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EU plant Social-Media-Verbot für unter 13-Jährige
Nach der Kritik am Social-Media-Verbot im Vereinigten Königreich dürfte ein EU-weiter Vorstoß auf noch mehr Gegenwind der Tech-Branche stoßen. Schließlich könnten Plattformen wie Instagram, TikTok und Snapchat Millionen junger Nutzer:innen verlieren.
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Der Vorwurf: Profit statt Schutz für Minderjährige
Social Media bringt bei allen Vorteilen auch viele Risiken mit sich – vor ihnen sollen Kinder und Jugendliche künftig besser geschützt werden. Dass immer mehr Länder und nun womöglich auch die gesamte EU strengere Altersgrenzen oder sogar Verbote auf den Weg bringen, liegt auch daran, dass Plattformen aus Sicht vieler Expert:innen ihrer Verantwortung bislang nicht ausreichend nachkommen. Sie werfen den Unternehmen zudem vor, den Schutz der User hinter die eigenen Geschäftsinteressen zu stellen – besonders, wenn es um minderjährige Nutzer:innen geht, stößt das auf scharfe Kritik.
Als besonders problematisch gelten suchtfördernde Funktionen wie Infinite Scrolling, automatisch startende Videos oder Push-Benachrichtigungen. Hinzu kommt, dass Nutzer:innen auf den Plattformen mit Gewaltinhalten, Hassrede sowie zunehmend auch mit KI-generierten Inhalten und Deepfakes konfrontiert werden, die es immer schwerer machen, echte von manipulierten Inhalten zu unterscheiden. Die Probleme betreffen zwar grundsätzlich alle Nutzer:innen. Kinder und Jugendliche gelten aufgrund ihrer körperlichen, psychischen und sozialen Entwicklung jedoch als besonders schutzbedürftig.
Instagram ab 13, TikTok erst ab 15 Jahren?
Das von der Europäischen Kommission eingesetzte Expert:innengremium empfiehlt, Kindern unter 13 Jahren den Zugang zu Social-Media-Plattformen grundsätzlich zu untersagen. Eine einheitliche Altersgrenze für alle Social-Media-Plattformen soll es jedoch nicht geben. Stattdessen schlägt das Gremium ein gestaffeltes Modell vor, bei dem je nach Dienst unterschiedliche Altersgrenzen gelten könnten. Bestimmte soziale Netzwerke könnten also ab 13 Jahren erlaubt sein, andere hingegen erst ab 15 oder 16 Jahren. Welche Altersgrenzen künftig für Instagram, TikTok, X und Co. gelten sollen, ist bislang jedoch offen und soll erst im Rahmen eines Gesetzesvorschlags ausgearbeitet werden.
Der EU gehe es dabei nicht um ein generelles Internetverbot für Kinder, so Ursula von der Leyen, sondern um altersgerechte Regeln, die Minderjährige besser schützen. Plattformbetreiber:innen, die aus Sicht des Gremiums bislang zu wenig Verantwortung übernommen haben, sollen mit verbindlichen Altersgrenzen und weiteren Schutzvorgaben stärker in die Pflicht genommen werden. Sollte die EU den Empfehlungen folgen, stünden Plattformbetreiber:innen erstmals in der Pflicht, EU-weit verbindliche Altersgrenzen technisch umzusetzen.
Die Empfehlungen basieren auf der Arbeit eines Expert:innengremiums, das die Europäische Kommission im März eingesetzt hatte. In den vergangenen vier Monaten flossen Einschätzungen von Wissenschaftler:innen, Jurist:innen und Fachleuten aus den Bereichen Kinderrechte, Gesundheit und IT in den Bericht ein. Auch die Perspektiven junger Menschen wurden ausdrücklich berücksichtigt. Darüber hinaus stützte sich das Gremium auf Erkenntnisse aus laufenden Verfahren gegen große Online-Plattformen wegen möglicher Verstöße gegen den Digital Services Act und weitere EU-Digitalvorgaben.
So geht es jetzt weiter
Wie die Altersverifikationen am Ende konkret funktionieren und welche Plattformen von welchen Vorgaben betroffen sein werden, ist derzeit noch offen. Bisher liegen lediglich die Empfehlungen des Expert:innengremiums vor. Nach der Sommerpause will die Europäische Kommission daraus einen konkreten Gesetzesvorschlag entwickeln. Anschließend müssen das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten über das Vorhaben beraten und entscheiden.
Kommt das Gesetz, stehen Instagram und Facebook, TikTok, Snap, X und andere Plattformen vor weitreichenden Veränderungen. Alterskontrollen und Schutzmechanismen wären dann keine freiwilligen Maßnahmen mehr, sondern gesetzliche Vorgaben, die Plattformen technisch umsetzen und dauerhaft einhalten müssten.
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