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EU: 3 Euro Pauschal-Zoll auf Pakete bis 150 Euro ab 2026
Die EU erhöht im Kampf gegen unerwünschte Billigimporte die Importkosten. Die Mitgliedsstaaten verständigten sich darauf, dass jedes Paket mit einem Warenwert bis 150 Euro ab Juli 2026 mit einer Abgabe in Höhe von drei Euro belegt ist.
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Die von den Finanzministern der EU bei einem Treffen in Brüssel beschlossene Vorgabe dürfte etwa Online-Händler wie Shein, Temu, AliExpress oder auch Amazon betreffen. Erhoben werden soll die Abgabe von den nationalen Zollbehörden. Bislang können Pakete mit einem Wert von bis zu 150 Euro zollfrei in die Staatengemeinschaft eingeführt werden.
Abgabe ist Zwischenlösung
Die neue Abgabe ist allerdings nur vorübergehend geplant, denn künftig sollen alle in die EU importierten Waren ab dem ersten Euro zollpflichtig sein. Ob günstige Produkte dadurch teurer werden, ist noch unklar. Theoretisch könnten auch die Produzenten oder Importeure die Mehrkosten übernehmen.
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Der Online-Handel hat in den vergangenen Jahren zu einem exponentiellen Anstieg bei Lieferungen kleiner Warenpakete mit geringem Wert in die EU geführt. Laut EU-Kommission kamen 2024 täglich rund zwölf Millionen Pakete in der EU an – deutlich mehr als in den beiden Vorjahren.
Freigrenze soll ab 2028 abgeschafft werden
Im November hatten sich die EU-Staaten darauf verständigt, die derzeit geltende 150-Euro-Freigrenze abzuschaffen. Die von der Bundesregierung unterstützte neue Regelung soll aber erst von 2028 an gelten, wenn auch eine digitale Plattform zur Abwicklung und Kontrolle an den Start gehen soll. Mit dem Abschaffen der Freigrenze soll etwa sichergestellt werden, dass alle Händler – unabhängig von ihrem Standort – die gleichen Wettbewerbsbedingungen haben.
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Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte zuletzt betont, er sei bemüht, in der Europäischen Union zu vermeiden, dass es unfaire Handelspraktiken gebe. Man sehe derzeit einen systematischen Missbrauch der Zollfreiheit von 150 Euro pro Päckchen in Deutschland, durch massenhafte Sendungen vor allem aus China. Der gewaltige Missbrauch der Freigrenzen müsse gestoppt werden.
Kampf gegen Betrug
Zudem soll mit den neuen Vorgaben Betrug angegangen werden: Der Europäischen Kommission nach wird Schätzungen zufolge bei 65 Prozent der in die EU geschickten Pakete bewusst ein zu niedriger Wert in der Zollanmeldung angegeben, um die Befreiung in Anspruch zu nehmen. Das wirkt sich der Behörde zufolge nachteilig auf EU-Unternehmen aus, die nicht mit den entsprechend niedrigeren Verkaufspreisen konkurrieren können – insbesondere kleine und mittlere Unternehmen.
Außerdem sei die Befreiung für Importeure ein Anreiz, größere Bestellungen beim Versand in die EU auf kleinere Pakete aufzuteilen, so die Kommission. Das trage weiter zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen für europäische Unternehmen bei und verursache darüber hinaus unter anderem Verpackungsmüll.
EU-Kommission erwägt weitere Abgabe
Die Chefin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Ramona Pop, nannte die Maßnahmen der EU erste Schritte, um die Paketflut einzudämmen. „Außerdem müssen Online-Marktplätze grundsätzlich zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie unsichere oder gefährliche Produkte vertreiben“, forderte sie weiter. Eine Untersuchung der Stiftung Warentest habe kürzlich wieder gezeigt, dass besonders Produkte im Preissegment unter 150 Euro häufig nicht den EU-Regelungen entsprächen, mahnte Pop.
