Connect with us

Datenschutz & Sicherheit

EU-Staaten einigen sich auf freiwillige Chatkontrolle


Die EU-Staaten haben sich auf eine gemeinsame Position zur Chatkontrolle geeinigt. Wir veröffentlichen den Gesetzentwurf.

Letzte Woche hat die Rats-Arbeitsgruppe das Gesetz besprochen. Wir veröffentlichen ein weiteres Mal das eingestufte Protokoll der Sitzung.

Morgen wollen die Ständigen Vertreter die Position offiziell beschließen.

Drei Jahre Streit

Seit dreieinhalb Jahren streiten die EU-Institutionen über die Chatkontrolle. Die Kommission will Internet-Dienste verpflichten, die Inhalte ihrer Nutzer anlasslos auf Hinweise zu Straftaten zu durchsuchen und diese bei Verdacht an Behörden zu schicken.

Das Parlament bezeichnet das als Massenüberwachung und fordert, nur unverschlüsselte Inhalte von Verdächtigen zu scannen.

Eine Mehrheit der EU-Staaten will eine verpflichtende Chatkontrolle. Eine Sperrminorität lehnt das jedoch ab. Jetzt hat sich der Rat auf einen Kompromiss geeinigt. Internet-Dienste werden nicht zur Chatkontrolle verpflichtet, dürfen aber eine freiwillige Chatkontrolle durchführen.

Absolute rote Linien

Die dänische Ratspräsidentschaft will den Gesetzentwurf „schnellstmöglich“ durch den Rat bringen, „damit die Trilogverhandlungen zeitnah begonnen werden können“. Das Feedback der Staaten soll sich auf „absolute rote Linien“ beschränken.

Die Mehrheit der Staaten „unterstützten den Kompromissvorschlag“. Mindestens 15 sprachen sich dafür aus, darunter Deutschland und Frankreich.

Deutschland „begrüßte sowohl die Streichung der verpflichtenden Maßnahmen als auch die dauerhafte Verankerung freiwilliger Maßnahmen“.

Italien sieht auch die freiwillige Chatkontrolle skeptisch. „Man befürchte, das Instrument könne auch auf andere Delikte ausgeweitet werden, daher habe man Schwierigkeiten, den Vorschlag zu unterstützen.“ Politiker haben bereits gefordert, die Chatkontrolle auf andere Inhalte auszuweiten.

Absoluter Minimalkonsens

Andere Staaten bezeichneten den Kompromiss „als absoluten Minimalkonsens“. Sie haben sich „eigentlich mehr gewünscht – insbesondere im Sinne von Verpflichtungen“. Einige Staaten „zeigten sich deutlich enttäuscht über die vorgenommenen Streichungen“.

Vor allem Spanien „sah verpflichtende Maßnahmen weiterhin als erforderlich an, leider sei eine umfassende Einigung dazu nicht möglich gewesen“. Auch Ungarn „sah Freiwilligkeit als alleiniges Konzept als zu wenig an“.

Spanien, Ungarn und Bulgarien schlugen „eine Verpflichtung für die Anbieter vor, zumindest in offenen Bereichen aufdecken zu müssen“. Die dänische Ratspräsidentschaft „bezeichnete den Vorschlag als ehrgeizig, griff ihn aber nicht auf, um weitere Diskussionen zu vermeiden“.

Dänemark wies explizit auf die Überprüfungsklausel hin. Damit „halte man sich die Möglichkeit von Aufdeckungsanordnungen zu einem späteren Zeitpunkt offen“. Ungarn betonte, „dass diese Möglichkeit auch genutzt werden müsse“.

Keine Verpflichtung

Die dänische Ratspräsidentschaft hatte öffentlich verkündet, dass die Chatkontrolle nicht verpflichtend sein soll, sondern freiwillig.

Der ausformulierte Kompromissvorschlag war jedoch widersprüchlich. Den Artikel zur verpflichtenden Chatkontrolle hatte sie gestrichen. Ein anderer Artikel sagte jedoch, dass Dienste auch freiwillige Maßnahmen durchführen sollen.

