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Künstliche Intelligenz

Dyna-Industrieroboter faltet Textilien ohne Pause


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

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Langsam und bedächtig legt der Dyna-Roboter am Messestand von Dyna Robotics auf der CES 2026 ein Kleidungsstück nach dem anderen zusammen. Mit spitzen Roboterfingern greift er in den Wäschekorb, muss oft bis zu fünf Mal ansetzen, bevor er einen Zipfel erwischt. Dann aber zieht er ein Stück Stoff vor sich auf den Tisch, faltet es zu einem perfekten Rechteck, dreht es so, dass es parallel zur Tischplatte liegt, und legt es auf den Stapel seiner bereits erledigten Arbeit.

Das könnten menschliche Hände ohne Frage sehr viel schneller. Dafür geht der Dyna-Automat nicht rauchen, macht keine Mittagspause und arbeitet täglich sehr viel länger als acht Stunden.

Der Industrieroboter soll monotone Handarbeit in gewerblichen Umgebungen automatisieren. Nach Angaben des Unternehmens arbeitet der Roboter mehr als 24 Stunden am Stück ohne menschliches Eingreifen. In internen Tests erreichte das System eine Erfolgsquote von über 99 Prozent. Zwei fest installierte Roboterarme übernehmen dabei das Greifen, Ausrichten und Falten der Wäschestücke.

Dyna setzt seine Roboter bereits in Hotels, Wäschereien und anderen Dienstleistungsbetrieben ein. Dort laufen sie bis zu 16 Stunden täglich im Regelbetrieb. Außer Wäsche zusammenlegen kann er auch Servietten falten oder Textilien verpacken.

Das kalifornische Unternehmen Dyna Robotics hat für ihn ein eigens KI-Grundmodell namens DYNA-1entwickelt. Es ist so ausgelegt, dass es aus realen Einsätzen weiterlernt. Der Roboter passt sich neuen Umgebungen an, ohne zuvor speziell dafür trainiert zu werden. Ein integriertes Bewertungssystem erkennt Fehler und korrigiert auf deren Grundlage die Bewegungsabläufe der Arme.

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Im September 2025 schloss Dyna Robotics eine Finanzierungsrunde über 120 Millionen US‑Dollar ab. Mit dem Kapital will das Unternehmen seine Roboter weiterentwickeln und den Einsatz auf weitere Branchen ausweiten. Langfristig will Dyna damit vielseitig einsetzbare Industrieroboter anbieten können.

Hinweis: heise online ist Medienpartner der CES 2026.


(akr)



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Künstliche Intelligenz

EU erhöht den Druck auf Elon Musks X wegen Groks KI-Bildern von Kindern


Die EU geht nach sexualisierten KI-Bildern von Kindern auf der Online-Plattform X einen nächsten Schritt bei Ermittlungen gegen das Unternehmen von Elon Musk. Die Europäische Kommission habe die US-Firma aufgefordert, interne Dokumente zur Künstlichen Intelligenz Grok nicht zu vernichten, sondern bis Ende des Jahres aufzubewahren, sagte ein Sprecher. Es gebe Zweifel daran, ob das Unternehmen sich an europäische Digitalgesetze halte.

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Nutzer von X können den KI-Chatbot Grok bislang dazu auffordern, freizügige Bilder von Menschen zu generieren. Auf der Plattform finden sich etliche Beispiele, bei denen die KI unter normalen Bildern aufgefordert wird, diese zu sexualisieren. Oft kommt Grok der Aufforderung nach.

Dabei wurden auch Grenzen überschritten: An Silvester entschuldigte sich der Chatbot dafür, ein Bild von zwei Mädchen im Teenager-Alter „in sexualisierten Outfits“ erstellt und geteilt zu haben. „Es handelte sich um ein Versagen unserer Sicherheitsvorkehrungen, und ich entschuldige mich für alle dadurch entstandenen Schäden“, ließ der Dienst Grok auf X schreiben. Trotzdem kommt die KI entsprechenden Nutzeranfragen auch Tage nachdem die Öffentlichkeit auf das Verhalten aufmerksam geworden ist, weiterhin nach, das Profil der KI ist noch immer voll von derartigen Bildern.

Mittlerweile sollen X-Nutzer jede Stunde tausende öffentlich zugängliche sexualisierte Deepfakes erstellt haben. Das ergab eine 24-stündige Analyse. Das US-Magazin Wired berichtete außerdem von weitaus verstörenderen sexualisierten Bild- und Videoinhalten auf der Website von Grok. Dort finden sich unter anderem KI-generierte Darstellungen sexualisierter Gewalt oder pornografische Deepfakes von Minderjährigen.

