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DSGVO-Auskunftsrecht: Noyb beschwert sich über AliExpress, TikTok und WeChat
Die österreichische Bürgerrechtsorganisation Noyb hat schwere Vorwürfe gegen die Tech-Giganten AliExpress, TikTok und WeChat erhoben. Die Aktivisten monieren, dass die drei chinesischen Internetkonzerne systematisch gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen, indem sie Auskunftsersuchen von Nutzern nicht ordnungsgemäß beantworten. Noyb hat daher offizielle Beschwerden bei den Datenschutzbehörden in Belgien, Griechenland und den Niederlanden eingereicht.
Recht auf Einsicht in eigene Daten
Im Kern geht es in der Auseinandersetzung um das Recht von Nutzern, eine vollständige Kopie ihrer personenbezogenen Daten zu erhalten, die von Unternehmen verarbeitet werden. Dieser Anspruch ist in Artikel 15 der DSGVO verankert. Viele große Tech-Firmen stellen mittlerweile Instrumente zur Verfügung, die das Herunterladen eigener Daten ermöglichen sollen. In der Praxis sieht es trotzdem oft noch anders aus. Laut Noyb haben sich weder TikTok noch AliExpress die Mühe gemacht, eine angemessene Auskunft zu erteilen.
TikTok wirft die zivilrechtliche Organisation vor, „nur einen Teil der Daten in einer unstrukturierten Form“ übermittelt zu haben, „die unmöglich zu verstehen war“. AliExpress habe eine „defekte Datei“ zur Verfügung gestellt, „die nur einmal geöffnet werden konnte“. WeChat soll „die Anfrage der beschwerdeführenden Person einfach gänzlich“ ignoriert haben. Kleanthi Sardeli, Datenschutzjuristin bei Noyb, kritisiert das scharf: „Tech-Unternehmen lieben es, so viele Daten wie möglich über ihre Nutzer:innen zu sammeln.“ Sie weigerten sich aber vehement, „ihnen vollen Zugang im Einklang mit dem EU-Recht zu geben“.
Überprüfung der Datenverarbeitung unmöglich
Die unvollständigen oder unverständlichen Antworten von TikTok und AliExpress verhindern Noyb zufolge, dass User überprüfen können, wie ihre persönlichen Daten verarbeitet werden. Die Betroffenen hätten zunächst Folgefragen gestellt, um den Unternehmen eine zweite Chance zu geben. Doch anstatt die fehlenden Daten nachzuliefern, hätten die Firmen dann lediglich den Inhalt ihrer Datenschutzrichtlinien „ohne jegliche individuelle Informationen“ wiedergegeben.
Die aktuellen Auskunftsersuchen sind nicht losgelöst zu betrachten. Sie erfolgten im Vorfeld einer Reihe von Noyb-Beschwerden vom Januar 2025. Damals leitete die Organisation rechtliche Schritte gegen mehrere Unternehmen wie TikTok, AliExpress, Shein, Temu, WeChat und Xiaomi wegen unrechtmäßiger Datentransfers nach China ein. EU-Recht schreibt vor, dass Datentransfers in Drittländer nur zulässig sind, wenn der Datenschutz dort gewährleistet ist. Angesichts chinesischer Gesetze, die den Behörden weitreichenden Zugriff auf persönliche Daten ermöglichen, ist das realistischerweise kaum möglich.
Zwang ausüben und Geldstrafen verhängen
Shein, Temu und Xiaomi stellten inzwischen zusätzliche Informationen bereit. TikTok, AliExpress und WeChat verstoßen laut Noyb dagegen „weiterhin gegen die DSGVO.“ Sardeli bekräftigt die Ansprüche: Selbst wenn Firmen viele Anfragen bekämen, heiße das nicht, „dass sie Informationen verweigern dürfen“.
