Datenschutz & Sicherheit
Ein Jahr nach dem Onlinezugangsgesetz 2.0
Das Onlinezugangsgesetz 2.0 sollte frischen Wind in die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung bringen. Doch ein Jahr nach Inkrafttreten hat sich mit dem Gesetz für die Bürger*innen, Unternehmen und auch die Mitarbeiter*innen in der Verwaltung kaum etwas verändert. Noch immer bestehen die altbekannten Probleme: Manche Online-Dienste funktionieren an einem Ort, aber am anderen nicht. Anträge müssen teils online, teils per Post eingereicht werden. Mitarbeiter*innen in Ämtern drucken online eingereichte Anträge aus und heften sie ab.
Gründe für die Kluft zwischen analog und digital gibt es viele: inkompatible Online-Dienste, unterschiedliche Standards, unterschiedliche Schnittstellen, unterschiedliches Landesrecht.
Mit Karsten Wildberger (CDU) gibt es nun erstmals einen Bundesdigitalminister. In seinem Ministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) will er 150 neue Stellen einrichten. Der Digitalisierung will er einen Schub geben, von viel KI und wenig Bürokratie ist im Koalitionsvertrag zu lesen. Sein Plan: Bürger*innen sollen künftig auf Verwaltungsleistungen über eine App per Cloud zugreifen können.
Dazu will Wildberger zwei Test-Bundesländer aussuchen und prüfen, „welche Bürgerleistungen in bestimmten Kommunen gut funktionieren und was es braucht, um die flächendeckend auszurollen“. Die Länder sollen dann schnell viele Bürgerleistungen entwickeln. Gleichzeitig will er die besten digitalen Lösungen der Länder zusammentragen, die der Bund nach Absprache mit den Ländern zentral bereitstellen können soll.
Welche Probleme zuerst?
Dass ein neues Ministerium für die Digitalisierung unter anderem der öffentlichen Verwaltung geschaffen wurde, zeige, dass das Thema politisch aufgewertet wurde, sagt Malte Spitz vom Nationalen Normenkontrollrat (NKR). „Man sollte dem Ministerium nun etwas Zeit geben, sich aufzustellen.“
Doch die neue Regierung muss einen ganzen Berg an verschleppten Problemen mitziehen. Das OZG 2.0 mitsamt E-Government-Gesetz (EGovG), das zeitgleich erneuert wurde, habe in diesem ersten Jahr seit Bestehen jedenfalls kaum Wirkung gezeigt, sagt Spitz. Zwar gebe es einzelne Erfolge wie die elektronische Wohnsitzanmeldung in Berlin. Doch die seien lokal und regional begrenzt und gingen nicht in die Breite.
Warum aber hat das OZG 2.0 kaum Wirkung gezeigt? Dafür gibt es zwei wesentliche Gründe. Zum einen ist das Gesetz ein Kompromiss mit den Ländern. Die OZG-Reform hätte beispielsweise dafür sorgen können, dass der Bund einheitliche Standards zumindest für die Dienstleistungen des Bundes festlegen kann. Die Länder setzten für sich hingegen ein aktives Mitspracherecht durch.
Zum anderen gibt es im Apparat Verwaltungsdigitalisierung viele Stellschrauben, die sich dem Gesetz entziehen, etwa verschiedene Zuständigkeiten und das Verbot der Mischverwaltung. Hinzu kommt die angespannte Haushaltslage auf allen Ebenen. So können die Kommunen etwa für Lizenzen häufig ausschließlich mit Unterstützung durch das Land oder den Bund zahlen. Steht die Finanzierung, ist oftmals nicht selbstverständlich, dass kommunale Behörden einen Dienstleister finden, der die OZG-Leistung implementieren kann.
Ab auf die Insel-Lösung
Das alles zahlt auf ein Problem ein, das die Verwaltungsdigitalisierung schon seit Merkel-Zeiten begleitet: Alle Ministerien und Behörden, ob auf Bundes- oder Landesebene, entwickeln eigene IT-Lösungen für dieselben Prozesse. Sogenannte Insellösungen haben weniger mit weißem Sandstrand und Palmen zu tun als vielmehr mit dem Problem, dass die Lösungen auf allen Ebenen nicht miteinander kompatibel sind, geschweige denn interoperabel.
„Wir haben die Schritte in der falschen Reihenfolge gemacht“, so Spitz gegenüber netzpolitik.org. Bevor man Behörden und Ämter dazu auffordert, ihre Leistungen für Bürger*innen digital anzubieten, hätte „man sich zuerst um ein Architekturkonzept kümmern und den Fokus auf die Registermodernisierung setzen müssen“, erklärt Spitz.
