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Ecovacs T50 Omni im Test: Saugroboter mit solider Leistung zum attraktiven Preis


Der Ecovacs T50 Omni bietet eine komplette Reinigungsstation zum erschwinglichen Preis von 600 Euro. Wir haben den flachen Saugroboter mit seinen ausfahrbaren Wischmopps auf Herz und Nieren geprüft.

Saugroboter mit vollständigen Reinigungsstationen kosten oft weit über 1.000 Euro. Mit dem T50 Omni bietet Ecovacs nun eine günstigere Alternative für preisbewusste Käufer an. Für aktuell 600 Euro bei Händlern wie Coolblue oder Otto erhält man einen kompletten Saug- und Wischroboter mit der namensgebenden Omni-Station, die viele Funktionen der teureren Modelle bietet. Der T50 Omni positioniert sich damit klar in der Mittelklasse und verspricht trotz des niedrigeren Preises eine gute Grundausstattung.

Im Vergleich zu High-End-Modellen müssen Käufer jedoch einige Kompromisse eingehen. Die Trocknungsfunktion arbeitet beispielsweise nur mit 45 Grad statt der über 60 Grad bei Premium-Geräten. Auch das Warmwasser zur Moppreinigung erreicht mit maximal 70 Grad nicht die über 80 Grad der Topmodelle. Doch sind diese Abstriche bei diesem Preis wirklich problematisch? Unser Test zeigt, was der flache Saugroboter mit seinen 15.000 Pa Saugkraft und den ausfahrbaren Wischmopps im Alltag tatsächlich leistet.

Design: Wie gut ist die Verarbeitung des Ecovacs T50 Omni?

Der Ecovacs T50 Omni präsentiert sich in einem flachen Design mit nur 81 mm Höhe, was ihm ermöglicht, auch unter niedrigere Möbel zu gelangen. Anders als bei den Premium-Modellen von Ecovacs verzichtet der T50 Omni auf einen hervorstehenden Lidar-Turm – stattdessen ist der Sensor unter der Kamera an der Vorderseite platziert. Diese Konstruktion ermöglicht zwar das flache Design, hat aber den Nachteil, dass sich der Roboter für einen Rundumblick physisch drehen muss, wie auch die Top-Modelle von Ecovacs.

Den T50 Omni gibt es in Schwarz sowie in Weiß. Er wirkt auf den ersten Blick ordentlich verarbeitet, bei genauerer Betrachtung fallen jedoch Unterschiede zu den teureren Modellen auf. Der Kunststoff wirkt etwas dünner und weniger verwindungssteif, die Oberflächen sind zweckmäßig, aber weniger hochwertig gearbeitet.

Die Omni-Station ähnelt im Aufbau der des Ecovacs X8 Pro Omni, wirkt jedoch weniger robust. Besonders die Arretierung der Deckel für die Schmutz- und Frischwassertanks zeigt Schwächen. Im Test lösten sich die Deckel mehrfach, wenn sie nicht exakt geschlossen wurden – ein Manko, das beim Entnehmen der gefüllten Tanks zu unschönen Überraschungen führen kann. Die Maße der Station betragen 353 x 533 x 477 mm. Im Inneren befinden sich die beiden Tanks mit einem Fassungsvermögen von 4 Litern für Frisch- und 3 Litern für Schmutzwasser sowie der 4-Liter-Staubbehälter.

Der Roboter selbst ist mit 353 mm Durchmesser durchschnittlich groß.

Einrichtung: Wie schnell ist der Ecovacs T50 Omni betriebsbereit?

Die Einrichtung des Ecovacs T50 Omni folgt dem bewährten Schema aller Ecovacs-Saugroboter. Nach dem Auspacken und Aufstellen der Station muss zunächst der Deckel auf der Oberseite des Roboters abgenommen werden, um den darunter liegenden QR-Code zu scannen. Dieser befindet sich beim T50 Omni rechts neben dem Staubbehälter.

Für die Inbetriebnahme wird die Ecovacs Home App benötigt, die kostenlos im Appstore oder Google Play Store verfügbar ist. Nach dem Scannen des QR-Codes aktiviert man den Ein-/Aus-Schalter am Roboter und wartet auf den Aktivierungston. Anschließend führt die App durch den weiteren Einrichtungsprozess, bei dem das 2,4-GHz-WLAN, die Sprache, die Zeitzone und ein Name für den Roboter festgelegt werden.

