Künstliche Intelligenz
DSGVO-Auskunftsrecht: Noyb beschwert sich über AliExpress, TikTok und WeChat
Die österreichische Bürgerrechtsorganisation Noyb hat schwere Vorwürfe gegen die Tech-Giganten AliExpress, TikTok und WeChat erhoben. Die Aktivisten monieren, dass die drei chinesischen Internetkonzerne systematisch gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen, indem sie Auskunftsersuchen von Nutzern nicht ordnungsgemäß beantworten. Noyb hat daher offizielle Beschwerden bei den Datenschutzbehörden in Belgien, Griechenland und den Niederlanden eingereicht.
Recht auf Einsicht in eigene Daten
Im Kern geht es in der Auseinandersetzung um das Recht von Nutzern, eine vollständige Kopie ihrer personenbezogenen Daten zu erhalten, die von Unternehmen verarbeitet werden. Dieser Anspruch ist in Artikel 15 der DSGVO verankert. Viele große Tech-Firmen stellen mittlerweile Instrumente zur Verfügung, die das Herunterladen eigener Daten ermöglichen sollen. In der Praxis sieht es trotzdem oft noch anders aus. Laut Noyb haben sich weder TikTok noch AliExpress die Mühe gemacht, eine angemessene Auskunft zu erteilen.
TikTok wirft die zivilrechtliche Organisation vor, „nur einen Teil der Daten in einer unstrukturierten Form“ übermittelt zu haben, „die unmöglich zu verstehen war“. AliExpress habe eine „defekte Datei“ zur Verfügung gestellt, „die nur einmal geöffnet werden konnte“. WeChat soll „die Anfrage der beschwerdeführenden Person einfach gänzlich“ ignoriert haben. Kleanthi Sardeli, Datenschutzjuristin bei Noyb, kritisiert das scharf: „Tech-Unternehmen lieben es, so viele Daten wie möglich über ihre Nutzer:innen zu sammeln.“ Sie weigerten sich aber vehement, „ihnen vollen Zugang im Einklang mit dem EU-Recht zu geben“.
Überprüfung der Datenverarbeitung unmöglich
Die unvollständigen oder unverständlichen Antworten von TikTok und AliExpress verhindern Noyb zufolge, dass User überprüfen können, wie ihre persönlichen Daten verarbeitet werden. Die Betroffenen hätten zunächst Folgefragen gestellt, um den Unternehmen eine zweite Chance zu geben. Doch anstatt die fehlenden Daten nachzuliefern, hätten die Firmen dann lediglich den Inhalt ihrer Datenschutzrichtlinien „ohne jegliche individuelle Informationen“ wiedergegeben.
Die aktuellen Auskunftsersuchen sind nicht losgelöst zu betrachten. Sie erfolgten im Vorfeld einer Reihe von Noyb-Beschwerden vom Januar 2025. Damals leitete die Organisation rechtliche Schritte gegen mehrere Unternehmen wie TikTok, AliExpress, Shein, Temu, WeChat und Xiaomi wegen unrechtmäßiger Datentransfers nach China ein. EU-Recht schreibt vor, dass Datentransfers in Drittländer nur zulässig sind, wenn der Datenschutz dort gewährleistet ist. Angesichts chinesischer Gesetze, die den Behörden weitreichenden Zugriff auf persönliche Daten ermöglichen, ist das realistischerweise kaum möglich.
Zwang ausüben und Geldstrafen verhängen
Shein, Temu und Xiaomi stellten inzwischen zusätzliche Informationen bereit. TikTok, AliExpress und WeChat verstoßen laut Noyb dagegen „weiterhin gegen die DSGVO.“ Sardeli bekräftigt die Ansprüche: Selbst wenn Firmen viele Anfragen bekämen, heiße das nicht, „dass sie Informationen verweigern dürfen“.
