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Ein erster Ausblick auf den Mercedes GLB EQ
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Aus welchem Winkel auch immer man das betrachten mag: Ein Neustart der E-Auto-Strategie bei Mercedes war überfällig. Dass im Sommer 2025 bei einem Teil der bestehenden EQA- und EQB-Modelle Energiegehalt und Ladeleistung zurückgenommen werden mussten, war nur der traurige Abschluss. Der Neustart, eingeleitet mit CLA EQ und GLC EQ, verspricht allerdings eine grundlegende Wende zum Besseren. Einen ersten Ausblick auf den kommenden GLB EQ gewährte Mercedes in frostiger Umgebung schon.
Keine Überraschung
Die äußere Gestaltung lag bei diesem Termin noch unter einer dicken Eisschicht. Zwar sind so kurz vor der offiziellen Premiere praktisch alle Tests schon gelaufen, doch die Verantwortlichen wollten noch nicht alles offenlegen. Was sich schon erkennen lässt: Wie beim GLC EQ bleibt eine Revolution in der Gestaltung aus. Mercedes gibt dem Neuanfang einen konservativen Anstrich. Der noch aktuelle EQB ist 4,68 m lang, sein Nachfolger wird das mit rund 4,8 m überbieten. Wie bisher gibt es auch den neuen GLB künftig als Siebensitzer. Bislang lässt sich Mercedes das mit knapp 1000 Euro Aufpreis gut bezahlen.

Mercedes-Benz
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Immer mit Glasdach
Auch das Innenraum-Design wird niemanden überraschen. Mercedes legt es wohl unter anderem deshalb schon jetzt offen. Im Wesentlichen ist dort das Armaturenbrett zu sehen, das schon aus dem CLA EQ bekannt ist. Hier wie dort wird die volle Anzahl an Displays, die auf den ersten Pressebildern gezeigt wird, vermutlich nur gegen Zuzahlung zu haben sein. Installiert ist in jedem Fall das Betriebssystem MB.OS, das nun nach und nach über die gesamte Modellpalette ausgerollt wird. Wir erwarten es beispielsweise auch im Rahmen der Modellpflege der C-Klasse, die im kommenden Jahr ansteht. Noch nicht geklärt ist die Sache beim Glasdach. Im GLC EQ ist es serienmäßig, eine Verschattung auf Knopfdruck oder eine Illuminierung mit kleinen Sternchen kostet Aufpreis. Öffnen lässt es sich nie. Möglicherweise verfährt Mercedes im GLB EQ ebenso.
Schnell befüllt
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Einen riesigen Schritt bringt der Modellwechsel aber vor allem bei Antrieb und Ladeleistung mit sich. Das vorläufige Basismodell hat schon 200 kW und eine Traktionsbatterie mit 85 kWh, die auch im Allradmodell mit 260 kW Motorleistung Standard ist. Die maximale Ladeleistung liegt bei 320 kW. Die 70 Prozent zwischen 10 und 80 Prozent Ladestand sollen in 22 Minuten nachgefüllt sein. Das entspricht einer durchschnittlichen Nettoladeleistung von rund 162 kW. Die maximale Reichweite im WLTP gibt Mercedes mit „bis zu 700 km“ an.

Mercedes-Benz
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Wir rechnen damit, dass früher oder später auch der etwas kleiner konfigurierte E-Antriebsstrang aus dem CLA EQ 200 seinen Weg in den GLB EQ finden wird. Er leistet 165 kW, die Batterie bietet einen Energiegehalt von 58 kWh. Ihre maximale Ladeleistung liegt bei 200 kW. Von 10 auf 80 Prozent Ladestand geht es hier in 20 Minuten, woraus sich eine durchschnittliche Nettoladeleistung von knapp 122 kW ergibt. An Wechselstrom können beide gegen Aufpreis mit bis zu 22 kW laden. Serienmäßig belässt es Mercedes bei 11 kW. Wie im CLA wird Mercedes auch den nächsten GLB zusätzlich mit 48-Volt-Hybridantrieben anbieten. Geplant sind drei Leistungsstufen mit 100, 120 und 140 kW, zu denen jeweils noch ein Startergenerator mit 22 kW kommt.
