Künstliche Intelligenz
E-Motorrad Can-Am Origin im Test: Reiseenduro, die nicht reisen kann
Große E-Motorräder für den Führerschein A unbeschränkt haben es schwer. Warum das so ist, haben wir vor längerer Zeit schon einmal hinterleuchtet. Die Hersteller konzentrieren sich daher auf die kleineren Führerschein-Klassen, allen voran das niedrigschwellige Segment A1 (mit Autoführerschein-Sonderkennung B196 fahrbar), gefolgt von A2 mit Dauerleistungen bis 35 kW. In diesen Segmenten bietet der Powersports-Konzern BRP unter seiner Straßenmarke Can-Am zwei neue E-Motorräder an, von denen wir die Reiseenduro Origin testen. Sie kann als A2 mit 30 kW oder als gedrosselte Variante für A1 mit 11 kW Dauerleistung bestellt werden. Die Maximalleistung regelt der Gesetzgeber nicht.
- Can-Am bringt mit der Origin eine Reiseenduro mit hoher Schlechtwegtauglichkeit und cleveren technischen Lösungen.
- Leider kann diese Reiseenduro nicht richtig reisen, denn es fehlt an Akkuenergie und Ladeleistung.
- Das Ganze kommt dann zudem mit einem selbstbewussten Preisschild.
- So wird das nix mit nennenswerten Verkaufszahlen.
Gemischte Gefühle schon bei den Eckdaten
Schon bei der Ankündigung erzeugten die Eckdaten der Origin gemischte Gefühle: Reiseenduro mit richtig Federwegen (255 mm), großem Touch-Display mit Apple CarPlay, schlauem Befestigungssystem „LinQ“, cleverem modularem Chassis und einem coolen Design, das an Tom Cruises „Apex-Cycle“, eine filmfuturisierte Honda CRF 450 X, erinnert. Das weckt die Abenteuerlust. Die wird jedoch gleich wieder gedämpft, wenn man bei den Antriebsdaten weiterliest: 8,9 kWh brutto (netto geschätzt 7,5) ohne Schnelllader, und das dann für mindestens 16.500 Euro. Man kann also überland kaum 100 km reisen mit einer Akkuladung, auf der Autobahn schon gleich dreimal nicht, muss ein riesiges AC-Kabel mitschleppen, an dem man anhand der maximalen Ladeleistung von 6,6 kW dann ewig wartet. Selbst für A2 bedeutet das: chancenlos am Markt. Als kostenloses Fazit vor der Paywall: eine Kaufempfehlung kommt nicht heraus.
Das Motorrad zeigte im Test keine Überraschungen oder Abweichungen von dieser Prognose. Es ist eine Reiseenduro, die nicht reisen kann und gemessen daran knackig bepreist ist. Folglich sind nur homöopathische Verkaufszahlen möglich. Es stellt sich also eher die Frage, warum BRP dieses Produkt überhaupt an einen Markt gebracht hat, der seit über 15 Jahren keine gewinnträchtige Nachfrage nach so etwas zeigt. Wir messen die Verbräuche und wir fahren ein typisches Fahrprofil für so eine kleine Reiseenduro mit kleinen Landstraßen und matschigen Feldwegen.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „E-Motorrad Can-Am Origin im Test: Reiseenduro, die nicht reisen kann“.
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Künstliche Intelligenz
Chinesische Magnetschwebebahn sprintet in 7 Sekunden auf 650 km/h
Ein Prototyp einer Magnetschwebebahn in China hat einen neuen Sprintrekord aufgestellt. Das berichtet der chinesische Staatssender CTNG am Mittwoch. Das vom Innovationszentrum für elektromagnetische Antriebstechnologie für Hochgeschwindigkeits-Schwebebahnen entwickelte 1,1 t schwere Testfahrzeug beschleunigte auf einer Streckenlänge von 600 m innerhalb von sieben Sekunden auf eine Geschwindigkeit von 650 km/h.
