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E-Mail, SMS, Messenger: Niedersachsen will als erstes Land Archivpflicht lockern


In Niedersachsen könnte bald erstmalig ein zentraler Grundsatz des Archivrechts aufgehoben werden: Nach Informationen von heise online sehen Pläne der Niedersächsischen Staatskanzlei vor, die digitale Kommunikation künftig von der sogenannten Anbietungspflicht an Archive auszunehmen. Bisher müssen Landes- und Bundesbehörden in Deutschland ihre abgeschlossenen Unterlagen vollständig den zuständigen Archiven anbieten. Diese entscheiden dann nach eigenen Kriterien, was sie davon als archivwürdig betrachten und langfristig übernehmen.

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Die Anbietungspflicht in Niedersachsen gilt bisher für „sämtliches Schriftgut“ mit der im Ländervergleich seltenen Ausnahme für rechtswidrig gespeicherte Daten. Nach Wunsch der fürs Archivwesen zuständigen Staatskanzlei soll im Zuge einer Novelle des Archivgesetzes nun eine zusätzliche Ausnahme ergänzt werden. Dieser zufolge müsste „digitale Kommunikation, insbesondere in Form von E-Mails, SMS und Chats in Messengerdiensten“ künftig nicht mehr über die davon bereits in Akten erfassten Teile hinaus angeboten werden. In der Begründung heißt es, die Änderung diene dazu, die bisher meist telefonische oder persönliche kurzfristige Kommunikation „rechtssicher an die Gepflogenheiten der Gegenwart anzupassen“. Das geht aus dem Entwurf der Staatskanzlei hervor, die dazu zurzeit die Antworten einer nichtöffentlichen Verbändeanhörung auswertet.

Der Umgang mit digitaler Kommunikation und deren fehlende Dokumentation sind bereits länger ein Streitpunkt zwischen öffentlichen Verwaltungen und Archiven. In der Vergangenheit ist es vermehrt zu Löschungen von dienstlicher digitaler Kommunikation gekommen. So fiel etwa die heutige EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in der sogenannten Berateraffäre sowie bei EU-Impfstoffverträgen mit gelöschten Nachrichten auf. Bereits zuvor standen sie und ihr damaliger Amtskollege, Verkehrsminister Andreas Scheuer, wegen gelöschter Handydaten in der Kritik von Untersuchungsausschüssen. Und auch die digitale Kommunikation der ehemaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel scheint lediglich nach Ermessen des Kanzleramts und nicht des zuständigen Bundesarchivs dokumentiert worden zu sein.

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Der Jurist und Dozent für Archivrecht an der Archivschule Marburg, Thomas Henne, äußerte sich auf Anfrage von heise online skeptisch zu den niedersächsischen Plänen, digitale Kommunikation von der Anbietungspflicht auszunehmen. „Das rüttelt direkt am Zweck von Archiven, muss entschieden abgelehnt und unbedingt noch geändert werden“, erklärte er. Zu entscheiden, welche Unterlagen nicht ins Archiv übernommen würden, etwa private Nachrichten, sei Aufgabe des zuständigen Archivs: „Wenn Behörden zunehmend selbst entscheiden können, was überhaupt angeboten und was selbstständig gelöscht wird, bleibt nur übrig, was gut gelaufen ist – eine Werbebroschüre für die Behörde. Das kann nicht der Anspruch an Transparenz in einem demokratischen Rechtsstaat sein.“



Archivrechtler Thomas Henne zur geplanten Novellierung: „Das kann nicht der Anspruch an Transparenz in einem demokratischen Rechtsstaat sein.“

(Bild: Klaus Schleiter)

Der Archivrechtler weist zudem auf drohende Verluste in der Verwaltungsdokumentation hin: „Die Erfahrung zeigt, dass vieles heute sowieso gar nicht mehr zur Veraktung führt und dann gänzlich im E-Mail-Verkehr verbleibt. Das Missbrauchspotenzial ist natürlich groß, wenn von vornherein feststünde, dass digitale Kommunikation sowieso nicht ins Archiv kommt.“ Das sei schon eine neue Dimension, sagte Henne. Relevant sei das nicht nur bei Fällen in Bundesbehörden: „Auch auf Ebene der Länder und Kommunen gab es Fälle, in denen digitale Kommunikation Skandale dokumentiert hat.“