Mehrere Staaten haben gefragt, ob diese Formulierungen „zu einer faktischen Verpflichtung führen könnten“. Die Juristischen Dienste stimmten zu: „Die Formulierung sei in beide Richtungen auslegbar“. Die Ratspräsidentschaft „stellte klar, dass es im Text lediglich eine Verpflichtung zur Risikominderung gäbe, nicht aber eine Verpflichtung zur Aufdeckung“.

Am Tag nach der Sitzung verschickte die Ratspräsidentschaft den wahrscheinlich endgültigen Gesetzentwurf des Rats. Darin steht explizit: „Keine Bestimmung dieser Verordnung ist so auszulegen, dass sie den Anbietern Aufdeckungspflichten auferlegt.“

Schaden und Missbrauch

Die verpflichtende Chatkontrolle ist nicht das einzige Problem im geplanten Gesetz. Auch die freiwillige Chatkontrolle ist eigentlich verboten. Die EU-Kommission kann ihre Verhältnismäßigkeit nicht belegen. Viele lehnen die freiwillige Chatkontrolle ab, darunter die EU-Kommission, der Europäische Datenschutzbeauftragte und die deutsche Datenschutzbeauftragte.

Eine Reihe an Wissenschaftlern kritisiert den Kompromissvorschlag. Die freiwillige Chatkontrolle bezeichnen sie als nicht angemessen. „Ihr Nutzen ist nicht nachgewiesen, während das Potenzial für Schaden und Missbrauch enorm ist.“

Das Gesetz fordert auch verpflichtende Altersprüfungen. Die Wissenschaftler kritisieren, dass Altersprüfungen „ein inhärentes und unverhältnismäßiges Risiko schwerwiegender Datenschutzverletzungen und Diskriminierung mit sich bringen, ohne dass ihre Wirksamkeit garantiert ist“. Auch die Bundesdatenschutzbeauftragte befürchtet eine „weitgehende Abschaffung der Anonymität im Netz“.

Jetzt folgt Trilog

Die EU-Staaten werden diese Punkte nicht weiter diskutieren. Die dänische Ratspräsidentschaft „bekräftigte, am Kompromissvorschlag ohne die spanischen Vorschläge festzuhalten“.

Morgen tagen die Ständigen Vertreter der EU-Staaten. Im Dezember tagen die Justiz- und Innenminister. Diese beiden Gremien sollen den Gesetzentwurf als offizielle Position des Rats beschließen.

Danach folgt der Trilog. Dort verhandeln Kommission, Parlament und Rat, um aus ihren drei eigenen Gesetzentwürfen einen Kompromiss zu erzielen.


Hier ist das Dokument in Volltext:


  • Geheimhaltungsgrad: Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch
  • Datum: 13. November 2025
  • An: Auswärtiges Amt
  • Kopie: BKAmt, BMI, BMJV, BMF, BMWE, BMBFSFJ
  • Betreff: Sitzung der RAG Strafverfolgung am 12. November 2025
  • Zweck: Zur Unterrichtung
  • Geschäftszeichen: 350.80

Sitzung der RAG Strafverfolgung am 12. November 2025

I. Zusammenfassung und Wertung

Schwerpunkt der Sitzung bildete TOP 3 – Proposal for a Regulation of the European Parliament and of the Council laying down rules to prevent and combat child sexual abuse (11596/25). Grundlage der Aussprache bildete der mit Dok. 14092/25 am 6. November von der DNK Präsidentschaft übermittelte Kompromisstext.

Die Mehrzahl der wortnehmenden MS brachten ihre Unterstützung für den jüngsten Kompromissvorschlag zum Ausdruck.

Nachdem Vorsitz eine ausreichende Mehrheit für den Kompromisstext festgestellt hatte, kündigt er Vorlage im AStV am 19. November (I-Punkt) sowie im JI-Rat im Dezember an.

II. Im Einzelnen

TOP 1: Adoption of the agenda

Annahme ohne Änderungen.