In unserem Test erhielten wir direkt nach der Einrichtung ein Firmware-Update von Version 1.79.2 auf 1.110.0, das laut Hersteller bekannte Probleme beheben und die Benutzererfahrung verbessern soll. Der Update-Prozess verlief problemlos und nahm etwa 15 Minuten in Anspruch.

Nach Abschluss der Grundeinrichtung startet der T50 Omni mit der Kartierung der Wohnung. Je nach Größe kann dieser Vorgang einige Zeit dauern. Die entstandene Karte lässt sich anschließend in der App bearbeiten, Räume benennen und Bereiche festlegen. Das funktioniert wie bei allen anderen Ecovacs-Saugrobotern intuitiv und problemlos.

Die App bietet umfangreiche Einstellungsmöglichkeiten für Reinigungspläne, Saugstärke, Wassermengen beim Wischen und die Definition von Sperrzonen. Zudem kann der T50 Omni per Sprachbefehl über Amazon Alexa, Google Assistant oder den integrierten YIKO-Assistenten gesteuert werden. Der Roboter spricht mit den Ecovacs-typischen Formulierungen entweder mit weiblicher oder männlicher Stimme. Dabei fallen die staksigen Floskeln auf aber auch die enorme Gesprächigkeit des T50 Omni. So erzählt er wieder vom „leichten Geräusch“ der Mopp-Trocknung und, dass das so gewollt sei.

Navigation: Wie gut erkennt der Ecovacs T50 Omni Hindernisse?

Bei der Navigation zeigt der Ecovacs T50 Omni deutliche Unterschiede zu den Premium-Modellen des Herstellers. Zwar verfügt er über eine Kombination aus Lasersensor für die Kartierung und einer Kamera für die Hinderniserkennung, doch die Präzision lässt zu wünschen übrig.

Im Test hatte der Roboter Schwierigkeiten, Hindernisse zuverlässig zu erkennen. Bei einem präparierten Kabel-Wirrwarr fuhr er sich prompt fest, anstatt es zu umfahren. Auch im Umgang mit Möbeln zeigte er sich wenig sensibel: Kam er nicht unter einem Küchentisch heraus, schob er einfach die Stühle mit sich. Bei Teppichen, die er nicht ohne Weiteres befahren konnte, versuchte er es zunächst mit auf der Stelle durchdrehenden Rädern, setzte dann zurück und schoss mit hoher Geschwindigkeit nach vorne – wobei er alles mitriss, was im Weg stand.

Dieses „robuste“ Verhalten unterscheidet sich deutlich von der vorsichtigeren Fahrweise teurerer Modelle und kann in empfindlich eingerichteten Wohnungen problematisch sein. Die grundlegende Navigation funktioniert jedoch: Der T50 Omni fährt systematisch seine Bahnen und erstellt zuverlässige Karten der Wohnung. Erkennt er einen Teppich, hebt er die Wischmopps bis zu einer Höhe von 9 mm an, was nasse Teppiche verhindert.

Die Navigationsausstattung umfasst neben dem Lasersensor und der Kamera auch Absturz-, Infrarot-, Schmutz- und Wandlaufsensoren. In der App lassen sich zudem Zonen und Sperrzonen definieren, um bestimmte Bereiche gezielt zu reinigen oder auszusparen.

Reinigung: Wie gut saugt und wischt der Ecovacs T50 Omni?

Die Reinigungsleistung des Ecovacs T50 Omni zeigt Licht und Schatten. Mit einer angegebenen Saugleistung von 15.000 Pa positioniert er sich auf dem Papier im oberen Mittelfeld. In der Praxis kann er jedoch nicht vollständig überzeugen.

Bei der Saugleistung sammelte der T50 Omni in unserem Test nur etwa 65 Prozent der ausgebrachten Testkörner ein – deutlich weniger als Premium-Modelle. Besonders auffällig war die hohe Lautstärke: Bereits im zweitniedrigsten Modus „Standard“ erreicht der Roboter 60 dB(A), begleitet von deutlichen Vibrationsgeräuschen und einem Dröhnen der Saugeinheit. In den höheren Saugstufen steigt die Lautstärke auf über 70 dB(A) an und ist selbst durch geschlossene Türen in anderen Räumen noch wahrnehmbar. Auffällig war, dass der T50 Omni für unseren Testraum von 63 m² deutlich länger benötigte, als andere Modelle – knapp 94 Minuten standen für eine Komplett-Reinigung am Ende auf der Uhr.