Die Begründung der Landesregierung, es handle sich um weniger relevante kurzfristige Kommunikation, teilt er nicht: „Es wird dann so getan, als würden Archive auf private Kommunikation zugreifen wollen. Nach den Vorgaben der Behörden selbst sollen aber dienstliche Accounts sowieso nur dienstlichen Schriftverkehr enthalten.“

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Henne lehnt es ab, die Entscheidung darüber, welche Kommunikation langfristig gesichert werden würde, von den Archiven auf die Verwaltung zu übertragen. „Es sollte alles angeboten werden müssen“, forderte er.

Michael Ruprecht, Vorsitzender des Verbandes deutscher Archivarinnen und Archivare (VdA), sagte zu dieser Debatte kürzlich im Gespräch mit der „Welt“, der Staat dürfe „sich nicht durch einen Wechsel des Kommunikationsmittels seiner Dokumentationspflicht entziehen“. Am Ende gehe es darum, „ob staatliches Handeln auch in Zukunft überprüfbar und nachvollziehbar bleibt oder ob wichtige Teile davon dauerhaft im Dunkeln verschwinden“, so Ruprecht.

Bundesweit stoßen die Pläne bei Fachleuten im Archivwesen auf Unverständnis. In Gesprächen mit ihnen entsteht der Eindruck, dass diese Novelle dort als wesentliche Verschlechterung empfunden würde. Der Entwurf wirke zudem insgesamt wie von einer fachfremden Behörde verfasst und ließe häufig eingebrachte Verbesserungsvorschläge aus dem Archivwesen unberücksichtigt.

Denn der Entwurf enthält weitere im Vergleich mit anderen Landesarchivgesetzen unübliche Pläne, darunter zusätzliche Wirtschaftlichkeitserwägungen beim Erhalt historischen Quellenmaterials. Der niedersächsische Archivverband hingegen macht bereits seit über zwanzig Jahren auf bisher schon fehlende Mittel, insbesondere auch für kommunale Archive, in Niedersachsen aufmerksam. Auch die für Kultur, Forschung und Bildung zuständigen niedersächsischen Landschaftsverbände kritisierten 2019 die unzureichende finanzielle und personelle Ausstattung der Archive, um ihre Aufgaben angemessen erfüllen zu können.

Auf Anfrage erklärt die Niedersächsische Staatskanzlei, vorgetragene Kritikpunkte würden derzeit „sorgfältig geprüft und fachlich ausgewertet“. Konkret wolle man sich deshalb noch nicht zu der Kritik äußern. Wann das Gesetz der Landesregierung vorgelegt werden soll, stehe zudem noch nicht fest.

Die erstmalige Änderung eines Archivgesetzes in diese Richtung würde sich weiteren Vorhaben zum Abbau staatlicher Transparenzpflichten anschließen. So soll derzeit etwa das Informationsfreiheitsrecht auf Bundesebene und in Berlin weitgehend eingeschränkt werden. In einer ersten repräsentativen Befragung der Bundesbeauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit, Louisa Specht-Riemenschneider, hatte sich im Mai hingegen eine Bevölkerungsmehrheit für mehr staatliche Transparenz ausgesprochen. Specht-Riemenschneider hatte daraufhin gefordert, Informationsfreiheit im Grundgesetz festzuschreiben.

Niedersachsen ist neben Bayern bisher das einzige Land ohne Informationsfreiheitsgesetz und damit ohne die Möglichkeit, Unterlagen aus aktiven Verwaltungsvorgängen einzusehen. Uneinigkeit in der rot-grünen Landesregierung über ein in ihrem Koalitionsvertrag vereinbartes Transparenzgesetz brachte zuletzt Zweifel auf, ob das Vorhaben noch vor Ende der Wahlperiode realisiert werden wird. Auf Anfrage erklärt das Niedersächsische Justizministerium, ein Gesetzentwurf befinde sich in der internen Endabstimmung. Einen Zeitplan wollte es nicht nennen.


