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Künstliche Intelligenz

Drohnenführerschein: Amt hebt Kostenbescheid für vier Jahre alte Prüfungen auf


Ende Juli berichtete heise online, dass das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) zweifelhafte Kostenbescheide in Höhe von 25 bis 45 Euro an Drohnenfans verschickt. Diese richteten sich an Bürger, die vor sage und schreibe vier Jahren den Kompetenznachweis A1/A3 – umgangssprachlich „kleiner Drohnenführerschein“ – erworben beziehungsweise sich (zugleich) als Betreiber eines unbemannten Luftfahrzeugs registriert hatten. Für Kritik sorgte damals auch und vor allem, dass die Bescheide sogar an Nutzer gingen, die besagte Bescheinigungen zwischen dem 18. Juni 2021 (dem Beginn der Kostenpflicht) und dem 15. August 2021 erworben hatten, obwohl das LBA auf Nachfrage von heise online selbst erklärte, dass die Informationen zur Gebührenpflicht in diesem Zeitraum wohl nicht auf dem offiziellen Onlineportal des Amtes veröffentlicht worden waren. So konnte das Luftfahrt-Bundesamt nur sagen, dass Nutzer diese Information „spätestens ab dem 16. August 2021“ auf besagter Seite erhielten. Dennoch trieb das LBA das Geld seinerzeit unbeirrt ein.

Doch nun scheint es eine Wende zu geben: So erhielt heise online von seinem Leser Jörn Ahrens die Nachricht, dass sein Gebührenbescheid nach seinem Widerspruch aufgehoben wird – sprich: Ahrens muss nicht zahlen beziehungsweise bekommt sein Geld zurück, Verwaltungskosten werden nicht erhoben. Der entsprechende Bescheid über 45 Euro, der Widerspruch und der Aufhebungsbescheid liegen heise online vor. Laut Ahrens hat er den Drohnenführerschein und die Registrierung am 11. Juli 2021 abgelegt beziehungsweise vorgenommen – also genau im strittigen Zeitraum. Der Betroffene hatte in seinem Widerspruch daher auch geltend gemacht, dass es zu diesem Zeitpunkt an der Aufklärung hinsichtlich der anfallenden Kosten mangele. Insofern ist davon auszugehen, dass das Luftfahrt-Bundesamt hier seine ursprüngliche Ansicht geändert hat – auch wenn es (wie üblich) im Aufhebungsbescheid keine konkreten Gründe für seine Entscheidung nennt.

Nach Informationen von heise online waren Betroffene zuvor mit entsprechend begründeten Widersprüchen gescheitert und hatten darauf gezahlt, um sich keinem Mahnverfahren und den damit verbundenen weiteren Kosten auszusetzen. Hinzu dürfte eine Reihe von Drohnenfans kommen, die gleich gezahlt und auf einen Widerspruch verzichtet haben, da sie aufgrund von Berichten anderer keine Erfolgsaussichten sahen. heise-online-Leser Thomas Spangenberg hatte auf Nachfrage sogar vom LBA den vorsorglichen Hinweis erhalten, dass ein erfolgloser Widerspruch mit Kosten (in der Regel in Höhe von mindestens 40 Euro) verbunden sei. Hinzu kamen eventuell Mahngebühren, da manche erst durch eine Mahnung überhaupt von dem Kostenbescheid erfuhren. Schließlich hatte das LBA den Gebührenbescheid online im persönlichen „Betreiber-/Fernpilotenkonto“ hinterlegt und darauf lediglich in einer Mail an die seinerzeit angegebene Adresse hingewiesen.



Zur Kasse bitte: Seit dem 18. Juni 2021 muss man für den EU-Leistungsnachweise A1/A3 und die Registrierung als Drohnenbetreiber bezahlen – insgesamt 45 Euro. Der Screenshot stammt aus einem Kostenbescheid.