Die Wischfunktion mit den beiden ausfahrbaren Wischmopps zeigt im Vergleich zu den Wischwalzen der teureren Ecovacs-Modelle wie dem X9 Pro Omni (Testbericht), X8 Pro Omni (Testbericht) oder T80 Omni (Testbericht) klare Defizite. Testflecken wie Mehl oder Ketchup wurden oft nur verschmiert, statt wirklich vom Boden aufgenommen zu werden. Für eine Grundreinigung reicht die Leistung jedoch aus: Der Boden wird sichtbar feucht, und leichtere Verschmutzungen kann der T50 Omni problemlos beseitigen.

Der interne Wassertank fasst zwar nur 55 ml, wird aber bei Bedarf automatisch an der Station nachgefüllt. Der Staubbehälter des Roboters hat ein Fassungsvermögen von 260 ml und wird nach Abschluss der Reinigung automatisch in den Staubbeutel der Station entleert. Die Omni-Station bietet neben der automatischen Entleerung des Staubbehälters auch die Reinigung der Wischmopps mit Warmwasser (bis 70 Grad) und anschließender Trocknung mit Heißluft (45 Grad). Diese Temperaturen liegen damit unter denen der Premium-Modelle.

Auf Teppichen konnte der T50 Omni ebenfalls nicht vollständig überzeugen. Selbst nach einem zweiten Reinigungsdurchlauf verblieben Reste von Testschmutz im Teppich.

Akkulaufzeit: Wie lange arbeitet der Ecovacs T50 Omni?

Der Ecovacs T50 Omni ist mit einem 5,2 Ah Lithium-Ionen-Akku ausgestattet, der laut Herstellerangaben eine Betriebsdauer von bis zu 3 Stunden ermöglichen soll. In unserem Test konnte der Roboter diese Angabe weitgehend bestätigen, wobei die tatsächliche Laufzeit je nach gewähltem Reinigungsmodus und Bodenbelag variiert.

Bei einer Kombination aus Saugen und Wischen in mittlerer Intensität schaffte der T50 Omni etwa 120 Quadratmeter, bevor er zur Station zurückkehrte. Bei reinem Saugen mit hoher Saugkraft verkürzte sich die Laufzeit entsprechend. Positiv zu vermerken ist, dass der Roboter bei niedrigem Akkustand selbstständig zur Station zurückkehrt, sich auflädt und anschließend die Reinigung an der unterbrochenen Stelle fortsetzt.

Die Ladezeit beträgt laut Herstellerangaben 4,5 Stunden für eine vollständige Aufladung. Für den Alltag ist die Akkulaufzeit des T50 Omni vollkommen ausreichend, um auch größere Wohnungen in einem Durchgang zu reinigen.

Preis: Was kostet der Ecovacs T50 Omni?

Der Ecovacs T50 Omni ist zum Zeitpunkt unseres Tests in Schwarz für etwa 600 Euro bei Händlern wie Coolblue oder Otto erhältlich. Die weiße Ausführung, die wir als Testgerät bekommen haben, kostet mit 799 Euro wesentlich mehr.

Neben dem getesteten T50 Omni gibt es auch noch den T50 Pro Omni und den T50 Max Pro Omni mit jeweils unterschiedlichen Ausstattungsmerkmalen und Preisen, wobei wir die Nomenklatur etwas verwirrend finden. Die beiden anderen Saugroboter werden wir ebenfalls zeitnah testen.

Fazit

Der Ecovacs T50 Omni bietet für seinen Preis von 600 Euro ein ordentliches Gesamtpaket. Mit seiner kompletten Omni-Station, die automatische Entleerung, Moppreinigung und -trocknung umfasst, hebt er sich von günstigeren Einstiegsmodellen ab. Die flache Bauweise und die ausfahrbaren Wischmopps sind praktische Features, die auch schwer erreichbare Stellen zugänglich machen.

Im Vergleich zu Premium-Modellen müssen Käufer jedoch Abstriche bei der Reinigungs- und Navigationsleistung hinnehmen. Die Hinderniserkennung arbeitet nicht zuverlässig, und sowohl die Saug- als auch die Wischleistung bleiben hinter den teureren Geräten zurück. Besonders die hohe Lautstärke kann im Alltag störend sein.