Noyb fordert die Datenschutzbehörden in den drei betroffenen EU-Ländern dazu auf, die Unternehmen zum Erfüllen der Auskunftsersuchen zu zwingen. Ferner schlagen die Aktivisten vor, Geldstrafen zu verhängen, um künftige Verstöße zu verhindern. Solche Sanktionen können bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes betragen. Für AliExpress würde dies, basierend auf einem Jahresumsatz von 3,68 Milliarden Euro, ein Bußgeld von bis zu 147 Millionen Euro bedeuten. Das Auskunftsrecht gilt als wichtiges Werkzeug der DSGVO. Noyb moniert immer wieder, dass Firmen dieses nicht hinreichend beachten. Dem Bundesfinanzhof (BFH) zufolge greift der Anspruch auch bei „unverhältnismäßigem Aufwand“.
(mho)
Künstliche Intelligenz
Wildbergers Wünsche: BMDS legt Eckpunkte für schnelleren Netzausbau vor
Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) hat es eilig: Bis zum Herbst will sein Haus einen Referentenentwurf zu weiteren Änderungen am Telekommunikationsgesetz (TKG) vorlegen. Dafür hat das Ministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) am Donnerstag ein Eckpunktepapier vorgelegt, das auf ein gemischtes Echo stoßen dürfte. Unter anderem geht es um die ewigen Streitfragen Mitnutzuzng von Infrastruktur und langsame Genehmigungsverfahren.
Hintergrund ist zum einen, dass der europäische Gigabit Infrastructure Act (GIA) am 12. November in Kraft tritt. Damit werden einige Anpassungen im deutschen Recht nötig – und andere möglich. Zudem will der neue Digitalminister aber auch eigene Vorhaben umsetzen, wie er nun angekündigt hat: „Die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes erwarten eine digitale Infrastruktur auf höchstem Niveau – mit flächendeckend schnellem Internet und verlässlichen Mobilfunk ohne Funklöcher“, meint Wildberger.
Netzebene 4: Sollen Mieter mehr zahlen?
Vor allem ein Vorhaben betrifft mehr als nur Fachkreise: „Ziel der Bundesregierung ist, dass auch Mehrfamilienhäuser mit einem Glasfaseranschluss bis in jede Wohnung ausgestattet werden“, heißt es in dem Eckpunktepapier. Bislang ist das bei vielen Mietwohnungen eher Wunschdenken: Zum einen ist die Abstimmung zwischen Anbietern, Mietern und Vermietern kompliziert. Zum anderen gibt es für Vermieter bislang kaum einen Grund, ein solches Vorhaben zu fördern oder auch nur zu dulden.
Bislang ist das „Glasfaserbereitstellungsentgelt“, das Vermieter auf die Betriebskosten umlegen können, auf 60 Euro jährlich und maximal 540 Euro pro Wohneinheit begrenzt. Das Digitalministerium stellt zur Diskussion, das auf 960 Euro nahezu zu verdoppeln und entweder eine höhere oder eine längere Dauer der Umlage zu ermöglichen. Das würde den Ausbau für Besitzer von Mehrfamilienhäusern attraktiver machen – Mieter aber stärker belasten, wie auch das Wildberger-Ministerium einräumt. Bei Neubauten wiederum überlegt das BMDS das Entgelt ganz zu streichen.
Damit es aber überhaupt zum Ausbau kommt, überlegt das Digitalministerium ein „Recht auf Vollausbau“ einzuführen: Will ein Netzbetreiber, der schon Kunden oder Infrastruktur im Haus hat, auch die anderen Einheiten erschließen, sollen Eigentümer das nur noch mit guten Gründen verweigern dürfen. Das allerdings soll nur für das erste Unternehmen gelten, das den Ausbau vornimmt.
Recht auf Mitnutzung: Befristete Monopole?
Damit dann nicht alle Hausbewohner an nur einen Anbieter gekettet sind, will das BMDS zudem prüfen, ob nach einem oder zwei Jahren ein Recht auf Mitnutzung der Glasfaser-Infrastruktur im Haus festgeschrieben werden soll. Sprich: Wo etwa eine Deutsche Telekom oder ein Kommunalversorger ein Haus anschließt und dann Glasfaser bis in die Wohnungen ausbaut, müssten die nach einem oder zwei Jahren andere Anbieter gegen Entgelt auf ihre Infrastruktur lassen.
