Connect with us

Künstliche Intelligenz

Dynamisches Laden und Qi2.2: Das ist in Sachen Strom neu bei iPhone 17 & Co.


close notice

This article is also available in
English.

It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Apple hat einige Veränderungen bei der Stromversorgung der neuen iPhone-17-Modelle und beim iPhone Air vorgenommen. So laden alle Geräte mit Ausnahme einer Baureihe künftig mit Qi2.2 und maximal 25 Watt induktiv – und Apple hat ein neuartiges Netzteil erfunden, das eine dynamische Ladeleistung verspricht. Letzteres hat allerdings einen Pferdefuß.

Schon zuvor war es möglich, Geräte der iPhone-16-Reihe mit einem speziellen MagSafe-Ladepuck mit bis zu 25 Watt aufzuladen. Allerdings war dieser proprietär – Apple hat ihn zusammen mit der Vorstellung seiner neuen Smartphones durch neue Modelle ergänzt. Diese kommen in Varianten mit einem Meter Länge und zwei Meter Länge (aktuell ist der Apple Online Store down). Die Preise liegen bei 49 und 59 Euro. Hauptneuerung: Qi2.2 wird auch für andere Geräte außerhalb des Apple-Universums unterstützt, das wiederum besagte 25 Watt Ladeleistung mitbringt. Ob es für die Vorversion ein Firmware-Upgrade geben wird, blieb zunächst unklar.

iPhone 17, 17 Pro und 17 Pro Max kommen vom Verkaufsstart in der nächsten Woche an sofort mit Qi2.2-Support. Besitzer der iPhone-16-Geräte müssen hingegen auf iOS 26 aktualisieren, das die Technik auf die Geräte holt. Außen vor bleibt bei alldem das iPhone Air. Aus technischen Gründen beherrscht dieses insgesamt nur maximal 20 Watt schnelles MagSafe-Laden, wie aus den technischen Spezifikationen hervorgeht. Wie üblich braucht es ein passendes Netzteil – es muss stets über der MagSafe-Wattzahl (hier: 30 Watt oder höher) liegen. Immerhin: Mit 20 Watt sind via Qi2.2 50 Prozent Aufladung in 30 Minuten drin (bei einem 30-Watt-Netzteil). Das geht auch per USB-C-Kabel, hier reicht ein 20-Watt-Netzteil.

Eine interessante Neuerung gibt es auch beim kabelgebundenen Aufladen der neuen iPhones. Die Modelle 17, 17 Pro und 17 Pro Max können in 20 Minuten mittels eines kompatiblen Ladegeräts zu 50 Prozent aufgeladen werden. Dieses muss mindestens über 40 Watt verfügen. Via MagSafe (mit den neuen Ladepucks) reicht ein 30-Watt-Netzteil für eine 50-prozentige Aufladung in 30 Minuten, teilt Apple mit.

Ganz neu ist ein spezielles Ladegerät, das Apple aber nur in einzelnen Regionen auf den Markt gebracht hat: Der sogenannte 40W-Dynamic-Power-Adapter mit 60W Max, wie Apple ihn bezeichnet. Die Idee hinter dem 39 US-Dollar (plus Sales Tax) teuren Gerät ist, dass es eine Peak-Ladeleistung von 60 Watt anbieten kann, diese aber nur dynamisch (und kurzzeitig, wegen des Thermaldesigns) abruft, also nur dann, wenn wirklich notwendig. Das hat den Vorteil, dass das Gerät etwas kleiner ausfällt als typische 60-Watt-Lader. Warum Apple keine EU-Version davon offeriert, konnte uns der Konzern auf Nachfrage nicht sagen.


(bsc)



Source link

Künstliche Intelligenz

China: Aussetzung der Exportkontrollen für Seltene Erden gilt auch für die EU


Nach intensiven Gesprächen mit der chinesischen Führung hat die EU die Zusage erhalten, dass die von Peking nach einem Treffen zwischen dem chinesischen Präsidenten Xi Jinping und US-Präsident Donald Trump ausgesetzten Exportbeschränkungen für Seltene Erden auch für die Europäische Union gelten. China hat die jüngsten Exportkontrollen für die kritischen Mineralien, die für die globale Halbleiter-, Clean-Tech- und Rüstungsindustrie unerlässlich sind, nach dem Treffen mit Trump in Südkorea um ein Jahr verschoben.

