Connect with us

Künstliche Intelligenz

E-Bike-Chef von Bosch im Interview: „Bewegen uns immer weiter weg vom Fahrrad“


close notice

This article is also available in
English.

It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Claus Fleischer steht als Geschäftsleiter Bosch eBike Systems der E-Bike-Sparte von Bosch vor und ist Vorstandsmitglied des Zweirad-Industrie-Verbands ZIV. Im Interview spricht er sich für eine Regulierung der E-Bike-Branche aus und erklärt, warum ihm Neuling DJI Sorgen bereitet und woran ein einheitlicher Ladestecker bislang scheitert.

Bosch stellt neue Motoren vor und dennoch ist DJI mit seinem 120 Nm starken Avinox-Antrieb das beherrschende Thema der Branche. Jetzt steigt DJI zum Systemzulieferer auf. Muss Bosch Angst haben?

Das macht der ganzen Industrie Sorgen, aber es geht gar nicht um das eine Unternehmen. Mit solchen Motoren bewegen wir uns immer weiter weg vom Fahrrad, und so riskieren wir als Branche, dass E-Bikes von der EU reguliert werden. Bislang sind E-Bikes in der EU Fahrrädern gleichgestellt. Und diesen Status wollen wir als ZIV schützen. Dafür müssen Grauzonen in der Regulierung klargezogen werden, die definieren, was ein Fahrrad ist und was nicht. Und da sind zwei Werte wichtig: die Leistung und das Verhältnis zwischen Fahrerleistung und Motorleistung.

In dieser Hinsicht erreicht DJI mit dem Avinox-Motor mit 1000 Watt und 800 Prozent Muskelaufschlag Werte, die es vorher nicht gab.

Wie gesagt, es geht nicht nur um eine spezielle Marke. Es geht um alle, die die Leistungswerte nach oben schrauben. Und da kann es sein, dass die EU sich das anschaut und fragt: Was macht ihr hier eigentlich mit eurem Newtonmeter-Leistungs-Unterstützungsfaktor-Rennen? Das S-Pedelec mit einer Abschaltgeschwindigkeit von 45 km/h gilt im Unterschied zum E-Bike als Kleinkraftrad der L1-Klasse und ist typgenehmigungspflichtig. In der Typgenehmigung ist der Unterstützungsfaktor 4 für das S-Pedelec definiert.

Und jetzt bringen die E-Bike-Hersteller nicht typgenehmigungspflichtige E-Bikes mit Faktor 8 auf den Markt. Das ist, als hätte man ein Gaspedal am Fuß, das ist kosmetisches Pedalieren. Nicht typgenehmigungspflichtige EPACs (steht für Electrically Power Assisted Cycle, Anm. d. Red.) müssen den Charakter des Fahrradfahrens noch abbilden, und das ist bei manchen Motoren nicht mehr der Fall.

Und um das zu verhindern, spricht sich der ZIV für ein maximales Unterstützungverhältnis von 1:4 und eine Maximalleistung von 750 Watt aus. Haben Sie Sorge, dass die EU strengere Vorgaben macht, wenn die Branche sich nicht darauf einigen kann?

Nein, viel schlimmer. Uns wird die Ausnahme von der Typgenehmigung entzogen. Und dann rutschen alle E-Bikes in die Klasse vom Speed Pedelec. Sprich, alle E-Bikes wären zulassungspflichtig. Hersteller müssten jede Komponente beim Kraftfahrzeugbundesamt vorlegen, Händler dürften nichts mehr am Rad ändern und die Räder bräuchten eine Versicherung. Für die Versicherungsgesellschaften wäre dies ein profitabler Business Case, weil über 30 Millionen eBikes in Europa ohne Versicherung unterwegs sind. Und auch die technischen Prüfanstalten würden von einer Typgenehmigung profitieren. Diese könnten dann sagen: “ E-Bikes sind ja viel zu unsicher, da brauchen wir dringend eine technische Inspektion.“ Und dann gibt es naive Marktteilnehmer in dieser Industrie, die das nicht ernst nehmen wollen.