Wie das genau aussehen kann, dürfte die Branche in den kommenden Wochen und Monaten in intensive Diskussionen führen. Das BMDS schlägt vor, dass die Bundesnetzagentur pauschale Mitnutzungsentgelte festlegt.
Verlegen ohne Genehmigung
Für weitere Diskussionen dürfte ein Vorstoß des BMDS sorgen, die Verlegung von Glasfaser im Straßenland weiter zu vereinfachen. Dazu soll neben dem üblichen, aber langwierigen Genehmigungsverfahren ein zweiter Weg geschaffen werden: Mit Fachkundenachweisen ausgestattete Tiefbauunternehmen könnten dann bei den Kommunen oder Ländern geplante Ausbauvorhaben nur noch anzeigen müssen.
Wenn Behörden binnen zwei Monaten nicht widersprechen, so die Idee des Digitalministeriums, könnte der Ausbau dann beginnen. Wo nötig, sollen die zuständigen Behörden aber im Gegenzug eine etwas verlängerte Prüffrist erhalten können. Bei kleineren Baumaßnahmen will das BMDS zudem klarstellen, dass diese nur einer Anzeige- und nicht einer Genehmigungspflicht unterliegen.
Das kommt bei Branchenvertretern zunächst gut an. Die Idee habe „das Potenzial, die oft langwierigen und komplizierten Genehmigungsverfahren deutlich zu vereinfachen und Unternehmen und Behörden zu entlasten“, meint Sven Knapp, Leiter des Hauptstadtbüros des Bundesverbands Breitbandkommunikation (Breko) auf Anfrage von heise online.
Auch der Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) sieht das positiv. „Die Beschleunigung für einen schnellen Ausbau muss endlich gesetzlich verankert werden“, betont Verbandsgeschäftsführer Frederic Ufer, etwa „die vollständige Genehmigungsfiktion, auf die die Branche seit langem wartet“.
Bis Ende August sollen nun alle Interessierten ihre Sichtweise auf die angedachten Änderungen darlegen. Grundsätzlich begrüßen Branchenvertreter das Papier: Wildberger wolle das Tempo erhöhen und setze an den richtigen Stellen an, so der Tenor. Allerdings dürften die Ideen auf ein insgesamt gemischteres Echo stoßen. Denn in Wildbergers „7-Punkte-Plan“ stecken einige Regelungsvorhaben, die neben den Netzbetreibern auch Ausbauunternehmen, Haus- und Grundstückseigentümer, Mieter und Kommunen betreffen.
DSL-Abschaltung: Vorschläge noch im August
Ein weiteres heißes Eisen, das unmittelbar mit dem Glasfaserausbau verbunden ist, fasst das BMDS mit seinem am Donnerstag veröffentlichten Eckpunktepapier jedoch nicht an: die Frage einer geordneten Abschaltung der DSL-Kupfernetze. Das Haus werde „gemäß dem Koalitionsvertrag ein verbraucher- und wettbewerbsfreundliches Migrationskonzept in Abstimmung mit Stakeholdern erarbeiten und dazu voraussichtlich im August 2025 ein Eckpunktepapier zur Konsultation veröffentlichen“.
Sprich: diese Debatte will das Digitalministerium erst einmal losgelöst von seinen Anpassungen zum Netzausbau diskutieren. Dass beide Vorhaben dennoch eng zusammenhängen, liegt dabei auf der Hand: Das Vorhandensein alternativer Infrastruktur ist Voraussetzung für das politisch gewollte und technologisch bereits erreichte DSL-Ende. Beide Stränge sollen zu einem späteren Zeitpunkt wieder zusammengeführt werden. Für eine intensive Diskussion in den kommenden hat Wildbergers Haus nun jedenfalls gesorgt.