Weiterlesen nach der Anzeige

Diese Atempause, die Peking nun offiziell auf die EU ausdehnt, verschafft der europäischen Wirtschaft eine wichtige Frist, um ihre Lieferketten zu sichern. EU-Handelskommissar Maroš Šefčovič bestätigte am Samstag nach einer Unterredung mit dem chinesischen Handelsminister Wang Wentao, dass China die Anwendung der im Oktober verschärften Ausfuhrhürden für die EU ausgesetzt habe. Beide Seiten bekräftigten die Zusage, den Dialog über die bessere Umsetzung der Exportkontrollrichtlinien fortzusetzen.

Die Bedeutung dieses Schritts für die EU ist groß, da der Block bei der Versorgung mit Seltenen Erden zu etwa 99 Prozent von China abhängig ist. Das zeitweilige Pausieren der Beschränkungen, die China seit längerem nutzt, um seinen Einfluss auf dem Weltmarkt auszubauen und geopolitische Ziele zu verfolgen, begrüßte ein Kommissionssprecher als einen „angemessenen und verantwortungsvollen Schritt“. Dieser trage zur Stabilisierung des globalen Handels in einem kritischen Bereich bei.

Für die EU gilt das Einlenken Pekings als vorläufiger Erfolg in ihren anhaltenden Bemühungen, die strategische Abhängigkeit von China zu reduzieren und die Resilienz ihrer kritischen Rohstoffversorgungsketten zu erhöhen. Die aktuelle Zusage macht aber erneut deutlich, wie sehr die europäische Versorgungssicherheit von den Entscheidungen dritter Mächte beeinflusst wird. Kritiker monieren, die EU arbeite weiterhin auf Geheiß der US-Amerikaner daran, deren Exportkontrollen gegen China zu verschärfen. Andererseits verlange sie die Aufhebung der Einschränkungen Pekings, was an Heuchelei grenze.

Das EU-Parlament monierte im Juli, China setze Ausfuhrschranken für Seltene Erden gezielt als Waffe ein. Die Abgeordneten mahnten, die Umsetzung der EU-Verordnung zu kritischen Rohstoffen zu beschleunigen. Mit ihr soll sichergestellt werden, dass die Gemeinschaft einen sicheren, diversifizierten und nachhaltigen Zugang zu Rohstoffen hat.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) kündigte vorige Woche an, sie wolle „alle uns zur Verfügung stehenden Instrumente“ einsetzen, um die Handelsblockade Chinas bei kritischen Rohstoffen zu brechen. Die Brüsseler Regierungsinstitution arbeite an dem Plan „RESourceEU“, um der europäischen Industrie „kurz-, mittel- und langfristig den Zugang zu alternativen Quellen“ vor allem für Seltene Erden zu sichern. Das beginne bei der Kreislaufwirtschaft, also der Nutzung kritischer Rohstoffe aus Produkten, die schon im Umlauf sind. Entscheidend seien auch Partnerschaften in diesem Bereich mit Ländern wie der Ukraine, Australien, Kanada, Kasachstan, Usbekistan, Chile und Grönland.

Weiterlesen nach der Anzeige


(nie)



Source link

Weiterlesen

Künstliche Intelligenz

Bahn-Aufsichtsrat beschließt Neuaufstellung der Chefetage


An der Spitze der Deutschen Bahn sind die angekündigten Personalwechsel beschlossene Sache. Der Aufsichtsrat des bundeseigenen Konzerns berief am Donnerstag drei neue Vorstandsmitglieder. Die Ressorts für Finanzen, Güter- sowie Regionalverkehr wurden auf einer Sondersitzung des Gremiums neu besetzt, wie die Bahn im Anschluss mitteilte.

Weiterlesen nach der Anzeige

Neue Finanzchefin wird demnach die frühere Managerin bei der Baumarktkette Hornbach, Karin Dohm. Sie folgt auf Levin Holle, der im Frühling den Konzern für einen Posten im Bundeskanzleramt verlassen hatte.

Für den Regionalverkehr ist künftig Harmen van Zijderveld verantwortlich. Er verantwortete bisher im Vorstand der Bahn-Tochter DB Regio das Ressort Schiene. Er folgt im Konzernvorstand auf Evelyn Palla, die seit dem laufenden Monat die Gesamtführung der Deutschen Bahn übernommen hat.

