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Donnerstag: Open-Source-Office aus deutscher Cloud, M365-Copilot ohne US-Cloud


Mit „Ionos Nextcloud Workspace“ gibt es jetzt eine deutsche Konkurrenz zu Microsoft 365, der cloudbasierten Office-Suite. Der Verzicht auf US-Clouds soll die digitale Souveränität stärken, denn die auf Open Source basierende Office- und Kollaborations-Plattform wird in deutschen Rechenzentren betrieben. Diesen Trend hat Microsoft ebenfalls erkannt. Deshalb sollen auch Cloud-Kunden in Deutschland bis Ende nächsten Jahres die Option bekommen, dass ihre Copilot-Daten die Landesgrenze nicht überschreiten. Der Konzern will die Daten künftig in den Ländern verarbeiten und speichern, wo sich die jeweiligen Nutzer befinden. Derweil plant die EU, die europaweit geltende Rechtslage hinsichtlich Datenschutz zu verschlanken. Aus gleich vier Datengesetzen soll eines werden. In dem neuen Data Act soll auch die Cookie-Problematik adressiert werden, während die Vorratsdatenspeicherung einen eigenen Rechtsakt bekommen soll – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.

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Diese Woche ist „Ionos Nextcloud Workspace“ an den Start gegangen. Die beiden Unternehmen bezeichnen die Plattform als „europäische Alternative zu Angeboten wie Microsoft 365„, die die digitale Souveränität der Nutzer unterstreicht, denn die Daten bleiben in Deutschland. Das soll „höchste Anforderungen an Datenschutz und Sicherheit erfüllen“. Aber auch diese auf Open Source basierende Office- und Kollaborations-Plattform verzichtet nicht auf einen KI-Assistenten. Zudem bietet der Online-Arbeitsplatz erwartungsgemäß E-Mail, Office, Videokonferenzen und Chat, wobei die Software in deutschen Rechenzentren betrieben wird. Preislich positioniert sich Ionos Nextcloud Workspace wie versprochen unterhalb von M365: Office-Alternative aus Deutschland von Ionos und Nextcloud ist jetzt verfügbar.

Den Ruf nach digitaler Souveränität hat auch Microsoft gehört. Deshalb können Daten deutscher Copilot-Nutzer in Microsoft 365 ab Ende kommenden Jahres ausschließlich in deutschen Rechenzentren verarbeitet werden, wie der Konzern jetzt mitteilt. Die bisher in nur vier Ländern verfügbare Option der Copilot-Datenverarbeitung innerhalb der Landesgrenzen wird im nächsten Jahr auf elf weitere Standorte erweitert, darunter Deutschland, Polen und Italien. Bei der Nutzung von Copilot findet die Datenverarbeitung dann ausschließlich in Rechenzentren statt, die im jeweils eigenen Land stehen. Damit sollen insbesondere Kunden der öffentlichen Hand oder stark regulierter Branchen den M365-Copilot rechtskonform nutzen können, erklärt Microsoft: „Souveräne Datenverarbeitung“ für M365-Copilot kommt 2026.

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Die Rechtslage, auf die sich Microsoft bezieht, soll bald übersichtlicher werden. Denn mit dem digitalen Omnibusgesetz, mit dem die EU-Kommission einige Regeln im Digitalbereich auf einmal vereinfachen will, sollen Open Data Directive, Free Flow of non-personal Data-Verordnung, Data Governance Act und Data Act nur noch ein Gesetz werden – der dann überarbeitete Data Act. Damit soll der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) künftig vor allem ein Gesetz mit Regeln zur Datennutzung gegenüberstehen, begründete die zuständige EU-Beamtin das Vorhaben. Tatsächlich überlagerten sich die verschiedenen Rechtsakte teilweise. Doch auch die DSGVO selbst solle inhaltlich angefasst werden für den digitalen Omnibus: EU-Kommission will Datengesetze zusammenfassen.