Neben starken Motoren stellt Bosch auch weiterhin leichtere, weniger kräftige Alternativen her. Als Marktführer haben Sie einen guten Einblick. Wie stark muss ein Motor denn sein?

Für unsere Motoren werden im Schnitt 200 bis 400 Watt Leistung und ein Unterstützungsfaktor von 2 bis 3 abgerufen. Die Extreme von 6-facher Unterstützung und mehr spielen eigentlich nur bei schweren Cargobikes über 300 Kilogramm und Mountainbikern eine Rolle, die am liebsten mit einer Crossmaschine im Wald fahren würden. Und die Sorge, die wir uns jetzt machen, ist, dass das Alltagsradfahren überreguliert wird, weil wir die Ränder offen lassen.

Einen Schritt weiter ist die EU mit der Batterieverordnung, die ab 2027 in Kraft tritt.

Das ist genau so ein Beispiel einer EU-Regulierung, die nicht zum Problem passt. Das Problem Einzelzellentausch ist nicht existent. Es ist mit keiner Qualitätsstatistik nachweisbar, dass Einzelzellentausch Sinn ergibt, im Gegenteil. Aufgrund von De-Balancing-Effekten zwischen alten und neuen Zellen führt ein Einzelzellaustausch mit hoher Wahrscheinlichkeit zu verschlechterter Leistung und schließlich beschleunigter Alterung des Batteriepacks. Aus diesem Grund sehen wir in dieser Anforderung auch keinen Gewinn für die Nachhaltigkeit und vielmehr ein unnötig hervorgerufenes Risiko für die Produktsicherheit. Sie werden kein Fachpersonal finden, das sich mit Batteriechemie und Elektronik auskennt und Einzelzellenaustausch vornimmt.

Aber die Möglichkeit zum Zellentausch ist in der Verordnung trotzdem vorgeschrieben Auch was der Batteriepass, eine Art digitaler Zwilling des Akkus in der Cloud, für E-Bikes an Mehrwert bringt, ist heute noch unklar. Vorwiegend bedeutet dies erst einmal Aufwand und Kosten. Anders als die über 50 mal größeren EV-Batterien, wo ein zweites Leben als stationärer Energiespeicher vielleicht sinnvoll ist, fehlen diese Anwendungsfälle für E-Bikes, bei denen die Akkus von den Endkunden so lange genutzt werden, bis sie an ihr kalendarisches und zyklisches Alter kommen und dann recycelt werden müssen.

Wie interpretieren Sie die Vorgabe, dass E-Bike-Akkus ab 2027 leicht austauschbar sein müssen? Bedeutet diese Vorgabe das Ende des fest im Rahmen integrierten Akkus?

Nein, der Akku muss laut Batterieverordnung von Fachpersonal austauschbar sein. Wenn man ein paar Schrauben lösen muss, um den Motor auszubauen, bevor man an den Akku kommt, gilt das noch als einfach.

Zum einheitlichen Ladestecker für E-Bikes steht in der Verordnung noch nichts. Aber auch hier ist klar: Wenn die Industrie keine Lösung findet, wird die EU ihr die Entscheidung abnehmen.

Schon vor Jahren wurde im Verbund der Ladestandard Charge2Bike vorgeschlagen. Aber es haben sich nur eine Handvoll Unternehmen beteiligt. Neben Bosch waren das Yamaha, Shimano und Panasonic. Aber es gibt genügend andere, die meinen, sie müssten mit proprietären Lösungen weitermachen. Sinnvolle Standardisierung ist für viele ein Fremdwort, man muss sich ja differenzieren, etwas Besonderes sein. Aber doch bitte nicht beim Laden.


