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Datenschutz & Sicherheit

Ein Jahr nach dem Onlinezugangsgesetz 2.0


Das Onlinezugangsgesetz 2.0 sollte frischen Wind in die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung bringen. Doch ein Jahr nach Inkrafttreten hat sich mit dem Gesetz für die Bürger*innen, Unternehmen und auch die Mitarbeiter*innen in der Verwaltung kaum etwas verändert. Noch immer bestehen die altbekannten Probleme: Manche Online-Dienste funktionieren an einem Ort, aber am anderen nicht. Anträge müssen teils online, teils per Post eingereicht werden. Mitarbeiter*innen in Ämtern drucken online eingereichte Anträge aus und heften sie ab.

Gründe für die Kluft zwischen analog und digital gibt es viele: inkompatible Online-Dienste, unterschiedliche Standards, unterschiedliche Schnittstellen, unterschiedliches Landesrecht.

Mit Karsten Wildberger (CDU) gibt es nun erstmals einen Bundesdigitalminister. In seinem Ministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) will er 150 neue Stellen einrichten. Der Digitalisierung will er einen Schub geben, von viel KI und wenig Bürokratie ist im Koalitionsvertrag zu lesen. Sein Plan: Bürger*innen sollen künftig auf Verwaltungsleistungen über eine App per Cloud zugreifen können.

Dazu will Wildberger zwei Test-Bundesländer aussuchen und prüfen, „welche Bürgerleistungen in bestimmten Kommunen gut funktionieren und was es braucht, um die flächendeckend auszurollen“. Die Länder sollen dann schnell viele Bürgerleistungen entwickeln. Gleichzeitig will er die besten digitalen Lösungen der Länder zusammentragen, die der Bund nach Absprache mit den Ländern zentral bereitstellen können soll.

Welche Probleme zuerst?

Dass ein neues Ministerium für die Digitalisierung unter anderem der öffentlichen Verwaltung geschaffen wurde, zeige, dass das Thema politisch aufgewertet wurde, sagt Malte Spitz vom Nationalen Normenkontrollrat (NKR). „Man sollte dem Ministerium nun etwas Zeit geben, sich aufzustellen.“

Doch die neue Regierung muss einen ganzen Berg an verschleppten Problemen mitziehen. Das OZG 2.0 mitsamt E-Government-Gesetz (EGovG), das zeitgleich erneuert wurde, habe in diesem ersten Jahr seit Bestehen jedenfalls kaum Wirkung gezeigt, sagt Spitz. Zwar gebe es einzelne Erfolge wie die elektronische Wohnsitzanmeldung in Berlin. Doch die seien lokal und regional begrenzt und gingen nicht in die Breite.

Warum aber hat das OZG 2.0 kaum Wirkung gezeigt? Dafür gibt es zwei wesentliche Gründe. Zum einen ist das Gesetz ein Kompromiss mit den Ländern. Die OZG-Reform hätte beispielsweise dafür sorgen können, dass der Bund einheitliche Standards zumindest für die Dienstleistungen des Bundes festlegen kann. Die Länder setzten für sich hingegen ein aktives Mitspracherecht durch.

Zum anderen gibt es im Apparat Verwaltungsdigitalisierung viele Stellschrauben, die sich dem Gesetz entziehen, etwa verschiedene Zuständigkeiten und das Verbot der Mischverwaltung. Hinzu kommt die angespannte Haushaltslage auf allen Ebenen. So können die Kommunen etwa für Lizenzen häufig ausschließlich mit Unterstützung durch das Land oder den Bund zahlen. Steht die Finanzierung, ist oftmals nicht selbstverständlich, dass kommunale Behörden einen Dienstleister finden, der die OZG-Leistung implementieren kann.

Ab auf die Insel-Lösung

Das alles zahlt auf ein Problem ein, das die Verwaltungsdigitalisierung schon seit Merkel-Zeiten begleitet: Alle Ministerien und Behörden, ob auf Bundes- oder Landesebene, entwickeln eigene IT-Lösungen für dieselben Prozesse. Sogenannte Insellösungen haben weniger mit weißem Sandstrand und Palmen zu tun als vielmehr mit dem Problem, dass die Lösungen auf allen Ebenen nicht miteinander kompatibel sind, geschweige denn interoperabel.

„Wir haben die Schritte in der falschen Reihenfolge gemacht“, so Spitz gegenüber netzpolitik.org. Bevor man Behörden und Ämter dazu auffordert, ihre Leistungen für Bürger*innen digital anzubieten, hätte „man sich zuerst um ein Architekturkonzept kümmern und den Fokus auf die Registermodernisierung setzen müssen“, erklärt Spitz.