(vbr)
Künstliche Intelligenz
Robotertaxi-Deal: Uber investiert Hunderte Millionen US-Dollar in Lucid und Nuro
Der US-Fahrdienstvermittler Uber wird mehrere Hundert Millionen US-Dollar in den US-Elektrofahrzeughersteller Lucid Motors und das US-Robotikunternehmen Nuro investieren, um voraussichtlich im Laufe des kommenden Jahres in einer US-Großstadt mit dem Einsatz von autonom fahrenden Taxis zu beginnen. Das teilten die Unternehmen am Donnerstag mit.
Uber beabsichtigt demnach, innerhalb von sechs Jahren mindestens 20.000 mit der autonomen Fahrzeugtechnologie Nuro Driver ausgestattete Lucid-Fahrzeuge einzusetzen, heißt es. Der Mitteilung zufolge fährt der erste Lucid-Nuro-Robotaxi-Prototyp bereits autonom auf einem geschlossenen Rundkurs auf dem Testgelände von Nuro in Las Vegas.
Als Teil des angekündigten Deals wird Uber 300 Millionen US-Dollar allein in den Elektroautohersteller Lucid investieren, berichtet die Nachrichtenagentur Reuters und beruft sich dabei auf eine separate Einreichung bei der US-Börsenaufsicht Securities and Exchange Commission (SEC) am Donnerstag. „Wir expandieren über unsere traditionelle EV-Technologieführerschaft hinaus und arbeiten an Partnerschaften und gehen jetzt in Bereiche, auf die wir uns in der Vergangenheit nicht wirklich konzentriert haben“, sagte Marc Winterhoff, Interim-CEO von Lucid, gegenüber Reuters.
Dynamischer und wachsender Robotaxi-Markt
Die Dreier-Vereinbarung ist ein Zeichen für die zunehmende Dynamik im Bereich Robotertaxis. Immer mehr Akteure drängen weltweit auf den Markt autonom fahrender Taxis. Mitte Juni startete Tesla in Austin im US-Bundesstaat Texas seinen ersten Robotaxi-Dienst mit wenigen Wagen und mit Begleitpersonen. Das Alphabet-Tochterunternehmen Waymo beschleunigt dagegen seine Expansion. Zuletzt erhielt das Unternehmen die Betriebsgenehmigung für die Bay Area. Waymo bietet seinen Robotertaxi-Service bereits in den US-Großstädten Phoenix, San Francisco, Los Angeles und Austin an. Die Flotte des Start-ups umfasst derzeit 1.500 Fahrzeuge und bietet mehr als 250.000 bezahlte Fahrten pro Woche. Bis zum Jahr 2026 sollen 2.000 weitere vollautonome Fahrzeuge zu der Flotte hinzukommen. Die Amazon-Tochter Zoox hatte dagegen zuletzt mit Rückschlägen zu kämpfen.
Die Investitionen in Lucid und Nuro unterstreichen hingegen Ubers Ambitionen im Bereich Robotaxis, aus dem man sich 2020 noch zurückgezogen hatte. Damals verkaufte Uber die firmeneigene Sparte für selbstfahrende Autos an Aurora Technologies, eine von Amazon unterstützte Firma. Uber kündigte an, in Zusammenarbeit mit Volkswagen ab 2026 selbstfahrende Autos in den USA auf die Straßen zu bringen. Zudem arbeitet Uber mit dem Start-up Momenta zusammen, um Robotaxi-Dienste außerhalb der USA und Chinas einzuführen. In Europa sollen die Fahrzeuge von 2026 an rollen.
(akn)
Künstliche Intelligenz
Bericht: AWS baut Hunderte von Stellen ab
Die Amazon-Tochter Amazon Web Services (AWS) hat am Donnerstag Hunderte Mitarbeiter entlassen. Das berichtete die Nachrichtenagentur Reuters exklusiv und beruft sich dabei auf zwei anonyme Quellen. Der Stellenabbau erfolge nur einen Monat nach Warnungen von Amazon-CEO Andrew Jassy, dass die Einführung von generativen KI-Tools den Wegfall von Arbeitsplätzen auslösen würde, so Reuters. Ein Amazon-Sprecher bestätigte demnach den Personalabbau, nannte aber keine Zahl. Reuters spricht von mindestens Hunderten Stellen.