TOP 2: Information by the Presidency

Präs. verwies auf die nächsten Sitzungen der Temporary Core Group zu den Polizei-Netzwerken (als VSK) am 25.11. und der RAGS-P am 03.12.2025. Schriftliche Bemerkungen zu dem Papier der Präs. zu den Polizei-Netzwerken vom 06.11. würden bis 13.11.2025 erbeten.

TOP 3: Proposal for a Regulation of the European Parliament and of the Council laying down rules to prevent and combat child sexual abuse (14092/25)

Vorsitz eröffnete die Sitzung zunächst mit einer Zusammenfassung der am Text vorgenommenen inhaltlichen Änderungen, verwies auf den äußerst knappen Zeitplan aufgrund des Auslaufens der Interims-VO und kündigte eine schnellstmögliche Behandlung im AStV und Dezember-JI-Rat an, damit die Trilogverhandlungen zeitnah begonnen werden können. MS seien ausdrücklich gebeten, sich auf eine kurze Bewertung des Kompromisstextes und absolute rote Linien zu beschränken.

Zahlreiche wortnehmende MS (DEU, FRA, AUT, LUX, SVN, LVA, LTU, SVK, MLT, ROU, IRL, CYP, wohl auch POL, FIN, EST) unterstützten den Kompromissvorschlag, wenngleich der Regelungsumfang teilweise als absoluter Minimalkonsens betrachtet wurde (ESP, LTU, BGR) und man sich eigentlich mehr – insbesondere im Sinne von Verpflichtungen – gewünscht habe.

DEU trug weisungsgemäß vor und begrüßte sowohl die Streichung der verpflichtenden Maßnahmen als auch die dauerhafte Verankerung freiwilliger Maßnahmen sowie die Beibehaltung des EU-Zentrums und bekräftigte dessen Bedeutung.

ESP sah verpflichtende Maßnahmen weiterhin als erforderlich an, leider sei eine umfassende Einigung dazu nicht möglich gewesen. Daher schlage man – unterstützt von BGR und HUN – eine Verpflichtung für die Anbieter vor, zumindest in offenen Bereichen aufdecken zu müssen. Es sei zahlreiches CSAM offen abrufbar. Um zumindest dessen Verbreitung zu verhindern, müsse eine Verpflichtung der Anbieter möglich. Zudem solle in Artikel 43 eine Funktion des EU-Zentrums verankert werden, die es dem EU-Zentrum ermögliche, die Anbieter zur Ordnung zu rufen, wenn diese ihren Verpflichtungen nicht nachkommen.

Vorsitz bezeichnete den Vorschlag ESPs als ehrgeizig, griff ihn aber nicht auf, um weitere Diskussionen zu vermeiden. Mittels Überprüfungsklausel halte man sich die Möglichkeit von Aufdeckungsanordnungen zu einem späteren Zeitpunkt offen.

POL unterstützte grundsätzlich die Richtung des Textes, legte aber weiterhin einen Prüfvorbehalt ein und kündigte an, die endgültige Positionierung nachzuliefern.

Auch HUN sah Freiwilligkeit als alleiniges Konzept als zu wenig an und legte PV ein. Zudem bitte man den JD-Rat um Einschätzung, ob nach dem jüngsten Textvorschlag innerhalb E2EE Kommunikation aufgedeckt werden könne (ähnlich HRV). Ein Ausschluss freiwilliger Maßnahmen in E2EE sei eine rote Linie. Generell dürfe es keinen Rückschritt hinter den status quo geben.

Vorsitz entgegnete daraufhin, Rechtsgrundlage sei weiterhin die DSGVO. Der aktuelle Textvorschlag sei keine Verschlechterung, sondern eine Verbesserung, da er gewährleiste, dass die Anbieter das, was sie bisher erfolgreich täten, auch weiterhin tun könnten und zudem die Zusammenarbeit auf EU-Ebene gefördert werde.