Noyb fordert die Datenschutzbehörden in den drei betroffenen EU-Ländern dazu auf, die Unternehmen zum Erfüllen der Auskunftsersuchen zu zwingen. Ferner schlagen die Aktivisten vor, Geldstrafen zu verhängen, um künftige Verstöße zu verhindern. Solche Sanktionen können bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes betragen. Für AliExpress würde dies, basierend auf einem Jahresumsatz von 3,68 Milliarden Euro, ein Bußgeld von bis zu 147 Millionen Euro bedeuten. Das Auskunftsrecht gilt als wichtiges Werkzeug der DSGVO. Noyb moniert immer wieder, dass Firmen dieses nicht hinreichend beachten. Dem Bundesfinanzhof (BFH) zufolge greift der Anspruch auch bei „unverhältnismäßigem Aufwand“.
(mho)
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Vorstellung BYD Seal 6 DM-i Touring: Warum die Chinesen nun auf PHEV setzen
BYD, eine der weltweit führenden Firmen, wenn es um fortschrittliche Batterien geht, bringt in Europa einen Kombi mit Plug-in-Hybrid auf den Markt. Das mag auf den ersten Blick einigermaßen absurd erscheinen, zumal er sich technisch nicht an der Spitze einreiht. Doch BYD hat ausgezeichnete Gründe für seine Entscheidung, denn der Seal 6 DM-i Touring ist letztlich eine Reaktion auf die auch von der EU geschaffenen, aktuellen Marktbedingungen.
Zölle auf chinesische Elektroautos, nicht auf PHEV-Modelle
Im Sommer 2024 formulierte die EU-Kommission den Vorwurf, China würde mit Subventionen seine Autoindustrie wettbewerbswidrig unterstützen. Zölle auf Elektroautos aus China waren die Folge. Der Seal 6 DM-i Touring fällt nicht unter diese Regelung, denn er kommt als Plug-in-Hybrid auf den Markt. Entschieden hat sich BYD zudem, es mit dem Format Kombi zu versuchen. Der allgemeinen SUV-Nachfrage begegnen die Chinesen also mit der Form, die in West-Europa noch immer geschätzt wird. Selbstverständlich verlässt sich der Riese nicht allein auf den Kombi, sondern sieht diesen als Ergänzung zum Seal U DM-i – ein SUV.
Der Seal 6 DM-i Touring ist ein ausgewachsener Mittelklasse-Kombi, der mit 4,84 m Länge nur etwas kürzer als ein VW Passat ist. Der Radstand misst 2,79 m, was für großzügige Platzverhältnisse genügen sollte. Eher enttäuschen dürfte einige Interessenten der Kofferraum, der zwischen 500 und 1535 Liter fasst. Das ist für ein derart großes Auto kein Spitzenwert. Doch irgendwo muss die Batterie untergebracht werden, auch wenn der komplette Antriebsstrang vorn untergebracht ist.
Zwei Antriebe
BYD bietet hier zwei Plug-in-Hybride an, die mit Systemleistungen von 135 und 156 kW in diesem Punkt nicht allzu weit voneinander entfernt sind. Im ersten Datenblatt sind für den Verbrenner 72, für den E-Motor 145 kW hinterlegt. Wir gehen davon aus, dass diese Werte noch korrigiert werden, andernfalls läge schon die Leistung des E-Motors oberhalb dessen, was als Systemleistung für den gesamten Antriebsstrang des Basismodells suggeriert wird. Der Aufbau erlaubt offenbar einige Freiheitsgrade, denn der Hybridantrieb kann elektrisch, seriell und parallel betrieben werden.
Die versprochenen Fahrleistungen sind nahezu identisch, was nicht zuletzt auch daran liegen dürfte, dass das Basismodell mit 1710 kg fast 100 kg weniger schwer ist. Einen großen Unterschied macht BYD bei den Batterien. Das Einstiegsmodell „Boost“ bekommt einen Speicher mit 10,8 kWh, die sich ausschließlich einphasig an Wechselstrom mit bis zu 3,3 kW nachladen lassen. Die Ladedauer von 15 auf 100 Prozent ist mit drei Stunden, die maximale Reichweite mit 50 km angegeben.