(rbr)



Source link

Weiterlesen
Kommentar schreiben

Leave a Reply

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Künstliche Intelligenz

Diese Werkzeuge sollen Kunstwerke vor KI schützen – doch die lassen sich umgehen


Forschende haben demonstriert, dass es möglich ist, bestehende Schutzmaßnahmen gegen unerwünschtes KI-Training auszuhebeln. Das Verfahren, das die Wissenschaftler Lightshed getauft haben, ist jetzt das jüngste Beispiel für ein Katz-und-Maus-Spiel zwischen Kreativen und Anbietern generativer KI, das zunehmend auch vor Gericht ausgetragen wird. Generative KI-Modelle, die Bilder erstellen können, müssen vorab anhand einer Masse von Bildmaterial angelernt werden. Die für dieses Training verwendeten Datensätze enthalten Kritikern zufolge oft urheberrechtlich geschütztes Material, das ohne jede Genehmigung genutzt wird. Dies beunruhigt Kreative, die befürchten, dass die Modelle ihren Stil lernen, ihre Werke imitieren und sie damit letztlich arbeitslos machen.

Ab 2023 wurden jedoch einige potenzielle Verteidigungsmittel entwickelt, als Teams Programme wie Glaze und Nightshade herausbrachten, die Bildmaterial im Netz schützen, indem sie es für KI-Trainingszwecke „vergifteten“. (Der Beteiligte Shawn Shan wurde im vergangenen Jahr sogar für seine Arbeit daran zum Innovator des Jahres der US-Ausgabe von MIT Technology Review gekürt.). Die Macher hinter dem Lightshed-Projekt behaupten jedoch, diese und ähnliche Tools unterlaufen zu können, sodass die Bildwerke wieder problemlos zu Trainingszwecken verwendet werden können.

Um es klar zu sagen: Die Forscher hinter Lightshed versuchen nicht etwa, Werke von Künstlern zu stehlen. Sie wollen nur nicht, dass die Kreativen sich in falscher Sicherheit wiegen. „Man kann eben nicht sicher sein, dass Unternehmen keine Methoden haben, um dieses KI-Gift zu entfernen. Das wird den Kreativen aber niemand sagen“, meint Hanna Foerster, Doktorandin an der Universität Cambridge und Hauptautorin der Studie. Deshalb sei es wichtig, diese Methoden jetzt zu erkennen.

KI-Modelle funktionieren zum Teil dadurch, dass sie implizit Grenzen zwischen verschiedenen Kategorien von Bildern ziehen. Glaze und Nightshade verändern deshalb eine ausreichende Anzahl von Bildpunkten, um ein Werk über diese Grenze hinweg zu verschieben, ohne die für den Nutzer sichtbare Bildqualität zu beeinträchtigen. KI-Modelle ordnen die eingelesenen Bilder dann falsch ein, was das Training verunmöglicht. Oder zusammengefasst: Die für Menschen fast unmerklichen Veränderungen werden als Störungen bezeichnet und beeinträchtigen die Fähigkeit des KI-Modells, ein Bildwerk zu verstehen.

Glaze führt praktisch dazu, dass KI-Modelle einen Bildstil falsch interpretieren (zum Beispiel ein fotorealistisches Gemälde als Cartoon). Nightshade hingegen führt dazu, dass das Modell das Motiv grundsätzlich falsch erkennt (etwa eine Katze in einer Zeichnung als Hund). Glaze wird verwendet, um den individuellen Stil eines Künstlers zu schützen, während Nightshade dazu dient, das Training von KI-Modellen generell zu unterbinden, die das Internet nach Kunstwerken durchsuchen. Foerster wollte zeigen, dass das nicht unbedingt erfolgreich ist. Sie arbeitete mit einem Team von Forschern der TU Darmstadt und der University of Texas in San Antonio zusammen, um Lightshed zu entwickeln. Sein Trick: Das Werkzeug lernt, wo genau Tools wie Glaze und Nightshade diese Art von digitalem Gift digital auf Bildwerke aufbringen, damit es diese effektiv entfernen kann. Die Gruppe wird ihre gesamten Ergebnisse im August auf dem Usenix Security Symposium, einer weltweit führenden Konferenz zum Thema Cybersicherheit, vorstellen.