Auslieferung ab Frühjahr 2026
Die offizielle Vorstellung des GLB soll noch im Dezember sein, die Auslieferungen sollen im Frühjahr 2026 beginnen. Noch gibt es keine Aussagen zum Preis, nur ein paar grobe Abschätzungen, wohin es gehen könnte. Der aktuelle Mercedes GLB mit Verbrenner wird offiziell ab rund 44.000 Euro angeboten, der EQB mit E-Antrieb ab knapp 48.000 Euro. Darunter wird der Nachfolger kaum zu haben sein. Andererseits begrenzt der GLC EQ die Angelegenheit nach oben. Das in der kommenden Modellhierarchie recht weit oben angesiedelte Startmodell GLC 400 EQ ist ab 71.281 Euro zu haben, wobei Mercedes schon im Konfigurator den ersten Nachlass einräumt. Da der GLB EQ etwas unterhalb dieses Modells eingeordnet sein soll, wird er wohl weniger teuer, was nicht mit preiswert gleichzusetzen ist. Das aber hat von Mercedes wohl auch niemand ernsthaft erwartet.
(mfz)
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Verfassungsrechtler und Politiker fordern Klarnamenpflicht im Internet
Der Verfassungsrechtler Andreas Voßkuhle hat eine Debatte über eine Klarnamenpflicht im Internet angestoßen. Voßkuhle, von 2010 bis 2020 auch Präsident des Bundesverfassungsgerichts, hatte der Berliner Tageszeitung „Tagesspiegel“ am Donnerstag gesagt, die Umsetzung einer Klarnamenpflicht sei zwar nicht ganz einfach, aber „verfassungsrechtlich zulässig“. So könnten öffentliche Diskussionen im Netz entgiftet werden, erklärte Voßkuhle in dem Interview, das am Samstag (27.12.) erscheint. Die „Verrohung im Netz“ halte die Gesellschaft „auf Dauer nicht aus“.
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Am heutigen Freitag legte der Tagesspiegel mit weiteren Stimmen nach: Eine Klarnamenpflicht in den sozialen Medien könne die Diskurskultur im Netz zivilisieren, sagte der Zeitung zufolge der bayerische Digitalminister Fabian Mehring (Freie Wähler). „Das Recht auf freie Meinungsäußerung beinhaltet schließlich keinen Anspruch auf Anonymität – man muss schon zu seinen Äußerungen stehen; analog wie digital“, so Mehring.
„Öffentliche Debatten entgiften“
Was am Stammtisch kriminell sei, müsse auch im Netz sanktioniert werden können, betonte Mehring. „Wer beleidigt, bedroht oder Volksverhetzung betreibt, muss auch im Digitalen dingfest gemacht werden können.“ Und wer wisse, dass sein Handeln nicht folgenlos bleibe, verhalte sich verantwortungsvoller. Dies könne öffentliche Debatten spürbar entgiften. Dabei gehe es Mehring zufolge nicht um das Einschränken von Meinungen, sondern um einen wehrhaften Rechtsstaat, der auch im digitalen Raum funktioniere.
Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) verlange eine „ergebnisoffene, aber zielgerichtete Debatte über eine Klarnamenpflicht im digitalen Raum“, berichtet der Tagesspiegel. Der Staat müsse befähigt werden, „seiner Schutzfunktion besser gerecht zu werden“, verlangte Badenberg demnach. Ermittlungsbehörden bräuchten laut Badenberg in klar definierten Fällen „eine verlässliche und praktikable Möglichkeit, Tatverdächtige schnell zu identifizieren. Zugleich sind die Plattformen stärker in die Verantwortung zu nehmen, ihren Beitrag zur Durchsetzung unserer Rechtsordnung zu leisten.“
(hob)
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Letterboxd: Datenverwertung bedroht den Hort der digitalen Filmkultur
Samstagabend, 20:30 auf der Couch. Süßigkeiten wurden schon bereitgestellt und für den perfekten Heimkinoabend fehlt nur noch eines: der Film. Lieber Blockbuster, Arthouse oder Klassiker? Politthriller, Drama oder Komödie? Netflix, Disney+ oder doch Mubi? Eine gefühlte halbe Stunde zerrinnt im ziellosen Blättern durch das Filmangebot der Streaminganbieter. Die Entscheidung für einen Film rückt dabei immer weiter außer Sichtweite. Zu groß ist das Filmbuffet, zu unterschiedlich sind die Optionen – und dann noch die Meinungsflut im Netz.