FIN verwies auf die Notwendigkeit der Befassung des eigenen Parlaments (auch SWE), sah den Vorschlag aber grundsätzlich positiv. CZE legte ebenfalls PV mit Hinweis auf die laufende Regierungsbildung ein.

ITA legte Prüfvorbehalt ein und verwies auf seine Ausführungen im AStV am 05.11.. Zu überlegen sei, ob im Rahmen ausschließlich freiwilliger Aufdeckungen das Recht auf Privatsphäre der Nutzer ausreichend gewahrt werden könne. Man befürchte, das Instrument könne auch auf andere Delikte ausgeweitet werden, daher habe man Schwierigkeiten, den Vorschlag zu unterstützen.

Vorsitz verwies diesbezüglich auf die soliden Rechtssysteme mit entsprechenden Garantien in den MS, die die Basis des Vorschlages bilden.

FRA erinnerte eindringlich, dass man schnell vorankommen und eine Lösung finden müsse.

SVN, LTU, SVK, NLD und LVA sahen die Verhinderung einer Regelungslücke als oberste Priorität und begrüßten die Streichung der verpflichtenden Aufdeckungsanordnungen. Das EU-Zentrum werde unterstützt.

NLD bat zudem JD-Rat um Einschätzung, ob die Formulierungen in Artikel 4 und 5 ggf. zu einer faktischen Verpflichtung führen könnten.

Vorsitz stellte klar, dass es im Text lediglich eine Verpflichtung zur Risikominderung gäbe, nicht aber eine Verpflichtung zur Aufdeckung.

ROU, SWE und HRV zeigten sich deutlich enttäuscht über die vorgenommenen Streichungen, erklärten sich aber aufgrund der eingefügten Überprüfungsklausel dennoch mit dem Vorschlag einverstanden. HRV ergänzte, dass diese Möglichkeit auch genutzt werden müsse. SWE sah die Überprüfungsklausel jedoch als zu komplex an.

IRL unterstrich, der Ergänzung in Art. 14a und 18aa betreffend die Notwendigkeit einer richterlichen Bestätigung innerhalb 72 Stunden nicht zustimmen zu können, da dies im common law System nicht möglich sei (ebenso MLT).

HUN bemängelte, die Frage nach E2EE sei nicht angemessen beantwortet worden. Probleme diesbezüglich habe es bislang nur im Rahmen privater Kommunikation gegeben, der ESP Vorschlag beziehe sich aber ausschließlich auf open spaces.

Vorsitz stellte klar, dass man nicht vorhabe, diese Punkte erneut zu diskutieren. Es solle weiterhin möglich bleiben, was auch jetzt möglich sei und bat JD-Rat um Beantwortung zu Art. 1 Abs 5.

JD-Rat führte zu Art. 1 Abs. 5 aus, dass er keine Änderung der Interims-VO sähe. Die Ausnahmen dürften angewendet werden, wenn eine Rechtsgrundlage dafür gegeben ist. Den Providern werde nicht verboten, Maßnahmen innerhalb E2EE Inhalten zu ergreifen. Art. 1 Abs 5 ändere nichts an der jetzigen Rechtslage. Die Frage von NLD zu einer faktischen Verpflichtung sei schwierig zu beantworten. Es sei zwar nicht verpflichtend, eine bestimmte Maßnahme zu ergreifen, aber die Formulierung sei in beide Richtungen auslegbar.

KOM betonte den Mehrwert und die Relevanz des EU-Zentrums und stimmte ESP zu, in Bezug auf Aufdeckungsanordnungen in öffentlich zugänglichen Bereichen. Auch öffentlich sei viel CSAM verfügbar, daher sei der Vorschlag gut und wichtig und es sei nur schwer vorstellbar, dass eine aktive Suche nach CSAM durch das EU-Zentrum auf Widerstand stoßen könnte.

Vorsitz bedankte sich für die breite Unterstützung und bekräftigte, am Kompromissvorschlag ohne die ESP Vorschläge festzuhalten. Man werde jedoch versuchen, vor Übersendung an den AStV eine textliche Lösung – z.B. einen Verweis auf nationales Recht – zu den von MLT und IRL vorgetragenen Bedenken zu finden.

