen dürfen. Fahrräder und E-Scooter sollen auf Gehwegen und in Fußgängerzonen geparkt werden dürfen – wenn dadurch andere nicht gefährdet oder behindert werden können.

Für E-Scooter, die von Plattformen vermietet werden, soll künftig laut Ministerium gelten: Das Anbieten auf öffentlichen Straßen ist kein zulässiges Parken im Sinne der Straßenverkehrsordnung. Die Städte und Kommunen könnten damit Regeln zum Abstellen der Fahrzeuge festlegen. Bisher sei diese Frage juristisch umstritten. Die Novelle schaffe nun Rechtssicherheit.

„Wir wollen die E-Roller nicht aus den Städten verbannen, aber wir brauchen ein deutlich besseres Miteinander“, sagte Christian Schuchardt, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages. „Sowohl diejenigen, die die Roller nutzen als auch die Menschen, die zu Fuß, mit dem Rad oder dem Auto unterwegs sind, wollen das sicher tun, ohne Abstellchaos und Stolperfallen. Dafür brauchen wir als Städte vom Bund einen guten Rahmen mit klaren Spielregeln und mehr Entscheidungsspielraum für die Kommunen.“

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Wer die gewerbliche Vermietung von Scootern betreibe, der dürfe, wie auch bei Mietfahrrädern üblich, im Innenstadtbereich ausschließlich Stationen zum Abstellen benutzen. „In den letzten Jahren ist mancherorts ein Wildwuchs entstanden, auch aufgrund unsicherer Rechtslage. Zugeparkte Fußwege werden derzeit oft ein Hindernislauf für ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen. Das zeigen auch die gestiegenen Unfallzahlen. Hier würde die neue Regelung Abhilfe schaffen.“

Schuchardt kritisierte die beabsichtigte gemeinsame Freigabe von Fußgängerzonen und Einbahnstraßen für Radfahrende und E-Scooter. Dies schaffe neue Gefahren, gerade für Menschen, die zu Fuß unterwegs seien. Für den Verband FUSS kritisierte Sprecher Roland Stimpel: „Für Verkehrsminister und Bundesrat ist die kleine und oft wilde Gruppe der E-Scooter-Fahrer wichtiger als viele Millionen Menschen, die sichere Wege bräuchten.“

In einer Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, eine „Haftungslücke“ bei E-Scootern zu schließen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat bereits angekündigt, Haftungsregeln bei Unfällen mit E-Scootern deutlich verschärfen zu wollen. Geschädigte bei Unfällen sollen es künftig leichter haben, Schadenersatz zu erhalten. „Es darf nicht sein, dass Geschädigte auf ihren Kosten sitzen bleiben, weil der Fahrer des E-Scooters schon längst über alle Berge ist“, so Hubig. Im vergangenen Jahr ist die Zahl der Unfälle von E-Scootern mit Verletzten oder Toten stark gestiegen.

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(nen)



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Mecpow M1 im Test: Günstiger Laser-Cutter & Engraver ab 135 Euro


Der kompakte Lasergravierer Mecpow M1 ist vielseitig einsetzbar und einfach zu bedienen. Doch wie steht es um die Sicherheit?

Mit dem M1 bringt Mecpow einen kompakten Lasergravierer mit 5‑Watt‑Diode auf den Markt, der laut Klasse‑1‑Zertifizierung als sicher gilt und sich an Einsteiger wie Fortgeschrittene richtet. Der Hersteller verspricht vielseitige Einsatzmöglichkeiten und eine einfache Bedienung im kompakten Format.

Wir haben den günstigen Laser ab 135 Euro ausführlich getestet und zeigen, was er tatsächlich leistet.

Wirklich Laser-Klasse 1?

Der Mecpow M1 ist laut Hersteller ein Gerät der Laser-Klasse 1. Das bedeutet eigentlich, dass keinerlei gefährliche Laserstrahlung austreten kann, die etwa das Augenlicht schädigen kann. Nur Laser-Graviermaschinen der Klasse 1 sind für den Einsatz durch Privatpersonen geeignet. Geräte ohne ausreichenden Schutz fallen in die Klasse 4, sie dürfen nur von Profis benutzt werden.

Wirklich ungefährlich ist das Arbeiten mit dem M1 trotz der vom Hersteller beworbenen Klasse-1-Qualifizierung unserer Ansicht nach nicht. So gibt es etwa einen Spalt zwischen Gehäuse und Sichtfenster. Im Test traten hier keine Laserstrahlen aus, aber mit einem ungünstigen Blickwinkel und reflektierender Oberfläche des zu gravierenden Objekts könnte es hier aber durchaus zu Lichtaustritt kommen.