Die Deutsche Bank hat umfangreiche Kredite für den Bau von KI-Rechenzentren vergeben. Gerät nicht bloß ein einzelner Kreditnehmer, sondern die Branche insgesamt in Zahlungsschwierigkeiten, könnte das die Bank hart treffen. Die Branche investiert derzeit hunderte Milliarden Euro in neue Rechenzentren, deren Computer bald technisch veraltet sein dürften. Zudem ist unklar, wer am Ende die Kosten tragen soll. Daher suchen Geldgeber nach Wegen, ihre finanziellen Risiken zu reduzieren. Jetzt wird berichtet, dass Manager der Deutschen Bank erwägen, auf fallende Aktienkurse von KI-Unternehmen zu wetten. Denn fallende Kurse könnten ein Indiz für finanzielle Schwierigkeiten der Branche sein. Kommt es dazu, könnte die Bank einen Teil der Kreditverluste durch die Spekulationsgewinne ausgleichen: Deutsche Bank sucht Ausweg aus dem Risiko der KI-Finanzierung.

Nicht zuständig erachtet sich ein britisches Gericht bezüglich des Kernvorwurfs der Bildagentur Getty Images gegen die Londoner KI-Firma Stability AI. Getty wirft Stability AI vor, Millionen Copyright-geschützter Fotos aus der Getty-Datenbank zum Trainieren der KI-Modelle verwendet zu haben. Doch hat Stability AI seine Modelle nicht in England oder Wales trainiert. Daher erklärte sich die Richterin für unzuständig; der Fall könne allenfalls dort verhandelt werden, wo das Training tatsächlich stattgefunden hat. Den weiteren Vorwurf, das fertig trainierte KI-Modell selbst sei eine rechtsverletzende Kopie der Trainingsbilder, hat die Richterin zwar inhaltlich behandelt, aber nicht anerkannt. Denn das Modell selbst speichert keine Kopien der Fotos: Londoner Gericht hilft Bildagentur Getty Images bei Copyright vs KI nicht.

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In der heutigen Ausgabe der #heiseshow sprechen wir unter anderem über den möglichen Kollaps des E-Rezept-Systems wegen fehlender Heilberufsausweise, vor dem Kassenärzte warnen. Droht tatsächlich die Rückkehr zum Papierrezept? Was bedeutet das für Patienten und Apotheken? Zudem diskutieren wir die weltweiten Änderungen bei Android, auf die sich Google und Epic Games geeinigt haben. Welche Auswirkungen hat das auf App-Stores und Entwickler, auch bei Apples App Store? Profitieren am Ende auch die Nutzer davon? Ferner blicken wir zurück auf 25 Jahre Internationale Raumstation. Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse hat die ISS gebracht? Welche Rolle spielt sie für künftige Weltraummissionen? Das sind die Themen heute um 17 Uhr live in der #heiseshow: E-Rezept-Chaos, Android-Öffnung, ISS-Jubiläum.

Auch noch wichtig:


(fds)



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Justizministerin Hubig will Vorratsdatenspeicherung für drei Monate


Zur Bekämpfung von Kriminalität im Netz sollen Internetanbieter IP-Adressen künftig drei Monate speichern. Das geht aus einem Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hervor, über den zuerst die „Bild am Sonntag“ berichtete. Demnach wurde das Papier am Freitag zur Abstimmung an die übrigen Ministerien verschickt. Der Entwurf liegt auch der Deutschen Presse-Agentur dpa vor. „Bei Kinderpornografie, Online-Betrug und strafbarem Hass im Netz gilt bisher: Täter kommen viel zu oft davon. Das wollen wir ändern“, sagte Hubig der Zeitung.

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Provider sollen sollen künftig vorsorglich speichern, welchem Internetanschluss eine IP-Adresse zu einem fraglichen Zeitpunkt zugeordnet war, wie es aus dem Justizministerium hieß. Gespeichert werden sollen demnach auch weitere Daten, die für eine eindeutige Zuordnung der IP-Adresse zu einem Anschlussinhaber nötig sind. IP-Adressen seien oft die einzigen Spuren, die Täter im digitalen Raum hinterlassen, sagte die Ministerin der „Bild am Sonntag“.

„Die IP-Adressen-Speicherung kann den Ermittlern entscheidend helfen: Sie sorgt dafür, dass digitale Spuren auch später noch verfolgt werden können, wenn das für die Aufklärung einer Straftat erforderlich ist.“ Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) sagte am Abend der Tagesschau nahezu wortgleich mit Hubig, die IP-Adresse sei „oft der einzige Hinweis“ auf mutmaßliche Täter.