Neben der beschlossenen vorübergehenden Abgabe und der Zollpflicht ab 2028 auch für günstige Produkte erwägt die EU-Kommission Berichten zufolge angesichts der rasant steigenden Zahl von Paketen aus Drittstaaten eine Pauschalabgabe von bis zu zwei Euro auf entsprechende Bestellungen.
Shoppingportale bei Verbrauchern beliebt
Nach Angaben des Handelsverbandes Deutschland (HDE) werden täglich etwa 400.000 Pakete von Shein und Temu an deutsche Kunden verschickt. Der Umsatz der beiden Portale in Deutschland lag 2024 demnach zwischen 2,7 und 3,3 Milliarden Euro. Laut HDE kauften im vergangenen Jahr mehr als 14 Millionen Menschen hierzulande bei Temu und Shein ein.
Die beiden Shoppingportale erfreuen sich bei Verbrauchern großer Beliebtheit. Laut einem aktuellen Ranking des Handelsforschungsinstituts EHI war Shein 2024 bereits der siebtgrößte Onlineshop in Deutschland. Temu belegt bei den Marktplätzen den 4. Rang.
Temu ist ein Online-Marktplatz, auf dem zahlreiche Unternehmen verschiedene Waren verkaufen. Das chinesische Unternehmen ist seit Frühjahr 2023 in Deutschland aktiv und sorgt immer wieder mit Minipreisen und hohen Rabatten für Aufsehen. Produkte werden häufig direkt vom Hersteller zum Kunden geliefert. Der in China gegründete und heute in Singapur ansässige Modekonzern Shein ist sowohl Hersteller, Händler als auch Marktplatz.
Online-Shops umstritten
Beide Anbieter sind umstritten. Politiker, Handelsvertreter und Verbraucherschützer monieren unter anderem Produktqualität, mangelnde Kontrollen und unfaire Wettbewerbsbedingungen. Sie fordern eine strengere Regulierung und besseren Schutz beim Online-Einkauf.
In Frankreich geriet Shein zuletzt vermehrt ins Visier der Öffentlichkeit. Nachdem bekannt geworden war, dass bei dem Online-Händler Sexpuppen mit kindlichem Aussehen angeboten wurden und Waffen vertrieben werden sollen, leitete die französische Regierung ein Verfahren gegen die Plattform ein. Im Zuge dessen kündigte die Regierung an, am Pariser Flughafen 200.000 Shein-Pakete zu kontrollieren. Shein will mit den Behörden zusammenarbeiten.
(afl)
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Nicht erlaubt: Microsoft könnte Schulkinder für Werbezwecke verfolgen
Eine minderjährige Schülerin kann einen juristischen Erfolg gegen die Microsoft Corporation verbuchen: Die österreichische Datenschutzbehörde hat einer Beschwerde des Kindes aus dem Jahr 2024 stattgegeben. Anlass ist, dass Microsoft in der von der Schule für die Kinder gemieteten Software Microsoft 365 Education personenbezogene Cookies platziert. Diese Cookies könnten dazu genutzt werden, das Online-Verhalten der Kinder für Werbezwecke zu verfolgen. Die Speicherung erfolgt ohne Zustimmung, was laut Datenschutzbehörde rechtswidrig ist. Das österreichische Bildungsministerium und die Schule wollen von der Datenernte nichts gewusst haben.
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„Laut Microsofts eigener Dokumentation analysieren (die Cookies) das Nutzungsverhalten, sammeln Browserdaten und werden für Werbung verwendet”, schildert die Datenschutzorganisation Noyb, welche die Schülerin im Verfahren vertreten hat. Microsoft hingegen hat im Verfahren argumentiert, die Cookies bloß pseudonymisiert für statistische Zwecke auszuwerten. Und dafür seien die Cookies technisch notwendig.
