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Etappensieg für WhatsApp: EuGH ebnet Weg gegen Datenschutz-Millionenbußgelder


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Das juristische Tauziehen um eines der bislang höchsten Bußgelder in der Geschichte der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat eine entscheidende Wende erfahren. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Dienstag den Weg für WhatsApp freigemacht, sich direkt gegen die Vorgaben des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) zur Wehr zu setzen. Damit hoben die obersten Richter eine vorangegangene Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union (EuG) auf, das eine entsprechende Nichtigkeitsklage des Messenger-Dienstes Ende 2022 noch als unzulässig abgewiesen hatte.

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Der Fall hat seinen Ursprung in einer Untersuchung der irischen Datenschutzkommission (DPC) aus dem Jahr 2018, die Unregelmäßigkeiten bei der Transparenz und der Information von Nutzern bei WhatsApp prüfen sollte. Während die irischen Kontrolleure ursprünglich ein moderates Bußgeld im Bereich von 30 Millionen bis 50 Millionen Euro im Auge hatten, regte sich unter den europäischen Partnerbehörden Widerstand.

Da sich kein Konsens abzeichnete, schalteten die beteiligten Aufsichtsbehörden den EDSA ein. Dieser erließ 2021 schließlich einen verbindlichen Beschluss, der die DPC dazu zwang, die geplanten Maßnahmen drastisch zu verschärfen. Das Resultat war eine Rekordstrafe von 225 Millionen Euro, die WhatsApp schließlich auferlegt wurde. Der EDSA warf der Meta-Tochter Intransparenz beim Teilen von Daten mit Facebook – einer weiteren Konzernsparte – vor.

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Bisher vertrat das erstinstanzliche EU-Gericht die Auffassung, dass WhatsApp lediglich den finalen Bescheid der irischen Behörde vor einem nationalen Gericht anfechten könne. Den EDSA-Beschluss werteten die Richter auf dieser Ebene als bloße Zwischenmaßnahme ohne direkte Außenwirkung für den Konzern. Dieser Argumentation folgte der EuGH nun ausdrücklich nicht. In seinem Urteil in der Rechtssache C-97/23 P stellte der Gerichtshof fest, dass ein solcher Beschluss sehr wohl eine anfechtbare Handlung darstellt, da er von einer Einrichtung der EU stammt und darauf abzielt, Rechtswirkungen gegenüber Dritten zu entfalten.

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Mit dieser Entscheidung folgten die Luxemburger Richter weitgehend der Empfehlung der Generalanwältin Tamara Ćapeta vom März 2025. Besonders bedeutsam ist die Feststellung des Gerichtshofs, dass WhatsApp von der Entscheidung des Datenschutzausschusses unmittelbar betroffen ist. Da der Beschluss für die nationalen Behörden verbindlich ist und diesen keinerlei Ermessensspielraum lässt, ändere er die Rechtslage des betroffenen Unternehmens in qualifizierter Weise. Ein Sprecher von WhatsApp begrüßte das Urteil und betonte, dass der EDSA als nicht gewählte Instanz gegenüber den EU-Gerichten voll rechenschaftspflichtig sein müsse.

Die Tragweite dieser Entscheidung reicht weit über den Einzelfall hinaus. Das Urteil dürfte einen Stau von weiteren Klagen auflösen, die derzeit beim EuG anhängig sind. In vielen dieser Fälle, die oft den Mutterkonzern Meta betreffen, geht es um Milliardenbeträge. Durch die Bestätigung, dass der EDSA direkt verklagt werden kann, eröffnen sich für Tech-Konzerne neue juristische Flanken, um gegen die strengen Auslegungen der europäischen Datenschützer vorzugehen.

Für WhatsApp bedeutet der Erfolg in Luxemburg allerdings noch nicht das Ende des Bußgeldverfahrens. Der EuGH hat die Rechtssache nun zur Entscheidung in der Sache an die niedere Instanz zurückverwiesen. Die muss jetzt inhaltlich prüfen, ob WhatsApp tatsächlich gegen die Transparenzpflichten der DSGVO verstoßen hat und ob die Höhe der verhängten Strafe rechtmäßig ist. Der EDSA erklärte, das Urteil zur Kenntnis genommen zu haben und bereit zu sein, seine Entscheidung in der Sache vor Gericht zu verteidigen.