BYD
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Große Batterie mit DC-Ladeoption
In den beiden Ausstattungslinien „Comfort Lite“ und „Comfort“ ist eine Batterie mit 19 kWh eingebaut, die sich an Wechselstrom mit 6,6 kW und an Gleichstrom mit bis zu 26 kW laden lässt. Eigenwillig ist die Angabe der DC-Ladezeit, die BYD für das Fenster von 30 auf 80 Prozent macht. Für das Nachladen von 9,5 kWh netto werden unter idealen Umständen 23 Minuten benötigt. Das entspricht umgerechnet im Schnitt 24,8 kW. Wer nun die Ladeverluste mit in die Rechnung aufnimmt, dürfte den versprochenen 26 kW recht nahe kommen – und zwar im Durchschnitt.
Praktischer wäre es dennoch, wenn BYD eine Angabe von 10 auf 80 Prozent machen würde. Wenn man mal unterstellt, dass zwischen 10 und 30 Prozent kaum langsamer geladen wird als danach, würde sich eine Zeit von rund 32 Minuten ergeben. Kein Spitzenwert, gewiss, aber nichts, für das man sich im Umfeld eines Plug-in-Hybriden aktuell schämen müsste. Unbenommen davon laden einige Plug-in-Hybride, darunter von Mercedes und Volkswagen, sowohl an Wechsel- als auch an Gleichstrom schneller. Andererseits sind rund 100 km E-Reichweite, die BYD mit der größeren Batterie verspricht, ein vergleichsweise ordentlicher Wert.
Die ersten BYD Seal 6 DM-i Touring sollen noch in diesem Jahr ausgeliefert werden.
(Bild: BYD)
Ab Ende des Jahres im Handel
Der Rest des Autos ist recht konventionell gehalten, sieht man einmal davon ab, dass sich das Glasdach öffnen lässt, was nicht mehr selbstverständlich ist, und die Ambientebeleuchtung im Takt der Musik blinken kann. Dazu reicht der Hersteller eine sechsjährige Garantie, für Antrieb und Batterie gilt die sogar acht Jahre lang. Die ersten Auslieferungen sollen noch in diesem Jahr starten, Preise nennt BYD aktuell bis jetzt nicht.
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Klarna will an die Börse: Von „Buy now, pay later“ zur Neobank
Der Bezahldienst Klarna will mit seinem Börsengang in New York bis zu 1,27 Milliarden Dollar einnehmen. Der Großteil davon soll an bestehende Investoren gehen. Nur etwa 205 Millionen Dollar sollen direkt dem schwedischen Fintech verbleiben. Das geht aus den Unterlagen hervor, in denen Klarna die Einzelheiten des Börsengangs an der Wall Street veröffentlicht hat.
Klarna war unter anderem mit dem Angebot gestartet, das Bezahlen im Online-Handel durch den Kauf auf Rechnung zu vereinfachen. Die Firma war auch ein Vorreiter des Modells „Kaufe jetzt, zahle später“. Geld macht Klarna zum Beispiel mit Zinsen bei verzögerten Zahlungen. Ende vergangenen Jahres kam Klarna auf 93 Millionen aktive Kunden.
Auf dem Weg zur Neobank
Das Prinzip des Einkaufens auf Pump boomt auch in Deutschland. 2024 wurde laut der Auskunftei Schufa erstmals die Marke von zehn Millionen neu aufgenommene Ratenkredite innerhalb eines Jahres erreicht – und das liege vor allem Kleinkredite unter 1000 Euro, die inzwischen die Hälfte des Aufkommens ausmachten. „Dieser starke Anstieg der laufenden Kleinkredite unterstreicht das potenzielle Überschuldungsrisiko durch zu viele Kleinkredite wie etwa von Buy-Now-Pay-Later“, sagt Schufa-Vorstandsmitglied Ole Schröder.
Klarna versucht inzwischen aber, nicht nur Bezahldienstleister und Kleinkreditgeber zu sein – man will sich mehr und mehr als vollwertige Neobank positionieren, die mit Anbietern wie Revolut oder N26 im Wettbewerb steht. So hat Klarna am Dienstag auch die Einführung einer eigenen Debitkarte angekündigt.