Das hätte ein weiteres Problem der Digitalisierung adressiert: die fehlende Ende-zu-Ende-Digitalisierung. Damit ist gemeint, dass Prozesse durchgehend digitalisiert sind – vom Antrag durch Bürger*innen oder Unternehmen bis hin zur Archivierung der Akte durch Verwaltungsmitarbeiter*innen. Dass Sachbearbeiter*innen in Behörden online eingereichte Anträge ausdrucken und abheften, ist noch immer die Regel.
Als große Fortschritte bei der Verwaltungsdigitalisierung sieht Spitz unabhängig vom OZG 2.0 die Qualitätskriterien, die im Service-Standard festgelegt sind, die föderale IT-Archtitekturrichtlinie des IT-Planungsrats und die treibende Kraft der Föderalen IT-Kooperation (FITKO) als Geschäftsstelle des Rats.
Monitoring bleibt relevante Baustelle
Eine große Lücke im OZG 2.0 klafft laut Spitz beim Thema Monitoring. Zwar sollen die zuständigen Ministerien der Länder und des Bundes demnach ein Monitoring durchführen und den Erfüllungsaufwand für bestimmte Digitalisierungsmaßnahmen erheben. Doch bleibt das Gesetz hier sehr vage.
Der NKR hatte gefordert, im Gesetz konkret festzuhalten, Kriterien wie Nutzerfreundlichkeit und Umsetzungsstand zu erfassen. Auch sei „der Zugang zu den Ergebnissen über eine offene Schnittstelle“ notwendig. Das zuständige Bundesministerium hätte nach dem NKR-Vorschlag zudem vierteljährlich selbst zum Umsetzungsstand berichten sollen.
Es sei nahezu unmöglich, an konkrete Zahlen zu kommen, sagt Spitz gegenüber netzpolitik.org. Die seien aber erforderlich, um feststellen zu können, wo die Stärken und Schwächen der Digitalisierungsprojekte liegen und wo nachgebessert werden muss. Das OZG-Dashboard könne das nicht leisten. „Nur weil eine Leistung einen grünen Haken hat, heißt das nicht, dass sie eingesetzt oder gar von vielen Menschen genutzt wird. Vielleicht wird die Leistung in zwanzig Städten angeboten, aber nur von einem Prozent der Antragstellenden genutzt.“ Zudem enthält es keine Information zur Nutzbarkeit der Leistung.
Spitz hofft auf ein Umdenken hin zu mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit: „Möglicherweise ist das neue Digitalministerium dafür ein Impuls.“
Immerhin hat der Appell der Ampel-Koalition (PDF) an den IT-Planungsrat Wirkung gezeigt. Während der bisher kaum Dokumente zu internen Abstimmungsprozessen veröffentlichte, stehen seit Kurzem Sitzungsprotokolle, Beschlüsse und Prüfkommentare auch aus letzten Jahren online.
Geld ist knapp
Ihre IT-Entwicklungen nach einem einheitlichen Architekturkonzept ausrichten – damit hätten Behörden von Anfang an ihre Ressourcen bündeln können. Das hätte Zeit gespart und Geld. Und gerade letzteres wird knapp. Die Hilfen aus dem Corona-Konjunkturpaket sind ausgeschöpft und die Folgefinanzierung ist unklar.
In den Jahren 2024 und 2025 gibt es nur eine vorläufige Haushaltsführung. Die verglich Christian Görke (die Linke) gar mit einer Haushaltssperre. Nur gesetzliche Leistungen würden finanziert und „neue, dringend benötigte zusätzliche Investitionen“ könnten nicht ausgelöst werden. Das sei vor allem schwierig für die Digitalisierung der Verwaltung, wo man Verträge abschließt, Kosten längerfristig aufwendet und erst im September realistisch einschätzen kann, was genau die Zahlen für das Jahr 2025 sind, sagt Spitz.
Gerade diese Haushaltsordnung fordere heraus, dass Behörden ihre Digitalisierungsprojekte nicht in Zielen oder Meilensteinen, sondern in Jahren planen. Über wie viel Geld Wildberger und sein Ministerium verfügen werden, steht noch nicht genau fest. In den aktuellen Haushaltsverhandlungen gibt es für das BMDS keinen zusammenhängenden Einzelplan. Stattdessen ist bei Posten anderer Ministerien über viele Einzelpläne hinweg vermerkt, dass diese vom BMDS bewirtschaftet würden.
Datenschutz & Sicherheit
Qantas: Erste Details nach Cyber-Vorfall bekannt
In der vergangenen Woche wurde bekannt, dass es einen Cyberangriff auf die australische Fluggesellschaft Qantas gegeben hat. Dabei haben sich Cyberkriminelle Zugang zu Daten von Millionen Qantas-Kunden verschafft. Jetzt hat die Airline erste Zwischenergebnisse der Untersuchung des Vorfalls veröffentlicht.