Die Verarbeitung ist zweckmäßig, aber nicht hochwertig. Für den Preis sind diese Kompromisse jedoch nachvollziehbar. Insgesamt ist der Ecovacs T50 Omni damit eine solide Wahl und macht vieles gut, hat aber eben seine dem Preis geschuldeten Defizite.



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macOS 13 Ventura vor dem Aus: Wohl keine weiteren Apple-Patches mehr


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Wer macOS 13 Ventura verwendet, arbeitet wahrscheinlich bald mit einem System, das dann bekannte, aber ungepatchte Sicherheitslücken aufweist. Ende Juli hat Apple mit macOS 13.7.7 und Safari 18.6 noch wichtige Sicherheits-Updates bereitgestellt, die gravierende Lücken schließen. Folgt der Hersteller seinem bislang gewohnten Spielplan, waren das allerdings zugleich die letzten Patches für macOS Ventura.

Einen ersten Hinweis auf das damit praktisch erfolgte Support-Ende für Version 13 von macOS lieferten zwei „Release Candidates“, die Apple offenbar vorzeitig für Entwickler freigab und unmittelbar wieder zurückzog, nämlich macOS 15.7 Sequoia und macOS 14.8 Sonoma. Die geplanten Updates erscheinen voraussichtlich parallel zum neuen macOS 26 Tahoe im September und liefern laut Beschreibungstext „wichtige Sicherheitskorrekturen“ – in Hinblick auf Sicherheitslücken, die auch in macOS 26 beseitigt wurden.

Nutzer, die ihren Mac nicht auf macOS 14 oder neuer aktualisieren können, sollten von Safari zu einem anderen Browser wechseln, der weiterhin mit Sicherheitspatches gepflegt wird – etwa Chrome oder Firefox. Das gilt etwa für Modelle mit Baujahr 2017 von MacBook Pro und 12″ MacBook.

Die neue Version Safari 26, die Teil von macOS 26 ist, wird Apple auch für macOS 15 und macOS 14 veröffentlichen – aber nicht für macOS 13. Der Browser ist eines der Haupteinfallstore für Malware, wird dieser nicht länger vom Hersteller gepatcht, sollte er auch nicht weiter verwendet werden.

Apple wollte sich bisher nie konkret festlegen, wie lange es Sicherheits-Patches für ältere Betriebssysteme gibt. Bei macOS versorgt das Unternehmen erfahrungsgemäß die beiden der aktuellen Version vorausgehenden macOS-Fassungen weiter mit Patches. Demnach fällt dieses Mal macOS 13 mit der nächsten Monat anstehenden Freigabe von macOS 26 aus der Abdeckung.


(lbe)



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Metas neue VR-Prototypen setzen Maßstäbe bei Pixeldichte und Sichtfeld


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Meta hat zwei Brillenprototypen vorgestellt. Während Tiramisu eine visuell möglichst realistische virtuelle Realität schaffen soll, ermöglicht Boba 3 ein besonders weites Sichtfeld. Beide Geräte erfordern einen PC mit Hochleistungsgrafikkarte.

Tiramisu lässt Metas aktuelles VR-Flaggschiff Quest 3 in mehreren Bereichen alt aussehen: Mit 90 PPD liefert der Prototyp eine 3,5-fach höhere Pixeldichte und mit 1.400 Nits ein 14-mal helleres Display. Hinzu kommt ein dreimal so hoher Kontrast. Möglich machen das zwei µOLED-Displays und hochwertige Glaslinsen, die zusammen ein visuelles Erlebnis erzeugen, das laut Meta mit dem mancher HDR-Fernseher vergleichbar ist.


Ein Mann mit langer VR-Brille im Gesicht.

Ein Mann mit langer VR-Brille im Gesicht.

VR-Prototyp Tiramisu: Die visuellen Qualitäten gehen zulasten von Größe und Gewicht.

(Bild: Meta)

Der Prototyp geht mit zwei technischen Kompromissen einher: Er ist sperriger und schwerer als gängige VR-Brillen und bietet mit nur 33 Grad ein deutlich kleineres Sichtfeld als handelsübliche Geräte. Trotzdem soll er das bislang realistischste VR-Bild liefern, dank einer bisher unerreichten Kombination aus extrem hoher Auflösung und Leuchtdichte.