Das hätte ein weiteres Problem der Digitalisierung adressiert: die fehlende Ende-zu-Ende-Digitalisierung. Damit ist gemeint, dass Prozesse durchgehend digitalisiert sind – vom Antrag durch Bürger*innen oder Unternehmen bis hin zur Archivierung der Akte durch Verwaltungsmitarbeiter*innen. Dass Sachbearbeiter*innen in Behörden online eingereichte Anträge ausdrucken und abheften, ist noch immer die Regel.

Als große Fortschritte bei der Verwaltungsdigitalisierung sieht Spitz unabhängig vom OZG 2.0 die Qualitätskriterien, die im Service-Standard festgelegt sind, die föderale IT-Archtitekturrichtlinie des IT-Planungsrats und die treibende Kraft der Föderalen IT-Kooperation (FITKO) als Geschäftsstelle des Rats.

Monitoring bleibt relevante Baustelle

Eine große Lücke im OZG 2.0 klafft laut Spitz beim Thema Monitoring. Zwar sollen die zuständigen Ministerien der Länder und des Bundes demnach ein Monitoring durchführen und den Erfüllungsaufwand für bestimmte Digitalisierungsmaßnahmen erheben. Doch bleibt das Gesetz hier sehr vage.

Der NKR hatte gefordert, im Gesetz konkret festzuhalten, Kriterien wie Nutzerfreundlichkeit und Umsetzungsstand zu erfassen. Auch sei „der Zugang zu den Ergebnissen über eine offene Schnittstelle“ notwendig. Das zuständige Bundesministerium hätte nach dem NKR-Vorschlag zudem vierteljährlich selbst zum Umsetzungsstand berichten sollen.

Es sei nahezu unmöglich, an konkrete Zahlen zu kommen, sagt Spitz gegenüber netzpolitik.org. Die seien aber erforderlich, um feststellen zu können, wo die Stärken und Schwächen der Digitalisierungsprojekte liegen und wo nachgebessert werden muss. Das OZG-Dashboard könne das nicht leisten. „Nur weil eine Leistung einen grünen Haken hat, heißt das nicht, dass sie eingesetzt oder gar von vielen Menschen genutzt wird. Vielleicht wird die Leistung in zwanzig Städten angeboten, aber nur von einem Prozent der Antragstellenden genutzt.“ Zudem enthält es keine Information zur Nutzbarkeit der Leistung.

Spitz hofft auf ein Umdenken hin zu mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit: „Möglicherweise ist das neue Digitalministerium dafür ein Impuls.“

Immerhin hat der Appell der Ampel-Koalition (PDF) an den IT-Planungsrat Wirkung gezeigt. Während der bisher kaum Dokumente zu internen Abstimmungsprozessen veröffentlichte, stehen seit Kurzem Sitzungsprotokolle, Beschlüsse und Prüfkommentare auch aus letzten Jahren online.

Geld ist knapp

Ihre IT-Entwicklungen nach einem einheitlichen Architekturkonzept ausrichten – damit hätten Behörden von Anfang an ihre Ressourcen bündeln können. Das hätte Zeit gespart und Geld. Und gerade letzteres wird knapp. Die Hilfen aus dem Corona-Konjunkturpaket sind ausgeschöpft und die Folgefinanzierung ist unklar.

In den Jahren 2024 und 2025 gibt es nur eine vorläufige Haushaltsführung. Die verglich Christian Görke (die Linke) gar mit einer Haushaltssperre. Nur gesetzliche Leistungen würden finanziert und „neue, dringend benötigte zusätzliche Investitionen“ könnten nicht ausgelöst werden. Das sei vor allem schwierig für die Digitalisierung der Verwaltung, wo man Verträge abschließt, Kosten längerfristig aufwendet und erst im September realistisch einschätzen kann, was genau die Zahlen für das Jahr 2025 sind, sagt Spitz.

Gerade diese Haushaltsordnung fordere heraus, dass Behörden ihre Digitalisierungsprojekte nicht in Zielen oder Meilensteinen, sondern in Jahren planen. Über wie viel Geld Wildberger und sein Ministerium verfügen werden, steht noch nicht genau fest. In den aktuellen Haushaltsverhandlungen gibt es für das BMDS keinen zusammenhängenden Einzelplan. Stattdessen ist bei Posten anderer Ministerien über viele Einzelpläne hinweg vermerkt, dass diese vom BMDS bewirtschaftet würden.



