Datenschutz & Sicherheit

EU-Parlament stimmt gegen Massenüberwachung bei freiwilliger Chatkontrolle


Das Europaparlament hat mit deutlicher Mehrheit für die Verlängerung der freiwilligen Chatkontrolle gestimmt – möchte diese aber deutlich einschränken. Nach einer überraschenden Ablehnung zuvor im Justiz-Ausschuss hatten sich die Fraktionen von EVP, S&D sowie Renew im Vorfeld auf gemeinsame Änderungsanträge geeinigt.

Bei der freiwilligen Chatkontrolle 1.0 handelt es sich um eine Ausnahmeregelung. Eigentlich verbietet die Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation das Überwachen von Nachrichten ohne Einwilligung der betroffenen Nutzer. Seit 2021 erlaubt aber eine vorübergehende Ausnahme Anbietern eine freiwillige Chatkontrolle. Kommission und Rat wollten sie ein zweites Mal verlängern – das Parlament hat dem nun zugestimmt. Die Ausnahmeregelung wäre sonst am 3. April ausgelaufen, nun ist sie bis 3. August 2027 verlängert.

Neu ist allerdings eine Einschränkung, die das Parlament fordert: In Amendment 5, das vom Parlament mit Mehrheit beschlossen wurde, heißt es, dass das Scannen nur „gezielt, spezifiziert und beschränkt“ auf einzelne Nutzer:innen oder eine bestimmte Gruppe von Nutzern stattfinden dürfe, wenn es einen „begründeten Verdacht“ auf eine Verbindung zu Material über sexuellen Kindesmissbrauch gibt und dieser von der zuständigen Justizbehörde identifiziert worden sei. Durch die Einschränkung wäre ein massenhaftes anlassloses Scannen wie bisher bei der freiwilligen Chatkontrolle nicht mehr möglich.

„Standhaft geblieben“

Die freiwillige Chatkontrolle stand seit Anbeginn in der Kritik, weil es sich um eine Form der Massenüberwachung handelt – auch wenn verschlüsselte Kommunikationen davon ausgeschlossen sind. Zuletzt kritisierte der Europäische Datenschutzbeauftragte das „wahllose Scannen“. Die EU-Kommission selbst konnte in ihren Evaluationsberichten nie die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme nachweisen. Nun hat sich das EU-Parlament entschieden, die freiwillige Überwachung auf Verdachtsfälle zu begrenzen.

Bei Digitalorganisationen und Datenschützern löste das Ergebnis Freude aus. Konstantin Macher von der Digitalen Gesellschaft kommentiert gegenüber netzpolitik.org: „Der lautstarke Protest der Zivilgesellschaft hat Wirkung gezeigt. Das Europäische Parlament ist standhaft geblieben und hat das Scannen auf konkrete Verdachtsfälle begrenzt. Das ist eine gute Nachricht.“

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Ralf Bendrath, Fraktionsreferent für Grundrechte bei den Grünen im EU-Parlament, spricht auf Mastodon von einem „großen Sieg für den digitalen Datenschutz“. Das sei keine Massenüberwachung mehr. „Jetzt werden die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten interessant. Sie sollen bereits morgen früh beginnen“, so Bendraht weiter.

Die neue Position des Parlaments steht den Plänen der EU-Kommission und vermutlich auch des Ministerrats entgegen.

Wie geht es weiter mit der Chatkontrolle?

Trilog über Chatkontrolle 2.0 läuft

Gleichzeitig verhandeln die EU-Gesetzgeber im Trilog über die CSA-Verordnung. Dieses geplante Gesetz ist ungleich wichtiger: Es wird dauerhaft gelten, es könnte Anbieter auch gegen ihren Willen verpflichten, eine Chatkontrolle 2.0 durchzuführen, und es könnte auch verschlüsselte Kommunikation betreffen.

Über diese Form der verpflichtenden Chatkontrolle haben wir in den letzten vier Jahren sehr viel berichtet. Während die EU-Kommission eine verpflichtende Chatkontrolle auch für verschlüsselte Kommunikationen einführen will, haben sich sowohl das Europaparlament als auch der EU-Ministerrat in ihren Verhandlungen nicht darauf geeinigt. Die Trilog-Verhandlungen sind nun entscheidend dafür, ob diese umfassende und gefährliche Überwachungsmaßnahme abgewendet werden kann. Neben der Chatkontrolle 2.0 gibt es weitere mögliche Grundrechtseingriffe durch die CSA-Verordnung.



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