Datenschutz & Sicherheit

EU-Parlament: Freiwillige Chatkontrolle geht mit Verfahrenstrick durch


Online-Dienste wie Google oder Meta dürfen wieder freiwillig unverschlüsselte Inhalte ihrer Nutzer:innen durchleuchten, um darin nach bekannten oder unbekannten Missbrauchsdarstellungen von Kindern zu suchen. In einer chaotischen Abstimmung gab heute das EU-Parlament indirekt grünes Licht für die Verlängerung einer Ausnahmeregelung, die das anlasslose Scannen vertraulicher Inhalte erlaubt. Verschlüsselte Inhalte, etwa Nachrichten über Messenger wie Signal, Threema oder WhatsApp, sind davon jedoch ausdrücklich ausgenommen.

Ausgegangen ist die Abstimmung denkbar knapp: Zwar hat mit 314 Stimmen eine relative Mehrheit der Abgeordneten den als „Chatkontrolle 1.0“ bekannten Vorschlag des Rates abgelehnt. Allerdings wäre eine absolute Mehrheit von 360 Stimmen notwendig gewesen, um den Gesetzestext endgültig zu begraben. Auch mehrere Änderungsanträge des EU-Parlaments sind bei der Abstimmung durchgefallen. Befürwortet wurde hingegen ein Antrag der Grünen-Fraktion, verschlüsselte Inhalte nicht in den Geltungsbereich des Gesetzes aufzunehmen.

Der Gesetzestext wandert nun wieder zurück an den Rat, der ihn binnen dreier Monate unverändert annehmen muss. Sollte dies scheitern, wird der Vermittlungsausschuss angerufen, in dem sich der Rat mit dem Parlament auf einen endgültigen Text einigen müsste.

Scharfe Kritik am Prozess

Kritiker:innen der anlasslosen Überwachung, etwa Konstantin Macher von der Digitalen Gesellschaft, sprechen von einem „schlechten Tag für die europäische Demokratie“. Nur mit einem „miesen Verfahrenstrick vor der Sommerpause und gegen eine Mehrheit der Abgeordneten wurde heute die klare Position des Parlaments ausgehebelt“, sagt Macher gegenüber netzpolitik.org. Elina Eickstädt vom Chaos Computer Club bewertet dies als einen „herbe[n] Rückschlag im Kampf gegen anlasslose Massenüberwachung“.

Schwarz-Rot will die Informationsfreiheit beschneiden.

Wir kämpfen für Transparenz. Mit deiner Unterstützung.

Wenig Freude ist auch aus der Grünen-Fraktion zu vernehmen. „Das ist ein schwarzer Tag für Bürgerrechte und den Kinderschutz im Netz“, sagt Erik Marquardt, der im federführenden Ausschuss für bürgerliche Freiheiten sitzt. „Unter dem Vorwand von Kinderschutz wird Zuckerberg und Co. jetzt weiter die Möglichkeit eingeräumt, private Kommunikation in Europa auf ihren Plattformen zu überwachen“, so Marquardt.

Grundsätzlich schützt die ePrivacy-Richtlinie die Vertraulichkeit privater Kommunikation, sie darf nicht ohne Weiteres überwacht werden. Eine vorübergehende Ausnahme hatte es jedoch Online-Anbietern möglich gemacht, die Inhalte ihrer Nutzer:innen freiwillig zu scannen, um dabei potenziell rechtswidriges Material aufzuspüren.

Ausnahmeregelung lief aus

Die seit dem Jahr 2021 geltende Ausnahmeregelung war im April ausgelaufen. Zuvor hatten es die EU-Institutionen nicht geschafft, sich auf eine gemeinsame Linie zu einigen. Während sich die EU-Kommission und die EU-Länder im Rat für eine Verlängerung einsetzten, kam es im EU-Parlament zu Spannungen: Letztlich stimmten sogar viele Christdemokraten im Parlament gegen den Vorschlag, obwohl die Fraktion als sichere Bank für eine Verlängerung galt.

Den für erledigt gehaltenen Ansatz holte schließlich Parlamentspräsidentin Roberta Metsola von der Europäischen Volkspartei aus der Versenkung. In einem außergewöhnlichen Manöver brachte sie Ende Juni den EU-Rat dazu, seinen Vorschlag erneut an das Parlament zu senden. Über diesen Vorschlag sowie über von EU-Abgeordneten eingebrachte Änderungsvorschläge stimmte heute das Parlament in zweiter und finaler Lesung ab.

Indes schöpft etwa Simeon de Brouwer von der europäischen Digital-NGO EDRi (European Digital Rights) Hoffnung. So hätten mehrere Änderungsanträge nur knapp die absolute Mehrheit verpasst, darunter Vorschläge, das Scannen von unbekanntem Material auszunehmen oder sich bei der Überwachung auf verdächtige Personen zu beschränken.

Alles netzpolitisch Relevante

Drei Mal pro Woche als Newsletter in deiner Inbox.

„Selbst wenn der Gesetzestext heute verabschiedet wurde, unterstreichen die Abstimmungsergebnisse, dass eine Mehrheit des Parlaments Massenüberwachung nach wie vor ablehnt“, sagt de Brouwer zu netzpolitik.org. Beide Seiten hätten heute gewonnen: Zwar sei einerseits die vorübergehende Ausnahmeregelung erneut verlängert worden, obwohl eine Mehrheit der Abgeordneten dagegen stimmte.

Andererseits sende diese Mehrheit jedoch ein deutliches Signal gegen Massenüberwachung an die Verhandlungsführer:innen, die derzeit parallel um die „unfreiwillige“ Chatkontrolle 2.0 feilschen. In diesem Verfahren würden wieder die üblichen Mehrheitsregeln gelten, so de Brouwer: Entsprechend sei das Mandat des Parlaments dadurch nicht untergraben, sondern gestärkt worden, hofft de Brouwer.

Verhandlungen zu Chatkontrolle 2.0 in der Zielgeraden

Um diesen langfristigen Ansatz ringt die EU seit geraumer Zeit. Neben einer dauerhaften Regelung für das Scannen unverschlüsselter Inhalte sollte der Vorschlag der EU-Kommission auch dafür sorgen, dass Material vor seiner Verschlüsselung durchleuchtet und gegebenenfalls an Behörden gemeldet wird – eine Technik, die als Client-Side-Scanning bekannt ist. Das Vorhaben löste großen Widerstand aus – ein „beispiellos breites Spektrum“ von Interessengruppen wehrt sich gegen die geplante Chatkontrolle.

Die Verhandlungen stecken seit Jahren fest, hauptsächlich weil das Parlament die massenweise und anlasslose Überwachung vertraulicher Inhalte ablehnt. Zuletzt zeigten sich die EU-Länder offen für einen Kompromiss, der für nicht-öffentliche Inhalte wie Cloud-Speicher und Kommunikation über Messenger von der verpflichtenden Chatkontrolle ausnimmt.



Source link

Beliebt

Die mobile Version verlassen