Zweifelsfrei problematisch ist aber eine weitere Funktion des M1. Zur Bearbeitung höherer Objekte kann der Mecpow nämlich mittels anschraubbarer Füße aufgebockt werden. Durch den dann offenen Boden kann sehr wohl Laserstrahlung austreten, was eine erhebliche Gefahr für das Augenlicht darstellt. Nur mit geschlossenem Gehäuse lässt sich das Gerät gefahrlos ohne Schutzbrille betreiben, aber es funktioniert eben auch anders – der Xtool F2 ist genau deswegen ganz offiziell ein Gerät der Laser-Klasse 4. Die Klasse 1 beim Mecpow darf also zumindest bezweifelt werden.

Abgesehen davon sollte man nie ohne Vorwissen mit so einem Laser hantieren. Es geht hier nicht nur um den Schutz der Augen, sondern etwa um das Verhüten von Bränden und um giftige oder ätzende Gase, die beispielsweise beim Bearbeiten von bestimmten Kunststoff-Sorten entstehen.

Wer sich solch ein Werkzeug in die Werkstatt stellt, muss immer mit Vorsicht und Bedacht arbeiten: Ein Laser ist kein Spielzeug!

Design und Ausstattung

Der M1 fällt positiv durch sein geschlossenes Gehäuse mit dem klappbaren Sichtfenster auf – in der Regel sind die günstigen Geräte offen und somit deutlich unsicherer. Das weiß-grüne Design wirkt modern und aufgeräumt. Mit Abmessungen von 220 × 264 × 194 mm und einem Gewicht von knapp 2,4 kg ist der Laser sehr kompakt. Er passt problemlos auf jeden Schreibtisch und lässt sich leicht transportieren oder beiseitestellen. Die Verarbeitung macht einen ordentlichen und stabilen Eindruck. Herzstück ist das 5 Watt starke Lasermodul mit einer Wellenlänge von 455 nm. Es ermöglicht Gravuren auf einer Arbeitsfläche von 100 × 100 mm, laut Hersteller, mit einer Genauigkeit von bis zu 0,01 mm.

Der transparente Deckel filtert laut Hersteller 99 Prozent des Laserlichts. Öffnet man das Gehäuse während des Betriebs, stoppt der Laser sofort automatisch. In den Tests klappt das zuverlässig. Ein Neigungsalarm warnt zusätzlich bei Verkippung um mehr als 15 Grad. Eine Schutzbrille liegt bei.

Im Lieferumfang sind neben dem Lasermodul auch ein Stromkabel, Schraubendreher, Schutzbrille, Benutzerhandbuch, Positionierungsplatte, Markierungsstift, Speicherkarte und diverses Montagematerial enthalten. Optional sind Erweiterungen wie ein 1,2 Watt starkes Infrarotmodul zum Gravieren von Metallen, Rotationsaufsätze für zylindrische Objekte und der im Test genutzte Luftfilter erhältlich.

Praxistest

Im Vergleich zu vielen anderen günstigen Modellen ist hier kein zeitaufwendiger Aufbau nötig. Nach dem Auspacken und dem Verbinden mit dem Computer ist der M1 direkt einsatzbereit. Was hier auffällt, ist der unangenehm hochfrequente Lüfter – zum Glück ist der aber nicht mehr zu hören, sobald der optional erhältliche und sehr laute Luftfilter loslegt.

Über WLAN oder USB-Kabel können Designs von PC, Smartphone oder Tablet an den Laser gesendet werden – zumindest theoretisch. Die mitgelieferte Software für den PC ist nämlich nur wenig intuitiv. Die App des M1 bekommen wir zwar verbunden, beim Hochladen von Aufträgen friert das Programm dann aber ein. Bevor wir uns lange ärgern, nutzen wir die alternative Software Lightburn. Die hatten wir schon bei anderen Lasern im Einsatz und auch mit dem Gerät von Mecpow gibt es keine Probleme. Lightburn ist zwar kostenpflichtig, die Investition lohnt sich aus unserer Sicht aber. Bei Interesse gibt es eine zeitlich begrenzte Demoversion.

Die Sicherheitsfunktionen des M1 überzeugten im Praxiseinsatz – zumindest auf den ersten Blick. Das geschlossene Gehäuse filterte das Laserlicht zuverlässig. Der Spalt zwischen Sichtscheibe und Gehäuse macht zumindest bei ebenen und nicht reflektierenden Oberflächen keine Probleme. Rauch und Gerüche wurden dank angeschlossenem Filter effektiv abgesaugt. Dessen Anschaffung ist aus unserer Sicht sinnvoll – selbst wenn er nur einen Teil der Gerüche abfangen kann. Alternativ sollte die Abluft unbedingt aus dem Fenster geleitet werden.

Problematisch wird es allerdings, wenn der M1 mit den mitgelieferten Füßchen aufgebockt wird, um höhere Objekte zu gravieren. Hier raten wir unbedingt zu großer Vorsicht und zur Nutzung des Schutzbrille – besser noch wäre eine zusätzlicher Sichtschutz oder der Verzicht auf die Erhöhung. Hinzukommt, dass der M1 keinerlei Flammenerkennung an Bord hat. Wenn der Laser arbeitet, muss man ihn also immer im Auge behalten!