(afl)



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(ilk)



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„Weiße SIM-Karten“: Ausnahme von Irans Internetsperre für Regimetreue bestätigt


Mehr als 11 Tage nach Beginn der jüngsten kompletten Internetsperrung im Iran gibt es eine offizielle Bestätigung, dass bestimmte Individuen und Organisationen davon nicht betroffen sind. Die kommt von Fatemeh Mohajerani, der Sprecherin der Islamischen Republik. Sie hat erklärt, dass „Maßnahmen ergriffen wurden, damit solche Ausstattung nur denjenigen zur Verfügung steht, die unsere Stimme an andere weitergeben können“, zitiert IranWire. Auch wenn sie dabei nicht konkreter geworden ist, bezieht sie sich wohl auf spezielle SIM-Karten, über die man weiter online gehen kann und die gezielt für Propagandazwecke verteilt werden. Irans Präsident hatte erst im Dezember versprochen, diese „weißen SIM-Karten“ deaktivieren zu lassen, damit alle die „Schwärze“ gleichermaßen erleben müssen, wie Iran International berichtete.

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Die Sonderregelung für eine kleine Minderheit von regimetreuen Organisationen und Personen zeigt sich laut Netblocks auch in den Daten zum Internetverkehr. Die Organisation weist regelmäßig auf die anhaltende Internetblockade hin und schreibt, dass die Konnektivität der Islamischen Republik auf ein Prozent des normalen Niveaus gefallen ist. Dieser kleine Rest entfällt demnach etwa auf Staatsmedien, die die Sichtweise der Islamischen Republik verbreiten sollen. Irans Präsident Massud Peseschkian hat dieses bereits erprobte Vorgehen immer wieder kritisiert, aber im Dezember erklärt, dass er dagegen nicht vorgehen könne. Deshalb wollte er die weißen SIM-Karten sperren lassen, aber auch das ist ihm offensichtlich nicht gelungen. Im Iran liegt die eigentliche Macht beim sogenannten Obersten Führer.

Die aktuelle Internetblockade wurde am 28. Februar verhängt, als Israel und die USA begannen, Luftangriffe auf den Iran zu fliegen. Dabei wurde unter anderem Ali Chamenei getötet, als neuer Oberster Führer wurde inzwischen sein Sohn installiert. Der Iran hat zudem begonnen, verschiedene Nachbarstaaten anzugreifen. Getroffen wurden dabei unter anderem auch zwei Rechenzentren der Amazon-Tochter AWS. Mit der Internetsperrung will das Regime unter anderem Proteste im Keim ersticken. Die vorherige Internetsperre war nach den mutmaßlich größten Demonstrationen in der Geschichte der Islamischen Republik Anfang des Jahres verhängt worden. Als die Kommunikation mit dem Rest unterbrochen war, wurden sie blutig niedergeschlagen.

Der übergroßen Mehrheit der Menschen im Iran steht derzeit nur ein strikt reglementiertes nationales Internet offen, in dem es unmöglich ist, sich unabhängig zu informieren. Dessen Entwicklung wurde seit Jahren vorangetrieben, es firmiert unter den Namen „Internet-e Halal“, also islamisches Netz, oder „Internet-e Melli“ – wörtlich übersetzt Volksinternet. Gegenwärtig gibt es zudem Berichte, dass die Regierung massenhaft SMS verschickt, in denen Menschen davor gewarnt werden, zu protestieren. Ahmadreza Radan, der höchste Polizeichef im Land, hat laut der Deutschen Welle gedroht, dass Protestierende als Feinde behandelt würden: „Alle unsere Kräfte haben ihre Finger am Abzug.“


(mho)



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KeePassXC 2.7.12: DLL-Schutz, Passkey-Änderungen und TOTP in Auto-Type


Der quelloffene Passwort-Manager KeePassXC ist in Version 2.7.12 erschienen. Das Release behebt mehrere Sicherheitsprobleme, allen voran einen Schutz gegen DLL-Injection-Angriffe unter Windows. Außerdem bringt es funktionale Erweiterungen, darunter TOTP-Unterstützung in Auto-Type und verschachtelte Ordner beim Bitwarden-Import.