Die Forscher lernten Lightshed an, indem sie ihm Bildwerke vor und nach dem Durchlauf von Nightshade, Glaze und anderen Sicherheitstools fütterten. Foerster beschreibt den Prozess als ein Training, „nur das Gift auf vergifteten Bildern“ zu rekonstruieren. Die Identifizierung jener Grenze, ab der die Zusatzmerkmale eine KI tatsächlich verwirren, mache es einfacher, nur diese „abzuwaschen“.

LightShed ist dabei laut der Forscher extrem effektiv. Während andere Forscher einzelne einfache Wege gefunden haben, die Methodik der Sicherheitstools zu unterlaufen, ist LightShed anpassungsfähiger. Es kann sogar das, was es von einem Anti-KI-Tool – beispielsweise Nightshade – gelernt hat, auf andere Schutzwerkzeuge wie Mist oder MetaCloak anwenden, ohne diese zuvor kennengelernt zu haben.

Zwar hat es einige Schwierigkeiten mit geringen Dosen des digitalen Gifts, das man auch Poisoning nennt. Doch diese beeinträchtigen die Fähigkeit der KI-Modelle, die zugrunde liegenden Bildwerke zu verstehen, in der Regel nicht, sodass es zu einer Win-Win-Situation für die KI wird – oder einer Lose-Lose-Situation für die Künstler, die diese Schutztools verwenden.

Rund 7,5 Millionen Menschen, darunter viele Kreative mit kleiner und mittlerer Fangemeinde und geringen Ressourcen, haben Glaze bereits heruntergeladen, um ihre Kunst zu schützen. Diejenigen, die Tools wie Glaze verwenden, sehen darin eine wichtige technische Verteidigungslinie, insbesondere solange die Regulierung im Bereich KI-Training und Urheberrecht noch ungeklärt ist. Die Autoren von Lightshed betrachten ihre Arbeit als Warnung, dass Tools wie Glaze keine dauerhaften Lösungen sind. „Es könnten noch einige Versuche nötig sein, um bessere Ideen für diesen Schutz zu entwickeln“, sagt Foerster.

Die Entwickler von Glaze und Nightshade scheinen dieser Ansicht zuzustimmen: Auf der Website von Nightshade wurde bereits vor Beginn der Arbeit an Lightshed darauf hingewiesen, dass das Tool nicht grundsätzlich zukunftssicher sei. Shan, der die Forschung zu beiden Tools geleitet hat, ist dennoch nach wie vor davon überzeugt, dass Abwehrmaßnahmen wie die seinen sinnvoll sind, auch wenn es Möglichkeiten gibt, sie zu umgehen.

„Es ist eine Abschreckung.“ Also eine Möglichkeit, KI-Unternehmen zu warnen, die Bedenken der Kreativen ernstzunehmen. Das Ziel sei es, so viele Hindernisse wie möglich aufzubauen, damit die Firmen dazu genötigt sind, direkt mit ihnen zu arbeiten. Shan glaubt, dass „die meisten Kreativen verstehen, dass dies nur eine vorübergehende Lösung ist“. Es sei dennoch sinnvoll, erste Hürden gegen die unerwünschte Nutzung ihrer Werke zu errichten.

Foerster hofft nun, dass die Erkenntnisse aus der Lightshed-Entwicklung dabei helfen, neue Abwehrmaßnahmen für Kreative zu entwickeln. Dazu gehören clevere Wasserzeichen, die auch nach der Bearbeitung durch ein KI-Modell im Output erhalten bleiben. Die Forscherin glaubt zwar nicht, dass dies ein Werk für immer vor KI schützen wird. Es gehe aber darum, das Gleichgewicht wieder in Richtung der Kreativen zu verschieben.

Dieser Beitrag ist zuerst bei t3n.de erschienen.