[…]



Source link

Datenschutz & Sicherheit

Wie Festplattenfunde Datenschutzprobleme in einer Gemeinde offenbaren


Etwas mehr als 6000 Einwohner zählt die Gemeinde Markt Kipfenberg, die laut Homepage „der geografische Mittelpunkt Bayerns im Herzen des Naturparks Altmühltal“ ist. Bekannt ist der Ort Kipfenberg unter anderem dafür, dass vor rund 2000 Jahren der Limes mitten durch den Ort verlaufen war, der die Grenze des Imperium Romanum zum freien Germanien markiert hatte. Dass die Gemeinde auch antiquierte Methoden zur Datenträger-Aufbewahrung pflegt, zeigt ein aktueller Fall.

Weiterlesen nach der Anzeige

Paul Müller (Name geändert) ist seit 1980 Einwohner Kipfenbergs. Seit 2022 wohnt er in einem Mehrfamilienhaus zur Miete, das der Gemeinde Markt Kipfenberg gehört. Im August 2023 suchte Müller nach Zustimmung des Hausmeisters den Versorgungsraum im Keller auf, um dort den Stromzähler abzulesen. Seiner Schilderung zufolge befanden sich unter dem Zählerschrank, achtlos auf dem Boden abgestellt, drei Pappkisten, die mit 30 bis 40 Festplatten und einer ebenso großen Anzahl Sicherungsbändern befüllt waren. Eines der Bänder sei mit der Abkürzung „EWO“ versehen gewesen. Müller vermutet, dies steht für „Einwohnermeldeamt“.

Zu diesem Zeitpunkt habe am Versorgungsraum ein Türschloss gefehlt. Der Weg von außerhalb dorthin sei für jeden seit drei Wochen frei zugänglich gewesen, weil wegen Bauarbeiten das Tiefgaragentor ebenfalls offengestanden habe. Auf dem Weg sei ihm außerdem ein offener Karton mit anderen Dingen aufgefallen, in dem sich augenscheinlich auch eine Festplatte aus dem Fundus befunden habe. Seine Vermutung: Einer der Bauarbeiter habe sich bereits bedient und etwas zur Seite geschafft. Müller legte seinen Angaben zufolge die Platte wieder in eine der drei Kisten zurück. Er erzählte einem Nachbarn von dem Fund. Dieser habe den Bürgermeister von Markt Kipfenberg informiert, der dann auch vor Ort erschienen sei. Der Bürgermeister habe damals versichert, die Datenträger seien bereits zuvor „sicherheitsgelöscht“ worden.

Man könnte meinen, dieser Vorfall habe nun dafür gesorgt, dass die Gemeinde ihr mangelhaftes Entsorgungskonzept für gebrauchte Datenträger geändert hat. Doch am 29. September 2025 sind offensichtlich dieselben Datenträger wieder im Haus aufgetaucht, dieses Mal fand ein Nachbar Müllers sie im unverschlossenen Heizungskeller hinter Wasserboilern. Müller berichtete uns, dass dieser Heizungskeller „unverschlossen war und in der Regel ständig wechselnden Reinigungskräften, Servicekräften der Heizungsfirma und Mitarbeitern der Gemeinde“ zugänglich gewesen sei. Er habe wie beim ersten Vorfall die Datenträger fotografiert und festgestellt, dass es sich um dieselben wie beim Fund zwei Jahre zuvor gehandelt habe, außer, dass einige gefehlt hätten.

