Künstliche Intelligenz
Drohnenzeugnisse: KI beaufsichtigt theoretische Online-Prüfungen
Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat im Juni ein Prüfverfahren genehmigt, das die Beaufsichtigung von Online-Prüfungen (Online proctored exams – OPE) für Drohnenpiloten, etwa das Fernpiloten-Zeugnis A2, durch eine Künstliche Intelligenz (KI) erlaubt. Während der Prüfung ist keine menschliche Aufsicht anwesend. Das Verfahren wurde vom LBA und dem professionellen Drohnendienstleister Droniq entwickelt, der auch Prüfungen für Drohnenpilotenzeugnisse anbietet. Das KI-Prüfverfahren wird von Droniq bereits angeboten.
Wer bisher eine größere Drohne mit einem Gewicht von über 900 g steuern will, muss einen entsprechenden theoretischen Nachweis erbringen, der ihn dazu befähigt. Dazu gehört etwa das Fernpiloten-Zeugnis A2. Diese Prüfungen finden unter der Aufsicht eines Prüfers statt. Dadurch soll verhindert werden, dass der Prüfling schummelt.
Bisher sind solche Prüfungen bereits online möglich gewesen. Die Überwachung der OPE-Prüfung erfolgt dabei mittels zweier Webcams: Die eine nimmt den Prüfling auf, die zweite ist auf die Tastatur gerichtet. Die Streams der Kamerabilder werden dann von einem Prüfer überwacht. Die Hardware-Voraussetzungen mit zwei Kameras setzen die Hürden für die Prüfung bereits hoch. Zusätzlich muss der Prüfling einen festen Termin dafür vereinbaren, um sie dann, häufig an einem Werktag, ablegen zu können.
KI wertet „auffälliges Verhalten“ aus
Das KI-Online-Prüfungsverfahren läuft ähnlich ab, kann jedoch nun rund um die Uhr absolviert werden. Dabei wird lediglich eine Kamera benötigt, die den Prüfling aufnimmt. Das Kamerabild wird von einer KI überwacht, teilweise ausgewertet und bei Unstimmigkeiten im Nachgang von einem menschlichen Prüfer begutachtet.
Am Anfang der Prüfung wird ein Referenzbild des Prüflings erstellt, das zum Abgleich dient. Damit soll dafür gesorgt werden, dass keine andere Person die Prüfung absolviert und die KI weiß, wer der Prüfling ist. Die KI überwacht während des Prüfverfahrens „auffälliges Verhalten“ des Prüflings. Dazu gehört etwa das häufige Wegsehen und Sprechen. Geschieht das, markiert die KI die entsprechenden Videosequenzen, die dann hinterher von einem menschlichen LBA-zertifizierten Prüfer ausgewertet werden. Bei Unstimmigkeiten kann der Prüfling durchfallen. Die Auswertung der Antworten erfolgt automatisch. Das Ergebnis liegt dann innerhalb von zwei Werktagen vor.
Für die Prüflinge hat dieses KI-gestützte Prüfverfahren mehrere Vorteile: Die Hardwareanforderungen beschränken sich auf einen PC mit Internetanschluss und lediglich eine Kamera. Die Prüfung kann außerdem jederzeit erfolgen und sie wird um rund 50 Prozent günstiger, verspricht Droniq.
Verwendet wird die KI des US-Unternehmens Proctorio, ein Spezialist für die Online-Beaufsichtigung von Prüfungen. Die Abwicklung erfolgt DSGVO-konform über den tschechischen Online-Lernanbieter Aviatioexam, einem Partnerunternehmen von Droniq. Aviatioexam bietet auch Online-Prüfungen für die bemannte Luftfahrt an.
Droniq will das Prüfverfahren auf weitere Drohnenzeugnisse ausweiten und in verschiedenen Sprachen anbieten. Ab August soll das KI-Prüfverfahren auch beim Fernpiloten-Zeugnis für die Durchführung von Standardszenarien (STS) angewendet werden können.
(olb)
Künstliche Intelligenz
Notizen-App: Mehr Funktionen, erstmals auf der Apple Watch
Apple gönnt zwei seiner populärsten Apps eine Reihe interessanter Neuerungen: Notizen (Notes) und Erinnerungen (Reminders). Das geht aus den Entwickler-Vorabversionen (aktuell: Beta 3) von macOS 26, iOS 26 und watchOS 26 hervor. Dazu gehört auch, dass eine der Apps überraschend auf einer neuen Plattform landet.