Auf einer eigens dafür eingerichteten Webseite liefert Qantas einen aktualisierten Status. Demnach hat die Fluggesellschaft Fortschritte bei der forensischen Analyse der Kundendaten auf dem kompromittierten System gemacht. Das Unternehmen bekräftigt, dass weder Kreditkarteninformationen, noch persönliche finanzielle Informationen oder Ausweis-Details auf dem System gespeichert wurden und daher auch nicht zugreifbar waren.
Daten von Qantas-Vielfliegern seien nicht betroffen – Passwörter, PINs und Log-in-Details wurden weder abgegriffen noch kompromittiert. Die Daten, die die Angreifer kompromittiert haben, seien nicht ausreichend, um Zugriff auf die Vielfliger-Accounts zu erlangen. Es gebe zudem keine Hinweise, dass die gestohlenen Daten veröffentlicht wurden. Qantas beobachtet mit der Unterstützung von Cyber-Sicherheitsexperten die Lage weiter.
Große Datenmenge zugreifbar
Nachdem die Analysten die Dubletten entfernt haben, blieben noch 5,7 Millionen Kunden-Datensätze übrig. Einzelne spezielle Datenfelder variieren von Kunde zu Kunde, aber die Daten setzen sich offenbar folgendermaßen zusammen: 4 Millionen Datensätze beschränken sich auf den Namen, die E-Mail-Adresse und Qantas-Vielflieger-Details. Davon bestanden 1,2 Millionen Datensätze lediglich aus Namen und E-Mail-Adresse und bei 2,8 Millionen war auch die Vielflieger-Nummer enthalten; die Tier-Ebene war bei einem Großteil verzeichnet, bei einigen Kunden auch Punktestand und Status-Credits.
Die restlichen 1,7 Millionen Kundendaten bestehen aus einer Kombination von einigen der vorgenannten Datenfelder und zusätzlich noch einem oder mehreren der folgenden Punkte: Adressen (1,3 Millionen), Geburtsdatum (1,1 Millionen), Telefonnummern (900.000), Geschlecht (400.000) sowie Essensvorlieben (von 10.000 Kunden).
Qantas will nun vom Datenleck betroffene Kunden mit E-Mails kontaktieren und sie darüber informieren, welche Daten in dem kompromittierten System über sie abgelegt waren. Die Kunden sollten jedoch aufmerksam bleiben und insbesondere bei E-Mails, Textnachrichten oder Telefonanrufen angeblich von Qantas Vorsicht walten lassen. Das Unternehmen frage Kunden niemals nach Passwörtern oder persönliche und finanzielle Informationen. Die Identität sollten sie dadurch prüfen, dass sie sie auf einer Nummer zurückrufen, die auf offiziellen Qantas-Kanälen angegeben ist. Zudem sollten Betroffene Zwei-Faktor-Authentifizierung etwa für persönliche E-Mail- und Online-Konten aktivieren.
(dmk)
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EU unterstützt Initiative für Unabhängigkeit von Big Tech
Ob Rechenzentren, Websuche, soziale Medien oder Betriebssysteme – digitale Infrastruktur ist so wichtig für das Funktionieren von Alltag und Demokratie, ähnlich wie Straßen, Brücken oder Stromnetze. Menschen verlassen sich jeden Tag darauf. Doch was ist, wenn die Infrastruktur sich dem Einfluss der Öffentlichkeit entzieht?
Spätestens mit Beginn der zweiten Amtszeit von US-Präsident Donald Trump ist die Frage nach Europas Abhängigkeit in Sachen digitale Infrastruktur drängender denn je. Die Gesellschaft für Informatik spricht gar von der Gefahr eines Killswitchs, wonach Trump die Macht besäße, Big-Tech-Unternehmen wie Microsoft dazu zu bringen, ihren Support für Software in Deutschland einzustellen – und damit ganze Behörden lahmzulegen.
Doch auch, wenn dieses Szenario nicht eintritt, birgt der Einfluss von Tech-Riesen wie Microsoft und Oracle in EU-Staaten wie Deutschland zunehmend Risiken. Gut 96 Prozent der Behörden auf Bundesebene nutzen in Deutschland etwa die Bürosoftware von Microsoft und sind damit auch der Preispolitik des Konzerns ausgeliefert. Zudem sind viele Datenbanken des Bundes auf Software von Oracle angewiesen.
Vier EU-Staaten wollen Kräfte bündeln
Gegen diese Übermacht regt sich Widerstand, etwa in Schleswig-Holstein. Das Bundesland hat mit seiner Open-Source-Strategie Microsoft abgeschworen. Und auch die Region Lyon in Frankreich hat den Wechsel zu Linux gewagt.