Tatsächlich erfolgt die Pseudonymisierung erst, nachdem die personenbezogenen Daten zu Microsoft gelangt sind. Und diese Datenübertragung fällt laut Bescheid unter die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), unabhängig von etwaiger nachfolgender Pseudonymisierung. Und dass die Cookies für Reichweitenmessungen erforderlich seien, spiele keine Rolle, weil Reichweitenmessungen selbst nicht notwendig sind.
Somit stellt die Behörde fest, dass die Microsoft Corporation „gegen die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung sowie den Grundsatz der Rechtmäßigkeit und Treu und Glauben verstoßen hat, indem sie ohne erforderlichen Erlaubnistatbestand des Art 6 Abs 1 DSGVO personenbezogene Daten der Beschwerdeführerin im Zusammenhang mit dem Einsatz von Cookies beim Produkt ‚Microsoft 365 Education‛ verarbeitet hat.” Das bedeutet, dass Microsoft keine Zustimmung eingeholt hat und sich auch auf keine andere Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten stützen kann.
Umprogrammieren oder Rechtsmittel
Daher trägt die Datenschutzbehörde Microsoft auf, ihr rechtswidriges Verhalten einzustellen. Konkret soll sie „den Einsatz technisch nicht notwendiger Cookies unterlassen, sofern hierfür kein geeigneter Erlaubnistatbestand (Einwilligung) vorliegt und dadurch personenbezogene Daten der Beschwerdeführerin verarbeitet werden. Als technisch nicht erforderlich gelten jedenfalls die Cookies MC1, FPC, MSFPC, MicrosoftApplicationsTelemetryDeviceId und ai-session.”
Microsoft akzeptiert das nicht. Es meint nach wie vor, alle notwendigen Datenschutzvorgaben einzuhalten. „Microsoft 365 for Education erfüllt alle vorgeschriebenen Datenschutzstandards, Bildungseinrichtungen können es weiter unter Einhaltung der DSGVO einsetzen“, sagte eine Sprecherin zu heise online. Ob Microsoft die Cookies umprogrammieren oder Rechtsmittel ergreifen wird, ist demnach noch nicht entschieden. Für beides hat Microsoft vier Wochen Zeit, gerechnet ab Zustellung des am 21. Jänner erlassenen Bescheides (GZ 2025-0.768.263, D135.026).
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Ausrede auf „kundenorientiertes Marketing” zieht nicht
Vergebens hat Microsoft versucht, sich dem österreichischen Verfahren zu entziehen. Einerseits brachte der Konzern vor, für die Datenverarbeitung gar nicht verantwortlich zu sein. Er sei lediglich (Unter-)Auftragnehmer österreichischer Bildungseinrichtungen. Doch geriet Microsofts Eigenmarketing zum Bumerang: Demnach dienen die mit Microsoft 365 Education geernteten Daten allen möglichen Zwecken, von „interner Berichterstattung und Geschäftsmodellierung” bis „Energieeffizienz”.
Diese Zwecke verfolge Microsoft nicht im Auftrag der Schule sondern im eigenen Interesse, hält die Datenschutzbehörde fest, weshalb sie Microsoft für diese Datenverarbeitung verantwortlich macht. Die Ausrede, das „kundenorientierte Marketing-FAQ-Papier“ sei für Feststellungen nicht geeignet, lässt die Behörde nicht gelten.
Keine Ausflucht nach Irland
Andererseits hat die belangte Microsoft Corporation die Zuständigkeit der österreichischen Datenschutzbehörde bestritten. Das Unternehmen habe eine Tochterfirma in Irland, weshalb die dortige Behörde zuständig sei. Dieser wird nachgesagt, besonders datenkonzernfreundlich zu sein.
Die österreichische Datenschutzbehörde weist jedoch darauf hin, dass die wesentlichen Entscheidungen nicht in Irland sondern in der amerikanischen Konzernzentrale getroffen werden. Laut EuGH (Az. CǦ604/22 Rz 62 ff) reicht für die Verantwortung aus, „dass eine Stelle hinsichtlich der Datenverarbeitung Richtlinien, Anweisungen, technische Spezifikationen, Protokolle und vertragliche Verpflichtungen vorgibt”, was zweifelsohne in den USA erfolge. Weil die darauf beruhenden Cookies in Österreich gesetzt werden, könnten österreichische Behörden einschreiten.