Telefongespräche und Markdown
Notizen- und Erinnerungen-App sind eigentlich vergleichsweise einfach gestrickt, doch Apple hat über die Jahre immer mehr Funktionen hinzugefügt. Zunächst fällt auf, dass die Apps nun im „Liquid Glass“-Design der neuen Betriebssysteme kommen, was allerdings eher zurückhaltend umgesetzt ist. Die Notizen-App kann erstmals auf iPhone, Mac und iPad Telefongespräche aufzeichnen und deren Transkript automatisch abspeichern. Die Gegenstelle wird über die Aufnahme informiert. Mittels Apple Intelligence lassen sich auch Zusammenfassungen erzeugen. Freunden von Markdown schenkt Apple erstmals eine Exportfunktion im File-Format .md – man muss also nicht mehr zu PDFs greifen.
Das erlaubt leichtere Archivierung oder Weiterverarbeitungen mit anderen Textwerkzeugen. Beim Export bleibt es nicht: .md-Dateien kann Notizen auch importieren (via Share-Sheet). Auf dem iPad kommt Notizen jetzt mit kalligrafischen Eingaben besser zurecht – dazu wird extra ein eigener Stift („Reed Pen“) hinzugefügt. Dieser versteht sich auf verschiedene Andruckstufen und Stifthaltungen.
Apple Watch kriegt Notizen, Kontext für Erinnerungen
Zum ersten Mal überhaupt landet Notizen auf der Apple Watch. Damit bekommt man einen Überblick über alle hinterlegten Notizen, kann aber auch neue kreieren – sowohl per Siri / Sprachbefehl, als auch mittels On-Screen-Tastatur, für die man allerdings gewohnt spitze Finger braucht. Man kann weiterhin Notizen anpinnen, entsperren und Checklisten abhaken.
Apples Reinnerungen-App ist hingegen schon lange auf der Apple Watch. Dafür gibt es Verbesserungen auf iPhone, iPad und Mac: Künftig kann Apple Intelligence dazu verwendet werden, aus E-Mails oder Notizen Aufgabenlisten zu erstellen, genauso wie Einkaufslisten. Laut Apple passt sich das System dem Nutzer an, es sei personalisiert und kontextabhängig. Wie gut das tatsächlich funktioniert, bleibt abzuwarten – ein wenig erinnert die Ankündigung an Apples verschobene kontextsensitive Siri.
(bsc)
Künstliche Intelligenz
Österreich: Nationalrat beschließt Bundestrojaner | heise online
Österreichische Ermittler dürfen bald Malware („Bundestrojaner“) kaufen, in Geräte von Bürgern einschleusen und diese überwachen. Unbeteiligte Dritte, darunter Betreiber von Messengerdiensten, werden per Gesetz dazu verpflichtet, heimlich an der Überwachung anderer mitzuwirken. Der Verdacht einer Straftat ist nicht erforderlich. Es reicht, wenn eine Person verdächtigt wird, in Zukunft eine schwere Straftat begehen zu wollen. Andere Ermittlungsmaßnahmen müssen aussichtslos erscheinen, ein Verwaltungsgericht zustimmen. Die entsprechende Regulierungsvorlage für den in Österreich als „Messengerüberwachung“ bekannten Bundestrojaner hat der Nationalrat, die direkt gewählte Kammer des österreichischen Parlaments, mit 105 zu 71 Stimmen beschlossen.
Dafür gestimmt haben Abgeordnete der Regierungsfraktionen: ÖVP und SPÖ geschlossen, die liberalen NEOS mehrheitlich. Dagegen stimmten die Abgeordneten der FPÖ, der Grünen, sowie von den NEOS Stephanie Krisper und Nikolaus Scherak. Die beiden Klubobmann-Stellvertreter unterwarfen sich dem Klubzwang nicht. Sieben weitere der insgesamt 183 Nationalratsabgeordneten haben nicht an der namentlichen Abstimmung teilgenommen.