Die Rekordfahrt wurde auf der 1 km langen Teststrecke mit Tunnelsystem des Donghu-Labors in der chinesischen Provinz Hubei aufgestellt. Möglich wurde der schnelle Spurt auf 650 km/h durch den Einsatz eines leistungsstarken Linearmotors und magnetischer Levitation. Das Fahrzeug wird dabei durch elektrisch erzeugte Magnetkraft durch Gleichpolabstoßung angehoben und schwebt auf einer Führungsschiene. Da es keinen mechanischen Kontakt zur Schiene und damit keine Reibung gibt, muss die Bahn lediglich gegen den Luftwiderstand ankämpfen. Dadurch sei eine extreme Beschleunigung möglich. Zusätzlich könne durch die Technik und ein Steuerungssystem, das die Position des Fahrzeugs auf 4 mm genau bestimmen kann, ein kurzer Bremsweg von lediglich 200 m erreicht werden.
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Das Video zeigt einen Probelauf des Testfahrzeugs der Hochgeschwindigkeits-Magnetschwebebahn.
Li Weichao, Direktor des Innovationszentrums, sagt, dass die Test-Schwebebahn die höchste Geschwindigkeit erreicht habe, die jemals auf einer solch kurzen Strecke geschafft wurde. Das Potenzial der Teststrecke sei damit allerdings noch nicht ausgeschöpft. Bis zu 800 km/h könnten auf der Strecke erzielt werden. Die Strecke muss dazu noch ausgebaut werden. Das soll noch 2025 erledigt sein, heißt es.
Normalerweise sind Teststrecken für Hochgeschwindigkeitszüge eher lang, um eine Beschleunigung auf Höchstgeschwindigkeit, das Fahren einer gewissen Strecke und das Abbremsen an einem Stück ausprobieren zu können. Das chinesische Innovationszentrum fährt dagegen einen anderen Ansatz: Es setzt auf elektronische Antriebe mit variabler Frequenz, spezielle aerodynamische Bauteile sowie eine Sensorik, die eine millimetergenaue Positionsbestimmung zulässt. Damit ist es möglich, die kompletten Hochgeschwindigkeitstests auf einer nur 1 km langen Strecke durchzuführen.
China führend bei Magnetschwebebahnen
China ist mittlerweile führend in der Magnetschwebebahn-Technik. Bereits 2004 hatte China den Shanghai Maglev Train offiziell in Betrieb genommen, eine Magnetschwebebahn, die die Stadt Shanghai mit dem Flughafen Pudong auf einer Strecke von 30 km verbindet. Die Bahn erreicht dabei eine Geschwindigkeit von 430 km/h.
Die Technik dafür hatte China aus Deutschland vom Transrapid übernommen und weiterentwickelt. In Deutschland wurde die Technik für Hochgeschwindigkeits-Magnetschwebebahnen von Siemens und ThyssenKrupp entwickelt und auf einer Teststrecke erprobt. Kommerziell kam sie aber in Deutschland nie zum Einsatz.
In China arbeiten verschiedene Unternehmen an der Magnetschwebebahn-Technik, unter anderem mit Hochtemperatur-Supraleitung sowie mit Niedervakuumröhren. Letztere sollen eine Reisegeschwindigkeit von bis zu 1000 km/h ermöglichen. Das Innovationszentrum strebt vorerst eine maximale Reisegeschwindigkeit von 800 km/h an. Der Bau der nötigen kommerziellen Strecken ist jedoch weiterhin sehr teuer, sodass die Technik bisher nur auf kurzen Distanzen zum Einsatz kommt.
(olb)
Künstliche Intelligenz
Broadcom und VMware – ein Albtraum für Virtualisierungskunden?
Ende 2023 hat Broadcom VMware übernommen – und ist seitdem radikal durch die Virtualisierungslandschaft gepflügt. Das VMware-Produktportfolio sowie das Partnerprogramm wurden umfassend umgebaut. Dauerlizenzen hat Broadcom auf Abomodelle umgestellt und zuvor einzeln verfügbare Produkte gebündelt. Die Lizenzstrategie scheint vor allem darauf gemünzt, die großen Kunden zu halten, während man kleineren Kunden wie den Systemhäusern die kalte Schulter zeigt.
Viele frühere Partner fühlen sich verprellt, die Frustration bei den Kunden wächst, insbesondere auch durch gestiegene Kosten. So berichtet etwa der europäische Cloud-Verband CISPE, dass Broadcoms Vorgehen für Preissteigerungen von 800 bis 1500 Prozent bei den Unternehmen des Verbands gesorgt habe.