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Wie die Entwickler in ihrem Release-Blog mitteilen, enthält die neue Version Mitigationen gegen Exploits über manipulierte OpenSSL-Konfigurationsdateien auf Windows. Bei einer DLL-Injection schleusen Angreifer bösartige Dynamic Link Libraries in den Adressraum eines laufenden Prozesses ein, um beliebigen Code auszuführen oder Rechte zu erhöhen. KeePassXC 2.7.12 verhindert nun, dass OpenSSL-Konfigurationen als Angriffsvektor für solche Injektionen missbraucht werden.

Eine potenziell aufwendige Änderung betrifft Passkeys: KeePassXC speichert jetzt die Flags Backup Eligibility (BE) und Backup State (BS) mit jedem Eintrag. Das BE-Flag zeigt an, ob ein Passkey als Multi-Device-Credential gesichert und synchronisiert werden kann, das BS-Flag markiert den aktuellen Sicherungsstatus. Bisher waren beide Werte fest auf false gesetzt, ab Version 2.7.12 stehen sie standardmäßig auf true. Die Entwickler warnen ausdrücklich: „Dies könnte bestehende Passkeys brechen, für die die Flags nicht gespeichert wurden, da die Werte als unveränderlich gelten.“

Wer nach dem Update Probleme mit bestehenden Passkeys feststellt, kann den vorherigen Zustand wiederherstellen, indem er unter „Advanced“ zwei String-Attribute manuell hinzufügt: KPEX_PASSKEY_FLAG_BE=0 und KPEX_PASSKEY_FLAG_BS=0. Zusätzlich wird nun der publicKey in die Register-Response für Passkeys aufgenommen.

KeePassXC 2.7.12 unterstützt jetzt {TIMEOTP} als Platzhalter in Auto-Type-Sequenzen und als Entry-Platzhalter. TOTP (Time-based One-Time Password) ist ein RFC 6238 spezifizierter Algorithmus, der aus einem gemeinsamen geheimen Schlüssel und der aktuellen Systemzeit zeitbasierte Einmalpasswörter generiert – typischerweise alle 30 Sekunden. Nutzer können damit automatisch den aktuellen TOTP-Code in Login-Formulare einfügen lassen, ohne ihn händisch aus einer Authenticator-App ablesen zu müssen.

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Im Browser-Zugriffsdialog zeigt KeePassXC nun die abgeglichenen URLs in einem Tooltip an. So lässt sich leichter verifizieren, welche Websites tatsächlich Zugriff auf gespeicherte Zugangsdaten anfordern. Außerdem validiert die neue Version die Haupt-Entry-URL bei der Verwendung von Platzhaltern und speichert browserbezogene Werte korrekt in den customData-Feldern.

Wer von Bitwarden zu KeePassXC migriert, kann mit der neuen Version auch verschachtelte Ordner übernehmen. Bitwarden nutzt einen Schrägstrich als Trennzeichen für hierarchische Ordnerstrukturen, etwa „Socials/Forums“. KeePassXC 2.7.12 bildet diese Hierarchie beim Import korrekt ab, sodass die Vault-Struktur erhalten bleibt.

Unter Linux haben die Entwickler eine Änderung rückgängig gemacht, die eine Race-Condition in der Auto-Type-Funktion verursachte. Darüber hinaus behebt das Release diverse kleinere Probleme: Die Anzeige des Kontrollkästchen-Werts in den Browser-Integrations-Einstellungen stimmt jetzt, Font- und Theme-Darstellung wurden korrigiert, der „Entfernen“-Button in den Plugin-Daten funktioniert wieder ordnungsgemäß, und Dateinamen werden vor dem Speichern von Anhängen bereinigt.

KeePassXC 2.7.12 steht für Windows, Linux und macOS auf der Projektseite zum Download bereit.


(fo)



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