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Google Chrome: Kritische Sicherheitslücke in Webbrowser


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Im Webbrowser Google Chrome haben die Entwickler eine Sicherheitslücke geschlossen, die als kritisches Risiko eingestuft wurde. Wer den Browser einsetzt, sollte sicherstellen, die jüngste Version zu nutzen.

In der Versionsankündigung bleibt Google bekannt schmallippig zu den Details der Schwachstelle. Es handelt sich um einen „Use after free“-Fehler, bei dem der Programmcode auf Ressourcen zugreift, die bereits freigegeben wurden und somit undefinierte Inhalte aufweisen. Dieser Fehler findet sich im WebGL-Render-Backend Angle (CVE-2025-9478 / EUVD-2025-25822, noch kein CVSS, Risiko laut Google jedoch „kritisch„). Der CVE-Eintrag verrät immerhin, dass Angreifer aus dem Netz einen Speicherfehler auf dem Heap etwa mit sorgsam präparierten HTML-Webseiten missbrauchen können – oftmals gelingt darüber das Einschleusen und Ausführen von Schadcode, was aufgrund des Schweregrads auch hier anzunehmen ist.

In den Versionen Google Chrome 139.0.7258.158 für Android, 139.0.7258.154 für Linux sowie 139.0.7258.154/.155 für macOS und Windows haben die Entwickler die Schwachstelle ausgebessert. Das Update steht nun zum Download bereit.

Ob die aktuelle Fassung des Webbrowsers läuft, verrät der Versionsdialog. Der öffnet sich nach Klick auf das Symbol mit drei aufgestapelten Punkten rechts von der Adressleiste. Dort geht es weiter über „Hilfe“ – „Über Google Chrome“.


Versionsdialog von Google Chrome

Versionsdialog von Google Chrome

Der Versionsdialog von Google Chrome zeigt den aktuell laufenden Softwarestand an. Gegebenenfalls startet er die Aktualisierung.

(Bild: heise medien)

Bei Verfügbarkeit von aktualisierter Software startet das auch den Update-Prozess. Unter Linux ist dafür die distributionseigene Softwareverwaltung zuständig. Unter Android steht die Aktualisierung im Google Play Store bereit – jedoch nicht sofort für alle Smartphones. Die Lücke betrifft das Chromium-Projekt und dürfte somit darauf fußende Software wie den Microsoft-Edge-Browser ebenfalls anfällig machen. Dafür dürfte in Kürze ebenfalls ein Update bereitstehen, das Nutzerinnen und Nutzer zeitnah installieren sollten.

Zuletzt musste Google Mitte Juli eine bereits attackierte Schwachstelle im Chrome-Webbrowser abdichten.


(dmk)



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Elektronische Fußfesseln sollen Täter*innen auf Abstand halten


Künftig sollen Familiengerichte bundesweit elektronische Fußfesseln anordnen können, um gewaltsame Täter*innen auf Abstand zu halten. Auf das Vorhaben hatte sich die schwarz-rote Regierung bereits im Koalitionsvertrag geeinigt. Nun hat das Justizministerium einen Gesetzentwurf vorgelegt.

Die Fußfessel soll dabei helfen, Annäherungsverbote durchzusetzen, etwa bei häuslicher Gewalt. Die Geräte haben einen GPS-Sender und werden am Bein befestigt, beispielsweise bei einem gewaltsamen Ex-Partner. Sobald er sich etwa einer bedrohten Ex-Partnerin nähert, soll ein Alarm ausgelöst werden.

Eine solche Maßnahme gibt es bereits in einzelnen Bundesländern sowie in Spanien. Deshalb ist oft die Rede vom „spanischen Modell“. Die Ampel-Regierung hatte Ende 2024 eine bundesweite Regelung auf den Weg gebracht, aber nicht beschlossen. Fachleute lehnen die elektronische Fußfessel zwar nicht ab, verweisen aber auf den weitaus größeren Handlungsbedarf beim Gewaltschutz.

Elektronische Fußfesseln: So soll das ablaufen

Die Grundlage für elektronische Fußfesseln ist das Gewaltschutzgesetz. Es soll Menschen schützen, die bereits Gewalt erfahren haben, etwa Partner*innen oder Kinder. Demnach können Familiengerichte Täter*innen verbieten, sich einer Person erneut zu nähern. Die Fußfessel soll das nach Plänen des Justizministeriums kontrollieren und weitere Übergriffe durch einen Alarm verhindern.

Nicht nur Täter*innen sollen einen Peilsender bekommen. Auch zu schützende Personen können – auf eigenen Wunsch – ein Empfangsgerät tragen. Dann erhalten sie selbst eine Warnung, sobald der angeordnete Mindestabstand unterschritten wird.