So manches Unternehmen schaut sich in dieser Situation nach Alternativen um. Und andere Betroffene gehen in die Offensive: Der IT-Anwenderverband VOICE, in dem sich laut eigenen Angaben 460 Unternehmen verschiedener Größen formieren, hat Anfang Mai Beschwerde bei der EU-Kommission gegen Broadcoms Geschäftsgebaren eingelegt. Unter anderem wirft der Verband Broadcom vor, VMwares marktbeherrschende Stellung auszunutzen und mit Produktbündelungen „exorbitante und unfaire Preiserhöhungen“ durchgedrückt zu haben. Im Interview mit iX erläutert Robin Kaufmann, Geschäftsführer des Verbands, die Hintergründe der Beschwerde. Das Interview fand per E-Mail statt, mit Möglichkeit zu Rückfragerunden.
(Bild: Robert Gross Photography )
Robin Kaufmann ist studierter Wirtschaftsinformatiker, ehemaliger Offizier der Luftwaffe und seit September 2024 Geschäftsführer bei VOICE – Bundesverband der IT-Anwender e.V. VOICE vertritt über 460 Digital-Entscheider im deutschsprachigen Raum.
Wie hat sich die Geschäftsbeziehung deutscher Unternehmen zu VMware seit der Übernahme durch Broadcom verändert?
Die Geschäftsbeziehung hat sich für viele Unternehmen deutlich verschlechtert. Die Umstellung von einmaligen Lizenzzahlungen auf Abomodelle und die Bündelung von Produkten, die zuvor einzeln erhältlich waren, sorgten für massive Preissteigerungen – und damit für großen Unmut. Hinzu kommt, dass anderen Anbietern der Marktzugang erschwert wird.
Broadcom selbst konnte durch die Umstellung von einem enormen Umsatzwachstum profitieren – zeigt jedoch keine Bereitschaft, auf die Anliegen seiner Kunden einzugehen: Auf Anfragen wird nicht reagiert, gesetzte Fristen lassen kaum Zeit für eine Umstellung, vertraglich vereinbarte Verlängerungsoptionen werden verweigert – Kunden, deren Lizenzverträge auslaufen, setzt Broadcom unter Druck. Und das alles, obwohl Broadcom vor der Übernahme von VMware öffentlich versichert hatte, die Preise für VMware-Produkte nicht zu erhöhen und Kunden weiterhin Flexibilität zu bieten.
Ein Bericht der Beobachtungsstelle ECCO vom EU-Cloudverband CISPE spricht davon, dass Broadcom die Lizenzkosten zwischen 800 und 1.500 Prozent hochgetrieben habe. Solche Zahlen sind ja auch Anschuldigungen – welche konkreten Zahlen sind Ihnen von den Firmen des VOICE-Verbands bekannt?
Mitglieder berichten von massiven Preissteigerungen von mehreren hundert Prozent – obwohl die Preise pro Produkt nicht offiziell erhöht wurden. Genaue Zahlen variieren je nach Umsatzgröße und Nutzungsszenario – Steigerungen von über 500 Prozent sind aber durchaus realistisch. Die enormen Preissteigerungen entstehen vor allem durch das erzwungene Bundling und die neue Lizenzierungslogik, die auf maximale Gewinnsteigerung ausgelegt ist.
Broadcom fährt ja auch einen sehr wechselhaften Kurs – etwa mit abgekündigten und dann wieder eingeführten Gratis-Hypervisoren oder der zurückgenommenen Erhöhung der Mindestanzahl von Kernen. Was für einen Eindruck hinterlässt das bei Ihnen?
Das Verhalten von Broadcom hinterlässt den Eindruck eines kurzsichtig gesteuerten Unternehmens, das keine verlässlichen Rahmenbedingungen bietet. Für die IT-Entscheider unserer Mitgliedsunternehmen ist diese Unberechenbarkeit ein Albtraum – es fehlt an Planungssicherheit, Verlässlichkeit und Dialogbereitschaft. Vertrauen, das mühsam aufgebaut wurde, droht zu zerbrechen – mit fatalen Folgen für die Wirtschaft. Unternehmen dürfen nicht zum Spielball kurzsichtiger Entscheidungen werden.