Der zweite Prototyp wurde auf ein möglichst großes Sichtfeld hin optimiert: Er erreicht 180 Grad horizontal und 120 Grad vertikal, was etwa 90 Prozent des menschlichen Sichtfelds entspricht. Zum Vergleich: Die Quest 3 kommt auf 110 bzw. 96 Grad, also etwa 46 Prozent des menschlichen Sichtfelds. Erstaunlich ist, dass Boba diese Werte in einem Formfaktor erreicht, der dem aktueller VR-Headsets entspricht. Hierfür entwickelte Meta ein maßgeschneidertes optisches Design mit stark gekrümmten, reflektierenden Polarisatoren.

Meta hat im Laufe der Jahre drei Generationen des Boba-Prototyps entwickelt. Die jüngste, Boba 3, erreicht eine Auflösung von 4K mal 4K. Da sich die Pixel jedoch über ein extrem großes Sichtfeld verteilen, liegt die Pixeldichte mit 30 PPD nur geringfügig über der der Quest 3 (25 PPD). Meta baute zwei Varianten des Geräts: eine reine VR-Version und eine MR-Version mit Passthrough-Funktion. So lässt sich das erweiterte Sichtfeld sowohl in Bezug auf die virtuelle als auch auf die reale Welt beurteilen.


Eine schwebende MR-Brille mit schlankem Visor.

Eine schwebende MR-Brille mit schlankem Visor.

Ein weites Sichtfeld in kompaktem Gehäuse: Boba 3.

(Bild: Meta)

Laut Meta setzt Boba 3 auf serienreife Displays und eine Linsentechnologie, wie sie auch in der Quest 3 zum Einsatz kommt, was eine Massenfertigung erleichtern würde. Die VR-Version von Boba 3 ist zudem leichter als eine Quest 3 mit offizieller Elite-Kopfhalterung (660 statt 698 Gramm). Zugleich betont Meta, dass ein entsprechendes Gerät teuer in der Herstellung wäre und eine High-End-GPU voraussetzt.

Tiramisu und Boba 3 sind reine Forschungsprototypen und nicht für eine Kommerzialisierung vorgesehen. Man kann sie nächste Woche auf der Computergrafik-Konferenz SIGGRAPH in Vancouver ausprobieren. Bereits im Juli machten erste Bilder und Details zu den Geräten die Runde.


(tobe)



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Urheberrecht: EuGH könnte deutsche Judikatur zu Hyperlinks umdrehen


Ein Prozess gegen ein Content Delivery Network (CDN) droht, bisherige deutsche Rechtsprechung zu Urheberrechtsfragen grundlegend zu ändern. Erstens könnte schon das Setzen eines Hyperlinks auf eine Datei, die auf einem Drittserver liegt, als „öffentliche Zugänglichmachung“ eingestuft werden, was teure Haftung auslösen kann. Zweitens könnten Content Delivery Networks, die Webseiten Dritter spiegeln und gegen kriminelle Angriffe verteidigen, unter Umständen für Urheberrechtsverletzungen der Webseitenbetreiber haften. Das würde CDN-Dienste enorm verteuern.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zwei einschlägige Vorlagefragen an den Europäischen Gerichtshof gerichtet. Dieser soll nun erklären, wie bestimmte Bedingungen dreier EU-Richtlinien auszulegen sind.

Die Fragen des BGH an den EuGH lauten konkret:

  1. Kann eine Handlung des öffentlichen Zugänglichmachens eines Tonträgers im
    Sinn des Art. 3 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2001/29/EG nur durch denjenigen vorgenommen werden, in dessen eigener Zugriffssphäre sich die geschützte Aufnahme befindet? Oder kann dies – und wenn ja unter welchen
    Voraussetzungen – auch durch das Setzen eines Hyperlinks geschehen?
  2. Sind die vom Gerichtshof der Europäischen Union entwickelten Kriterien für eine Handlung der öffentlichen Wiedergabe nach Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG durch den Betreiber einer Video-Sharing-Plattform oder Sharehosting-Plattform auch auf die Beurteilung der Frage zu übertragen, ob der Betreiber eines Content Delivery Networks, der nach Art. 13 Abs. 1 der Richtlinie 2000/31/EG / Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2022/2065 von der Haftung befreit sein kann, eine eigene Handlung des öffentlichen Zugänglichmachens nach Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie 2001/29/EG vorgenommen hat?
    Wenn dies nicht der Fall ist: Welche Kriterien gelten für eine eigene Handlung des öffentlichen Zugänglichmachens durch den Betreiber eines Content Delivery Networks?