Der EU-Kommissionssprecher betonte: „Wir haben beobachtet, wie Grok antisemitische Inhalte und in jüngerer Zeit auch sexuelle Darstellungen von Kindern generiert hat. Das ist illegal. Das ist inakzeptabel.“ Die EU-Kommission hatte von X Ende 2025 Auskünfte zu Grok verlangt und nach eigenen Angaben über die Feiertage eine Antwort erhalten. Diese werde nun analysiert.

Eine Deaktivierung von Grok in der EU zu erwirken, sei nicht das Ziel der EU-Kommission und eher ein letztes Mittel. „Wir sind nicht hier, um den Bürgern zu sagen, welche Plattform sicherer oder besser zu verwenden ist“, sagte der Sprecher.

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Gegen Musks Plattform X laufen auf Grundlage europäischer Digitalgesetze bereits mehrere Untersuchungen und Verfahren. Erst Anfang Dezember hatte die EU gegen Musks Online-Plattform wegen Transparenzmängeln eine Strafe von 120 Millionen Euro verhängt. Der US-Firma könnten weitere Strafen drohen. So haben die europäischen Internetwächter X ebenfalls seit Dezember 2023 im Visier, weil die Plattform im Verdacht steht, nicht genug gegen illegale Inhalte oder Desinformation zu tun.


(rah)



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Leistungsschutzrecht boykottiert: französische Geldstrafe für X


Wegen Nichtbefolgung eines Gerichtsurteils muss der Mikroblogging X in Frankreich 170.000 Euro an die Presseagentur Agence France-Press (AFP) zahlen. Denn entgegen früherer Gerichtsentscheidungen hat X Daten über die Nutzung von AFP-Inhalten nicht offengelegt. Hinzu kommen laut Entscheidung des Tribunal de Paris vom Donnerstag 60.000 Euro Verfahrenskosten.

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Dies berichtet die Tageszeitung Le Monde. Hintergrund ist, dass die Betreiberfirma xAI versucht, das europäische Leistungsschutzrecht zu boykottieren. Nicht nur weigert sie sich, mit Verlagen zu verhandeln, sie ignoriert auch Gerichtsurteile. In einem zweiten Verfahren greift das Gericht schon strenger ein: Sollten Nutzungsdaten nicht spätestes am 10. Februar übergeben werden, drohen 60.000 Euro Strafe. Pro Tag.

Das Leistungsschutzrecht hält große digitale Plattformen, die fremde Presseinhalte zum eigenen Vorteil verwerten, dazu an, die Verlage für ihre Inhalte zu bezahlen. Grundsätzlich sollen die Beteiligten entsprechende Verträge aushandeln. xAI verweigert jedoch schon die Aufnahme der Verhandlungen.

Daher bestreitet AFP den Gerichtsweg. Zunächst geht es darum, herauszufinden, in welchem Umfang AFP-Inhalte auf X genutzt werden und wie viel Umsatz X damit macht. Davon hängt die Remuneration ab. Im Mai 2024 entschied das Gericht, dass X bestimmte Daten binnen zweier Monate offenlegen muss, darunter die Zahl der Einblendungen sowie Klicks auf Tweets mit AFP-Inhalten, die Zahl anderer Interaktionen (Retweets, Zitierungen, Antworten und „likes”) sowie die in Zusammenhang mit diesen Tweets in Frankreich generierten Werbeumsätze.

Dagegen ging der Online-Dienst in Berufung, verlor aber. Das Berufungsgericht hat die Auflagen im September bestätigt. Dennoch hat X nicht geliefert. Daher hat das Tribunal de Paris nun die Strafe verhängt. Durch seine „Einstellung (…) gefährdet X das demokratische Ziel der Erhaltung freier und vielfältiger Presse”, zitiert Le Monde das Gericht.

Wie viel Geld AFP für das Leistungsschutzrecht selbst zusteht, ist eine zweite Frage. Die Strafe wird darauf nicht angerechnet.

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Die Groupe Le Monde, Eigentümer der Tageszeitung, sowie Mitbewerber Le Figaro gehen ebenfalls gerichtlich gegen xAIs Boykott des Leistungsschutzrechts vor. Das gleiche Pariser Gericht hat xAI jetzt auferlegt, die Nutzungsdaten bis spätestens 10. Februar zu liefern.

Sollte xAI die Daten nicht fristgerecht offenlegen, drohen 30.000 Euro Geldstrafe pro Verlag und Tag. Die Groupe Le Monde führt das Verfahren nicht nur für die namensgebende Zeitung, sondern auch für die weiteren Presseerzeugnisse des Verlages; er hält unter anderem 51 Prozent an der französischen Version der Huffington Post. Die Konkurrenzzeitungen Les Echos und Le Parisien haben ihre juristischen Anstrengungen zur Durchsetzung ihres Leistungsschutzsrechtes gegen X hingegen letzten Frühling fallenlassen.


