Künstliche Intelligenz
Drohnenzeugnisse: KI beaufsichtigt theoretische Online-Prüfungen
Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat im Juni ein Prüfverfahren genehmigt, das die Beaufsichtigung von Online-Prüfungen (Online proctored exams – OPE) für Drohnenpiloten, etwa das Fernpiloten-Zeugnis A2, durch eine Künstliche Intelligenz (KI) erlaubt. Während der Prüfung ist keine menschliche Aufsicht anwesend. Das Verfahren wurde vom LBA und dem professionellen Drohnendienstleister Droniq entwickelt, der auch Prüfungen für Drohnenpilotenzeugnisse anbietet. Das KI-Prüfverfahren wird von Droniq bereits angeboten.
Wer bisher eine größere Drohne mit einem Gewicht von über 900 g steuern will, muss einen entsprechenden theoretischen Nachweis erbringen, der ihn dazu befähigt. Dazu gehört etwa das Fernpiloten-Zeugnis A2. Diese Prüfungen finden unter der Aufsicht eines Prüfers statt. Dadurch soll verhindert werden, dass der Prüfling schummelt.
Bisher sind solche Prüfungen bereits online möglich gewesen. Die Überwachung der OPE-Prüfung erfolgt dabei mittels zweier Webcams: Die eine nimmt den Prüfling auf, die zweite ist auf die Tastatur gerichtet. Die Streams der Kamerabilder werden dann von einem Prüfer überwacht. Die Hardware-Voraussetzungen mit zwei Kameras setzen die Hürden für die Prüfung bereits hoch. Zusätzlich muss der Prüfling einen festen Termin dafür vereinbaren, um sie dann, häufig an einem Werktag, ablegen zu können.
KI wertet „auffälliges Verhalten“ aus
Das KI-Online-Prüfungsverfahren läuft ähnlich ab, kann jedoch nun rund um die Uhr absolviert werden. Dabei wird lediglich eine Kamera benötigt, die den Prüfling aufnimmt. Das Kamerabild wird von einer KI überwacht, teilweise ausgewertet und bei Unstimmigkeiten im Nachgang von einem menschlichen Prüfer begutachtet.
Am Anfang der Prüfung wird ein Referenzbild des Prüflings erstellt, das zum Abgleich dient. Damit soll dafür gesorgt werden, dass keine andere Person die Prüfung absolviert und die KI weiß, wer der Prüfling ist. Die KI überwacht während des Prüfverfahrens „auffälliges Verhalten“ des Prüflings. Dazu gehört etwa das häufige Wegsehen und Sprechen. Geschieht das, markiert die KI die entsprechenden Videosequenzen, die dann hinterher von einem menschlichen LBA-zertifizierten Prüfer ausgewertet werden. Bei Unstimmigkeiten kann der Prüfling durchfallen. Die Auswertung der Antworten erfolgt automatisch. Das Ergebnis liegt dann innerhalb von zwei Werktagen vor.
Für die Prüflinge hat dieses KI-gestützte Prüfverfahren mehrere Vorteile: Die Hardwareanforderungen beschränken sich auf einen PC mit Internetanschluss und lediglich eine Kamera. Die Prüfung kann außerdem jederzeit erfolgen und sie wird um rund 50 Prozent günstiger, verspricht Droniq.
Verwendet wird die KI des US-Unternehmens Proctorio, ein Spezialist für die Online-Beaufsichtigung von Prüfungen. Die Abwicklung erfolgt DSGVO-konform über den tschechischen Online-Lernanbieter Aviatioexam, einem Partnerunternehmen von Droniq. Aviatioexam bietet auch Online-Prüfungen für die bemannte Luftfahrt an.
Droniq will das Prüfverfahren auf weitere Drohnenzeugnisse ausweiten und in verschiedenen Sprachen anbieten. Ab August soll das KI-Prüfverfahren auch beim Fernpiloten-Zeugnis für die Durchführung von Standardszenarien (STS) angewendet werden können.