Kommt es zu einem Alarm, landet er bei einer zentralen Anlaufstelle, etwa der HZD (Hessische Zentrale für Datenverarbeitung) oder der GÜL (Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder). Dort müssen die Angestellten je nach Kontext eine Entscheidung treffen: Ist es ein technischer Fehlalarm? Sollten Täter*in oder Opfer kontaktiert werden? Muss die Polizei direkt vor Ort einschreiten?

Das Justizministerium rechnet damit, dass die Fußfesseln vor allem bei Partnerschaftsgewalt zum Einsatz kommen; also bei Menschen, die aktuell in einer Beziehung sind oder sich getrennt haben. Möglich sein sollen Fußfesseln allerdings auch im Eltern-Kind-Verhältnis, bei Stalking oder Konflikten unter Nachbar*innen.

Die Anordnung für elektronische Fußfesseln soll zunächst für sechs Monate gelten und sich danach beim Familiengericht um jeweils drei Monate verlängern lassen. Eine Strafandrohung soll verhindern, dass Täter*innen die Fußfessel ablehnen, entfernen oder zerstören. Das geplante Strafmaß ist eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.

Kritik am begrenzten Nutzen

Die zentrale Kritik an elektronischen Fußfesseln ist ihr begrenzter Nutzen. So rechnet das Justizministerium selbst aufgrund bisheriger Erfahrungen damit, dass die elektronische Fußfessel bei jährlich 160 Fällen zum Einsatz kommt.

Allerdings gab es im Jahr 2023 rund 256.000 dokumentierte Fälle häuslicher Gewalt in Deutschland. Das entspricht in etwa einem neuen Fall alle zwei Minuten. Besonders betroffen sind Frauen. Sie machen mehr als zwei Drittel der Betroffenen aus. 155 Frauen sind 2023 durch ihren Partner oder Ex-Partner getötet worden.

Auf Anfrage von netzpolitik.org zeigt sich der Verein Frauenhauskoordinierung skeptisch zu den Plänen für Fußfesseln. Der Verein unterstützt die bundesweit 280 Frauenhäuser und mehr als 285 Fachberatungsstellen. „Bevor neue Maßnahmen eingeführt werden, sollten die bereits geltenden Rechtsinstrumente voll ausgeschöpft werden“, schreibt eine Sprecherin. So würden Richter*innen und Polizist*innen die Frauen nicht immer ernst nehmen; bei Verfahren würden gründliche Prüfungen fehlen.

Nur ein Bruchteil der Bewohnerinnen von Frauenhäusern (10 Prozent) würde überhaupt Anträge nach dem Gewaltschutzgesetz stellen. „Es bräuchte nicht nur mehr Personal, sondern vor allem intensiv und besser geschultes Personal – bei Polizei, Gerichten und Jugendämtern“, schreibt die Sprecherin.

Der oft zitierte Vergleich mit dem spanischen Modell greife zu kurz. „Dort werden gewaltbetroffene Frauen ganz anders begleitet – mit kontinuierlichen Kontrollanrufen, Polizeibesuchen und engmaschiger Überwachung der Gefährdungslage“, erklärt die Sprecherin. Diese Infrastruktur fehle in Deutschland vollständig.

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Ähnliche Kritik übte der Deutsche Juristinnenbund (djb) zu einem ähnlichen Gesetzentwurf der Union aus dem Jahr 2024. Der Einsatz der Fußfessel sei nur „eine situationsbezogene, kurzfristige Form der Prävention“, heißt es in einer 15-seitigen Stellungnahme. Weder würde die Maßnahme die Ursachen der Gewalt adressieren, noch langfristigen Schutz gewähren. Nur selten könnten von Gewalt betroffene Frauen und Kinder eine Wohnung alleine nutzen. Das heißt: Vielen fehlt die Möglichkeit, einfach so auf Abstand zum Täter zu gehen. Das Fazit der Jurist*innen: Der flächendeckende Ausbau von Beratungsstellen und Schutzunterkünften sei „unabdingbar“.

Wie viel Geld ist dem Staat der Gewaltschutz wert?

Dass elektronische Fußfesseln allein nicht genügen, ist dem Justizministerium offenbar bewusst. Der Gesetzentwurf sieht weitere Maßnahmen zum Gewaltschutz vor. So sollen Familiengerichte auch Täter*innen zu Anti-Gewalt-Trainings verpflichten können. Spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten soll das neue Gesetz zudem überprüft werden. Weitere Maßnahmen seien geplant, teilt das Ministerium mit, etwa im Sorge- und Mietrecht.