„Wir haben die schwierige geschäftliche Entscheidung getroffen, einige Rollen in bestimmten AWS-Teams zu streichen“, zitiert Reuters aus in einer per E-Mail versandten Erklärung eines Amazon-Sprechers. „Diese Entscheidungen sind notwendig, da wir weiterhin investieren, einstellen und Ressourcen optimieren, um unseren Kunden Innovationen zu liefern.“
Im ersten Quartal dieses Jahres stiegen die Erlöse der Cloud-Sparte AWS, die vom KI-Boom profitiert, um 17 Prozent im Vergleich zum Vorjahr auf 29,3 Milliarden US-Dollar. Das Betriebsergebnis verzeichnete ein Plus von 23 Prozent und stieg auf 11,5 Milliarden US-Dollar. Anfang Mai kündigte AWS zudem Milliardeninvestitionen in die Cloud-Infrastruktur in Chile an.
Stellenabbau wegen und trotz KI
Mehrere AWS-Mitarbeiter teilten Reuters mit, sie hätten am Donnerstagmorgen E-Mails erhalten, in denen sie über ihre Kündigungen informiert wurden und ihnen mitgeteilt wurde, dass ihre Computer deaktiviert würden. Reuters schreibt weiter, man habe zwar nicht den vollen Umfang der Entlassungen feststellen können, aber mindestens eine Gruppe, die so genannten „Spezialisten“, sei von dem Stellenabbau betroffen. Dabei handelt es sich um Mitarbeiter, die direkt mit Kunden zusammenarbeiten, um neue Produktideen zu entwickeln und bestehende Dienste zu verkaufen. Laut Amazon betreffen die Entlassungen aber mehrere Gruppen innerhalb von AWS, so Reuters weiter.
Vor einem Monat schrieb Amazon-Boss Jassy in einer E-Mail an die Belegschaft, dass durch Software mit Künstlicher Intelligenz (KI) die Zahl der Mitarbeiter in den Büros des weltgrößten Online-Händlers sinken wird. „Wir werden weniger Leute brauchen, die heutige Jobs machen – und mehr Leute für andere Arten Arbeit“, so Jassy. Zahlreiche Unternehmen nutzen in immer größerem Umfang KI, um den Code für ihre Software zu schreiben, und setzen KI-Agenten ein, um Routineaufgaben zu automatisieren. Damit sollen Kosten gespart und die Abhängigkeit von menschlicher Arbeitskraft verringert werden.
Die Massenentlassungen trotz Umsatzsteigerungen bei AWS passen ins Bild. Mitte Mai teilte Microsoft mit, weltweit drei Prozent seiner Belegschaft – rund 6.000 Mitarbeiter – entlassen zu wollen. Zuvor hatte der US-Tech-Konzern mit 25,8 Milliarden US-Dollar Quartalsgewinn bessere Ergebnisse als erwartet vermeldet. Anfang Juli strich Microsoft erneut bis zu 9.000 Stellen. Die größte Kündigungswelle seit dem Jahr 2023 soll Microsoft-Aussagen zufolge dazu dienen, das Unternehmen bestmöglich „für den Erfolg in einem dynamischen Markt zu positionieren“. Gleichzeitig spart Microsoft massiv durch den Einsatz von KI, was denn auch Kritiker auf den Plan ruft.
Auch der Google-Konzern verkleinert seine Teams für Internetsuche und Werbung, um mehr Geld für die Arbeit an KI ausgeben zu können. Und der IT-Sicherheitsdienstleister CrowdStrike entlässt fünf Prozent seiner Belegschaft – 500 Mitarbeiter. CEO George Kurtz begründet das mit einem Wandel wegen KI.
(akn)
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