Das wirft die Frage auf, wie das Luftfahrt-Bundesamt mit ebendiesen Fällen umgehen will. Erhalten diejenigen, die bereits gezahlt haben, obwohl sich ihre Bescheide auf den Zeitraum zwischen dem 18. Juni 2021 und dem 15. August 2021 bezogen, ihr Geld nun auch zurück? Und macht es dabei nach Ansicht des LBA einen Unterschied, ob diese Personen Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt haben, der dann abgelehnt wurde? Diese Fragen hat heise online dem Amt zukommen lassen, eine Antwort steht bislang noch aus.


(nij)



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Tiktok: KI erkennen und Wohlbefinden steigern


Einatmen, ausatmen. Klooong. Bei Tiktok, das eigentlich bekannt ist für die schnellen Wechsel der kurzen Videos, gibt es nun einen neuen Bereich, der sich „Zeit und Wohlbefinden“ nennt. Er soll Menschen helfen, zu entspannen. Für eine entspanntere Nutzung der Plattform soll außerdem eine Verbesserung der KI-Hinweise und des Umgangs mit KI sorgen.

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Bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist das Journaling seit einigen Jahren ziemlich angesagt. Früher hätte man dazu „Tagebuch schreiben“ gesagt. Tiktok greift den Trend auf und bietet ein Achtsamkeitsjournal an. Dahinter verbergen sich 120 Karten, auf denen man seine Stimmung und Gefühle oder Ziele für einen Tag festhalten kann. Außerdem gibt es in dem Wohlfühl-Bereich des Dienstes auch einen beruhigenden Klanggenerator. Man kann sich also bei Bedarf Geräusche von Regen oder Wellen vorspielen lassen oder sogenannte White-Noise-Klänge – die sind nachgewiesen besonders beruhigend. Tiktok-Nutzer hören laut Tiktok besonders häufig Musik zum Einschlafen. Warum also nicht lieber ein bisschen Hintergrundrauschen. Es finden sich obendrein auch gleich noch Atemübungen in der App.

Und Tiktok wäre natürlich nicht die beliebte Kurzvideoplattform, wenn nicht auch in Kurzvideos vorgestellt würde, wie man die Tools nutzen kann. Creator sprechen über ihre Bildschirmzeiten, die Anpassung des eigenen Feeds und Funktionen für den begleiteten Modus. Das ist jener Modus, der für Jugendliche gilt. Eltern können dabei das Nutzungsverhalten der Kinder einsehen und zum Teil auch steuern – Inhalte als auch die Bildschirmzeit.

„Die kurzen, unterhaltsamen Aufgaben sollen die Community, darunter insbesondere Teenager, dabei unterstützen, Technologie zielgerichteter und selbstbewusster zu nutzen“, schreibt Tiktok. Diese Ambitionen sind nicht ganz neu, sie haben jedoch zuletzt an Fahrt aufgenommen. Alle großen Social-Media-Anbieter beteuern derzeit, dass sie sich um das Wohlbefinden der Jugendlichen kümmern. Hintergrund ist nicht zuletzt, dass es immer häufiger zur Diskussion steht, ob man eine Altersgrenze für soziale Netzwerke einführt. Auch jetzt liegt die eigentlich bei 13 Jahren. Die Kontrolle erweist sich jedoch als schwierig.

Auch Künstliche Intelligenz macht die Plattformen kaum sicherer. Entsprechend steuert Tiktok hier ebenfalls nach und gegen. KI-generierte Inhalte sollen noch besser als bisher schon gekennzeichnet werden. Das geschieht automatisch. Nicht alle Inhalte können jedoch als KI-generiert erkannt werden – das liegt in der Natur der Sache. Und nicht jede Bearbeitung macht aus einem Video sofort ein KI-generiertes Video. Dennoch will Tiktok versuchen, die Hinweise zu verbessern. Dafür stellt die Plattform selbst Werkzeuge zur Verfügung, mit denen Creator ihre Videos kennzeichnen können, es wird aber auch der branchenübergreifende Standard C2PA genutzt – dabei handelt es sich um Informationen in den Metadaten. Tiktok arbeitet außerdem an „unsichtbaren Wasserzeichen“ – konkreter wird es hier in der Umsetzung nicht.

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Nutzer können zudem anpassen, welche Inhalte sie sehen wollen. Tiktok nennt als Beispiel, dass man mehr oder weniger von „KI-generierten (prä-)historischen Inhalten“ auswählen kann. Die Tatsache, wie ein Video erstellt wurde, gehört nun also zur Auswahl.