Schon im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vereinbart, die Telekommunikationsanbieter zu einer dreimonatigen Speicherung der IP-Adressen zu verpflichten. Wegen rechtlicher Unsicherheiten war die alte Regelung zur Vorratsdatenspeicherung seit 2017 nicht mehr genutzt worden. In Zeiten der Ampel-Regierung scheiterte eine Neuregelung an Uneinigkeit unter den Koalitionspartnern – besonders die FDP war gegen eine Pflicht zur Speicherung von IP-Adressen.

Die Vorratsdatenspeicherung ist seit langem umstritten. Kritiker fürchten eine Aushöhlung von Grundrechten. Hubig betonte deren Schutz. „Die Vertraulichkeit von Kommunikation bleibt strikt gewahrt. Bewegungs- und Persönlichkeitsprofile sind ausgeschlossen.“ Der Gesetzentwurf schaffe eine Lösung, die wirksam sei und gleichzeitig die Freiheit im Netz wahre, sagte die Justizministerin.

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Die Grünen finden den Ansatz trotzdem falsch. „Union und SPD planen offenkundig den Wiedereinstieg in die anlasslose Massenüberwachung im Internet“, warnte Rechtspolitiker Helge Limburg im „Stern“. Alle bisherigen Versuche, eine anlasslose flächendeckende Vorratsdatenspeicherung einzuführen, seien von Bundesverfassungsgericht und Europäischem Gerichtshof gekippt worden. „Anstatt erneut mit dem Kopf gegen dieselbe Wand zu rennen, sollten sich Union und SPD endlich auf wirksame Alternativen besinnen“, forderte der Grünen-Politiker.

Die Innenpolitik-Expertin der Linken, Clara Bünger, kritisierte ebenfalls alte Reflexe. „Ich habe dabei ein massives Störgefühl: Ausgerechnet dort, wo es auf den Schutz von Grundrechten und die Vertraulichkeit der Kommunikation ankommt, wird anlasslos in der Breite gespeichert“, sagte sie der Deutschen Presse-Agentur. „Das ist schleichende Grundrechtsaushöhlung und ein Generalverdacht gegen alle.“ Das Problem seien gar nicht fehlende Daten, sondern das Fehlen gut ausgebildeter Ermittlerinnen und Ermittler und digitaler Forensik.

Parallel zu der jetzt geplanten Umsetzung des Koalitionsvertrages gibt es auf Ebene der Europäischen Union derzeit Bestrebungen, eine Vorratsdatenspeicherung in den Mitgliedsstaaten für ein Jahr verpflichtend zu machen.


(nie)



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Russisches ISS-Modul soll in neue Raumstation wandern


Die russische Raumfahrtbehörde Roskosmos will den russischen Teil der Internationalen Raumstation ISS, die Russian Orbital Station (ROS) nach dem dortigen Einsatz in der geplanten neuen Russischen Orbitalen Servicestation (ROSS) weiterverwenden. Damit gehen auch einige weitere Änderungen am russischen Raumfahrtprogramm einher.

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Die ROSS soll die Zukunft der russischen Raumfahrt werden. Ursprünglich sollte eine komplett neue Station entstehen. Erste Module wollte Roskomsos bereits 2027 ins All schießen, 2028 sollte die Station von Astronauten bewohnt werden können. In den darauffolgenden Jahren sollten es insgesamt sieben Module werden. Die Station sollte zudem im polaren Orbit kreisen, was einen direkten Überflug Russlands ermöglichen würde. Außerdem hätten Astronauten dann direkt vom russischen Weltraumbahnhof Wostotschny zur ROSS starten können, anstatt wie zur ISS von Baikonur in Kasachstan.

Jetzt gibt es allerdings einen Kurswechsel: Das ISS-Modul ROS soll in Zukunft auch als Kernmodul der ROSS dienen. Die Verantwortlichen bei Roskosmos hätten diesem Vorgehen jetzt zugestimmt, zitiert die Nachrichtenagentur Arstechnica einen Roskosmos-Vertreter. Auch soll die ROSS demnach auf derselben Flugbahn wie der ISS platziert werden.

Für diesen Zweck soll der russische Teil der ISS nach ihrem Dienstende im Jahr 2030 verbleiben, während der amerikanische Teil von einer SpaceX-Dragon-Raumsonde zurückgeführt wird, wo er kontrolliert in den Pazifik stürzen soll.