Erst wenn der EuGH geantwortet hat, was geraume Zeit dauern dürfte, wird der BGH den ihm vorliegenden Fall weiter bearbeiten. Dabei wird sich der BGH an der Rechtsauslegung des EuGH orientieren. Das ist Sinn und Zweck solcherart vorgelegter Fragen.

Das öffentliche Zugänglichmachen von Werken ist Rechteinhabern vorbehalten. Wer fremde, urheberrechtlich geschützte Werke ohne Zustimmung öffentlich zugänglich macht, haftet dafür. Nach bisheriger ständiger Rechtsprechung des BGH ist Voraussetzung, dass sich die nicht lizenzierte Werkkopie „in der Zugriffssphäre des Vorhaltenden“ befindet. Einfacher ausgedrückt: Nur wer kontrollieren kann, ob eine bestimmte Datei abrufbar ist, haftet auch dafür. Wer lediglich einen Hyperlink setzt, der auf eine Datei verweist, deren Verfügbarkeit er selbst nicht kontrolliert, haftet nicht.

Doch nun hegt der BGH-Senat offenbar Zweifel, ob seine eigene Judikaturlinie EU-Recht entspricht. Vielleicht soll auch jeder, der einen Link auf Dateien Dritter setzt, haften? Eventuell unter bestimmten Bedingungen? Eine Bejahung durch den EuGH würde das Grundprinzip von Hypertext und dem darauf aufbauenden World Wide Web gefährden. Hinzu kann das Problem treten, dass derjenige, der eine Datei kontrolliert, deren Inhalt jederzeit ändern kann, ohne, dass sich die von anderen gesetzten Hyperlinks ändern.

Die zweite Frage bezieht sich auf Content Delivery Networks. Diese halten Server an zahlreichen Standorten bereit, stellen aber keine eigenen Inhalte bereit. Vielmehr zahlen Betreiber von Webseiten dafür, dass ihre Seiten auf den CDN-Servern gespiegelt werden. Damit können Internetnutzer auf deutlich näher liegende Server zugreifen, was die Übertragung schneller und stabiler macht. Gleichzeitig wird es für Angreifer schwieriger, den „echten“ Webserver anzugreifen. Auch die öffentliche Hand bedient sich laufend CDNs, betont der BGH. Damit ein CDN funktioniert, muss der DNS-Eintrag für die Webseite auf das CDN verweisen, weshalb CDNs in aller Regel auch DNS-Einträge verwalten.

Im Kern sind CDNs eine fortgeschrittene Variante von Cache-Servern. Für Caching gibt es ausdrückliche Haftungsbefreiungen in zwei EU-Richtlinien (Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr sowie die diese novellierende Richtlinie für digitale Dienste). Schließlich kann der Betreiber eines Cache-Servers unmöglich alle Inhalte prüfen, die zeitweilig über seine Infrastruktur laufen.

Allerdings hat der EuGH 2022 im Fall Youtube und Cyando Kriterien dafür aufgestellt, wann Videoplattformen für Inhalte haften, die von Dritten auf die Plattformen hochgeladen wurden. Daraufhin musste der BGH seine bis dahin laufende Judikaturlinie, dass Videoplattformen grundsätzlich nicht wie die Täter für Urheberrechtsverletzungen haften, ändern. Womöglich kommt das jetzt auch auf CDNs zu.

Ein Hersteller von Tonträgern hat ein CDN verklagt. Die dort gespiegelte Webseite enthielt Hyperlinks auf ausgewählte Dateien, die von Filesharing-Plattformen vorgehalten wurden. Einer dieser Links verwies auf eine Kopie eines Musikalbums, an dem der Tonträgerhersteller Urheberrechte hält. Weder das CDN noch die Webseite haben diese Datei bereitgestellt.

Dennoch haben Landgericht Köln (Az. 14 O 29/21) und Oberlandesgericht Köln (6 U 149/22) das CDN zu Unterlassung verurteilt, woraufhin sich das CDN an den BGH gewandt hat (Az. I ZR 155/23). Dieser möchte klären, ob die auf der Webseite gesetzten Hyperlinks rechtswidrig sind. Nach bisheriger Judikatur sind sie es nicht, womit auch deren Spiegelung einwandfrei ist. Sind die Links dennoch verboten, stellt sich die Frage nach etwaiger Haftung des spiegelnden CDN.


(ds)



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