Allenfalls könne es gemeinsame Verantwortung der Microsoft Corporation und ihrer irischen Tochterfirma geben. Noyb hat sich aber nur über den Mutterkonzern beschwert, nicht über die irische Tochter, womit diese nicht Verfahrenspartei wurde. Damit sieht die österreichische Behörde keinen Anlass zur Verlagerung des Verfahrens nach Irland.
Zweite Niederlage gegen österreichische Schüler
Für Microsoft ist dies bereits die zweite Niederlage gegen eine von Noyb vertretene Schülerin. Im Oktober hat die österreichische Datenschutzbehörde festgestellt, dass Microsoft geltendes Datenschutzrecht verletzt hat, indem es der Schülerin die erbetene Datenschutzauskunft nicht hinreichend erteilt hat. (GZ 2025-0.477.534, D135.027). Zusätzlich kamen das Gymnasium der Schülerin und das Bildungsministerium zum Handkuss, weil sie die Schülerin nicht vorab über Erhebung und Weitergabe ihrer personenbezogenen Daten aufgeklärt hatten.
(ds)
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Stille Naturfotografie aus dem Münsterland – Portfolio Simone Baumeister
Simone Baumeister fotografiert bereits seit vielen Jahren. Doch der Weg von ihren ersten Bildern, die sie noch mit einer einfachen Kompaktkamera gemacht hat, bis hin zur mehrfach ausgezeichneten Naturfotografin, war ein Prozess – einer, der eng mit persönlichen Erfahrungen und ihrer Liebe zur Natur verknüpft ist. Zunächst hielt sie mit kleinen Schnappschüssen ihre Katze fest, wie sie selbst erzählt. „Das hatte keinen Anspruch, ich wollte einfach Erinnerungen behalten.“ Erst später, in einer schwierigen Lebensphase, fand sie in der Naturfotografie einen persönlichen Anker und ihre fotografische Bestimmung.

Simone Baumeisters Bilder sind keine lauten Statements, sondern stille Begegnungen mit der Natur. Sie zeigen Nähe, ohne naiv zu wirken, sie sind technisch perfekt, ohne kühl zu sein, und sie besitzen Empathie, ohne sentimental zu wirken. Ihre Fotografie ist weniger eine Suche nach dem außergewöhnlichen Motiv als nach dem Moment, in dem Licht und Natur im Gleichgewicht sind. Während viele Fotografen die ganze Welt bereisen, um das Besondere zu finden, fotografiert Simone Baumeister im Münsterland und beweist mit ihren Aufnahmen, dass sich das Erstaunliche oft direkt vor der eigenen Haustür verbirgt.
Diese Zeit bedeutete für sie eine Wende. Allein und in abgelegenen Gegenden suchte sie Ruhe – und fand sie schließlich in der Natur und in Tieren. Aus den Spaziergängen wurden Beobachtungen und aus diesen wiederum eine Leidenschaft. „Es hat mich komplett in den Bann gezogen, mich fokussiert, beruhigt und abgelenkt – und ich konnte einfach nicht mehr aufhören.“ Heute ist die Fotografie für Baumeister mehr als nur ein Hobby, sie ist für sie Ausdruck von Achtsamkeit und eine Form des Loslassens. Ihre Aufnahmen zeigen auch, dass eine tiefe Verbundenheit zu Motiven nicht aus Anspruch, sondern aus Nähe entsteht.