(egia)



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Cirqa Smart Ring: Garmin plant offenbar Einstieg in den Smartring-Markt


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Garmin scheint sich im Bereich der bildschirmlosen Fitnesstracker breiter aufstellen zu wollen: Neben dem Fitnesstracker Cirqa bereitet das Unternehmen den Einstieg ins Segment der Smart-Ringe à la Oura vor.

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Darauf zumindest deuten Dokumente einer indonesischen Zertifizierungsdatenbank hin, die ein bislang unveröffentlichtes Garmin-Produkt mit der Bezeichnung „Cirqa Smart Ring“ aufführt. Konkrete Spezifikationen nennt der Eintrag nicht. Darüber berichtet Andre Larson von Garmin News, der die Dokumente entdeckt hat.

Pläne für ein solches Produkt hatte Garmi noch im Jahr 2024 dementiert. Fitnessarmbänder lieferten mehr Leistung, sie böten mehr Platz für zusätzliche LEDs, mehr Sensoren und eine längere Akkulaufzeit, so das Unternehmen damals. Zwar böten Ringe mehr Komfort, jedoch seien sie mit Einschränkungen verbunden, etwa bei der ganztägigen Datenerfassung.

Zudem deutet der Datenbankeintrag an, dass Garmin den Namen Cirqa für weitere bildschirmlose Tracker hin zu einer Produktfamilie erweitern könnte. Mit einem eigenen Ring würde Garmin überdies in den Wettbewerb mit Herstellern wie Oura, Samsung oder Ultrahuman gehen. Oura zeigte zuletzt mit seiner fünften Ring-Generation, wie weit die Miniaturisierung vorangeschritten ist. Der neue Ring ist um 40 Prozent kleiner als der Oura Ring 4, aber auch teurer.

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Zwar gibt es weder eine Bestätigung seitens Garmin zum Ring noch Hinweise darauf, wann mit der Vorstellung zu rechnen ist. Der Eintrag in der Datenbank ist immerhin ein Indiz dafür, dass eine Markteinführung nicht mehr sonderlich weit entfernt sein dürfte.

Hinsichtlich der Funktionen könnte Garmins Smart-Ring sich am Cirqa-Armband orientieren und damit Gesundheitsdaten mit Garmin Connect synchronisieren. Nutzerinnen und Nutzer könnten ihren Schlaf, ihre Herzfrequenzvariabilität (HRV) und ihre tägliche Belastung erfassen, ohne eine meist recht klobige Garmin-Sportuhr tragen und ohne das Ökosystem verlassen zu müssen.

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(afl)



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heise meets … „Beim Voice Cloning reicht eine 30-Sekunden-Nachricht“


Deepfakes, gefälschte Bewirtungsbelege und geklonte Stimmen verändern die Arbeit von Anwältinnen und Anwälten grundlegend. Darauf weist Franka Becker, Rechtsanwältin und Mitgründerin des Legal-Tech-Unternehmens PyleHound, im Podcast „heise meets …“ hin. Klassische Erkennungsmerkmale wie unnatürliche Zähne oder verschwommene Ränder taugen nicht mehr. „Es ist ein technischer Rüstungswettlauf“, sagt sie.

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Franka Becker

(Bild: privat)

Die Hemmschwelle sinkt dramatisch. Kostenlose Werkzeuge auf dem eigenen Laptop genügen. Becker demonstriert das mit einem Bewirtungsbeleg, den sie mithilfe von Google Gemini in Sekunden verändert. Noch bedrohlicher ist Voice Cloning. Eine 30-Sekunden-Aufnahme aus WhatsApp oder Social Media reicht aus, um Akzente, Stimmhöhe und Sprechpausen nachzubilden. Für Face Swapping in Echtzeit-Videocalls genügt ein leistungsstarker Laptop.

Werden digitale Beweise wie WhatsApp-Verläufe ausgedruckt, gehen Metadaten und visuelle Hinweise auf Manipulationen verloren. Becker rechnet damit, dass künftig deutlich mehr Sachverständige eingebunden werden müssen.