Für Aufregung sorgte zuletzt die Ankündigung, dass es auch an der Spitze des seit Jahren kriselnden Güterverkehrs einen Wechsel gibt. Die bisherige Chefin der Bahn-Tochter DB Cargo, Sigrid Nikutta, muss gehen. Ihr Konzept zur Sanierung der angeschlagenen Sparte war in einem externen Gutachten als unzureichend durchgefallen.

Im Rahmen eines Beihilfeverfahrens hatte die EU-Kommission angeordnet, dass Cargo bis zum kommenden Jahr wieder schwarze Zahlen schreiben muss. Nikuttas Maßnahmen waren vor allem bei der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) auf Widerstand gestoßen.

Ihr Nachfolger wird der frühere Chef der Stahlsparte des Industriekonzerns Thyssenkrupp, Bernhard Osburg. Auch diese Personalie wurde vom Aufsichtsrat beschlossen. Damit gilt der Umbau des Vorstands beim bundeseigenen Bahnkonzern rund um die neue Chefin Palla als abgeschlossen.

Weiterlesen nach der Anzeige

Die Bahn steckt in einer schweren Krise: Die Fernzüge sind zu unpünktlich, die Verluste zu groß und die Infrastruktur sanierungsbedürftig. Die neue Bundesregierung hatte deshalb bereits im Koalitionsvertrag beschlossen, den Vorstand neu aufzustellen. Bahnchefin Palla will nun ein Konzept erarbeiten, um die zentrale Verwaltung zu verschlanken und mehr Verantwortung in den Regionen zu etablieren.

Die EVG äußerte sich positiv über die personellen Veränderungen. „Im neuen Vorstand der Deutschen Bahn treffen Kontinuität und neue Impulse von außen aufeinander“, teilte ihr Vorsitzender, Martin Burkert, mit. „Für die Entwicklung der Bahn kann das funktionieren.“


(nen)



Source link

Weiterlesen

Künstliche Intelligenz

Gericht: Wahl von Arbeitnehmern in SAP-Aufsichtsrat rechtens


Mehrere Arbeitnehmer sind mit einer Anfechtung der Wahl zum Aufsichtsrat von Europas größtem Softwarehersteller SAP vor dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg gescheitert. Die Kammer in Mannheim wies die Beschwerde von drei Arbeitnehmern gegen die Wahl von vier Arbeitnehmervertretern und vier Ersatzkandidaten aus dem März 2024 zurück. Die Wahl sei wirksam, teilte eine Sprecherin des Gerichts mit.

Weiterlesen nach der Anzeige

Die Arbeitnehmer hatten in ihrer Beschwerde unter anderem formale Verstöße bei der Wahl gerügt – und waren bereits vor dem Arbeitsgericht Mannheim gescheitert. Die Begründung für die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts wird laut der Sprecherin erst zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

SAP wollte sich zunächst nicht zu dem Verfahren äußern. Dem SAP-Aufsichtsrat gehören insgesamt 18 Mitglieder an – neun Vertreter der Arbeitgeberseite und neun der Arbeitnehmerseite.

Die Antragsteller hatten unter anderem kritisiert, dass Wahlumschläge durch ein Mitglied des Betriebsrats und durch dessen Vorsitzenden entgegengenommen worden seien. Das Arbeitsgericht Mannheim hatte hierzu bereits in erster Instanz entschieden, dass nach der Rechtsprechung die Übermittlung mittels Boten grundsätzlich zulässig sei.

Zudem hatte demnach eine Wahlbewerberin ihre dienstliche E-Mail-Signatur und das Firmenlogo einschließlich ihrer Berufsbezeichnung für Wahlwerbung verwendet. Hierzu hatte das Arbeitsgericht Mannheim bereits entschieden, dass dadurch nicht gegen das Neutralitätsgebot verstoßen worden sei.

Das Gericht beschäftigte sich nicht mit der Frage, was es bedeuten würde, sollte die Wahl der Arbeitnehmervertreter für nichtig erklärt werden.

Weiterlesen nach der Anzeige


(nen)



Source link

Weiterlesen

Beliebt