Diesmal habe er zwei Festplatten herausgegriffen, mit in die Wohnung genommen und gemeinsam mit seinem Nachbarn als Zeugen an seinen PC angeschlossen. Er habe nun wissen wollen, ob sie wirklich sicherheitsgelöscht seien. Keine sei verschlüsselt oder gelöscht gewesen. Auf einer Platte fand er seinen Angaben zufolge eine Verzeichnisstruktur, deren Ordner „Personalwesen, Bescheide, Bauverwaltung oder Standesamt“ hießen. Außerdem habe er Protokolle von nicht öffentlichen Gemeinderatssitzungen von 1992 bis 2015 gesehen. Er habe Screenshots von der Verzeichnisstruktur gefertigt, keine Daten gespeichert, die Platte wieder abgezogen und in die Kiste zurückgelegt. Die andere habe er behalten, die Polizei über den Fund und sein Vorgehen informiert und die Platte „zur Beweissicherung“ dort abgegeben.

Müller ging seinen Worten zufolge und wohl mit einiger Berechtigung davon aus, dass das Band mit der Aufschrift „EWO“ hoch vertrauliche Daten des Einwohnermeldeamtes enthält. Deshalb habe er „umgehend eine Gemeindemitarbeiterin, die in der Nachbarschaft wohnt und einen ‚Dienstschlüssel‘ besitzt, aufgefordert, den Kellerraum unverzüglich abzuschließen“. Dies geschah dann auch.



Zwischenablage, abseits des Fundorts: Ein Bauarbeiter könnte sich bereits am Datenträgerfundus der Gemeinde bedient haben.(Bild: Paul Müller)

Anschließend habe er die Gemeinde mangels Vertrauen nicht mehr informiert, sondern die Geschehnisse direkt der zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde gemeldet. In Bayern ist die Datenschutzaufsicht zweigeteilt: Für den nicht-öffentlichen Bereich, also die Unternehmen, zeichnet das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) in Ansbach verantwortlich. Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD) sitzt in München und beaufsichtigt öffentliche Stellen, also etwa Behörden und Gemeinden. Genau dorthin versandte Müller seine Meldung. Außerdem informierte er c’t über die Vorfälle.

Weiterlesen nach der Anzeige

Wir haben beim BayLfD angefragt, ob die Behörde in der Sache ein Verfahren eingeleitet hat. Man behandele die Frage, „ob und mit welchem Inhalt ihm Beschwerden oder Kontrollanregungen vorliegen und Verfahren durchgeführt werden, grundsätzlich vertraulich“, teilte uns Regierungsdirektor Patrick Veigel vom BayLfD am 8. Dezember mit. Er könne daher „lediglich allgemein bestätigen, dass in der KW 50 eine Vor-Ort-Prüfung bei der Gemeinde Kipfenberg durchgeführt wird“.

Dies hatte uns indirekt zuvor bereits Silvia Obermeier, Geschäftsleiterin der Gemeinde Markt Kipfenberg, bestätigt. Es sei ein Vororttermin geplant, teilte sie uns Ende November mit. Unsere Fragen zu den Vorfällen beantwortete Obermeier so: Man werde „bis zur Klärung mit dem Landesdatenschutzbeauftragen keine Angaben hierzu machen können. Danach sind wir gerne bereit, eine Stellungnahme abzugeben“. Die Gemeinde nehme „die Angelegenheit sehr ernst“ und unternehme alles, damit so etwas nicht mehr vorkommt. Und: „Die Datenträger sind sicher verwahrt, sodass Folgeschäden ausgeschlossen sind.“

Eigentlich wollten wir von der Gemeinde wissen, wer Zugriff auf die mutmaßlich teils sensiblen Daten von Einwohnern und Mitarbeitern gehabt haben könnte. Außerdem interessierte uns, wieso die Datenträger laut Hausbewohner Müller nach zwei Jahren erneut in einem ungesicherten Raum aufbewahrt wurden, und was dazwischen alles damit geschah. Immerhin scheint es zumindest möglich, dass Daten in fremde Hände gelangten.



Source link

Weiterlesen

Datenschutz & Sicherheit

Wir wollen ein Netz für alle


Google bietet uns seine Dienste kostenlos an und lässt uns unbemerkt mit unseren Daten zahlen. Wer bei Metas Social-Media-Portalen Reichweite bekommt und wer untergeht, bestimmen undurchsichtige Empfehlungssysteme. Tech-Konzerne wenden Unsummen dafür auf, gesetzliche Regulierung in ihrem Sinne mit Lobbyarbeit zu beeinflussen.