Um gemeinsam eine digitale Infrastruktur aufzubauen, die sich von US-Herstellern unabhängig macht, wollen die EU-Mitgliedstaaten Deutschland, die Niederlande, Frankreich und Italien Kräfte bündeln. Diese Woche haben sie das Papier zur Gründung eines neuen europäischen Konsortiums unterschrieben. Es geht um Digitale Infrastrukturen für digitale Gemeingüter, auf Englisch: „European Digital Infrastructure Consortium for Digital Commons“ (DC-EDIC).
Die Initiative wird vom Europäischen Konsortium für digitale Infrastruktur (EDIC) unterstützt und hat zuvor von der EU-Kommission grünes Licht bekommen. Das DC-EDIC finanziert sich aus den Beiträgen der Mitglieder und soll digitale Gemeingüter entwickeln, pflegen und nachhaltig finanzieren. Zudem soll es die Community rund um digitale Gemeingüter zu stärken.
Alternativen zu Microsoft
Konkrete Projekte sind beispielsweise Microsoft-Alternativen wie La Suite Numerique aus Frankreich oder die Kollaborationssoftware openDesk, ein Projekt des öffentlich finanzierten Zentrums für digitale Souveränität (ZenDiS). Das ZenDiS hat die Initiative für das neue DC-EDIC selbst mitangestoßen, zusammen mit der ebenso vom Bund finanzierten Sovereign Tech Agency (STA).
Die gemeinnützige europäische Organisation Open Future setzt sich für digitale Gemeingüter ein und begrüßt die Initiative. Europa mangele es derzeit unter anderem an einer interoperablen Cloud-Infrastruktur, Tools zur Wahrung der Privatsphäre und offenen Protokollen für soziale Netzwerke. Nur auf dieser technologischen Basis könne man „das öffentliche Interesse schützen und Konzentration von Macht verhindern“. Das Konsortium könne künftig eine entscheidende Rolle spielen.
Gemeinsam mit den Partnern wolle man nun das DC-EDIC zügig errichten, heißt es von der STA auf Anfrage. In Deutschland werde die STA diesen Prozess zusammen mit dem Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung und dem ZenDiS voranbringen.
Datenschutz & Sicherheit
Kritische Codeschmuggel-Lücke in Wing FTP wird angegriffen
In der Datentransfersoftware Wing FTP klafft eine Sicherheitslücke, die Angreifern aus dem Netz das Einschleusen und Ausführen von Schadcode ermöglicht. Sie erhält die höchstmögliche Risikobewertung „kritisch“. IT-Forensiker haben den Missbrauch der Schwachstelle bereits am 1. Juli beobachtet.
Laut Schwachstellenbeschreibung behandelt das User- und Admin-Webinterface „\0“-Bytes fehlerhaft, die das Ende von Zeichenketten anzeigen. Ohne in die Details zu gehen, soll das Angreifern ermöglichen, beliebigen LUA-Code in User-Session-Files zu schleusen. Damit lassen sich wiederum beliebige Systembefehle mit den Rechten des FTP-Servers – standardmäßig „root“ oder „SYSTEM“ – ausführen. „Das ist daher eine Remote-Code-Execution-Lücke, die die vollständige Server-Kompromittierung garantiert“, schreiben die Melder der Lücke. Sie lasse sich auch mit anonymen FTP-Konten ausnutzen (CVE-2025-47812 / EUVD-2025-21009, CVSS 10.0, Risiko „kritisch„).
Lücke bereits attackiert
Über die beobachteten Angriffe auf die Sicherheitslücke berichten IT-Sicherheitsforscher von Huntress in ihrem Blog. Sie beschreiben Details der beobachteten Angriffe und liefern am Ende eine Liste von Indizien für Angriffe (Indicators of Compromise, IOCs).
Die Schwachstelle betrifft Wing FTP vor der aktuellen Fassung 7.4.4, die seit dem 14. Mai 2025 zum Herunterladen bereitsteht. Das Changelog nennt explizit die Sicherheitslücke, die damit geschlossen wird. Wing FTP steht auf der Download-Seite für Linux, macOS und Windows bereit. IT-Verantwortliche sollten zügig die Updates anwenden.
Datentransfersoftware ist für Cyberkriminelle interessant, da sie durch Schwachstellen darin oftmals auf sensible Daten zugreifen können, mit denen sie Unternehmen dann um Lösegeld erpressen können. So ging die Cybergang Cl0p auch vor, um Daten von vielen namhaften Unternehmen und gar von US-Behörden durch Schwachstellen in der Datenübertragungssoftware Progress MOVEit abzugreifen.
(dmk)
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