Ansonsten zeigt sich der Mecpow M1 als vielseitiger Graveur für zahlreiche Materialien. Hölzer, Jeansstoff, Leder und beschichtete Metalle stellten kein Problem dar. Mit dem 5-Watt-Laser ließen sich 2- und 3-mm-Sperrholz in nur einem Durchgang sauber schneiden. Die maximale Gravurgeschwindigkeit liegt theoretisch bei 10.000 mm/min – dann aber wäre vom Ergebnis kaum etwas zu sehen. In der Praxis graviert und schneidet der Laser deutlich langsamer. Für Flächengravuren auf Holz nutzen wir etwa 2300 mm/min bei 30 Prozent Leistung. Geschnitten wird dann mit 150 mm/min bei 90 Prozent Leistung.

Die Gravurqualität war durchweg hoch. Selbst feine Details und kleine Schriften wurden präzise umgesetzt. Die perfekte Platzierung der Gravuren ist allerdings gar nicht so einfach. Da es hier kein Livebild per Kamera gibt, muss man sich zur besseren Orientierung mit dem Abfahren des Rahmens um die Grafik begnügen. Das klappt zwar, ist allerdings weniger genau und bedarf etwas Übung.

Preis und Einschätzung

Mit einem Preis ab 135 Euro ist der Mecpow M1 im Vergleich zu anderen Lasern sehr günstig. Das wirkt sich zwar auch auf den eher kleinen Arbeitsraum und die mitgelieferte Software, aber immerhin nicht auf die Qualität der Gravuren und Schnitte aus.

Zusammen mit dem Luftfilter steigt der Preis dann auf 219 Euro. Optional sind auch Bundles mit IR-Laser, Drehmodul oder einem schwächeren 3,5-Watt-Laser erhältlich.

Fazit

Der Mecpow M1 ist ein günstiger und ordentlich funktionierender Desktop-Laser für Einsteiger. Kompaktes Design, hohe Gravurqualität und zumindest ein gewisser Grad an Lasersicherheit bilden ein verlockendes Gesamtpaket. Narrensicher ist dieser Laser trotz der Herstellerangabe Laser-Klasse-1 aber nicht, weswegen wir zur Vorsicht raten.

Mit 5 Watt Leistung, einer Präzision von 0,01 mm und Kompatibilität zu vielen Materialien eröffnet der Mecpow M1 trotzdem kreative Möglichkeiten vom personalisierten Geschenk bis zu Modellbau-Teilen. Für eine vernünftige Bedienung empfehlen wir allerdings den Kauf der Software Lightburn – diese ist intuitiver und deutlich umfangreicher als das mitgelieferte Programm.



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Medienzeit: Darum dürfen Kinder an Weihnachten auch mal mehr Fernsehen


Die besinnliche Weihnachtszeit bedeutet für Eltern oft Stress. Es überrascht also nicht, dass Kinder im Dezember mehr Zeit vor dem Bildschirm verbringen dürfen als sonst. Das ist nicht schlimm – solange Sie im Alltag klare Grenzen beim Medienkonsum setzen, sagt Benjamin Thull im Interview.

Thull ist bei der Landesanstalt für Kommunikation in Baden-Württemberg (LFK) für Jugendschutz zuständig. In seinem Team entstehen unter anderem die KIM- und JIM-Studien zum Mediennutzungsverhalten von Kindern und Jugendlichen. Außerdem betreut er das Portal „medien-kindersicher.de”, das Eltern befähigen soll, Apps und Geräte kindersicher einzurichten.

  • Studien zeigen, dass 70 Prozent der Eltern die von Ihren Kindern genutzten Apps und Geräte nicht absichern – „erschreckend wenig“, warnt Benjamin Thull von der LFK.
  • Vorgaben zur Medienzeit geben eine gute Orientierung, Eltern sollten bei allen Regeln aber Flexibilität erlauben, um Dauerkonflikte mit den Kindern zu vermeiden.
  • Technik ist ein Hilfsmittel der digitalen Bildung, das wirkliche Ziel sollte aber eine vertrauensvolle Beziehung und Resilienz bei problematischen Inhalten sein, so Thull.

Im Gespräch mit heise online erklärt Thull, bis wann technische Schutzmaßnahmen wie Zeitsperren und Inhaltsfilter wirklich wirksam sind. Zudem gibt er Ratschläge, wie Eltern mit dem Kontrollverlust umgehen, sobald Sie Ihrem Kind beim Medienkonsum nicht mehr ständig über die Schulter schauen können.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Medienzeit: Darum dürfen Kinder an Weihnachten auch mal mehr Fernsehen“.
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