(ds)



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Auf den Spuren Leonardo da Vincis: Erbgut entdeckt


Auf der Suche nach dem Erbgut des Renaissance-Wissenschaftlers und -Künstlers Leonardo da Vinci meldet eine Forschergruppe einen möglichen Durchbruch: Auf einer da Vinci zugeschriebenen Kreidezeichnung (nicht im Bild) haben sie männliches Erbgut gefunden. Gewissheit gibt es keine, aber schon die angewandten Methoden sind ein Meilenstein.

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Am Dienstag hat eine Forschergruppe ihre Methoden und Erkenntnisse veröffentlicht. Der noch nicht unabhängig begutachtete Bericht heißt „Biological signatures of history: Examination of composite biomes and Y chromosome analysis from da Vinci-associated cultural artifacts”. Demnach haben sie der Kreidezeichnung, die als „Heiliges Kind” bekannt ist und den Kopf eins Kleinkindes zeigt, mit forensischen Methoden Erbgut-Proben entnommen. Das hatten sie an weniger wertvollen Kunstwerken geübt.

Auf dem „Heiligen Kind” haben die Forscher Erbgut von Bakterien, Pflanzen, Pilzen, Viren und auch einem Mann gefunden, besonders auf der Rückseite. Das Bild dürfe um 1474 entstanden sein, was schon ein bisschen her ist. Inzwischen dürften mehrere Männer mit dem Kunstwerk hantiert haben, weshalb der Fund nicht unmittelbar dem Zeichner zuordenbar ist. Das ist auch der Grund, warum prominentere Werke da Vincis nicht im Fokus stehen: Sie sind durch noch viel mehr Männerhände gegangen und wiederholt gereinigt worden.

Das gefundene männliche Erbgut ist allerdings nicht das Ende der Geschichte, sondern vielleicht ihr Ausgangspunkt. Zunächst konnte jener Mann, der das Bild vor zirka 25 Jahren erstanden hat, als Quelle ausgeschlossen werden.

Allerdings gibt es Briefe und andere Dokumente von Verwandten da Vincis. Auch diese wurden natürlich über die Jahrhunderte beeinflusst. In einem per Daumenabdruck aufgebrachten Wachssiegel haben die Forscher viele männliche Chromosomen gefunden. Der Abgleich von ungefähr 90.000 Basenpaaren hat ergeben, dass beide Proben, jene von der Kreidezeichnung und jene des Verwandten, aus derselben Haplogruppe E1b1b stammen, die in der Toskana verbreitet ist.

Das nicht-menschliche Erbgut ist bei der Spurensuche ebenfalls hilfreich: Es vermittelt ein Profil der in der Umgebung vorhandenen Pflanzen, Bakterien, Pilze und Viren, von Orangenbäumen bis zu Krankheitskeimen. Kein Beweis, aber ein Indiz, das völlig andere Herkunft der Zeichnung ausschließt und das Gesamtbild stützt.

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Als Nächstes wollen die Forscher versuchen, mit Telomer-zu-Telemor-Seuquenzierung die DNS-Daten höher „aufzulösen”, um statt 90.000 vielleicht hunderttausende Basenpaare abgleichen zu können. Parallel laufen Arbeiten an Knochen, bei denen es sich um da Vincis Verwandte handeln könnte. Zudem wurden vor einigen Jahren 14 lebende Verwandte des Renaissance-Stars ausgemacht.

Das überrascht nicht: Zwar hatte der Florentiner, soweit bekannt, keine Kinder, aber väterlicherseits mindestens 22 Halbgeschwister, und mütterlicherseits wohl deren fünf. Leider ist der Verbleib der sterblichen Überreste der Mutter unbekannt, sonst hätten es die Erbgutjäger wesentlich leichter: Mitochondriale Spuren sind vielfach häufiger und damit einfacher zu finden und zu verarbeiten, gehen aber ausschließlich auf die Mutter zurück.

Obwohl es wohl nie gelingen wird, da Vincis Erbgut mit völliger Sicherheit zuzuordnen, hat die Forschergruppe ein Fundament gelegt für die Analyse der Bio-Signaturen jahrhundertealter Kunstwerke. Wie differenziert diese sind, veranschaulichen die Bildtafeln am Ende des Preprint-Papers. Auch für Nicht-Experten.

Beteiligt waren Forscher aus den USA, der Schweiz, Österreich, Italien und Spanien. Federführend waren Harinder Singh, Seesandra V. Rajagopala, Rebecca Hart, Pille Hallast und Mark Loftus.


(ds)



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