(olb)
Künstliche Intelligenz
Robocop Light: Exoskelett Hypershell Pro X im Test
Das Hypershell Pro X ist ein elektrisch betriebenes Exoskelett, das Gehen erleichtern soll. Es hat dazu zwei Motoren an der Hüfte, die bei Beinbewegungen unterstützen. So soll man entweder 30 Kilogramm mehr tragen können oder bei gleicher Belastung bis zu 30 Prozent weniger Kraft aufwenden müssen, verspricht der Hersteller. Das Exoskelett hilft auch bei anderen alltäglichen Bewegungsabläufen. So ist es je nach Modell möglich, damit leichter Treppen zu steigen, Fahrrad zu fahren und zu joggen.
Das Exoskelett hat speziell dafür verschiedene, auf Wunsch automatisch umschaltende Bewegungsprofile, die zu unterschiedlichen Unterstützungsbewegungen führen. Beim günstigsten Modell, dem Hypershell Go X (999 Euro), sind es sechs Profile, die durch einen 400-Watt-Motor unterstützt werden. Die beiden Varianten mit doppelt so hoher Motorleistung – die Modelle Hypershell Pro X (1199 Euro) und Carbon X (1799 Euro) – helfen bei zehn Bewegungsarten. Besonders das Radfahren ist ein fühlbarer Mehrwert, aber auch Gehen auf Schotter sowie Bergsteigen erweitern den Nutzen.
- Das Exoskelett Hypershell Pro X unterstützt Träger bei diversen Bewegungsabläufen.
- Das Mehr an Ausdauer und Kraft ist deutlich spürbar.
- Leider ist die Lebensdauer des Geräts nicht sehr lang.
Die Modelle unterscheiden sich auch in der Reichweite. Dem Go X liegt ein normaler Akku bei, den anderen Modellen zwei – angesichts doppelter Motorleistung angemessen – Thermoakkus, die bis zu minus 20 °C funktionieren sollen. Damit kommt man 2,5 Kilometer weiter als beim Einsteigermodell, das laut Datenblatt 15 Kilometer Reichweite erlaubt.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Robocop Light: Exoskelett Hypershell Pro X im Test“.
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Künstliche Intelligenz
Gezielte Materialfehler können Effizienz von Chips erhöhen
Was, wenn die winzigen Mängel in einem Material, die Ingenieure seit jeher zu vermeiden suchen, in Wahrheit ein ungenutztes Potenzial darstellen? Genau dieser Frage sind Forscher des Ningbo Institute of Materials Technology and Engineering (NIMTE) im chinesischen Ningbo nachgegangen. Ihre Antwort, veröffentlicht im renommierten Fachmagazin Nature Materials, könnte die Art und Weise, wie wir über die Entwicklung von Elektronik denken, grundlegend verändern.
Die Wissenschaftler haben einen Weg gefunden, gezielt herbeigeführte „Unvollkommenheiten“ in einem Material zu nutzen, um die Energieeffizienz von spintronischen Bauteilen um das Dreifache zu steigern. Das ist ein bemerkenswerter Fortschritt auf einem Gebiet, das ohnehin als große Hoffnung für die Elektronik der Zukunft gilt.
Vom Problem zur Lösung: Der Spintronik-Ansatz
Die Spintronik gilt als eine der vielversprechendsten Technologien für das Zeitalter nach dem Silizium. Anstatt wie bei herkömmlichen Chips nur die elektrische Ladung von Elektronen für die Datenverarbeitung zu nutzen, bezieht die Spintronik eine weitere Quanteneigenschaft ein: den Spin der Elektronen, eine Art inneren Eigendrehimpuls.
Doch die Forschung stieß bisher auf einen hinderlichen Kompromiss. Materialfehler konnten zwar das Schreiben von Daten erleichtern, erhöhten aber zugleich den elektrischen Widerstand und damit den Energieverbrauch. Das Team aus China konzentrierte sich nun auf einen verwandten Quanten-Effekt, den sogenannten Orbital-Hall-Effekt. Dieser beschreibt die Bewegung von Elektronen um den Atomkern.
Hier entdeckten die Forscher einen unkonventionellen Mechanismus in dem Material Strontiumruthenat. Vereinfacht ausgedrückt, führen bestimmte Streuprozesse an den Materialdefekten nicht zu einem Leistungsverlust, sondern verlängern die „Lebensdauer“ des orbitalen Impulses. Das Resultat ist ein stärkerer orbitaler Strom, der für das Schalten von magnetischen Zuständen genutzt werden kann.