Wie schön wäre eine Online-Gemeinschaft, an die man sich vertrauensvoll wenden könnte? Ein Ort, an dem Filmbewertungen noch sinnhaft erscheinen, weil Anerkennung nicht allzu großzügig verteilt wird. Ein Ort des gepflegten Austauschs über Filme, weit weg von der Polemik, die in den Kommentarbereichen etlicher sozialer Netzwerke schon lange zum netzkulturellen Alltag gehört. Was wie ein Traum ewig-gestriger Internetidealisten klingt, das ist Letterboxd für etliche Millionen vor allem junger Filmbegeisterter.
Wieso die Filmplattform gerade die Gen Z so anzieht, was die Pandemie damit zu tun hat und weshalb Letterboxd Gefahr läuft, die eigens geschaffene Filmkultur zu untergraben, erklären wir auf den folgenden Seiten.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Letterboxd: Datenverwertung bedroht den Hort der digitalen Filmkultur“.
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Bundesdigitalminister ist für Social-Media-Sperre für Kinder
Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) zeigt sich offen für ein Social-Media-Verbot für Kinder, wie in Australien. „Ich kann dem eine Menge abgewinnen. Ich halte die Frage nach einer Altersbeschränkung für mehr als berechtigt“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur (dpa).
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Aus Studien, Schilderungen und Beobachtungen wisse man, wie tiefgreifend soziale Medien in die Entwicklung junger Menschen eingriffen. „Da ist jetzt mal die Frage zu stellen: Wie ermöglichen wir ihnen eine gesunde Entwicklung, so wie sie frühere Generationen ohne soziale Medien auch hatten. Was das richtige Alter ist, muss gut diskutiert werden“, fügte er hinzu und verwies auf eine von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission für „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“.
Das Gremium aus Wissenschaftlern und Praktikern etwa aus Medizin und Jugendschutz hatte im Herbst seine Arbeit aufgenommen und soll bis zum Sommer Empfehlungen erarbeiten. Dabei geht es unter anderem um mögliche Altersgrenzen und auch um das viel diskutierte Thema Handyverbot an Schulen.
„Wir schulden das den Kindern“

Bundesdigitalminister Karsten Wildberger: „Ich halte die Frage nach einer Altersbeschränkung für mehr als berechtigt.“
(Bild: BMDS / Woithe)
Auch hier ist der Bundesdigitalminister für einen eher strikten Kurs: „Dass man sich mal ein, zwei Stunden hinsetzt, aufmerksam ist und nicht durch Dinge abgelenkt ist, ist eine Grundvoraussetzung für die Entwicklung. Insofern finde ich, ist das nicht nur zumutbar, sondern wir schulden das den Kindern auch, dass sie diese Möglichkeit haben“, so Wildberger. Auszeit gehöre dazu. Bei solchen Debatten sei es wichtig, auf diejenigen zu hören, die damit täglich zu tun hätten, und das seien die Lehrer.
Mit seinen Äußerungen gegenüber dpa geht der Bundesdigitalminister nun weiter, als er es noch im September im Interview mit c’t formuliert hatte. Er persönlich befürworte zwar prinzipiell eine Altersgrenze, hatte Wildberger damals betont. Das Thema sei jedoch zu wichtig und betreffe zu viele Menschen, um damit verbundene Grundsatzfragen außer Acht zu lassen. Für ihn gehe es „mehr um Schutz als um Verbote“.
(hob)
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