Das Münsterland als Motivlandschaft
Wenn Baumeister über ihre westfälische Heimat spricht, schwingt sowohl Bewunderung als auch Herausforderung mit. Die Fotografin beschreibt das Münsterland als schwieriges Terrain für Naturmotive: Es gibt viele Felder, jedoch nur wenige Wälder und kaum unberührte Orte. „Unsere Waldstücke sind so klein, dass man fast überall nach zwanzig Metern wieder auf einem Spazierweg steht“, sagt sie. Selbst größere Seen sind meist touristisch genutzt oder aufgrund des Naturschutzes nicht zugänglich. Hinzu kommt ein hoher Jagddruck, der die Wildtiere scheu macht.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Stille Naturfotografie aus dem Münsterland – Portfolio Simone Baumeister“.
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Digitaler „Omnibus”: Europa-Parlament bremst Kommissionspläne für Daten und KI
Die EU-Kommission hat am Montag im EU-Parlament für ihre Gesetzesvorstöße zu Digitalisierung und KI-Regulierung geworben – mit mäßigem Erfolg. Fast alle Fraktionen kritisieren die im Dezember 2025 vorgelegten Vorschläge und warnten davor, hart erkämpfte Schutzstandards zugunsten von „Big Tech“-Unternehmen aufzuweichen.
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Vereinfachte Regeln, offener Datenmarkt
Die Kommission will mit einem digitalen Omnibusgesetz die Regeln im Digitalbereich vereinfachen und vier verschiedene Normenkomplexe unter ein Dach bringen: Die Verordnung für den freien Verkehr nicht-personenbezogener Daten, die Open-Data-Richtlinie, den Data Governance Act und den Data Act. Auch die in verschiedenen Digitalgesetzen verstreuten Meldepflichten bei Datenverlust sollen zusammengefasst werden, sodass Unternehmen eine zentrale Anlaufstelle dafür bekommen.
Das sei eine echte Verbesserung für Unternehmen, betonte Renate Nikolay, stellvertretende Generaldirektorin der DG Connect der EU-Kommission. Die Vereinfachung europäischer Normen und mehr Wettbewerbsfähigkeit für europäische Unternehmen seien die zentralen Ziele des Pakets.
Wunschliste der Lobbyisten abgearbeitet?
Im Innenausschuss des Parlaments war hingegen von einer „Deregulierungsinitiative“ der Kommission die Rede. Vereinfachte Regulierung und mehr Wettbewerbsfähigkeit klängen gut, sagt der irische Berichterstatter zum KI-Akt, Michael McNamara (Renew), und nennt es erstaunlich, wenn die Kommissionsentwürfe „Artikel für Artikel Vorschläge der großen Big-Tech-Firmen wiedergeben“.
Abgeordnete von Piraten/Grünen und Sozialdemokraten warnten bei dieser ersten Erörterung des Pakets vor allem vor einer Neudefinition persönlicher Daten. Pseudonymisierte Daten etwa können künftig an Dritte weitergegeben werden, wenn sie von diesen nicht mehr re-identifiziert werden können. Welche Art von Pseudonymisierung dabei „sicher“ ist, will die Kommission selbst in Implementierungsbeschlüssen festlegen.
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Birgit Sippel (S&D) kritisierte die Möglichkeit für KI Firmen, sich selbst als „High Risk“ einzustufen oder eben nicht. Ihre Parteikollegin und stellvertretende Vorsitzende des Innenausschusses, Marina Kaljurand, stellte das geplante Privileg für KI-Firmen infrage, das ihnen die Nutzung sensibler Daten erlaubt: „Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten in KI Modellen automatisch sicherer als die Verarbeitung durch andere Anwendungen?“
Geschüttelt und gerührt, aber nicht einfacher?
Axel Voss (EVP) anerkannte, dass die Kommission die DSGVO und den AI Act zusammenführen wolle. Ob die Neumischung im Sinne von Rechtssicherheit und Klarheit gelänge, sei bei dem vorgelegten Entwurf noch unklar. Voss mahnte, sich nicht wegen der laufenden Umsetzung des AI Acts unter Zeitdruck zu setzen. Die Ausschusssitzung war die erste zu dem Paket, aber, wie Kaljurand unterstrich, nicht die letzte.
(vbr)
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