Ein neues Regelwerk für das Chipdesign
„Diese Arbeit schreibt im Grunde das Regelwerk für das Design dieser Bauteile neu“, erklärt Prof. Zhiming Wang, einer der korrespondierenden Autoren der Studie, laut einer Mitteilung, die ScienceDaily veröffentlichte. „Anstatt Materialunreinheiten zu bekämpfen, können wir sie nun ausnutzen.“
Seine Kollegin Dr. Xuan Zheng, eine der Erstautorinnen, ergänzt, dass diese Streuprozesse, die „normalerweise die Leistung beeinträchtigen, tatsächlich die Lebensdauer des Bahndrehimpulses verlängern und dadurch den orbitalen Strom verstärken“. Diese Erkenntnis ist der Kern des Durchbruchs.
So vielversprechend diese Ergebnisse klingen, so klar ist auch der potenzielle Haken. Es handelt sich um Grundlagenforschung, die unter Laborbedingungen stattgefunden hat. Der Weg von einer dreifachen Effizienzsteigerung auf einem experimentellen Chip bis hin zu einer zuverlässigen Massenproduktion für den Markt ist erfahrungsgemäß lang, komplex und kostenintensiv.
Dennoch ist die Entdeckung mehr als nur ein weiterer akademischer Erfolg. Sie stellt ein etabliertes Paradigma in der Materialwissenschaft infrage – nämlich, dass Perfektion und Reinheit immer das oberste Ziel sein müssen. Sollte sich der Ansatz als skalierbar erweisen, könnte er die Entwicklung von extrem schnellen und energieeffizienten Speichern wie MRAMs beflügeln und damit künftigen KI-Anwendungen oder mobilen Geräten zugutekommen.
Dieser Beitrag ist zuerst bei t3n.de erschienen.
(jle)
Künstliche Intelligenz
Datenschutz: Uni Melbourne durfte Protestierende nicht über WLAN verfolgen
Im vergangenen Jahr hat die Universität Melbourne über WLAN-Standortdaten Studenten nach Protesten identifiziert. Jetzt hat ein Datenschutzbeauftragter des australischen Bundesstaates Victoria festgestellt, dass die Nutzung dieser Daten eine Verletzung der Privatsphäre darstellte.
Die Universität nutzte Videoaufnahmen von Überwachungskameras (Closed-Circuit Television, CCTV) und WLAN-Standortdaten, um die Studierenden zu identifizieren. Nun wurde zum einen untersucht, ob die Universität Studierende und Mitarbeitende hinreichend informiert hatte, wie ihre persönlichen Daten – in Form von WLAN-Standortdaten und E-Mails – verwendet wurden. Zum anderen stellte sich die Frage, ob die Datennutzung zur Identifizierung einen „genehmigten sekundären Zweck“ darstellte.
Im Juli 2024 fanden Sitzblockaden in der Universität Melbourne statt. Die Universität wies die Studierenden darauf hin, das Gebäude zu verlassen. Ansonsten drohte die Universität mit Disziplinarmaßnahmen wie Suspendierung oder die Meldung an die Polizei. 22 Personen blieben sitzen.
Nutzung von WLAN-Standortdaten zählt als Datenmissbrauch
Der Informationsbeauftragte stellte fest, dass die Nutzung von CCTV keine Verletzung der Privatsphäre darstellte, das Nutzen von WLAN-Standortdaten jedoch schon, da die Richtlinien der Universität nicht detailliert genug waren. Im Bericht steht: „Die Studenten wussten nicht, warum ihre WLAN-Standortdaten erfasst wurden, geschweige denn, wie diese verwendet werden könnten. Sie konnten keine fundierte Entscheidung darüber treffen, ob sie das WLAN-Netzwerk während der Sitzblockade nutzen wollten, und waren sich der möglichen Konsequenzen einer solchen Nutzung nicht bewusst.“
Im Laufe der Ermittlungen änderte die Universität ihre Richtlinien bezüglich der Nutzung von Standortdaten, inklusive der sekundären Nutzung. Das Amt des Datenschutzbeauftragten beschloss daher, keine formelle Aufforderung zur Einhaltung der ursprünglichen Vorschriften zu erlassen. Es will lediglich weiter prüfen, ob diese ihren Verpflichtungen nachkommt.
(mma)
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