Diese Debitkarte basiert auf Visas Kartenprodukt Flexible Credential. Sie soll Kunden die Entscheidungsmöglichkeit bieten, mit ihr entweder direkt per Debit oder in Raten zu zahlen. Entsprechende Einstellungen lassen sich in der Klarna-App vornehmen. Die Karte soll an rund 150 Millionen Visa-Akzeptanzstellen weltweit nutzbar sein. In Europa werde sie in zehn Ländern auf den Markt kommen, wobei sich Deutschland noch gedulden muss.
Milliardenbewertung in Aussicht
Für seinen Börsengang strebt das schwedische Unternehmen die Milliardenbewertung an. Klarna und einige seiner Investoren bieten laut der bei der US-Börsenaufsichtsbehörde SEC eingereichten Meldung 34,3 Millionen Aktien für 35 bis 37 Dollar pro Stück an. Sollte Klarna die obere Spanne erreichen, wäre der schwedische Finanzdienstleister an der Börse rund 14 Milliarden Dollar wert. Die Klarna-Aktie wurde für den Handel an der New Yorker Börse unter dem Kürzel „KLAR“ zugelassen
Klarna hatte bereits im März einen Antrag auf Börsengang bei der SEC gestellt, die Pläne jedoch auf Eis gelegt, nachdem US-Präsident Donald Trump mit seinem Handelskrieg die Finanzmärkte verunsichert hatte.
(axk)
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DevBoard: Ultra-Wideband für Position und Tracking
Ultrabreitband (UWB) ist keine neue Technologie – aber erst in den vergangenen Jahren hat sie richtig Fahrt aufgenommen und den Sprung in den Massenmarkt geschafft. Inzwischen steckt UWB in immer mehr Geräten, darunter zahlreiche Top-Smartphones und sogar Apples AirTags.
Bei UWB handelt es sich um eine energiesparende Funktechnik für kurze Distanzen, die Daten über ein besonders breites Frequenzspektrum von rund 500 MHz überträgt. Das macht sie vielseitig einsetzbar – von der Datenübertragung über Radarsensorik bis hin zur exakten Abstandsmessung. Vor allem Letzteres gilt derzeit als einer der spannendsten und am schnellsten wachsenden Anwendungsbereiche, mit den inzwischen recht günstigen AI Thinker UB03 Modulen können wir Maker nun auch mitspielen.
(Bild: ai-thinker.com)
Die Sensoren (an sich sind es Funkgeräte) arbeiten mit Frequenzen zwischen 6,25 und 8,28 GHz und einem 500 MHz breiten Funkspektrum. Die Funkwellen werden praktisch (von Antenne und Montage dieser abhängig) rundum ausgestrahlt und durchdringen auch viele Hindernisse und Menschen. Auch die Ausrichtung der einzelnen UWB-Geräte ist daher nicht entscheidend für die Qualität der Messung.
Bei zwei Geräten kann man den Abstand messen, bei mindestens drei Geräten auch schon eine absolute Position. Ein Gerät sendet einen kurzen Impuls aus, das andere (oder die anderen) antworten und das sendende Gerät kann aus der vergangenen Zeit (Laufzeit, Time of Flight, ToF) den Abstand errechnen. Dabei geht es um Milliardstel Sekunden, daher sind auch die genauesten Uhren auf den Boards erforderlich. So sind aktuell etwa 10 cm Genauigkeit erreichbar.
(Bild: Core Electronics)
Das „AI Thinker UB03 Kit“-Board kostet etwa 25 Euro (auf Breakoutboard mit ST-Mikrocontroller, es gibt sie auch einzeln) und man benötigt zwei davon. Beides sind praktisch Funk-Modems und werden mit AT-Kommandos gesteuert. Für den Einstieg muss man allerdings einiges an halb garen Websites und eventuellen Datenblättern auf Chinesisch wälzen. Jetzt gibt es aber eine gute Videoeinführung von Core Electronics auf YouTube. Auch die Tutorials auf deren Seiten sind für einen Einstieg geeignet. Es gibt dort auch den Code für MicroPython und C++.
(caw)
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