(jle)



Source link

Weiterlesen

Künstliche Intelligenz

Klage gegen Kurznachrichtendienst X wegen Hass-Postings abgewiesen


Eine Klage gegen das Internetportal X wegen der Verbreitung mehrerer antisemitischer Postings ist vom Berliner Kammergericht auch in der zweiten Instanz wegen fehlender internationaler Zuständigkeit zurückgewiesen worden. Das Kammergericht bestätigte damit am Donnerstag in der Berufungsklage die Entscheidung des Landgerichts von Juni 2024, wie nun mitgeteilt wurde.

Zwei Klägerinnen wollten durchsetzen, dass es X untersagt wird, sechs antisemitische Hass-Postings weiter zu verbreiten. Diese seien volksverhetzend und Aufrufe zur Gewalt. Die Betreiber des Portals X erwiderten laut der Mitteilung, die Berliner Gerichte seien international nicht zuständig, weil X seinen Sitz in Irland habe.

Das Kammergericht erklärte, es sehe den Erfüllungsort ebenfalls in Irland. Es liege auch keine sogenannte Verbrauchersache vor, die das ändern könne. Eine der Klägerin habe dem Gericht nur unzureichende Informationen gegeben, ob sie als Verbraucherin anzusehen sei. Bei der anderen Klägerin sei die Klage unzulässig, weil sie keine Wohnadresse angegeben habe.

Die Organisation HateAid, die in dem Verfahren ursprünglich ebenfalls als Klägerin aufgetreten war, hatte gegen das Urteil des Landgerichts keine Berufung eingelegt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung kann Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt werden.

Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, teilte mit, die Entscheidung des Gerichts sei selbstverständlich zu akzeptieren. Er halte aber seine Kritik an X aufrecht, „da es eine Tatsache ist, dass auf der Plattform antisemitische Postings in großer Zahl vorhanden sind und X in nicht zufriedenstellender Weise dazu beiträgt, diesem unerträglichen Zustand abzuhelfen“.

Klein betonte: „Ich erwarte von dem Unternehmen, Verantwortung zu übernehmen und tatkräftig gegen Hass und Hetze vorzugehen. Öffentliche antisemitische Anfeindungen, Beleidigungen gegen Jüdinnen und Juden, Verharmlosungen und Leugnung der Shoah dürfen wir in unserer Gesellschaft nicht dulden, sie sind Gift für die freiheitliche demokratische Grundordnung.“


(mho)



Source link

Weiterlesen

Künstliche Intelligenz

heise+ Update vom 11. Juli 2025: Lesetipps fürs Wochenende


Liebe Leserinnen, liebe Leser,

der Glasfaserausbau in Deutschland nimmt allmählich Fahrt auf. Allerorten rollen die Bagger, um die schnellen Datenleitungen zu verlegen. Wenn Sie zu den Glücklichen gehören, die bereits einen aktiven Hausübergabepunkt haben oder in Kürze einen bekommen – herzlichen Glückwunsch! Doch in der Fülle der Angebote stellt sich die Frage: Welcher Glasfasertarif ist der richtige? Unser ausführlicher Vergleich hilft Ihnen, durch den Tarifdschungel zu navigieren.

Schnelle Internetverbindungen sind das eine – doch wohin mit all den Daten? Die Cloud ist aus unserem digitalen Leben nicht mehr wegzudenken. Dabei muss es nicht immer die proprietäre Lösung sein. Unser Vergleich der vier wichtigsten Open-Source-Cloud-Systeme beleuchtet die Alternativen ownCloud, Nextcloud, oCIS und OpenCloud. Während ownCloud und Nextcloud durch ihren üppigen Funktionsumfang bestechen, brilliert oCIS bei der Verwaltung großer Datenmengen. Die noch junge OpenCloud wiederum überzeugt durch ihre dynamische Entwicklung.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „heise+ Update vom 11. Juli 2025: Lesetipps fürs Wochenende“.
Mit einem heise-Plus-Abo können Sie den ganzen Artikel lesen.



Source link

Weiterlesen

Beliebt