Die Pläne für eine Wiederverwendung sorgen in Russland für Kritik. Arstechnica zitiert die russischsprachige Zeitung New Izvestia. Demnach hatte es 2022 von demselben Roskosmos-Vertreter noch geheißen, das alte ISS-Modul sei mittlerweile von Bakterien und Pilzen befallen, die für Mensch und Gerät gefährlich sein können. Sie seien über die Jahre hinweg von den vielen Astronauten auf die Station getragen worden. Davon sei plötzlich keine Rede mehr, monieren die Journalisten.

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Der Zustand des ROS ist aber im Allgemeinen alles andere als gut. Seit Jahren gibt es Probleme mit Sauerstofflecks und die Besatzung verbringt einen erheblichen Teil ihrer Zeit mit Reparaturarbeiten. Mit der geplanten Weiterverwendung des Moduls dürfte Roskosmos zwar einiges an Geld sparen – den Preis stattdessen aber wohl in Zukunft mit technischen Problemen auf seiner neuen Raumstation bezahlen.

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(nen)



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Visa-Verzögerungen: Apple und Google warnen US-Mitarbeiter vor Reisen


Die Anwaltskanzleien, welche Apple und Google in arbeitsrechtlichen Fragen beraten, haben an Mitarbeiter der beiden Unternehmen in der vergangenen Woche Mails verschickt. Darin warnen sie die Angestellten davor, derzeit die USA zu verlassen, wenn vor der Rückkehr deren Visa geprüft werden müssen. Das könnte bis zu einem Jahr dauern, schreiben die Anwälte. Daher sei es besser, ganz auf Auslandsreisen zu verzichten.

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Dies berichtet Business Insider, das eigenen Angaben zufolge Einblick in beide Schreiben nehmen konnte. Die Anwälte geben als Grund für die Verzögerungen der Visa-Prüfung an, dass nun auch Social-Media-Aktivitäten der Visumsinhaber vor einer Rückkehr in die USA geprüft würden. Damit seien die Botschaften und Konsulate außerhalb der Vereinigten Staaten derzeit überlastet.

Betroffen sind davon insbesondere Inhaber des Arbeitsvisums H1-B, das nur für hoch qualifizierte Fachkräfte vergeben wird. Das Visum ist an einen Arbeitgeber in den USA gebunden, wird zuerst für drei Jahre vergeben, kann aber verlängert werden. Erst kürzlich war für die Erteilung dieses Visums eine einmalige Zahlung von 100.000 US-Dollar gefordert worden.

Laut Business Insider gelten die neuen Regelungen zur Socials-Prüfung aber auch für andere Visa wie H-4, F, J, und M. Sie werden unter anderem für Studenten vergeben. Mit keinem dieser Visa bekommt man eine Aussicht auf dauerhaften Aufenthalt in den USA, sie sind immer für zeitweisen Aufenthalt für etwa Ausbildung oder Arbeit gebunden. Vor allem H1-B ist besonders begehrt, denn die USA vergeben davon bisher jährlich 65.000 neue Exemplare, 20.000 kommen für ausländische Absolventen von US-Universitäten hinzu.

Über letzteren Mechanismus rekrutiert die High-Tech-Branche häufig neues Personal direkt nach dessen Studienabschluss. Gleiches gilt für US-Behörden und Stellen bei den Universitäten selbst, dafür gibt es Ausnahmen von den festen Stückzahlen. Erst in dieser Woche wurde bekannt, dass US-Behörden nach den DOGE-Kürzungen wieder händeringend Fachpersonal suchen. Dafür wurde das neue Programm „US Tech Force“ aufgelegt, bei dem die US-Tech-Branche ihre Mitarbeiter zeitweise an Behörden überstellen soll.

Die neuen Einreisereglungen kommen kurz nachdem die US-Regierung die Behörden des Außenministeriums angewiesen hatte, H1-B-Bewerber genauer zu prüfen. Wenn diese an „Zensur“ oder Moderation von US-Online-Plattformen beteiligt waren, sollen sie das Visum nicht mehr erhalten. Auch, wer die USA nur für Urlaubs- oder Geschäftsreisen über den Mechanismus ESTA besuchen will, soll demnächst seine Social-Media-Aktivitäten offenlegen, ebenso zahlreiche persönliche Daten und Kontakte, teils auf zehn Jahre rückwirkend. Dabei handelt es sich jedoch bisher nur um einen Vorschlag, den die Grenzschutzbehörde CBP zur Diskussion stellt. Der Entscheidungsprozess soll bis zum Frühling 2026 abgeschlossen sein.

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(nie)



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