Warum wandern nicht mehr Firmen zu Alternativen wie Nutanix ab?
Der Frust über den Kurswechsel von Broadcom ist groß. Viele Unternehmen haben aber über die letzten Jahre hinweg große Summen in VMware investiert. Ihre Systeme sind längst tief in IT und Arbeitsprozesse eingebettet oder bauen auf VMware auf. Ein Umstieg ist für Unternehmen mit hohen Risiken und Kosten verbunden. Abgesehen davon ist der Wechsel zu einem anderen Anbieter von Virtualisierungssoftware selten kurzfristig möglich.
Wie groß ist die VMware-Abhängigkeit der Unternehmen hierzulande?
Die Abhängigkeit von VMware ist deutlich größer, als es auf den ersten Blick scheint – und das nutzt Broadcom aus. Viele Unternehmen sind in einer Lock-in-Situation. Genau deshalb sehen wir das aktuelle Vorgehen von Broadcom als klaren Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung.
Was gab letztlich den Ausschlag für Ihre Beschwerde bei der EU-Kommission?
Der Tropfen auf den heißen Stein war die Erkenntnis, dass Broadcom keinerlei Interesse am Dialog mit seinen Kunden zeigt und nur mit diesen missbräuchlichen Praktiken die für VMware angekündigten Umsatz- und Gewinnziele erreichen kann. Auch die große Summe an Beschwerden unserer Mitglieder über massive Preissteigerungen, fehlende Verhandlungsspielräume und intransparente Lizenzierungsmodelle hat uns überzeugt, dass eine Beschwerde notwendig ist.
Was erhoffen Sie sich von der Beschwerde?
Wir erwarten uns, dass die EU-Kommission zügig prüft, ob Broadcom gegen das Wettbewerbsrecht verstößt – und dann im besten Fall Maßnahmen ergreift, um die Bedingungen am Markt wieder fairer zu gestalten: durch mehr Transparenz bei Preisen, die Rücknahme der erzwungenen Bundlings und die bedarfsgerechte Lizenzierung von Produkten.
Die Europäische Kommission hat jetzt die Chance, den europäischen Markt gegen Missbrauch abzusichern. Wenn uns das nicht gelingt, kann das schwerwiegende Konsequenzen für in der EU tätige Unternehmen haben. Ein fehlender Zugang zu VMware-Produkten kann für viele europäische Cloud-Anbieter existenzbedrohend sein.
Welche langfristige Tendenz sehen Sie? Wird VMware seine zentrale Rolle im Virtualisierungsmarkt verlieren?
Wenn Broadcom den bisherigen Kurs beibehält, ist es wahrscheinlich, dass VMware über einen sehr langen Zeitraum Marktanteile verliert. Viele Unternehmen haben längst begonnen, Alternativen zu evaluieren – auch wenn der Wechsel bisher technisch beziehungsweise praktisch unmöglich oder ökonomisch unsinnig ist. Der Vertrauensverlust gegenüber Broadcom ist enorm. Sollte sich ein Wettbewerber als verlässlicher erweisen, ist ein Umbruch am Virtualisierungsmarkt irgendwann durchaus möglich.
Mit welchen Maßnahmen kann VMware in Deutschland noch Kunden halten?
Broadcom müsste bereit sein, den neuen Kurs grundsätzlich zu überdenken – sprich: zu flexibleren Lizenzierungsmodellen zurückkehren und transparenter bei der Preisgestaltung vorgehen. Besonders was bestehende Verträge angeht, ist eine Verlängerung ohne Zwangsbundling das Mindeste. Und: Den Dialog mit Kunden und Verbänden wiederherstellen. Aktuell sehen wir keine Anzeichen dafür. Solange Broadcom Kundeninteressen weiter ignoriert, wird der Vertrauensverlust wachsen.
Herr Kaufmann, vielen Dank für das Interview.