Zum Nutzen der Maßnahmen äußert sich das Justizministerium teils irreführend. In der Pressemitteilung zum Gesetzentwurf heißt es etwa: „Die Justiz soll häusliche Gewalt besser verhindern können“ und „Jeder Fall von häuslicher Gewalt ist einer zu viel.“ Aber die vorgeschlagenen Maßnahmen – Fußfesseln und Anti-Gewalt-Trainings – greifen erst, nachdem es bereits zu Gewalt gekommen ist. Nur wenn Betroffene die Ressourcen haben, Hilfe beim Familiengericht zu suchen, können die Neuerungen weitere Gewalt verhindern.

Der Knackpunkt beim Gewaltschutz sind die Kosten. Wie viel Geld ist es dem Staat wert, Menschen, insbesondere Frauen, vor Gewalt zu schützen? Immer wieder beklagen Fachleute: Es gebe nicht genug Hilfe für alle, die Hilfe benötigen; die Finanzierung sei unsicher. Schätzungen zufolge fließen ins Hilfesystem aus Schutzeinrichtungen und Beratungsstellen jährlich rund 270 Millionen Euro. Nötig seien allerdings 1,6 Milliarden Euro, wie der Verein Frauenhauskoordinierung festhält. Zum Vergleich: Für die neuen, elektronischen Fußfesseln rechnet das Justizministerium mit jährlich laufenden Kosten von rund 11 Millionen Euro.

Eine weitere konkrete Hochrechnung liefert der Verein Frauenhauskoordinierung in seiner bundesweiten Statistik für das Jahr 2023. Demnach gebe es in Deutschland rund 7.700 Plätze in Frauenhäusern; benötigt würden aber rund 21.000. Das heißt, der Bedarf ist nur zu rund einem Drittel gedeckt.

Im Februar hatten sich Bundestag und Bundesrat auf ein Gewalthilfegesetz geeinigt. Darin steht ein Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt für Frauen und ihre Kinder. Für die Umsetzung wurde den Ländern viel Zeit eingeräumt: Der Anspruch soll erst 2032 in Kraft treten.



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„Passwort“ Folge 39: Vielfältiges Versagen in Redmond und andere News


Die sommerliche Urlaubszeit ist vorbei und die Hosts des Passwort-Podcasts machen sich gut erholt an die nächsten Folgen. Vom berüchtigten Sommerloch bemerken sie wenig: Gleich drei Folgen könnten sie mit den gesammelten Inhalten auf einen Schlag füllen.

Zunächst widmen Sylvester und Christopher sich einer Studie, die kürzlich auf der Security-Konferenz Black Hat vorgestellt wurde. Die großangelegte Untersuchung an einem kalifornischen Universitätsklinikum mit fast 20.000 Mitarbeitenden ergab, dass jährliche Awareness-Schulungen und Phishing-Tests per E-Mail praktisch wirkungslos sind. Christopher hatte eine Vorabversion der Studie bereits im vergangenen November unter die Lupe genommen und berichtet von den ernüchternden Ergebnissen.

Die weltgrößte CA Let’s Encrypt kann es gar nicht erwarten, ihr Verfahren zur Zertifikatsdokumentation umzustellen. Sie möchte ihre „Certificate Transparency Logs“ so schnell wie möglich vollständig vom alten Verfahren nach RFC 6962 auf die neuen „Static Logs“ umbauen und überschlägt sich in ihrer Ankündigung förmlich. Der Zeitplan war zunächst so knapp gewählt, dass offenbar auch die Browserhersteller nicht hinterherkamen.

Und dann war da noch Microsoft. Der Softwarehersteller aus Redmond hatte in den Sommermonaten mit einer haarsträubenden Lücke in seiner Kollaborationsplattform Sharepoint zu kämpfen – und Nutzer wie Redakteure mit dem eigenwilligen Verhalten rund um die Fehlerbehebung. Da ließen sich Patches mit einem simplen „/“ aushebeln, notwendige Konfigurationsänderungen wurden nicht automatisch ausgeführt und zu allem Überfluss ist Microsofts Kommunikationsstrategie auch maximal verwirrend. Das war sie auch bei einem aktuellen KI-Fehler, der zu unvollständigen Compliance-Protokollen führte. Aus Sicht des meldenden Sicherheitsforschers und auch nach Meinung der Hosts Christopher und Sylvester gab es auch in diesem Fall an der Reaktion des Konzerns einiges auszusetzen.

Die neueste Folge von „Passwort – der heise security Podcast“ steht seit Mittwochmorgen auf allen Podcast-Plattformen zum Anhören bereit.


(cku)



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