Mit ihrem Mitgründer Fabian Rittmeier hat sie PyleHound aufgebaut, um KI berufsrechtskonform in Kanzleien nutzbar zu machen. Die Daten bleiben auf dem Rechner der Anwender. Das Tool bearbeitet unleserliche Scans, Handschriften und Audiodateien. Finanziert ist PyleHound komplett aus eigener Kraft – mit schwarzen Zahlen von Beginn an.

Zum Thema Halluzinationen wird Becker deutlich: „Jeder Anbieter von KI, der sagt, wir bieten unsere Lösung halluzinationsfrei an, der lügt schlichtweg.“ PyleHound lasse die KI lieber sagen, dass sie eine Frage nicht sicher beantworten könne. Nutzer können jede Textzeile per Mouseover direkt bis zum Originaldokument zurückverfolgen.

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Ein vollständiges Transkript der aktuellen Podcast-Episode von heise meets gibt es unter den Shownotes bei Podigee zu lesen.


(Markus Schraudolph)



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OpenAI plant neues Büro in Berlin – KI-Ausbau in Deutschland


Der US-amerikanische KI-Gigant OpenAI baut seine Präsenz in Deutschland aus. Wie Firmenchef Sam Altman in einem Interview mit dem Handelsblatt ankündigte, plant der Entwickler des Chatbots ChatGPT die Eröffnung eines zweiten deutschen Standorts in Berlin. Bislang ist OpenAI in Deutschland nur mit einem Büro in München vertreten. Zudem sprach sich Altman für den Bau eigener Rechenzentren in der Bundesrepublik aus, um die wachsende Nachfrage nach KI-Infrastruktur abzusichern.

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Für OpenAI gehört der deutsche Markt zu den dynamischsten weltweit. Gemessen an den zahlenden Abonnenten ist Deutschland nach Unternehmensangaben der größte ChatGPT-Markt in Europa und rangiert weltweit unter den Top 3.

„Deutschland ist seit jeher einer unserer größten und am schnellsten wachsenden Märkte“, sagte Altman. Die deutsche Wirtschaft setze stark auf Künstliche Intelligenz und sei ein zentraler Partner. Als Beispiel nannte Altman die Zusammenarbeit mit der Deutschen Telekom. Der genaue Eröffnungstermin für das neue Berliner Büro stehe bislang nicht fest, solle aber „ziemlich bald“ erfolgen.

Neben dem Ausbau der Bürostandorte prüft das Unternehmen Möglichkeiten für den Aufbau lokaler Infrastruktur. Hintergrund ist der rasant steigende Bedarf an Rechenleistung, der für das Ausführen und Trainieren moderner KI-Modelle nötig ist.

Altman hatte nach eigenen Angaben in Berlin bereits Gespräche mit Regierungsvertretern über ein potenzielles Rechenzentrum in Deutschland geführt, die jedoch zunächst ohne konkretes Ergebnis blieben. „Letztendlich muss jedes Land die Frage beantworten, ob es Rechenzentren innerhalb der eigenen Grenzen errichten oder Zugänge in anderen Ländern mieten will“, sagte Altman. Er persönlich hoffe weiterhin, dass Deutschland den Bau eigener Rechenzentren vorantreibe und die notwendigen Rahmenbedingungen und Ressourcen bereitstelle. Unabhängig davon profitiere der Wirtschaftsstandort bereits jetzt von der tiefen Integration moderner KI-Anwendungen.

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Mit Blick auf Bedenken aus der Wirtschaft vor dem Abfluss vertraulicher Betriebsdaten und Know-hows betonte Altman das Engagement seines Unternehmens für den Schutz von Geschäftsdaten. Er wies den Verdacht zurück, OpenAI nutze Unternehmenseingaben, um künftige KI-Modelle weiterzutrainieren.

Qualifizierten Geschäftskunden biete OpenAI auf Wunsch eine Null-Daten-Speicherung an, bei der übertragene Daten nicht für spätere Auswertungen gesichert werden. „Ich glaube fest an den Datenschutz für Unternehmenskunden“, unterstrich der OpenAI-Chef. Ziel sei es, als Plattformanbieter die gesamte Wirtschaft zu unterstützen, anstatt mit den eigenen Kunden in Wettbewerb zu treten.


(afl)



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