(axk)
Künstliche Intelligenz
Kölner Urteil: Meta darf auch sensible Daten fürs KI-Training verwenden
Ende Mai enttäuschte das Oberlandesgericht (OLG) Köln Experten mit seiner Ansage, dass Meta die Daten aller volljährigen europäischen Nutzer von Facebook und Instagram für das Training eigener KI-Anwendungen wie dem großen Sprachmodell LLaMA nutzen darf. Die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider etwa kritisierte die Eilentscheidung als „unfassbar“. Weiter verärgern dürfte die Hüter der Privatsphäre nun, dass Meta und andere Betreiber sozialer Netzwerke selbst sensible Daten wie Gesundheitsinformationen oder Angaben zu politischen, religiösen oder sexuellen Einstellungen für legitime Zwecke wie das Anlernen von KI-Systemen verwenden dürfen.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) enthält prinzipiell in Artikel 9 ein Verbot der Verarbeitung sensibler personenbezogener Informationen. Doch dieses wird von einem langen Ausnahmekatalog eingeschränkt. Demnach greift die Untersagung etwa nicht, wenn die betroffene Person heikle Daten selbst „offensichtlich öffentlich gemacht“ hat.
Laut der jetzt veröffentlichten Urteilsbegründung sieht das OLG diese Vorgabe erfüllt, wenn ein Nutzer einschlägige Informationen über sich in sein öffentliches Nutzerkonto eines Social-Media-Dienstes einstellt oder in einem öffentlichen Posting teilt (Az.: 15 UKl 2/25). Dem durchschnittlichen User müsse in einem solchen Fall bewusst sein, „dass diese Daten von jedermann zur Kenntnis genommen werden können und sogar mittels Suchmaschinen auffindbar sind“.
Auch Daten Dritter sind kein Problem
Sogar wenn sensible Informationen Dritter betroffen sind, unterliegen diese laut den Kölner Richtern nicht dem Verbot nach Artikel 19 DSGVO. Sie gehen davon aus, dass die Untersagung im konkreten Fall einer „Aktivierung“ durch einen Antrag des betroffenen Dritten auf Herausnahme seiner Daten aus dem veröffentlichten Beitrag beziehungsweise aus dem Trainingsdatensatz bedürfte. Ganz sicher ist sich der 15. Zivilsenat hier aber nicht. Er deutet an, diese Frage dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorlegen zu wollen, sollte es zu einem Hauptsacheverfahren kommen.
Das OLG begründet seine Ansicht damit, dass der europäische Gesetzgeber in der KI-Verordnung die Notwendigkeit des Trainings großer generativer KI-Modelle mit „riesigen Mengen an Text, Bildern, Videos und anderen Daten“ ausdrücklich anerkannt habe. Dabei sei seit Längerem bekannt, dass Firmen Webscraping zum Gewinnen von KI-Trainingsdaten nutzten. Das berge stets die Gefahr der – unbeabsichtigten und nicht zielgerichteten – Verarbeitung sensibler Daten. Mit dem AI Act verfolge die Politik auch das Ziel, eine „Vorreiterrolle“ der EU bei generativer Künstlicher Intelligenz zu erlangen.
Deidentifizierung statt Anonymisierung
Der von der Verbraucherzentrale NRW verklagte Social-Media-Betreiber hat laut dem Urteil auch glaubhaft gemacht, „Maßnahmen zu Deidentifizierung der Datensätze vorzunehmen“. Vollständige Namen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern, nationale Identifikationsnummern, Benutzerkennungen, Kredit-/Debitkartennummern, Bankkonten, Fahrzeugkennzeichen, IP-Adressen und Postanschriften würden nur in unstrukturierter Form und „tokenisiert“ zusammengestellt. Damit sei zwar keine Anonymisierung verbunden. Insbesondere würden die Gesichter der auf Fotos erkennbaren Personen nicht verborgen. Trotzdem steht für den Senat außer Zweifel, dass dieses Vorgehen „insgesamt das entsprechende Risiko mindern wird“.
Valentino Halim, Rechtsanwalt bei der Wirtschaftskanzlei Oppenhoff, begrüßte gegenüber heise online die „unternehmensfreundliche und KI-Technologien ‚ermöglichende‘ Entscheidung“. Die Begründung des Gerichts sei in Teilen durchaus überraschend. Es bleibe abzuwarten, ob der EuGH „die enge Interpretation des Verarbeitungsverbots für sensitive Daten in einem etwaigen Vorlageverfahren mittragen“ würde. Daten- und Verbraucherschützer mahnen Nutzer, von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen.
(olb)
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