Die Gegner halten die Überwachungsmaßnahme für verfassungswidrig, die Grünen möchten den Verfassungsgerichtshof anrufen. Die NEOS waren eigentlich auch dagegen, haben sich aber einen Kompromiss abringen lassen: Der Einsatzbereich der Bundestrojaner ist auf „Vorbeugung bestimmter, besonders schwerwiegender verfassungsgefährdender Angriffe“, die mit zehn Jahren oder längerer Haft bedroht sind, sowie Spionageabwehr beschränkt. Umgekehrt war die FPÖ früher dafür, ist jetzt aber dagegen. Im öffentlichen Begutachtungsverfahren gab es eine Flut ablehnender Stellungnahmen von Bürgern wie Experten.
Kein Verwertungsverbot
Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) argumentierte im Plenum des Nationalrates für die Überwachungsmaßnahme. Sie sei notwendig zur Bekämpfung von Terroristen und zur Verhinderung von Anschlägen. Kommunikation habe sich verändert, daher bräuchten Polizei und Geheimdienst die staatlich finanzierte Malware. Die Handys der Bevölkerung seien dabei „völlig wurscht“, zitierte der Minister einen Ermittler. Unterminiert wird diese Argumentation durch das Fehlen eines Verwertungsverbotes von Zufallsfunden sowie den Umstand, dass Karner noch vor dem Beschluss eine Ausweitung der Messenger-Überwachung gefordert hat. Der Minister möchte, dass Bundestrojaner bei einem größeren Kreis des Verdachts möglicher zukünftiger Straffälligkeit eingesetzt werden.
Die Gesetzesnovelle wandert nun in die zweite Kammer des österreichischen Parlaments, den Bundesrat. Dort haben ÖVP und SPÖ eine Zweidrittelmehrheit, sodass die Abstimmung als Formsache gilt. Noch nicht bekannt ist, wie das einzige NEOS-Mitglied im Bundesrat, die Wiener Juristin Julia Deutsch, abstimmen wird. Ab kommendem Jahr werden Millionen aus dem österreichischen Bundeshaushalt in den Schwarzmarkt für noch unbekannte Sicherheitslücken fließen.
(ds)
Künstliche Intelligenz
Bundestag: Petitionsausschuss bleibt bei Opt-out zu elektronischer Patientenakte
Eine Petition, der zufolge elektronische Patientenakten (ePA) nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen eingerichtet werden dürften (Opt-in), haben Volksvertreter zu den Akten gelegt. Der Petitionsausschuss des Bundestages hat am Mittwoch mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Empfehlung an den Bundestag abgegeben, das Petitionsverfahren abzuschließen. Die Abgeordneten begründen das damit, dass aktuell keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien. Ein entsprechender Beschluss im Plenum gilt damit als Formsache.
Die Online-Eingabe vom Mai 2023 erreichte binnen kurzer Zeit 58.188 Mitzeichnungen. Sie überschritt damit das Quorum von 30.000 Unterstützern, sodass der Ausschuss sich mit dem Anliegen auseinandersetzen musste.
Die Petentin begründete ihre Initiative damit, dass die elektronische Patientenakte für alle Bürger automatisch ab Geburt auf zentralen Servern angelegt werde. Personen, die rechtzeitig davon erfahren, könnten zwar widersprechen. Das reiche aber nicht zum Schutz intimer medizinischer Daten. Sie verweist darauf, dass der Bundestag bei Organspenden den Opt-out-Ansatz abgelehnt hat. Zudem dürften nach dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz Forscher und andere Interessierte auf sensible Informationen aus den elektronischen Patientenakten zugreifen.
Politik setzt auf große Potenziale der ePA
Der Ausschuss sieht indes mehrheitlich große Potenziale darin, die ePA flächendeckend verfügbar zu machen. Auch andere EU-Länder wie Österreich und Frankreich hätten eine Widerspruchlösung. Damit Versicherte stets „Herr ihrer Daten“ seien, hätten sie Widerspruchsmöglichkeiten.
Mit der erhöhten Verfügbarkeit wichtiger Gesundheitsdaten könnten medizinische Therapieentscheidungen auf besserer Datengrundlage erfolgen, heben die Abgeordneten der Regierungskoalition hervor. Zudem habe der Gesetzgeber dem besonderen Schutzbedürfnis von Gesundheitsdaten mit der Beschränkung des Kreises der Zugriffsberechtigten Rechnung getragen. Über das Forschungsdatenzentrum erhielten Berechtigte nur in virtuellen Verarbeitungsräumen kontrollierten Zugang zu anonymisierten oder pseudonymisierten Daten. Es gibt aber Zweifel, ob das zur Verhinderung von Reidentifizierung reicht.
(ds)
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