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Tiktok investiert zwei Millionen US-Dollar in einen Bildungsfonds, der Experten dabei unterstützen soll, Inhalte zu erstellen, in denen es um den verantwortungsvollen Umgang mit KI geht.


(emw)



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programmier.bar: CTO-Special mit Fabian Hagen von Faaren


Jährlich schreiben Hunderttausende Studierende ihre Bachelorarbeit in Deutschland, doch nur selten entsteht daraus ein ganzes Unternehmen. Fabian Hagen, CTO bei Faaren, hat genau das geschafft. Gemeinsam mit Mitstudierenden gründete er dank einer Projektarbeit eines der ersten deutschen Mobility-Start-ups für Auto-Abos. Aus dem studentischen Projekt mit fünf Personen wurde ein wachsendes Unternehmen mit dutzenden Mitarbeitenden.

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Im Gespräch mit Jan Gregor Emge-Triebel und Garrelt Mock erzählt Fabian Hagen, wie aus einer Idee ein marktreifes Produkt wurde, welche Rolle das Gründungsteam dabei spielte und welche Erfahrungen er auf dem Weg vom Studierenden zum CTO sammeln konnte. Dabei geht es um frühe Technologieentscheidungen, den Wandel hin zu einer modernen, White-Label-fähigen Architektur und die Bedeutung der ersten Teammitglieder.

Außerdem spricht Fabian über seine persönliche Entwicklung – vom einzigen Entwickler der gesamten Infrastruktur zum Leiter eines großen Teams. Er zeigt, welche Prozesse das Team finden musste, wie Bewerbungsprozesse im Start-up funktionieren und an welchen Code-Stellen er bis heute selbst gern Hand anlegt.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

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Die aktuelle Ausgabe des Podcasts steht auch im Blog der programmier.bar bereit: „Fabian Hagen von Faaren„. Fragen und Anregungen gerne per Mail oder via Mastodon, Bluesky, LinkedIn oder Instagram.


(mdo)





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Ikea-Hack: Todesstern-Lampe 2.0 mit motorisierter Dynamik und LED-Lichteffekt


In der Fan-Szene hat sich die Bezeichnung „Todesstern“ in Anlehnung an die Filmsaga Star Wars (Krieg der Sterne) und dem Blockbuster Rogue One für die Leuchte mit dem Ikea-untypischen Namen „PS 2014“ etabliert. Ob es sich bei der Leuchte um ein schickes Designobjekt oder eher Trash handelt, ist wohl eine Frage des individuellen Geschmacks. Der trickreiche Mechanismus, mit dem sich die Leuchte öffnen und schließen lässt, ist aber definitiv ein Hingucker: Wohl kaum ein Kunde kann an dem Teil im Möbelhaus vorbeigehen, ohne selbst einmal an den Schnüren gezogen zu haben.

Die Hängeleuchte gibt es in zwei Größen (35 und 52 cm Durchmesser) und vier Ausführungen. Bei der einfachsten und kleinen Variante (für ca. 40 Euro) sind die Flächen außen und innen weiß oder schwarz, genauso wie die stützenden Stäbe. Früher waren diese orange oder türkis. Für etwa 60 Euro gibt es die kleine Variante auch mit einer silber- oder kupferfarbenen, verspiegelten Innenseite.

  • Motorsteuerungen aus RC-Cars umfunktionieren
  • Getriebemotor mit Schnurspule kombinieren
  • Filmrequisite aus Alltagsgegenstand bauen

Im Laufe der Zeit hat sich die Qualität der einzelnen Bauteile geändert. Wer vor zwei Jahren bei Ikea diese Leuchte erwarb und sie mit der aktuell im Sortiment befindlichen vergleicht, wird die wesentlich leichteren, weniger massiven Streben bemerken. Der Funktion tut das keinen Abbruch, aber der Qualitätsunterschied ist dennoch deutlich zu spüren.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Ikea-Hack: Todesstern-Lampe 2.0 mit motorisierter Dynamik und LED-Lichteffekt“.
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