Doch es gibt Alternativen zu den großen monopolistischen Strukturen – für den privaten Chat unter Freund:innen, die Datenspeicherung auf Arbeit oder auch für die Infrastruktur unseres Staates. Wir machen diese Lösungen sichtbar und geben auch denen eine Stimme, die keine millionenschweren Lobbyabteilungen hinter sich haben.

Dafür brauchen wir deine Unterstützung.

In diesem Jahr fehlen uns noch 252.337 Euro.

Teile dieses Video: YouTube | YouTube Shorts | Mastodon | Bluesky | Instagram





Source link

Weiterlesen

Datenschutz & Sicherheit

Netzwerk des Bundestags am Montag stundenlang ausgefallen


Ab 14:30 Uhr ging am Montagmittag erst einmal nichts mehr im Deutschen Bundestag – das Netzwerk, E-Mail, gemeinsame Laufwerke und die Drucker waren offline. Die bestätigte ein Sprecher auf Anfrage von heise online.

Weiterlesen nach der Anzeige

Parallel zu den Waffenstillstands-Verhandlungen, die wenige Meter weiter im Bundeskanzleramt mit dem ukrainisichen Präsidenten Wolodimir Selenskyj, Donald Trumps Schwiegersohn Jared Kushner und dem US-Sondergesandten Steve Witkoff stattfinden, ein gezielter Angriff auf die Bundestags-IT? Und das, nachdem erst am vergangenen Freitag das Auswärtige Amt die Bundesregierung den russischen Botschafter einbestellt hatte – wegen Desinfomations- und IT-Sicherheitsvorfällen, welche die Nachrichtendienste der Bundesrepublik klar russischen Akteuren zuschreiben? Sollte es sich um eine Machtdemonstration, etwa der Fancy Bear getauften, und auch als Advanced Persistent Threat 28 (APT28) identifizierten Einheit des russischen Militärgeheimdienstes GRU handeln? Der sich schon in der Vergangenheit im Bundestagsnetzwerk zu schaffen gemacht haben soll?

Die Aufregung jedenfalls war unter Abgeordneten, Mitarbeitern und Medien am Montagnachmittag ausgesprochen groß. Erst nach mehreren Stunden kamen die Netze wieder ans Laufen. Was genau passiert ist, darüber herrscht derzeit noch keine Klarheit, betont ein Sprecher der Verwaltung des Bundestags. „Routinemäßig“ sei das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hinzugezogen worden – was in der Vergangenheit nicht immer der Fall war, da das BSI als Exekutivbehörde eigentlich nicht für die gesetzgebende Gewalt, das Parlament, zuständig ist. Am frühen Abend, so der Sprecher, seien die Systeme nach und nach wieder in Betrieb genommen worden. Er betonte: „Die Ursache für die Störung ist aktuell weiter offen.“ Allerdings spricht die schnelle Wiederinbetriebnahme gegen den Verdacht, dass diese nachhaltig kompromittiert sein könnten.

Der Bundestag steht immer wieder im Fokus von Angriffen. Das Parlament verfügt dabei über gleich mehrere, voneinander teilweise unabhängige IT-Infrastrukturen. Die Methoden schwanken dabei von manipulierten USB-Sticks über gestreute Attacken auf Office-Produkt bis hin zu gezieltem Spearphishing gegen einzeln Akteure. Der Bundestag selbst betreibt ein Netzwerk für die Arbeitsplatzrechner und Drucker der Abgeordneten und Mitarbeiter sowie der Parlamentsverwaltung. Die Bundestagsfraktionen wiederum nutzen teils eigene IT-Infrastruktur. Dazu kommt ein WLAN im Bundestag, das weitgehend vom Rest der Netze separiert ist – und auch vom heutigen Ausfall nicht betroffen gewesen sein soll.

Lesen Sie auch


(nie)



Source link

Weiterlesen

Beliebt